Petition zur Gleichberechtigung aller Eltern von Kleinkindern

Sehr geehrte Damen und Herren,                                                                                      bitte beachten Sie eine neue Petition, die bei avaaz unterzeichnet werden kann.

Sie fordert eine Gleichberechtigung aller Eltern, die Kinder unter drei Jahren erziehen.
Heute wird die Betreuung in einer Kinderkrippe mit mindestens 1000 € pro Monat staatlich finanziert, während Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen, mit 100 (bzw. 150) €
abgespeist werden. Aufgrund unserer Sozialgesetzgebung kommt heute die Erziehung von Kindern
allen Bürgern zugute. Deshalb sollte die Kinderbetreuung auch von allen mitfinanziert werden. Dabei ist jedes Kind gleich viel wert. – Die heutige Diskriminierung von selbst betreuenden Eltern ist nicht nur ungerecht, sondern verstößt auch gegen Art.3 und Art. 6 des Grundgesetzes.

Leider wird die Ungleichbehandlung der Eltern nicht nur von „linken“ Parteien befürwortet, wie in der Resolution ausgeführt, sondern auch von der CDU. Um so notwendiger ist es, sich gegen die Diskriminierung eines großen Teils der Eltern zu wenden.

Daher: Bitte unterzeichnen Sie die Resolution, die unter folgendem Link zu erreichen ist:  (vielleicht müssen Sie diese Nachricht minimieren, um die Resolution sichtbar zu machen) Der Link sollte auch funktionieren, wenn der Schriftzug nicht voll sichtbar ist.

https://secure.avaaz.org/de/petition/Endlich_echte_             Wahlfreiheit_zwischen_Taetigkeit_in_Beruf_oder_Kindererziehung_   fuer_Eltern_mit_Kindern_unter_drei_Jahre/

Bitte leiten Sie diese Anregung an Verwandte, Bekannte usw. weiter.
Nur wenn sie auf großes Interesse stößt, wird das Eindruck bei den Entscheidungsträgern machen.

Freundlicher Gruß

Dr. Johannes Resch
Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.
www.johannes-resch.de

Mit besten Empfehlungen weitergeleitet von
Bärbel Fischer
info@familiengerechtigkeit-rv.de
http://forum-familiengerechtigkeit.de

Von Wölfen lernen!

Pressemeldung           03.09.2013

 Diese Pressemeldung ist auch abrufbar unter:
 Zum Schlagabtausch Merkel/Steinbrück:  Familie wird kaltgestellt!   

                                                                                                            

Familie wird kaltgestellt

 

Zum Fernseh-Duell zwischen Angela Merkel und Peer Steinbrück am 01.09. äußert sich Johannes Resch, der stellvertretende Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V.:

„Angesichts des schwindenden Wähleranteils von Jugendlichen und jungen Eltern versucht nicht einmal mehr die CDU, sich als Anwältin der Familie darzustellen. Die Interessen von Eltern, Kindern und Jugend spielten keine Rolle. Gemeinsam mit der SPD wird die Verstaatlichung der Kindererziehung im Auftrag der Wirtschafts- und Finanzinteressen betrieben. Es scheint nur noch um das Wohl von Rentnern und kinderlosen Erwerbstätigen zu gehen. Nur am Rande, quasi als lästige Nebensachen und deutlich negativ besetzt, wurden das ‚Betreuungsgeld‘ und die ‚Mütterrente‘ erwähnt. Lediglich die demografiebedingten Verwerfungen bei Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und beim Fachkräftemangel der Wirtschaft waren Thema. Dass all das vor allem Folge einer familienfeindlichen Politik ist, scheint beiden Kandidaten noch gar nicht klar geworden zu sein.“

Versagt hätten allerdings auch die Journalistinnen und Journalisten. Sie hätten keinen Grund gesehen, die objektiv bestehenden familienpolitischen Defizite, die z. B. der Sozialrichter Jürgen Borchert als „Transferausbeutung der Familien“ bezeichnet, anzusprechen.

Resch weiter: „Die 2008 geäußerte Warnung des früheren Bundespräsidenten, Roman Herzog, vor der ‚Rentnerdemokratie‘ ist Wirklichkeit geworden. 20 Millionen berentete Wählerinnen und Wähler fordern Renten, die die schwindende Jugend nicht mehr bezahlen kann. Als Lösung sollen aus jungen Eltern die letzten Erwerbsreserven herausgepresst werden, so dass sie ihre Kinder vernachlässigen müssen. Die daraus folgenden Erziehungsmängel werden dann wieder den Eltern angelastet und zum Vorwand für immer neue staatliche Gängelung benutzt. Der Staat kann aber die Eltern letztlich doch nicht ersetzen. – Die Milliarden für die Kinderkrippen fördern weder den Zusammenhalt der Familien noch die elterliche Erziehungskompetenz. Nur in den Händen der Eltern würde das Geld den zeitlichen Freiraum schaffen, ihr verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Erziehung ihrer Kinder auch wahrzunehmen.“

Schon 1984 bemerkte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Wolfgang Zeidler: „Unser hochzivilisiertes Gemeinwesen hat nicht einmal den Instinkt eines Wolfsrudels“. Wölfe haben eine ausgeprägte Neigung, ihre Jungen und deren Mütter zu schützen.
Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.


 

Enteignung von Eltern und Jugend

Angeblich bedroht der „demografische Wandel“ unser Rentensystem, doch er ist vor allem die Folge eines Konstruktionsfehlers im Rentensystem selbst. Das einseitige Umlageverfahren benachteiligt Eltern gegenüber Kinderlosen. Das machte „Familie“ zum Verlustgeschäft und das Kinderkriegen unattraktiv. Sämtliche Bundestagsparteien schweigen dieses Problem tot. 

ÖP159 Enteignung 

 

 

Wie teuer wird die Mütterrrente?

Die Frage „Wie teuer ist die Kinderlosen-Rente?“ wäre ja eigentlich viel berechtigter.
Die Antwort wäre „Ein Vielfaches der Mütterrente“.
Aber solche Fragen zu stellen, getraut sich kaum jemand mehr.
Die Ursache: Die Lobby und Medienpräsenz der Menschen ohne Kinder ist ein Vielfaches der Lobby und Medienpräsenz der Mütter.

Mütter werden bei uns wie Menschen dritter Klasse behandelt.
Menschen erster Klasse sind dagegen die, die keine Kinderkosten, aber die höchsten Renten und damit den größten Kindernutzen haben.

Dr. Johannes Resch, Winden, www.johannes-resch.de

Bündnis RETTET DIE FAMILIE

Eine wesentliche Ursache für die Entwicklung zum Nachteil der Familie sieht das neu gegründete Bündnis RETTET  DIE  FAMILIE  in der Gesetzgebung, die sich immer weniger am Verfassungsauftrag zum Schutz der Familie orientiert, sondern die Rechte und die Unabhängigkeit von Eltern immer weiter einschränkt. 

www.rettet-die-familie.de

Das Bündnis aus bundesweiten Organisationen und Initiativen will durch Information und Medienpräsenz der fortschreitenden politischen Missachtung der FAMILIE begegnen. Dazu folgende Verlautbarung:

http://www.rettet-die-familie.de/presse

WAHLPRÜFSTEINE  zur Bundestagswahl 2013

http://www.rettet-die-familie.de/wahlpruefsteine-2013

 

 

 

 

Orientierungshilfe zur Bundestagswahl durch WAHLPRÜFSTEINE

Der renommierte Arzt  und Experte in familienpolitischen Fragen hat im Auftrag des Bündnisses  RETTET  DIE FAMILIE  eine Befragung der Parteien zu sechs Kriterien vorgenommen. Die Stellungnahmen der einzelnen Parteien können Sie hier im Überblick einsehen.

Sie sollen Ihnen die Wahlentscheidung erleichtern.

WPS 1 bis 6

Ein Dokument der Hilflosigkeit

Pressemeldung Verband Familienarbeit e. V.                                                    25.06.2013

Das aktuelle Familienpapier der Evangelischen Kirchen Deutschlands (EKD):

Ein Dokument der Hilflosigkeit

Das am 19. Juni 2013 veröffentlichte Papier der EKD mit dem Thema „Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken“*) gibt die bekannten Auffassungen der Wirtschafts- und Erwerbswelt wieder, die heute die Politik bestimmen. Unabhängige Denkansätze sind nicht zu finden. Die Lebensfrage der Familien, wie deren Erziehungsaufgabe von der Gesellschaft behandelt wird, wird ausgespart. Das Papier verfehlt sein Thema. Sein Sinn ist für uns nicht erkennbar.

Dazu erklärt der stellv. Vorsitzende, Dr. Johannes Resch: „Die Verlässlichkeit der Familie basierte – wirtschaftlich gesehen – auf dem über Jahrtausende hinweg selbstverständlichen Geben und Nehmen zwischen Eltern und Kindern. Eltern versorgten ihre Kinder und wurden im Alter wieder von ihnen versorgt. Erst unsere Sozialgesetzgebung hat die Eltern ohne Ausgleich enteignet. Obwohl auch die gesetzliche Altersversorgung ausschließlich von den erwachsen gewordenen Kinder finanziert wird, wurde sie statt an die Erziehung eigener Kinder an die Erwerbsarbeit gebunden. Die Verlässlichkeit der Familie kann aber weder durch Verstaatlichung noch durch Verkirchlichung der Kinderbetreuung wiederhergestellt werden, sondern nur durch direkte – auch finanzielle – Anerkennung der elterlichen Erziehungsleistung.

Aufgrund der Enteignung der Eltern wurde Familienarbeit zum Frondienst für die Gesellschaft und zum Armutsrisiko. Das ist für junge Menschen immer weniger erstrebenswert und Gift für den Kinderwunsch. Im Papier der EKD werden Armutsrisiko und Zeitmangel zwar angesprochen, aber die Frage nach den Ursachen wird nicht gestellt. Es werden sogar ’sozialpolitische Transfers‘ zugunsten der Familien erwähnt. Die ein Mehrfaches betragenden Transfers zulasten der Familien im Rahmen der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden dagegen ignoriert – ebenso wie in der Politik.“

Die Verbandsvorsitzende Gertrud Martin ergänzt: “Politiker orientieren sich an den Interessen der Wähler. Sie tendieren daher dazu, Familieninteressen zu vernachlässigen, weil Kinder keine Wähler sind. Kirchen sind aber nicht von Wahlen abhängig. Sie sollten es sich leisten, die Situation der Familien auf sachlicher Basis zu untersuchen, zu bewerten und Korrekturen anzumahnen. – Schade, dass es im Papier dazu nicht einmal einen Ansatz gibt.“

*)http://www.ekd.de/download/20130617_familie_als_verlaessliche_gemeinschaft.pdf

Pressestelle Verband Familienarbeit e. V.

 

Zum „Tag der Familie“

Verband Familienarbeit e.V.                                                                                         vormals Verband der Familienfrauen und -männer e.V. (vffm)                                   Verband zur Förderung der eigenständigen finanziellen und sozialen Sicherung bei Familienarbeit

Pressemeldung 14. Mai 2013 Familienpolitik im Auftrag der Wirtschaft

Zum „Tag der Familie“ am 15. Mai äußert sich die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Gertrud Martin: „Es ist zunehmend unerträglich, dass ‚Kinderbetreuung‘ immer nur als Betreuung durch Dritte, nicht durch die Eltern, verstanden und kommuniziert wird. Die Politik hört einfach weg, wenn sich Kinder und Eltern in Umfragen mehr Zeit füreinander wünschen – und die Politik legt eine weitere Schippe drauf beim Ausbau der Fremdbetreuung, um auch die äußersten zeitlichen Randzonen abzudecken. So geht der Trend zur Rund-um-die-Uhr-Krippe. An das Kindeswohl oder daran, dass vorrangig die Eltern das grundgesetzlich verankerte Recht haben, die Art und Weise der Betreuung ihrer Kinder zu bestimmen, wird kein Gedanke verschwendet! Eine Stärkung des familiären Zusammenhalts durch angemessene finanzielle Honorierung der elterlichen Betreuung wird schon als Diskussionsthema peinlich gemieden.“

Martin bezieht sich auf eine Pressemeldung aus dem Familienministerium zum „Tag der Familie“, in der nur die außerfamiliäre Kinderbetreuung überhaupt als Betreuung thematisiert wird. So werde selbst dieser Tag zur Propagierung der Fremdbetreuung in den Dienst der Profitmaximierung der Wirtschaft gestellt.

Martin führt aus: „Die Idee der Vereinbarkeit von Familie und Beruf verkommt in Deutschland zusehends zu einem System, das besonders Frauen rücksichtslos benachteiligt und durch Doppelbelastung ausbeutet. Es ist offensichtlich beabsichtigt, beide Eltern in die Vollzeit- Erwerbsarbeit zu drängen, während die Kinder in Vollzeit fremdbetreut werden. Eine Vereinbarkeit, die Erwerbs- und Familienarbeit als gleichwertig gewichtet, muss auch den entsprechenden finanziellen Rahmen schaffen. Eine Teil-Erwerbsarbeit generiert nur einen Teillohn. Die andere Teilzeitarbeit in der Familie muss logischerweise den ersten Teillohn ergänzen. Ohne diesen Schritt ist eine echte Vereinbarkeit nicht zu machen. Auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau bleibt ohne realitätsgerechte Bewertung der Familienarbeit Stückwerk. Es ist absurd zu glauben, dass Väter in nennenswerter Zahl die Familienarbeit zu den heute geltenden Null-Entgelt-Bedingungen übernehmen werden. Als Alternative werden sich junge Menschen immer öfter ihren Kinderwunsch versagen und die Geburtenzahlen weiter einbrechen. Die Zukunft der Familien wird der Profitgier weniger geopfert. Zur Verschleierung wird diese Politik auch noch als ‚familienfreundlich‘ verkauft.“

Der Verband Familienarbeit e. V. ruft dazu auf, sich dieser Entwicklung entgegenzustellen.

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Gertrud Martin, Tel.: 07721/56124, E-Mail: bundesvorstand@dhg-vffm.de                        Dr. Johannes Resch, Tel.: 06349/963855, E-Mail: Johannes.Resch@t-online.de           Birgit Kelle, E-Mail: bkelle@dhg-vffm.de

Ulrike Rau, Tel.: 07563/2637, E-Mail: ulrike-rau@t-online.de
Wiltraud Beckenbach, Tel.: 06356/963445, E-Mail: w.beckenbach@gmx.de
Karl Simpfendörfer, E-Mail: ksimpfendoerfer@dhg-vffm.de
Silke Bürger-Kühn, Tel.: 0718164596, E-Mail: sbuergerkuehn@dhg-vffm.de       Heidemarie Wolf-Schneefuß, Tel.: 0531/350169, E-Mail: heidemarie@schneefuss.org     Gudrun Nack, Tel.: 0761/4002056, E-Mail: geschaeftsstelle@dhg-vffm.de,        Vaubanallee 4, 79100 Freiburg

E-Mail: vffm.presse@t-online.de http://familienarbeit-heute.de
Volksbank Villingen eG, BLZ 69490000, Konto Nr. 25410904

Staatliche Bevormundung statt Gleichbehandlung

Eine Mutter wurde zu einer Geldstrafe von 500 € verurteilt, weil sie ihre Berufung gegen die Berechnung des Elterngeldes nicht zurückzog, berichtet der Verband für Familienarbeit in einer Pressemitteilung. Sie hatte nur den Mindestbetrag an Elterngeld erhalten, weil sie im Jahr vor der Geburt ihr älteres, zweijähriges Kind selbst betreute, statt es in eine Krippe zu geben, und deshalb nicht erwerbstätig gewesen war.

http://www.freiewelt.net/nachricht-12293/staatliche-bevormundung-statt-gleichbehandlung.html

 

 

500 € Geldstrafe wegen Hinweis auf das Grundgesetz

Pressemeldung

Kammer des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) als Wegbereiter staatlicher Bevormundung durch Rollenzuweisung statt Gleichberechtigung

Laut einem am 15. März 2013 zugestelltem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) – AZ: L12 EG 22/12 – wurde eine Mutter zu einer Geldstrafe von 500 € verurteilt, weil sie ihre Berufung gegen die Berechnung des Elterngeldes nicht zurückzog. Sie hatte nur den Mindestbetrag an Elterngeld erhalten, weil sie im Jahr vor der Geburt ihr älteres, zweijähriges Kind selbst betreute, statt es in eine Krippe zu geben, und deshalb nicht erwerbstätig gewesen war. Grundlage dafür ist die Einkommensbezogenheit des Elterngeldes. Das heißt: Die von den Eltern selbst übernommene Kinderbetreuung im Jahr vor einer weiteren Geburt zählt als Nicht-Leistung. Dabei wird das Elterngeld nicht aus einkommensbezogenen Beiträgen, sondern aus Steuergeldern finanziert.

Der stellv. Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Dr. Johannes Resch, äußert dazu Unverständnis: „Obwohl sich die Klägerin ausdrücklich auf klare Formulierungen aus früheren, bindenden* Urteilen des BVerfG berief , die jede Diskriminierung verbieten, die an der „Wahrnehmung des Elternrechts anknüpfen“,1 wurde sie allein deshalb benachteiligt, weil sie – statt erwerbstätig zu sein – ihr verfassungsrechtlich garantiertes Elternrecht wahrgenommen und ihr eigenes Kind selbst erzogen hatte.“

Die Klägerin berief sich auch auf die bereits 1955 vom BVerfG formulierte und durch viele Urteile bestätigte „Leitidee unserer Verfassung“, nach der die Aufgabenverteilung in der Familie zur „Freiheit der spezifischen Privatsphäre“ gehöre, die staatlicher Einwirkung entzogen sei.2

Der Einzelrichter ging auf die in der mündlichen Verhandlung wie schon in der Berufungs­begründung zitierten Urteile des BVerfG nicht ein und verwies nur auf einen Nichtannahmebeschluss einer aus drei Richtern bestehenden Kammer.3 – Auf den Einwand, ein Kammerbeschluss könne keine Urteile des Bundesverfassungsgerichts aufheben, entzog er bei der mündlichen Verhandlung das Wort und verhängte eine Geldstrafe.

Im schriftlichen Urteilstext wird der Hinweis auf das Grundgesetz als „mutwillige“ Verzögerung der Verhandlung ausgelegt und damit die Geldstrafe begründet.

Die offen erkennbaren Widersprüche zwischen dem Wortlaut im Kammerbeschlusses und den Urteilen des BVerfG nahm der Richter nicht zur Kenntnis. Eine Auflösung der Widersprüche wurde nicht versucht. Das Urteil missachtet die bisherige Rechtsprechung des BVerfG und damit auch das Grundgesetz selbst.

Die Kammer des BVerfG beruft sich zwar auf den Verfassungsauftrag zur „Gleichberechtigung der Geschlechter“, deutet diesen aber um zu einem Auftrag zur Gleichschaltung im Erwerbsleben, wie es von der Bundesregierung vorgegeben wird. Aufgrund der Behauptung, Gleichberechtigung könne nur durch gleiche Beteiligung am Erwerbsleben erzielt werden, wird Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen, grundsätzlich das Recht auf Selbstbestimmung und Gleichberechtigung verweigert, wie die klagende Mutter erfahren musste.

Dazu Dr. Resch: „Das Urteil des Bayerischen LSG erinnert an dunkle Phasen der deutschen Rechtsgeschichte, wie z. B. in der DDR, in denen sich das Rechtswesen kritiklos den ideologischen Vorgaben staatlicher Regierungsmacht unterordnen ließ. Das Urteil ist ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.“

* Anmerkung: Beschlüsse eines Senats des BVerfG sind für andere Gerichte bindend, Beschlüsse einer Kammer dagegen nicht.

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Zitierte Quellen (Hervorhebungen durch Verband Familienarbeit e.V.):

1. Erster Leitsatz: „Besonderer Gleichheitssatz“
  Zitat aus: BVerfG, 2 BvR 1057/91 vom 10.11.1998, Absatz-Nr. (1 – 104),
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs19981110_2bvr105791.html

Art. 6 Abs. 1 GG enthält einen besonderen Gleichheitssatz. Er verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen. Dieses Benachteiligungsverbot steht jeder belastenden Differenzierung entgegen, die an die Existenz einer Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) oder die Wahrnehmung des Elternrechts in ehelicher Erziehungsgemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 und 2 GG) anknüpft

2.  Zitat aus: BVerfGE 6, 55 (81) Beschluss des 1. Senats vom 17. Jan. 1957 (1 BvL 4/54)

„Leitidee unserer Verfassung“

„Wie bereits oben dargelegt, ist Art. 6 Abs. 1 GG im Sinne der klassischen Grundrechte ein Bekenntnis zur Freiheit der spezifischen Privatsphäre für Ehe und Familie; es entspricht damit einer Leitidee unserer Verfassung, nämlich der grundsätzlichen Begrenztheit aller öffentlichen Gewalt in ihrer Einwirkungsmöglichkeit auf das freie Individuum. Aus diesem Gedanken folgt allgemein die Anerkennung einer Sphäre privater Lebensgestaltung, die staatlicher Einwirkung entzogen ist.“

3.   Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 9.11.2011, Rn 18: BVerfG, 1 BvR 1853/11 vom 9.11.2011, Absatz-Nr. (1 – 22),

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr185311.html

Zitat (Rn 18): „Die mittelbar angegriffene Regelung ist zudem im Hinblick auf den Verfassungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 GG gerechtfertigt. Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden.“

Anlagen:

 Urteil des LSG München vom 11.12.2012  Kommentar zum BEEG aus „Familienarbeit heute“