Eltern werden allein gelassen

In der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen finden Sie ein Interview mit dem Experten Dr. Johannes Resch zu dem Vorschlag der Jungen Union, für Neugeborene ein Begrüßungsgeld von 1000 Euro locker zu machen. Warum dieser Vorschlag kontraproduktiv ist, lesen Sie hier:

http://www.hna.de/politik/interview-ju-vorschlag-einer-sonderabgabe-kinderlose-eltern-werden-allein-gelassen-5169944.html

Neues von der Jungen Union (JU)

Pressemeldung

Verband Familienarbeit e. V.

23. 06. 2015

                                                                                                                       

Strohfeuer oder Beginn einer sachlichen Auseinandersetzung ?

Der Vorsitzende der Jungen Union (Jugendorganisation der CDU/CSU), Paul Ziemiak, fordert eine neue Familienpolitik. U. a. schlägt er eine Sonderabgabe für Kinderlose in Höhe von 1 % des Bruttoeinkommens vor (für Eltern mit einem Kind von ½ %), um mit diesem Geld Eltern bei Geburt eines Kindes zu entlasten, z. B. durch ein „Begrüßungsgeld“ für Neugeborene von 1000 €. – Leider ist damit zu rechnen, dass der Vorschlag schnell mit vorgeschobenen und populistischen Argumenten zerredet wird, wie: „Kinder sind Privatsache“ oder „Kinderlose dürfen nicht bestraft werden“. Tatsächlich beeilte sich Christian Bäumler, stellvertretender Vorsitzender der CDA (Arbeitnehmerschaft der CDU)bereits zu erklären, er halte eine Sonderabgabe für Kinderlose für „mittelalterlich“.

Der stellvertretende Vorsitzende des Verband Familienarbeit, Johannes Resch, meint dazu:

Die Junge Union ist gut beraten, mit ihren Vorschlägen dort anzusetzen, wo die Probleme entstanden sind, nämlich bei der Sozialpolitik des Urvaters der CDU, Konrad Adenauer. Besonders durch die Rentenreform 1957 wurde die Alterssicherung, die nicht erst seit dem Mittelalter, sondern seit Adam und Eva durch die Erziehung eigener Kinder erarbeitet worden war, plötzlich an die Erwerbsarbeit gebunden. Seitdem profitieren Eltern von ihren eigenen Kindern weniger als ihre kinderlosen und deshalb uneingeschränkt erwerbsfähigen Nachbarn. Seitdem wird Erwerbsarbeit doppelt bezahlt (durch Lohn und Rente), während die Kindererziehung keine adäquate Gegenleistung mehr erfährt (weder Lohn noch Altersversorgung). Durch die Sozialpolitik Adenauers wurde der familiäre Generationenvertrag (Eltern versorgen ihre Kinder und werden dafür im Alter wieder von ihren Kindern versorgt) zerstört und durch ein gewaltiges Umverteilungssystem zu Lasten der Eltern ersetzt. So sind Kinder zum Armutsrisiko geworden. – Der Vorschlag von Herrn Ziemiak geht zwar in die richtige Richtung. Aber der Korrekturbedarf muss am Umverteilungseffekt unseres Sozialrechts gemessen werden. Da ist eine einmalige Leistung von 1000 € sicher nicht ausreichend.“

Gertrud Martin, die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit ergänzt:“Um dieses Armutsrisiko zu umgehen, ist ein Ausgleich durch eine Sonderabgabe aus dem Geld, das Kinderlose nicht für Kinder ausgeben müssen, durchaus angezeigt. Dabei ist es nicht von Belang, welche Ursache die Kinderlosigkeit hat, die – wenn sie ungewollt ist – ein schwer zu ertragendes persönliches Schicksal sein kann. Statt einer Gebärprämie von 1000 € schlägt der Verband Familienarbeit allerdings ein Erziehungsgehalt für die Eltern vor, das sie wahlweise für eigene Betreuungsleistung oder zugunsten eigener Erwerbstätigkeit zur Bezahlung einer Fremdbetreuung ihrer Wahl (Kinderkrippe, Tagesmutter, Großeltern u. a.) einsetzen können.“

 

Pressemeldung zum „Tag der Familie“

14.05.2015

Der Verband Familienarbeit e.V. fordert:

1. Freie Wahl der Geburtsbedingungen

Nach Überzeugung des Verbands Familienarbeit ist die Geburt in der Regel ein natürlicher Vorgang, der nicht über das notwendige Maß hinaus „medizinisiert“ werden darf, wie das angesichts der zunehmenden Anzahl von Kaiserschnitten zu beobachten ist. So richtig bei bestehenden Risiken eine Geburt in einer Klinik ist, so unbestritten haben auch Hausgeburten aufgrund der gewohnten psychologisch stabilisierenden Umgebung große Vorteile. Grundsätzlich sollte auch hier die Wahlfreiheit für Eltern geachtet werden. Diese Wahlfreiheit ist aktuell gefährdet, da keine Versicherung mehr bereit ist, das Haftpflichtrisiko für freie Hebammen zu übernehmen. Da absehbare Risikogeburten ohnehin in einer Klinik erfolgen, sind Schadensfälle bei Hausgeburten jedoch nicht höher als in einer Klinik.

Wir fordern den Gesetzgeber auf, in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen eine Regelung zu finden, die das Haftpflichtrisiko auch bei Hebammen in zumutbarer Weise regelt. Es geht nicht nur um das Berufsrecht der Hebammen, sondern auch um die Entscheidungsfreiheit von Eltern über die Bedingungen einer Geburt. Einschränkungen sind nur bei medizinisch objektivierbaren Gefährdungen gerechtfertigt.

und

2. Gleichberechtigung statt „Gleichstellung“

Die „Gleichstellungspolitik“ der Bundesregierung strebt unter dem Begriff „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ eine „Gleichstellung“ von Müttern und Vätern im Erwerbsleben an. Das bedeutet, dass die Erziehungsarbeit ignoriert wird. Eltern werden so immer mehr genötigt, schon ihre Kleinkinder in Fremdbetreuung zu geben, um ein ausreichendes Einkommen erzielen zu können.

Eine Gleichberechtigung der Eltern ist nach Überzeugung des Verbandes Familienarbeit dagegen nur möglich, wenn eine Gleichstellung von elterlicher Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit erfolgt. Da die Kindererziehung heute aufgrund unseres Sozialsystems von Nutzen für die gesamte Gesellschaft ist, steht den Eltern eine Honorierung in Form eines angemessenen Erziehungsgehalts mit Rentenanspruch als Gegenleistung zu. Erst dann haben Eltern Wahlfreiheit, ob sie ihre Kinder selbst erziehen oder das Geld zur Finanzierung einer Fremdbetreuung ihrer Wahl verwenden, wenn sie im bisherigen Beruf voll erwerbstätig bleiben wollen. Erst dann wird Kindererziehung wieder unter entspannten Bedingungen möglich werden und Eltern nicht mehr in ein Hamsterrad krank machender Doppelbelastung drängen.

 

Aufruf: FOCUS Nr. 20 / 15 kaufen!

Die neue Ausgabe des „Focus“ (im Handel seit  9.5.) nimmt den aktuellen Kita-Streik zum Anlass, sich in der Titelgeschichte ( siehe Anlage ) mit der Benachteiligung der Eltern auch unabhängig vom Kita-Streik zu beschäftigen. Bemerkenswert ist, dass dabei auch eine Honorierung der elterlichen Kinderbetreuung diskutiert wird, die den Eltern mehr Wahlfreiheit geben würde, statt nur auf Kinderkrippen angewiesen zu sein.

Für ein „Leitmedium“ wie den „Focus“ ist es mutig, gegen den „Mainstream“ in den Medien, der von Bundesregierung und  allen Bundestagsparteien gestützt wird, für die Rechte von Eltern einzutreten. Wir sollten das nach Kräften unterstützen.
Erfahrungsgemäß hat die Titelgeschichte einer Zeitschrift wesentlichen Einfluss auf die Verkaufszahlen im offenen Verkauf. Der Erfolg eines Beitrags bestimmt damit mit, ob das Thema auch später von der Redaktion wieder aufgegriffen wird. Durch den Kauf des Magazins können wir letztlich auch die künftige Berichterstattung beeinflussen. Das kommt dann dem Anliegen des Bündnisses automatisch zugute.

Der renommierte Experte Dr. Johannes Resch wurde kürzlich als Vertreter des Verbands Familienarbeit e.V. von der Redaktion des Focus angerufen und brachte das Erziehungsgehalt ins Gespräch.

Meine Anregung: Möglichst viele unserer Leser sollten in Leserbriefen (unter: leserbriefe@focus-magazin.de ) auf den Beitrag reagieren.

Es können auch Kommentare direkt im Internet abgegeben werden
(unter dem Beitrag mit dem Link: http://www.focus.de/politik/focus-titel-wie-viel-sind-uns-die-familien-uns-wert_id_4670983.html ).

Außerdem kann ein Video zu diesem Beitrag angesehen werden unter:
http://www.focus.de/politik/focus-titel-wie-viel-sind-uns-die-familien-uns-wert_id_4670983.html
Familien haben in unserer Gesellschaft nur eine sehr schwache Lobby, zu der auch die ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT  zählt. Hier haben wir die Möglichkeit, direkt auf ein führendes Magazin Einfluss zu nehmen.

Ich halte es für wichtig und weiterführend, wenn auf den Focus-Beitrag möglichst rasch auf breiter Basis hingewiesen wird, so dass diese Focus-Ausgabe möglichst oft gekauft und darauf reagiert wird.

Bärbel Fischer

Mündliche Verhandlung in Karlsruhe zeigt Voreingenommenheit des Gerichts

Pressemeldung des Verband Familienarbeit

Datum: 14.April

Betreuungsgeld:

Mündliche Verhandlung in Karlsruhe zeigt Voreingenommenheit

des Gerichts

Am Dienstag, 14.April, fand am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung zum Betreuungsgeld statt. Der Hamburger Senat als Kläger hält es für verfassungswidrig. Bundesregierung und bayerische Landesregierung halten es für verfassungsgemäß. Der Stellvertretende Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Dr. Johannes Resch, der die Verhandlung vor Ort verfolgte, äußert sich zu deren Verlauf:

Schon die Auswahl der geladenen Verbandsvertreter/innen legt eine Voreingenommenheit des Gerichts nahe. Nur der Vertreter des Deutschen Familienverbandes konnte als einziger das Betreuungsgeld als grundsätzlich berechtigte Leistung verteidigen. Auf der anderen Seite durften ein halbes dutzend Verbandsvertreter/innen ihre gegenteiligen Positionen darlegen.

Auch in den Fragen der Richter/innen wurde Voreingenommenheit erkennbar. Mehrmals wurde von ihnen eine „Anreizwirkung“ des Betreuungsgelds problematisiert, die Kinder nicht in öffentliche Betreuung zu geben. Dagegen wurde eine Anreizwirkung durch die weit höher dotierte öffentliche Krippenfinanzierung, die Kinder nicht selbst zu betreuen, nicht thematisiert. Eine solche einseitige Betrachtungsweise ist nur so erklärbar, dass das Richterkollegium die öffentliche Betreuung für förderungswürdiger hält als die elterliche Betreuung.

Diese Grundeinstellung zeigt, dass die Richter/innen kritiklos der von Wirtschaftslobby und anderen lautstark vertretenen Auffassung der Überlegenheit der Krippenbetreuung gegenüber der elterlichen Betreuung für unter dreijährige Kinder folgten. Diese Überlegenheit ist jedoch durch keinerlei seriöse Studien belegt und zwar auch nicht für Familien aus prekären Verhältnissen. Fachleute, die sich inhaltlich zu Vor- und Nachteilen der zur Diskussion stehenden Betreuungsformen von Kleinkindern hätten äußern können, kamen gar nicht zu Wort. Fachleute, die die Interessen der Kinder hätten vertreten können, waren offensichtlich gar nicht eingeladen.

Die regierungsamtlichen Befürworter des Betreuungsgeldes versuchten, es als Teil eines „Gesamtkonzeptes“ in Verbindung mit der staatlichen Krippenfinanzierung im Sinne einer Wahlfreiheit für die Eltern darzustellen. Das war allerdings insofern wenig überzeugend, da 150 € Betreuungsgeld im Vergleich zu einem mehrfachen Betrag zur Finanzierung eines Krippenplatzes keine tatsächliche Wahlfreiheit begründen können. Diesen Schwachpunkt in der Argumentation der Befürworter nutzten die Kläger denn auch zur Begründung ihrer These, dass Betreuungsgeld und Krippenfinanzierung völlig getrennt zu betrachten seien. So konnten sie das geringe Betreuungsgeld als einseitige Begünstigung eines Teils der Eltern darstellen und gleichzeitig die tatsächlich weit höhere Begünstigung anderer Eltern durch die viel kostenträchtigere Krippenfinanzierung unbeachtet lassen.

Aus einzelnen Fragen der Richter/innen war zu schließen, dass sie im Betreuungsgeld eine Begünstigung einer „überkommenen Rollenverteilung“ sehen, die angeblich zu überwinden sei. Dagegen war aus den gestellten Fragen nicht zu schließen, dass die Wünsche der Eltern für die Richter/innen überhaupt von Interesse sind.

Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung ist zu befürchten, dass es zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommt, das erstmals das Recht auf Gleichberechtigung von Müttern und Vätern ummünzt zu einem Gleichstellungsrecht des Staates im Sinne einer Bevormundung, ohne das Erziehungsrecht der Eltern nach Art. 6 GG und das Recht auf Gleichberechtigung nach Art. 3 GG zu beachten. Diese Befürchtung drängt sich auch deshalb auf, weil die Umdeutung von Gleichberechtigung der Eltern zu Bevormundung durch staatlich verfügte Gleichstellung bereits in mehreren Beschlüssen von Kammern aus Richter/innen des gleichen Senats offen betrieben wurde (vergl. z.B. 1 BvR 1853/11, Rn 18). – Allerdings ging es bei diesen Kammerbeschlüssen „nur“ um die Grundrechte einzelner Beschwerde führender Eltern. Gesetzt den Fall, diese Logik würde zum Inhalt eines von einem ganzen Senat getragenen Urteils, so würde das bedeuten, dass fundamentale Elternrechte, die bisher zu den Grundrechten nach Art. 3 und Art. 6 GG gezählt wurden, praktisch außer Kraft gesetzt werden. Eine solches Urteil würde die Grundfesten unseres Rechtsstaats nachhaltig erschüttern.“

 

Die Verstaatlichung der Kindererziehung untergräbt die freiheitliche Grundordnung

Dr. Johannes Resch, einer der ausgewiesenen Experten bundesdeutscher Familien-und Sozialpolitik, bekommt beim Deutschen Arbeitgeberverband die Möglichkeit, sich zu äußern über unsere verfassungswidrige Gesetzgebung, die Deutschland ganz automatisch um seinen Nachwuchs, und damit folgerichtig um seine wirtschaftliche Prosperität  bringt.

Dieser Beitrag fasst alles zusammen, wovor unsere gegenwärtige Politik die Augen verschließt:

ein Abschnitt:

Die gesetzlich erzwungene Verarmung von Eltern gegenüber vergleichbaren Mitbürgern mit weniger oder keinen Kindern konnte für die Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft nicht folgenlos bleiben. Die wirtschaftliche Diskriminierung der Erziehungsarbeit musste kinderlose Lebenskonzepte immer attraktiver machen. Sicher ist es nicht weit hergeholt, dass auch ein Gutteil des Geburtenrückgangs hier seine Wurzeln hat. Zwar wird immer wieder der Pille die Hauptschuld dafür zugeschoben. Aber die Pille kann nur ungewollte Kinder verhindern. Hingegen zeigen alle Umfragen, dass auch der Kinderwunsch zurückgegangen ist.

http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2015_03_02_dav_     aktuelles_kindererziehung.html

Mit dem Elterngeld kommt die Ein-Kind-Familie

Mütter kehren dank des Elterngeldes schneller in ihren Beruf zurück als früher. Die Arbeitgeber freut das. Doch es gibt einen Preis dafür: Den Frauen vergeht die Lust auf ein zweites Kind“, schreibt die WELT- Journalistin Dorothea Siems und bezieht sich auf eine Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen (RWI).:

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article129509748/Mit-dem-Elterngeld-kommt-die-Ein-Kind-Familie.html

Dazu äußert sich die ELTERNINITIATIVE FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT:

Wenn die Einkindfamilie zur Norm wird und die Zahl der lebenslang kinderlosen Frauen konstant bleibt, werden wir in wenigen Jahren eine absolut verheerende Geburtenrate von 0,8 Kind pro Frau haben, also die weltweit geringste Nachwuchsneigung. Schuld daran ist die politisch forcierte, rücksichtslose Vernachlässigung und Diskriminierung gebärwilliger Mütter in Deutschland. Die  siebenfache Mutter Ursula v.d. Leyen hat uns dies, süß lächelnd, mit ihrem ELTERNGELDGESETZ eingebrockt. Von rot bis grün und sogar von der schwarzen Frauenunion wie vom Deutschen Frauenrat  wird uns die „marktkonforme“, vollerwerbstätige Mutter als  Luxus-Leitbild präsentiert. Das wäre ja noch zu verkraften, wenn nicht im Zuge eines von oben verordneten so genannten „Paradigmenwechsels zur modernen Frau“ *) die Familienmütter nicht auch noch finanziell abnorm ins Hintertreffen geraten wären. Denn die Differenz allein über das „Elterngeld“ zwischen einer erwerbslosen Mutter von drei Kindern und einer Vollerwerbs-Mutter, die ihre Kinder in die üppig subventionierte Krippe gibt, beläuft sich in nur einem Jahr auf 18 000 € pro Kind. Rechnet man noch 12 000 € ungenutzte staatliche Krippenförderung für ein Jahr dazu, so beläuft sich der Verlust, den die Familienmutter pro Kind erleidet, auf 30 000 €. Damit kommt jungen, familienwilligen Paaren, die noch rechnen können, ihr Kinderwunsch ganz schnell abhanden. Der Staat macht sich schuldig. Denn das immer noch gültige Grundgesetz erlaubt keine staatliche Lenkung mit gewährten, bzw. verweigerten Subventionen zur Organisation von Familien ( Art. 6,2 GG ). Die kennen wir nur zu gut aus DDR-Zeiten! 

Das „Elterngeld“ entpuppt sich also, obwohl bereits häufig angeprangert, als verfassungswidrige Schrumpfungsprämie. Anstatt zum Wohl des Gemeinwesens zu agieren, schadet die staatliche Gesetzgebung dem Gemeinwohl über viele Generationen hinaus. Denn die heute nicht mehr geborenen Kinder werden künftig logischerweise selbst keine Kinder und Enkel generieren.

http://www.johannes-resch.de/Elterngeld-und-Krippen

Ach ja, ich vergaß zu erwähnen, dass die Merkelregierung auf Zuzug von kinderliebenden Migranten setzt. Alles kein Problem! Sie nennt das die „demographische Chance“! Alles Geld, das man deutschen Eltern und ihren Kindern zu Unrecht verweigerte, fließt nun in Zuzug. So willkommen uns Migranten als Nachbarn sind, so heftig regt sich der Zorn der Mitbürger gegen eine ignorante, generationen-vergessene und überaus aggressive Schrumpfungspolitik. 

Fragt noch jemand, warum Menschen auf die Straße gehen?                                                       Bärbel Fischer      

*) womit einzelne Sozialgerichte in Deutschland die Klagen von benachteiligten Müttern gegen die Ungleichbehandlung durch das Elterngeldgesetz in letzter Zeit  kaltschnäuzig abwiesen!

   

 

Bundesverfassungsgericht verweigert Stellungnahme zum Elterngeldgesetz

Verband Familienarbeit e.V.

Pressemeldung

09.12.2014

Bundesverfassungsgericht verweigert Stellungnahme zum Elterngeldgesetz

Der Vorstand unseres Verbandes kritisiert einstimmig, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einer von der Sachlage her zwingend erforderlichen Klärung zu elterlichen Grundrechten ausweicht. Wir halten es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen für nicht vereinbar, wenn auf in einer Verfassungsbeschwerde vorgebrachte neue Argumente nicht einmal eingegangen wird. Das gilt um so mehr, als deren Berechtigung heute viel deutlicher ist als zum Zeitpunkt einer früheren ablehnenden Begründung vor drei Jahren.

Hintergrund ist, dass eine Reihe von Verfassungsbeschwerden von Eltern mehrerer Kinder, die sich durch die Berechnung des Elterngeldes benachteiligt sehen, von einer Kammer des BVerfG zurückgewiesen wurden. Begründung: Die Benachteiligung dieser Eltern beruhe auf „Sachgründen, die hinreichend gewichtig sind, um die Ungleichbehandlung grundrechtlich zu rechtfertigen“ (1 BvR 1853/11, Randnummern 9,14,15).1

In einer weiteren auch von unserem Verband unterstützten Verfassungsbeschwerde  wurde im Einzelnen dargelegt, dass die zur Begründung des Gesetzes von der Bundesregierung angeführten „Sachgründe“ zumindest heute, nach 7-jährigen Erfahrungen mit dem Gesetz, schon bei einfachen, auch für Nicht-Juristen zugänglichen Überlegungen nicht überzeugen können (S. 16, 17 der Beschwerdeschrift). Die Kammer des BVerfG wies diese Beschwerde wiederum am 21. Nov. 2014 zurück, ohne überhaupt auf die neuen, bisher nicht vorgebrachten Argumente einzugehen.

Um der Öffentlichkeit eine eigenständige Meinungsbildung zu ermöglichen, veröffentlichen wir neben der Beschwerde auch die ohne Begründung ergangene Zurückweisung durch eine Kammer des BVerfG.3 Wir hoffen auf eine möglichst breite öffentliche Diskussion.

1. http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr185311.html

2. http://familienarbeit-heute.de/wp-content/uploads/VF_Verf-Beschwerde_Elterngeld_Mehrkindfamilie_2014-09-15.pdf

3. http://familienarbeit-heute.de/wp-content/uploads/Beschluss_Verfassungsbeschwerde%20nicht%20zur%20Entscheidung%20angenommen_2014-11-25.pdf

Freiheit und Autonomie für Familien sowie Gleichberechtigung aller Eltern

Das Bündnis RETTET  DIE  FAMILIE ( www.rettet-die-familie.de), bestehend aus  16 einzelnen Initiativen, veröffentlicht ihr

 Aktionsprogramm gegen Diskriminierung elterlicher Erziehungsarbeit  

Die Generationensolidarität zwischen Eltern und Kindern, bestehend aus Kindererziehung und Altersversorgung, ist zerstört. Kinder sind nicht mehr eine Alterssicherung für die Eltern, wie das früher der Fall war sondern zum höchsten Risiko für Familien- und Altersarmut geworden. Die Erziehung von Kindern wandelte sich aufgrund unserer Sozialgesetzgebung von einer Investition in die eigene Alterssicherung zu einer sozialisierten Altersversorgung für die ganze Gesellschaft. Der gesamte Familienlastenausgleich entspricht nur einem Bruchteil des Betrages, der den Familien durch die Vergesellschaftung der Alterssicherung entzogen wurde. Das Ergebnis ist eine mit steigender Kinderzahl wachsende Verarmung der Familien. Die einseitige Belastung von Eltern verstößt gegen die im Grundgesetz festgelegten Grundsätze der Gleichberechtigung, des Schutzes der Familie und gegen das Sozialstaatsgebot.

Die Politik reagierte auf diese Entwicklung mit der Tendenz, den Eltern ein Angebot zur Übernahme der Betreuungsarbeit zu machen (Kinderkrippen, Ganztagskindergärten und -schulen), um so eine Vollzeit-Erwerbsarbeit für beide Eltern zu ermöglichen. So soll der Verarmungsprozess der Eltern aufgehalten werden.

Diese Strategie reduziert aber gleichzeitig den Spielraum, die Beziehung zu den eigenen Kindern zu festigen und sie nach eigenen Vorstellungen zu erziehen. Die Verringerung der wirtschaftlichen Benachteiligung wird so durch eine Einschränkung der elterlichen Freiheit erkauft. Eltern stehen vor der Wahl zwischen kräftemäßiger Überforderung und Verarmung. Die Kombination ganztägiger Erwerbstätigkeit mit Kindererziehung führt trotz Krippenversorgung immer häufiger zum Burnout. Verzicht auf Erwerbsarbeit zugunsten der Kinder hat dagegen Verarmung im Vergleich zu Kinderlosen zur Folge. Beides fördert Unzufriedenheit und Belastung von Eltern und Kindern. Die staatlichen Eingriffe in die Familien  ignorieren insbesondere die Bedürfnisse von Säuglingen und Kleinkindern zu Gunsten von arbeitsmarktpolitischen Überlegungen.

Die bestehende Einschränkung der Elternrechte und die damit verbundene finanzielle Schieflage schränkt  gleichzeitig die Rechte der Kinder ein. Eltern- und Kindeswohl sind in der Regel nicht trennbar. Die von Wirtschaftskreisen und Trägern von Betreuungseinrichtungen wiederholt aus Eigeninteresse vorgebrachte Behauptung, allein Krippenbetreuung bedeute frühkindliche Bildung und sei deshalb gezielt zu fördern, ist wissenschaftlich nicht haltbar und stellt zudem eine Beleidigung für ganze Elterngenerationen dar. Im Gegensatz dazu führt bei unter drei-jährigen Kindern erst die Bindung zu festen Bezugspersonen – in der Regel den Eltern – zu einem Urvertrauen als Voraussetzung für die Entwicklung  einer stabilen Persönlickeit und späterem Bildungswillen.

Die einseitige finanzielle Begünstigung der Krippenbetreuung von Kleinkindern gegenüber der elterlichen Betreuung drängt immer mehr Eltern, möglichst durchgängig vollerwerbstätig zu sein. Auf Druck von Kreisen der Wirtschaft ist das politisch erwünscht und begünstigte es, – wegen des größeren Arbeitskräfteangebots – die Löhne zu drücken und die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Die Folge sind immer mehr prekäre und befristete  Arbeitsverhältnisse, die die Verarmung besonders der Familien fördern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen und nicht von der Krippenförderung profitieren. Bei voll erwerbstätigen Eltern führte das dagegen zu zunehmender Überbelastung mit immer häufigerem Burn-out, wie die Statistik der Krankenkassen zeigt. Beides widerspricht dem Gleichberechtigungsgebot nach Art. 3 GG und dem Schutz der Familie nach Art. 6 GG.

Vor dem Hintergrund dieser gesellschaftlichen Situation stellen wir folgende Forderungen:

  • Wir fordern eine angemessene Gegenleistung für die Erziehung der nachwachsenden Generation, weil allein Eltern durch Kindererziehung die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle Angehörigen ihrer eigenen Generation im Alter versorgt werden.
  • Wir fordern die  Gleichbehandlung aller Eltern bei der Finanzierung der Kinderbetreuung. Es ist Aufgabe und Recht der Eltern, Erziehungs- und Erwerbsarbeit innerhalb der Familie nach ihren eigenen Vorstellungen, Bedürfnissen und Wünschen zu regeln. Daher muss die elterliche Erziehungsarbeit finanziell ebenso behandelt werden wie die staatlich organisierte Kinderbetreuung. Bisherige bindende Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (1, 2) bestätigen die elterliche Autonomie und Freiheit bei der Wahl der Art der Kinderbetreuung. Nur bei Gefährdung des Kindeswohls ist ein Eingriff des Staates gerechtfertigt. Die gleichberechtigte Finanzierung der Kinderbetreuung ist keine Kostenfrage, sondern eine Verteilungsfrage.
  • Wir fordern, den aus Steuermitteln für Kindererziehung eingesetzten Geldbetrag den Eltern (oder anderen Sorgeberechtigten) auszuhändigen, damit sie frei über Art, Eintritt und Umfang etwaiger Fremdbetreuung ihrer Kinder entscheiden und diese gegebenenfalls finanzieren können.
  • Wir fordern, dass sich der Umfang der Leistung für Kinderbetreuung am Arbeitsaufwand und damit am Alter und an der Anzahl der Kinder orientiert und nicht am früheren Erwerbseinkommen einer Mutter oder eines Vaters. Leistungen für die Kindererziehung sind nicht als „Verdienstausfallentschädigung“ wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld zu betrachten und zu behandeln, wie das beim heutigen Elterngeld der Fall ist, sondern als Gegenleistung, vergleichbar einem Lohn. Ein Kind ist kein Schaden, den es zu kompensieren gälte. Wenn Kindererziehung wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit behandelt werden, wird sie zusätzlich ideell abgewertet. Die zur Zeit bestehende Einkommensbezogenheit des Elterngeldes benachteiligt Eltern mit zweiten und weiteren Kindern, sowie in Ausbildung befindliche Eltern. Das widerspricht dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes als auch den Artikeln 3 und 6 GG. Dadurch werden Eltern erster und zweiter Klasse geschaffen.
  • Wir fordern in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes die Autonomie und Freiheit der Eltern. Der Staat hat kein Recht, auf die Aufgabenverteilung innerhalb der Familie Einfluss zu nehmen. Vielmehr ist es Aufgabe und Recht der Eltern, Erziehungs- und Erwerbsarbeit innerhalb der Familie nach ihren eigenen Vorstellungen und Wünschen aufzuteilen. Die Forderung nach „Gleichstellung“ der Geschlechter darf nicht dazu missbraucht werden, Mütter und Väter zu bevormunden, indem eine bestimmte Arbeitsteilung in der Familie vorgeschrieben wird.

Wie bei unseren familien- und elternbezogenen Vorstellungen und Zielen lehnen wir alle mit dem Grundgesetz unvereinbaren Bestrebungen auch in anderen Lebensbereichen ab.

(1) BVerfGE 6, 55, Randnummer 86, http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006055.html
(2) BVerfGE 216, 99, 1. Leitsatz und Randnr. 70, http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv099216.html

Rentenrecht – ungerecht!

Verband Familienarbeit e.V. 

Pressemeldung
                                                                                                                               03.11.2014

Mehrheit der Bürger hält deutsches Rentenrecht für ungerecht

53 % der Bürger/innen beurteilen das deutsche Rentensystem als ungerecht, weil Eltern benachteiligt werden, obwohl sie durch ihren „generativen Beitrag“ erst die Voraussetzung für das Umlagesystem schaffen. Sie werden durch die Kosten für Versorgung und Erziehung der Kinder einerseits und Rentenbeiträge andererseits doppelt belastet und erhalten trotzdem in der Regel sogar niedrigere Renten als Kinderlose. Nur 24 % sehen diese Gerechtigkeitslücke nicht.

 

Das ergab eine aktuelle Umfrage (Juli 2014) des Meinungsforschungsinstituts YouGov (Köln) im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Befragt wurden 1022 repräsentativ ermittelte Erwerbspersonen im Alter von 18 bis 65 Jahren (Link unten).

 

Das Ergebnis zeigt, dass eine fast 60-jährige von allen Bundestagsparteien und Bundesregierungen getragene Propaganda zugunsten unseres Rentenrechts den Bürgern das Gefühl für Gerechtigkeit nicht völlig austreiben konnte.

 

Ermutigend ist, dass in der Altersgruppe zwischen 18 und 25 Jahren diese Gerechtigkeitslücke sogar von 57% gesehen und nur von 17 % geleugnet wird, obwohl diese jungen Erwachsenen meist noch keine Kinder haben.

 

Als Verband Familienarbeit sehen wir, dass unsere seit Jahrzehnten erhobene Forderung nach einer angemessenen Gegenleistung für die Erziehungsarbeit der Eltern auch von der Mehrheit der Bürger/innen für berechtigt gehalten wird. Politik und Leitmedien spiegeln dagegen nicht die Auffassung der Bevölkerungsmehrheit wieder.

 

Da der Auftraggeber der Umfrage DIA auch als Lobby der Finanzwirtschaft gelten kann, drängt sich der Verdacht auf, dass zusätzliche private Vorsorge propagiert werden soll. Angesichts der Enteignung der Eltern durch das geltende Rentenrecht verfügen aber gerade sie über weniger finanzielle Mittel und wären daher bei privater Vorsorge nochmals benachteiligt.

 

Eine Korrektur kann nur innerhalb des Umlagesystems erfolgen, das nicht nur den Rentnern sondern ebenso den Kindern und Erziehenden soziale Sicherheit bieten muss. Das kann z.B. geschehen durch eine Kindergrundsicherung und ein Erziehungsgehalt während der ersten Lebensjahre, das wahlweise auch zur Finanzierung einer Fremdbetreuung nach den Vorstellungen der Eltern verwendet werden kann, wenn sie weiter außerhäuslich erwerbstätig sein wollen.

 

Link zur Umfrage:

http://www.dia-vorsorge.de/fileadmin/userfolders/downloads/pdf/DIA-Umfrage_Gerechtigkeit_im_Rentensystem_2.Quartal_2014.pdf

Pressedienst Verband Familienarbeit e.V.
Dr. Johannes Resch
www.familienarbeit-heute.de