Rechtsgutachten gegen schulische Indoktrination kostet Winterhoff die Karriere

Frau von Beverförde von der Initiative FAMILIENSCHUTZ schreibt von einem unerträglichen Skandal und bittet um Unterstützung:

Liebe Freunde!

Erinnern Sie sich an den Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Winterhoff, ein Top-Referent auf unserem DemoFürAlle-Symposium 2017 in Wiesbaden? Winterhoff sollte jetzt Verfassungsrichter in Schleswig-Holstein werden – auf Vorschlag der CDU. Aber dann, wenige Tage vor seiner Wahl zum Landesverfassungsrichter, wurde seine Nominierung vom Richterwahlausschuß wieder zurückgezogen. Die Gründe: Sein Rechtsgutachten zur Sexualerziehung in Schleswig-Holstein 2016 und sein Vortrag zum hessischen Sexualerziehungslehrplan auf unserem Wiesbadener Symposium.

Winterhoff war in seinem Vortrag zu dem Ergebnis gekommen, daß der Hessische Lehrplan sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen das Schulgesetz verstößt. Auch der Einsatz externer Gruppen, wie z.B. der SchLAu-Gruppen, die in Schulklassen ohne Anwesenheit des Lehrers ihr Coming Out und ihre schwul-lesbische Lebensweise ausbreiten, sei unzulässig: „Das Hessische Schulgesetz enthält das Bildungsziel der Achtung und Toleranz anderer Menschen, nicht das Ziel, dass andere Menschen akzeptiert werden müssen und dass die Verhaltensweisen anderer Menschen gutgeheißen werden müssen.“ Bereits 2016 hatte Winterhoff in einem großen Gutachten die Verfassungsmäßigkeit der Sexualerziehung in Schleswig-Holstein geprüft. Fazit: Der Schule ist es laut Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts untersagt, Schüler zu indoktrinieren und Akzeptanz für jegliches Sexualverhalten einzufordern.

Seine vorurteilsfreie und klare Darlegung von Verfassung und Recht soll Prof. Christian Winterhoff jetzt zum Verhängnis werden – nach altbekanntem Muster. In Schleswig-Holstein regiert eine Jamaika-Koalition mit den Grünen als parlamentarischem Arm der Vielfaltsex-Lobby. Der Grünen-Abgeordnete Rasmus Andresen erklärte gemäß Lübecker Nachrichten, daß Winterhoff als Landesverfassungsrichter „unter keinen Umständen mehr wählbar“ sei: „Wer sich um ein so herausragendes Amt im Land bewerbe, dürfe sich nicht im Vorfeld schon zum Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten machen.“

Diese Aussage ist ungeheuerlich! Offenkundig geht es der grünen Vielfaltslobby keine Spur mehr um Antidiskriminierung. Es geht eiskalt allein um Macht über Menschen, Meinungen und jetzt sogar über Verfassung und Rechtsprechung. Wer die Interessen der Vielfaltssex-Ideologen nicht bedient, wird knallhart zum Menschenfeind erklärt und aussortiert. Der Fall Winterhoff zeigt die skandalöse Zerstörung unseres Rechtsstaates wie in einem Brennglas: Gerade weil Winterhoff sich in hohem Maße durch persönliche Qualitäten wie Redlichkeit, Unbestechlichkeit und Verfassungstreue auszeichnet, kommt er als Verfassungsrichter für die grünen Ideologen nicht in Frage.

Es ist unerträglich, hier schweigend zuzuschauen. Die Landtagsfraktion der CDU Schleswig-Holstein sollte sich hinter ihren Kandidaten, Prof. Winterhoff, stellen! Solidarisieren Sie sich deshalb mit Prof. Winterhoff, schreiben Sie an den CDU-Fraktionsvorsitzenden Tobias Koch (tobias.koch@cdu.ltsh.de) und verbreiten Sie das Winterhoff-Video und sein Gutachten in Ihren Verteilern.

Winterhoff-Video                                                                                                               

Mit herzlichen Grüßen, Ihre Hedwig von Beverfoerde

 

Lesen Sie dazu auch auf Tichy´s Einblick den Kommentar von Josef Kraus, dem langjährigen Präsidenten des deutschen Lehrerverbands:

Die CDU unterwirft sich einmal mehr der grünen Meinungshoheit