EuGH: Der Begriff „Ehegatte“ ist ab jetzt „geschlechtsneutral“!

Die Selbstermächtigung des Europäischen Gerichtshofs

Der Europäische Gerichtshof entschied am 15. Juni 2018, dass der Begriff „Ehegatte“ im Rahmen des Gemeinschaftsrechts geschlechtsneutral sei und mithin die Homo-Ehe vollumfänglich mit der Ehe zwischen Mann und Frau gleichgestellt werden müsse (Rechtssache C-673/16).

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https://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2018/07/03/artikel/die-selbstermaechtigung-des-europaeischen-gerichtshofs.html

 

Im jüngsten Fall zur Definition von Ehe und Familie hat der EuGH übrigens seiner eigenen Rechtsprechung widersprochen. Vor 17 Jahren urteilte er noch, dass „der Begriff „Ehe“ nach in allen Mitgliedstaaten geltender Definition eine Lebensgemeinschaft zweier Personen verschiedenen Geschlechts bezeichnet.“

2 Gedanken zu „EuGH: Der Begriff „Ehegatte“ ist ab jetzt „geschlechtsneutral“!

  1. Offenbar wissen die Entscheider dieses Nonsens‘ nicht, woher das Wort „Gatte“ sich ableitet? Es kommt von „begatten“, also befruchten. Noch Fragen?

  2. Liebe Gertrud Martin, das Ganze lässt sich, man mag´s kaum glauben, noch toppen:

    Zitat Annika Span ( Gender – QUEER ):

    Heteronormative Gewalt in der Sexualmedizin:
    „Menstruation ist strukturell nichts Weibliches. Das ist, was manche Körper tun und andere nicht. Ob diese Person weiblich ist oder nicht, hat damit nichts zu tun.“

    ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

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