Verband Familienarbeit e.V.
Pressemeldung
03.11.2014
Mehrheit der Bürger hält deutsches Rentenrecht für ungerecht
53 % der Bürger/innen beurteilen das deutsche Rentensystem als ungerecht, weil Eltern benachteiligt werden, obwohl sie durch ihren „generativen Beitrag“ erst die Voraussetzung für das Umlagesystem schaffen. Sie werden durch die Kosten für Versorgung und Erziehung der Kinder einerseits und Rentenbeiträge andererseits doppelt belastet und erhalten trotzdem in der Regel sogar niedrigere Renten als Kinderlose. Nur 24 % sehen diese Gerechtigkeitslücke nicht.
Das ergab eine aktuelle Umfrage (Juli 2014) des Meinungsforschungsinstituts YouGov (Köln) im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Befragt wurden 1022 repräsentativ ermittelte Erwerbspersonen im Alter von 18 bis 65 Jahren (Link unten).
Das Ergebnis zeigt, dass eine fast 60-jährige von allen Bundestagsparteien und Bundesregierungen getragene Propaganda zugunsten unseres Rentenrechts den Bürgern das Gefühl für Gerechtigkeit nicht völlig austreiben konnte.
Ermutigend ist, dass in der Altersgruppe zwischen 18 und 25 Jahren diese Gerechtigkeitslücke sogar von 57% gesehen und nur von 17 % geleugnet wird, obwohl diese jungen Erwachsenen meist noch keine Kinder haben.
Als Verband Familienarbeit sehen wir, dass unsere seit Jahrzehnten erhobene Forderung nach einer angemessenen Gegenleistung für die Erziehungsarbeit der Eltern auch von der Mehrheit der Bürger/innen für berechtigt gehalten wird. Politik und Leitmedien spiegeln dagegen nicht die Auffassung der Bevölkerungsmehrheit wieder.
Da der Auftraggeber der Umfrage DIA auch als Lobby der Finanzwirtschaft gelten kann, drängt sich der Verdacht auf, dass zusätzliche private Vorsorge propagiert werden soll. Angesichts der Enteignung der Eltern durch das geltende Rentenrecht verfügen aber gerade sie über weniger finanzielle Mittel und wären daher bei privater Vorsorge nochmals benachteiligt.
Eine Korrektur kann nur innerhalb des Umlagesystems erfolgen, das nicht nur den Rentnern sondern ebenso den Kindern und Erziehenden soziale Sicherheit bieten muss. Das kann z.B. geschehen durch eine Kindergrundsicherung und ein Erziehungsgehalt während der ersten Lebensjahre, das wahlweise auch zur Finanzierung einer Fremdbetreuung nach den Vorstellungen der Eltern verwendet werden kann, wenn sie weiter außerhäuslich erwerbstätig sein wollen.
Link zur Umfrage:
Pressedienst Verband Familienarbeit e.V.
Dr. Johannes Resch
www.familienarbeit-heute.de