Pressemitteilung
Verband Kinderreicher KRFD: Geplante Wohnflächenbegrenzung entkernt Baukindergeld
Quadratmeter-Grenzen verwandeln Förderung in Verhinderung – Diskussion erschüttert Vertrauen
Mönchengladbach, den 26. Juni 2018. „Eine zusätzliche Begrenzung des Baukindergeldes, nach der eine Familie mit bspw. drei Kindern die Förderung nur für Immobilien mit maximal 130 Quadratmetern erhalten soll, lehnen wir entschieden ab.“, kommentiert Elisabeth Müller, die Vorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD), die überraschend diskutierte, zusätzliche Deckelung. Eine harte Vergabegrenze würde die von kinderreichen Familien begrüßte Fördermaßnahme regelrecht entkernen. Für Familien mit vielen Kindern sind Objekte in ländlichen Gebieten, die häufig über der benannten Grenze liegen, wichtig. Und: Gebaut wird häufig, bevor sich die Familie für das dritte oder weitere Kinder entscheidet. Die geplante Quadratmeterbegrenzung führte zu einem Bauen ohne Ausbaureserve und damit zum genauen Gegenteil dessen, wofür das Baukindergeld stehen sollte.
Ermutigen statt Entmutigen: Wohnflächenbegrenzung verhindern
„Das öffentlich geführte Ringen um eine zusätzliche Wohnflächenbegrenzung beim Baukindergeld sendet gerade für Familien das falsche Signal“, betont Florian Brich, Bundesgeschäftsführer des KRFD. Im Koalitionsvertrag steht die Einschränkung nicht. Und Familien, die bereits mit Blick auf den dort benannten und medial verbreiteten Rahmen Entscheidungen getroffen haben, fühlen sich mit Recht vor den Kopf gestoßen. „Auch wenn jetzt mit einem von der Großen Koalition verabredeten Finanzrahmen argumentiert wird, bleibt der Eindruck: Weil unsauber gearbeitet wurde, trifft es jetzt die Familien. Das schafft kein Vertrauen in die Politik.“, so Brich. Der KRFD appelliert auch daher an alle mit dem Baukindergeld befassten Politiker, die zusätzliche Einschränkung des Baukindergeldes durch eine Wohnflächenbegrenzung zu verhindern.“
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