Von der Leyen – und kein Ende!

Leserbrief zu verschiedenen Berichten in Ihrer Zeitung über Sinn und Unsinn des Betreuungsgelds und den Rechtsanspruch auf staatlich subventionierte Betreuung der unter Dreijährigen

Wenn eine Familienministerin von der Leyen einen Rechtsanspruch auf staatlich subventionierte Betreuung der unter Dreijährigen durchsetzt, gilt dieser für 100% der betreffenden Kinder. Wenn dann für nur 35 % davon Krippenplätze finanziert werden (10000 € pro Platz für die Einrichtung und dann monatlich 1000 .€ für den laufenden Betrieb), müsste trotzdem – wenn das Ganze seriös gerechnet ist – für die übrigen 65 % das entsprechende Finanzvolumen bereitstehen. Überdies müsste der Personalbedarf auf dem gewünschten qualitativen Niveau gesichert sein.

Lt. unserem Grundgesetz, Art. 6, ist es allein Sache der Eltern zu bestimmen, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden sollen. Nach Lage der Dinge wird ihnen dieses Recht durch die einseitige Subventionierung der Krippenbetreuung regelrecht abgekauft. Das ist ein Skandal. Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen oder individuell andere Betreuung privat organisieren möchten, sollten sich nicht mit lächerlichen 100 € Betreuungsgeld abspreisen lassen, sondern darauf pochen, aus dem oben genannten seriös berechneten Finanzierungspool der 65 % nicht in Krippen betreuten Kinder gleichwertig unterstützt zu werden.

Täglich wird allen Beteiligten klarer, welches Chaos Frau von der Leyen ihrer Amtsnachfolgerin eingebrockt hat. Von Seriosität keine Spur. Aber das ist zunehmend geradezu ein Kennzeichen politischen Handelns.

Gertrud Martin. Seb.-Kneipp-Str. 110, 78048 VS-Villingen, Tel. 07721 56124


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