Der Betrug an den Müttern geht weiter – Petition unterzeichnen!

Die Initiative Familienschutz richtet mit 5 Forderungen einen Appell an die BT-Abgeordneten, Wahlfreiheit herzustellen.

Bitte unterzeichnen und teilen  Sie die Petition:

https://www.abgeordneten-check.de/kampagnen/fuer-einen-richtungswechsel-in-der-familienpolitik/startseite/aktion/197127Z21726/nc/1/

Die Unterzeichner bitten Sie, das Familienminsterium bei der Bildung der kommenden Regierung nicht den Grünen zu überlassen.

Ferner verlangen wir einen Richtungswechsel in der Familienpolitik:

Wir fordern die Abgeordneten auf, Wahlfreiheit für Familien herzustellen. Ein immenser Anteil der Wertschöpfung dieses Landes wird freiwillig allein von Eltern erbracht. Wofür sie in Politik und Gesellschaft keinerlei Würdigung mehr erhalten. Die Familie gerät immer mehr in die Mühlen von Geldnot- und Karrierezwängen: Für Eltern und Kinder bleibt kaum Luft zum gemeinsamen Atmen. Familien sind keine Börsenunternehmen, sondern Lebenskultur! Der Staat muss den Zusammenhalt der Familie schützen und sie vor Angriffen schützen, um sein lebendiges Fundament zu bewahren.

Wir fordern daher

1. den generativen Beitrag von Familien für den Erhalt des Sozialversicherungssystems endlich zu berücksichtigen und die Steuer- und Abgabenbelastung erwerbstätiger Eltern deutlich abzusenken.

2. alle Kindererziehungsmodelle bei Familien – ob ganztägig durch die Eltern selbst oder in öffentlicher Fremdbetreuung – gleichwertig zu fördern.

3. die Ehe zwischen Mann und Frau zu schützen und ihren gesetzlichen Vorrang gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu erhalten.

4. einen altersgerechten Sexualkundeunterricht an Schulen wiederherzustellen, der die Indoktrionation durch Gender Mainstreaming an Schulen beendet.

5. den Schutz von ungeborenen Kindern zu stärken und für eine bessere Qualitätskontrolle der Schwangerenkonfliktberatung gemäß der gesetzlichen Vorgaben zu sorgen.

Bitte setzen Sie sich dafür ein!

Eltern fordern familiale Vielfalt durch echte Wahlfreiheit

Pressemeldung                           

 Familiale Vielfalt durch echte Wahlfreiheit der Eltern bei der Kinderbetreuung

Der Verband Familienarbeit  hat jüngst eine Erklärung von Psychotherapeuten veröffentlicht mit dem Ziel, das Bewusstsein für die individuellen Betreuungsleistungen der Eltern zu stärken.

 http://familienarbeitheute.de/?p=4965

 „Unser Verband fordert damit keineswegs ein Erziehungsmodell, das für alle gelten soll“, so Sabine Mänken, stellv. Vorsitzende, „auch wenn die Psychotherapeuten auf die Gefahren der Krippenbetreuung hinweisen. Als politischer Verband ist es unsere Aufgabe, darauf aufmerksam zu machen, wie wichtig die individuelle elterliche Verantwortung ist, die gesunde seelische Entwicklung ihres Kindes zu schützen.“

 

Mänken weiter: „Gerade weil die Bundesregierung missverständlich und verharmlosend nur fremdbetreute Kinder als ´betreute Kinder´ bezeichnet (z.B. Pressemitteilung des BMFSFJ vom 20.6.2018), müssen wir deutlich darauf hinweisen, dass die pädagogischen Anforderungen an die Betreuung der Kleinsten mit höchster Sensibilität zu diskutieren sind.

 

Vor allem kleine Kinder sind in der Beantwortung Ihrer Bedürfnisse dem Denken, Fühlen und Handeln der Eltern und den Strukturen unserer Gesellschaft ausgeliefert. Deshalb kann die Aufgabe der Familienpolitik nur sein, Eltern als erste Bezugspersonen in ihrer grundgesetzlich geschützten Aufgabe zu stärken, selbst zu entscheiden, wann Fremdbetreuung für ihr Kind zu verantworten ist. Dies gilt genauso für Alleinerziehende, denen es heute oft unmöglich ist, ihre Kinder solange selbst zu betreuen, wie sie es für ihr Kind als sinnvoll erachten.“

 

„Wir sind uns noch viel zu wenig bewusst, wie sehr ein Kind nach seinem Ankommen auf dieser Welt von dem achtsamen Blick mindestens eines Erwachsenen abhängt“, sagt Sabine Mänken, die als Biographieberaterin praktiziert. „Jedes Kind ist in seinen Bedürfnissen individuell und braucht, um darin erkannt zu werden und die Welt als vertrauenswürdig zu erleben, die Zeit und Aufmerksamkeit seiner Eltern. Damit Eltern diese Erziehungsverantwortung für die Zukunft einer Gesellschaft, die Vielfalt ermöglichen will, nach bestem Gewissen gerecht werden können, ist eine viel weitreichendere politische und monetäre Akzeptanz dieser Fürsorgearbeit notwendig.“

 

„Eltern dürfen nicht aus finanzieller Not und gegen ihr Gewissen Kinder in die Fremdbetreuung schicken müssen, wenn sie wahrnehmen, dass ihr Kind für diesen Trennungsschritt noch nicht bereit ist. Es ist ein Recht des Kindes, selbst sichtbar machen zu dürfen, wann und in welchem Umfang es die sichere Bindung verlassen kann,“ erklärt Mänken. Dieser Zeitpunkt ergebe sich aus der achtsamen Wahrnehmung und Kommunikation der Bedürfnisse aller Mitglieder einer Familie.

 

Die Psychotherapeuten fordern in ihrer Erklärung ein Grundgehalt für alle Eltern. Genauso sieht der Verband Familienarbeit die individuelle Betreuungsarbeit der Eltern nur gewährleistet, wenn sie eine finanzielle Gegenleistung erfährt. Erst die monetäre Integration dieser jetzt unbezahlten Arbeit in den volkswirtschaftlichen Kreislauf macht den Wert der Familienarbeit sichtbar und ermöglicht den Eltern wirkliche Wahlfreiheit in der Betreuung.

 

„Ein für die Erziehungsleistungen gezahltes Entgelt kann den Bedürfnissen der Familie entsprechend frei verwendet werden und zwingt niemanden zu Hause zu bleiben“, so Mänken, die auch Volkswirtin ist. „Im besten Falle unterstützt die Politik den pädagogischen Auftrag der Eltern durch passende Bildungsangebote. Die bestehende einseitige finanzielle Förderung von Krippen und Kitas dagegen entmündigt die Eltern und höhlt die Fürsorge- und Regenerationsleistungen in den Familien aus. Es ist höchste Zeit, dass wir die Gewinne aus der elterlichen Sorgearbeit rückverteilen. Eine Gesellschaft, die nur die Leistungen auf dem Arbeitsmarkt als geldwerte Leistung anerkennt, untergräbt ihr soziales Miteinander und wird entprivatisiert.“

 

Jede Familie weiß, wie viel Selbst- und Fremdbetreuung für ihr Wohlergehen Sinn macht,“ sagt Mänken und ergänzt: „Auf dieser individuellen Grundlage können sich die sozialen Fähigkeiten eines Kindes gesund entwickeln. Nur wer als Kind selbst ausreichend wahrgenommen wurde, kann als erwachsener Mensch andere Menschen wahrnehmen.“ – Für ein demokratie- und kulturfähiges Deutschland sei deshalb diese familiale Vielfalt bei der Betreuung der Kinder durch echte Wahlfreiheit der Eltern eine entscheidende Grundlage.

 

Gesinnungsdiktatoren an der Macht

Bei“Tichy´s Einblick“ nimmt der langjährige Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus,  Stellung zu dem ungeheuerlichen Vorgang im Landtag von Schleswig-Holstein, bei dem  die „Volksparteien“ CDU, FDP und Grüne ( Jamaika )  ein „gesinnungsdiktatorisches Exempel“ vorgeführt haben mit dem Ziel, die Nominierung des Juristen Prof. Dr. Christian Winterhoff zum Landesverfassungsrichter zu verhindern.

Die CDU unterwirft sich einmal mehr der grünen Meinungshoheit

Mit seinem Brief an den Fraktionsvorsitzenden der CDU im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Herrn Tobias Koch, erteilt der Studiendirektor i. R. Dr. Gerd Brosowski den bildungsfernen Politikern im dortigen Landtag,  die das Rechtsgutachten von Professor Dr. Winterhoff vermutlich nicht einmal gelesen haben, Nachhilfeunterricht in Sachen Schulrecht und Grundgesetz.

Speziell von der CDU unter einem CDU-Ministerpräsidenten hätte man sich mehr Rückgrat erhofft. 

 

Sehr geehrter Herr Koch,

erlauben Sie mir bitte, mich aus dem fernen Saarland zu der „Sache Winterhoff“ zu äußern, wie ich verkürzt die Affäre um die Nicht-Ernennung von Herrn Prof. Dr. Christian Winterhoff bezeichnen will. Ich war vierzig Jahre lang im saarländischen Schuldienst tätig, zuletzt fünfundzwanzig Jahre lang als Direktor eines Gymnasiums in Saarbrücken. In der Sache Winterhoff geht es nicht um eine Debatte, die sich auf Schleswig-Holstein beschränken lässt; es geht um ein Thema, das an die Grundlagen unserer Republik rührt und das über die Frage der Sexualkunde im Unterricht der Schulen hinausgeht.

In den Schulgesetzen der Länder, den Schulpflicht-, Schulordnungs- und Schulmitbestimmungsgesetzen ist ein Konflikt gelöst worden – vorbildlich gelöst worden – der im Grundgesetz begründet worden war. Worin besteht der Konflikt?

Da ist auf der einen Seite das Recht des Kindes, unabhängig von seiner Herkunft und den finanziellen Möglichkeiten seiner Eltern eine gute Schulbildung zu erhalten. Diesem Anspruch wurde in Deutschland seit eh und je durch die Schulpflicht und durch ein ehemals weltweit hochgeschätztes öffentliches Schulsystem entsprochen.

Da war aber auf der anderen Seite der Missbrauch der Kinder in den beiden deutschen Diktaturen durch das staatliche Schulsystem, speziell der Missbrauch durch Indoktrination. Um dem vorzubeugen, wurde in das Grundgesetz der Artikel 6 aufgenommen, der die Pflege und die Erziehung der Kinder als das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst zukommende Pflicht festschreibt.

Von da an waren die Länder als die Inhaber der Kulturhoheit verpflichtet, die Balance zwischen dem Anspruch der Eltern auf Erziehung der Kinder und dem Ziel des Staates auf deren Beschulung zu finden, was ihnen, wie schon gesagt, in den o.g. Gesetzen gelungen ist. Die so entstandene Rechtslage kann als ein Fundament der Bundesrepublik Deutschland gelten, an das man ohne Not nicht rühren sollte. Unabhängig von den Regelungen der einzelnen Länder beruhen die genannten Gesetze auf  wenigen einfachen Grundsätzen, die bisher jedem Referendar im Schuldienst vertraut waren und auf die auch Herr Winterhoff in seinen Gutachten zurückgreift. Ich will den wichtigsten dieser Grundsätze näher erläutern.

Im Gegensatz zur Lage an den Hochschulen ist in den Schulen die Lehre nicht frei. Sie hat sich an Lehrpläne zu halten, deren Entstehung und Befolgung von der Schulaufsichtsbehörde kontrolliert werden; an der einzelnen Schule ist der Schulleiter verpflichtet, auf deren Einhaltung zu achten. Die Lehrpläne werden veröffentlicht, sie unterliegen somit öffentlicher und parlamentarischer Kontrolle. Angebote im Unterricht, die über die Lehrpläne hinausgehen, bedurften im Saarland und wohl auch andernorts der Zustimmung der Schulkonferenz, in denen Lehrer, Eltern und Schüler jeweils Drittelparität haben.

Unterrichten darf nur, wer die zugehörigen Staatsexamina oder andere Examina abgelegt hat, welche vom Gesetzgeber – nicht von einer Behörde! –  diesen gleichsetzt werden. Insofern ist es ein Unding, wenn Gruppen von Leuten, die von außerhalb der Schule kommen, ohne Gegenwart und Kontrolle durch den verantwortlichen Lehrer sozusagen auf die Schüler losgelassen werden.

Speziell die Einbindung der Sexualkunde in den Unterricht war in allen Bundesländern einer besonderen Kontrolle durch die Eltern unterworfen. Die Eltern mussten rechtzeitig vorab und detailliert über die Inhalte informiert werden; Widersprüche waren möglich. Die dazugehörigen Veranstaltungen waren Pflicht des Schulleiters.

So weit erkennbar, hat Prof. Dr. Christian Winterhoff  die eben skizzierte und früher jedem Lehrer vertraute Rechtslage dargestellt, freilich weit professioneller und gründlicher, als das hier geschehen konnte. Ihn deshalb als „Sprachrohr von Menschenfeinden“ hinzustellen, ist nicht nur eine Unverschämtheit; es ist ein direkter Angriff auf  die Rechtslage, wie sie sich in den Jahrzehnten der Bundesrepublik herausgebildet hat. Die CDU als eine der Parteien, aus deren Reihen einige der Schöpfer des Grundgesetzes stammen und die seit Bestehen der Republik stets in vorderster Reihe des politischen Geschehens gestanden hat, ist meiner Meinung nach dazu aufgerufen, die Fundamente der Republik gegen jeden Angriff zu verteidigen, gerade auch dann, wenn dieser von einem Koalitionspartner geführt werden sollte.

Mit herzlichem Dank für Ihre Geduld beim Lesen meiner Ausführungen.

Gerd Brosowski

Rechtsgutachten gegen schulische Indoktrination kostet Winterhoff die Karriere

Frau von Beverförde von der Initiative FAMILIENSCHUTZ schreibt von einem unerträglichen Skandal und bittet um Unterstützung:

Liebe Freunde!

Erinnern Sie sich an den Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Winterhoff, ein Top-Referent auf unserem DemoFürAlle-Symposium 2017 in Wiesbaden? Winterhoff sollte jetzt Verfassungsrichter in Schleswig-Holstein werden – auf Vorschlag der CDU. Aber dann, wenige Tage vor seiner Wahl zum Landesverfassungsrichter, wurde seine Nominierung vom Richterwahlausschuß wieder zurückgezogen. Die Gründe: Sein Rechtsgutachten zur Sexualerziehung in Schleswig-Holstein 2016 und sein Vortrag zum hessischen Sexualerziehungslehrplan auf unserem Wiesbadener Symposium.

Winterhoff war in seinem Vortrag zu dem Ergebnis gekommen, daß der Hessische Lehrplan sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen das Schulgesetz verstößt. Auch der Einsatz externer Gruppen, wie z.B. der SchLAu-Gruppen, die in Schulklassen ohne Anwesenheit des Lehrers ihr Coming Out und ihre schwul-lesbische Lebensweise ausbreiten, sei unzulässig: „Das Hessische Schulgesetz enthält das Bildungsziel der Achtung und Toleranz anderer Menschen, nicht das Ziel, dass andere Menschen akzeptiert werden müssen und dass die Verhaltensweisen anderer Menschen gutgeheißen werden müssen.“ Bereits 2016 hatte Winterhoff in einem großen Gutachten die Verfassungsmäßigkeit der Sexualerziehung in Schleswig-Holstein geprüft. Fazit: Der Schule ist es laut Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts untersagt, Schüler zu indoktrinieren und Akzeptanz für jegliches Sexualverhalten einzufordern.

Seine vorurteilsfreie und klare Darlegung von Verfassung und Recht soll Prof. Christian Winterhoff jetzt zum Verhängnis werden – nach altbekanntem Muster. In Schleswig-Holstein regiert eine Jamaika-Koalition mit den Grünen als parlamentarischem Arm der Vielfaltsex-Lobby. Der Grünen-Abgeordnete Rasmus Andresen erklärte gemäß Lübecker Nachrichten, daß Winterhoff als Landesverfassungsrichter „unter keinen Umständen mehr wählbar“ sei: „Wer sich um ein so herausragendes Amt im Land bewerbe, dürfe sich nicht im Vorfeld schon zum Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten machen.“

Diese Aussage ist ungeheuerlich! Offenkundig geht es der grünen Vielfaltslobby keine Spur mehr um Antidiskriminierung. Es geht eiskalt allein um Macht über Menschen, Meinungen und jetzt sogar über Verfassung und Rechtsprechung. Wer die Interessen der Vielfaltssex-Ideologen nicht bedient, wird knallhart zum Menschenfeind erklärt und aussortiert. Der Fall Winterhoff zeigt die skandalöse Zerstörung unseres Rechtsstaates wie in einem Brennglas: Gerade weil Winterhoff sich in hohem Maße durch persönliche Qualitäten wie Redlichkeit, Unbestechlichkeit und Verfassungstreue auszeichnet, kommt er als Verfassungsrichter für die grünen Ideologen nicht in Frage.

Es ist unerträglich, hier schweigend zuzuschauen. Die Landtagsfraktion der CDU Schleswig-Holstein sollte sich hinter ihren Kandidaten, Prof. Winterhoff, stellen! Solidarisieren Sie sich deshalb mit Prof. Winterhoff, schreiben Sie an den CDU-Fraktionsvorsitzenden Tobias Koch (tobias.koch@cdu.ltsh.de) und verbreiten Sie das Winterhoff-Video und sein Gutachten in Ihren Verteilern.

Winterhoff-Video                                                                                                               

Mit herzlichen Grüßen, Ihre Hedwig von Beverfoerde

 

Lesen Sie dazu auch auf Tichy´s Einblick den Kommentar von Josef Kraus, dem langjährigen Präsidenten des deutschen Lehrerverbands:

Die CDU unterwirft sich einmal mehr der grünen Meinungshoheit

 

EuGH: Der Begriff „Ehegatte“ ist ab jetzt „geschlechtsneutral“!

Die Selbstermächtigung des Europäischen Gerichtshofs

Der Europäische Gerichtshof entschied am 15. Juni 2018, dass der Begriff „Ehegatte“ im Rahmen des Gemeinschaftsrechts geschlechtsneutral sei und mithin die Homo-Ehe vollumfänglich mit der Ehe zwischen Mann und Frau gleichgestellt werden müsse (Rechtssache C-673/16).

Weiterlesen:

https://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2018/07/03/artikel/die-selbstermaechtigung-des-europaeischen-gerichtshofs.html

 

Im jüngsten Fall zur Definition von Ehe und Familie hat der EuGH übrigens seiner eigenen Rechtsprechung widersprochen. Vor 17 Jahren urteilte er noch, dass „der Begriff „Ehe“ nach in allen Mitgliedstaaten geltender Definition eine Lebensgemeinschaft zweier Personen verschiedenen Geschlechts bezeichnet.“

Auslaufmodell Familie?

Der Familienbund der Katholiken im Bistum Augsburg veranstaltet am Samstag,            22. September 2018 ein Symposium zum Thema:

„Auslaufmodell Familie – eine Welt ohne Vater und Mutter?“


Die Tagung befasst sich mit  

  • „Leihmutterschaft aus ethischer Sicht“ ( Dr. Susanne Kummer )          
  • Diversity und Elternschaft“ ( Dr. Christian Spaemann )
  • und mit „Familie zwischen Leitbild und Feindbild“ ( Jürgen Liminski )

Dauer: 10:30 Uhr bis 15:00 Uhr mit Mittagsimbiss, Kaffeepause und Diskussion. Ort: Haus St. Ulrich, Kappelberg 1, 86150 Augsburg

Für Kinderbetreuung ist gesorgt!

Bitte kommen Sie zu dieser hochkarätigen Veranstaltung! Melden Sie sich an!  Die Gelegenheit, von Fachleuten persönlich informiert zu werden, gibt es  eben nur selten.

Infos unter;

https://bistum-augsburg.de/Verbaende/Familienbund/Veranstaltungen

 

 

 

 

Mein Kleinchen kommt noch nicht in die Krippe!

Fast verwundert es, dass die TAZ die Kolumne von Jana Petersen druckt. Denn das Blatt ist bekannt für seinen grünen Mainstream. Als dreifache Mutter quält Jana der Konflikt: „Was ist besser für mein Kind? Familie oder Krippe?“ Und sie macht es sich mit ihrer Entscheidung nicht leicht.

Die erste Trennung

Spätestens mit einem Jahr kommt das Kind in die Kita. Die Krippenplatz-Garantie der Familienministerin zementiert das als gesellschaftlichen Konsens. Viele Einrichtungen allerdings sind mittelmäßig oder schlecht. Unsere Autorin verweigert sich deshalb dem Konsens. Und spürt die Folgen….

VON JANA PETERSEN

https://www.taz.de/!467476/

DFV: Familienentlastungsgesetz – ein Etikettenschwindel!

Am 27. Juni hat das Bundeskabinett einen Entwurf zum „Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Reglungen“ gebilligt. Danach soll das Kindergeld ab Juli 2019 um 10.- pro Kind und Monat, 2020 um weitere 15.- auf dann 219.- angehoben werden.

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt bis 2020 von 7428.- auf 7812.-  und erreicht damit längst nicht die vor der BT-Wahl von Kanzlerin Merkel zugesagte Gleichstellung mit dem Grundfreibetrag ( steuerfreies Existenzminimum von jährlich 9408.-) Bei der gebotenen Korrelation von Kinderfreibetrag und Kindergeld müsste das Kindergeld, bezogen auf 2020, monatlich nämlich 330.- statt 219.- betragen. Damit fehlen den Eltern pro Kind noch immer monatlich 111.- ! 

„Das Familienentlastungsgesetz wird Familien als großes Koalitionsgeschenk verkauft. Doch die geplanten Maßnahmen sind verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Es geht nicht um ein Wollen, sondern um ein Müssen“, sagt der Präsident des Deutschen Familienverbands Klaus Zeh.

https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen

Diskussion um Baukindergeld erschüttert Vertrauen

Pressemitteilung

Verband Kinderreicher KRFD: Geplante Wohnflächenbegrenzung entkernt Baukindergeld

Quadratmeter-Grenzen verwandeln Förderung in Verhinderung – Diskussion erschüttert Vertrauen

Mönchengladbach, den 26. Juni 2018. „Eine zusätzliche Begrenzung des Baukindergeldes, nach der eine Familie mit bspw. drei Kindern die Förderung nur für Immobilien mit maximal 130 Quadratmetern erhalten soll, lehnen wir entschieden ab.“, kommentiert Elisabeth Müller, die Vorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD), die überraschend diskutierte, zusätzliche Deckelung. Eine harte Vergabegrenze würde die  von kinderreichen Familien begrüßte Fördermaßnahme regelrecht entkernen. Für Familien mit vielen Kindern sind Objekte in ländlichen Gebieten, die häufig über der benannten Grenze liegen, wichtig. Und: Gebaut wird häufig, bevor sich die Familie für das dritte oder weitere Kinder entscheidet. Die geplante Quadratmeterbegrenzung führte zu einem Bauen ohne Ausbaureserve und damit zum genauen Gegenteil  dessen, wofür das Baukindergeld stehen sollte.

Ermutigen statt Entmutigen: Wohnflächenbegrenzung verhindern

„Das öffentlich geführte Ringen um eine zusätzliche Wohnflächenbegrenzung beim Baukindergeld sendet gerade für Familien das falsche Signal“, betont Florian Brich, Bundesgeschäftsführer des KRFD.  Im Koalitionsvertrag steht die Einschränkung nicht. Und Familien, die bereits mit Blick auf den dort benannten und medial verbreiteten Rahmen Entscheidungen getroffen haben, fühlen sich mit Recht vor den Kopf gestoßen. „Auch wenn jetzt mit einem von der Großen Koalition verabredeten Finanzrahmen argumentiert wird, bleibt der Eindruck:  Weil unsauber gearbeitet wurde, trifft es jetzt die Familien. Das schafft kein Vertrauen in die Politik.“, so Brich. Der KRFD appelliert auch daher an alle mit dem Baukindergeld befassten Politiker, die zusätzliche Einschränkung des Baukindergeldes durch eine Wohnflächenbegrenzung zu verhindern.“

 

Ende der Pressemitteilung
http://www.kinderreichefamilien.de/pressemitteilungen.html