Abtreibungsrecht oder Lebensrecht?

OFFENER  BRIEF

Sehr geehrter Herr epd-Chefredakteur Karsten Frerichs,

die SCHWÄBISCHE ZEITUNG hat heute folgenden Artikel aus Ihrem Evangelischen Pressedienst epd veröffentlicht: „Union und SPD uneins beim Thema Abtreibungsrecht“. Es geht um die von der SPD beabsichtigte Abschaffung des § 219a ( Verbot von Werbung für Abtreibung ), dem sich Frau Kramp-Karrenbauer als CDU-Generalsekretärin ganz klar widersetzt.

 

Wir fragen Sie als einen evangelischen Christen, was denn das ist, ein „Abtreibungs-Recht“? Unseres Wissens gibt es in Deutschland bislang kein Abtreibungsrecht. Es gibt nur wenige Notsituationen, die es Ärzten erlauben, den Abbruch einer Schwangerschaft vorzunehmen. Was es in Deutschland – Gott sei Dank – noch immer gibt, ist das RECHT auf LEBEN. Der Titel hätte also lauten müssen: „Union und SPD uneins beim Thema Lebensrecht“.

 

Es macht schon einen Unterschied, ob ich das Lebensrecht eines Kindes verteidige oder ob ich es ihm über ein Abtreibungsrecht abspreche. Mit der Wortwahl Abtreibungsrecht suggeriere ich bereits eine (eben nicht) vorhandene Legalisierung. Und diese journalistische Vorgehensweise halten wir für links-liberale Manipulation, die sich mit journalistischem Ethos nicht vereinbaren lässt.

 

Sicher kennen Sie das Leid jener Mütter, die ihr Kind vor der Geburt verlieren. In seinem Totentanz lässt der Dichter Angelus Silesius ein solches Kind klagen:

„O Tod, wie soll ich das verstehn, 
ich soll tanzen und kann nicht gehn? 
Wie magst du deinen Ruf anheben, 
daß ich soll sterben  v o r  meinem Leben, 
abscheiden, eh ich angekommen, 
eh denn gegeben, werden genommen? 
Wie weinet meine Mutter so sehr! 
O gib mich der Erden wieder her!“

 

Wir bitten Sie daher, sich künftig bei Ihren Nachrichten an christlichen Grundwerten zu orientieren.

Mit freundlichem Gruß
für die ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT                                               Bärbel Fischer

 

Wer Kindermangel sät wird Altersarmut ernten

Die Schwäbische Zeitung berichtet über eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung, wonach sich die Bundesbürger vermehrt Sorgen machen über längere Lebensarbeitszeiten, steigende Rentenbeiträge und Altersarmut. Der Kommentator tröstet (?) damit, dass die Bevölkerung längst weiß, dass Wohlstandsverluste wahrscheinlich sind!

Die Bundesregierung will nun (wie oft schon?) eine „Expertenkommission“ einsetzen, die sich mit den Problemen der alternden Gesellschaft befassen soll. Was ist mit einer Expertenkommission zu den Voraussetzungen für eine ausreichend nachwachsende Gesellschaft?…

Leserbrief

„Bundesbürger sehen ältere Gesellschaft skeptisch“, 09.03. 2018

Wenn ein Landwirt sein Auskommen für die Zukunft sichern will, dann muss er für ausreichendes Saatgut sorgen und für ausreichenden Nachwuchs in seinem Stall. Lässt er aber die Vorsorge schleifen, so steht sein Bestand auf wackeligen Füßen. Um beim Beispiel zu bleiben, muss der Bauer aus den alten Kühen noch den letzten Tropfen Milch herausquetschen und neues Saatgut aus der Nachbarschaft sehr teuer zukaufen. Doch die Folgen seines Leichtsinns sind logisch und absehbar. Will sagen: Ein Staat, der nicht für genügend Nachwuchs sorgt, handelt sträflich. Wer sich über Jahrzehnte nicht, oder mit völlig untauglichen Mitteln darum kümmert, wenn nur eine halbe Generation nachwächst, „erntet“ heute, wie längst voraussehbar, steigendes Rentenalter, wachsende Beiträge und Altersarmut. Doch, man greift sich wirklich an den Kopf, noch immer finden sich keine Rücklagen (demographische Rendite) für künftige Generationen in den staatlichen Kassen. Fröhlich vervespern wir die Zukunft unserer Kinder und Enkel.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Dazu brandaktuell:

http://elternklagen.de/die-verschwiegene-herausforderung-keine-rente-ohne-die-familien/

Baden Württemberg auf der Überholspur zugunsten von U3-Betreuung

„ Die Zuweisungen des Landes zur Kleinkindbetreuung werden in diesem Jahr erstmals deutlich über 900 Millionen Euro liegen,“ teilte das baden-württembergische Finanzministerium am Sonntag mit. „2019 werde sich das Land voraussichtlich mit mehr als einer Milliarde Euro an den Betriebskosten beteiligen. Man will den Ausbau der Betreuung von Unter-Dreijährigen voranbringen. 2016 betrugen die Zuweisungen gut 724 Millionen Euro, 2017 bereits 824 Millionen. „2018 werden sie auf knapp 932 Millionen Euro steigen. Davon stammen 124 Millionen aus Bundesmitteln. Im vergangenen Jahr wurden in Baden-Württemberg 89 320 Unter-Dreijährige in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut“. So die Schwäbische Zeitung vom 5. März 2018

 

Bei ca. 100 000 Lebendgeborenen pro Jahr seit 2015 waren in BW also 300 000 Unter-Dreijährige zu versorgen. Aber nur knapp 90 000 Babys wurden im Land in staatlichen Einrichtungen betreut, dagegen durften mehr als 200 000 Babys in den Armen ihrer eigenen Mutter groß werden. Das Land BW, vielmehr der Steuerzahler, berappt also mehr als 1000 Euro pro Kind in den Betrieb von Tagesstätten, während  zwei Drittel aller Mütter in die Röhre schauen, obwohl sie dieselbe Arbeit tun, allerdings human 1:1 und nicht kollektiv 1: 8.

 

Nein, so das Land BW, erwerbslose Mütter brauchen überhaupt keine Hilfe!. Seit dem Rechtsanspruch auf Kleinkindbetreuung ab 8/2013 werden alle Mütter um viel Geld betrogen, die aus gutem Grund das staatliche Angebot nicht nutzen, denn ein Krippenplatz kostet den Steuerzahler monatlich 1200.- bis 1500.- Euro. Eine Mutter, die erwerbslos ihr drittes oder weiteres Kind zuhause betreut, hat dadurch hierzulande  jeden Anspruch auf Teilhabe verwirkt. Kein müder Cent kommt auf ihr Konto, obwohl sie drei oder mehr künftige Beitragszahler erzieht. Unser familienfeindlicher Gesetzgeber                ( Parlament ) macht diesen Skandal möglich.

Her mit den Kindern! Nur kosten sollen sie uns nichts!

Der Staat spaltet uns Frauen verfassungswidrig in berechtigte, weil erwerbstätige und in unberechtigte, weil erwerbslose Mütter, ohne danach zu fragen, was Elternhäuser für den Bestand des Generationenvertrags leisten, die ihren Kindern die biologisch erforderliche   Bindungszeit an die Eltern von wenigstens drei Jahren noch immer zugestehen.

 

Der neue Koalitionsvertrag sieht unter dem euphemistischen Pseudonym BILDUNG für die kommende Legislaturperiode einen enormen Ausbau von Kindertagesstätten vor, der unsere „Wunschbabys“ fünf bis  acht oder zwölf  Stunden täglich von ihren Müttern trennt, damit diese dem Betrieb vollzeitig zur Verfügung stehen. Die lebenslang psychischen Folgen von Bindungsängsten werden in Politik und Medien ignorant totgeschwiegen. Hauptsache mütterliche Steuern und Abgaben füllen heute die Staatskasse!  Inwieweit diese aktuell den Kindern gebärfreudiger Migrantinnen zugute kommen, mag dahingestellt sein.

 

Würden Bund und Länder ihre Beiträge nicht nur erwerbstätigen Müttern zukommen lassen, sondern auch jenen, die ihren Kindern noch gönnen, im Elternhaus aufzuwachsen, so genügten sie zumindest unserem Grundgesetz, das einseitige Förderung von Erziehungsmodellen aus berechtigten historischen Gründen strikt untersagt. Staatliche Lenkung, und sei es durch monetäre Zuschüsse, verbietet unser Grundgesetz ganz bewusst, um ideologischer Manipulation einen Riegel vorzuschieben. Doch ökonomisches Wachstum scheint die Priorität des Grundgesetzes auszuhebeln. Das GOLDENE KALB fordert seinen letalen Tribut.

 

Nachwort: Im Internet kursieren Nachrichten, nach denen das europäische Geburtendefizit durch die Migration und deren üppige Nachwuchsbereitschaft ausgeglichen werden soll. Von einem geplanten Experiment zum Austausch von Völkern und Kulturen ist die Rede. Eine mono-ethnische Kultur soll in eine multi-ethnische Kultur umgewandelt werden.

 

https://www.youtube.com/watch?v=BF2GoMajI3Y

 

In diesem Fall würden die vielen Milliarden, die die bundesdeutsche Familienpolitik aufgrund des Geburtenschwundes, auch „demographisches Defizit“ genannt, an Familien seit 1965 eingespart hat, nun an Migranten ausgeschüttet. Frau Merkel macht´s möglich. Ihr wahltaktisches NEIN zur Demographie-Abgabe, die 2012 junge CDU-Abgeordnete aus Sorge um die Belastungsfähigkeit der heutigen Generation einforderten, spricht Bände. Keine Rentendebatte artikuliert bis heute die Notwendigkeit, Familien gerecht zu behandeln, sie nämlich von der doppelten Abgabenlast zu befreien um sich ein oder zwei Kinder mehr „leisten“ zu können. Außer den Kinderkosten zahlen Eltern bis heute fast die gleichen Sozialabgaben wie Arbeitnehmer ohne Kinder.

 

Ob beabsichtigt oder nicht – das Experiment Generationengerechtigkeit haben unsere Regierungen der letzten Jahrzehnte gründlich vermasselt!

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Was bedeutet „christlich-sozial“ für die CDU und Angela Merkel?

Die Schwäbische Zeitung ( Kommentar von SL ) bescheinigt am 24. 02. 2018 der Kanzlerin, das „christlich-soziale und liberale Element ihrer Partei“ zu verkörpern. Doch für den Leser wirft diese Behauptung elementare Fragen auf:

EINWURF

Sehr geehrte Frau Redakteurin, Sie sind aber mutig!

In Ihrem Kommentar schreiben Sie, Angela Merkel habe „das christlich-soziale und liberale Element in der CDU verkörpert“. Liberal lasse ich gelten. Aber wo erkennen Sie christliche *) oder gar soziale Elemente? Warum laufen die Wähler der CDU denn scharenweise davon? Eine deutliche Sprache sprechen die völlig vernachlässigte Infrastruktur, unterbezahlte und zu Tausenden fehlende Pflegekräfte in Kliniken und Altenheimen, die steigende Altersarmut und Obdachlosigkeit, ein steigender Bedarf an Tafeln, wachsende Kinder-und Familienarmut, kaum bezahlbare Wohnungen, Personalnot im Handwerk wegen einer verfehlten Akademisierung, Lehrer am Rande ihrer Kräfte wegen Überfrachtung der Schulen mit Inklusion, Migration, Erziehungsaufgaben, anstatt sich der Bildung widmen zu können….

Sie geben zu, dass Frau Merkel die konservativen Wähler übergangen hat. Das stimmt! Doch alle die o.g. Versäumnisse haben nichts, aber auch gar nichts mit konservativ oder liberal zu tun, sondern mit einer groben Missachtung des einst geschworenen Eides, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen. Dabei müsste sie auch das Wohl künftiger Generationen im Auge haben. Denn die 0,6 bis 0, 9 Kinder pro Frau, die heute fehlen, werden künftig keine Beiträge bezahlen mit der Folge, dass die heute geborenen Kinder die Renten-und Migrationslast nicht mehr werden stemmen können. Was hat die christlich-soziale Kanzlerin unternommen, um Familien mehr als zwei Kinder zu ermöglichen, ohne ins Prekariat zu fallen? Nichts! Denn jedes dritte und weitere Kind wäre nötig, um die wachsende deutsche Kinderlosigkeit abzufedern. Dazu wäre allerdings eine Politik nötig, welche die jahrzehntelange Benachteiligung von Familien gemäß Art. 3 GG beendet. Die im vagen Koalitionsvertrag vorgesehene 10.- + 15.- Euro Kindergelderhöhung verringern nur für wenige Wochen den von unserer Regierung „legalisierten“ illegalen Abmangel im Familienbudget.

O ja, Frau Merkel hat sich verdient gemacht: für Europa, für eine rechtswidrige „Rettungspolitik“ auf Kosten deutscher Steuerzahler, für eine EZB-Enteignung deutscher Sparer, für illegale Rüstungsexporte in Krisenregionen, für die Nato und damit für rechtswidrige Bundeswehreinsätze in „rentablen“ Regionen der Welt und für den globalen Welthandel auf Kosten von Entwicklungsländern – nur nicht für das deutsche Volk, dem es heute zu 40% schlechter geht als vor Jahren.

Daher, Frau L., halte ich es für äußerst gewagt, Frau Merkel christlich-soziale Verdienste zu bescheinigen.

*) Eine sterile gleichgeschlechtliche Paarung juristisch gleichzustellen mit der Ehe von Mann und Frau mit der Option auf staatstragenden Nachwuchs, widerspricht deutlich nicht nur dem christlichen, sondern auch dem Anspruch der Staatsbürger. Denn sie alle haben das Recht auf einen auskömmlichen Ruhestand. Doch dieser Gesichtspunkt scheint für AM und die CDU unerheblich zu sein. Damit hat sich das C = christlich restlos erübrigt. Mit der von der  CDU-gebilligten  „Öffnung der Ehe“ werden inzwischen auch die Zweit-und Drittehen von Migranten und deren Kinder sozial, aber illegal vom deutschen Steuerzahler gestützt.

https://www.youtube.com/watch?v=FAwZu63ebg0

Fragen Sie noch nach den Gründen, warum die AfD wächst?

Mit besten Grüßen                                                                                                      Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

Kinderrechte in die Verfassung? Wozu?

Im neu ausgehandelten Koalitionspapier von Union und SPD steht  klipp und klar, dass „Kinderrechte“ gesondert in die Verfassung aufgenommen werden ( Zeile 802 ). Darin sind sich auch alle (?) Oppositionsparteien einig. Gab es dazu eine öffentliche Debatte? Nein! Die zwei Drittel JA-Stimmen für eine Verfassungsänderung könnten daher zusammenkommen, ohne dass der Bevölkerung die Risiken für das Elternrecht klar sind. Die “Hoheit über den Kinderbetten” muss allein den Eltern zustehen, wie das Grundgesetz in Art. 6 festlegt. Dem Staat steht lediglich das Wächteramt zu.

 

Es geht um das Kindeswohl, und das ist gut so. Kinder müssen vor Gefahren für Seele, Leib und Leben geschützt werden, also vor Abtreibung, vorzeitiger Trennung von den Eltern, sexueller Irritation und Armut. Daher hat der Staat die Pflicht, jedem gezeugten Kind die biologischen, ökonomischen und psychischen Bedingungen zu schaffen, die es zu einem sicheren, stabilen und geborgenen Aufwachsen braucht.

 

Genau diese Bedingungen aber stellt der Staat selbst seit geraumer Zeit zur Disposition und schädigt die nächste Generation  durch lasche Handhabung des § 218, durch hirnschädigenden Trennungsstress bei Kleinkindern, durch sexuelle Indoktrination von Schulkindern, durch verpflichtende Ganztagsbetreuung und armutsfördernde Sozialgesetze. Ergo müsste der Gesetzgeber zuerst einmal seine eigenen katastrophalen Fehler korrigieren!

 

Sollte letztlich die Verfassungserweiterung jedoch dazu dienen, dass der Staat den Eltern die Deutungshoheit für das Wohl ihrer Kinder entzieht, damit er willkürlich schalten und walten kann, dann muss sich breiter Widerstand regen.

 

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Dazu ein Schreiben des Bündnisses RETTET  DIE  FAMILIE an alle Abgeordneten des neuen Deutschen Bundestages:

http://www.rettet-die-familie.de/rdf_files/images/content/Kinderrechte.pdf

 

Spaltung und Missachtung

Die Zeitschrift für kritische Christen PUBLIK FORUM stellt in ihrer Ausgabe 2/2018 zwei Ministerpräsidentinnen vor, nämlich Frau Kramp-Karrenbauer, CDU-Saarland, und Frau Schwesig, SPD-Mecklenburg-Vorpommern, und würdigt deren Engagement. Aus der Perspektive von jungen Familien stellt sich die Amtszeit von Frau Schwesig als Familienministerin jedoch als ein Reinfall dar.

 

Leserbrief

Keine Frau will  „zurück an Heim und Herd“, wie Frau Schwesig fälschlich so gerne behauptet. Vielmehr wollen mehr als die Hälfte aller Mütter eine dreijährige erwerbsfreie Phase, um ihren Kindern den biologischen und psychologischen Anspruch auf elterliche Präsenz zu gewährleisten. Diese Mütter wollen aber vom Staat genauso behandelt werden wie erwerbstätige Frauen, die vom Steuerzahler mit mindestens 1000 Euro Krippenförderung pro Kind und Monat gesponsert werden. Außerdem stehen erwerbslosen Müttern mehrerer Kinder und Alleinerziehenden fatalerweise monatlich nur 300 Euro Elterngeld zu, während gutverdienenden Müttern 1800 Euro überwiesen wird. Differenz in 12 Monaten: 18 000 Euro!

Erwerbstätige Mütter werden vom Staat gehätschelt, die anderen zynisch abgestraft.
  • Gleichstellung? – Nein, Spaltung!
  • Gerechtigkeit? – Nein, Missachtung!

In Schwesigs Ministerium wurde und wird Politik für den Arbeitsmarkt gemacht, anstatt für Frauen, Familien und Kinder. Daher mag Manuela Schwesig „ein Glücksfall für die SPD“ sein, für Familien war sie der totale Reinfall.

Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Petition: Sehr geehrte Frau Familienministerin Barley,……..

Sehr geehrte Frau Familienministerin Barley,

ich fordere Sie auf, Kindererziehung endlich als Arbeit anzuerkennen, indem von der Politik ein Fürsorge-Gehalt mit allen Sozialleistungen eingeführt wird. Dieses soll für einen Elternteil in angemessener Höhe, für mindestens 12 Jahre pro Kind gezahlt werden und flexibel mit Teilzeitarbeit kombinierbar sein. 
Darüber hinaus sollte das Fürsorge-Gehalt auch an pflegende Angehörige gezahlt werden, denn diese landen auch oft in der Altersarmut, wenn sie Vater, Mutter oder auch kranke, behinderte Kinder Jahre oder Jahrzehnte gepflegt haben.

………….

Mit diesem Schreiben will eine neue Petition Frau Barley auffordern, Care- Arbeit entsprechend finanziell zu honorieren, denn ohne diese bisher renten-mindernde Arbeit wird unser Sozialsystem zusammenbrechen, teils, weil nicht mehr genug Kinder geboren werden, teils weil die Kosten für die Versorgung alter Menschen nicht mehr erwirtschaftet werden können.

Daher bitte ich unsere Nutzer herzlich, über folgenden Link sich dieser Forderung anzuschließen:

Mit bestem Dank
Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Grüne Schizophrenie!

Im Brustton der Überzeugung fordern die Grünen ( Sprachrohr Claudia Roth ) bei den Sondierungsgesprächen  das „Menschenrecht auf Familie“ für Flüchtlinge ein. Hört, hört! Flüchtlingsfamilien soll gegönnt sein, was die Grünen den einheimischen  Familien aus feministischer Ideologie seit Jahren verwehren, nämlich, dass Vater, Mutter und Kinder das Recht haben auf Gemeinsamkeit statt täglicher Trennung aus ökonomischen Gründen.

Gibt es einen Unterschied zwischen geographischer und materialistisch-kapitalistischer Familientrennung?

Was passiert, wenn der syrisch-afghanisch-irakische Familiennachzug in Deutschland angekommen ist?  Müssen dann deren Kinder wenige Wochen nach der Geburt ebenso wie deutsche Babys von den Eltern getrennt,  in die staatliche Krippe befördert werden, damit deren Mütter das Wirtschaftswachstum maximieren, oder gönnt man den Migrantenmüttern, anders als den deutschen, mindestens drei wertvolle Jahre biologischer Bindungszeit zur psychischen Stabilisierung ihrer Kinder?  Möglich wäre es.

„Famiiennachzug“ – das klingt christlich-human. Alle sind uns willkommen! Entweder wird hinter dieser menschenfreundlichen Maske der Plan versteckt, auch Migrantenkinder zugunsten des ökonomischen Wachstums von den Eltern zu trennen. Oder sollten ausgerechnet den Migranten grundgesetzliche Rechte eingeräumt werden, die Eltern hierzulande verfassungswidrig verwehrt bleiben?

Irgendwann werden auch die Migranten merken, woher der neoliberale Wind in Deutschland weht. Irgendwann werden sie erkennen, dass Biologie und Humanität den Kürzeren ziehen im Rennen um ökonomische Gewinnmaximierung. Irgendwann werden sie schmerzhaft den Verlust an Freiheit und Selbstbestimmung erkennen, wenn sie sich dem kapitalistischen System ergeben. Irgendwann  werden sie merken, ideologisch bevormundet zu werden,  irgendwann werden sie es bereuen, ihre humanen Werte dem westlichen Mammon widerstandslos geopfert zu haben.

 

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

 

 

 

Artgerechtes Aufwachsen für ALLE Kinder!

Unter dem Titel „Steinzeitbabys im Internetzeitalter“ veröffentlichte <Publik Forum, kritisch – christlich – unabhängig >, einen Artikel von Barbara Brüning. Am Beispiel einer jungen Portfoliomanagerin zeigt sie: Immer mehr Eltern wollen ihre Kinder „artgerecht“ aufziehen. „Artgerecht“ – das bedeutet für Frau L., 24 Stunden am Tag selbst die Bedürfnisse ihres Babys wahrnehmen zu wollen, von seinem Wunsch nach Kuscheln, nach Nahrung bis zur Pflege. Das bedeutet eben, auf den Erwerb solange zu verzichten, wie das Kind seine eigene Mama braucht. Dazu gehört Intuition und Sensibilität und sehr viel Zeit. Und dazu gehört heute ein große Portion Widerstand gegen alle Bevormundung aus Politik, Wirtschaft und feministischer Ideologie. Für Frau L. gehört ihr Bauch nicht ihr selbst, sondern ihren Kindern.

 

Ja doch, mit dem Gehalt ihres Ehemanns kommt die Familie L. über die Runden. Aber leider haben nicht alle Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder „artgerecht“ aufzuziehen, so sehr sie sich das auch wünschten, weil  Kindererziehung in unserem Land eben keine Kohle abwirft und keine Rentenpunkte. Staatlich finanziert wird ausschließlich Kollektivbetreuung. Darüber hinaus zeigen die Horizontalen Vergleiche zum frei verfügbaren Einkommen, dass  jedes weitere Kind eine Familie zunehmend in  Existenznot bringt.

http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/211-horizontaler-vergleich-2017

und

http://www.familienbund-freiburg.de/html/media/was_am_monatsende_uebrig_bleibt_horizontaler_vergleich.html

 

Während unser Familienministerium seit Jahren unter Renate Schmidt, Ursula v.d. Leyen und Manuela Schwesig unter dem Vorwand EMANZIPATION die möglichst frühe, möglichst ganztägige Erwerbsarbeit von Müttern nach der Entbindung forciert, und damit eine Entfremdung von Mutter und Kind, regt sich zumindest in abgesicherten Familien wieder ein Trend, der nicht nach den Bedürfnissen der Betriebe und des Finanzministers fragt, sondern nach den Bedürfnissen des Babys, das seit der Steinzeit auf die Mama angewiesen ist.

 

Leserbrief

Bravo! Da hat sich Publik Forum aber was getraut, was bei anderen Blättern ein absolutes NO GO ist. PF stellt eine emanzipierte Managerin vor, die sich weder von Frauenverbänden, noch von der so genannten Familienpolitik die nötige Zeit stehlen lässt, um dem Bedürfnis ihres Kindes nach Bindung und Nähe gerecht zu werden. Sie folgt keinen verlockenden Angeboten, sondern vertraut ihrer Intuition, um ihr Kind „artgerecht“ aufwachsen zu lassen.

O, o, was mögen da bloß die Grünen sagen? Artgerechte Haltung ja, aber doch nicht für Menschenkinder! Emanzipierte Mütter lassen sich an den Betrieb fesseln, aber doch nicht ans Haus! Wozu gibt es schließlich Ställe, Pardon Krippen mit Rechtsanspruch!

Und erst die FDP? Freiheit in der Wahl seines Lebensentwurfs gilt für alle, nur nicht für Mütter, die in der Nähe ihrer Kinder bleiben wollen. Wer nicht erwerbstätig sein will,  n u  r  weil er die künftigen Garanten der Solidargemeinschaft großzieht, hat eben die Risiken Abstieg und Altersarmut selbst zu tragen – sorry! In diesem Zynismus sind sich fast alle Parteien einig.

Preisfrage: Was kann die Politik tun, um  a l l e n  Kindern ein „artgerechtes“ Aufwachsen zu ermöglichen?

Bärbel Fischer

 

Mütterrente erweitern! – SOLI in die Beitragskasse überführen!

Im Interview mit Tobias Schmidt spricht sich die FDP Generalsekretärin Nicola Beer gegen die Mütterrente aus mit der Begründung, gegen Altersarmut sei diese keine Hilfe, weil sie auf die Grundsicherung angerechnet würde. Doch dieser Skandal ließe sich ruckzuck beseitigen, indem man die Mütterrente eben zur Grundsicherung hinzufügt. Mütterrenten müssen nicht nur Altersarmut beseitigen, sondern die Leistung der Mütter vor 1992 honorieren. Aber auch dafür gibt es bei der FDP kein Verständnis. Sie plädiert lieber für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ( SOLI ) – ein Vorschlag, der Familien total aus dem Auge verliert.

OFFENER  BRIEF

Schwäbische Zeitung – Nachrichten & Hintergrund 11. 11. 2017, Nachgefragt

 

Bei dem „zentralen Versprechen aller Parteien, den SOLI auf null zu führen“ soll die „Glaubwürdigkeit der Politik insgesamt “ demonstriert werden ( Zitat ). Dabei demonstriert die Politik genau hier ihre Un-glaubwürdigkeit.

Denn ab dem 2. Kind zahlt ein gesetzlich Versicherter bei einem mittleren Jahreseinkommen von 50 000 Euro gar keinen Soli. Da Familien durch Kindererziehung  Solidaritätsarbeit per se leisten, war die Verschonung vom Soli mehr als gerechtfertigt. Will man diesen abschaffen, so werden zwar Gutverdiener ohne Kinder üppig, Familien jedoch um keinen einzigen Cent entlastet, obwohl diese weiterhin solidarisch die Nachwuchsarbeit leisten.

Ein „Schritt in die richtige Richtung“ wäre, den Soli umzulenken in die Beitragskassen, um endlich  den unerträglichen Zustand zu beenden, dass Eltern mehrerer Kinder gleich hohe Beiträge zahlen müssen wie Arbeitnehmer, die keine oder geringe Unterhaltskosten aufzubringen haben. So zahlt das Ehepaar mit sechs Kindern genau wie das Ehepaar ohne Kinder ( Jahresbrutto 50 000.-)  10 263 Euro an jährlichen Sozialabgaben. Seit fast 20 Jahren ignorieren unsere Regierungen die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, dass  Eltern je nach Kinderzahl bei den Beiträgen entlastet werden müssen. Doch dafür scheint auch bei den „Jamaikanern“ der politische Wille zu fehlen.

Hier wäre ein Hebel, um Kinderarmut (=Familienarmut ) zu vermeiden, denn am Ende des Jahres fehlen der Familie mit sechs Kindern bis heute von ihrem gesetzlichen Existenzminimum volle 12 361 Euro, also jeden Monat mehr als tausend Euro.

( Quelle: Horizontaler Vergleich – Familienbund Freiburg )

Bärbel Fischer                                                                                                          FORUM  FAMILIENGERECHTIGKEIT