Erst informieren, dann korrigieren!

Die Einteilung der  Bürger in Menschen mit und Menschen ohne Kinder sei nicht zielführend, meint die Kanzlerin und unterbindet eiligst die Diskussion um ein gerechtes Alterssicherungssystem. Nicht die jungen aufmüpfigen CDU-Abgeordneten, sondern unser Gesetzgeber selbst sortiert seit fast 60 Jahren ungerührt und gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Eltern in die Schublade „Verlierer“ und Kinderlose in die „Gewinner“- Schublade.

Um keinen Zwist aufkommen zu lassen: Menschen ohne Nachwuchs können selbst gar nichts dafür, dass sie von dem Fehlkonstrukt Generationenvertrag profitieren. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass über die Umlage Kinderlosen die gleichen Rentenansprüche zustehen wie Eltern, auch wenn sie niemals Kinderkosten zu tragen hatten. Meist fallen die Renten Kinderloser sogar höher aus, weil sie ununterbrochen erwerbstätig sein konnten, im Gegensatz zu Müttern oder Vätern. Bis auf 0,25%  bei der Pflegeversicherung zahlen sie nicht einen Cent mehr an Sozialabgaben als Eltern von Kindern. Was Eltern für ihre, also  u n s e r e   Kinder leisten interessiert unseren Gesetzgeber einfach nicht. So kam es zu einer skandalösen Schlechterstellung der Familien mit der logischen Folge, dass  sich in den letzten 50 Jahren die Geburtenzahlen halbierten. Wer will sich schon wegen Kindern ruinieren?

Längst ist absehbar, wohin die Reise geht, wenn nur noch in 28% aller Haushalte Kinder aufwachsen. Doch die Politiker trauen sich nicht an eine Korrektur. Zu lange haben sie dem Volk die wahren Zusammenhänge von Geben und Nehmen verschwiegen. Völlig blauäugig holen wir den Kindern die Butter vom Brot und den Eltern das Geld aus der Tasche.

Das muss aber so nicht bleiben. Zuerst informieren, dann korrigieren im Vertrauen auf die Einsicht demokratischer Bürger.

Bärbel Fischer

Belohnen statt bestrafen?

Sehr geehrte Frau Lennartz,

Sie haben recht, der Ton macht die Musik. Es wäre besser gewesen, die jungen CDU-Politiker hätten eine Diskussion um die Gleichbehandlung von Familien mit der  kinderlosen Bevölkerung angestoßen. Es geht nämlich nicht darum, Familien besser zu stellen, sondern darum, ihren generativen Beitrag zu den Sozialsystemen zu würdigen, den ja Kinderlose nicht leisten, egal, ob sie biologisch oder aus freier Entscheidung kinderlos sind.

Eine Besserstellung von Familien sehen Sie – grundlos – bereits in mehrerer Hinsicht verwirklicht:

  • in dem niedrigeren Beitrag zur Pflegeversicherung. 2001 verlangte das BverfG in seinem Pflegeurteil, dass Eltern von Kindern nicht schlechter gestellt werden dürfen als Kinderlose. Heraus kam eine Erhöhung der Beiträge um 0,25 % auf 1% des Bruttoeinkommens. Bei einem Jahresbrutto von 30 000 Euro ergibt sich für ein kinderloses Ehepaar eine jährliche Erhöhung von 75 Euro gegenüber Eltern, pro Monat 6,25 Euro. Dieses PLUS spricht Bände!
  • in der „beitragsfreien“ Mitversicherung der Kinder. Hier darf ich Sie mit dem vorsitzenden Richter des hessischen Landessozialgerichts, Dr. Jürgen Borchert, auf einen Irrtum hinweisen. Dadurch, dass der Familienvater von drei Kindern sein Einkommen durch 5 teilen muss, zahlt jedes Familienmitglied auch ein Fünftel des Beitrags zur Krankenversicherung. Beispiel: Jahresbrutto: 30 000.- / Jahresbeitrag KV: 2 460.- , Anteil pro Person: 6000.- / Jahresbeitrag pro Person  492.- De facto versichert sich jede Person mit einem Fünftel selbst, ist also nicht beitragsfrei mitversichert. Es wird immer vergessen, dass die Familienmitglieder nicht nur auf dem Papier stehen, sondern  Menschen mit Bedarfen sind, und deshalb eben auch Anspruch auf je einen Teil des elterlichen Einkommens haben. Beitragsfrei mitversichert wäre die Familie erst, wenn allein der Verdiener nur ein Fünftel seines Beitrags entrichtete. Trotzdem wird das Schlagwort genüsslich weiterverbreitet.

Die frühere Familienministerin UvdL  rühmte sich 2006 sehr wohl und pries lautstark die astronomisch hohe deutsche Familienförderung von sage und schreibe 184 Milliarden. Grundlage dieser Berechnung war ein 15-seitiges Papier mit allen familienbezogenen Leistungen und Maßnahmen des Staates, zu denen sie unredlich auch Bildungsausgaben, Ehegattensplitting, Witwenrenten, Absetzbarkeit von Haushaltshilfen etc. rechnete. Außerdem musste sie zugeben, dass Familien mit Kindern etwa 54 % der gesamten Familienförderung von den Eltern über Steuern mitfinanziert werden ( Refinanzierung ). Die Kritik an den Zahlen blieb nicht aus. Deshalb wurde der Familienlastenausgleich 2008 durch eine Expertenkommission auf 49 Mrd. Euro ( Steuerfreiheit des Kinderexistenzminimums, Kinderfreibeträge) festgeschrieben. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kam bei seiner Berechnung auf nur 38,6 Milliarden für Kinder und Eltern. Noch immer geistern aber die 184 Mrd. durch die Medien.

Sehr geehrte Frau Lennartz, weder müssen Familien belohnt, noch Kinderlose bestraft werden, sondern es muss Gerechtigkeit gelten.  Das Vokabular: Strafzahlungen, Kindersoli, Malus stammt nicht von den jungen CDU-Politikern. Sie wollen nichts als kinderzahlbezogene Sozialabgaben. Sie wollen auch keinen Generationen- und keinen Gesellschaftskrieg. Auch das wird ihnen unterstellt. Die Schmähungen kommen aus den Parteien und den Medien. Man kann alles in den Dreck ziehen, wenn man nur das entsprechende Vokabular benutzt.

Im Anhang füge ich die offizielle Tabelle 2012 zum horizontalen Vergleich über das frei verfügbare Einkommen je nach Familienstand bei ( Quelle: Deutscher Familienverband, Berlin). Hier sehen Sie auf einen Blick, wie viel Verlust Familien mit jedem weiteren Kind erleiden.

Ich darf schließen mit einem Zitat des ehemaligen Präsidenten des Caritasverbandes, Hellmut Puschmann:

„Es gibt viele Methoden, sich dauerhaft zu ruinieren. Eine der erfolgversprechendsten in Deutschland ist die Gründung einer mehrköpfigen Familie.“

Damit grüße ich Sie freundlich

Bärbel Fischer

für die ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

im Landkreis Ravensburg

 

Strafzahlung für Kinderlose?

Strafzahlung?

Diese Wortschöpfung könnte, wenn wir Glück haben, der Anstoß für eine längst fällige Gerechtigkeitsdebatte werden. Denn es geht einzig um Gerechtigkeit. Ein Elternpaar mit drei Kindern verliert bei 30 000 Jahresbruttoeinkommen trotz Kindergeld gegenüber einem kinderlosen Ehepaar jährlich 14 215 Euro, monatlich also 1 185 Euro an frei verfügbarem Einkommen, pro Kind also 395 Euro.  Diese Zahlen stammen vom Deutschen Familienverband, Berlin, für das Jahr 2012. Hätten Familien das gleiche Einkommen zur Verfügung wie Kinderlose, dann gäbe es fast keine Familien-und Kinderarmut in Deutschland. Im Übrigen stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass Familien  wegen ihres generativen Beitrags nicht benachteiligt werden dürfen.

Wer nach der Ursache dieser Diskrepanz sucht, der erkennt, dass die Eltern genauso hohe Sozialabgaben abführen wie Arbeitnehmer ohne Nachwuchs, obwohl die Kinder tagtäglich über 18 Jahre genährt, gekleidet, gebildet und versorgt werden müssen (Wohnung, Heizung, Wasser, Strom, Fahrtkosten). Eltern zahlen also doppelt oder mehrfach in die soziale Absicherung der Gesellschaft mit dem Erfolg, dass sie bei der eigenen Rente noch einmal hohe Einbußen erleiden werden. – Wie war das nochmal mit der Strafzahlung?

Bärbel Fischer

Diabolus

Bekäme ich als ein DIABOLUS von meinem Vorgesetzten den Auftrag, die Gesellschaft zu zerstören, so würde ich strategisch mit der Zerstörung der Familie beginnen.

Zunächst würde ich Ehe und Treue als überholt deklarieren und Volksvertreter mit mehreren gescheiterten Ehen als Vorbilder in Regierungsverantwortung hieven. Dann müsste ich die Vater-Mutter-Kinder-Familie als absolut unzeitgemäß verspotten, Patchwork und Alleinerziehend dagegen über die Medien zum Erfolgsmodell hochstilisieren. Ganz wichtig ist es, die traditionelle Familie als Hort von Unterdrückung und Grausamkeit zu verdächtigen, wo Kinder zu Tode gequält werden und wo ihnen ein veraltetes bürgerliches Rollenmuster vermittelt wird. Die klassische Familie als ein vorgestriges, lächerlich altbackenes und biederes Phänomen darzustellen wäre ein weiterer Schritt zu deren Demontage. Weiterhin müssen Familienmütter als faule Schlampen verunglimpft werden, die den ganzen Tag vor der Glotze hocken und sich mit Schnaps abfüllen. Dass man solchen Looserinnen kein bares Betreuungsgeld anvertrauen kann, sondern nur „Bildungsgutscheine“, dürfte sich von selbst verstehen. In der Folge gehören dem heimischen Herd und dem Familientisch der Garaus gemacht. Denn für die Zerschlagung der Familien ist nichts wichtiger, als die Mütter von Herd und Kindern zu trennen. Das wusste schon Friedrich Engels (1820 – 1895) bei der Festlegung der Grundsätze des Kommunismus. Familie hat deswegen nur noch Schlafplatz zu sein. Tagsüber werden die Mütter als so genannte Fachkräfte in die Betriebe geschickt, die Kinder in Institutionen ausgelagert.

Um dies zu erreichen sind allerdings mehrere Voraussetzungen nötig:

  • Die Einkommen der Eltern müssen so minimiert werden, dass eine Familie mit mehreren Kindern davon nicht mehr leben kann.
  • Familien müssen mit jedem weiteren Kind zunehmend unter das Existenzminimum geraten. Dieses Problem ist in Deutschland bereits perfekt gelöst durch ein Sozialsystem, das Eltern ausbeutet, sich aber schönfärberisch „Generationenvertrag“ nennt.
  • Rechtsgüter wie das Ehegattensplitting, die so genannte Mitversicherung und Erziehungszeiten müssen immer aggressiver als Fehlanreize diffamiert und eiligst abgeschafft werden. Aber auch hier ist schon gute Vorarbeit geleistet worden.

Meine diabolische Hauptaufgabe aber besteht darin, die wahre Absicht meines Auftrages zu verschleiern. Nur mit Beschönigungen kann die Gehirnwäsche der Gesellschaft zum Ziel führen. Ich sage Generationenvertrag, meine aber Ausbeutung der Eltern und der nachfolgenden Generation. Ich spreche von Selbstverwirklichung, meine aber Mehrfachbelastung und Hamsterrad. Ich nenne es  frühkindliche  Bildung und meine Gängelung. Ich spreche von Betreuung, gemeint ist aber Kollektivierung. Ich philosophiere über den demographischen Wandel, meine aber  die demographische Katastrophe in Deutschland.

Hier kann ich mich gemütlich zurücklehnen. Mit 1,4 Kindern pro Frau, 120 000 Abtreibungen und 300 000 jungen Auswanderern pro Jahr wird sich Deutschland in wenigen Jahren selbst abgeschafft haben. Solange nach deutschem Recht Kinderlosigkeit belohnt, Elternschaft aber bestraft wird, werden Paare sich ihren Kinderwunsch vollends abschminken. 1: 0 für mich, ohne dass ich nur einen Finger krumm mache. Sinkende Geburtenraten versetzen mich in diabolische Ekstase, denn hier kann ich den Erfolg meines destruktiven Einsatzes ablesen.

Nichts befördert den Ruin der Gesellschaft so effektiv wie die Zerstörung ihrer Basis, nämlich der Familie.

Diabola Bärbel Fischer


Vereinbarkeit von Beruf und Familie?

 

Es gibt für Mütter zwei Motivationen, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen:

Entweder sie wollen ohne nennenswerte Unterbrechung in ihrem erlernten Beruf weiterarbeiten, sich engagieren, Erfolg haben. Oder sie müssen erwerbstätig sein, um die Familie vor Armut zu bewahren. In beiden Fällen bleibt nur, die Betreuung ihrer Kinder an Dritte zu delegieren.

 

„Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ heißt das Erfolgsrezept von Politik und Wirtschaft. Dabei haben sie die Vollerwerbstätigkeit der Mütter bei Ganztagsbetreuung der Kinder ab 12 Monaten im Auge. Dies hat

 

  • Vorteile für den Staat: Einnahmen von Steuern und Sozialbeiträgen, Einnahmen von Mehrwertsteuern durch vermehrten Konsum,

 

  • Vorteile für die Arbeitgeber: Die Frauen können acht Stunden präsent und im Einsatz sein. Die Arbeitsplätze sind mit billiger Frauenarbeit besetzt, durch Überangebot von BewerberInnen können Löhne niedrig gehalten werden.

 

  • Vorteile für die Mütter: Die Kinder sind ganztägig versorgt.

 

Für die Mütter tun sich allerdings auch erhebliche Nachteile auf:

  • Mehrfachbelastung bis zum Burnout, Zeitnot, ständiger Termindruck, ständiger Organisationszwang z. B. bei Krankheit, Eifersucht auf die Betreuerin,weil sich die Kinder emotional umorientieren, Qualitätsmängel der Krippe

 

Nachteile für die Kinder:

  • Verlassenheitsängste als Stressfaktor, emotionale Entfremdung von den Eltern, täglich zwei Trennungssituationen, Zuwendungsmangel, Aggression und Resignation

 

Unbestritten ist es das selbstverständliche Recht der Väter und Mütter, ihre Kinder in Krippen- oder eine sonstige Betreuung zu geben, wenn sie sich ihrem Beruf verschreiben wollen. 

 

Entsprechend muss es aber auch für Eltern als selbstverständliches Recht gelten, dass sie ihre Kinder in eigener Obhut und Verantwortung zuhause erziehen können. 

Denn es gibt immer noch viele Eltern, die sich dem Diktat von Wirtschaft und Politik nicht beugen wollen. Sie setzen auf ihr grundgesetzliches Recht ( Art. 6 GG), ihre Kinder in eigener Obhut und Verantwortung  selbst zu betreuen, zu fördern und sie durch die Kindheit zu begleiten. Sie sehen Vereinbarkeit als ein sehr problematisches Instrument an, mit welchem auf Kosten von Kindern und Eltern wirtschaftlicher Profit gemacht wird, ( um das Wort Sklaverei zu vermeiden). Sie stehen auf dem Standpunkt, dass sich die Fürsorge für Kinder und Erwerbsarbeit außer Haus gar nicht vereinbaren lassen, sondern Geldmangel lediglich durch Zeitmangel ersetzt wird, die Belastungen für die Eltern sich addieren und die Kinder sich von ihren Eltern entfremden. Sie lehnen familienferne Ganztagsbetreuung von Kindern ab, auch wenn medial verbreitete Pseudostudien die Überlegenheit kollektiver Krippenbetreuung vor individueller Zuwendung durch die Mutter suggerieren wollen. Eine fortschreitende Entfamilisierung bewirkt nach ihrer Überzeugung den Verfall sozialer Werte, die früher in intakten Familien noch vermittelt werden konnten.

 

Staat und Wirtschaft sitzen jedoch am längeren Hebel.

 

  • Von Seiten der Politik wird heute Vereinbarkeit +Krippenbetreuung  zum bevorzugten gesellschaftlichen Modell postuliert und exklusiv hoch subventioniert. Das geschieht mit Lenkungsabsicht und hat Lenkungswirkung. Auf dieser Schiene kann von Müttern scheinbar ganz legal (?) verlangt werden, dass sie berufstätig zu sein haben, wie es ja bereits Realität bei Alleinerziehenden ist. Vom Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz bis zur Krippenpflicht ist der Weg nur kurz. Kindererziehung muss zwangsläufig kollektiviert werden. Wer sich diesem Modell verweigert, hat mit finanziellen und gesellschaftlichen Einschränkungen zu rechnen. Schon Engels forderte zur Durchsetzung einer sozialistischen Gesellschaftsordnung zuallererst die Zerschlagung der Familien durch die Eliminierung der Mütter. Sozialismus pur!

 

  • Den Schwarzen Peter haben in jedem Fall die Eltern. Sie bringen ihr Sonderopfer durch unbezahlte Erziehungsarbeit, durch Sozialabgaben ohne Rücksicht auf die Zahl ihrer Kinder, durch Einbußen bei der Altersversorgung bis zu 60 %. Vom Makel der Diskriminierung können sie sich aber nicht befreien. Nach wie vor werden sie verspottet und bevormundet ( Herdprämie, Gutscheine) von Parlamentariern, die selber nur eines oder gar keine Kinder haben. Ohne Skrupel werden von SPD, Grünen, Linken, FDP und Teilen der CDU/CSU  bereits  Rechtsgüter zur Steuergerechtigkeit öffentlich zur Disposition gestellt, wie das Ehegattensplitting, die so genannte Mitversicherung und  Erziehungszeiten, um sie als „Fehlanreize zulasten von Erwerbsbiographien“  baldmöglichst abzuschaffen.

 

  • Trotz einer, im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hohen Arbeitsmarktintegration von Frauen in Deutschland kritisiert EU-Kommissar Laszlo Andor in Brüssel das geplante Betreuungsgeld: Eltern einen Anreiz zu bieten, zuhause zu bleiben und dafür Geld zu bekommen, schwäche den Arbeitsmarkt. Er sei überrascht, dass die Bundesregierung Mütter zur Betreuung ihrer Kinder zuhause ermutige. „Es gilt in Europa die klare Politik, die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt zu fördern.“
  • Auch die Rechtsprechung hat einen Paradigmenwechsel vollzogen. Im Widerspruch zu früheren Urteilen wiesen die neu gewählten Verfassungsrichter bereits mehrere Klagen von Eltern mit der Begründung ab, die Erwerbstätigkeit von Frauen habe Vorrang vor Familienarbeit.

 

Man sieht: Die Selbstbestimmung/Emanzipation der Frau wird mehr denn je missachtet. Mehr denn je werden Mütter ausgebeutet.  Man sieht außerdem überdeutlich, zu welchem Zweck und zu wessen Profit die Floskel von der Vereinbarkeit „erfunden“ wurde. Die Familie hat sich dem Diktat von Politik und Wirtschaft zu beugen.

 

Die Ideologien ökonomischer Machbarkeit und sozialistischer Gleichmacherei verbünden sich mittels der schönfärberischen Phrase von der so genannten  Vereinbarkeit nicht für, sondern gegen Familien.  Auf einen Nenner gebracht:

 

Wirtschaftliche und sozialistische Ideologien sägen mit ein und der selben Vereinbarkeitssäge  am Ast unserer Gesellschaft.

 

Bärbel Fischer

 

 

Öffentliche Kinderbetreuung = Infrastruktur?

Bei der Debatte um das Betreuungsgeld für Vollzeitmütter werfen die Kritiker, unter anderem, stereotyp folgendes Argument ein: „Wer die öffentliche Infrastruktur der Kinderbetreuung nicht nutzt ist selbst schuld und kann vom Staat keine Entschädigung in Form eines Betreuungsgeldes dafür erwarten.“ Für dieses Privatvergnügen brauche der Steuerzahler nicht aufzukommen. 

Für die Kritiker gilt offenbar:

Öffentliche Kinderbetreuung = Infrastruktur, familiäre Kinderbetreuung = Privatvergnügen

 

Entgegnung:

 

Öffentliche Infrastruktur (z.B. Straßennetz, Wasserversorgung, Müllabfuhr) ebenso wie das Bildungs-, Sport- und Kulturangebot zeichnet sich durch zwei Merkmale  aus:

  1. sie steht ausnahmslos allen Bürgern zur Verfügung,
  2. sie wird über kostendeckende Gebühren/ Steuern von den Nutzern selbst finanziert.

 

Öffentliche Kinderbetreuung jedoch nützt lediglich jenen Eltern, die beide erwerbstätig sind und ihre Kinder unterbringen müssen, also nur einer begrenzten Klientel. Diese beteiligt sich nur zu rund 1/5 an den tatsächlichen Kosten, die anderen 4/5 muss der Steuerzahler berappen. Ohne öffentliche Bezuschussung müssten Eltern für die Kinderbetreuung kostendeckend pro Kind und Monat 1000 Euro bezahlen.  Es handelt sich  bei der Krippenoffensive demnach nicht um die Schaffung von Infrastruktur sondern um reine Subventionierung,  da weder die Nutzer für die Kosten aufkommen, noch die Allgemeinheit das Angebot nutzen kann. Im Übrigen ist jede Subventionierung mit einer Lenkungsabsicht verbunden, was bedeuten könnte, dass sich der Staat mehr und mehr der Rechte der leiblichen Eltern bemächtigen will.

 

Der Staat  zeigt seit etwa zehn Jahren ein auffallendes und höchst intensives Interesse, Kleinstkinder familienfern betreuen zu lassen. Um die Kosten dafür dem Bildungsetat entnehmen zu können,  deklariert er die öffentliche Kinderbetreuung kurzerhand und ohne wissenschaftliche Berechtigung als „Bildungsstätte“ und plant über einen Rechtsanspruch bereits die Pflicht zum Besuch der Kindertagesstätten. Damit erklärt der Staat familiäre Erziehung für minderwertig und nicht förderungswürdig. Dies ist ein schwerer Eingriff ins Elternrecht ( Art. 6 GG )

 

Bei der öffentlichen Kinderbetreuung von „Infrastruktur“ zu sprechen ist also eine bewusste, vielleicht auch böswillige Verschleierung der Tatsache, dass unser Staat  einen Teil seiner Kinder und Eltern exklusiv bevorzugt, den anderen Teil benachteiligt. Das bedeutet einen Verstoß gegen das grundgesetzliche Gleichheitsgebot ( Art. 3 GG), der auch durch die Zahlung eines Betreuungsgeldes wegen seiner Geringfügigkeit nicht behoben wird. Diesen Skandal kann nur eine finanzielle Gleichbewertung von familiärer und öffentlicher Kinderbetreuung aus der Welt schaffen.

 

Daher gilt:

 

Von Infrastruktur reden wir nur, wenn das öffentliche Angebot allen Bürgern zugänglich ist und nicht ideologisch begründete Verhaltensweisen voraussetzt. Infrastruktur wird über kostendeckende Gebühren und Abgaben der Nutzer angeboten. Es verbietet sich demnach, allein die öffentliche Kinderbetreuung  als Infrastruktur zu bezeichnen, da sie nur einem geringen Teil der Bevölkerung zugute kommt und nicht kostendeckend von den Nutzern selbst bezahlt wird.

 

Der Staat fördert öffentliche wie private Schulen und Hochschulen gleichermaßen, um den speziellen Bedürfnissen  seiner Bürger an Bildung nachzukommen. Also ist auch private familiäre Kinderbetreuung der öffentlichen gleichzustellen.

 

Es ist folglich genau umgekehrt: Nicht die Empfänger des Betreuungsgeldes, sondern die Empfänger der Krippensubventionierung werden auf Kosten der Allgemeinheit exklusiv und üppig bedient.

 

Da der Nutzen der Kindererziehung heute aufgrund des Sozialrechts der ganzen Gesellschaft zugute kommt und nicht nur den Eltern, wie das früher der Fall war, ist der Staat zwar gefordert, die Kindererziehung finanziell zu honorieren. Das darf aber in Übereinstimmung mit Art. 6 GG nicht von der Art der Betreuung abhängig gemacht werden.

 

Bärbel Fischer

Öffentliche Kinderbetreuung = Infrastruktur?

Bei der Debatte um das Betreuungsgeld für Vollzeitmütter werfen die Kritiker, unter anderem, stereotyp folgendes Argument ein: „Wer die öffentliche Infrastruktur der Kinderbetreuung nicht nutzt ist selbst schuld und kann vom Staat keine Entschädigung in Form eines Betreuungsgeldes dafür erwarten.“ Für dieses Privatvergnügen brauche der Steuerzahler nicht aufzukommen. 
Für die Kritiker gilt:
Öffentliche Kinderbetreuung = Infrastruktur, 
familiäre Kinderbetreuung    = Privatvergnügen
Entgegnung:
Öffentliche Infrastruktur (z.B. Straßennetz, Wasserversorgung, Müllabfuhr) ebenso wie das Bildungs-, Sport- und Kulturangebot zeichnet sich durch zwei Merkmale  aus: 
  1. sie steht ausnahmslos allen Bürgern zur Verfügung,
  2. sie wird über kostendeckende Gebühren/ Steuern von den Nutzern selbst finanziert.
Öffentliche Kinderbetreuung jedoch nützt lediglich jenen Eltern, die beide erwerbstätig sind und ihre Kinder unterbringen müssen, also nur einer begrenzten Klientel. Diese beteiligt sich nur zu rund 1/5 an den tatsächlichen Kosten, die anderen 4/5 muss der Steuerzahler berappen. Ohne öffentliche Bezuschussung müssten Eltern für die Kinderbetreuung kostendeckend pro Kind und Monat 1000 Euro bezahlen.  Es handelt sich  bei der Krippenoffensive demnach nicht um die Schaffung von Infrastruktur sondern um reine Subventionierung,  da weder die Nutzer für die Kosten aufkommen, noch die Allgemeinheit das Angebot nutzen kann. Im Übrigen ist jede Subventionierung mit einer Lenkungsabsicht verbunden, was bedeuten könnte, dass sich der Staat mehr und mehr der Rechte der leiblichen Eltern bemächtigen will.
Der Staat  zeigt seit etwa zehn Jahren ein auffallendes und höchst intensives Interesse, Kleinstkinder familienfern betreuen zu lassen. Um die Kosten dafür dem Bildungsetat entnehmen zu können,  deklariert er die öffentliche Kinderbetreuung kurzerhand und ohne wissenschaftliche Berechtigung als „Bildungsstätte“ und plant über einen Rechtsanspruch bereits die Pflicht zum Besuch der Kindertagesstätten. Damit erklärt der Staat familiäre Erziehung für minderwertig und nicht förderungswürdig. Dies ist ein schwerer Eingriff ins Elternrecht ( Art. 6 GG ) 
Bei der öffentlichen Kinderbetreuung von „Infrastruktur“ zu sprechen ist also eine bewusste, vielleicht auch böswillige Verschleierung der Tatsache, dass unser Staat  einen Teil seiner Kinder und Eltern exklusiv bevorzugt, den anderen Teil benachteiligt. Das bedeutet einen Verstoß gegen das grundgesetzliche Gleichheitsgebot ( Art. 3 GG), der auch durch die Zahlung eines Betreuungsgeldes wegen seiner Geringfügigkeit nicht behoben wird. Diesen Skandal kann nur eine finanzielle Gleichbewertung von familiärer und öffentlicher Kinderbetreuung aus der Welt schaffen.
Daher gilt:
Von Infrastruktur reden wir nur, wenn das öffentliche Angebot allen Bürgern zugänglich ist und nicht ideologisch begründete Verhaltensweisen voraussetzt. Infrastruktur wird über kostendeckende Gebühren und Abgaben der Nutzer angeboten. Es verbietet sich demnach, allein die öffentliche Kinderbetreuung  als Infrastruktur zu bezeichnen, da sie nur einem geringen Teil der Bevölkerung zugute kommt und nicht kostendeckend von den Nutzern selbst bezahlt wird.
Der Staat fördert öffentliche wie private Schulen und Hochschulen gleichermaßen, um den speziellen Bedürfnissen  seiner Bürger an Bildung nachzukommen. Also ist auch private familiäre Kinderbetreuung der öffentlichen gleichzustellen.
Es ist folglich genau umgekehrt: Nicht die Empfänger des Betreuungsgeldes, sondern die Empfänger der Krippensubventionierung werden auf Kosten der Allgemeinheit exklusiv und üppig bedient.
Da der Nutzen der Kindererziehung heute aufgrund des Sozialrechts der ganzen Gesellschaft zugute kommt und nicht nur den Eltern, wie das früher der Fall war, ist der Staat zwar gefordert, die Kindererziehung finanziell zu honorieren. Das darf aber in Übereinstimmung mit Art. 6 GG nicht von der Art der Betreuung abhängig gemacht werden.
Bärbel Fischer

Altersarmut bekämpfen…

Schon wieder „beglückt“ uns eine Studie zur Altersarmut aufgrund „unterbrochener Erwerbsbiographie“ wegen Familienzeit. Neuerdings versucht die Wirtschaft verstärkt,  Mütter mit dem Schreckgespenst ALTERSARMUT endlich zu Vollzeiterwerbstätigkeit und zur Ganztagsbetreuung ihrer Kinder zu bewegen. Dazu werden immer wieder neue so genannte „wissenschaftliche Studien“ in Auftrag gegeben.

http://www.fu-berlin.de/presse/informationen/fup/2012/fup_12_015/index.html

Kommentar

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Riedmüller,

sehr geehrte Frau Schmalreck!

Die Pressemitteilung zu Ihrer Studie vom 24. 01. 2012  haben wir aufmerksam gelesen. Nicht dass Sie uns Neues vorgestellt hätten. Studien zu diesem Thema werden alle paar Monate erstellt und haben stets eines gemeinsam:

  • Sie werden von wirtschaftsnahen Verbänden in Auftrag gegeben und bezahlt. Somit wird vom Auftraggeber ein entsprechendes Resultat erwartet.
  • Sie zeichnen stets das Menetekel Altersarmut von Frauen an die Wand
  • Sie sind nicht ergebnisoffen, sondern zielgerichtet auf Vollerwerbstätigkeit
  • Sie missachten den Familienwunsch der Eltern und der Kinder
  • Sie bemängeln diverse  „Fehlanreize“, Familienarbeit der Erwerbsarbeit vorzuziehen
  • Sie basieren auf der Grundlage unseres bestehenden, aber ungerechten Sozial-und Arbeitsrechts 
Richtig ist natürlich, dass Müttern Altersarmut droht, wenn sie eine „unterbrochene Erwerbsbiografie“ haben. Während dieser Unterbrechung haben sie aber Kinder geboren, genährt, gepflegt, umsorgt, erzogen, gelehrt. Dieses Phänomen wird in keiner der Studien erwähnt. Vielleicht ist Ihnen noch nie der Gedanke gekommen, dass die jungen Mütter nicht aus Faulheit ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, sondern weil sie spüren, dass ihre Kinder sie brauchen. Sie wollen voll und ganz Eltern sein, nicht nur, weil  die Kinder einen biologischen Anspruch auf die Präsenz ihrer Mütter haben, sondern aus purer Freude an der Familie. Sie bewerten die ersten Kinderjahre als kostbares Geschenk. Verpasste Familienzeit lässt sich nie wieder einholen. Sie sind auch davon überzeugt, dass ihre Kinder in der Obhut ihrer eigenen Eltern gesünder aufwachsen als unter familienferner Betreuung. Wer vollerwerbstätig bleiben will, der verzichtet sowieso auf Kinder. 

Für Nachwuchs zu sorgen ist, anders als in Frankreich,  in Deutschland jedoch ein Nullfaktor. Dass  Frauen in Deutschland durch Mutterschaft an Rente einbüßen, das ist ein, von der „Wissenschaft“ bisher ignorierter, unglaublicher Skandal! Dass Wissenschaftler überhaupt auf dieser Basis argumentieren, lässt an jeder Logik zweifeln. Kaum zu fassen ist außerdem, dass „die „Wissenschaft“ niemals die familienfeindliche Struktur unserer Versorgungsgesetze unter die Lupe nimmt, statt dessen aber deren Folgen, also z. B. die Altersarmut von Frauen, als gottgegeben akzeptiert. Diese gäbe es gar nicht, wenn man die gesellschaftliche Leistung der Frauen würdigte. Blind für kreative Modelle zur besseren Absicherung von Müttern werden stumpfsinnig die antiquierten und abgegriffenen DDR-Rezepte empfohlen, wie Vollerwerbstätigkeit, Abschaffung von Transferleistungen und  sog. Fehlanreize wie  Ehegattensplitting, Mitversicherung* etc., und im Gegenzug Ganztagsbetreuung für Kinder ab 12 Monaten. Mit Verlaub – das ist nun wirklich keine wissenschaftliche Glanzleistung, wie man nach dem Zusammenbruch der DDR weiß. So wird eine unabhängige und freie Wissenschaft verzweckt und dadurch schändlich missbraucht.

Unsere Vermutung ist aber, dass kreative Ideen, wie eine kluge Reform unserer Sozialgesetze, von Ihren Auftraggebern gar nicht gefragt sind, weil es der  Wirtschaft nur darum geht, Arbeitsplätze zu besetzen. Es geht ihr auch nicht darum, die beklagenswerte Altersarmut zu verhindern, denn sonst würde sie schon heute Löhne zahlen, von denen eine Familie leben kann. Nein, das Gespenst Altersarmut dient allein dem Zweck, die sog. „stille Reserve“ von Müttern zu mobilisieren. Dazu wird von „Vereinbarkeit“ gefaselt. Als ob eine Mutter mit Kindern nicht vollbeschäftigt wäre! Auch wenn sie ihre Kinder betreuen lässt, die Lasten addieren sich und die Geldnot wird durch Zeitnot ersetzt. Abgehetzte Frauen hecheln, nahe am Burnout  ihren tausend Aufgaben hinterher. Wenn das keine Sklaverei ist!
*Lassen Sie sich bitte noch auf einen Rechenfehler hinweisen. Sie empfehlen, die „Mitversicherung“ einer erwerbslosen Mutter  in der Krankenversicherung abzuschaffen. Dabei verkennen Sie völlig, dass Mutter und Kinder Ansprüche auf das Einkommen des Familienvaters haben. Beispiel: Ein verheirateter Arbeitnehmer mit 3 Kindern und einem Jahresbruttoverdienst von 30 000 € zahlt 2460 € KV-Beitrag. Da er seinen  Lohn aber mit vier weiteren Familienangehörigen teilen muss, stehen jedem einzelnen nur 6000 € zu. Damit zahlt jedes Mitglied von den 6000 € seine 492 € KV-Beitrag, in der Summe also 2460 €. Weder die Mutter noch die Kinder sind also „mitversichert“, sondern sie haben sich selbst versichert. Tatsächlich kostenfrei mitversichert wären die Familienangehörigen erst dann, wenn der Vater für seine 6000.-  € Jahreseinkommen den KV-Beitrag von 492.- allein abführte. Dies nur der Korrektheit wegen.
Wir sehen das Problem so: Erst reitet man die Mütter in den Schlamassel und betrügt sie um ihre Rentenansprüche, weil man ihren Einsatz für die künftige Generation missachtet. Dann sollen sie sich sozusagen am eigenen Schopf aus der Misere ziehen und durch doppelten Einsatz sich das zurückholen, was man ihnen zuvor gegenüber kinderlosen Zeitgenossen verweigert hat. In der Umgangsssprache heißt so etwas salopp „Verarschung“.

In der Anlage senden wir Ihnen den horizontalen Vergleich 2012, aus dem Sie ersehen, wie das frei verfügbare Einkommen einer Familie mit jedem Kind weiter schrumpft und wie es sich im Vergleich mit dem Einkommen eines Singles verhält. Quelle: Deutscher Familienverband e.V. Berlin. Außerdem empfehlen wir Ihnen unsere Website: www.familiengerechtigkeit-rv.de

Sehr geehrte Damen, vielleicht sehen Sie das Problem Altersarmut einmal aus dem Blickwinkel einer Familie. Nicht am Arbeitsmarkt entsteht sie, sondern in der verweigerten Wertschätzung von Familienarbeit. Sollte Ihnen an der Beseitigung der tatsächlichen Ursachen von Frauenaltersarmut gelegen sein, so verweisen wir Sie auf folgende Arbeiten unter : https://www.familiengerechtigkeit-rv.de/studien/studien.html

Im Auftrag unserer Elterninitiative grüße ich Sie freundlich

Bärbel Fischer

 

 

 

 

 

 




 

pastedGraphic.pdf
Verband der Familienfrauen und -männer e.V. (vffm)
Verband zur Förderung der eigenständigen
finanziellen und sozialen Sicherung bei Familienarbeit
                                                                                                                                                             Datum: 30.01.2012  
Der Vorstand des vffm sieht sich zu folgender Pressemeldung veranlasst:  

Bestellte Studie: Deutsche Rentenversicherung verschleiert Ursachen der Altersarmut von Eltern 

                                                                                                                                                                                                                                                                     
Eine von der Deutschen Rentenversicherung bezahlte Studie kommt zum Schluss, dass Eltern und besonders Mütter nur über ungenügende Rentenanwartschaften verfügen. Das ist nicht neu. Aber die seit Jahrzehnten bekannten Ursachen dafür werden ignoriert. Dementsprechend sind auch die Korrekturvorschläge kontraproduktiv.
Die von Interessengruppen unabhängige Fachliteratur weist schon seit Jahrzehnten darauf hin, dass besonders die Rentenreform 1957 nicht nur die Familienarmut, sondern auch die Altersarmut von Eltern massiv fördert. Der zuvor geltende Generationenvertrag in der Familie (Eltern sorgen für ihre Kinder und werden dafür im Alter wieder von ihnen versorgt) wurde zerstört und durch ein Umverteilungssystem zu Lasten der Eltern ersetzt. Eltern tragen zwar weiter die Kinderkosten. Die von den erwachsen gewordenen Kinder zu zahlenden Renten werden jedoch an Erwerbsarbeit gebunden. Da Erwerbsarbeit mit steigender Kinderzahl immer schwieriger wird, ist heute die Alterssicherung der Eltern schlechter, je mehr Kinder sie hatten. 
So wurde ein extrem elternfeindliches Sozialsystem installiert, das den Generationenvertrag auf den Kopf stellte und trotzdem schönfärberisch bis heute als Generationenvertrag bezeichnet wird. Die so verursachte Ausbeutung der Eltern mehrerer Kinder wird von den Organisationen der Wirtschaft und auch von den Gewerkschaften konsequent ignoriert, ja sogar bestritten. Die Deutsche Rentenversicherung hat als „Partner“ der Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei immer Hilfestellung geleistet.
Die Empfehlungen aus der Studie zeigen, dass sich die Wissenschaftlerinnen nicht sachlich mit den Hintergründen der besonders Mütter treffenden Altersarmut beschäftigt haben. Vielmehr lautet ihr unsinniger Vorschlag, weitere „Anreize“ für eine durchgängige volle Erwerbstätigkeit beider Eltern zu schaffen. So sollen alle Eltern in das Hamsterrad der Doppelbelastung gedrängt werden, das als  „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ beschönigt wird, aber immer häufiger zum „Burn-out“ bei Eltern und der Vernachlässigung von Kindern führt.
Die „Studie“ ist ein alarmierendes Beispiel, wie sich sogar Wissenschaftlerinnen der seriösen Humboldt-Universität kaufen lassen, um zu einem gewünschten Ergebnis zu kommen. 

„Fernhalteprämie“?

Schwäbische Zeitung MEINUNG UND DIALOG, 18. 01. 2012
Interview Sabine Lennartz  / Manuela Schwesig SPD
Bis vor Kurzem wurde in der Berichterstattung zum vereinbarten Betreuungsgeld die Lieblingsabwertung dieser Leistung durch die SPD noch in Anführungszeichen gesetzt, weil sie als Wortschöpfung galt. Mittlerweile scheint die Schwäbische Zeitung diese SPD-Erfindung in ihren normalen Wortschatz aufgenommen zu haben und verzichtet auf die Heraushebung. Es gilt also: Betreuungsgeld = Fernhalteprämie, Punkt. ( Schon klar: Gemeint ist das Fernhalten der Kinder von der vermeintlichen Babybildung 1: 6! ) 


Dabei ist die Frage doch, was der Steuerzahler eigentlich finanzieren soll, die Ab-wesenheit der Mütter oder deren An-wesenheit bei ihren Kindern? Das Fernhalten der Mütter kostet uns 1000 Euro pro Kind und Monat, ihre Präsenz in der Familie soll jedoch nichts kosten. Dem eigentlichen Wortsinn nach müsste genau umgekehrt das Betreuungsgeld „Präsenz- oder Bindungsprämie“ heißen, die Subventionierung der elternfernen Betreuung demnach also „Absenz- oder Fernhalteprämie“.  

Mit  ihrem beliebten  Unwort  diffamieren die Gegner des Betreuungsgeldes witzigerweise ihre eigenen Absichten, nämlich ein- bis dreijährige Kinder und ihre Mütter strikt voneinander fernzuhalten.

Bärbel Fischer

Zur Serie: Beruf &Familie, Schwäbische Zeitung

Die Rahmenbedingungen für allein erziehende Frauen – sowie für Mütter mit mehreren Kindern – sich ein ausreichendes Einkommen, sowie eine ausreichende Altersversorgung zu erarbeiten, sind in Deutschland tatsächlich extrem schlecht. Um aus diesem Dilemma zu kommen, preisen Politik und Wirtschaft alternativlos nur ein einziges Rezept an: Erwerbsarbeit und familienferne Kinderbetreuung. Vereint mit den Medien ignorieren sie bezahlbare, praktikablere und familienfreundlichere Alternativen, wie sie von Familienverbänden seit Jahren vorgeschlagen werden, wie z. B. das „Erziehungs-und Pflegeeinkommen“. Diese Alternative brächte Müttern Einkommen und Altersversorgung, dem Staat zusätzliche Steuereinnahmen und eine abgesicherte Rentnerschaft. Innerhalb von Familien entstünden neue Arbeitsplätze zum Wohl von Kindern und Eltern.
Nun aber will die Wirtschaft ja ihre eigenen Arbeitsplätze günstig besetzen. Solange die Wirtschaft das oben beschriebene Dilemma als willkommenes Druckmittel nutzt, um Mütter in den Erwerb zu treiben, solange wird sich an der prekären Lage von allein erziehenden Müttern und Mehrkinderfamilien nichts ändern. Es sei denn, die Familienpolitik besinnt sich endlich auf ihre eigentliche Aufgabe, Kinder und Eltern vor Notlagen zu schützen und ihnen zur Entfaltung zu verhelfen.

N.N.