Für eine Durchschnittsrente musst du 15 Kinder erziehen!

Verband Familienarbeit e. V. 

Pressemeldung

5. Juli 2012

20 Jahre „Trümmerfrauenurteil“ des Bundesverfassungsgerichts

Enteignung der Eltern hatte trotzdem Bestand

Am 7. Juli 1992 erfolgte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 87, 1), das sich mit den Rentenansprüchen für Kinder betreuende Elternteile, also vor allem von Müttern, beschäftigte. Insofern ist der von den Medien geschaffene Bezug auf „Trümmerfrauen“ eher irreführend.

Die politische Bedeutung des Urteils liegt darin, dass das Bundesverfassungsgericht erstmals in einer vorher nicht gekannten Deutlichkeit auf die Enteignung der Eltern hinwies, die durch unsere Sozialgesetzgebung erzwungen wurde (Rn 127 – 129):

Die bisherige Ausgestaltung der Rentenversicherung führt im Ergebnis zu einer Benachteiligung der Familie, namentlich der Familie mit mehreren Kindern. Die Familie, in der ein Elternteil zugunsten der Kindererziehung aus dem Erwerbsleben ausscheidet, nimmt im Vergleich zu Kinderlosen nicht nur Einkommenseinbußen hin, sie muss das gesunkene Einkommen vielmehr auf mehrere Köpfe verteilen. Wenn die Kinder in das Erwerbsleben eingetreten sind und durch ihre Beiträge die Alterssicherung der Elterngeneration mittragen, haben Eltern selbst eine geringere Rente zu erwarten.

Die Benachteiligung von Familien,…, wird weder durch staatliche Leistungen noch auf andere Weise ausgeglichen.“

Die Alterssicherung, die vor Einführung der Rentenversicherung von den eigenen Kindern gewährleistet wurde, ist gerade infolge des Zwangsversicherungssystems erheblich vermindert. Die Pflicht zur Zahlung von Versicherungsbeiträgen beeinträchtigt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kinder. Geldmittel, die sie ohne den Beitragszwang zum Unterhalt ihrer nicht mehr erwerbstätigen Eltern aufbringen könnten, werden ihnen entzogen und auf die Solidargemeinschaft übergeleitet, die sie zur Rentenzahlung an die Versicherten insgesamt verwendet.“

Im Gefolge des Urteils wurden zwar für ab 1992 geborene Kinder drei Erziehungsjahre (statt zuvor eines) bei der Rentenberechnung berücksichtigt.

Dazu der Stellv. Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit Dr. Johannes Resch:
„Damit müsste ein Elternteil immer noch 15 Kinder erziehen, um auf eine Durchschnittsrente zu kommen. Es bleibt auch unbeachtet, dass für die Erziehungsarbeit im Gegensatz zur Erwerbstätigkeit kein Lohn oder Gehalt gezahlt wird. Auch heute noch müssen die Kinder in der Regel an Nur-Erwerbstätige ohne Kinder höhere Renten zahlen als an ihre eigenen Eltern.

Trotz der Kritik des Bundesverfassungsgerichts blieb so die Enteignung der Eltern, die die Lebensfähigkeit der Familie immer weiter untergraben hat, bestehen.

Zwar hat das Gericht weitere Korrekturen angemahnt, hat es aber unterlassen, Fristen zu setzen. So ist eine verfassungsgerechte Behandlung der Familien bis heute unterblieben.

Ganz im Gegenteil: Durch das ab 2007 geltende Elterngeldgesetz wurde namentlich die 1992 besonders gerügte Benachteiligung der Mehr-Kind-Familie noch weiter ausgebaut, indem bei der Bemessung des Elterngeldes die Betreuung von älteren Kindern im Jahr vor einer Geburt als ´Nichtarbeit` gewertet wurde.“ Es bestehe eine Kontinuität zwischen der Enteignung der Eltern durch die Rentereform 1957 (siehe obiges Zitat aus dem Urteil) und der erneuten Abwertung der Erziehungsleistung durch das Elterngeldgesetz 2007.

Resch weiter: „Besonders zu kritisieren ist, dass das Elterngeldgesetz unterschiedliche Elterngruppen gegeneinander ausspielt. So werden gut verdienende Eltern mit erstem Kind gegenüber dem zuvor geltenden Erziehungsgeld massiv begünstigt. Die Ansprüche von Mehr-Kind-Eltern, der noch in Ausbildung befindlichen jungen Eltern und Hartz IV–Empfängern wurden dagegen überwiegend halbiert oder ganz gestrichen“.

Damit werde eine „Oberschicht“, die etwa 20 % der Elternschaft umfasse, regelrecht aus der Solidarität unter den Eltern „herausgekauft“, was von der Elternmehrheit finanziert werden müsse und das Bestreben um mehr Familiengerechtigkeit im Keim erstickt.

Resch weiter: „So ist auch zu erklären, dass unsere von einer gesellschaftlichen Führungsschicht und der Wirtschaft weitgehend gleichgeschalteten Medien das Elterngeldgesetz loben, obwohl es für die meisten Eltern gegenüber dem früheren Erziehungsgeld zusätzliche Nachteile gebracht hat. – Selbst kirchliche Einrichtungen wie Diakonie und Caritas stimmen in den Chor ein, der diese familienfeindliche Gesetzgebung für richtig hält (vergl. Pressemeldung des Verbands Familienarbeit vom 7. Mai 2012).

Pressestelle Verband Familienarbeit e. V.
5. Juli 2012

Geburtentief – überaus erfolgreiches Scheitern!

Interessant, dass in der hiesigen Regionalzeitung nach dem gestrigen Bericht über das Rekordtief der Geburtenzahl  2011 bereits heute der „Unfall“ vergessen ist. Keine Reaktion, kein Kommentar – alles Pustekuchen!

Dafür lesen Sie aber interessante Beiträge von LeserInnen bei FREIE WELT.

http://www.freiewelt.net/nachricht-10246/geburtentief%3A-ausdruck-des-scheiterns-bisheriger-familienpolitik.html

1,1 Tonnen Ritalin für Sachsens Schüler

Fast jedes vierte Kind unter zwölf Jahren in Sachsen wird wegen psychischer Erkrankungen ambulant behandelt. Das geht aus dem Gesundheitsbericht 2011 der AOK hervor, den die Krankenkasse am Mittwoch in Dresden vorgestellt hat. Danach liegt die Zahl der behandelten Kinder bei knapp 59.000 – deutlich mehr als in den Vorjahren.

http://www.mdr.de/sachsen/gesundheitsreport-aok100.html

Depressionen sind auch bei Kindern und Jugendlichen auf dem Vormarsch. Psychologen machen dafür Leistungsdruck und Werteverfall, aber auch falsche( = mangelnde Erziehung ) durch die Eltern verantwortlich. Eltern rät der Psychologe, sich  Z e i t   für ihr Kind zu nehmen, Erfolgserlebnisse zu ermöglichen und zu zeigen, wie man mit Misserfolgen und Niederlagen umgeht. 

http://www.welt.de/regionales/muenchen/article106649266/Jedes-zehnte-Kind-leidet-an-depressiven-Symptomen.html

Dr. Klaus Zeh: „Mutterliebe hängt nicht vom Geldbeutel ab“

Als Präsident des Deutschen Familienverbands kämpft Dr. Klaus Zeh für eine bundesweite Einführung des Betreuungsgeldes von 700 Euro und empfiehlt  eine Teilzeitregelung auch für den Bund.  Mit dem 59-jährigen CDU-Politiker sprach Miriam Hollstein.

http://www.welt.de/print/welt_kompakt/article107260161/Mutterliebe-haengt-nicht-vom-Geldbeutel-ab.html

Medienkonstrukt

Nichts ist den grün-roten Ideologen mehr heilig. An den Haaren herbei gezerrt wird jede noch so vermeintliche Kritik am Betreuungsgeld. Und wenn der Bildungsbericht 2012 schon keine Kritik hergibt, dann muss sie eben konstruiert werden, Hauptsache, die Kritikerliste wird länger. Diesmal ging die Sache aber ins Auge!

http://www.freiewelt.net/blog-4471/kritik-am-betreuungsgeld-durch-bildungsbericht-war-medienkonstrukt.html

Hopplahopp und billig! Krippen in Deutschland

Das folgende Schreiben von Herrn Dennis Riehle je an Frau Ursula von der Leyen und an Frau Schröder deckt auf, welchen Wert unsere Regierung auf die so viel gepriesene „frühkindliche Bildung“ legt, nämlich gar keinen. Alles Schaumschlägerei. Es geht lediglich um Parkplätze für Babys!

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

bis zu 5000 „Hartz IV“-Empfänger wollen Sie ausbilden und in den Kindertagesstätten des Landes einsetzen lassen. Mit dieser Meldung wurden erste Forderungen der Kommunen unterstützt, die gefordert hatten, Ungelernte auf den unbesetzten Erzieher-Plätzen arbeiten zu lassen.

Abgesehen davon, dass eine Kurzzeitausbildung im Schnellverfahren für keinerlei auch nur im Ansatz nötige Fachkenntnis und den Erwerb von Qualifikation, Erfahrung und Sensibilität im Umgang mit Kindern in den ersten Lebensjahren taugt – Ihr Schritt dürfte auch verfassungsrechtlich bedenklich sein.

Der Zwang zur Umbildung dürfte bereits an mehreren Artikeln unseres Grundgesetzes scheitern. Statt willkürlich zu versuchen, Erwerbslose auf allen Wegen und mit allen Mitteln zurück in irgendeine Arbeit zu bringen, wäre es vonnöten, sich tatsächlich über Fähigkeiten von Arbeitslosen einerseits und den wirklichen Bedarf an Fachkräften in jeglichen Berufsbereichen andererseits zu informieren. Es nutzt niemandem, wenn verpflichtete „Hartz IV“-Empfänger mit Unmut und Resignation einem Job nachgehen, der nicht ihren Interessen und Fettigkeiten entspricht – und den sie lediglich durch eine nötigende Weiterschulung „aufs Auge“ gedrückt bekommen haben.

Erziehung ist ein Beruf, der Leidenschaft bedarf. Hier geht es nicht darum, quantitativ Lücken zu füllen, sondern qualitativ gesicherte Angebote für Eltern zu bieten, die ihre Kinder in einer fachlich einwandfreien Betreuung wissen möchten. Welch einen Eindruck wirft es auch auf die Politik, wenn aus Not heraus kaum vorbereitete Hilfskräfte letztlich eine verantwortungslose Kita-Arbeit bieten? All der Jubel, der auf den Rechtsanspruch an Betreuungsplätzen hernieder gegangen ist, wird umgehend zu Fassungslosigkeit – das Vertrauen, nicht nur in Ihr Ministerium, wäre dahin.

Und nicht nur das: Mit solchen Plänen wird die Entwicklung unserer Kinder fahrlässig aufs Spiel gesetzt. Ihre Verantwortung liegt darin, Eltern eine adäquate Alternative zur Betreuung zuhause anzubieten. Abgesehen davon, dass eine Kita nie das mütterliche und väterliche Umfeld ersetzen kann – würde die Kita-Betreuung von eilig Herangeschulten übernommen, zeigt dies deutlich auf, dass das Gesamtkonzept in sich gescheitert sein muss. Eine realistische Planung konnte unter dem Zeitdruck, den sich die Koalition gesetzt hat, nicht verwirklicht werden. Daher wäre es nun die Aufgabe der Regierung, ein „Ende mit Schrecken“ zu veranstalten – und den rechtlichen Anspruch von Eltern auf einen Platz für ihre Kinder in der Kita ab 2013 zurückzunehmen.

Beginnen Sie zunächst damit, fachkompetentes Erziehungspersonal zu gewinnen – sonst wird der Ausflug ins Kita-Zeitalter ein „Schrecken ohne Ende“!

Freundliche Grüße

Dennis Riehle, Martin-Schleyer-Str. 27, 78465 Konstanz

Besuchen Sie auch meine Homepage unter www.riehle-dennis.deMeine neuesten Artikel, Kommentare, Berichte sowie Privates unter www.dennis-riehle-blog.de.   

 

 

Familienförderung? Wie die Bürger hinters Licht geführt werden

Leserbrief zum Artikel „Was Kinder kosten“ in der „Sonntag Aktuell vom 24. Juni 2012

Ich danke Ihnen, dass Sie mit diesem Artikel ein sehr wichtiges Thema aufgegriffen haben.

Geärgert habe ich mich darüber, dass Sie mit dem Hinweis auf „noch einmal 195 Milliarden Euro“ für die staatliche Familienpolitik den entweder viel zu hohen oder auch schlicht falschen Zahlen, die immer mal wieder durch die Deutsche Bundesbank oder ein Wirtschaftsforschungsinstitut gestreut werden, folgen.

Diese „195 Milliarden“ setzen sich etwa aus steuerlichen Maßnahmen zusammen, zu denen dann u.a. Kindergeld und Kinderfreibetrag im Familienlastenausgleich gerechnet werden. Dabei handelt es sich beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag zum großen Teil lediglich um Rückerstattung der verbotenen Besteuerung des kindlichen Existenzminimums!

In den „195 Milliarden“ sind auch enthalten die Transfers der Gebietskörperschaften, zu denen dann zum Beispiel auch die Sozialhilfe und das Wohngeld gehören. Beides stellt allerdings die Grundsicherung für alle Menschen dar und ist folglich keine Familienförderung.

Auch der in den „195 Milliarden“ enthaltene Kinderzuschlag im öffentlichen Dienst ist als tarifliche Leistung nicht Familienförderung.

Besonders skandalös ist, dass in den „195 Milliarden“ bei den Sachleistungen der Gebietskörperschaften auch Kindergärten, Schulen und Hochschulen als Familienförderung bezeichnet werden. Hierbei handelt es sich zum einen um wechselseitig für Familie, Staat und Wirtschaft sinnvolle Infrastrukturmassnahmen, aber keine Geldleistung an Familien! Mit dieser Logik wären sonst auch Alten- und Pflegeheime einzubeziehen. Zum anderen hat der Staat einen Bildungsauftrag und die Ausbildung von Akademikern ist im originären Interesse des Staates und der Wirtschaft.

In den „195 Milliarden“ sind dann auch noch die Sozialversicherungsleistungen wie die entgeltfreie Krankenversicherung enthalten. Auch das ist nicht legitim, denn hier wird der generative Beitrag der Eltern in der GKV durch die Beitragsfreiheit der Kinder berücksichtigt. D.h. Eltern erbringen eine entsprechende Gegenleistung. Auf das Erwerbseinkommen wird zudem der volle Beitrag – ohne Berücksichtigung des Kinderexistenzminimums – erhoben. Diese Summe steht den Eltern nicht direkt zur Verfügung.

Leider berücksichtigen die „195 Milliarden“ auch nicht, dass Familien erhebliche volkswirtschaftliche Leistungen erbringen, indem sie Humanvermögen schaffen. Diese Leistungen, die von Familien erbracht werden, müssen in einer ordentlichen Bilanz den Ausgaben des Staates für „Familienförderung“ gegenüber gestellt werden. Zudem sind auch Familien Steuerzahler, sodass ein Teil der vermeintlichen Förderung schlicht ein In-sich-transfer ist.

Ich würde mich sehr freuen, wenn „Sonntag Aktuell“ einen sachlich fundierte Beitrag zur familienpolitischen Diskussion leisten würde – Ihr Beitrag vom 24.Juni war dazu ein Schritt in die richtige Richtung. Darf ich auf weitere Schritte hoffen?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Hoffmann, Weißenhorn, Engelkellerstrasse 23a

ÖDP-Ortsvorsitzender Weißenhorn / Pfaffenhofen, Familienpolitischer Sprecher der ÖDP Bayern und Beirat im Landesvorstand, Vorsitzender des Familienbundes im Bistum Augsburg und stellvertretender bayrischer Landesvorsitzender im Familienbund

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Zur Ergänzung sei hier ein Artikel von IDAF wiederholt, der aufschlüsselt, welche Beträge Eltern in die Schaffung des so genannten Humankapitals wirklich investieren. Diese Gegenleistung wird verschwiegen. Sie passt nicht ins Konzept.

http://www.wertepolitik.de/?p=2021

 

 

 

Fragwürdiger Bildungsbericht

Gebetsmühlenartig wiederholen „unabhängige Experten“ in ihrem Bildungsbericht 2012 den Vorwurf, das Betreuungsgeld setze „falsche Anreize“. Dabei finden sie kein Argument  f ü r   die Krippenbetreuung von Ein-bis Dreijährigen, sondern argumentieren mit dem Bildungsvorsprung von Drei-bis Sechsjährigen ( aus: Bildung in Deutschland 2012. Seite 50 ) 

http://www.focus.de/politik/deutschland/bildung-bildungsbericht-betreuungsgeld-setzt-falsche-anreize_aid_769900.html

Gewinn an Vermögen – Verlust an Menschlichkeit

zu: „Studie: Rentenalter muss weiter steigen“ und „OECD gibt Betreuungsgeld schlechte Noten“, Schwäbische Zeitung 12. 06. 2012
Die beiden Verlautbarungen der OECD zur Erhöhung des Rentenalters und zur Ablehnung des Betreuungsgeldes für selbsterziehende Eltern
( Schw. Ztg., 12. 06. 12) zeigen ganz klar die Brüsseler Einstellung: Eltern und Greise gehören in den Erwerb, Kinder in die kollektive Krippe! Die Motivation: Vermeidung von Altersarmut und Steigerung von Produktion und Gewinn. 

Auch die OECD weiß, dass ohne Nachwuchs die Renten der heute Erwerbstätigen extrem gefährdet sind. Umso erstaunlicher also die ausbleibende, dennoch überfällige Forderung, Eltern mit Arbeitnehmern ohne Nachwuchs finanziell g l e i c h z u s t e l l e n . Darf es denn sein, dass bei gleichem Bruttolohn einem Familienvater von drei Kindern nichts bis minus an frei verfügbarem Einkommen in der Tasche bleibt, während ein Kinderloser sein Vermögen verdreifacht? Nun sollen ausgerechnet Eltern von Kindern auch noch bis 70 arbeiten, damit diejenigen mit versorgt werden können, die sich ein Leben lang Kinderkosten erspart haben. Kinderlose könnten heute locker für ihre Altersversorgung privat aufkommen, anstatt Profite aus der Umlage zu ziehen. Kein Wort jedoch zu diesem Skandal von der OECD!

Die OECD bemängelt, dass Migrantenmütter sich in den ersten Kinderjahren nicht um einen Job bemühen. Migrantenmütter wissen nämlich naturgemäß noch, dass ihre Babys Nestwärme und mütterliche Präsenz brauchen, was ihnen allerdings in Europa nicht mehr zugestanden wird. Hier geht es lediglich um Gewinnmaximierung, nicht um Menschlichkeit! Vielleicht machen Migranten eines Tages ihre Zuwanderung davon abhängig, ob ihnen drei Jahre Familienzeit pro Kind zugestanden wird oder nicht. Gerade sie werden nämlich künftig in Europa am längeren Hebel sitzen. Auch Deutschland wird  künftig nichts anderes übrig bleiben, als um Zuwanderung zu betteln, denn es werden einfach zu wenige deutsche Kinder geboren. Gerade auf stabile Migrantenkinder wird es in Zukunft  ankommen, wenn wir unsere Renten einigermaßen sichern wollen.

Joachim und Maria Heumos

Rechtsstaat auf tönernen Füßen

„So weit sind wir also schon in Deutschland, dass selbst das Bundesverfassungsgericht es nicht für nötig erachtet, die Beschwerde anzunehmen, und dass es gemeinsame Sache mit der Legislative macht, ungeachtet der Tatsache, dass hier massiv in das Wahlrecht der Eltern eingegriffen bzw. gegen das Grundgesetz verstoßen wurde. Quo vadis Deutschland ? Dank an Herrn Dr. Resch für diese sachliche Aufklärung!“, schreibt Marlies Wildberg auf den Beitrag von Dr. Johannes Resch zur skandalös rechtsbeugenden  N i c h t a n n a h m e  der Klage gegen das Elterngeldgesetz durch das Bundesverfassungsgericht.

http://www.freiewelt.net/blog-4443/rechtsstaat-auf-t%F6nernen-f%FC%DFen.html