Kinderrechte in die Verfassung? Wozu?

Im neu ausgehandelten Koalitionspapier von Union und SPD steht  klipp und klar, dass „Kinderrechte“ gesondert in die Verfassung aufgenommen werden ( Zeile 802 ). Darin sind sich auch alle (?) Oppositionsparteien einig. Gab es dazu eine öffentliche Debatte? Nein! Die zwei Drittel JA-Stimmen für eine Verfassungsänderung könnten daher zusammenkommen, ohne dass der Bevölkerung die Risiken für das Elternrecht klar sind. Die “Hoheit über den Kinderbetten” muss allein den Eltern zustehen, wie das Grundgesetz in Art. 6 festlegt. Dem Staat steht lediglich das Wächteramt zu.

 

Es geht um das Kindeswohl, und das ist gut so. Kinder müssen vor Gefahren für Seele, Leib und Leben geschützt werden, also vor Abtreibung, vorzeitiger Trennung von den Eltern, sexueller Irritation und Armut. Daher hat der Staat die Pflicht, jedem gezeugten Kind die biologischen, ökonomischen und psychischen Bedingungen zu schaffen, die es zu einem sicheren, stabilen und geborgenen Aufwachsen braucht.

 

Genau diese Bedingungen aber stellt der Staat selbst seit geraumer Zeit zur Disposition und schädigt die nächste Generation  durch lasche Handhabung des § 218, durch hirnschädigenden Trennungsstress bei Kleinkindern, durch sexuelle Indoktrination von Schulkindern, durch verpflichtende Ganztagsbetreuung und armutsfördernde Sozialgesetze. Ergo müsste der Gesetzgeber zuerst einmal seine eigenen katastrophalen Fehler korrigieren!

 

Sollte letztlich die Verfassungserweiterung jedoch dazu dienen, dass der Staat den Eltern die Deutungshoheit für das Wohl ihrer Kinder entzieht, damit er willkürlich schalten und walten kann, dann muss sich breiter Widerstand regen.

 

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Dazu ein Schreiben des Bündnisses RETTET  DIE  FAMILIE an alle Abgeordneten des neuen Deutschen Bundestages:

http://www.rettet-die-familie.de/rdf_files/images/content/Kinderrechte.pdf

 

Wer liebt seine Kinder, der Staat oder die Eltern?

Heribert Prantl, der bekannte Journalist plädiert als Mitglied der Chefredaktion der linksorientierten Süddeutschen Zeitung für eine Verankerung von „Kinderrechten“ in die deutsche Verfassung. Er beruft sich dabei paradoxerweise auf den polnischen Kinderarzt Janusz Korczak, was dieser sich heute vermutlich strikt  verbeten hätte.

Der Familienexperte Dr. Johannes Resch widerlegt Prantls Thesen und weist nach, dass der Staat selbst bereits seit Jahren Kinderrechte verletzt, indem er

1. Eltern bei der Rente gegenüber Kinderlosen benachteiligt ( s. Beweis 1 ), und

2. durch Elterngeld und einseitige Förderung von Ganztagsbetreuung jene Eltern abstraft, die bei ihren Kindern präsent sein wollen und daher auf Erwerb verzichten ( s.Beweis 2 ).

http://www.sueddeutsche.de/politik/prantls-blick-wie-man-ein-kind-lieben-soll-1.3755974

Anmerkung zum Beitrag von Heribert Prantl „Wie man ein Kind lieben soll“ in der SZ vom 19. Nov. 2017  von Dr. Johannes Resch

Janusz Korczak und die „Kinderrechte“ im Grundgesetz    

 

„Wie man ein Kind lieben soll“ ist der Titel einer Schrift des polnischen Kinderarztes Janusz Korczak, der 1942 zusammen mit den ihm anvertrauten Waisenkindern in Treblinka ermordet wurde. Unter diesem Titel wirbt Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung in einem Beitrag vom 19. Nov. 2017 für die Aufnahme von „Kinderrechten“ins Grundgesetz (GG) und beruft sich dabei auf Korczak und auf die UN-Kinderrechtskonvention.

 

Prantl behauptet rundheraus:“Das Grundgesetz kennt keine Kinder, … Das Grundgesetz schützt zwar mittlerweile auch die Tiere und die Umwelt, aber die Kinder nicht.“ Diese Behauptung ist falsch. Der Schutz der Kinderrechte im deutschen GG ist sogar weitergehend als in der UN-Kinderrechtskonvention. Zur Begründung:

 

1. Nach Art, 1 GG sind die Menschenrechte geschützt. Damit sind Kinder selbstverständlich mitgemeint. Eine andere Auffassung wäre absurd. Allerdings werden die Kinder im Wahlrecht (noch) nicht berücksichtigt. Aber das ist ein besonderes Problem. Und das meint Prantl auch nicht.

 

2. Mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 werden die Eltern mit dem Schutz der Kinderrechte beauftragt. Die Väter und Mütter unseres GG wussten bereits genau, dass die Kinderrechte bei den Eltern besser aufgehoben sind als beim Staat. Das wurde auch in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt (Zitat aus BVerfGE 99, 216, Rn 64 vom 10.11.1998):

 

„Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“

 

3. Für den Fall, dass die Eltern ihren Auftrag nicht erfüllen oder nicht erfüllen können, ist im GG durch die „Wächterfunktion“ des Staates nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 gesorgt. Dies ist aber nur eine Ersatzfunktion, da der Schutz der Kinder durch die Eltern im Regelfall den Kindern eine größere Sicherheit bietet, als es der Staat zu gewährleisten vermag, da das zentrale Recht der Kinder auf Elternliebe vom Staat nur unzureichend ersetzt werden kann.

 

4. Nach Art. 6 Abs. 1 steht die Familie als Gemeinschaft von Eltern und Kindern „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Das ist der größtmögliche Schutz der Kinder, weil er nicht nur die Rechte der Kinder und die Rechte der Eltern schützt, sondern darüber hinaus auch die Beziehung zwischen Eltern und Kindern und damit das wichtigste Recht der Kinder überhaupt, nämlich ihr Recht auf möglichst enge Bindung zu ihren Eltern.

 

Wenn sich Prantl auf Janusz Korczak beruft („Wie man ein Kind lieben soll“), ist auch das nicht gerechtfertigt. Vorbild für Korczak war die Elternliebe, die er so gut wie irgend möglich gegenüber den ihm anvertrauten Waisenkindern ersetzen wollte. Er wäre sicher nicht dafür eingetreten, diese Elternliebe generell der Aufsicht des Staates zu unterstellen.   Seine Vorstellung war ja gerade das Gegenteil, dass nämlich der Staat die Elternliebe zum Vorbild nehmen sollte, wenn er die Verantwortung für Waisenkinder übernehmen muss. Der Bezug Prantls auf Korczak ist demnach völlig unpassend.

 

Würde der Staat neben den Eltern als gleichberechtigt beauftragt, die Kinderrechte zu vertreten, wäre den Kindern ein Bärendienst erwiesen, da er die Liebe der Eltern zu ihren Kindern niemals ersetzen kann. Vielmehr bestünde dann die Gefahr, dass er seine größere Machtstellung dazu missbraucht, alle Eltern noch stärker zu bevormunden.

 

Diese Gefahr ist nicht ein bloßer Verdacht. Der bisherige Umgang unseres Staates mit Art. 6 GG (Schutz der Familie und der Elternrechte) zeigt eindeutig, dass diese Vorgaben dann konsequent missachtet werden, wenn ihnen einflussreiche Interessengruppen oder politisch herrschende Ideologien entgegenstehen. Wieso sollte das anders sein, wenn die „Kinderrechte“ im GG stehen?

 

Beispiele für die Missachtung des GG durch den Staat gibt es genug.

 

Beispiel 1:

Da gibt es die Enteignung der Eltern durch unser Rentenrecht. Dazu ein Zitat aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (VerfG sieht das so (BVerfGE 87, 1 vom 7. Juli 1992):

„Die bisherige Ausgestaltung der Rentenversicherung führt im Ergebnis zu einer Benachteiligung der Familie, namentlich der Familie mit mehreren Kindern (Rn 127).“

Bis heute hat sich an dieser Benachteiligung nichts geändert und damit auch nicht an der dadurch bedingten mittelbaren Einschränkung der Kinderrechte.

 

Beispiel 2:

Beim seit 2007 geltenden Elterngeld werden gezielt die Eltern benachteiligt, die ein älteres Kind länger als ein Jahr selbst betreut haben, statt es in eine Krippe zu geben, um wieder voll erwerbstätig zu werden. Hier wird Elternliebe regelrecht bestraft. Das ist eine besonders schlimme Verletzung des Kinderrechts auf Betreuung durch die eigenen Eltern. Entsprechendes gilt für die einseitige staatliche Finanzierung der Kinderbetreuung in Krippen mit etwa 1000 €/Monat, während Eltern, die zugunsten ihrer Kinder auf Erwerbsarbeit verzichten, völlig leer ausgehen. Auch daraus ergibt sich zumindest häufig eine Gefährdung des Kindeswohls und eine Verletzung des Kindeswillens. Beides wird zugunsten des Profitstrebens der Wirtschaftslobby trickreich verschleiert.

 

Fazit: 

Die Kinderrechte sind in unserem GG optimal geschützt. Dass die Kinderrechte in der tatsächlichen Politik oft nicht beachtet werden, liegt nicht am GG, sondern an dessen Nichtbeachtung. Daran würde aber auch eine Ergänzung des GG nichts ändern. Vielmehr birgt ein direkter Auftrag an den Staat, gegenüber den Eltern konkurrierender und gleichberechtigter Wahrer der Kinderrechte zu werden, die Gefahr einer noch stärkeren Bevormundung der Eltern. Das würde eine noch stärkere Einschränkung des Kinderrechts auf Bindung zu den Eltern bedeuten. Hier würde der Bock zum Gärtner gemacht.

 

Artgerechtes Aufwachsen für ALLE Kinder!

Unter dem Titel „Steinzeitbabys im Internetzeitalter“ veröffentlichte <Publik Forum, kritisch – christlich – unabhängig >, einen Artikel von Barbara Brüning. Am Beispiel einer jungen Portfoliomanagerin zeigt sie: Immer mehr Eltern wollen ihre Kinder „artgerecht“ aufziehen. „Artgerecht“ – das bedeutet für Frau L., 24 Stunden am Tag selbst die Bedürfnisse ihres Babys wahrnehmen zu wollen, von seinem Wunsch nach Kuscheln, nach Nahrung bis zur Pflege. Das bedeutet eben, auf den Erwerb solange zu verzichten, wie das Kind seine eigene Mama braucht. Dazu gehört Intuition und Sensibilität und sehr viel Zeit. Und dazu gehört heute ein große Portion Widerstand gegen alle Bevormundung aus Politik, Wirtschaft und feministischer Ideologie. Für Frau L. gehört ihr Bauch nicht ihr selbst, sondern ihren Kindern.

 

Ja doch, mit dem Gehalt ihres Ehemanns kommt die Familie L. über die Runden. Aber leider haben nicht alle Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder „artgerecht“ aufzuziehen, so sehr sie sich das auch wünschten, weil  Kindererziehung in unserem Land eben keine Kohle abwirft und keine Rentenpunkte. Staatlich finanziert wird ausschließlich Kollektivbetreuung. Darüber hinaus zeigen die Horizontalen Vergleiche zum frei verfügbaren Einkommen, dass  jedes weitere Kind eine Familie zunehmend in  Existenznot bringt.

http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/211-horizontaler-vergleich-2017

und

http://www.familienbund-freiburg.de/html/media/was_am_monatsende_uebrig_bleibt_horizontaler_vergleich.html

 

Während unser Familienministerium seit Jahren unter Renate Schmidt, Ursula v.d. Leyen und Manuela Schwesig unter dem Vorwand EMANZIPATION die möglichst frühe, möglichst ganztägige Erwerbsarbeit von Müttern nach der Entbindung forciert, und damit eine Entfremdung von Mutter und Kind, regt sich zumindest in abgesicherten Familien wieder ein Trend, der nicht nach den Bedürfnissen der Betriebe und des Finanzministers fragt, sondern nach den Bedürfnissen des Babys, das seit der Steinzeit auf die Mama angewiesen ist.

 

Leserbrief

Bravo! Da hat sich Publik Forum aber was getraut, was bei anderen Blättern ein absolutes NO GO ist. PF stellt eine emanzipierte Managerin vor, die sich weder von Frauenverbänden, noch von der so genannten Familienpolitik die nötige Zeit stehlen lässt, um dem Bedürfnis ihres Kindes nach Bindung und Nähe gerecht zu werden. Sie folgt keinen verlockenden Angeboten, sondern vertraut ihrer Intuition, um ihr Kind „artgerecht“ aufwachsen zu lassen.

O, o, was mögen da bloß die Grünen sagen? Artgerechte Haltung ja, aber doch nicht für Menschenkinder! Emanzipierte Mütter lassen sich an den Betrieb fesseln, aber doch nicht ans Haus! Wozu gibt es schließlich Ställe, Pardon Krippen mit Rechtsanspruch!

Und erst die FDP? Freiheit in der Wahl seines Lebensentwurfs gilt für alle, nur nicht für Mütter, die in der Nähe ihrer Kinder bleiben wollen. Wer nicht erwerbstätig sein will,  n u  r  weil er die künftigen Garanten der Solidargemeinschaft großzieht, hat eben die Risiken Abstieg und Altersarmut selbst zu tragen – sorry! In diesem Zynismus sind sich fast alle Parteien einig.

Preisfrage: Was kann die Politik tun, um  a l l e n  Kindern ein „artgerechtes“ Aufwachsen zu ermöglichen?

Bärbel Fischer

 

„Kinderrechte in die Verfassung“ – wozu?

Im neu ausgehandelten Koalitionspapier von Union und SPD steht  klipp und klar, dass „Kinderrechte“ gesondert in die Verfassung aufgenommen werden ( Zeile 802 ). Darin sind sich auch alle (?) Oppositionsparteien einig. Gab es dazu eine öffentliche Debatte? Nein! Die zwei Drittel JA-Stimmen für eine Verfassungsänderung könnten daher zusammenkommen, ohne dass der Bevölkerung die Risiken für das Elternrecht klar sind. Die „Hoheit über den Kinderbetten“ muss allein den Eltern zustehen, wie das Grundgesetz in Art. 6 festlegt. Dem Staat steht lediglich das Wächteramt zu.

 

Es geht um das Kindeswohl, und das ist gut so. Kinder müssen vor Gefahren für Seele, Leib und Leben geschützt werden, also vor Abtreibung, vorzeitiger Trennung von den Eltern, sexueller Irritation und Armut. Daher hat der Staat die Pflicht, jedem gezeugten Kind die biologischen, ökonomischen und psychischen Bedingungen zu schaffen, die es zu einem sicheren, stabilen und geborgenen Aufwachsen braucht.

 

Genau diese Bedingungen aber stellt der Staat selbst seit geraumer Zeit zur Disposition und schädigt die nächste Generation  durch lasche Handhabung des § 218, durch hirnschädigenden Trennungsstress bei Kleinkindern, durch sexuelle Indoktrination von Schulkindern, durch verpflichtende Ganztagsbetreuung und armutsfördernde Sozialgesetze. Ergo müsste der Gesetzgeber zuerst einmal seine eigenen katastrophalen Fehler korrigieren!

 

Sollte letztlich die Verfassungserweiterung jedoch dazu dienen, dass der Staat den Eltern die Deutungshoheit für das Wohl ihrer Kinder entzieht, damit er willkürlich schalten und walten kann, dann muss sich breiter Widerstand regen.

 

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Dazu ein Schreiben des Bündnisses RETTET  DIE  FAMILIE an alle Abgeordneten des neuen Deutschen Bundestages:

http://www.rettet-die-familie.de/rdf_files/images/content/Kinderrechte.pdf

 

 

Familienreport 2017 – Dokument familienfeindlicher Politik

Der Arzt und familienpolitische Experte der Ökologisch Demokratischen Partei ÖDP Dr. Johannes Resch äußert sich kritisch zum Familienreport 2017:

„Der „Familienreport“ wird im Abstand von drei Jahren vom Bundesfamilienministerium herausgegeben. Er soll über die Lage der Familien informieren. Tatsächlich macht der jetzige Bericht deutlich, dass die gegenwärtige Politik nicht eine Stärkung der elterlichen Erziehungsfunktion anstrebt, sondern eher darauf bedacht ist, dass öffentliche Einrichtungen die Erziehung der Kinder übernehmen.“  … >>

 https://www.oekologiepolitik.de/2017/10/22/familienreport-2017-dokument-familienfeindlicher-politik/

Leistungsschwache Grundschüler in Baden-Württemberg – leistungsstarke Grundschüler in Bayern

Wissenschaftliche Untersuchungen der letzten Jahre belegen eine starke Zunahme mangelnder Sprachkompetenz bei Schulanfängern.

Hier  einige Leserbriefe zu dieser Meldung

Exakt wie von Neurobiologen, Kinderpsychologen und  Hirnforschern prophezeit, werden zehn Jahre nach der Einführung der so genannten frühkindlichen Bildung die Schäden sichtbar, welche die ganztägige Kollektivbetreuung an Kleinkindern anrichtet. Dass durch Lärm, Hektik und Heimweh dauergestresste  Kinderhirne „abschalten“ müssen, ist eine Schutzmaßnahme der Natur. Doch abgeschaltet gibt es keine Entwicklung. Auf der Strecke bleiben Konzentration, Spracherwerb, Kreativität. Interesse. Eine raffinierte Propaganda täuscht junge Eltern mit wohlklingenden Bildungsversprechen. Später in der Schule lässt ein individualisiertes Lernkonzept die Kinder mit ihren Nöten allein, wenn sie sich durch programmierte Vorlagen quälen müssen. Lehrer sollen heute nicht mehr lehren, sondern haben gefälligst nur noch „Lernbegleiter“ zu sein. Auch wenn der Markt seine Kinder frisst, der Tanz um das goldene Kalb geht ungebremst weiter.

G.M.

 

Anders als der Leitartikel glauben macht, leidet unser Bildungssystem nicht an einem Reformstau, sondern an einer Reformitis, die in den letzten  zehn bis 20 Jahren nicht nur Eltern und Lehrer, sondern vor allem die Kinder nicht mehr zur Ruhe kommen ließen. Jede neue Landesregierung will dem Bildungssystem ihren Stempel aufprägen. Ganze Jahrgänge mussten als Versuchsobjekte für fragwürdige Bildungskonzepte wie z.B. den ökonomistischen Kompetenzerwerb herhalten, während bewährte Methoden zur Wissensvermittlung und Übungsphasen über Bord gingen. Leerpläne statt Lehrpläne! Kinder sind eben keine programmierbaren Maschinen. Die totale Digitalisierung in Schulen wird der geschrumpften Bildung noch den Rest geben!

A.C.

 

Ein anerkanntes und bewährtes Bildungssystem in einem Jahrzehnt einfach an die Wand zu fahren, dazu gehört schon ein immenses Zerstörungspotential! Hat man sich eigentlich mal in Bayern umgesehen? Rennt  das weißblaue Bundesland auch jedem Hirngespinst von Ideologen nach, oder legt es Wert auf Stabilität und solide Wurzelarbeit? Gönnt man den bayrischen Schülern ausreichend Zeit zu Wiederholung und Übung? Lernen bayrische Kinder noch auswendig, um ihre Gehirne auf Trab zu halten? Wird in Bayern noch Kopfrechnen gepflegt? Achtet man dort auf saubere Heftführung und tadellose Tafelanschriebe? Darf ein bayrischer Lehrer noch ungestraft im Frontalunterricht das Interesse der Klasse für ein neues Thema wecken? Vielleicht gibt es in Bayern noch immer stabile Klassenverbände, wo sich soziale Strukturen entwickeln können.

Bayrische Schüler sind gewiss nicht schlauer, aber sie werden weitaus mehr geschätzt als diejenigen aus dem „Kinderland Baden-Württemberg“.

M.B.

 

„Wir haben verstanden“ – wirklich?

Der Richtungsstreit zwischen CDU und CSU ist noch längst nicht ausgestanden. Die CDU will im Gegensatz zur CSU keinesfalls nach rechts rücken. Sie will ihre selbst definierte MITTE besetzen. Aber die MITTE ist seit Jahren eben nicht mehr die MITTE, sondern LINKS von der MITTE. Angela Merkel und Ursula v. d. Leyen setzten alles daran, in neoliberaler (=kapitalistischer) Gefolgschaft sozialistischen Gesellschaftsformen zum Durchbruch zu verhelfen. Angefangen von der Ideologie, Väter und Mütter seien nur ganztags beschäftigt wertvolle Mitglieder der Gesellschaft, und Kinder seien im Kollektiv besser aufgehoben als im eigenen Elternhaus.

 

Für die Medien ist es üblich, Seehofer und seine CSU zu mobben. Zu wankelmütig ist der bayrische Ministerpräsident  immer wieder eingeknickt, wenn es darum ging, scheinbare Einigkeit in der Union zu demonstrieren.

 

Aber genau deswegen wählten die Bürger die AfD, nicht aus Lust, sondern aus Frust, weil sie den Linksruck der CDU abstrafen wollten – mit Erfolg übrigens! Kann aber die AfD garantieren, auch in Zukunft die Wertvorstellungen der Bürger zu  verteidigen?

 

Wer hat nun „verstanden“, die CDU oder die CSU? Noch immer weiß die Kanzlerin bis heute nicht, was sie anders hätte machen können als bisher.

 

Hat schon die Große Koalition versagt, wenn es um Werte wie Nachhaltigkeit, Generativität, Bindung oder Rentengerechtigkeit ging, umso mehr wird eine Jamaica-Koalition Kompromisse auf Kosten wertorientierter Bürger schließen (müssen).

 

Werden Familien also ihre Hoffnung auf Respekt und Anerkennung ihrer Leistung endgültig begraben müssen? Was können Familienverbände und -initiativen tun, um sich Gehör zu verschaffen? Werden CDU, Grüne und FDP je begreifen, welcher fundamentale Wert FAMILIE und NACHWUCHS für unsere Gesellschaft, heute mehr denn je, bedeuten?

 

Blind und taub in eine schwarz-grün-gelbe Zukunft zu stolpern, verbietet sich von selbst. Zu präsent sind uns noch die fatalen Folgen einer rot-grünen Koalition. Regierungen können eine Gesellschaft fördern, aber auch ruinieren durch ungesicherte und befristete  Beschäftigungsverhältnisse, Aufstocker, Leiharbeit etc., ruinieren aber auch durch ein Rentengesetz, das Familienarbeit missachtet. Aber genau hier steckt der Schlüssel zur Vermeidung von Familien-, Kinder- und Altersarmut, also zu einer nachhaltigen Gesellschaft. Es kommt also darauf an, den Parteien klar zu machen, dass Familiengerechtigkeit die Lösung für viele gesellschaftliche Fragen ist.

i. A. Bärbel Fischer                                                                                   ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

 

TV-Schlussrunde – eine einzige Propaganda-Show

Betr. Schlussrunde von ARD und ZDF zur Bundestagswahl, 21. 09. 2017

 

Sehr geehrte Damen und Herren Politiker v.d.Leyen, Hermann, Schwesig, Lindner, Wagenknecht, Göring-Eckart, Gauland und Moderatoren Hassel *) und Schausten!

*) für Sie waren nicht alle Politiker willkommen. Steilvorlage für die AfD!

 

 

Wenn es um Deutschlands ZUKUNFT geht, dann vermisse ich in einer solchen Runde das Thema Nachwuchs. Unter dem Begriff Demografie versteht heute die Politik offensichtlich nur die zunehmende Alterung der Menschen und deren Folgen, nicht aber die Verjüngung der Gesellschaft.

 

Digitalisierung, innere Sicherheit und stabile Renten sind gewiss Themen, die die Menschen bewegen. Trotzdem hängt es allein von elterlicher Nachwuchsbereitschaft ab, ob künftig noch Renten bezahlt werden können. Die Rente jedes Politikers, jedes Journalisten wird von künftigen Kindern erarbeitet. Von unserem Nachwuchs hängt auch ab, ob unsere Bildungsanstrengungen fruchten. Denn wenn wir nicht ausreichend stabile Kinder aus gebildeten Elternhäusern auf den Weg bringen, dann werden wir scheitern. Sie alle, Politiker und TV-Moderatoren stammen aus  bildungsbeflissenen Elternhäusern! Schon heute zeigt sich, dass Mittelmaß aufgrund kollektiver Kinderbetreuung eben keine Fachkräfte erzeugt, sondern zum großen Teil ( bezweckte?) Arbeitsplätze von Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Logotherapeuten und Nachhilfekräften schafft. Diese sollen die Defizite in Sprache, Motorik, Intellekt und Emotion aufarbeiten, weil elterliche Bindung abhanden gekommen ist. Das Bildungsniveau sinkt trotz, vielmehr gerade wegen der kollektiven Ganztagsbetreuung.

 

Warum verschließen sich Politik und Medien dem Thema „nachwachsende Generation“ total? In keiner Rentendebatte traut sich jemand darauf hinzuweisen, dass wir mehr wohlerzogene, sprachgewandte, interessierte und kreative Kinder aus stabilen Elternhäusern brauchen, damit Deutschland wissenschaftlich wieder konkurrieren kann und uns die jungen Akademiker erhalten bleiben, anstatt dem Land den Rücken zu kehren. Vor allem müssen auch noch in 20 oder 100 Jahren Renten bezahlt werden können. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Familienpolitik, die sich nicht als willfähriger Handlanger der Wirtschaft versteht ( alle Eltern vollzeitig in den Erwerb! ). Es stimmt eben nicht, wenn Frau v.d. Leyen behauptet, dass die beste Vorsorge der Arbeitsplatz beider Eltern ist. Es stimmt eben nicht, dass mit weiterem milliardenschweren Ausbau der Ganztagsbetreuung ( Schwesig ) intellektuelle Spitzenleistungen erwartet werden können. Wir bezahlen mit Milliarden Familienersatz, anstatt das Original zu stabilisieren. Und das aus reiner unstillbaren Gier nach mehr Wachstum und Konsum.

 

Zwischenruf: Wir kennen alle das Märchen vom „Hans im Glück“, der seinen Besitz, einen Klumpen Gold, immer gegen Minderwertigeres eintauscht, bis er am Ende mit leeren Händen da steht. Unser „Gold“ sind unsere Kinder. Sie ohne Not zum Vorteil  anderer aus  den Händen zu geben, heißt, ihnen weniger Wert beizumessen.

 

Nein! Die beste Vorsorge sind genügend familiär gebunden erzogene und gebildete Kinder, deren Eltern die Talente ihrer Sprösslinge erkennen und fördern. Nur leider werden diese Familien immer rarer, weil sie zu viele Abgaben bestreiten müssen. Das Budget wird mit jedem weiteren Kind knapper – eine skandalöse Folge der Struktur unseres Sozialgesetzes, das zu reformieren sich unsere Regierungen strikt weigern.

 

Uns Bürgern brachte auch Ihre Schlussrunde am 21. September  keine neuen Erkenntnisse. Sollte sie wohl auch nicht. Denn nach den Gesetzen der Propaganda setzt sich in den Köpfen fest, was man ständig wiederholt, ja einhämmert. Was man in den Debatten aber bewusst ausspart, kann sich nicht festsetzen. Das Thema Generativität soll  tunlichst mental vermieden werden, damit nicht evtl. junge Frauen noch auf die „absurde“  Idee kommen, sich für Familie zu entscheiden und dem Arbeitsplatz über mehrere Jahre fern zu bleiben. Doch dafür sorgt längst die bundesdeutsche Wirtschaft mit ihrer Niedriglohnpolitik, dass ein Elterngehalt für den Unterhalt einer Familie bei Weitem nicht mehr ausreicht.

 

Mein Vorwurf: Die öffentlich rechtlichen Sender geben sich gebührengestützt zum Transporteur für eine Generationen vergessene Politik her, weil sie politisch gewollt  d a s  Überlebensthema aus allen Debatten ausklammert und diesbezügliche Fragen einfach vermeidet.

Damit grüße ich Sie besorgt

i. A. Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

P.S. Dieses Schreiben geht heute an die Programmdirektoren von ARD und ZDF. Viele meiner Bekannten tun sich solche manipulativen Sendungen gar nicht mehr an

 

 

 

 

 

Merkel und Schulz wollen Nichtwähler mobilisieren

Die Schwäbische Zeitung berichtet am 22. September über den Aufruf von Frau Merkel und Herrn Schulz an die Nichtwähler, keine Parteien zu wählen, die nicht hundertprozentig zu unserem Grundgesetz stehen. Gemeint ist natürlich die AfD, die ihrerseits anprangert, dass sich die Regierungsparteien, genau wie die Oppositionsparteien selber nicht um das Grundgesetz scheren.

 

Aus der Sicht unserer Elterninitiative betrachtet:

 

Merkel und Schulz wollen Nichtwähler mobilisieren

Es musste selbst dem treuherzigsten Bürger auffallen, welche Panik das Erstarken der AfD bei den „Etablierten“ auslöste, je näher die Bundestagswahl rückt. Daher die Mahnung der Kanzlerin an die Nichtwähler, nur Parteien zu wählen, „die sich unserem Grundgesetz zu hundert Prozent verpflichtet fühlen“. Damit schließt sie ungewollt die Wählbarkeit all jener Parteien aus, die am 30. Juni 2017 einen Pfifferling auf unser Grundgesetz gaben, als sie im Hauruckverfahren mir nichts dir nichts den Artikel 6 des Grundgesetzes kippten. Der Begriff der generativen Ehe als Zukunftsgarantie für unsere Gesellschaft wurde von SPD, Linken, Grünen, FDP und selbst von Teilen der CDU in einer peinlich lächerlichen Show zum Abschuss freigegeben. Siehe Anmerkung unten  *)

Welche unserer Parteien basiert überhaupt noch auf dem Grundgesetz? Herr Kretschmann  behauptet gar, der Gesetzgeber sei verpflichtet, das Grundgesetz der aktuellen Mehrheitsmeinung anzupassen, wobei die  Meinung der Bürger bisher nicht einmal abgefragt wurde.

Doch leider ist das Debakel „Ehe für alle“ nicht das einzige. Denken wir nur an die fortschreitende Entrechtung der Eltern in Bezug auf Wahlfreiheit in Erziehungsfragen. Durch milliardenschwere Subventionierung von ganztägiger Fremdbetreuung vom Baby bis zur Pubertät, ohne entsprechenden Ausgleich für alternative Varianten, entzieht der Staat den Eltern ihr zugesichertes Recht, über die Form der Kindererziehung in freier Wahl und nachteilslos selbst zu befinden.

Denken wir zudem an das grundgesetzwidrige ELTERNGELD, das die Mütter in unserem Land spaltet. Bekommen Erstmütter monatlich 1800.- Lohnersatzleistung wegen Geburt, so erhalten erwerbslose Mütter weiterer Kinder monatlich nur 300.-. Die Jahresdifferenz beträgt 18 000.- Euro. Mehrkindfamilien werden abgestraft, weil die Mütter dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen können. Ein eindeutiger Verstoß gegen unser Grundgesetz!

Wäre es nicht klüger gewesen, wenn Frau Merkel ihre eigene Politik zuvor einer Selbstkritik unterzogen hätte, bevor sie die Nichtwähler auf ein Grundgesetz verpflichtet, das sie selbst und ihre „christliche“ Partei so offensichtlich verletzt?

Bärbel Fischer   i. A. ELTERNINITIATIVE  FÜR. FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

*)  Micha Schulze, LGBT-Aktivist und geschäftsführender Redakteur des Internetsportals quer.de, schreibt in einem Kommentar:

„… Wer glaubt oder hofft, dass die Homo-Lobby nun am Ziel ist und verstummt, der irrt gewaltig. Die Ehe für alle wird die LGBTI-Bewegung vielmehr beflügeln, ihre Forderungen gegenüber dem Deutschen Bundestag noch selbstbewusster zu vertreten – vor allem diejenigen Forderungen, die von der Ehe für alle bislang in den Hintergrund gedrängt wurden.

… auch die Abschaffung des diskriminierenden Schutzalters müssen wir weiter vom Bundestag einfordern. Ebenso rechtliche Absicherungen für Menschen, die sich für Lebensgemeinschaften jenseits der Zweierkiste entscheiden und dies wünschen.“ Vollständig ist diese Liste noch lange nicht, liebe Abgeordnete, wir werden euch weiter nerven! Ehe ist nicht alles!“

 http://www.queer.de/detail.php?article_id=29169

 

 

Armutsbericht – eine schäbige Blamage! Umverteilung von unten nach oben scheint zementiert!

Liebe Nutzer, das ergänzte Schreiben ist soeben an Frau Barley vom Familienministerium  und an diverse Zeitungen gegangen.

Inzwischen, also nach acht Jahren GROKO, leben in Deutschland 2 800 000, also 20% armutsgefährdete Kinder in armutsgefährdeten Familien. Egal ob es sich um deutsche oder um Migrantenkinder handelt ( ihnen hat Merkel ein „besseres“ Leben versprochen! ) – in jedem Fall wird sich rächen, dass wir unsere einzige Ressource, nämlich unseren Nachwuchs, so sträflich vernachlässigen. Sei es aus Ignoranz gegenüber der enormen Erziehungsleistung von Eltern, sei es aus mangelnder Bereitschaft, die Kosten dafür umzulegen auf diejenigen, die sich Kinderkosten lebenslang ersparen oder von ihrem Kapital profitieren, die Umverteilung von unten nach oben scheint politisch zementiert.

Der Familienbericht 2017 macht Väter als Alleinverdiener für die Misere aus. Würde die Mutter mehrerer Kinder mitverdienen (15-28 Wochenstunden), heißt es zynisch, so könnte die Familie über 1000 Euro mehr monatlich verfügen*). Der beste Schutz vor Armut sei die Erwerbstätigkeit beider Eltern. 

 

Falsch! Auch wenn beide Eltern erwerbstätig sind und zusammen ein jährliches Durchschnittseinkommen von 35 000.- erzielen, so fehlen am Jahresende vom Existenzminimum der Familie bei zwei Kindern 2.028.-,  bei drei Kindern -7.008 -, bei vier Kindern 11.688 – und bei  fünf Kindern 16.368, also die Hälfte des Jahreseinkommens. (Horizontaler Vergleich  2017 des Deutschen Familienverbandes ). Der kinderlose Single aber darf bei einem PLUS von 13 329.- locker den nächsten Urlaub auf den Malediven planen, während Eltern das Geld für den Klassenausflug der Kinder zusammenkratzen. Nicht darauf kommt es also an, ob ein oder beide Eltern die Kohle verdienen, sondern auf die Gesamtsumme.

  • Wer hat eine solche Gesetzeslage zu verantworten?
  • Wer ist verantwortlich für diese fiese Täuschung der Bevölkerung?
  • Wer ist es denn, der heute solche Fake-News verbreitet? 

 

Gibt es für unsere Regierungen eine schäbigere Blamage als dieser Familienbericht? Doch Merkel, Gabriel, Schwesig und Barley schämen sich nicht einmal, dass sie ausgerechnet die Schwächsten ausbeuten mit familienblinden Sozialbeiträgen und Verbrauchssteuern, während Bürger ohne Unterhaltsverpflichtung ziemlich ungeschoren davon kommen.

 

Aber die 1000 Euro, um die es der SPD im Familienbericht geht, blieben den Familien schon allein dadurch im Geldbeutel, würde der Fiskus die Anzahl der Kinder bei der Beitragsbemessung berücksichtigen. Nichts davon! Der fünffache Vater zahlt keinen Cent weniger an Sozialbeiträgen als der Single, nämlich 8,4 % ( 2.940.-) in die Krankenversicherung,  9,35% ( 3 273.- ) in die Rentenversicherung und 1,5 % ( 525.-) in die Arbeitslosenversicherung.

Mit großer Gerechtigkeitspose will die SPD die von den Familien abgezockten Milliarden in Betreuungseinrichtungen für Kinder stecken, wo sie jahrelang ganztägig die Zuwendung ihrer Eltern vermissen. Doch für die SPD ist das  g e r e c h t   und   s o z i a l !

*) Um ein Vielfaches ist der Krankenstand allein durch psychische Überlastungen und Erschöpfung gestiegen. Kein Wunder! Doppel- und Mehrfachbelastungen rächen sich, auch für die Arbeitgeber!. Das ist das Ergebnis der viel gepriesenen Vereinbarkeit, die man getrost auch Sklaverei nennen könnte.

 

http://www.sueddeutsche.de/politik/familienreport-das-armutsrisiko-von-kindern-steigt-1.3667175

i. A.  Bärbel Fischer ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT