Was heißt hier Infrastruktur, Frau Mika?

Frauen an den Herd oder an die Macht?

Hohe Wellen schlugen vor dem heutigen  ARD-PRESSECLUB die Einträge im Gästebuch pro und contra Betreuungsgeld / Frauenquote. Während Frau Kelle und Herr Müller-Vogg das Betreuungsgeld aus Gründen der Fairness befürworteten, lehnten Herr Vorkötter und Frau Bascha Mika diese Leistung als verfehlt und gefährlich für einen modernen Staat ab. Dabei kam der Vorwurf auf, Mütter forderten einen staatlichen Betrag dafür, dass sie die angebotene Infrastruktur nicht nutzen. Darum geht es in folgendem Beitrag:

Sehr geehrte Frau Bascha Mika!

Gnädige Frau, Sie irren oder Sie täuschen!  Sie zählen familienferne Krippenbetreuung  zur Infrastruktur und werfen jungen Müttern vor, ein Betreuungsgeld dafür zu fordern, dass sie die angebotene Infrastruktur nicht nutzen. Hier besteht offensichtlich Klärungsbedarf.

Zum einen: Als Infrastruktur bezeichnen wir ausschließlich Angebote, die jede/r BürgerIn, wenn er/sie will, nutzen kann. Aber:  Kein Opa, kein Schüler, keine Ordensfrau, kein Single  kann öffentliche Kinderbetreuung nutzen. Infrastruktur muss allen Bürgern zugänglich sein, nicht nur einem kleinen Teil der Bevölkerung, nämlich ausschließlich den Kindern von erwerbstätigen Eltern.

Zum anderen: Für ihre Infrastruktur bezahlen die Bürger selbst mit kostendeckenden Gebühren. Aber für die KITA zahlen die Eltern, auch wenn sie über zwei Gehälter verfügen, nur max. 20% der tatsächlichen Kosten. Es handelt sich bei der externen Kinderbetreuung daher gerade nicht um Infrastruktur, sondern um eine reine Subventionierung durch den Steuerzahler, über die der Staat verfassungswidrig Einfluss nimmt auf die Eltern. Er missachtet deren grundgesetzliche Wahlfreiheit bei der Gestaltung von Erziehungs- und Erwerbsarbeit. Der Staat will Mütter/Väter möglichst rasch nach der Geburt wieder im Betrieb sehen, denn sie sollen ja Steuern und Abgaben zahlen.

In zweierlei Hinsicht also, Frau Mika, geht Ihr Vorwurf, Mütter hätten keinen Entschädigungsanspruch, wenn sie das Kita-Angebot nicht nutzen, ins Leere. Vielmehr ist es genau umgekehrt: Nicht die Empfänger des Betreuungsgeldes, sondern die Empfänger der Krippensubventionierung werden auf Kosten der Allgemeinheit exklusiv und üppig bedient. Ihre Vorhaltung, Frau Mika, entbehrt demnach jeder Grundlage!

Die Kinder von professionellen Eltern interessieren den Staat offenbar erst dann, wenn sie von ihren Eltern zu gut ausgebildeten, selbständigen und tüchtigen Leuten erzogen worden sind, natürlich als künftige Beitragszahler.

Bärbel Fischer

 

Öffentliche Kinderbetreuung = Infrastruktur?

Bei der Debatte um das Betreuungsgeld für Vollzeitmütter werfen die Kritiker, unter anderem, stereotyp folgendes Argument ein: „Wer die öffentliche Infrastruktur der Kinderbetreuung nicht nutzt ist selbst schuld und kann vom Staat keine Entschädigung in Form eines Betreuungsgeldes dafür erwarten.“ Für dieses Privatvergnügen brauche der Steuerzahler nicht aufzukommen. 

Für die Kritiker gilt offenbar:

Öffentliche Kinderbetreuung = Infrastruktur, familiäre Kinderbetreuung = Privatvergnügen

 

Entgegnung:

 

Öffentliche Infrastruktur (z.B. Straßennetz, Wasserversorgung, Müllabfuhr) ebenso wie das Bildungs-, Sport- und Kulturangebot zeichnet sich durch zwei Merkmale  aus:

  1. sie steht ausnahmslos allen Bürgern zur Verfügung,
  2. sie wird über kostendeckende Gebühren/ Steuern von den Nutzern selbst finanziert.

 

Öffentliche Kinderbetreuung jedoch nützt lediglich jenen Eltern, die beide erwerbstätig sind und ihre Kinder unterbringen müssen, also nur einer begrenzten Klientel. Diese beteiligt sich nur zu rund 1/5 an den tatsächlichen Kosten, die anderen 4/5 muss der Steuerzahler berappen. Ohne öffentliche Bezuschussung müssten Eltern für die Kinderbetreuung kostendeckend pro Kind und Monat 1000 Euro bezahlen.  Es handelt sich  bei der Krippenoffensive demnach nicht um die Schaffung von Infrastruktur sondern um reine Subventionierung,  da weder die Nutzer für die Kosten aufkommen, noch die Allgemeinheit das Angebot nutzen kann. Im Übrigen ist jede Subventionierung mit einer Lenkungsabsicht verbunden, was bedeuten könnte, dass sich der Staat mehr und mehr der Rechte der leiblichen Eltern bemächtigen will.

 

Der Staat  zeigt seit etwa zehn Jahren ein auffallendes und höchst intensives Interesse, Kleinstkinder familienfern betreuen zu lassen. Um die Kosten dafür dem Bildungsetat entnehmen zu können,  deklariert er die öffentliche Kinderbetreuung kurzerhand und ohne wissenschaftliche Berechtigung als „Bildungsstätte“ und plant über einen Rechtsanspruch bereits die Pflicht zum Besuch der Kindertagesstätten. Damit erklärt der Staat familiäre Erziehung für minderwertig und nicht förderungswürdig. Dies ist ein schwerer Eingriff ins Elternrecht ( Art. 6 GG )

 

Bei der öffentlichen Kinderbetreuung von „Infrastruktur“ zu sprechen ist also eine bewusste, vielleicht auch böswillige Verschleierung der Tatsache, dass unser Staat  einen Teil seiner Kinder und Eltern exklusiv bevorzugt, den anderen Teil benachteiligt. Das bedeutet einen Verstoß gegen das grundgesetzliche Gleichheitsgebot ( Art. 3 GG), der auch durch die Zahlung eines Betreuungsgeldes wegen seiner Geringfügigkeit nicht behoben wird. Diesen Skandal kann nur eine finanzielle Gleichbewertung von familiärer und öffentlicher Kinderbetreuung aus der Welt schaffen.

 

Daher gilt:

 

Von Infrastruktur reden wir nur, wenn das öffentliche Angebot allen Bürgern zugänglich ist und nicht ideologisch begründete Verhaltensweisen voraussetzt. Infrastruktur wird über kostendeckende Gebühren und Abgaben der Nutzer angeboten. Es verbietet sich demnach, allein die öffentliche Kinderbetreuung  als Infrastruktur zu bezeichnen, da sie nur einem geringen Teil der Bevölkerung zugute kommt und nicht kostendeckend von den Nutzern selbst bezahlt wird.

 

Der Staat fördert öffentliche wie private Schulen und Hochschulen gleichermaßen, um den speziellen Bedürfnissen  seiner Bürger an Bildung nachzukommen. Also ist auch private familiäre Kinderbetreuung der öffentlichen gleichzustellen.

 

Es ist folglich genau umgekehrt: Nicht die Empfänger des Betreuungsgeldes, sondern die Empfänger der Krippensubventionierung werden auf Kosten der Allgemeinheit exklusiv und üppig bedient.

 

Da der Nutzen der Kindererziehung heute aufgrund des Sozialrechts der ganzen Gesellschaft zugute kommt und nicht nur den Eltern, wie das früher der Fall war, ist der Staat zwar gefordert, die Kindererziehung finanziell zu honorieren. Das darf aber in Übereinstimmung mit Art. 6 GG nicht von der Art der Betreuung abhängig gemacht werden.

 

Bärbel Fischer

Öffentliche Kinderbetreuung = Infrastruktur?

Bei der Debatte um das Betreuungsgeld für Vollzeitmütter werfen die Kritiker, unter anderem, stereotyp folgendes Argument ein: „Wer die öffentliche Infrastruktur der Kinderbetreuung nicht nutzt ist selbst schuld und kann vom Staat keine Entschädigung in Form eines Betreuungsgeldes dafür erwarten.“ Für dieses Privatvergnügen brauche der Steuerzahler nicht aufzukommen. 
Für die Kritiker gilt:
Öffentliche Kinderbetreuung = Infrastruktur, 
familiäre Kinderbetreuung    = Privatvergnügen
Entgegnung:
Öffentliche Infrastruktur (z.B. Straßennetz, Wasserversorgung, Müllabfuhr) ebenso wie das Bildungs-, Sport- und Kulturangebot zeichnet sich durch zwei Merkmale  aus: 
  1. sie steht ausnahmslos allen Bürgern zur Verfügung,
  2. sie wird über kostendeckende Gebühren/ Steuern von den Nutzern selbst finanziert.
Öffentliche Kinderbetreuung jedoch nützt lediglich jenen Eltern, die beide erwerbstätig sind und ihre Kinder unterbringen müssen, also nur einer begrenzten Klientel. Diese beteiligt sich nur zu rund 1/5 an den tatsächlichen Kosten, die anderen 4/5 muss der Steuerzahler berappen. Ohne öffentliche Bezuschussung müssten Eltern für die Kinderbetreuung kostendeckend pro Kind und Monat 1000 Euro bezahlen.  Es handelt sich  bei der Krippenoffensive demnach nicht um die Schaffung von Infrastruktur sondern um reine Subventionierung,  da weder die Nutzer für die Kosten aufkommen, noch die Allgemeinheit das Angebot nutzen kann. Im Übrigen ist jede Subventionierung mit einer Lenkungsabsicht verbunden, was bedeuten könnte, dass sich der Staat mehr und mehr der Rechte der leiblichen Eltern bemächtigen will.
Der Staat  zeigt seit etwa zehn Jahren ein auffallendes und höchst intensives Interesse, Kleinstkinder familienfern betreuen zu lassen. Um die Kosten dafür dem Bildungsetat entnehmen zu können,  deklariert er die öffentliche Kinderbetreuung kurzerhand und ohne wissenschaftliche Berechtigung als „Bildungsstätte“ und plant über einen Rechtsanspruch bereits die Pflicht zum Besuch der Kindertagesstätten. Damit erklärt der Staat familiäre Erziehung für minderwertig und nicht förderungswürdig. Dies ist ein schwerer Eingriff ins Elternrecht ( Art. 6 GG ) 
Bei der öffentlichen Kinderbetreuung von „Infrastruktur“ zu sprechen ist also eine bewusste, vielleicht auch böswillige Verschleierung der Tatsache, dass unser Staat  einen Teil seiner Kinder und Eltern exklusiv bevorzugt, den anderen Teil benachteiligt. Das bedeutet einen Verstoß gegen das grundgesetzliche Gleichheitsgebot ( Art. 3 GG), der auch durch die Zahlung eines Betreuungsgeldes wegen seiner Geringfügigkeit nicht behoben wird. Diesen Skandal kann nur eine finanzielle Gleichbewertung von familiärer und öffentlicher Kinderbetreuung aus der Welt schaffen.
Daher gilt:
Von Infrastruktur reden wir nur, wenn das öffentliche Angebot allen Bürgern zugänglich ist und nicht ideologisch begründete Verhaltensweisen voraussetzt. Infrastruktur wird über kostendeckende Gebühren und Abgaben der Nutzer angeboten. Es verbietet sich demnach, allein die öffentliche Kinderbetreuung  als Infrastruktur zu bezeichnen, da sie nur einem geringen Teil der Bevölkerung zugute kommt und nicht kostendeckend von den Nutzern selbst bezahlt wird.
Der Staat fördert öffentliche wie private Schulen und Hochschulen gleichermaßen, um den speziellen Bedürfnissen  seiner Bürger an Bildung nachzukommen. Also ist auch private familiäre Kinderbetreuung der öffentlichen gleichzustellen.
Es ist folglich genau umgekehrt: Nicht die Empfänger des Betreuungsgeldes, sondern die Empfänger der Krippensubventionierung werden auf Kosten der Allgemeinheit exklusiv und üppig bedient.
Da der Nutzen der Kindererziehung heute aufgrund des Sozialrechts der ganzen Gesellschaft zugute kommt und nicht nur den Eltern, wie das früher der Fall war, ist der Staat zwar gefordert, die Kindererziehung finanziell zu honorieren. Das darf aber in Übereinstimmung mit Art. 6 GG nicht von der Art der Betreuung abhängig gemacht werden.
Bärbel Fischer