„Gleichstellungspolitik“ – Kennzeichen zunehmender Parentophobie

Unser Verband kämpft seit 35 Jahren für die wirtschaftliche Wieder-Anerkennung der elterlichen Erziehungsleistung, nicht zuletzt, um der fortschreitenden ideellen Abwertung entgegenzuwirken. Die „Gleichstellungspolitik“ der Bundesregierung versucht dagegen die wirtschaftliche Anerkennung der Eltern-Leistung durch ideelle Diffamierung zu verhindern. – Selbst führende Politiker verwenden dazu parentophobe (elternfeindliche) Begriffe wie „Herdprämie“.

Grundlage für diese Entwicklung ist die jahrzehntelange wirtschaftliche Abwertung der elterlichen Kindererziehung durch unser Sozialrecht (Stichwort Rentenreform 1957). Der Jahrtausende alte Generationenvertrag zwischen Eltern und Kindern wurde auf den Kopf gestellt, indem Eltern in der Regel gegenüber den Kindern geringere Rentenansprüche erwerben als Erwerbstätige ohne Kinder. – Nach dieser wirtschaftlichen Abwertung der Erziehungsarbeit wurde der Weg frei für die ideelle Abwertung, was jetzt in der Gender-Mainstreaming-Ideologie gipfelt.

Es ist daher nur konsequent, wenn wir uns mit dieser Ideologie auseinandersetzen.

Hier ein Link zu einem Beitrag des Kriminologen Prof. Michael Bock.
Er verdeutlicht, dass es sich bei „Gender-Mainstreaming“ nicht um eine Bewegung der Basis, also „von unten“, handelt, sondern um etwas, was den Menschen „von oben“ aufgedrängt werden soll, wobei ein totalitärer Anspruch gestellt wird, der andere Meinungen nicht mehr gelten lässt, sondern diffamiert:

http://www.kellmann-stiftung.de/index.html?/beitrag/Bock_Gender.htm

Prof. Christof Rädel stellt die „kaum verschleierte wirtschaftliche Zielsetzung“ von Gender Mainstreaming heraus, wobei das Wohl der Kinder unter die Räder kommt.

http://www.zukunft-ch.ch/de/themen/ehe_und_familie/?newsid=1745

„Gender Mainstreaming“ ist nach dem Amsterdamer Vertrag offizielle Politik der EU (seit 1999) und wird von der Bundesregierung unter der Bezeichnung „Gleichstellungspolitik“ propagiert. Das soll Gleichberechtigung vortäuschen. Gemeint ist aber etwas ganz anderes.

Gemeint ist vor allem eine gleiche Beteiligung am Erwerbsleben ohne Rücksicht auf den Willen der Betroffenen und ohne Achtung der elterlichen Erziehungsleistung. Das vermittelt den Eindruck, Gleichberechtigung sei nur durch Erwerbsarbeit möglich. So wird die gesetzlich fixierte wirtschaftliche Minderbewertung der Elternleistung auch ideologisch festgezurrt, statt sie zu beheben. Mütter und Väter, die sich um ihre Kinder kümmern, können so nie „gleichberechtigt“ sein.

Diese „Gleichstellungspolitik“ bedeutet im Klartext: Staatlich verordnete Bevormundung.

Die Abwertung der Erziehungsleistung wird sogar beim Elterngeld deutlich:
Mütter oder Väter, die vor einer Geburt bereits kleine Kinder betreut haben, werden deshalb aufgrund der Einkommensbezogenheit des Elterngeldes mit dem Minimalbetrag abgespeist. Das ist eine gezielte Diskriminierung von Eltern mit zweitem oder weiterem Kind. Elternliebe wird regelrecht bestraft. Leidtragende sind vor allem die Kinder.

Da vom Bundesverfassungsgericht Beschwerden gegen diese Diskriminierung von Eltern „nicht zur Entscheidung angenommen“ werden, unterstützt unser Verband eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, weil das Elterngeldgesetz nach unserer Meinung auch gegen die Europäische Menschenrechts-Konvention (Art. 8 und 14) verstößt. Da die Kosten unseren Verband überfordern, erbitten wir zu diesem Zweck weiter Spenden auf das Konto

Verband Familienarbeit e.V., Volksbank Schwarzwald Baar Hegau                               IBAN DE47 6949 0000 0025 4109 04  BIC: GENODE61VS1 (Stichwort: Elterngeld)

Johannes Resch
Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.
Tel: 063469890628
www.familienarbeit-heute.de

Generationenbetrug

Mag politisch und medial auch noch so viel geschwafelt werden über Generationenvertrag und Rentengerechtigkeit, der Arzt und Familienexperte Dr. Johannes Resch kommt bei seiner Arbeit zu dem Schluss: Unser Sozialsystem betrügt sowohl die Generation der Eltern als auch die der Jugend in verbrecherischem Ausmaß, so dass ein Kollaps in allernächster Zukunft vorprogrammiert ist.

http://www.johannes-resch.de/Generationenbetrug

 

Wen wählen?

Das Bündnis „Rettet die Familie“ bietet auf seiner Seite                  http://www.rettet-die-familie.de/wahlpruefsteine-europawahl-2014                 einen Wahlprüfstein zur Wahl des Europäischen Parlaments 2014 

Wie lauten die Antworten der einzelnen Parteien auf die Frage: „Wie wird Ihre Partei im Europäischen Parlament den Auftrag zur „Gleichstellungspolitik“ verstehen? Als  „Gleichberechtigungspolitik“ oder als „Angleichungspolitik“? 

 

Vorsicht Falle!

Anlässlich  einer kürzlichen PANORAMA-Sendung zur möglichen Diskriminierung Homosexueller („Die Schwulenheiler“) drängt sich die Frage auf, welchen Zweck dieser Hype um sexuelle Spielarten verfolgt und wem er nützt.

Dazu Dr. Johannes Resch:

„In diesem Zusammenhang warne ich davor, Fragen der Elternrechte mit Fragen der Homosexualität zu vermischen. Im Rahmen der Gender-Mainstreaming-Ideologie wird genau das getan, indem durch die Thematisierung einer vorgeblichen oder echten Diskriminierung von Homosexualität von der tatsächlichen Diskriminierung von Elternschaft abgelenkt wird.

So wird das Nebenthema Homosexualität bewusst zum Hauptthema gemacht und das viel wichtigere Thema Elternrechte an den Rand gedrängt bzw. gezielt ignoriert. Wir haben es hier nicht mit Dilettanten zu tun. Das Gender-Mainstreaming ist eine wohl durchdachte Ideologie mit dem Ziel, die familiäre Bindung zwischen Eltern und Kindern zu schwächen und letztlich aufzulösen. Die Verlagerung des Gewichts auf die Rechte der Homosexuellen ist ein geeignetes und auch erfolgreiches Mittel, von den Elternrechten abzulenken.

Auf diesen bewussten Trick sollten wir nicht hereinfallen. Die Initiative geht dabei nicht in erster Linie von den Homosexuellen aus. Das sind viel zu wenige, um aus eigener Kraft einen entsprechenden Einfluss ausüben zu können. Die Gruppe der Homosexuellen wird vielmehr von anderen Kräften instrumentalisiert, zu dem Zweck, familiäre Bindungen zu zerstören. Familiäre Bindungen sind der Feind aller Ideologien, weil sie Meinungsbeeinflussung durch interessengruppengeleitete Indoktrination erschweren. Deshalb werden sie auch von allen Ideologien  von rechts bis links einschließlich der aktuellen Profit-Ideologie der Finanzwirtschaft bekämpft.

Ich plädiere dafür, Homosexuelle nicht als „Gegner“ von Eltern zu betrachten. Das ist eine überflüssige Front, die das Eintreten für die Rechte der Eltern nur schwächt. Im Übrigen gibt es auch homosexuelle Eltern (z.B. mit Kindern aus früheren Ehen), deren Rechte wir genauso verteidigen sollten wie die Rechte der Mehrheit der Eltern.

Die Frühsexualisierung von Kindern (z. B. im Kindergarten) ist sicher auch ein Thema, das die Elternrechte betrifft. Hier muss auf den Vorrang des Erziehungsrechts der Eltern bestanden werden. Allerdings wird das in dem Maße schwieriger werden, indem Eltern aus wirtschaftlichen Gründen zunehmend auf Fremdbetreuung angewiesen sind. Nur wenn es gelingt Kinderkosten und Kindernutzen für Eltern wieder ins Gleichgewicht zu bringen, und damit ihnen  ihre natürlichen wirtschaftlichen Rechte wieder zurückzugeben, die ihnen durch unsere Gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung entzogen wurden,  werden sie künftig in der Lage sein, sich gegen staatliche, in der Regel ideologisch begründete Bevormundungsbestrebungen, wehren zu können.“

Johannes Resch                                                                                                              Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.                                      www.familienarbeit-heute.de                                                                           www.johannes-resch.de

 

Zum Muttertag

Pressemeldung 08.05.2014

„Gleichstellungspolitik“ verhindert Gleichberechtigung

Rechtshilfefonds soll Elternrechte schützen

Die 1997 im Amsterdamer Vertrag auf EU-Ebene vereinbarte „Gleichstellungspolitik“ soll den Eindruck erwecken, es gehe um Gleichberechtigung der Geschlechter. Die aktuelle Politik hat aber ganz andere Absichten, nämlich die „Gleichstellung“ von Mann und Frau im Erwerbsleben. Dieser Anzug passt kinderlosen Paaren, wird aber für Eltern mehrerer Kinder schnell zur Zwangsjacke.

Deutlich wird diese Politik am seit 2007 geltenden Elterngeldgesetz. So erhält z. B. eine Lehrerin, die sich der „Gleichstellung“ verweigert und ein eigenes Kind länger als ein Jahr selbst betreut, bei einem folgenden Kind nur den Mindestbetrag an Elterngeld von 300 €/ Monat. Hätte sie das ältere Kind nach einem Jahr in eine Krippe gegeben, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhielte sie  1800 €, also den 6-fachen Betrag. So wird Elternliebe regelrecht bestraft.

Die Folgen: Immer mehr Eltern werden im Hamsterrad, das sich „Vereinbarkeit“ nennt, krank. Frühberentungen und Krankschreibungen wegen psychischer Erkrankungen stiegen in den letzten 10 Jahren fast auf das Doppelte, besonders deutlich bei Frauen.* Erwerbsstress der Eltern und Krippenstress der Kinder belasten das Familienklima. Schon viele Kleinkinder verlieren wegen Mangel an Geborgenheit ihren Lebensmut und haben im Schulalter „keinen Bock“ mehr auf Bildung.

Das Elterngeldgesetz diskriminiert ganz offensichtlich die Eltern mehrerer Kinder. Das ist mit Art. 3 des Grundgesetzes (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 6 (Schutz der Familie) nicht vereinbar. Aber mehrere Verfassungsbeschwerden wurden von einer dem Senat vorgeschalteten Kammer des Bundesverfassungsgerichts (drei Richter/innen) „nicht zur Entscheidung angenommen“. Begründung: Das Elterngeldgesetz sei zur Durchsetzung der „Gleichberechtigung der Geschlechter“ erforderlich.** Das ist blanker Zynismus gegenüber Millionen von Müttern, die ihr nach Art. 6, 2 GG verbrieftes Elternrecht wahrnehmen und die Erwerbstätigkeit zugunsten ihrer Kinder einschränken.

Wenn das Bundesverfassungsgericht den Eltern und Kindern ihre Grundrechte verweigert, bleibt nur noch eine Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Um das finanzieren zu können, hat der Verband Familienarbeit einen Rechtshilfefonds gegründet. Dieser soll zeigen, dass Eltern auch selbst bereit sind, ihre Grundrechte zu verteidigen, wenn das Bundesverfassungsgericht versagt. Spenden werden erbeten auf das Verbandskonto IBAN: DE47 6949 0000 0025 4109 04, Stichwort: Elterngeld (Volksbank Schwarzwald Baar Hegau).

* Studie der Psychotherapeuten-Kammer zur Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit 2013

** Kammerbeschluss 1 BvR 1853/11 vom 9. Nov. 2011 (Randnummer 18)

Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.
Dr. Johannes Resch
Für Rückfragen: Johannes.Resch@t-online.de

 

 

Wahlprüfstein „Gleichstellungspolitik“

Presseinformation
Bündnis „Rettet die Familie“ 

Wahlprüfstein zur „Gleichstellungspolitik“

Im Amsterdamer Vertrag (1997) verpflichteten sich die Mitglieder der Europäischen Union zur „Gleichstellungspolitik“, die den Eindruck erwecken soll, es gehe um die Gleichberechtigung der Geschlechter. Wird beispielsweise die Umsetzung in Deutschland betrachtet, geht es aber um etwas ganz anderes. „Gleichstellungspolitik“ heißt hier, dass Frauen und Männer in ein möglichst gleiches Erwerbsschema gepresst werden sollen, wobei die Erziehung der Kinder zumindest ab dem zweiten Lebensjahr aus der Familie ausgelagert werden soll.

Deutlich wird diese Politik in der Begrenzung des Elterngeldes auf ein Jahr nach einer Geburt und in der fast ausschließlichen Honorierung der Krippenbetreuung, während Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, fast leer ausgehen. Das zwingt immer mehr Eltern aus wirtschaftlichen Gründen, die Erziehung ihrer Kinder an öffentliche Einrichtungen zu delegieren. Nach den wirklichen Wünschen der Eltern oder gar dem Wohl der Kinder wird nicht ernsthaft gefragt.

Eltern, die sich trotz aller gesetzlich geschaffenen Nachteile dazu entschließen, im Interesse ihrer Kinder länger als ein Jahr auf Erwerbsarbeit zu verzichten oder diese einzuschränken, werden bei einem weiteren Kind per Gesetz meist mit einem Bruchteil des Elterngeldes abgespeist im Vergleich zu Eltern mit erstem Kind, die zuvor voll erwerbstätig sein konnten. Diese gezielte Diskriminierung von Eltern mit mehreren Kindern ist das krasse Gegenteil von Gleichberechtigung und auch mit dem Schutzgebot des Grundgesetzes gegenüber der Familie nicht vereinbar.

Auf diesem Hintergrund hat das Bündnis „Rettet die Familie“ 13 Parteien, die an der Europawahl am 25.Mai 2014 teilnehmen, einen Wahlprüfstein übersandt mit der Bitte um Stellungnahme, wie sie die im Amsterdamer Vertrag vereinbarte „Gleichstellungspolitik“ verstehen. Die Tierschutzpartei und die PBC haben bisher nicht geantwortet. Von der SPD und AfD liegen vorläufige Antworten vor.

Das Anschreiben an die Parteien und die jeweiligen Stellungnahmen sind auf der WEB-Seite des Bündnisses (www.rettet-die-familie.de ) einzusehen. Folgender Link führt direkt dahin:

http://www.rettet-die-familie.de/wahlpruefsteine-europawahl-2014

Wir überlassen es den Lesern, sich ihr Urteil zu bilden.

Raffelhüschens Worthülsen

Pressemeldung Verband Familienarbeit e.V.                 17.02.2014

Direktor des Forschungszentrums Generationenverträge (FZG) kritisiert den Generationenvertrag

Zitat aus einem Interview mit Prof. Raffelhüschen, Direktor des FZG in Freiburg laut Focus-Magazin Nr. 2/2014:

Wir geben den Müttern ein Geschenk, und die Kinder müssen zahlen. Ich glaube, dass die Mütter mit dem Geschenk nicht so froh wären, wenn sie das verstehen würden.“

Raffelhüschen bezog sich dabei auf die Anerkennung eines zweiten Rentenentgeltpunktes für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Für ab 1992 geborene Kinder werden schon drei Entgeltpunkte pro Kind angerechnet.

Der Stellv. Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V. Dr. Johannes Resch meint dazu:

Raffelhüschen scheint das Wesen des Generationenvertrages nicht begriffen zu haben, das in der Altersversorgung der Eltern durch ihre Kinder besteht. Das ist kein Geschenk sondern Gegenleistung für erbrachte Kindererziehung. Dazu gehört selbstverständlich die Leistung der Mütter. Weder Mütter noch Väter brauchen ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn ihre Renten von den Sozialbeiträgen ihrer Kinder bezahlt werden. Wenn Renten als ‚Geschenk‘ der Kinder betrachtet werden, dann kann das am ehesten für kinderlose Rentner gelten, denen die Kinder nichts Vergleichbares verdanken. Durch ihre Sozialbeiträge wurden ja lediglich die Renten von deren Elterngeneration finanziert, aber nichts für die eigene Rente angespart.“

Nach Auffassung unseres Verbandes zeigt die Äußerung des als Rentenexperte geltenden Professors, wie weit sich unsere Gesellschaft vom Grundgedanken des Generationenvertrages entfernt hat und den Begriff nur noch als irreführende Worthülse benutzt.

Rentendiskussion weiter im patriarchalen Denken gefangen

Pressemeldung,  30.01.2014, Verband Familienarbeit e.V.

Rentendiskussion weiter im patriarchalen Denken gefangen

Wer sind die Gewinner und Verlierer der schwarz-roten Rentenpolitik? – So wurde in den Tagesthemen der ARD am 29.1 gefragt. Als Gewinner wurden die Rentner und als Verlierer die Jungen ausgemacht. Das mag zwar richtig sein, lenkt aber vom Kern des Problems ab.

Der stellv. Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Dr. Johannes Resch, meint dazu: „Der Konstruktionsfehler unseres Rentenrechts liegt darin, dass die Renten der Erwerbstätigen allein von ihren Sozialabgaben abgeleitet werden, obwohl diese nur das Alter der vorangegangenen Generation finanzieren. Die eigenen Renten einer Generation werden dagegen ausschließlich von deren Kindern bezahlt und deshalb ausschließlich durch Kindererziehung erarbeitet, die aber zu keinem angemessenen Rentenanspruch führt.

Eltern, die diese Leistung erbringen, erhalten sogar meist weniger Rente als die, die keine Kinderkosten hatten und sich nur in geringem Umfang über ihre Steuern daran beteiligt haben. Der neue geringe Zuschlag für ältere Mütter wird in den Medien als Belastung der Jungen hingestellt. Die weit höhere Belastung der Jungen durch die meist hohen Ansprüche kinderloser Rentner/innen werden dagegen verschwiegen.

Benachteiligt sind immer die, die Kinder hatten oder haben. Hier liegt auch der wichtigste Grund für die zunehmende Familienarmut. Die Überforderung der Jungen ist erst eine Folge davon, dass kinderlose Bürger/innen zwar von der Sorge für Kinder freigestellt werden aber die erwachsen gewordenen Kindern sie im Alter trotzdem versorgen müssen.

Der ideologische Hintergrund für unser fehlkonstruiertes Sozialsystem liegt in einem tiefverwurzelten patriarchalischen Denken in Form einer Überbewertung der früher meist von Männern geleisteten Erwerbsarbeit und Unterbewertung der von Frauen geleisteten Erziehungsarbeit. – Da immer mehr Frauen kinderlos bleiben und die Väter die Last der Mütter mittragen müssen, ist aus der Frauen- längst eine Elterndiskriminierung geworden.

Eine Korrektur der schon seit der Rentenreform 1957 bestehenden Schieflage ist nur dadurch erreichbar, dass die Erziehungsarbeit der Erwerbsarbeit auch finanziell gleichgestellt wird, da diese Leistung heute – im Gegensatz zu früher – nicht nur der sozialen Sicherheit der Eltern dient, sondern der Gesamtgesellschaft.“

Im Auftrag des Verbandes Familienarbeit e.V.

Dr. Johannes Resch
Stellv. Vorsitzender
www.familienarbeit-heute.de
www.johannes-resch.de

Elterndiskriminierung muss TOP-Thema werden

Aus gegebenem Anlass wiederholen wir hier die Pressemeldung des Bündnisses RETTET  DIE FAMILIE vom August 2013:

Pressemeldung des Bündnisses RETTET  DIE  FAMILIE                           www.rettet-die-familie.de

Von der Wirtschaftslobby gesteuerte Studien gaukeln uns heute vor, Familien würden vom Staat mit milliardenschwerer Förderung überhäuft. Tatsächlich wird ihnen ein mehrfacher Betrag dessen entzogen, was anschließend als „Förderung“ wieder zurückfließt. Eltern werden regelrecht ausgebeutet.

Ursache dafür ist vor allem, dass unser Rentenrecht die Absicherung des Alters, deren Grundlage seit Menschengedenken die Erziehung eigener Kinder war,  stattdessen an Erwerbsarbeit gebunden hat. Seitdem wird Erwerbsarbeit doppelt (durch Lohn und Rente) und Elternarbeit fast gar nicht mehr honoriert. Die Folge ist eine zunehmende Verarmung von Eltern, die bei Mehr-Kind-Familien und bei Alleinerziehenden besonders deutlich wird.

Dieses elternfeindliche Sozialsystem hat inzwischen die Grundlagen der Familie so weit zerstört, dass ihre Erziehungs- und Existenzfähigkeit bedroht ist.

Als „Entlastung“ der Eltern werden von der Politik die  Kinderkrippen, Ganztagskitas und Ganztagsschulen angeboten. Dies bedeutet für die Eltern neue Gängelung und Diskriminierung. Durch gezielte Desinformation wird der Eindruck vermittelt, „professionelle“ Kindererziehung sei der „laienhaften“ Betreuung durch die Eltern überlegen.  Das Wohl der Kinder und die Wünsche der Eltern, die in großer Mehrheit ihre Kinder auch heute noch selbst und gut erziehen können und wollen, werden rücksichtslos wirklichkeitsfremden Ideologien und den Anforderungen der Wirtschaft geopfert.

Eine falsch verstandene Gleichstellungspolitik suggeriert, dass  Gleichberechtigung nur durch Erwerbsarbeit zu erreichen sei. Dementsprechend wird Erziehungsarbeit nur dann als Leistung anerkannt, wenn sie als Erwerbsarbeit durch Fremde und damit nicht durch die Eltern erfolgt.  Eltern wird eine Doppelbelastung zugemutet, statt die „rush-hour des Lebens“ mit kleinen Kindern zu entzerren.

Wenn die Altersversorgung einer ganzen Generation auf die Leistung von deren Kindern aufbaut, dann sind auch die Kosten der Kindererziehung von der ganzen Generation zu tragen, ohne dass den Eltern vorgeschrieben wird, wie ihre Kinder zu betreuen sind. Das Großziehen von Kindern darf nicht länger bestraft werden, sondern ist wie andere Arbeit auch zu entlohnen.

Anders ist Gleichberechtigung der Eltern nicht möglich.                                               Anders ist Familie auf Dauer nicht lebensfähig.                                                             Anders kann unser Sozialstaat nicht funktionieren.

Ohne Wertschätzung der Elternarbeit hat unsere Gesellschaft keine Zukunft.

Gleichberechtigung der Eltern heißt:

Solange der Kindernutzen durch die gesetzliche Alterssicherung (Rente, Krankheitskosten, Pflege) vergesellschaftet bleibt, ist Elternarbeit einer Erwerbsarbeit gleichzustellen und ihrem Wert entsprechend zu honorieren.

Näheres zum Bündnis „Rettet die Familie“ unter www.rettet-die-familie.de

 

 

Rechtshilfefonds für Eltern, die Gleichberechtigung fordern

Pressemeldung 4. Dezember 2013

Der Verband Familienarbeit e. V. hat beschlossen, einen Rechtshilfefonds zur Unterstützung von Eltern zu gründen, die sich gegen ihre Diskriminierung durch das Elterngeldgesetz wehren, die auch vom Verband Familienarbeit für grundgesetzwidrig gehalten wird.

Aktueller Anlass ist, dass eine Mutter bis 13. Dez. dieses Jahres eine Strafe von 500 € zahlen soll, weil sie die Berufung gegen ihren Elterngeldbescheid beim Landessozialgericht München nicht zurückgezogen hat. Sie hatte nur den Mindestbetrag an Elterngeld von 300 € erhalten, weil sie im Jahr vor der Geburt wegen Betreuung ihres zweijährigen Kindes nicht erwerbstätig gewesen war. Sie fordert Gleichberechtigung mit Müttern, die vor der Geburt ihres ersten Kindes erwerbstätig sein konnten oder bereits vorhandene Kinder in eine Krippe gaben, um voll erwerbstätig zu sein.

Der Richter am Landessozialgericht wertete die Aufrechterhaltung der Berufung als „rechtsmissbräuchlich“ und begründete das mit einem Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts, in dem behauptet wird, die Bundesregierung habe die Pflicht, „überkommene Rollenverteilungen zu überwinden“ (1 BvR 1853/11, Rn 18).

Dr. Johannes Resch, stellv. Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e. V. äußert sich dazu: „Im Klartext heißt das: Eltern, die sich das Recht herausnehmen, entgegen der regierungsamtlichen Ideologie ihre Kinder länger als 13 Monate selbst zu betreuen, dürfen finanziell ausgehungert werden. Das sind zwar DDR-Methoden. Aber (noch) können wir uns dagegen wehren. Alarmierend ist allerdings, dass schon heute die Forderung nach Gleichberechtigung mit Geldstrafen geahndet wird.“ Der Verband Familienarbeit will es nicht hinnehmen, dass eine selbst erziehende Mutter Strafe bezahlen muss, weil sie gleichberechtigt sein will. Die Strafe erging, obwohl der vom Landessozialgericht München zitierte Kammerbeschluss für andere Gerichte nicht bindend ist. Er verstößt vielmehr selbst gegen die bisherige ständige Rechtsprechung der Senate des Bundesverfassungsgerichts, die für alle Gerichte bindend ist. Damit ist auch der Kammerbeschluss als verfassungswidrig zu betrachten.

Der Verband ruft zur Solidarität mit der betroffenen Mutter auf und bittet um Spenden (Konto s. u. Stichwort „Elterngeld“). Soweit diese den Strafbetrag übersteigen, sollen sie zur Unterstützung weiterer Eltern, die gegen die Diskriminierung durch das Elterngeldgesetz klagen, verwendet werden. Es wird auch eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Erwägung gezogen, falls vom Bundesverfassungsgericht weiterhin Verfassungsbeschwerden „nicht zur Entscheidung angenommen“ werden. – Auch Kleinspenden zeigen Solidarität und sind willkommen.

Nähere Informationen zum Urteil und zur Strafe können bei Dr. Resch eingeholt werden.

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Bundesvorstand                                                                                                     Vorsitzende Gertrud Martin, Tel.: 07721/56124, E-Mail: bundesvorstand@dhg-vffm.de

Stellv. Vorsitzende Dr. Johannes Resch, Tel.: 06346/9890628, E-Mail: Johannes.Resch@t-online.de, Web-Seite: www.johannes-resch.de

Birgit Kelle, E-Mail: bkelle@dhg-vffm.de

Schatzmeisterin Ulrike Rau, Tel.: 07563/2637, E-Mail: ulrike-rau@t-online.de

Beisitzerin Wiltraud Beckenbach, Tel.: 06356/963445, E-Mail: w.beckenbach@gmx.de

Beisitzer Karl Simpfendörfer, E-Mail: ksimpfendoerfer@dhg-vffm.de

Beisitzerin Silke Bürger-Kühn, Tel.: 0718164596, E-Mail: sbuergerkuehn@dhg-vffm.de

Beisitzerin Ute Steinheber, Tel.: 07051/4810, E-mail: ute.steinheber@web.de

Geschäftsstelle Gudrun Nack, Tel.: 0761/4002056, E-Mail: geschaeftsstelle@dhg-vffm.de, Vaubanallee 4, 79100 Freiburg

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