Wahlprüfsteine zu den Landtagswahlen in Bayern 2018

Für die bevorstehenden Landtagswahlen in Bayern  hat das Bündnis RETTET DIE FAMILIE ( www.rettet-die-familie.de ) den dortigen Parteien Wahlprüfsteine zur Stellungnahme vorgelegt, um deren familienpolitische Haltungen und Vorhaben zu erfragen. Bitte informieren und orientieren Sie sich an folgender

Zusammenstellung Bayern

Die Stellungnahmen der hessischen Parteien zu den gestellten Fragen folgen gesondert.

 

 

Heuchelei oder reden mit gespaltener Zunge?

Eduard Grabherr,  Ziegelstrasse 47,  88456 Ingoldingen                                                        2. August 2018

Offener Brief an

Herrn Oliver Hildebrand

Geschäftsstelle Bündnis 90/Die Grünen

Königstrasse 47, 70173 Stuttgart

Betreff: SWR aktuell 1. 8. 2018

Sehr geehrter Herr Hildebrand,

seit Jahren versichern uns die Grünen, insbesondere deren Jugendorganisation,  in Wort und Schrift, dass die Institution Ehe „überholt und abzuschaffen“ sei. Vor diesem Hintergrund erklärt sich wohl ihr Dauerbeschuss gegen das Ehegattensplitting und war beispielsweise auch ihr Jubel über die Abschaffung des Betreuungsgeldes einzuordnen. Mittlerweile steht ganz in diesem Sinne ja auch die Aufhebung des Werbeverbotes für Abtreibung auf ihrer Agenda. 

Gestern kritisierten Sie in der Sendung „SWR aktuell“ die Begrenzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge. Und zur Begründung verwiesen Sie, man höre und staune, mit Nachdruck und scheinbarer Überzeugung auf den Passus des Grundgesetzes: „Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz des Staates“.  Ob solch gespaltener Zunge aus Ihrem grünen Munde fragt man sich, ist es Heuchelei oder soll die Bevölkerung für dumm verkauft werden. Oder beides?

Es soll ja angeblich Politiker geben, die gerade von diesen angeführten  Eigenschaften  bestens (und gut bezahlt) leben. Ich bedaure, dass ich Sie, gerade angesichts Ihrer Jugend, seit gestern schon zu dieser Kategorie zählen muss.

Allerdings nehme ich diese Einordnung gerne zurück, wenn Sie sich glaubhaft machen, indem Sie selbst und ein Drittel der grünen Landtagsabgeordneten einen Flüchtling oder noch besser eine Flüchtlingsfamilie in ihre Wohnung aufgenommen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Grabherr

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OFFENER  BRIEF zu Ihrem Statement bei SWR aktuell am 1. August 2018
nachrichtlich an Bündnis 90 – die GRÜNEN, SPD-Bundespartei, CDU-Bundespartei, SWR -Stuttgart

Sehr geehrter Herr Hildebrand,

nachdem Sie als GRÜNE  seit vier Jahrzehnten die absolute Antifamilienpartei geben, mutieren Sie plötzlich zu einer Partei mit Herz für Kinder und Eltern. Wie konnte das geschehen? Ach so ja – die Migranten, von denen ja nur ein Bruchteil zu den Flüchtlingen mit Bleiberecht zählt. Migrantenbabys in Deutschland sollen doch bitteschön gestillt, liebkost, getröstet, ermuntert und bemuttert werden dürfen ( Art. 6 GG ).

Erinnern Sie sich an die Betreuungsgelddebatte? 150.- € galt den GRÜNEN als Herdprämie, Schnapsprämie, Fernhalteprämie, falscher Anreiz u.a.mehr. Mutter und Kind sollten um Himmels Willen keine Möglichkeit bekommen, die ersten Lebensjahre im Sinne personaler Bindung miteinander zu erleben. Nein – Mütter sollten sich von ihrem Baby „emanzipieren“ und sich statt dessen dem Diktat des Betriebes unterwerfen. Was die GRÜNEN jedem Affenbaby, jedem Welpen, jedem Tierchen von Herzen gönnen, nämlich in der Obhut der Mutter ihre extra-uterale Phase biologisch zu vollenden, das verwehren Sie Menschenkindern, bzw. speziell deutschen Menschenkindern.

Bei zynischer Betrachtung stellen Sie also Migranten und Tiere auf die gleiche Stufe. Nur deutsche Mütter sollen erhaben sein über die biologischen Ansprüche ihrer Babys. Diese dürfen seit Jahren mit rechtlichem Anspruch wie Pakete in der Fremdbetreuung abgeliefert werden. Ihre Sehnsucht nach der Stimme, der Haut, der Zärtlichkeit ihrer Mama spielt überhaupt keine Rolle für die GRÜNEN –  in einmütiger in Symbiose mit Frau v.d. Leyen CDU und Frau Schwesig  und Frau Giffey SPD. Ein grün-rot-schwarzes Dream-Team !!!

Haben die GRÜNEN nichts Besseres zu bieten?

Sie wollen, löblich, nun auch den männlichen Migranten ihre Frau zurück geben und deren Nachwuchs fördern – menschlich nobel. Was tun Sie aber, um einheimischen Familien Nachwuchs zu ermöglichen? Auch hier treten die GRÜNEN mit SPD und CDU auf die Bremse. Nichts wird unternommen, um den system-immanenten  Vorteil Kinderloser gegenüber Familien auszugleichen. Eine deutsche Familie A mit 2 Kindern und einem Jahreseinkommen von 35 000 € gerät mit einem Verlust von  – 2 319.-€ unter ihr Existenzminimum. Die Familie B mit vier Kindern hat sogar  einen Verlust von – 12 075.- €  ( monatlich 1006.-€ ) zu verkraften. All das kümmerte bislang die GRÜNEN nicht, obwohl die Zahlen sattsam bekannt sind. Siehe:

Zum Vergleich hat ein Single mit dem selben Einkommen ein frei verfügbares Einkommen von jährlich + 13 307.- Die Differenz beträgt im Falle A: 15 626.- €, und im Falle B: 25 382.-€.

Offenbar kein Anlass für die GRÜNEN, eine Gesetzesänderung zu fordern! 

Im Gegenteil!  Das Modell NICHTFAMILIE, bzw. „Ehe für alle“ steht zuoberst auf der grünen Agenda. Sind Sie in Ihrer Ideologie total erblindet?

Jetzt auf einmal per Migration Familiensinn zu proklamieren – widerlich! Nichts gegen Flüchtlinge, die unserer Fürsorge bedürfen. Solange Ihr Engagement für Mütter und Kinder aber nur für Migranten und nicht für Einheimische gilt, solange bleibt dieses für uns POPULISMUS pur.

Mit freundlichem Gruß

Bärbel Fischer

info@familiengerechtigkeit-rv.de
http://forum-familiengerechtigkeit.de
www.rettet-die-familie.de

Bayern beispiellos: Taten statt Worte!

Bayern setzt Maßstäbe in der Familienpolitik

Das Bayerische Familiengeld kommt! Die Bayerische Staatsregierung hat Anfang Mai den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht für Bayerns neue Familienleistung!

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Die CSU ist der Überzeugung: Eltern wissen am besten, was gut für ihre Kinder ist. Aus diesem Grund führen wir in Bayern das Familiengeld ein:

  • Familiengeld heißt: 250 Euro pro Monat für alle ein- und zweijährigen Kinder, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro
  • Das Bayerische Familiengeld erhalten alle Familien, denn es wird unabhängig vom Einkommen gewährt.
  • Die Leistung wird unabhängig davon gewährt, ob das Kind eine Krippe besucht oder nicht.
  • Das Familiengeld wird unbürokratisch ausbezahlt.
  • Das Familiengeld wird nicht auf Hartz IV oder andere Sozialleistungen angerechnet, daher profitieren insbesondere auch Geringverdiener und Alleinerziehende.
  • Gleichzeitig treiben wir den Ausbau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten weiter voran.

https://www.csu.de/familiengeld/

Muttersprache günstig für 80 Millionen € zu haben!

Das Land Baden-Württemberg hat neuerdings erkannt, dass das enorme Sprachdefizit der Kita-Kinder zum Problem wird. Daher plant man jetzt, mit 80 Millionen Euro mehr Erzieher auszubilden und den Spracherwerb zu fördern. Weil die Ausbildung aber dauert, müssen die Gruppen in den Kitas vergrößert werden – alles zum Wohl der nächsten Generation!

Bislang kostete der Erwerb der Muttersprache den Staat keinen Cent, weil die Mütter seit Adam und Eva diesen Service noch nie in Rechnung gestellt haben. Dafür hatten die Kleinsten ihren „Ansprechpartner“ mit Blick-und Hautkontakt.

Seit Kleinkinder die Muttersprache nicht mehr bei ihren Müttern lernen dürfen, sondern auf die spärlichen Worte angewiesen sind, die eine Kita-Erzieherin noch in sie investieren kann, nimmt das Problem Sprachdefizit enorm zu. Daher muss jetzt staatlicherseits mit vielen Millionen Steuergeld nachgebessert werden. Verständlich, denn eine 1: 8- Interaktion in der Kita kann einer 1: 1- Kommunikation in der Familie nicht das Wasser reichen. Wieviele Milliarden pumpen wir noch ineffektiv in den Familienersatz, anstatt Familien ihre Verantwortung endlich zurück zu geben? Aber dazu müssten Mütter wenigstens die ersten drei Jahre mit ihren Kindern im 1:1- Gespräch bleiben dürfen ohne sich Sorgen um ihre Altersversorgung zu machen. Doch links-grün-schwarz-feministische Ideologen haben in unserem Land das Sagen, was bedeutet, dass Mütter sich möglichst nach wenigen Monaten emanzipatorisch von ihrem Säugling zu verabschieden und den Spracherwerb ihres Wunschkindes in die Kita zu delegieren haben. Auch wenn – bis zur Verbesserung der Lage – über Jahre noch größere Defizite in der Betreuung zu erwarten sind, alles kein Problem! Hauptsache die Eltern sind vollzeitbeschäftigt und zahlen ihren Obolus in die Systeme! Der Trick dabei: Durch neue Erzieherstellen  gewinnt man erfreulicherweise zusätzliche  Beitragszahler! *)

Was bedeutet schon kindliches Sprachdefizit gegenüber Vollbeschäftigung in einem Land, das sich dem Exportüberschuss verschrieben hat?

*) Was kostet ein Krippenplatz den deutschen Steuerzahler heute? 1300 € oder 1400 € oder mehr?

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Soviel zur Bürgernähe, Frau Giffey!

Sehr geehrte Frau R.,

es fällt mir schwer, mich zu bedanken für Ihre Antwort ( 17.07. 2018 ) auf mein Schreiben vom 22. 05. 2018 an Frau Familienministerin Franziska Giffey, weil Sie nicht auf eine einzige meiner Anliegen geantwortet haben, sondern mich mit einem Strauß familienpolitischer SPD-Überzeugungen abfertigten. Diese sind mir sattsam bekannt, vielmehr stelle ich sie ja gerade in Frage. Haben Sie mein Schreiben überhaupt gelesen? Soviel zur Bürgernähe.

Ich versuche es noch einmal:
Aus Sicht der ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT verstößt die deutsche SPD-Familienpolitik in mehreren Punkten gegen Recht und Verfassung:
  • Ignoranz von wissenschaftlichen Studien zur neurologischen Schädlichkeit zu früher / langer Krippenbetreuung aus rein ökonomischem und ideologischem Interesse
  • Beraubung der Eltern von notwendigen Beziehungserfahrungen mit ihrem Kind, genannt Elternglück! Elternschaft kann man nur mit dem Kind erlernen. Eltern werden sozusagen von ihrer Elternschaft amputiert.
  • Die Etikettierung von Fremdbetreuung als BILDUNG, die jeder pädagogischen Erkenntnis widerspricht. Bilden können sich Kinder nur in emotionaler Sicherheit, die unter vielen Gleichaltrigen bei  wechselndem Personal nicht möglich ist. Krippen als Bildungsinstitute zu bezeichnen ist daher allein dem Wunsch nach staatlicher Finanzierung geschuldet.
  • Ignoranz gegenüber den Forderungen des Grundgesetzes nach Gleichwertigkeit der Erziehungsmodelle nach Art. 6 und Art. 3 GG, was sich auch in finanzieller Gleichbehandlung aller Eltern zeigen müsste.

Es geht, sehr geehrte Frau R., überhaupt nicht darum, „längst geschlossene Gräben wieder aufzureißen“,  und  „die Kindererziehung durch die Eltern gegen die Förderung außerhäuslicher Betreuungsangebote auszuspielen“ wie Sie sedierend schreiben. Für junge Eltern stellen sich diese Fragen HEUTE genauso aktuell und genauso drängend wie seit Renate Schmidt und Ursula v.d. Leyen. Was uns als Mütter und Väter vor allem irritiert ist, dass Geringverdiener gar keine Wahl haben. Sie müssen auch gegen ihren Wunsch Ihre Kinder abliefern, damit sie mit zwei Löhnen überhaupt über die Runden kommen. Ist das fortschrittliche SPD-Politik? Oder kopieren Sie nur die DDR mit bekannten desaströsen Folgen?

Sehr geehrte Frau R., wie nimmt das Familienministerium zu dieser Kritik Stellung ohne auf Gemeinplätze ( s.o. ) auszuweichen? Ich erhoffe mir im Interesse der mit uns verbundenen Eltern eine detaillierte Antwort aus dem BMFSFJ
Mit besten Grüßen
i. A. Bärbel Fischer
info@familiengerechtigkeit-rv.de
http://forum-familiengerechtigkeit.de
www.rettet-die-familie.de

Schon wieder in Frage gestellt: Ehegattensplitting !

An die MiMa-Redaktion!

Sehr geehrte Damen und Herren,

dass das Thema Ehegattensplitting (ES) nun schon wieder ( MiMa 18.07. 2018 )zur Debatte steht, nachdem ausreichende juristische Gründe zu dessen Rechtmäßigkeit beigebracht worden waren, lässt mich vermuten, dass es sich hierbei erneut um einen ideologischen Vorstoß handelt, die Ehe als Versorgungsgemeinschaft zu diskreditieren. 

Diese Vermutung wird erhärtet dadurch, dass Sie im Kommentar nur eine Gegnerin des ES zu Wort kommen ließen, nicht aber eine Verteidigerin. Dies bestärkt mich in der Wahrnehmung, dass die öffentlich rechtlichen Anstalten ihre Zuschauer bewusst einseitig informieren.

Ich will Ihnen erklären warum:

  1. Es wird vonseiten SPD, Grünen und Linken behauptet, die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren sei schädlich, veraltet, ungerecht, patriarchalisch und eine „Falle“ für Frauen. Eine Abschaffung geraten, weil das ES Ehen, besonders Alleinverdienerehen  bevorzuge. Genau dieses von 50% aller Familien bevorzugte ( zumindest für die frühen Kinderjahre ) Modell stellt nämlich das linksideologische Hassobjekt per se dar.
  1. Eine Abschaffung des ES würde nämlich bedeuten dass ein Ehepaar wie zwei Singles besteuert würde. Wird jetzt ein Single arbeitslos, muss der Staat (=Steuerzahler) einspringen, während bisher der Gatte / die Gattin zuständig ist. Eine Abschaffung des ES widerspricht komplett dem Gleichbehandlungsgebot.
  1. Verdienen zwei Familen A  ( nur ein Ehepartner erwerbstätig ) und B ( beide Ehepartner je zur Hälfte erwerbstätig, Kinder in öffentlicher Betreuung ) jährlich 60 000 € müsste bei Abschaffung des ES Familie A 550.- monatlich mehr Steuern abliefern wie Familie B. Der Vorschlag zur Abschaffung des ES zielt offenbar darauf, Unrecht zu schaffen auf Kosten der Kinder. Das ES ist eben keine Subvention, sondern ein notwendiger Korrekturfaktor für Steuergerechtigkeit, nämlich bei gleichem Familieneinkommen eine gleiche Steuerlast zu erreichen.
  1. Was die Linken fordern, ist Kinder mit verheirateten Eltern zu Kindern zweiter Klasse abzuwerten, ganz im Sinne ihrer Ideologie.
  1. Aber dieser Vorschlag ist ja noch skandalöser. Denn das Geld, das Familie A aus ideologischen Gründen gestohlen wird, soll Familie B zugute kommen, damit diese ihre Kinder kostenlos betreuen lassen können. Die Betreuung der Kinder in der eigenen Familie durch die leibliche Mutter selbst ist den Ideologen schon deshalb ein Dorn im Auge, weil die gebildeten Mütter mehr zur Bildung ihrer Kinder beitragen als eine Ganztagsbetreuung 1:8 jemals leisten kann. Geht es darum, alle Kinder auf ein gleiches Mittelmaß zu reduzieren?
  1. Fazit: Es geht der Linken ( SPD, Grüne, Linke ) weder um das Kindeswohl, noch um bestmögliche Bildung, sondern darum, den Zusammenbruch der Sozialsysteme noch etwas hinauszuzögern.
  1. Vielleicht ist der Grund, das ES erneut infrage zu stellen, der, dass den Migrantenfamilien, die sich per Zuzug nun integrieren, das ES ebenfalls zusteht. Dazu ist zu sagen, dass sich die Lösung des demographischen Problems über verstärkte Einwanderung nicht lösen lässt, wie das Statistische  Bundesamt eindeutig prognostiziert. Dazu müssten wir eine Zuwanderung von 80% bewältigen.
  1. Oder will man jene bestrafen, die über die Erziehung mehrerer Kinder für das Gemeinwohl schon weit mehr beitragen als Paare ohne Kinder oder mit nur einem Kind? Wie passt die zur ständig proklamierten linken Maxime VIELFALT? 
  1. Mehrkinderfamilien mit einer präsenten Bindungsperson könnten das demografische Problem zumindest abmildern. Ihnen Steuergerechtigkeit abzusprechen ist völlig inakzeptabel und total kontraproduktiv.
  1. Die Abschaffung des ES würde bedeuten, dass junge Paare sich noch weit mehr als bisher  den Nachwuchs abschminken, damit  aber auch die Hoffnung auf eine auskömmliche Rente.

Sehr geehrte Damen und Herren von der ARD-Mima-Redaktion, wir empfehlen Ihnen, die Folgen Ihrer flotten Thesen – vor der Veröffentlichung – zuerst gründlich durchzurechnen. Der Zuschauer weiß inzwischen, woher der Wind in den öffentlich-rechtlichen Redaktionen weht und zieht seine Schlüsse daraus. Es gibt zum Glück noch Medien außerhalb des Staatsfernsehens, wo recherchiert und  Klartext geredet wird. Sollten Sie sich Ihr Publikum erhalten wollen, so wäre ein unideologischer und realistischer Journalismus dringend angesagt.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Fischer                                                                                                                  für die ELTERNINITIATIVE. FAMILIENGERECHTIGKEIT

Blüm: „Wo, C, bist du geblieben?“

Sehr geehrter Herr Blüm,

Ihre Frage: : „Wo C, bist du geblieben?“ macht mich stutzig. Hat nicht gerade Deutschland das C während der Flüchtlingskrise bis heute in extremster Weise  verkörpert? Nirgendwo auf der Welt stehen Migranten, ob anerkannt oder nicht, bleibend solche Sozialleistungen zu wie bei uns! Woher nehmen Sie, Herr Blüm, das Recht, dies zu marginalisieren? Ist nicht Deutschland das einzige Land der Welt, das seine eigenen Familien mit Kindern und seine Obdachlosen auf Wohnungssuche auf Wartelisten setzt, damit Migranten bevorzugt unterkommen? Nach dem biblischen Prinzip „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“ wäre diese Vorgehensweise bereits unchristlich.

Herr Blüm, ich wehre mich dagegen, Herrn Seehofer als kaltherzig und unchristlich abzukanzeln, nur weil er geltendes Recht re-installieren will. Von einem gut bestallten Ex-Minister Blüm kommen solche Wortschwälle nicht gut an, zumal in unserem Lande Kinderarmut unaufhörlich wächst, ohne dass unsere Regierungen je bereit wären, unser familienfeindliches Sozialsystem so zu gestalten, dass der Nachwuchs deutscher Familien nicht in die Armut treibt. Wo bleibt hier das „C“, Herr Blüm ?

Ich frage : Was haben Sie, Herr Blüm, unternommen, um die UNION an ihr „C“ zu erinnern, wenn es um die Entwertung von Familienarbeit, um die zunehmende Entrechtung der Eltern, um die Frühsexualisierug in Bildungsplänen, um den Wert fertiler Ehen für unsere Gesellschaft geht? Was haben Sie unternommen, um insgesamt die Sozialdemokratisierung der Merkelpolitik zulasten konservativer Werte zu beklagen und zu korrigieren?

Das, Herr Blüm, hätten wir uns von Ihnen gewünscht. Nur Herr Bosbach traut sich, Klartext zu reden. Nicht nur Sie, sondern auch die Kirchen beschränken sich auf moralische Vorwürfe. Würden Sie, oder Kardinal Marx oder Herr Bedford-Strohm in je Ihrem eigenen Garten 1000 Migranten vorfinden, die Einlass in Ihr Haus  begehren, auch Sie könnten nur 10 davon lebenslang alimentieren. Die anderen 990 müssten Sie abweisen.

Viel besser hätte ich es gefunden, Sie hätten Herrn Entwicklungsminister Gerd Müller, CSU, den Rücken gestärkt, um die Milliarden für eine so genannte  „Schutzmacht Amerika“, genannt NATO, in zivile Aufbauprogramme in Afrika umzuwidmen. Fluchtursachen verhindern – das muss unser christlicher Imperativ sein!

Es tut mir leid, Herr Blüm, so sehr ich Ihr Engagement schätze, ohne Mathematik und ohne Vernunft funktioniert auch christliche Ethik nicht (s.o).

Mit freundlichen Grüßen i. A. der Elterninitiative Forum Familiengerechtigkeit.             Bärbel Fischer

Auf dem Wege zur mutterlosen Gesellschaft

Buchempfehlung

Seit Anfang Juni ist das hier besprochene Buch des Diplompädagogen BURGHARD BEHNCKE auf dem Markt.

AUF DEM WEGE ZUR MUTTERLOSEN GESELLSCHAFT

In den letzten Jahren hat die externe Betreuung von Kleinkindern, insbesondere mittels Kinderkrippen, stark zugenommen. Gründe sind vorwiegend wirtschaftlich bedingt: neben Vätern sollen auch Mütter möglichst früh und umfassend ins Erwerbsleben eingegliedert werden. Auf sie lastet ein entsprechender Druck, während zeitlich intensives mütterliches Engagement, selbst mit ihren Kindern unter drei Jahren, nur zu leicht abgewertet wird. Die Interessen der Kinder und entwicklungspsychologische Erkenntnisse bleiben dabei unberücksichtigt. Eltern werden mittels der aktuellen Familienpolitik beruhigt: Krippenerziehung fördere ihre Entwicklung oft mehr als eine Familie dies vermag. Jedoch werden hier zahlreiche wissenschaftliche Studien zur institutionellen Früherziehung angeführt, die auf erhebliche psychische und körperliche Risiken der Krippenerziehung hinweisen.

Schon seit langem ist bekannt, dass nicht wenige Kinder unter reduzierten Kontakten zum Vater bis hin zur Vaterlosigkeit leiden. Nun erleben sie vermehrt sogar schon im zweiten und dritten Lebensjahr auch die häufige Abwesenheit ihrer Mutter. Zusammengenommen wird das – noch kaum reflektierte – Folgen für Familien und die Gesellschaft haben. Ein Umdenken ist notwendig, verbunden mit einer Hinterfragung von einseitig

materiell orientierten Werten. Alternative pädagogische Modelle sowie ein Erziehungsgehalt könnten Verbesserungen bewirken.

Burghard Behncke, geb. in Hamburg, Diplom-Pädagoge, ehemaliger Dozent für Psychologie und Pädagogik an Fachschule für Sozialpädagogik und Studiendirektor i.K., langjähriger Leiter einer sozialpädagogischen Bildungseinrichtung, nun freier Schriftsteller in Berlin. Veröffentlichung zahlreicher Artikel und zweier Bücher, vorwiegend aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Didaktik und gesellschaftskritischer Themen. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Entwicklung des Kindes in der Familie und der außerfamiliären Betreuung.

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CARITAS: „Arm bleibt arm und reich wird reicher“

Sehr geehrter Herr Caritasdirektor Oliver Merkelbach,

mit großem Interesse verfolge ich seit Jahren die Diskussion um Kinder- bzw. Familienarmut. So stieß ich in der Schwäbischen Zeitung vom 14. Juli auf das Interview mit Ihnen. Sie haben meine volle Zustimmung, dass es sich hier um einen Skandal handelt. Nur leider ist diese Klage nicht neu. Familienverbände mühen sich seit Jahrzehnten darum, diesen Skandal abzustellen, und sie sparen nicht mit Vorschlägen zur Verbesserung der Situation. Doch keine einzige unserer Regierungen nahm und nimmt diese Impulse auf. 

Sie betonen zu Recht, dass das Problem im System selbst steckt, und daher auch nur strukturell gelöst werden kann. Der Skandal liegt in der rechtswidrigen Umverteilung von unten nach oben, sprich: Eltern mit kleinem Geldbeutel ( Alleinerziehende, Mehrkinderfamilien…) bleibt prozentual viel weniger zum Leben als gut situierten. Eine Familie mit 2 Kindern gerät bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 35 000.- bereits mit 2 319.-  unter ihr Existenzminimum, also einem monatlichen Minus von 193.-€.

Sie kennen sicher die Berechnungen des Deutschen Familienverbands beim 

Horizontalen Vergleich:

https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/803-berechnung-der-einkommenssituation-von-familien-2018-sozialversicherung-macht-familien-arm

Hier wird glasklar ersichtlich:

  • Je geringer das Jahresbrutto, umso höher der Verlust wegen Familie durch unser Sozialgesetz, weil bei den Sozialabgaben die Familiengröße nicht berücksichtigt wird. So zahlen die Eltern von 5 Kindern, genau wie die mit nur einem Kind, jährlich 7131.- in die Sozialkassen mit der Wirkung, dass kinderarmen und kinderlosen Paaren ein großes PLUS gewährt wird, während Eltern mit jedem weiteren Kind mehr in Armut geraten.
  • Je größer die Kinderzahl, umso mehr unterstützen die Eltern den Staatshaushalt       ( z.B. durch Verbrauchssteuern), bzw. die kinderlose Bevölkerung.
  • Wie kann es sein, dass schwächeren Schultern mehr aufgebürdet wird als stärkeren? Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung. Unser System bestraft diejenigen, die es zu schützen vorgibt.

Ein weiterer Strukturfehler ist das Kindergeld, das sich die Eltern zur Hälfte selbst bezahlen müssen, weil der Fiskus unrechtmäßig das Existenzminimum der Kinder besteuert. Von 38 800 000 000 € Kindergeld im Bundeshaushalt sind 19 500 000 000 € reine Rückerstattung zuviel bezahlter Steuern auf die Existenzminima der Kinder! Das Kindergeld ist also nur halb soviel wert.

Leider, Herr Merkelbach, muss ich feststellen, dass auch die CARITAS sich bisher politisch herzlich wenig um Veränderungen in unserem Sozialsystem bemüht hat. Sie wäre ein ernstzunehmender Fürsprecher, bleibt jedoch stumm. Es gibt sehr viel Engagement im Land gegen Kinderarmut. Doch wird dies nur punktuell Hilfe leisten können, wie Sie richtig sagen. Vielmehr bezieht die Politik dieses Engagement lächelnd mit ein (z.B. Tafelläden) und sieht sich nicht genötigt, strukturelle Maßnahmen zu beschließen. Dies zeigt sich erneut bei dem koalitionären Familien-Entlastungsgesetz 2018. Hierbei beklagen wir, dass die Politik auf den Rat von Experten verzichtet und völlig unzureichende Gesetzesänderungen beschließt, und damit die Kinderarmut weiter verfestigt.

https://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/stellungnahmen/send/15-stellungnahmen/228-kurzstellungnahme-zum-entwurf-des-familienentlastungsgesetz-famentlastg-es

Auch unsere Elterninitiative setzt sich für mehr Familiengerechtigkeit ein und informiert die Nutzer u.a. über den Skandal Kinderarmut. An Sie, Herr Merkelbach, hätten wir die dringende Bitte, dass die Leitung der CARITAS endlich ihre Zurückhaltung aufgibt, wenn es gilt, Kinder-und Familienarmut politisch zu bekämpfen. Es kann nicht sein, dass weitere Jahrzehnte ins Land gehen, ohne dass unser Sozialgesetz endlich vom Kopf auf die Füße kommt. *)

Damit grüße ich Sie zuversichtlich und freundlich

i.A. Bärbel Fischer

Leutkirch, 14. 07. 2018

*) Literaturempfehlung: Dr.Jürgen Borchert ( Sozialrichter a.D.): „Sozialstaatsdämmerung“ Riemannverlag München

                                                                                                                   

Leihmutterschaft durch die Hintertür auf Kosten der Versicherten

Der NDR berichtet von einem Urteil, das die Krankenversicherung eine Million Euro kostet und damit,  entgegen der deutschen Gesetzeslage, die Allgemeinheit enorm schädigt.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Urteil-Gericht-staerkt-Rechte-homosexueller-Eltern,leihmutter104.html

Urteil: Hildesheimer Gericht stärkt Rechte homosexueller Eltern

Wenn ein deutsches Paar über eine Leihmutter im Ausland Kinder bekommt, muss die Elternschaft auch in Deutschland anerkannt werden – obwohl die Leihmutterschaft hier verboten ist. Das hat das Landgericht Hildesheim in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Dies gilt auch, wenn es sich um ein homosexuelles Paar handelt. Zwei Männer aus Hildesheim hatten in den USA Samenzellen in Eizellen einer Spenderin einsetzen lassen. Die daraus entstandenen beiden Embryonen wurden in den USA von einer Leihmutter ausgetragen. Ein US-Gericht erkannte die Vaterschaft der beiden Männer an. Dieser Entscheidung müssten deutsche Behörden folgen, urteilten die Hildesheimer Richter.

Grundlage: BGH-Urteil von 2014

Zwar gebe es die Möglichkeit, die Wirkung von ausländischen Entscheidungen in Deutschland abzuerkennen, wenn sie grundlegenden Wertvorstellungen hier entgegenliefen. Der Umstand, dass die Kinder auf dem Wege der in Deutschland nicht zugelassenen Leihmutterschaft zur Welt gekommen seien, begründe aber keine Unwirksamkeit der US-Entscheidung. Das Gericht stützte sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2014.

Klinikkosten von etwa einer Million Euro

Anerkennung der Elternschaft für die Kläger bedeutend für den Versicherungsschutz der beiden Kinder. Die Krankenkasse hatte den zunächst wegen der Versicherung von einem der beiden Männer gewährten Familienversicherungsschutz widerrufen, als es von der Geburt per Leihmutterschaft erfuhr. Das Gericht entschied, dass die Kasse die Versicherung der Kinder nicht ablehnen kann und die durch deren verfrühte Geburt entstandenen Klinikkosten in den USA in Höhe von etwa einer Million Euro tragen muss.