Die SPD schafft sich ab!

Verband Familienarbeit e.V.

Pressemeldung

19.08.2016

Die SPD schafft sich ab

SPD-Chef Gabriel will unterhaltssäumigen Eltern den Führerschein entziehen. SPD-Justizminister Heiko Maas will noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Sogar SPD-Familienministerin Schwesig meint: „Wer das Geld für ein Auto hat in Deutschland, der muss auch das Geld für sein Kind haben.“

Wir sagen: „Wer Unterhalt zahlen muss, ist – um das Geld dafür verdienen zu können – in Deutschland meist auf ein Auto angewiesen.“

Der stellv. Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Dr. Johannes Resch, meint dazu: „Die SPD ist vor 150 Jahren angetreten, um für mehr soziale Gerechtigkeit zu kämpfen und war damit lange Zeit erfolgreich. Aber damals stand die Ausbeutung der Arbeiter im Vordergrund. Die sozialen Probleme von heute sind dagegen vor allem durch die Missachtung der elterlichen Erziehungsleistung verursacht, wie die Armut von Familien mit mehreren Kindern und von Alleinerziehenden zeigt. Für diese neue Armut ist nicht nur, aber auch die SPD verantwortlich, weil sich ihr Denken fast ausschließlich auf die Erwerbsarbeit ausrichtet, während der elterlichen Erziehungsarbeit kein Wert zuerkannt wird.

Durch die Rentengesetzgebung wurde die Wertschöpfung aus der familiären Kindererziehung vergesellschaftet, da die erwachsen gewordenen Kinder die Alterssicherung für alle bezahlen müssen, ohne dass die Eltern eine angemessene Entschädigung erhielten. Hier liegt die Hauptursache für die zunehmende Familienarmut. Was früher die Ausbeutung von Arbeitern war, ist heute die Ausbeutung von Eltern.

Kommt es z.B. aufgrund finanzieller Probleme zum Streit zwischen den Eltern und zur Trennung, werden die finanziellen Belastungen durch doppelte Haushaltsführung weiter verstärkt und sind oft kaum mehr zu bewältigen. In dieser Situation auch noch den Führerschein zu entziehen, ist so abwegig, wie einem Bauern wegen Überschuldung das Saatgut wegzunehmen. Wer so denkt, hat den Kontakt zur sozialen Wirklichkeit in Deutschland völlig verloren. Das Wort `sozial` im Parteinamen ist nicht mehr berechtigt.“

Der SPD kann nur geraten werden, sich um die sozialen Probleme von heute zu kümmern, indem sie z.B. eine Grundsicherung für Kinder und Kindererziehende fordert. Dann würde aller Streit um Unterhalt entschärft. – Im Übrigen ist eine Pfändung immer noch ein besserer Weg, als durch Führerscheinentzug die Erfüllung einer Unterhaltspflicht zusätzlich zu erschweren.

 

Schluss mit der deutschen EIN-KIND-POLITIK !

Der Deutsche Familienverband DFV  wirbt mit seinem 10-Punkte-Plädoyer für eine Politik, die es Eltern ermöglicht, mehr als ein Kind nachteilslos groß zu ziehen. Der Verband FAMILIENARBEIT ergänzt aus seiner Sicht diese Forderungen.

 

Deutscher Familienverband: Zehn Punkte für eine gute finanzielle Mehr-Kind-Politik

Mehr Kinder zum Glck1. Mehr-Kind-Politik ist mehr als Nachteilsausgleich: Sie muss Anreize und Spielräume schaffen, damit mehr Menschen sich ihre Kinderwünsche erfüllen können.

2. Steuer- und Abgabengerechtigkeit. Eltern zahlen für jedes Kind verfassungswidrige Strafsteuern und Strafabgaben aufs Existenzminimum. Das macht auch erwerbstätige Familien arm. Der DFV fordert, den steuerlichen Kinderfreibetrag pro Kind auf die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene (8.652 Euro) anzuheben und einen Kinderfreibetrag in gleicher Höhe in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einzuführen. Das entlastet das Familienportemonnaie direkt und spürbar – ganz ohne milde Gaben.

3. Das mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnete Kindergeld muss die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags erreichen und auf eine existenzsichernde Höhe von 330 Euro mitziehen. Dieser Betrag garantiert allen Familien monatliche Steuergerechtigkeit und schützt Kinder aus einkommensschwächeren Familien vor Armut.

4. Erhalt des Ehegattensplittings: Denn das Splitting ist keine „Eheförderung“, sondern die sachgerechte und verfassungskonforme Besteuerung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft.

5. Mehrwertsteuer, Energiesteuern & Co. belasten große Familien besonders stark. Als ersten Schritt fordert der DFV einen ermäßigten 7%-Mehrwertsteuer-Satz für Kinderprodukte. Perspektivisch muss es für Familien eineRückerstattung aller Verbrauchsteuern geben, die auf den Kindesunterhalt entfallen.

6. Finanzielle Absicherung der dreijährigen gesetzlich geschützten Elternzeit: Viele Mehr-Kind-Familien erhalten nur den kleinen Elterngeld-Sockelbetrag und stehen nach einem Jahr finanziell im Regen. Der DFV fordert einBetreuungsbudget von 700 Euro bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes, das als Subjektförderung direkt und in bar bei den Familien statt wie jetzt bei den Institutionen ankommt. Erst dann haben Familien Wahlfreiheit und können selbst über die passende Betreuungsform entscheiden – sei es häusliche Betreuung, familiennahe Kindertagespflege oder ein guter Krippenplatz.

Familie luft Kzenon7. Gleichwertigkeit von Erziehungs- und Erwerbsarbeit: Mehr-Kind-Familien brauchen neue Optionen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die zu ihren Bedürfnissen passen – z.B. familienflexible Lebensarbeitszeitmodelle und die besondere Anerkennung von Kindererziehung als Pluspunkt bei Einstellungen und Beförderungen.

8. Familiengerechtes und bezahlbares Wohnen: Der DFV fordert die Wiedereinführung einer bundesweiten und unkomplizierten Wohneigentumsförderung für Familien und eine gezielte Mehr-Kind-Förderung im Sozialen Wohnungsbau.

9. Gerechte Elternrente für Erziehungsleistung: Die rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten müssen von 2 bzw. 3 Jahren auf 6 Jahre pro Kind verlängert werden. Auch bei weiteren Renteninstrumenten wie den Kinderberücksichtigungszeiten muss sichergestellt sein, dass sie pro Kind wirken und nicht per Zufall – abhängig vom Abstand und Zeitpunkt der Geburten.

10. Alle Gesetze und Verordnungen gehören auf einen Familien-TÜV, der prüft, ob Regelungen und Leistungen zu Mehr-Kind-Familien passen und der Fehlentscheidungen aus dem Verkehr zieht.

………….

Ergänzend bemerkt Dr. Johannes Resch, stellvertretender Vorsitzender des Verbands FAMILIENARBEIT e. V., dass mit „Mehr-Kind-Familien“ nicht nur kinderreiche Familien, sondern alle Familien mit mehr als einem Kind gemeint sind ( Punkt 6 ), denn bereits ab dem zweiten Kind werden Eltern mit einem Mindestbetrag des „Elterngelds“ diskriminiert,  wenn sie nach der Geburt des ersten Kindes zugunsten von dessen elterlicher Betreuung auf Erwerbsarbeit verzichtet haben. Auf diese Weise, so Resch, betreibt die bundesdeutsche Regierung eine eindeutig (marktorientierte) EIN-KIND-POLITIK.

Die Formulierung „Anreize schaffen“ ( Punkt 1 ) hält Resch für unglücklich. Der Staat sollte überhaupt keine Anreize schaffen. Vielmehr sollten die Eltern echte Entscheidungsfreiheit haben. Diese wäre aber durch den Abbau von Benachteiligungen nahezu erreicht. 

Umgekehrt schafft das Elterngeldgesetz, so wie es von U.v.d. Leyen konzipiert wurde, Anreize, auf ein zweites oder weitere Kinder zu verzichten. Zitat aus FAMILIENARBEIT -heute 2/2016, Resch: „Grundsätzlich stellt die elternfeindliche Ausgestaltung unseres Sozialrechts  (z.B. gesetzliche Rentenversicherung) einen gewaltigen „Anreiz“ dar, auf Kinder überhaupt zu verzichten.“

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Anmerkung: Der Verband Familienarbeit e. V. verbreitet ein Faltblatt, das unter den Fragen:

– Was wird heute verdrängt?                                                                                                   – Was sind unsere Ziele?                                                                                                         – Was ist zu tun?

seine Forderungen an die Politik formuliert. Das Faltblatt kann bestellt werden bei:

Verband Familienarbeit e. V.                                                                                        Gertrud Martin                                                                                                          Sebastian-Kneipp-Str. 110

78048 VS-Villingen

 

 

Gleichstellungspolitik – Lug und Trug!

In unermüdlichem Fleiß demaskiert Dr. Johannes Resch die staatlich verordnete GLEICHSTELLUNG als Ideologie, die genau das Gegenteil dessen bewirkt, wofür sie sich ausgibt, nämlich Bevormundung und Ungleichbehandlung statt Chancengleichheit und Gleichberechtigung. Sie ignoriert stur, dass die Lebensentwürfe von Frauen und Männern eben vielfältig sind und die „Teilhabe am Erwerb“ keineswegs das CREDO von allen Eltern ist. Sie sehen  ihre Arbeitsleistung für die künftige Generation missachtet und unterbewertet, obwohl sie durch ihre Kindererziehung garantieren, dass unser Sozialsystem per Umlage bis heute noch einigermaßen ( aber wie lange noch ?) funktioniert. 

Außerdem sieht der Autor in der Abwertung der Erziehungsarbeit eine Neuauflage patriarchalischen Denkens, das nur Erwerbsarbeit als ARBEIT anerkennt.

Solange eine so genannte Gleichstellungspolitik die skandalös unentgeltlich erbrachte Erziehungsarbeit von Eltern nicht berücksichtigt, ist und bleibt sie nichts anderes als Lug und Trug!

Zuerst erschienen auf der Seite des Deutschen Arbeitgeberverbands:

http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_02_15 _dav_aktuelles_gleichstellung.html

Gleichstellungspolitik  v e r h i n d e r t  Gleichberechtigung                                                         von Johannes Resch

Seit dem Vertrag von Amsterdam (1997) gilt das „Gender Mainstreaming (GM)“ als Querschnittsaufgabe für die Politik in der Europäischen Union. In Deutschland wird das GM in der Regel übersetzt als „Gleichstellung der Geschlechter“. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) definiert die „Gleichstellungspolitik“ so: „Dafür müssen Frauen und Männern über ihren gesamten Lebensweg hinweg die gleichen Chancen eröffnet werden – sei es persönlich, im Beruf oder in der Familie.“ (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/politik-fuer-frauen-und-maenner.html)

Mit dieser Umschreibung wird unmissverständlich der Anspruch erhoben, die „Gleichstellungspolitik“ diene der Gleichberechtigung der Geschlechter. Dieser Eindruck lässt sich dem unbefangenen Leser auch leicht vermitteln, da beide Begriffe das Wörtchen „gleich“ enthalten. Aber kann „Gleichstellung“ wirklich so einfach mit Gleichberechtigung gleichgesetzt werden? Bei näherer Betrachtung sagen die beiden Begriffe etwas völlig Verschiedenes aus. „Gleichberechtigung“ ist ein Grundrecht der einzelnen Frauen und Männer gegenüber dem Staat.  „Gleichstellung“ ist dagegen ein (vermeintliches) Recht des Staates gegenüber seinen Bürgern. Rechte der Bürger und Rechte des Staates sind aber grundverschiedene Dinge. Eine „Gleichstellungspolitik“ des Staates kann überhaupt nur dann der Gleichberechtigung dienen, wenn dabei die Wünsche seiner Bürger/innen berücksichtigt werden. Eine „Gleichstellung“ gegen die  jeweiligen persönlichen Vorstellungen ist Bevormundung, also das genaue Gegenteil von Gleichberechtigung.

Nun sind die Wünsche bezüglich Beruf und Lebensentwurf überhaupt bereits innerhalb der Gruppe der Frauen und innerhalb der Gruppe der Männer unterschiedlich. Wenn es aber speziell um die Gleichberechtigung der Geschlechter geht, ist zu berücksichtigen, dass sich die durchschnittlichen Lebensvorstellungen und Denkweisen bei Frauen und Männern erheblich unterscheiden. Wer auch nur über Grundkenntnisse in der Biologie, der Medizin oder der Psychologie verfügt, kann das nicht bestreiten. Auch die allgemeine Erfahrung, etwa bei der Berufswahl, zeigt das. So sind z. B. 63% der Kinder- und Jugendpsychiater Frauen, aber nur 6% der Orthopäden (Ärzteblatt Rheinland-Pfalz, 3/2015, S.12). Aber nicht nur bei der Berufswahl verhalten sich Frauen und Männer verschieden, sondern in allen Lebensbereichen. Von gleichen oder annähernd gleichen Vorstellungen von Männern und Frauen kann keine Rede sein.

Wenn „Gleichstellung“ tatsächlich „gleiche Chancen“ bedeuten soll, wie in der Definition des BMFSFJ oben behauptet, dann sind die unterschiedlichen Absichten der Geschlechter tatsächlich als gleichberechtigt anzuerkennen und zu behandeln. Das geschieht aber nicht. So wird etwa die „Gleichstellung im Erwerbsleben“ gefordert, wobei vor allem die „gleiche Teilhabe“ gemeint ist (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt.html). Dabei wird zwar von „Arbeitsmarkt“ gesprochen, aber nur der Erwerbsarbeitsmarkt gemeint. Nur durch eine Teilhabe am Erwerbsleben könne für Lebensunterhalt und soziale Absicherung gesorgt werden.  Das entspricht zwar der heutigen Rechtslage. Aber es wird übersehen, dass diese Verhältnisse auf einer Minderbewertung der elterlichen Erziehungsarbeit beruhen. Schließlich werden nach dem heute geltenden Umlageverfahren die Renten einer Generation allein durch die Kinder dieser Generation bezahlt und damit auch allein durch Kindererziehung erarbeitet. Der ganze Bereich der elterlichen Erziehungsarbeit wird aber einfach unterschlagen, obwohl er Grundlage für unsere soziale Sicherheit ist. Mütter oder Väter, die ihre Hauptaufgabe darin sehen, ihre Kinder zu erziehen und damit eine vergleichbar wertvolle Arbeit leisten wie Erwerbstätige, werden damit von vornherein von der Gleichberechtigung ausgeschlossen. Damit bricht der Anspruch, die „Gleichstellungspolitik“ fördere die Gleichberechtigung, in sich zusammen.

Die im Hintergrund stehende Vorstellung, dass Gleichberechtigung ohne „gleiche Teilhabe am Erwerbsleben“ nicht möglich sei, beruht auf der Überbewertung der Erwerbsarbeit zu Lasten der Erziehungsarbeit, die im Rentenrecht überdeutlich zum Ausdruck kommt. Schließlich führt diese Fehlbewertung beider Arbeitsbereich zu der absurden Folge, dass Eltern gegenüber ihren eigenen Kindern in der Regel weniger Rentenansprüche haben als ihre kinderlosen Nachbarn, weil die Renten von den im Rahmen des Erwerbslebens geleisteten Beiträgen abgeleitet werden, die aber ausschließlich die Renten der vorangegangenen Generation finanziert haben.

Die Gleichsetzung von „gleicher Teilhabe am Erwerbsleben“ und „Gleichberechtigung“ lässt sich also nur nachvollziehen, wenn die in unserem Sozialsystem fíxierte Fehlbewertung von Arbeit als gegeben hingenommen wird. Die Abwertung der Erziehungsarbeit zugunsten der Erwerbsarbeit beruht aber eindeutig auf dem im Patriarchat wurzelnden überheblichen Denken der Männer. Die als „typisch weiblich“ geltenden Arbeiten wie die Kindererziehung wurden als minderwertiger empfunden als die überwiegend von den Männern ausgeübte Erwerbsarbeit. So ist auch unser im Wesentlichen 1957 geschaffenes Rentenrecht ein Ergebnis männlichen Denkens. Frauen spielten damals in der Politik noch kaum eine Rolle. Vor diesem Hintergrund ist die „Gleichstellungspolitik“  eher als Neuauflage patriarchalen Denkens anzusehen. Die frühere Rolle der Männer wird allerdings heute von Männern und Frauen eingenommen, die vorwiegend kein oder vielleicht ein Kind haben und daher eher dazu neigen, den Umfang und Wert der Erziehungsarbeit zu unterschätzen. Gleichzeitig wird die frühere Rolle der Frauen marginalisiert und schlechtgeredet. Das ist nichts anderes als eine Wiederauflage alten Denkens. Objektiv besteht jedoch kein Anlass, die Erziehungsarbeit der Eltern geringer zu schätzen als Erwerbsarbeit, denn es gibt keinen sachlichen Grund für die oben beschriebene Fehlbewertung von Erziehungs- und Erwerbsarbeit.  Deren Langzeitfolgen für unsere Gesellschaft zeigen sich nicht nur in einer verringerten Kinderzahl, sondern auch darin, dass der Erziehung der verbleibenden Kinder immer weniger Bedeutung beigemessen wird mit allen Sekundärfolgen, die sich daraus ergeben.

Diese Überlegungen sollten ausreichen, um zu zeigen, dass Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern niemals durch eine „Gleichstellung im Erwerbsleben“ erreicht werden kann. Vielmehr ist dazu eine Gleichstellung von Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit erforderlich. Gleichstellung ist also nicht generell falsch. Es kommt aber darauf an, was gleichgestellt werden soll. „Gleichstellung“ ist nur dann ein Recht, ja sogar eine Pflicht des Gesetzgebers, wenn sie der Gleichberechtigung dient.

Aber zurück zur „Gleichstellungspolitik“ von heute: Ginge es wirklich um gleiche Chancen für alle, wie die Definition des BMFSFJ behauptet, wäre dagegen nichts zu sagen. Aber durch die regierungsamtliche Vorgabe einer „gleichen Teilhabe am Erwerbsleben“ werden die Weichen ganz anders gestellt. Wer nicht bereit ist, sich an diese Vorgabe zu halten, sieht seine Chancen rigoros eingeschränkt. Von Gleichberechtigung ist da keine Spur. Das soll nur an zwei Beispielen verdeutlicht werden.

Zum Ersten das Elterngeldgesetz: Eine Lehrerin, die ihr erstes Kind zwei Jahre lang selbst betreut und deshalb auf Erwerbsarbeit verzichtet, erhält bei einem weiteren Kind mit zwei Jahren Abstand ein Elterngeld vom 375 €/Monat. Ihre Kollegin, die in vergleichbarer Situation ihr Kind ab dem 2. Lebensjahr in eine Krippe gibt, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhält dagegen bei einem Folgekind ein Elterngeld von 1800 €. Bei einem Unterschied des Elterngeldes von etwa 1 : 5 kann sicher von „gleichen Chancen“ keine Rede sein. Eine Nichtbefolgung der staatlichen Vorgaben wird mit einer Minderleistung von 17 100 € (12 x 1425 €) bestraft.

Zum Zweiten die einseitige Krippenförderung: Eltern, die ihr Kind ab dem 2. Lebensjahr in eine Krippe geben, werden auch unter Berücksichtigung ihres Eigenbeitrags über die öffentliche Krippenfinanzierung mit ca 1000 €/Monat subventioniert. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, wird nicht einmal 150 € Betreuungsgeld gegönnt. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre eine Weitergewährung des ohnehin geringen Betrages auf Länderebene möglich gewesen. Das erfolgt aber, außer in Bayern, in keinem anderen Bundesland. Auch hier kann von „gleichen Chancen“ keine Rede sein. – Diese Beispiele könnten durch viele weitere ergänzt werden.

Bei sachlicher Beurteilung ist die Behauptung, diese Art von „Gleichstellungspolitik“ fördere die Gleichberechtigung, abwegig. Diese Politik ist überhaupt nur unter der Annahme nachzuvollziehen, alle Menschen und insbesondere Frauen und Männer hätten die gleichen Vorstellungen von ihrem Lebensentwurf. Das widerspricht jedoch allen wissenschaftlichen Erkenntnissen und auch der Lebenserfahrung. Eine Politik, die wesentliche Aspekte der Wirklichkeit ausblendet, kann nur als ideologisch begründet betrachtet werden. Die gegenwärtige „Gleichstellungspolitik“ beruht auf einer Ideologie, der mittels der „Gender-Forschung“ ein pseudowissenschaftliches Mäntelchen umgehängt wird.

Nun wäre das alles nicht so beachtenswert, wenn diese Ideologie nur von einer Partei getragen würde. Aber nein: Sie wird von allen heute im deutschen Bundestag vertretenen Parteien bedient, sei es nun von Koalition oder Opposition. Als ehemaliger DDR-Bürger kann ich mich gar nicht dagegen wehren, an das Blockparteien-System in der Volkskammer erinnert zu werden. Auch dort beruhte eine ganz ähnliche Familien-Politik auf einer pseudowissenschaftlichen Ideologie. Auch dort wurden alle Bürger/innen, die dieser Ideologie nicht folgen wollten, als „extremistisch“ oder gar „faschistisch“ diffamiert oder  im harmloseren Fall als „altmodisch“ oder „unbelehrbar“ bezeichnet. Auch dort wurde die Ideologie den Menschen von außen übergestülpt, ohne dass es eine innerstaatliche Diskussion darüber gegeben hätte. – Aber einen Unterschied gibt es eben doch: Bei uns braucht (noch) niemand zu befürchten, wegen einer anderen Meinung hinter Gittern zu landen. Deshalb sollten wir auch den Mut haben, diese verbliebene Freiheit zu nutzen. Wir sollten nicht aufhören, auch eine Gleichberechtigung der Eltern, also von Müttern und Vätern zu fordern, die heute durch „Gleichstellungspolitik“, Rentenrecht und anderes massiv und zunehmend diskriminiert werden.

Zuerst erschienen auf den Internetseiten des Deutschen Arbeitgeberverbandes am        15. Feb. 2016

Literaturtipp: Qualifikation statt Quote, Beiträge zur Gleichstellungspolitik                   Verlag: Books on Demand, Norderstedt 2012                                                                  ISBN 978-3-8448-1743-0 

 

 

 

 

Gleichstellungspolitik verhindert Gleichberechtigung

Dr. Johannes Resch, 2. Vorsitzender des Verbands Familienarbeit, erläutert auf der Seite des Deutschen Arbeitgeberverbandes http://www.deutscherarbeitgeberverband.de    /aktuelles/2016/2016_02_15_dav_aktuelles_gleichstellung.html den Unterschied zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung.

Seit dem Vertrag von Amsterdam (1997) gilt das „Gender Mainstreaming (GM)“ als Querschnittsaufgabe für die Politik in der Europäischen Union. In Deutschland wird das GM in der Regel übersetzt als „Gleichstellung der Geschlechter“. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) definiert die „Gleichstellungspolitik“ so: „Dafür müssen Frauen und Männern über ihren gesamten Lebensweg hinweg die gleichen Chancen eröffnet werden – sei es persönlich, im Beruf oder in der Familie.“ http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/politik-fuer-frauen-und-maenner.html

 

Wirtschaft dominiert Bildung

In seinem Artikel: „Frühkindliche Bildung – ein irreführender Begriff“                        ( ÖkologiePolitik 169, 2-16 ) zeigt der Arzt und Familienexperte Dr. Johannes Resch auf, wie neben dem Einfluss der Wirtschaft auf die Familienpolitik               ( einseitige Krippensubventionierung zur vollständigen Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials der Eltern ) wirtschaftsnahe Institute wie Bertelsmann oder die OECD auch die Schul- und Bildungspolitik beeinflussen, obwohl sie weder zuständig noch kompetent, oder von Nationalstaaten beauftragt wurden.

Folgende Zitate machen klar, welche Paradigmen unserer Politik zugrunde liegen:

 

Kindeswohl – Fehlanzeige

… „So wird der Wert der Familienpolitik besonders von wirtschaftsnahen Instituten am Nutzen für die Wirtschaft gemessen, ohne dass nach dem Kindeswohl gefragt wird. Im Hintergrund steht heute ( … ) die kurzfristig orientierte Profitideologie einflussreicher Teile der Wirtschaft. In deren Augen sind Kinder keine lohnende Investition, weil sie sich nicht innerhalb von 8 oder 10 Jahren „amortisieren“. Vor allem aber wollen sie ein übergroßes Arbeitskräfte-Reservoir, denn dann lassen sich niedrige Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen leichter durchsetzen“.

 

Erziehungsarbeit – ein Nullwert

… „Ein anschauliches Beispiel für diese elternfeindliche Politik ist ausgerechnet das seit 2007 bestehende Elterngeldgesetz. Wer vor der Geburt eines Kindes bereits vorher geborene Kleinkinder betreut hat, wird bei der Berechnung des Elterngeldes so behandelt, als hätte er „nicht gearbeitet“. Hier wird die rein wirtschaftsorientierte, die Erziehungsarbeit verachtende Ideologie klar erkennbar.“

 

Schul-und Bildungspolitik nach dem Taktstock der OECD

… „Das wirtschaftsorientierte Denken wirkt sich nicht nur in der Kleinkindpolitik aus, sondern auch in der Schulpolitik. So propagiert die OECD mit großem Aufwand ein neues Schulkonzept. Dabei ist sie als Wirtschaftsorganisation von 34 westlichen Staaten für Bildung weder zuständig noch kompetent, beeinflusst aber mit ihren PISA-Tests und -Studien die Schulpolitik maßgeblich. Der OECD geht es aber nur um die Bedürfnisse der Wirtschaft, nicht um das Kindeswohl. „Kompetenzen“ für das Berufsleben sollen vermittelt werden.“

 

Bildungspolitik muss sich wieder von der Wirtschaft emanzipieren

… „Der klassische Bildungsbegriff ist da wesentlich umfassender und zielt auf den „Lebenserfolg“ ab. Neben der Vorbereitung auf den späteren Beruf soll die Schule die Persönlichkeit formen und Werte vermitteln: soziale Verantwortung, demokratische Gesinnung, kritische Vernunft. Das eigene Leben und die gesellschaftlichen Verhältnisse zu reflektieren und zu hinterfragen, ist heute aber immer weniger erwünscht. Auch hier zeigt sich eine Parallele zur Kollektivierung der Kindererziehung in der DDR: Schule soll in erster Linie leistungsfähige Arbeitskräfte hervorbringen, die in der Erwerbswelt „funktionieren“. Lebenszufriedenheit ist mehr als beruflicher Erfolg. Bildungspolitik muss sich von der Wirtschaft emanzipieren und wieder mehr Eigenständigkeit zurückgewinnen. Das gilt für die frühe Kindheit wie für die Schule. Bildung heißt auch, die Eltern zu befähigen, ihren Kindern ein Gefühl der Geborgenheit zu vermitteln. Der Wert dieser elterlichen Erziehungsarbeit ist in vergleichbarer Weise zu würdigen wie der von klassischer Erwerbsarbeit. Das gilt einerseits, weil stabile Familien am ehesten Kindern die Sicherheit vermitteln können, die sie für eine befriedigende soziale Entwicklung brauchen. Das ist aber auch die Voraussetzung für eine langfristig erfolgreiche Volkswirtschaft. Der dafür notwendige Erfindergeist gedeiht nicht bei unreflektiert dahinlebenden, nur funktionierenden Arbeitnehmern.“

 

 Wirtschaftspolitik auf dem Rücken der Kinder

… „Es mag durchaus sein, dass die elternfeindliche Politik zum gegenwärtigen Wirtschaftserfolg und Exportüberschuss Deutschlands beigetragen hat. Aber das geschah auf Kosten der Kindererziehung, sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht.“

 

Gleichstellungspolitik als Motor für patriarchalisches Denken

… „Der Geburtenrückgang hat bereits heute zu einem Mangel an Arbeitskräften geführt. Und das Bildungsniveau der Berufseinsteiger sinkt. Paradoxerweise wurzelt die Verachtung der Erziehungsarbeit ursprünglich in der unter Männern verbreiteten Glorifizierung von Erwerbsarbeit und beruflicher Karriere. Die gegenwärtige „Gleichstellungspolitik“ gibt zwar vor, patriarchalisches Denken überwinden zu wollen, stärkt es aber in Wirklichkeit beträchtlich.“

 

 

Französische Familienverbände schlagen Alarm !

Pressemeldung des Verband Familienarbeit e.V.                                      27. 01. 2016
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                
                                      Französische Familienverbände schlagen Alarm !

Und in Deutschland ?

Nach aktuellen französischen Pressemeldungen sank die „Zusammengefasste Geburtenziffer“ in Frankreich (durchschnittliche Kinderzahl pro Frau) zwischen 2014 und 2015 von 2,1 auf 1,96. Das war Anlass zu einem Aufschrei der dortigen Familienverbände mit großem Widerhall in den französischen Medien. Das sei Folge von verminderten Familienleistungen der Hollande-Regierung.

Unser Verband fragt: Wie ist der Vergleich zu Deutschland ? Hier liegt die „Zusammengefasste Geburtenziffer“ schon seit 1975 unter 1,5, ohne dass der Aufschrei der Familienverbände ein wesentliches Echo gefunden hat. In Deutschland haben Eltern – im Gegensatz zu Frankreich – keine einflussreiche Lobby. Auch hier ist die wirtschaftliche Benachteiligung der Familien als Hauptursache für die sinkende Kinderzahl anzunehmen – allerdings viel massiver als in Frankreich. Unter Wissenschaftlern, die sich mit der Lage der Familien in Deutschland beschäftigen, ist die wirtschaftliche Diskriminierung der Eltern unbestritten. Schon der 5. Familienbericht (1994) beschrieb ausführlich eine „strukturelle Rücksichtslosigkeit der gesellschaftlichen Verhältnisse gegenüber den Familien“. (S. 21 des Berichts) Gemeint war, dass die Alterssicherung als wirtschaftlicher Ertrag der Kindererziehung vergesellschaftet worden ist (Stichwort: Rentenreform 1957), ohne die Eltern dafür angemessen zu entschädigen.

Dazu äußert sich Dr. Johannes Resch vom Verband Familienarbeit e.V.: „Die Enteignung der Eltern durch unser Sozialrecht hat zu einer zunehmenden relativen Verarmung von Eltern und Kindern in einer sonst reicher werdenden Gesellschaft geführt, die besonders Eltern mehrerer Kinder und alleinerziehende Eltern trifft. Der gesamte `Familienlastenausgleich` gleicht nur etwa 30 % des Nachteils aus, der durch Renten- und Krankenversicherungsrecht zu Lasten der Eltern geschaffen wurde. Das trug wesentlich zu dem bereits ab 1970 einsetzenden Geburtenrückgang bei. Die Pille mag ebenso dazu beigetragen haben, kann aber nicht den Rückgang des Kinderwunsches erklären, da sie nur unerwünschte Kinder vermeiden kann. Die grundgesetzwidrige Enteignung der Eltern hat inzwischen alle Wertvorstellungen, die sich mit Familie verbinden, verändert.“

Resch weiter:“In Deutschland vermissen wir Medien, die bei der Diskriminierung von Eltern vergleichsweise aufmerksam reagieren wie in Frankreich. Stattdessen nehmen sie kritiklos z.B. ein Elterngeldgesetz hin, das Eltern mehrerer Kinder systematisch benachteiligt und Eltern, die ihre Kinder länger als ein Jahr selbst betreuen wollen, regelrecht bestraft. Verschleiert wird diese Diskriminierung durch eine regierungsamtliche Gleichstellungsideologie, die für Eltern eine `Gleichstellung bei der Erwerbsarbeit` anstrebt, was nur bei Nichtbeachtung ihrer Erziehungsleistung möglich ist.

Übrigens: Aktuell soll der Deutsche Familienverband als einziger Vertreter der Familien aus der Versammlung der Medienanstalt in Niedersachsen ausgeschlossen werden – ein in Frankreich unvorstellbarer Vorgang. So soll den Familien der letzte Rest an Mitsprache genommen werden.

Dr. Johannes Resch                                                                                                        Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.

www.familienarbeit-heute.de

 

Anmerkungen zum Familienreport 2014

Am 28. 10. 2015 veröffentlichte das Bundesfamilienministerium seinen „Familienreport 2014“ unter folgendem Link:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/pressemitteilungen,did=220874.html

Der Verband Familienarbeit e. V. äußert sich dazu kritisch.

PM Familienreport 2014: beschränkte Vielfalt

Das Familienministerium behauptet in einer Pressemitteilung anlässlich der Veröffentlichung des „Familienreports 2014“: „Familie wird heute vielfältig gelebt und die Vielfalt von Lebensformen findet zunehmende Akzeptanz“. Dazu äußert sich die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin:

“Unser Verband vermisst im Spektrum der gelobten Vielfalt die Akzeptanz auch der traditionellen Familie. Angesichts der demografischen Schieflage ist es mit all den Modellen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht getan. Die Idee, Frauen hätten nur dann einen Anspruch auf Gleichberechtigung, wenn sie die Kindererziehung der Erwerbsarbeit unterordnen oder auf Kinder verzichten, führt in die Sackgasse. Selbstverständlich müssen Frauen und Männer im Erwerbsleben gleichgestellt sein. Aber die entscheidende Frage darüber hinaus ist, ob und wie die elterliche Erziehungsarbeit von Gesellschaft und Politik wertgeschätzt, das heißt wie herkömmlicher Erwerbsarbeit honoriert wird.

Ein Elterngeld, das nicht die Erziehungsleistung der Eltern zum Maßstab nimmt, sondern als Lohnersatz eine Art ‚Schadensersatz wegen Geburt eines Kindes‘ darstellt, setzt Kindererziehung mit Krankheit oder Arbeitslosigkeit gleich. Dieses Elterngeld fördert gezielt Geburten bei meist erst- und oft nur einmal-gebärenden Besserverdienerinnen und missachtet Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder vor einer weiteren Geburt nicht oder weniger erwerbstätig waren. Der Lebensentwurf einer selbstbetreuenden, nicht erwerbstätigen Mehrkindmutter (eines Mehrkindvaters) hat keinen Platz in der gepriesenen ‚Vielfalt‘. Es ist kein Anliegen der Politik dass diejenigen, die den Nachwuchs für die Sozialsysteme und die Zukunftsfähigkeit unseres Staates aufziehen, daraus keine Nachteile bei Lebenshaltung und Alterssicherung erleiden. Der Zusammenhang von Nachwuchs und Sozialversicherungssystem wird ignoriert. Vielmehr werden die jungen Leute ermahnt, ihre Berufswahl nicht unter dem Kriterium Familie zu treffen. Die zu erwartende Folge ist eine weiter einbrechende Geburtenzahl.

Maßnahmen wie Elterngeld plus, der massive Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung, ‚familienfreundliche‘ Arbeitszeitmodelle sind Nebelkerzen, die verbergen, dass Familienpolitik heute nicht eigentlich den Familien dient, sondern deren nahtloser Anpassung an die Forderungen der Wirtschaftslobby.“

www.familienarbeit-heute.de
www.johannes-resch.de

 

Fragwürdiges Urteil

Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Betreuungsgeld

Keine Gleichberechtigungfür selbst betreuende Eltern 

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärtund dies damit begründet, dass der Bund dafür nicht zuständig sei. Eine inhaltliche Stellungnahme wurde vermieden. Die Begründung wirkt jedoch konstruiert und ist teilweise widersprüchlich. Möglicherweise wurde die Zuständigkeitsfrage nur vorgeschoben.

Dr. Johannes Resch ( www.johannes-resch.de ), der Vorsitzende des Bundesarbeitskreises Familie, Soziales und Gesundheit der ÖDP zeigt auf, mit welchen zweifelhaften Tricks das o.g. Urteil zustande kam.

https://www.oedp.de/fileadmin/user_upload/bundesverband/    aktuelles/oekologiepolitik/OekologiePolitik-168.pdf

 Seiten 38 bis 41 ÖP

Zitate:

„Es wird argumentiert, das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung stehe allen Eltern offen, sodass ein Betreuungsgeld nicht erforderlich sei. Ebenso könnte gesagt werden, das Betreuungsgeld stehe allen Eltern offen, sodass eine Krippenförderung nicht erforderlich sei.“

„Das sich aus Art. 6 GG ergebende Grundrecht auf Wahlfreiheit wird einfach übergangen“. 

„Das Urteil zeigt, dass beim BVerfG eine grundlegende Wandlung im Sinne einer Angleichung an die Bundespolitik erfolgt ist.“

Verheerende Botschaft!

Verband Familienarbeit e.V. 

Pressemeldung

07.09.2015

Nach dem Urteil des BVerfG: Die für das Betreuungsgeld vorgesehenenBundesmittel müssen den Ländern überlassen werden

Das vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gekippte Betreuungsgeld war sicher keine familienpolitische Glanzleistung, da es die vom Grundgesetz geforderte Gleichberechtigung aller Eltern für die von ihnen gewählte Art der Betreuung ihrer Kinder nur ansatzweise verwirklichte. 150 € Betreuungsgeld gegenüber dem etwa 10-fachen Betrag für einen Krippenplatz schaffen keine Gleichstellung.

Es ist aber eine verheerende Botschaft an die Familien, wenn selbst diese beschämend geringe Anerkennung der Erziehungsarbeit aufgrund des Urteils des BVerfG auch noch ersatzlos gestrichen wird. Das hat das BVerfG auch nicht verlangt, sondern lediglich die Zuständigkeit des Bundes für das Betreuungsgeld verneint und den Ländern zugewiesen.

Die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Frau Gertrud Martin, meint dazu: 

„Wenn nun das im Koalitionsvertrag vorgesehene bundeseinheitliche Betreuungsgeld wegen fehlender Zuständigkeit des Bundes nicht erhalten werden kann, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, das dafür vorgesehene Geld den Ländern zur Verfügung zu stellen, um landesbezogene Regelungen zu ermöglichen, die der Absicht des Koalitionsvertrages entsprechen.“

Der Verband Familienarbeit e.V. fordert daher: 

Die gemäß dem Koalitionsvertrag zur Finanzierung des bundeseinheitlichen Betreuungsgeldes eingeplanten Bundesmittel sind den Ländern zur Verfügung zu stellen, damit sie dem Urteil des BVerfG gemäß geeignete landesbezogene Regelungen treffen können. Das Urteil des BVerfG, das nur die Zuständigkeitsfrage betrifft, darf nicht politisch dazu missbraucht werden, den Eltern die ohnehin geringe Anerkennung ihrer Leistung zu entziehen.

Pressesprecher:
Dr. Johannes Resch
Johannes.Resch@t-online.de
www.johannes-resch.de

 

Es geht um unsere freiheitliche Grundordnung

Das Betreuungsgeld für selbst betreuende Eltern war sicher nicht das Gelbe vom Ei im Vergleich zu der fast 10-fach kostspieligeren Förderung eines Krippenplatzes. Aber mit dem Wegfall des Betreuungsgeldes werden Eltern in ihrer Freiheit noch ein Stückchen weiter eingeschränkt und noch etwas mehr dazu gedrängt, sich an der Regierungsideologie zu orientieren. Das sollte ein Alarmzeichen für alle sein, auch für die, die sich selbst Kinderkrippen wünschen und für die, die gar keine Kinder haben.
 
Wir können uns fragen, ob die Zuständigkeitsfrage für das BVerfG nur ein Vorwand war, um der familienfeindlichen Profitideologie der Konzerne entgegenzukommen oder ob sie die Zuständigkeitsfrage für Die Betreuung von Kleinkindern wirklich für so wichtig halten. Letzteres ist tatsächlich zu fragen, da bei Nichtzuständigkeit des Bundes für das Betreuungsgeld ja auch die Krippengarantie des Bundes, die beträchtliche Gelder einseitig zum Nachteil selbstbetreuender Eltern bindet, dann ebenfalls verfassungswidrig wäre. Die Anmerkungen des BVerfG zu diesem Widerspruch sind ausgesprochen unbefriedigend.
Auf diesem Hintergrund bleibt wieder nur, mit Nachdruck die elternfeindliche Politik, die nun neuerdings auch vom BVerfG flankiert wird, zu verurteilen.  Viele Eltern haben angesichts dieser Politik schon resigniert. Viele junge Leute verzichten gleich ganz auf Kinder, um sie nicht schon ein Jahr nach der Geburt aus finanziellen Gründen wieder abgeben zu müssen.
Immerhin haben wir in unserem Land (noch) die Freiheit, beispielsweise über Petitionen eine Beachtung der im Grundgesetz garantierten Freiheiten einzufordern. Dazu gehört auch eine Gleichberechtigung von Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen wollen. Da diese Gleichberechtigung durch den Wegfall des Betreuungsgeldes wieder ein Stück weiter eingeschränkt wurde, sollten Petitionen dagegen von allen freiheitsliebenden Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden.
Es geht nicht mehr nur um das Betreuungsgeld und um die Wahlfreiheit der Eltern. Es geht um die Verteidigung unserer freiheitlichen Grundordnung überhaupt !
Eine möglichst breite Unterstützung folgender Petitionen kann immerhin ein Zeichen sein, dass die gegenwärtige von mächtigen Wirtschaftskonzernen gepuschte neoliberale Familienpolitik in der Bevölkerung auf Widerstand stößt. Natürlich können beide Petitionen gleichzeitig unterstützt werden, da sie sich nicht widersprechen.

https://www.change.org/p/die-bundesfamilienministerin-schaffen-sie-eine-m%C3%B6glichkeit-das-betreuungsgeld-zu-ersetzen?recruiter=347665164&utm_source=share_petition&utm_medium=copylik

 

und

 

Eine möglichst weite Verbreitung der Petitionen ist zu wünschen.

Dr. Johannes Resch – Bündnis RETTET-DIE-FAMILIE   www.rettet-die-familie.de