Leistungsgerechtes Rentenkonzept statt Kollaps

Alle von den heutigen Bundestagsparteien diskutierten Rentenkonzepte ignorieren die Ursache der Rentenmisere: das Umlageverfahren in seiner bisher einseitigen Konstruktion.

Seit fast 40 Jahren weist der Verband Familienarbeit e.V. mahnend darauf hin, dass Alterssicherung auf der Erziehung von Kindern basiert. Ohne ausgebildeten Nachwuchs keine Rente.

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/03/Rentenkonzept-FH-Version.pdf

Care – Arbeit leisten offenbar nur erwerbstätige Frauen! Von Müttern keine Rede!

Verband Familienarbeit e.V.                                                                                                                                                      10.03.2017

Pressemeldung

Schwesigs „Gender Care Gap“

Unter dem Begriff „Gender Care Gap“ wird in einem Gutachten für den 2. Gleichstellungsbericht behauptet, Frauen leisteten 52,4 % mehr unbezahlte Tätigkeit für andere als Männer.

Familienministerin Schwesig kommentiert das so: „Wir haben vieles umgesetzt und angestoßen, damit Gleichberechtigung tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt (…) Wir müssen dafür sorgen, dass die Care-Arbeit nicht zum großen Teil allein von Frauen erbracht wird.“ Sie lobt ihre Idee der Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld, (Anm: wieder ein ganz eng gestricktes Korsett, das Eltern per Geldzuwendung lockt, sich den Schwesig’schen Vorstellungen von Partnerschaftlichkeit und vollzeitnaher Erwerbsarbeit zu unterwerfen.) und fährt fort: “Hinzu kommt, dass wir gerade jene Berufe, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten, – wie in der Pflege und im soziaen Bereich – aufwerten und stärken müssen…“ (PM des BMFSFJ Nr. 19 vom 07.03.2017)

Gertrud Martin vom Verband Familienarbeit, meint dazu: „Es ist immer dasselbe misstönende Lied, das Frau Schwesig singt: Die in den Familien geleistete unbezahlte Care-Arbeit wird zwar erwähnt, aber nur, um dann zu betonen, dass die bessere Bezahlung ausschließlichfür die in diesem Bereich Erwerbstätigen zur Debatte steht. Dazu wird die Forderung gestellt, die Mütter sollten möglichst in Vollzeit erwerbstätig sein, und die Väter sollten vermehrt in die häusliche Care-Arbeit einsteigen. Sie lässt außer Acht, dass sich für die Eltern auch durch eine gleiche Aufteilung dieser Arbeit nichts an den damit verbundenen Benachteiligungen und existenziellen Risiken ändert. Der Ministerin geht es offensichtlich gar nicht darum, die Gleichberechtigung von Müttern und Vätern in der Gesellschaft zu verwirklichen, sondern um die Durchsetzung ihres ideologisch geprägten Konzepts.“

Martin weiter: „Frau Schwesig sollte sich endlich klar machen, dass allein die Kinder Garanten für den Fortbestand unseres Sozialsystems (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) und für die Zukunft unserer Gesellschaft schlechthin sind. Es ist abwegig, dass ausgerechnet die Familienministerin die Familienarbeit abwertend behandelt und als eher schädlich für Mütter und Kinder diffamiert. Sie sollte das Grundgesetz beachten, das den Eltern das Vorrecht gibt, zu bestimmen, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden. Es ist ihre vorrangige Aufgabe, die Benachteiligung der häuslichen Betreuungsarbeit zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass Frauen und Männer nicht nur dann den Anspruch auf Gleichberechtigung haben, wenn sie zu Lasten der Kinder die gleiche Teilhabe am Erwerbsleben erreichen. Zumindest in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes muss ein existenzsicherndes Erziehungsentgelt die Gleichstellung der häuslichen Kindererziehung mit der Erwerbsarbeit gewährleisten.

Die Schieflage dieser beiden Bereiche ist auch im Hinblick auf unser Rentenrecht skandalös. Die Mütter als Leistungsträgerinnen, die die künftigen Renten erst ermöglichen, müssen sich als „Trittbrettfahrerinnen“ beschimpfen lassen! Wie verquer ist das denn?“

Dr. Johannes Resch

stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e. V.

 

OECD ignoriert Familienarbeit und damit unsere Verfassung!

Der Verband Familienarbeit e.V. antwortet auf die neue OECD-Studie mit folgender

Pressemeldung

Familienarbeit der Mütter – der Dorn im Auge der OECD

Laut dpa beklagt die OECD in ihrer neuen Studie den hohen Anteil der Mütter in Deutschland, die „nur“ in Teilzeit erwerbstätig sind. Sie trügen damit „unterdurchschnittlich“ zum Wirtschaftswachstum bei. Die Fixierung auf Teilzeitarbeit zeige die Orientierung am „traditionellen Rollenbild“.

Gertrud Martin, die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V. übt entschiedene Kritik: „Die OECD ist ein Lobbyist für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. In dieser Eigenschaft sollte sie sich aber heraushalten aus den Angelegenheiten, die Familien ohne Einmischung von außen autark zu regeln haben. Es muss ein Ende damit haben, dass die OECD in regelmäßigen Abständen den Müttern ggf. auch Vätern, die zugunsten der Präsenz bei ihren Kindern auf Erwerbsarbeit verzichten oder in Teilzeitarbeit stehen, Vorwürfe macht und versucht, sie möglichst in Vollzeit für die Erwerbsarbeit zu verpflichten. Solange die OECD in ihren Studien die Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit und elterlicher Erziehungsarbeit vollständig ignoriert, disqualifiziert sie sich als ernst zu nehmender Gesprächspartner.“

Martin meint weiter, angesichts der Tatsache, dass ein unbegrenztes Wirtschafts- und Konsumwachstum auf dem begrenzten Raum, den die Welt biete, nicht möglich sei, müsse auch die Frage gestellt werden, wie menschenverachtend dieses System des Immer-Größer-Weiter-Höher sei. Die Parameter dafür seien zuvörderst dort anzulegen wo es um die Kinder gehe und um die Eltern, die sich bemühen, ihre Kinder zugewandt zu erziehen und verantwortungsvoll ins Leben zu begleiten. Dafür brauchten die Eltern Zeit. Martin: „Es ist Arbeit, die sie leisten, keine Nicht-Arbeit! Der Sprachgebrauch in diesem Zusammenhang muss sich endlich an der Realität ausrichten. Eltern sichern durch ihre Erziehungsarbeit nicht nur die Existenz unserer umlagefinanzierten Renten-,Kranken- und Pflegeversicherung, sondern auch die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft. Unsere Kinder können sich nicht gegen den Elternentzug wehren oder organisieren. Sie wachsen damit auf und tragen die dadurch erfahrene Prägung in die nächste Generation. Ihre aus mangelnder Elternbindung resultierenden Mängel an emotionaler Sicherheit und Bildungsfähigkeit führen oft zu späteren seelischen Defiziten und hohen `Reparaturkosten`. Leider erstellt die OECD dazu keine Studien:! Der Kreis schließt sich nicht!“

Bitte beachten Sie auch den verlinkten Beitrag, der sich dem gleichen Thema widmet:

http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/familienpolitik/236393/die-familie-wird-wirtschaftskompatibel-gemacht

Pressestelle des Verbands Familienarbeit e.V.
Dr. Johannes Resch

Wahlprüfsteine zur bevorstehenden Landtagswahl im Saarland

Das Bündnis “Rettet die Familie”, www.rettet-die-familie.de, zu dem auch unsere Elterninitiative gehört, hat wieder für die Landtagswahl im Saarland am 26. März an die kandidierenden Parteien Wahlprüfsteine zu den Themen Betreuungsgeld, Gleichstellungspolitik, Rentenrecht und Ganztagsschulen versandt, die wir mit den Antworten der Parteien veröffentlichen.

 

Sicher gehört das Saarland nicht zu den größten Bundesländern. Die Antworten geben aber in der Regel doch Hinweise auf die Politik der jeweiligen Bundespartei, so dass die Antworten auch für die Bürger/innen der anderen Bundesländer interessant sein können.

Wer Bekannte/Verwandte im Saarland hat, kann diesen Hinweis gern dorthin weiterleiten.

 

Die Antworten der Parteien sind nachzulesen auf den Seiten des „Verbandes Familienarbeit“ unter dem Link:

und:

 

gez.: Johannes Resch

stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.

 

10 Jahre Elterngeld – kein Anlass zum Jubel

Äußerst skeptisch, weil ineffektiv und bevormundend, beurteilt der Verband Famillienarbeit e.V. das seit zehn Jahren eingeführte ELTERNGELD. 

 

Verband Familienarbeit e.V.

Pressemeldung

07.01.2017

10 Jahre Elterngeld – kein Anlass zum Jubel

Zum 10-jährigen „Jubiläum“ des Elterngeldes lobt das Familienministerium diese Leistung als „vollen Erfolg“, der einen „Richtungswechsel“ markiere (Pressemitteilung des BMFSFJ vom 30.12.2016). Vom gleichen Ministerium wurde bei Einführung eine Zielvorgabe gemacht, nach der eine Erhöhung der Geburtenrate auf 1,7 bis 2015 erreicht werden sollte (1).

Dazu stellt Johannes Resch, stellv. Vorsitzender des Verband Familienarbeit e.V., fest: „Ein behaupteter Erfolg ist zu messen an den Zielvorgaben, die anfangs formuliert wurden. Das Ergebnis ist ernüchternd. In den ersten 6 Geltungsjahren erfolgte kein Anstieg der Geburtenrate. Erst zwischen 2012 und 2015 gab es einen merklicher Anstieg von 1,38 auf 1,5. Das fällt aber in den Zeitraum, in dem das inzwischen wieder abgeschaffte Betreuungsgeld für von den Eltern selbst betreute ein- und zweijährige Kinder gewährt wurde. Damit stellt sich die Frage, ob das Betreuungsgeld nicht einen größeren Effekt auf die Geburtenrate hatte als das Elterngeld.

Angesichts des geringen Betreuungsgeld-Betrages mag dieser Gedanke zunächst abwegig erscheinen. Aber dieses Geld brachte für die meisten Eltern einen zwar kleinen aber echten Gewinn mit Erhöhung ihrer Wahlfreiheit. Beim Elterngeld war das anders. Davon hatte nur die Minderheit der gutverdienenden Eltern mit erstem Kind einen Vorteil. Die Mehrheit (junge Eltern, Mehr-Kind-Eltern) profitierten dagegen nicht oder hatten sogar erhebliche Nachteile gegenüber dem zuvor gezahlten Erziehungsgeld. Denn das Elterngeld wird nur ein Jahr gezahlt, während es das frühere Erziehungsgeld zwei Jahre gab. – Da dem Vorteil für einen Teil der Eltern erhebliche Nachteile für andere gegenüberstehen, war von vornherein vom Elterngeld kein positiver Effekt auf die Geburtenrate zu erwarten – entgegen den vollmundigen Erklärungen aus dem Familienministerium.

Sollte der geringe Geburtenanstieg zwischen 2012 und 2015 ein Effekt des Betreuungsgeldes gewesen sein, wäre ab 2016 oder 2017 wegen dessen Wegfalls wieder ein Rückgang zu erwarten. Das wäre dann ein Hinweis dafür, dass selbst eine kleine Leistung, die den Eltern direkt zugute kommt, mehr bewirkt als ein teuer finanzierter „Richtungswechsel“, der die Eltern in die vorgegebene Richtung einer außerhäuslichen Betreuung drängt und sie damit bevormundet. Wir haben also allen Grund, die künftige Entwicklung aufmerksam zu beobachten. – Da das Betreuungsgeld in Bayern als einzigem Bundesland weitergezahlt wird, müsste der günstige Effekt dort erhalten bleiben. Sollten sich also die Zahlen in Bayern anders entwickeln als im Rest des Bundesgebietes, wäre das ein weiterer Hinweis auf Erfolg und Misserfolg verschiedener familienpolitischer Maßnahmen.“

(1) „Perspektiven für eine nachhaltige Familienpolitik“, BMFSFJ, 2005, S. 3

Diskriminierung der Mütter

Der Rentenexperte und Arzt Dr. Johannes Resch weist auf seiner Homepage auf die Diskriminierung von Frauen hin, die sich für Mutterschaft entschieden haben. Ihre Arbeit in der Familie wird durch unser Sozialgesetz weder anerkannt noch honoriert. Gegenüber kinderlosen erwerbstätigen Frauen werden Mütter seit 1957 durch die Adenauer´sche Rentenreform in extremer Weise um den Lohn ihrer Arbeit gebracht. Denn durch die einseitige Koppelung der Rente an Erwerbsarbeit gilt die aufwändige Erziehung-und Familienarbeit für den Gesetzgeber als Nullwert, quasi als Hobby!

Seither stehen junge Mütter unter immensem Stress, durch ihre Arbeit für die Familie notwendige Rentenpunkte aufs Spiel zu setzen. Wer als Mutter im Alter nicht Not leiden will, muss auch gegen seine Überzeugung seine Kinder frühzeitig in kollektive Ghettos geben, auch wenn das Herz noch so sehr blutet.

Das Familienministerium unter Manuela Schwesig jedoch rühmt sich, durch Vorhaltung von Krippenplätzen den Müttern entgegen zu kommen, damit sie so unbeschwert erwerbstätig sein können, als hätten sie keine Kinder!

http://www.johannes-resch.de/Aktuelles

Flickschusterei und kein Ende!

Pressemeldung des Verbandes Familienarbeit e.V.

27.11.2016

Nahles` Rentenkonzept bedeutet: Weiter so nach falschem Prinzip!

Verband Familienarbeit e.V. stellt Gegenkonzept vor

Die Zahl der Rentner/innen steigt, die der erwerbstätigen Beitragszahler/innen sinkt. In dieser Situation will Nahles „Haltelinien“ für Beiträge und Renten einziehen. Da dieses Kunststück zu einem steigenden Defizit führt, soll der Staat die Lücke durch Steuern füllen.

Dr. Johannes Resch, stellvertretender Vorsitzender des Verbandes, äußert sich dazu: „Das von der Arbeitsministerin Nahles verfolgte Rentenkonzept führt zu mehr staatlichen Zuschüssen für die Rentner/innen. Das bedeutet aber nicht nur, dass für junge Familien noch weniger Geld übrig bleibt als bisher, sondern dass die nachfolgende Generation auch die Steuern erarbeiten muss, die für die Aufstockung der Renten gebraucht werden. So wünschenswert stabile Renten auch sind, ist es destruktiv, wenn sie weiter auf Kosten der Kinder finanziert werden. – Der Staat verhält sich hier wie ein Hausbesitzer, der das Obergeschoss altengerecht ausbaut, aber die Steine dafür aus den Grundmauern herausbricht. Das kann nicht gut gehen. Es ist Zeit, die Reißleine zu ziehen.

Das Konzept von Nahles zeigt, dass sie den grundlegenden Konstruktionsfehler unseres Rentenrechts noch nicht begriffen hat oder aber verdrängt: Wenn wir das Umlageverfahren zugunsten der Rentner/innen erhalten wollen, muss ein gleichwertiges Umlageverfahren zugunsten von jungen Eltern und Kindern geschaffen werden. Jedem Erwerbstätigen muss klar werden: seine Rentenbeiträge stehen nicht für seine eigene Rente zur Verfügung, denn sie werden an die heutigen Rentner/innen ausgezahlt. Die Rente der aktuell Erwerbstätigen muss ausschließlich von der nachfolgenden Generation erarbeitet werden. Der Rentenbeitrag der Erwerbstätigen ist also kein echter Beitrag für die eigene Rente, sondern nur das Großziehen von Kindern. Wer das immer noch ignoriert und nur Flickschusterei betreibt, trägt zur endgültigen Zerstörung unseres Sozialsystems bei.“

Der Verband Familienarbeit e.V. beschäftigt sich seit seiner Gründung im Jahr 1979 (damals unter dem Namen „Deutsche Hausfrauengewerkschaft“) mit der Fehlkonstruktion unseres Rentenrechts, das insbesondere seit der Adenauer`schen Rentenreform 1957 einer Enteignung der Eltern gleichkommt und hauptverantwortlich für die seitdem steigende Familienarmut ist. Der Verband stellt daher aktuell ein Gegenkonzept vor, das an den Fehlern des Systems ansetzt, statt sie weiter zu vergrößern. Dieses Konzept zeigt die Grundlinien eines stimmigen Sozialsystems auf, an denen sich die Detailregelungen zu orientieren haben, die durchaus unterschiedlich ausgestaltet werden können. – Das Konzept ist als Anlage beigefügt. Es ist auch im Internet einzusehen unter dem Link:

http://familienarbeit-heute.de/?p=4629

Niemand bezahlt seine Alterssicherung selbst!

Pressemeldung                                                                           25.10.2016

Das Märchen von der Familienförderung wird durchschaut

Bundesbürger lassen sich nicht hinters Licht führen

Bei einer aktuellen repräsentativen Befragung von 2000 Bundesbürger/innen durch die BAT-Stiftung für Zukunftsfragen gaben 63% der Befragten als Grund für fehlenden Kinderwunsch an, Kinder kosteten zu viel Geld. Auch weitere Gründe waren vor allem wirtschaftlich motiviert (Freiheit, Karriere)*.

Dr. Johannes Resch, stellvertretender Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e.V., kommentiert: „Das Ergebnis der Befragung zeigt, dass die staatlich lancierte Behauptung, es gäbe eine `Familienförderung` immer weniger geglaubt wird. So wurde vor Jahren behauptet, Familien würden mit 200 Mrd. € gefördert (Spiegeltitelgeschichte 6/2013). Dabei wurden sogar Regelungen mitgezählt, die auch Kinderlosen zustehen (z. B. Steuerfreibeträge). Aber alles, was Eltern für die Gesellschaft leisten, wurde ignoriert und nicht gegengerechnet: Eltern erarbeiten mit der Erziehung von Kindern die gesamte Alterssicherung ihrer Generation, auch die der Kinderlosen. Beim bestehenden Umlageverfahren in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung bezahlt niemand seine Alterssicherung selbst. Sie wird ausschließlich von den Kindern der jeweiligen Rentner-Generation finanziert, ohne dass die Eltern für ihre Erziehungsarbeit eine angemessene Entschädigung erhalten.

Dieser entscheidende Konstruktionsfehler unseres Sozialsystems zu Lasten der Eltern wird von der Familienpolitik ignoriert:Besonders durch die Rentenreform 1957 wurde die Alterssicherung, die über Jahrtausende der natürliche Lohn der Kindererziehung für die Eltern war, an Erwerbsarbeit gebunden. So wurde der Lohn der Kindererziehung den Eltern ohne angemessene Gegenleistung entzogen und zum Lohnersatz für Erwerbsarbeit im Alter erklärt. Diese Enteignung der Eltern hat zu zunehmender Verarmung der Familien geführt, worunter vor allem Eltern mit mehreren Kindern und Alleinerziehende zu leiden haben. Dabei ist es nicht erstaunlich, dass auch der Kinderwunsch zurückging. Zudem macht diese Politik unser Sozialsystem immer brüchiger.

Vor diesem Hintergrund sind die Ergebnisse der Befragung nicht etwa Ausdruck von Egoismus, sondern verständliche Folge einer schon über 60 Jahre dauernden familienfeindlichen Politik. Damit nicht genug. Die gezielte Diskriminierung von Mehr-Kind-Familien wurde z.B. durch das ab 2007 geltende Elterngeldgesetz noch auf die Spitze getrieben, indem bei Folgekindern oft nur ein Bruchteil des Betrages bezahlt wird, den vor der Geburt gut verdienende Eltern eines ersten Kindes als „Lohnersatz“ erhalten.“

* Quellen:  http://www.stiftungfuerzukunftsfragen.de/de/newsletter-forschung-aktuell/270/                                                                                                                                                                                                                                                  http://www.zeit.de/news/2016-10/12/gesellschaft-umfrage-vor-allem-hohe-kosten-fuehren-zu-kinderlosigkeit-12151803                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   

Dr. Johannes Resch

Verband Familienarbeit e.V.

Verband zur Förderung der eigenständigen                                                           finanziellen und sozialen Sicherung bei Familienarbeit

 

Betrifft: Kindergelderhöhung

An das                                                                                               Bundesfinanzministerium                                                                                                 Berlin

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Vater zweier Töchter, die 16/11 Jahre alt sind. Die Nachricht über die Kindergelderhöhung im Wahljahr 2017 hat mich schlichtweg umgehauen. Dieser Versuch der Wahlbestechung unserer Regierung wird mich auch nicht darüber hinweg sehen lassen, dass nur kurz vor den Wahlen wieder an die Familien gedacht wird. Eine Erhöhung von 2,- € im Monat nach vier Jahren nichts, muss für jede Familie ein Schlag in das Gesicht sein!
Eltern wissen was Kinder kosten. Selbst die Busfahrkarte zur Schule hat in den letzten vier Jahre um ein Vielfaches der 2,- € aufgeschlagen.

Alleine in diesem Jahr hat der Bundeshaushalt 10 Milliarden Euro (10.000.000.000€) Überschuss nach der ‚Schwarzen Null‘. Diese Steuermehreinnahmen sind auch Steuern, die von Kindern eingenommen worden sind, die nicht einmal ansatzweise wieder zurückgegeben werden.

Kleines Rechenbeispiel: 10 Milliarden Euro bei 80 Millionen Bundesbürgern ergeben 125 € pro Bürger. Der Staat hat an einer Familie mit zwei Kindern 500 € mehr Steuern eingenommen. Dem gegenüber stehen 48 € Kindergelderhöhung im Jahr!

Die immer wieder gepredigten Sparzwänge unserer Regierung auf Kosten der Bürger haben sich auch bei 2 Millionen Kindern niedergeschlagen, die 2016 von ‚Hartz IV‘ leben müssen und die dadurch ihrer Zukunft beraubt werden, wie viele Studien belegen.

Dieses Wahlgeschenk von Herrn Schäuble hat mich mehr schockiert, als wenn alles beim Alten belassen worden wäre. Denn an der Erhöhung des Kindergeldes kann man sehen, welchen Stellenwert die Familie in unserem Staat hat!

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bock, 88697 Bermatingen-Ahausen

……………………………….

Sehr geehrter Herr Bock,

 

vielen Dank für Ihre Email. Ihre Ausführungen nehmen wir zur Kenntnis, sie basieren aber auf einem grundlegenden Missverständnis, das ich gerne ausräumen möchte.

 

Das Kindergeld wird nicht nur im Wahljahr angehoben, sondern im jährlichen Rhythmus im Gleichklang mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Es war früher gängige Praxis, das Kindergeld publikumswirksam im größeren Abstand um höhere Beträge anzuheben. Dies wirkte damals beeindruckender als die aktuellen 2 Euro, aber führte dazu, dass mehrere Jahre keine Erhöhung stattgefunden hat. Wir bevorzugen stattdessen wie bei anderen Sozialleistungen auch eine jährliche automatische Anpassung im Ausmaß der Inflationsentwicklung – auch wenn dies aktuell keine spektakulären Beträge sind.

 

Zur Erinnerung: In den letzten Jahren hat sich das Kindergeld für das erste und zweite Kind wie folgt entwickelt (angegeben ist das Jahr der Anhebung):

 

2000: 138 Euro

2005: 154 Euro

2009: 164 Euro

2010: 184 Euro

2015: 188 Euro

2016: 190 Euro

2017: 192 Euro

2018: 194 Euro

 

Die Anhebung des Kindergeldes erfolgt nicht willkürlich und schon gar nicht mit Blick auf anstehende Bundestagswahlen (dann wäre sie nämlich mit Sicherheit höher ausgefallen), sondern nach einem fest vorgegebenen Verfahren. Haupteinflussfaktor ist die Inflationsrate. Bei einer niedrigen Inflationsrate von nahe null Prozent kann die Anhebung des Kindergeldes nicht übermäßig hoch sein. Diesen Zusammenhang bitte ich Sie anzuerkennen.

 

Es gibt auch keine Anhebung des Kindergeldes nach Kassenlage. Ihre Forderung, bei hohen Überschüssen auch mehr Kindergeld auszuzahlen, wäre vollkommen regelwidrig. Die Folge wäre, bei schlechter Haushaltslage das Kindergeld entsprechend zu kürzen, was sicherlich nicht in Ihrem Interesse wäre.

 

Im Übrigen stelle ich fest, dass es noch zu früh ist, um den Überschuss im Bundeshaushalt für 2016 abzuschätzen. Die von Ihnen genannten 10 Mrd. Euro sind jedenfalls ohne Grundlage.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürg Weißgerber

Bundesministerium der Finanzen

 

…………………………………………………………

 

Dr. Johannes Resch, stellvertretender Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e. V.,  kommentiert:

 

Diese Antwort spiegelt mal wieder die Ignoranz gegenüber den Konstruktionsfehlern unseres Sozialsystems wieder. Das Kindergeld orientiert sich lediglich am steuerrechtlichen Freibetrag, der dadurch gegeben ist, dass das Existenzminimum steuerfrei bleiben muss. – Andererseits werden die Renten weit stärker erhöht, als es verfassungsrechtlich erforderlich ist. Zu nennen ist auch die Rentenerhöhung für 63-jährige Arbeitnehmer, die vor allem den Rentnern zugute kommt, die ohnehin die höchsten Renten erhalten, weil sie vorher lange erwerbstätig sein konnten. Eltern, die wegen Kinderbetreuung geringere Erwerbszeiten haben und damit ohnehin schon benachteiligt sind, profitieren davon nicht.

 

 

Es zeigen sich immer wieder die Auswirkungen der Denkfehler, die für die Missstände in unserem Sozialsystem verantwortlich sind: Die Renten der Arbeitnehmer werden als “selbst erarbeitet” betrachtet, obwohl sie ausschließlich von den Kindern der nächsten Generation bezahlt und somit allein von den Eltern erarbeitet worden sind. Leistungen für Eltern, die eigentlich eine Gegenleistung dafür sein müssten, dass sie die Grundlagen der Alterssicherung für alle erarbeiten, werden als Almosen betrachtet, die in der dürftigsten Form ausgestattet werden. So wird Erwerbsarbeit heute doppelt bezahlt (durch Lohn und Rente), während den Eltern die Gegenleistung für ihre Arbeit entzogen wurde, die seit Menschen Gedenken in der Alterssicherung der Eltern durch die eigenen Kinder bestand. Dass ein solches System nicht auf Dauer funktionieren kann, sollte sich eigentlich von selbst verstehen. Aber die politisch Verantwortlichen denken eben immer nur maximal 4 Jahre im Voraus bis zur nächsten Wahl. Längerfristige Zusammenhänge werden so systematisch verdrängt bzw. durch interessengeleitete Ideologien verschleiert, seien sie nun neoliberaler, marxistischer oder feministischer Ausprägung. Allen diesen Ideologien ist gemeinsam, dass sie die rücksichtslose Ausbeutung der Eltern zu rechtfertigen versuchen, indem sie die elterliche Erziehungsleistung ignorieren.

 

 

Dr. Johannes Resch

 

 

 

Nach den Ursachen der Kinderarmut wird nicht gefragt

Verband Familienarbeit e.V.: Pressemeldung                                              21.09.2016

Aktuelle Studie von Bertelsmann ( veröffentlicht 12.09.2016 ):

Trotz guter Wirtschaftslage nimmt Kinderarmut weiter zu!

Die Frage nach den Ursachen wird nicht gestellt.

Die Studie stellt nüchtern fest, dass die Kinderarmut seit 2011 auf Bundesebene weiter zugenommen hat. Fast 15 % der Kinder wachsen in Familien auf, die auf Hartz IV angewiesen sind. Zu 86 % handelt es sich dabei um Kinder aus Familien mit mehr als zwei Kindern oder von Alleinerziehenden. – Die Studie bestätigt: „Die Armutsfolgen werden bisher nur lückenhaft erforscht.“

Der Stellv. Vorsitzende des Verband Familienarbeit, Dr. Johannes Resch, meint dazu: „Die Kritik an der mangelhaften Erforschung der Folgen von Kinderarmut ist berechtigt. Es spricht vieles dafür, dass Probleme, die sich im Jugendalter zeigen, wie fehlender Leistungswille oder Neigung zu Drogenkonsum, durch die gesetzlich  g e f ö r d e r t e  Familienarmut infolge geringerer Entfaltungsmöglichkeiten in der Kindheit. wesentlich begünstigt werden.“

Resch gibt weiter zu bedenken: “Schon eine Familie mit zwei Kindern liegt bei einem Durchschnittsverdienst trotz Kindergeld unter dem steuerrechtlichen Existenzminimum. Bei drei Kindern gerät sie an die Hartz IV-Schwelle. So lässt unsere Gesellschaft ihren eigentlichen Leistungsträgern keinen Entfaltungsspielraum. Ohne funktionierende Familien hat sie aber keine Zukunft. Hartz IV ist kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung der Kinderarmut, weil es die Ursachen nur verschleiert. Nur eine finanzielle Anerkennung der im Dienste der Allgemeinheit erfolgten Erziehungsleistung kann Gleichberechtigung für Eltern herstellen.

Der Verband Familienarbeit weist schon seit Jahrzehnten daraufhin, dass im Rahmen unseres Sozialsystems der Gewinn aus der Kindererziehung vergesellschaftet wurde, während die Kosten ganz überwiegend weiter den Eltern überlassen blieben. Diese Enteignung der Eltern betrachtet unser Verband als den Hauptgrund für die zunehmende Familienarmut, die sich eben dort am deutlichsten zeigt, wo die Elternarbeit am stärksten ins Gewicht fällt.

Fazit laut Resch: „Solange die gesamte gesetzliche Alterssicherung einer Generation allein von den Kindern dieser Generation getragen werden muss wie in unserem Sozialsystem, ist zu fordern, dass sich auch alle Erwerbstätigen an der Finanzierung der Kindererziehung beteiligen. Das ist nur durch eine angemessene Honorierung der elterlichen Erziehungsleistung einschließlich eines entsprechenden Rentenanspruchs und angemessener Vergütung der Sachkosten der Kinder möglich. – Die demütigende Behandlung von Alleinerziehenden und Mehr-Kind-Eltern durch Hartz IV würde dann überflüssig. – Leider geht die aktuelle Familienpolitik genau den entgegengesetzten Weg, wie z. B. die gezielte Diskriminierung von Mehr-Kind-Familien durch das Elterngeldgesetz zeigt.“

Johannes Resch
Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.