Die Selbstermächtigung des Europäischen Gerichtshofs
Der Europäische Gerichtshof entschied am 15. Juni 2018, dass der Begriff „Ehegatte“ im Rahmen des Gemeinschaftsrechts geschlechtsneutral sei und mithin die Homo-Ehe vollumfänglich mit der Ehe zwischen Mann und Frau gleichgestellt werden müsse (Rechtssache C-673/16).
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Im jüngsten Fall zur Definition von Ehe und Familie hat der EuGH übrigens seiner eigenen Rechtsprechung widersprochen. Vor 17 Jahren urteilte er noch, dass „der Begriff „Ehe“ nach in allen Mitgliedstaaten geltender Definition eine Lebensgemeinschaft zweier Personen verschiedenen Geschlechts bezeichnet.“