„So weit sind wir also schon in Deutschland, dass selbst das Bundesverfassungsgericht es nicht für nötig erachtet, die Beschwerde anzunehmen, und dass es gemeinsame Sache mit der Legislative macht, ungeachtet der Tatsache, dass hier massiv in das Wahlrecht der Eltern eingegriffen bzw. gegen das Grundgesetz verstoßen wurde. Quo vadis Deutschland ? Dank an Herrn Dr. Resch für diese sachliche Aufklärung!“, schreibt Marlies Wildberg auf den Beitrag von Dr. Johannes Resch zur skandalös rechtsbeugenden N i c h t a n n a h m e der Klage gegen das Elterngeldgesetz durch das Bundesverfassungsgericht.
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