Erziehungs- und Pflegeeinkommen

Voraussetzung und Grundlage für nachhaltige und gleichgewichtige gesellschaftliche Entwicklung. Positionspapier des Verbandes der Familienfrauen und -männer e.V.*

Was ist Erziehungs- und Pflegeeinkommen?
Unter Erziehungs- und Pflegeeinkommen wird ein monatliches Bruttoeinkommen verstanden, das jene Personen beziehen, die in den privaten Familienhaushalten in der Erziehung und Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen tätig sind. Das Erziehungs- und Pflegeeinkommen orientiert sich in seiner Höhe am durchschnittlichen ArbeitnehmerInneneinkommen (brutto) und am Umfang der für Kinder und Pflegebedürftige geleisteten Arbeit. Beim Erziehungseinkommen ist die Zahl und das Alter der Kinder und beim Pflegeeinkommen der Umfang der Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen.

Wollen beide Eltern voll erwerbstätig sein, ist das Erziehungseinkommen der Person / den Personen / der Einrichtung zuzuordnen, die dann die Erziehungsaufgabe wahrnehmen. Wer das ist, entscheiden die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten.

Pro Kind wird das Erziehungseinkommen für die Dauer von sechs Erziehungsjahren bezahlt, bei mehreren Kindern wird die Bezugszeit additiv verlängert, bei einem weiteren Kind also auf 12 Jahre, bei drei Kindern auf 18 Jahre usw. Bei Teilzeiterwerbsarbeit (z. B. ab dem 4. Lebensjahr) verlängert sich die Bezugsdauer entsprechend.

Mit dem Einkommen lassen sich dann die verschiedenen Alternativen der Vereinbarkeit von außerhäuslicher Erwerbsarbeit und häuslicher Kindererziehung bzw. Pflege in den privaten Haushalten tatsächlich verwirklichen. Das gilt sowohl für die Verteilung der Arbeit zwischen Männern und Frauen als auch für die unterschiedlichen Erziehungs- und Pflegearten.

Die Finanzierung ist durch eine neue, solidarische, gesetzliche Erziehungs- und Pflegeversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger als Pflichtbeitrag entsprechend ihrem Einkommen, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, sicherzustellen. Da durch das Erziehungs- und Pflegeeinkommen jeder Haushalt mit einem noch nicht schulpflichtigen Kind ein Zusatzeinkommen hat, können viele bisherige Leistungen (Alg II/Hartz IV, Wohngeld, Bafög, Unterhaltsvorschüsse, Sozialhilfe usw.) entfallen bzw. gemindert werden. Gleichzeitig wird die Arbeitslosigkeit abgebaut, und es werden Leistungen beim Alg I eingespart.

Aufgrund des Erziehungs- und Pflegeeinkommens wird auch die Zahl der Steuer- und BeitragszahlerInnen erhöht. Dadurch können Steuern und Beitragssätze für alle gemindert werden. Viele öffentliche Leistungen werden einschließlich des dafür erforderlichen bürokratischen Aufwands überflüssig. Weil Familien mehr Geld zur Verfügung haben, steigt der Inlandskonsum, was ebenfalls neue Arbeitsplätze schafft. All das führt zu einer weitgehenden Selbstfinanzierung des Erziehungs- und Pflegeeinkommens.

Nach Abschluss der Erziehungs- oder Pflegephase ist der Umstieg in neue Arbeitsfelder zu fördern, wie das schon heute für andere Erwerbstätigkeiten gilt. Die durch Kindererziehung und Pflege erworbene Lebenserfahrung mit ihren vielfältigen praktischen Fertigkeiten ist dabei ihrem Wert entsprechend zu berücksichtigen. Wer eigene Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, wird sich leichter die theoretischen Kenntnisse aneignen können, die für Kinderbetreuung und Pflege außerhalb der Familie zu fordern sind. Die in der Familie gewonnenen Erfahrungen können so zu einem sinnvollen Wachstum an Lebensqualität und Zuwendung in einer menschlicheren Gesellschaft genutzt werden, statt eines sinnlosen Wachstums durch umwelt- und klimabelastenden Luxuskonsum.

Warum Erziehungs- und Pflegeeinkommen?

Soweit das Erziehungseinkommen betroffen ist, handelt es sich um das bisher fehlende Glied im Rahmen des Generationenvertrages. Es sichert damit auch den Fortbestand der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Das Erziehungs- und Pflegeeinkommen

  • gibt der Erziehungs- und Pflegeleistung im privaten Haushalt den Stellenwert, der ihr in einer Arbeitsgesellschaft als menschlicher Arbeit zusteht.
  • vervollständigt den Generationenvertrag um die bisher nicht berücksichtigte fehlende dritte Generation und macht diesen erst nachhaltig und gerecht.
  • stärkt das Selbstbewusstsein der die Erziehungs- und Pflegearbeit Leistenden.
  • ermöglicht wirkliche Wahlfreiheit zwischen Männern und Frauen in der Entscheidung, wie Familienarbeit mit außerhäuslicher Erwerbsarbeit zu vereinbaren ist, sowie bei der Wahl der Art der Kinderbetreuung.
  • ermöglicht wieder Vollbeschäftigung, während die bisher allein auf außerhäuslicher Erwerbsarbeit gründenden Einkommen und Arbeitsplätze durch die fortschreitende Steigerung der Arbeitsproduktivität im industriellen Sektor gefährdet sind. Durch die neuen bezahlten Arbeitsplätze im Dienst von Erziehung, Pflege, Gesundheit und Bildung entsteht Wachstum im Dienstleistungsbereich und wird eine menschlichere Gesellschaft gefördert. Die Familiengründung und die Entscheidung für Kinder erhält in materieller Hinsicht eine zukunftssichernde Perspektive.
  • erleichtert ungewollt Schwangeren ein Ja zu ihrem Kind.
  • stellt im Blick auf materielle Absicherung Eineltern- und Zweielternfamilien gleich und verringert die Abhängigkeit des erziehenden Elternteils vom unterhaltspflichtigen.
  • schafft Flexibilität und zusätzliche zeitliche Spielräume für Erziehende im Hinblick auf ehrenamtliches Engagement und fördert auch dadurch die Lebensqualität in unserer Gesellschaft.

Insgesamt eröffnet ein Erziehungs- und Pflegeeinkommen wieder folgende Zukunftsperspektiven:
1. Dem demografischen Defizit, das nicht nur unsere Sozialsysteme, sondern unsere gesamte Gesellschaft bedroht, wird entgegengewirkt.
2. Die Massenarbeitslosigkeit wird durch nutzenorientierte Erziehungs- und Pflegearbeit erheblich abgebaut und kann sogar überwunden werden.
3. Die Staatsverschuldung wird mittelfristig durch nachhaltige Finanzierung unseres Sozialsystems abgebaut. Langfristig wirkt sich diese Art der Erziehung der Kinder günstig auf deren Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Gesundheit aus und verbessert damit letztlich auch die Funktionsfähigkeit der Volkswirtschaft.
4. Mit der Bezahlung von Erziehungs- und Pflegeleistung kommt es zu einem breiten Wachstum von Lebensqualität für alle. Sinnvolle „weiche“, mit Zuwendung verbundene Betätigungsfelder werden gefördert. Umwelt und Klima belastender Luxuskonsum wird eingeschränkt.
5. Die Qualität der Kindererziehung wird als wichtige Zukunftsinvestition verbessert.
Da es sich beim Erziehungseinkommen nicht um eine Transferleistung des Staates im Sinne einer „Hilfe“ handelt, sondern um ein bisher fehlendes Glied im Generationenvertrag, wird auch kein zusätzliches Recht des Staates zur Kontrolle der Familien begründet. Dieses besteht durch die Wächterfunktion nach Artikel 6, Abs. 2, Satz 2 GG ohnehin.
Das Erziehungs- und Pflegeeinkommen entlastet den Zeit- und Geldhaushalt der Familien. Die familiäre Situation wird entspannt, was sich auf die Qualität von Erziehung und Pflege günstig auswirkt. Auch deshalb ist zu erwarten, dass Eingriffe des Staates seltener notwendig werden.

Anmerkung:
* „Der vorliegende Beschlusstext „Erziehungs- und Pflegeeinkommen – Voraussetzung und Grundlage für nachhaltige und gleichgewichtige gesellschaftliche Entwicklung“ soll als Positionspapier des Verbandes Familienarbeit e.V. veröffentlicht und vertreten werden.“
Dies wurde auf der Jahreshauptversammlung am 16. Juni 2011 im Stuttgarter Bahnhofsturm beschlossen.
Zuvor hatten Hans Ludwig, Johannes Resch und Gertrud Martin diesen Text zur Diskussion gestellt. Er ist das Resultat der vffm-Programm-Arbeitsgruppe „Arbeitskreis PEPe“ (Projekt Erziehungs- und Pflegeeinkommen; siehe auch Fh 1/2008, S. 8; Fh 4/2008, S. 3; Fh 1/2009, S. 4-7). Deutlich gemacht und auch nach außen hin vertreten werden soll damit die gemeinsame Position der beiden Konzepte „Einkommen für Erziehung und Pflege“ (früher: GfF/Gehalt für Familienarbeit) des vffm und „Erziehungs- und Pflegeeinkommen“ der Initiative PEPe.

Elterngeldgesetz verachtet Erziehungsarbeit

Der renommierte Arzt und Sozialexperte Dr. Johannes Resch weist nach, dass die Umdeutung des Begriffs „Generationenvertrag“ ein Meisterstück der Irreführung einer ganzen Gesellschaft ist. Die Folge: Die Alterslast wurde kollektiviert, die Kinderlast blieb Privatsache. Das Elterngeldgesetz zementiert seit 2007 die Abwertung elterlicher Erziehungsarbeit und krönt die von Adenauer eingeleitete familienfeindliche Sozialpolitik.

Dieser Beitrag erschien erstmals im Magazin ÖkologiePolitk 153 – 2/2012 der Ökologisch Demokratischen Partei ÖDP. Unter Nennung des Autors, Dr. Johannes Resch, kann dieser Aufsatz ungekürzt und unverändert weiter verbreitet werden.

Der Begriff „Generationenvertrag“ geht auf den Sozialrechtler Wilfrid Schreiber zurück. Seine Vision war es, den seit Menschen Gedenken bestehenden familiären Vertrag der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung zwischen Eltern und Kindern auf eine gesellschaftliche Ebene zu heben.
Der familiäre Generationenvertrag: Eltern versorgen ihre Kinder und erwerben damit das Recht im Alter wieder von ihnen versorgt zu werden.
Gesellschaftlicher Generationenvertrag (sog. „Schreiber-Plan“): Alle arbeitsfähigen Erwachsenen sorgen für den Unterhalt der Kinder und erwerben damit ein Anrecht, in ihrem Alter von den erwachsen gewordenen Kindern eine Rente zu erhalten.

Die Zielvorstellung Schreibers war es, die individuellen wirtschaftlichen Risiken des Kindes- und Rentenalters, wie z. B. bei vorzeitigem Tod oder Krankheit von Eltern oder Kindern durch ein solidarisches System abzufangen. Außerdem sollten Kinderlose, die bisher ihr Alter mit vergleichbar hohen Risiken durch Ansparen von Kapital sichern mussten, in die gesellschaftliche Solidarität der Generationen einbezogen werden.

Nach den Vorstellungen Schreibers sollte seine Vision die Blaupause für ein Sozialsystem mit dynamischer Kindheits- und Jugendrente einerseits und dynamischer Altersrente andererseits sein.

Adenauers Rentenreform negiert Schreibers Idee

Bei der Rentenreform 1957 wurde von der damaligen Adenauer-Regierung ein System geschaffen, das ziemlich genau das Gegenteil von dem war, was Schreiber vorgeschlagen hatte: Die Arbeitsfähigen wurden lediglich gesetzlich verpflichtet, den Unterhalt der Alten durch eine Rente zu sichern, während eine entsprechende Gegenleistung für Kinder unterblieb. Die Kinderkosten blieben also nahezu allein bei den Eltern.

Mehr noch: Die Rentenansprüche wurden sogar fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden, obwohl die Renten der Erwerbstätigen allein durch deren Kinder bezahlt werden müssen. So ergab sich die geradezu absurde bis heute bestehende Situation, dass z. B. kinderreiche Eltern, die am meisten für die Kinder getan haben, gegenüber den gleichen Kindern die geringsten Ansprüche haben. Wer dagegen, keine Kinderkosten getragen hat, dem werden die größten Ansprüche gegenüber der Kindergeneration zugestanden.

Der Gegensatz zwischen „Schreiber-Plan“ und Rentenreform 1957 wird in den unterschiedlichen Definitionen deutlich:

Der Generationenvertrag nach Wilfrid Schreiber:
„Aus der Gesamtheit der Arbeitseinkommen wird sowohl dem Kinde und Jugendlichen (vor Erreichung des 20. Lebensjahrs) wie dem Alten (nach Vollendung des 65. Lebensjahrs) ein maßgerechter Anteil zugesichert.“ (S. 24)
„In der vorindustriellen Gesellschaft ließ sich ein solcher ‚Solidarvertrag‘ ohne Mühe im kleinsten Sozialgebilde , in der Familie. verwirklichen. Die Eltern zogen die Kinder groß und erwarben dadurch den selbstverständlichen Anspruch, in ihrem Alter von den Kindern unterhalten zu werden.“ (S. 33)
Aus dem Nachdruck des „Schreiber-Plans“ durch den Bund Katholischer Unternehmer 2004

Die verfälschende Definition der Bundesregierung: „Mit Generationenvertrag wird der unausgesprochene ´Vertrag´ zwischen der beitragszahlenden und der rentenbeziehenden Generation bezeichnet. Die monatlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorgenommenen Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse sollen zur Finanzierung der laufenden Rentenzahlungen dienen. Die arbeitende und somit zahlende Generation erwartet ihrerseits, dass auch ihre Rente durch die Beitragszahlungen der nachfolgenden Generation gedeckt ist. Tatsächlich ist der Generationenvertrag als Grundlage des deutschen Rentensystems eine staatlich organisierte Unterhaltspflicht gegenüber den älteren der Gesellschaft.“ Von der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.

Generationenvertrag ist ins Gegenteil verkehrt

Bis heute ist es kaum ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gedrungen, dass spätestens durch die Rentenreform 1957 der familiäre Generationenvertrag, in dem die Altersversorgung der natürliche Lohn der Kindererziehung war, ins Gegenteil verkehrt wurde. Trotzdem wurde der Begriff „Generationenvertrag“ in euphemistischer Weise bis heute für dieses familienfeindliche System verwendet. Die Umdeutung des Begriffs von einem soliden Konzept sozialer Sicherung zu einer Frondienstverpflichtung der Eltern mit Kettenbriefcharakter zu Lasten der jeweils jungen Generation ist ein Meisterstück der Irreführung einer ganzen Gesellschaft.

Es ist heute müßig darüber zu streiten, ob Adenauer, der seine Rentenreform gegen erhebliche sachliche Bedenken, nicht zuletzt von Wilfrid Schreiber, durchsetzte, die Aushöhlung der Familie bewusst in Kauf nahm, um seine damals von ihm als höherwertig erscheinenden außenpolitischen Ziele verfolgen zu können oder ob er einfach das Wesen des Generationenvertrags nicht begriffen hatte.

Es wäre zu erwarten gewesen, dass spätestens mit dem Einsetzen des Geburtenrückgangs in den 70-er Jahren ein Prozess des Umdenkens einsetzt, um Konsequenzen aus den Fehlern von 1957 zu ziehen. Hier hat nicht nur die CDU/CSU versagt, sondern alle Parteien, die seitdem Regierungsverantwortung getragen haben.

Aber auch die Medien haben versagt, weil sie sich mit einer Art Hofberichterstattung zufrieden gegeben haben, wenn es um die sozialen Rechte der Eltern und der nachfolgenden Generation ging. – Die politisch Verantwortlichen wie auch die Medien haben sich bis heute gegenüber den vielen kritischen Stimmen von Juristen, Soziologen und anderen meist taub gestellt.

Aus Platzgründen werden nur zwei Zitate angeführt: „Die Alterslast wurde kollektiviert, die Kinderlast blieb Privatsache. Mit dieser Konstruktion bestraft das geltende Rentenrecht die Familie und innerhalb der Familie ganz besonders die nicht oder nicht voll berufstätige Mutter.“ Eva Marie von Münch, Handbuch des Verfassungsrechts 1994, S. 321)

„Indem Eltern die zukünftigen Arbeitskräfte aufziehen, welche die Renten auch der Kinderlosen durch ihre Beiträge werden finanzieren müssen, finanzieren sie über ihren Beitrag zur Humankapitalbildung indirekt die Renten der Kinderlosen mit, die zudem im Durchschnitt vergleichsweise höhere Rentenanwartschaften erwerben können. Die so genannte „Transferausbeutung der Familien“ lässt sich in weniger krasser Form auch in den übrigen Transfersystemen nachweisen.“ Franz-Xaver Kaufmann, Stellv. Vorsitzender der Sachverständigenkommission für den 5. Familienbericht, in „Herauforderungen des Sozialstaats, Suhrkamp 1997, S.170

Es ist auch zu fragen, welchen Wert ein Grundgesetz hat, das die Familie „unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ stellt, aber gleichzeitig nicht verhindern konnte, dass eben diese staatliche Ordnung per Gesetzgebung den Familien die wirtschaftliche und damit letztlich auch die ideelle Grundlage entzogen hat.

Inzwischen ist in Politik und Medien zumindest deutlich geworden, dass unser Sozialsystem in der vorliegenden Form keinen Bestand haben kann. Aber statt über die Zerstörung der Grundlagen nachzudenken und daran etwas zu korrigieren, werden Scheinauswege verfolgt, die nur noch weiter in die Sackgasse führen.

Scheinausweg Nr. 1: Der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel

Um die Überforderung der nachfolgenden Generation aufgrund der Versorgung eines wachsenden Heeres kinderloser Rentner zu mindern, wurde die Rentenformel so verändert, dass die Renten seit 2005 immer weiter zurückbleiben. Damit wurde zwar die Grundlage für künftige Altersarmut gelegt. Aber die Ursache für die Fehlentwicklung, die schließlich in der Abwertung der Erziehungsleistung liegt, blieb unberührt. Selbst die Renten der Eltern, die z. B. durch Erziehung von vier Kindern einen weit überdurchschnittlichen Beitrag im Generationenvertrag geleistet haben und trotzdem die geringsten Renten erhalten, werden ebenfalls gekürzt.

Scheinausweg Nr. 2: Die „Krippenoffensive“

Da nach dem bestehenden System die gesamte Altersvorsorge für die eigene Generation allein den Eltern aufgebürdet wurde, während sich Kinderlose nur an der Versorgung ihrer Eltern beteiligen brauchen, musste es zwangsläufig zu zunehmender Verarmung von Eltern und Kindern kommen. Das soll nun durch volle Erwerbstätigkeit beider Eltern ausgeglichen werden, wozu Kinder möglichst schon ab dem 2. Lebensjahr in Krippen untergebracht werden sollen. – Unterm Strich ist damit aber nichts gewonnen. Selbst wenn das Manöver gelingen sollte, wäre nur der Geldmangel der Eltern durch Zeitmangel ersetzt. Schon das Schlagwort von der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zeigt, dass eine Gleichberechtigung der Eltern auf diesem Wege gar nicht erreichbar ist. Das Sonderopfer der „Vereinbarkeit“ wird ja ausschließlich den Eltern abverlangt, deren Diskriminierung damit unverändert bleibt. Das Geld, was die „Krippenoffensive“ kostet, wäre als Lohn für die Erziehungsarbeit der Eltern wirkungsvoller angelegt, um deren Geld- und Zeitmangel zu mindern. Stattdessen werden die Eltern bevormundet und in eine ideologisch vorgegebene Richtung gedrängt. Nach den Wünschen der Eltern oder gar dem Wohl der Kinder wird nicht mehr gefragt. – Zur Vertuschung werden sogar Scheinstudien erstellt, die eine generelle Überlegenheit der Krippenbetreuung suggerieren sollen (vergl. z. B. Pressemeldung der ÖDP vom 13.3.2008 zur „Bertelsmann-Studie“).

Scheinausweg Nr. 3: Das Elterngeldgesetz

Oben wurde beschrieben, dass die Rentenreform 1957 den „Gewinn“ durch Kinder vergesellschaftet, aber die Kosten der Kinder bei den Eltern belassen hat. Das wird durch die Behauptung vertuscht, es gebe durch Kindergeld, Elterngeld und andere Leistungen einen angemessenen Familienlastenausgleich. Tatsächlich beträgt dieser „Ausgleich“ aber nur etwa ein Viertel des Betrages, der den Eltern durch das Umlageverfahren bei Rentenrecht, Krankenversicherung der Rentner und Pflegeversicherung entzogen wird. – Immerhin konnte das bis Ende 2006 gewährte Erziehungsgeld als geringe Gegenleistung für die Erziehungsarbeit angesehen werden, wenn es auch bei höheren Einkommen gemindert wurde oder entfiel.

Das seit 2007 geltende Elterngeldgesetz hat dagegen eine neue Runde in der Abwertung der Erziehungsleistung eingeleitet und steht so ganz in der Tradition der von Adenauer eingeleiteten familienfeindlichen Sozialpolitik. Eine gut verdienende Mutter erhält bei einem ersten Kind 1800 € Elterngeld monatlich. Eine Mutter, die vier kleine Kinder betreut, erhält nach Geburt eines fünften Kindes nur 300 €. Obwohl die Letztere vor der Geburt fast die doppelte Anzahl von Arbeitsstunden geleistet haben mag als die Erstere und ihre ganze Arbeitskraft in die Funktionsfähigkeit unseres Sozialsystems investiert hat, wird sie mit einem Sechstel des Elterngeldes abgespeist. Mit dem Schlagwort „Einkommensersatzfunktion des Elterngeldes“ wird zu vertuschen versucht, dass die aufgrund unseres Sozialsystems erzwungene Verarmung der Eltern zur Rechtfertigung einer neuen Benachteiligung missbraucht wird.

Sozialpolitik wertet Erziehungsarbeit immer mehr ab

Damit besteht ein roter Faden von der Sozialpolitik Adenauers bis heute, der in einer zunehmenden Missachtung der Erziehungsarbeit besteht. Die Auswirkungen in Form verminderter Erziehungsqualität, verstärkter Neigung der Kinder und Jugendlichen zu Leistungsverweigerung und Suchtverhalten, der zunehmende Zerfall von Familien und der langsame Verfall unseres Sozialsystems werden zwar als Fakten weitgehend erkannt, aber nicht in Zusammenhang mit den sozialhistorischen Hintergründen gebracht.

Namentlich das Elterngeldgesetz hat gezeigt, dass hier eine gut organisierte Lobby als Teil der gesellschaftlichen Oberschicht am Werk ist, deren Vorstellungshorizont meist nur bis zur Ein-Kind-Familie reicht, aber den Anspruch erhebt, im Alter von den Kindern des Rests der Bevölkerung versorgt zu werden. Dieser Teil der Gesellschaft hat heute die meisten Schlüsselpositionen in Politik, Verwaltung, Medien, Wirtschaft und auch der Justiz besetzt. – Schon die Politik Adenauers verschaffte „Kein-Kind- und Ein-Kind-Familien“ gewaltige Vorteile. Das Elterngeldgesetz zeigt nun sogar, dass unser Sozialsystem auf dem Weg zu einem Selbstbedienungsladen für eine ohnehin schon privilegierte Gruppierung ist.

Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts ( BverfG) verkündete in einer Mitteilung vom 24. 11. 2011 zur Klage gegen das Bundeselterngeldgesetz, es habe die Verfassungsbeschwerde „nicht zur Entscheidung angenommen“. Die hierzu angegebenen Begründungen stehen in klarem Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung des BverfG.

von Dr. Johannes Resch

EU gefährdet Rettungsschirme für Familien

(Berlin). Als befremdlich bezeichnet der Deutsche Familienverband Berichte über die Kritik der EU-Kommission an den wirtschaftspolitischen Folgen des Betreuungsgeldes. Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh: „An vielen Stellen werden inzwischen Rettungsschirme aufgespannt, aber ausgerechnet Familien wird, bevor es überhaupt einen Gesetzentwurf gibt, ein solcher weggezogen.

http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?id=3976

Öffentliche Kinderbetreuung = Infrastruktur?

Bei der Debatte um das Betreuungsgeld für Vollzeitmütter werfen die Kritiker, unter anderem, stereotyp folgendes Argument ein: „Wer die öffentliche Infrastruktur der Kinderbetreuung nicht nutzt ist selbst schuld und kann vom Staat keine Entschädigung in Form eines Betreuungsgeldes dafür erwarten.“ Für dieses Privatvergnügen brauche der Steuerzahler nicht aufzukommen. 

Für die Kritiker gilt offenbar:

Öffentliche Kinderbetreuung = Infrastruktur, familiäre Kinderbetreuung = Privatvergnügen

 

Entgegnung:

 

Öffentliche Infrastruktur (z.B. Straßennetz, Wasserversorgung, Müllabfuhr) ebenso wie das Bildungs-, Sport- und Kulturangebot zeichnet sich durch zwei Merkmale  aus:

  1. sie steht ausnahmslos allen Bürgern zur Verfügung,
  2. sie wird über kostendeckende Gebühren/ Steuern von den Nutzern selbst finanziert.

 

Öffentliche Kinderbetreuung jedoch nützt lediglich jenen Eltern, die beide erwerbstätig sind und ihre Kinder unterbringen müssen, also nur einer begrenzten Klientel. Diese beteiligt sich nur zu rund 1/5 an den tatsächlichen Kosten, die anderen 4/5 muss der Steuerzahler berappen. Ohne öffentliche Bezuschussung müssten Eltern für die Kinderbetreuung kostendeckend pro Kind und Monat 1000 Euro bezahlen.  Es handelt sich  bei der Krippenoffensive demnach nicht um die Schaffung von Infrastruktur sondern um reine Subventionierung,  da weder die Nutzer für die Kosten aufkommen, noch die Allgemeinheit das Angebot nutzen kann. Im Übrigen ist jede Subventionierung mit einer Lenkungsabsicht verbunden, was bedeuten könnte, dass sich der Staat mehr und mehr der Rechte der leiblichen Eltern bemächtigen will.

 

Der Staat  zeigt seit etwa zehn Jahren ein auffallendes und höchst intensives Interesse, Kleinstkinder familienfern betreuen zu lassen. Um die Kosten dafür dem Bildungsetat entnehmen zu können,  deklariert er die öffentliche Kinderbetreuung kurzerhand und ohne wissenschaftliche Berechtigung als „Bildungsstätte“ und plant über einen Rechtsanspruch bereits die Pflicht zum Besuch der Kindertagesstätten. Damit erklärt der Staat familiäre Erziehung für minderwertig und nicht förderungswürdig. Dies ist ein schwerer Eingriff ins Elternrecht ( Art. 6 GG )

 

Bei der öffentlichen Kinderbetreuung von „Infrastruktur“ zu sprechen ist also eine bewusste, vielleicht auch böswillige Verschleierung der Tatsache, dass unser Staat  einen Teil seiner Kinder und Eltern exklusiv bevorzugt, den anderen Teil benachteiligt. Das bedeutet einen Verstoß gegen das grundgesetzliche Gleichheitsgebot ( Art. 3 GG), der auch durch die Zahlung eines Betreuungsgeldes wegen seiner Geringfügigkeit nicht behoben wird. Diesen Skandal kann nur eine finanzielle Gleichbewertung von familiärer und öffentlicher Kinderbetreuung aus der Welt schaffen.

 

Daher gilt:

 

Von Infrastruktur reden wir nur, wenn das öffentliche Angebot allen Bürgern zugänglich ist und nicht ideologisch begründete Verhaltensweisen voraussetzt. Infrastruktur wird über kostendeckende Gebühren und Abgaben der Nutzer angeboten. Es verbietet sich demnach, allein die öffentliche Kinderbetreuung  als Infrastruktur zu bezeichnen, da sie nur einem geringen Teil der Bevölkerung zugute kommt und nicht kostendeckend von den Nutzern selbst bezahlt wird.

 

Der Staat fördert öffentliche wie private Schulen und Hochschulen gleichermaßen, um den speziellen Bedürfnissen  seiner Bürger an Bildung nachzukommen. Also ist auch private familiäre Kinderbetreuung der öffentlichen gleichzustellen.

 

Es ist folglich genau umgekehrt: Nicht die Empfänger des Betreuungsgeldes, sondern die Empfänger der Krippensubventionierung werden auf Kosten der Allgemeinheit exklusiv und üppig bedient.

 

Da der Nutzen der Kindererziehung heute aufgrund des Sozialrechts der ganzen Gesellschaft zugute kommt und nicht nur den Eltern, wie das früher der Fall war, ist der Staat zwar gefordert, die Kindererziehung finanziell zu honorieren. Das darf aber in Übereinstimmung mit Art. 6 GG nicht von der Art der Betreuung abhängig gemacht werden.

 

Bärbel Fischer

Öffentliche Kinderbetreuung = Infrastruktur?

Bei der Debatte um das Betreuungsgeld für Vollzeitmütter werfen die Kritiker, unter anderem, stereotyp folgendes Argument ein: „Wer die öffentliche Infrastruktur der Kinderbetreuung nicht nutzt ist selbst schuld und kann vom Staat keine Entschädigung in Form eines Betreuungsgeldes dafür erwarten.“ Für dieses Privatvergnügen brauche der Steuerzahler nicht aufzukommen. 
Für die Kritiker gilt:
Öffentliche Kinderbetreuung = Infrastruktur, 
familiäre Kinderbetreuung    = Privatvergnügen
Entgegnung:
Öffentliche Infrastruktur (z.B. Straßennetz, Wasserversorgung, Müllabfuhr) ebenso wie das Bildungs-, Sport- und Kulturangebot zeichnet sich durch zwei Merkmale  aus: 
  1. sie steht ausnahmslos allen Bürgern zur Verfügung,
  2. sie wird über kostendeckende Gebühren/ Steuern von den Nutzern selbst finanziert.
Öffentliche Kinderbetreuung jedoch nützt lediglich jenen Eltern, die beide erwerbstätig sind und ihre Kinder unterbringen müssen, also nur einer begrenzten Klientel. Diese beteiligt sich nur zu rund 1/5 an den tatsächlichen Kosten, die anderen 4/5 muss der Steuerzahler berappen. Ohne öffentliche Bezuschussung müssten Eltern für die Kinderbetreuung kostendeckend pro Kind und Monat 1000 Euro bezahlen.  Es handelt sich  bei der Krippenoffensive demnach nicht um die Schaffung von Infrastruktur sondern um reine Subventionierung,  da weder die Nutzer für die Kosten aufkommen, noch die Allgemeinheit das Angebot nutzen kann. Im Übrigen ist jede Subventionierung mit einer Lenkungsabsicht verbunden, was bedeuten könnte, dass sich der Staat mehr und mehr der Rechte der leiblichen Eltern bemächtigen will.
Der Staat  zeigt seit etwa zehn Jahren ein auffallendes und höchst intensives Interesse, Kleinstkinder familienfern betreuen zu lassen. Um die Kosten dafür dem Bildungsetat entnehmen zu können,  deklariert er die öffentliche Kinderbetreuung kurzerhand und ohne wissenschaftliche Berechtigung als „Bildungsstätte“ und plant über einen Rechtsanspruch bereits die Pflicht zum Besuch der Kindertagesstätten. Damit erklärt der Staat familiäre Erziehung für minderwertig und nicht förderungswürdig. Dies ist ein schwerer Eingriff ins Elternrecht ( Art. 6 GG ) 
Bei der öffentlichen Kinderbetreuung von „Infrastruktur“ zu sprechen ist also eine bewusste, vielleicht auch böswillige Verschleierung der Tatsache, dass unser Staat  einen Teil seiner Kinder und Eltern exklusiv bevorzugt, den anderen Teil benachteiligt. Das bedeutet einen Verstoß gegen das grundgesetzliche Gleichheitsgebot ( Art. 3 GG), der auch durch die Zahlung eines Betreuungsgeldes wegen seiner Geringfügigkeit nicht behoben wird. Diesen Skandal kann nur eine finanzielle Gleichbewertung von familiärer und öffentlicher Kinderbetreuung aus der Welt schaffen.
Daher gilt:
Von Infrastruktur reden wir nur, wenn das öffentliche Angebot allen Bürgern zugänglich ist und nicht ideologisch begründete Verhaltensweisen voraussetzt. Infrastruktur wird über kostendeckende Gebühren und Abgaben der Nutzer angeboten. Es verbietet sich demnach, allein die öffentliche Kinderbetreuung  als Infrastruktur zu bezeichnen, da sie nur einem geringen Teil der Bevölkerung zugute kommt und nicht kostendeckend von den Nutzern selbst bezahlt wird.
Der Staat fördert öffentliche wie private Schulen und Hochschulen gleichermaßen, um den speziellen Bedürfnissen  seiner Bürger an Bildung nachzukommen. Also ist auch private familiäre Kinderbetreuung der öffentlichen gleichzustellen.
Es ist folglich genau umgekehrt: Nicht die Empfänger des Betreuungsgeldes, sondern die Empfänger der Krippensubventionierung werden auf Kosten der Allgemeinheit exklusiv und üppig bedient.
Da der Nutzen der Kindererziehung heute aufgrund des Sozialrechts der ganzen Gesellschaft zugute kommt und nicht nur den Eltern, wie das früher der Fall war, ist der Staat zwar gefordert, die Kindererziehung finanziell zu honorieren. Das darf aber in Übereinstimmung mit Art. 6 GG nicht von der Art der Betreuung abhängig gemacht werden.
Bärbel Fischer

Familien in Deutschland – beschenkt oder ausgebeutet?

In seinem Vortrag , den er vor den Delegierten der Familienpartei gehalten hat, weist der Leiter des Heidelberger Familienbüros, Kostas Petropulos, nach, dass Kinder den Staat keinen Cent kosten. Im Gegenteil! Der Staat profitiert von jedem Kind im Laufe des Lebens durchschnittlich 77 000 Euro. Anders gesagt: Mit jedem nicht mehr geborenen Kind geht dem Staat dieser Betrag verloren.http://www.heidelberger-familienbuero.de/Archiv-2012/FLA-Familienpartei-Petropulos-HBF-Vortrag-191111-Tabellen-Printfassung.pdf

Pressemitteilung des vffm zur Altersarmut

 

pastedGraphic.pdf
Verband der Familienfrauen und -männer e.V. (vffm)
Verband zur Förderung der eigenständigen
finanziellen und sozialen Sicherung bei Familienarbeit
  Datum: 30.01.2012  

Der Vorstand des vffm sieht sich zu folgender Pressemeldung veranlasst:    Bestellte Studie:                                                                                                                                                                                                                                                                    Deutsche Rentenversicherung verschleiert Ursachen der Altersarmut von Eltern 


Eine von der Deutschen Rentenversicherung bezahlte Studie kommt zum Schluss, dass Eltern und besonders Mütter nur über ungenügende Rentenanwartschaften verfügen. Das ist nicht neu. Aber die seit Jahrzehnten bekannten Ursachen dafür werden ignoriert. Dementsprechend sind auch die Korrekturvorschläge kontraproduktiv.

 

Die von Interessengruppen unabhängige Fachliteratur weist schon seit Jahrzehnten darauf hin, dass besonders die Rentenreform 1957 nicht nur die Familienarmut, sondern auch die Altersarmut von Eltern massiv fördert. Der zuvor geltende Generationenvertrag in der Familie (Eltern sorgen für ihre Kinder und werden dafür im Alter wieder von ihnen versorgt) wurde zerstört und durch ein Umverteilungssystem zu Lasten der Eltern ersetzt. Eltern tragen zwar weiter die Kinderkosten. Die von den erwachsen gewordenen Kinder zu zahlenden Renten werden jedoch an Erwerbsarbeit gebunden. Da Erwerbsarbeit mit steigender Kinderzahl immer schwieriger wird, ist heute die Alterssicherung der Eltern schlechter, je mehr Kinder sie hatten. 
So wurde ein extrem elternfeindliches Sozialsystem installiert, das den Generationenvertrag auf den Kopf stellte und trotzdem schönfärberisch bis heute als Generationenvertrag bezeichnet wird. Die so verursachte Ausbeutung der Eltern mehrerer Kinder wird von den Organisationen der Wirtschaft und auch von den Gewerkschaften konsequent ignoriert, ja sogar bestritten. Die Deutsche Rentenversicherung hat als „Partner“ der Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei immer Hilfestellung geleistet.
Die Empfehlungen aus der Studie zeigen, dass sich die Wissenschaftlerinnen nicht sachlich mit den Hintergründen der besonders Mütter treffenden Altersarmut beschäftigt haben. Vielmehr lautet ihr unsinniger Vorschlag, weitere „Anreize“ für eine durchgängige volle Erwerbstätigkeit beider Eltern zu schaffen. So sollen alle Eltern in das Hamsterrad der Doppelbelastung gedrängt werden, das als  „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ beschönigt wird, aber immer häufiger zum „Burn-out“ bei Eltern und der Vernachlässigung von Kindern führt.
Die „Studie“ ist ein alarmierendes Beispiel, wie sich sogar Wissenschaftlerinnen der seriösen Otto-Suhr-Instituts kaufen lassen, um zu einem gewünschten Ergebnis zu kommen. 

 

Simone Schmollack: "Eine Hausfrauenehe – so teuer wie ein Eigenheim"

DEUTSCHLANDRADIO Kultur brachte kürzlich einen Beitrag mit dem Titel: „Eine Hausfrauenehe ist so teuer wie ein Eigenheim“ von Simone Schmollack. Der Mathematiker Michael Horn aus München antwortet auf diesen Unsinn mit folgender Erwiderung unter der Überschrift: „Oder: wie sich ein luxoriöses Eigenheim in Nichts auflöst“
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe obigen Beitrag von Simone Schmollack gehört und bin entsetzt. Einerseits über den Beitrag selbst und andererseits über Deutschlandradio Kultur, das den Beitrag offensichtlich ohne jegliche Prüfung ausgestrahlt hat. Wenn man sich die Zahlen nur ein wenig genauer angeschaut hätte, wäre sofort aufgefallen, mit welchem Unsinn Sie hier Ihre Hörerschaft „beglückt“ haben. Alleine die ersten Sätze sind allesamt falsch:

FALSCH: „Zum Beispiel durch das Ehegattensplitting. Wenn der Mann 5000 Euro im Monat verdient, spart er für diese Zeit fast 500 Euro Steuern. In 30 Ehejahren sind das über 170.000 Euro.“
Solange Fr.  Schmollack nicht sagt, gegenüber wem der Mann die 500 EUR monatlich spart, ist das eine ziemliche Nullaussage. Wollen wir ihr helfen: Der Mann spart die 500 EUR gegenüber einem Single mit gleichem Einkommen. Aber ein Ehemann ist nun einmal kein Single. Vielleicht hätte man das Fr. Schmollack einmal erklären sollen. So vergleicht sie auf jeden Fall Äpfel mit Birnen. Machen wir es besser: Vergleichen wir also diesen Alleinverdiener-Ehemann mit einem anderen Ehepaar, das genau über das gleiche Einkommen, nämlich 2x 2.500 EUR monatlich verfügt. Und siehe da, der Ehemann aus der Alleinverdiener-Ehe (5.000 EUR, StKl: III) spart überhaupt nichts, sondern zahlt sogar etwas mehr Steuern als das Doppelverdiener-Ehepaar (2 x 2.500 EUR, jew. StKl: IV) zusammen, siehe Lohnrechner 2012 unter http://www.steuerberaten.de/do_it_yourself/rechner/lohn/index.php#

FALSCH: Sie hat auch herausgefunden, wie viel die Gesellschaft dafür zahlt, dass Hausfrauen in der Krankenkasse ihres Gatten kostenlos mitversichert sind: Für die besagte 30-jährige Ehe sind das 46.000 Euro.
So, so. Zusammen mit den angeblichen 170.000 EUR kommen wir damit also schon auf satte 216.000 EUR. Wenn wir allerdings wieder den Lohnrechner von oben zu Hilfe nehmen und einfach mal alle Steuern und Zahlungen in die Sozialversicherungen zusammenrechnen, kommen wir bei besagtem Alleinverdiener (5.000 EUR, StKl: III) auf monatliche Abzüge von 1.683 EUR. Bei dem Doppelverdienerehepaar (2 x 2.500 EUR, jew. StKl: IV) kommen wir auf 2 x 869 EUR, also 1.738 EUR Abgaben. Macht also eine Differenz von 55 EUR, oder in 30 Jahren weniger als 20.000 EUR. Fr. Schmollack liegt also fast um den Faktor 11 daneben, bzw. hat um 1.000% (!) übertrieben. Dabei ist noch nicht einmal eingerechnet, dass das Doppelverdiener-Ehepaar bessere Leistungen erhält, z.B. die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von der Krankenkasse. Aber es wird noch schlimmer.

FALSCH: Und dann ist da noch die Witwenrente. Dafür muss die Rentenversicherung schnell mal 300.000 Euro für eine Frau berappen, die selbst nie etwas in die Rentenkasse eingezahlt hat.
So, so, „schnell“ mal über 300.000 EUR. Wie wir gleich sehen werden, ist es genau umgekehrt, das Doppelverdiener-Ehepaar hat bei gleichen Einzahlungen in die Rentenversicherung letztendlich eine höhere Rendite, bekommt also mehr ausgezahlt, als das Einverdiener-Ehepaar. Doch vorab noch eine Richtigstellung zu „für eine Frau berappen, die selbst nie eingezahlt hat“. Richtig ist, dass diese Frau die große Witwenrente erhält, wenn ihr Mann stirbt. Richtig ist aber auch, dass sie sich darin nicht von der Frau aus der Doppelverdienerehe unterscheidet, denn auch diese erhält die große Witwenrente, partizipiert also auch an der Rente ihres Mannes, wenn dieser verstirbt, ohne dass sie jemals etwas für dessen Beiträge eingezahlt hätte. Das Argument von Fr. Schmollack ist nur populistisch, aber letztendlich falsch.
Was Fr. Schmollack ebenfalls verschweigt, ist, dass beide Ehepaare genau gleich viel in die Rentenversicherung eingezahlt haben, da die Rentenbeiträge des Alleinverdieners aus dem obigen Beispiel genau doppelt so hoch sind wie die einzelnen Beiträge der Doppelverdiener. In Summe gleiche Beiträge sollten auch zu gleicher Leistung führen. Wenn beide Ehepaare das Rentenalter erreichen, ist das zunächst auch der Fall. Nehmen wir der Einfachheit halber an, der Alleinverdiener erhält 2.000 EUR Rente monatlich, das Doppelverdiener-Ehepaar jeweils 1.000 EUR monatlich. Was passiert jedoch wenn, statistisch gesehen in den meisten Fällen, der Mann zuerst stirbt. In diesem Fall erhält die Frau des Alleinverdiener-Ehepaars die große Witwenrente von 1.200 EUR monatlich. Die Frau aus der Doppelverdienerehe erhält dagegen weiterhin ihr 1.000 EUR plus aus der großen Witwenrente nach Abzügen immerhin noch 490 EUR, also insgesamt 1.490 EUR und somit 290 EUR monatlich mehr.
Laut Statistischem Bundesamt (Quelle 1) lebt eine 65-jährige Frau durchschnittlich 3 Jahre und 3 Monate länger als ein 65-jähriger Mann. Ferner sind in 75% aller Ehen die Männer älter als die Frauen, in den meisten Fällen zwischen 1-3 Jahre (Quelle 2). Nehmen wir also an, dass die Ehefrau 2 Jahre jünger als ihr Mann ist und 3 Jahre und 3 Monate älter wird. Das bedeutet also, dass das Doppelverdienerehepaar unter diesen Randbedingungen etwa (24 + 39) * 290 = 18.270 EUR mehr Rente aus der Rentenversicherung bezieht als das Alleinverdiener-Ehepaar, obwohl beide Ehepaare gleiche Beiträge eingezahlt haben.

Wenn man alles nun aufaddiert, löst sich das luxoriöse Eigenheim in Nichts auf.

Dass die Autorin mit dem Beitrag vollkommen überfordert ist, wird auch an anderer Stelle deutlich. So hat sie Frankreich als beispielhaft herausgestellt und meint „Deutschland ist eines der letzten Länder in Europa, das noch am Ehegattensplitting festhält„. Ein kurzer Blick bei Wikipedia unter Familiensplitting hätte aber genügt unter Frankreich den Hinweis zu finden: „für jeden Elternteil der Divisor 1,0“. Mit anderen Worten: Auch das Musterland Frankreich setzt auf das Ehegattensplitting, plus einem zusätzlichen „Kindersplitting“.
Ferner findet man bei Wikipedia auch noch den Satz „In Frankreich wird das Familiensplitting nicht als Fördermaßnahme angesehen, sondern lediglich als die konsequente Einhaltung der horizontalen Steuergerechtigkeit“. Besser kann man es nicht sagen, denn das Ehegattensplitting ist eben keine Subvention, sondern ein (mathematisch) notwendiger Korrekturfaktor, um Steuergerechtigkeit herzustellen. Und Steuergerechtigkeit bedeutet: „gleiche Steuerlast bei gleichem Familieneinkommen“.

Insgesamt ist es mir unerklärlich, wie der Beitrag „Eine Hausfrauenehe ist so teuer wie ein Eigenheim“ eine hoffentlich vorhandene Qualitätssicherung bei Deutschlandradio passieren konnte. Mein Vertrauen in die Qualität Ihrer Beiträge ist seit dem auf jeden Fall nachhaltig gestört und wird dies auch bleiben, solange Sie nicht auf Ihrer Internetseite eine Richtigstellung und eine Entschuldigung platzieren. Für den Link wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Horn (Mathematiker)
81739 München

Statistisches Bundesamt 1: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2011/09/PD11__343__12621,templateId=renderPrint.psml
Statistisches Bundesamt 2: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Navigation/Publikationen/STATmagazin/2010/Bevoelkerung2010__10,templateId=renderPrint.psml__nnn=true

Altersarmut bekämpfen…

Schon wieder „beglückt“ uns eine Studie zur Altersarmut aufgrund „unterbrochener Erwerbsbiographie“ wegen Familienzeit. Neuerdings versucht die Wirtschaft verstärkt,  Mütter mit dem Schreckgespenst ALTERSARMUT endlich zu Vollzeiterwerbstätigkeit und zur Ganztagsbetreuung ihrer Kinder zu bewegen. Dazu werden immer wieder neue so genannte „wissenschaftliche Studien“ in Auftrag gegeben.

http://www.fu-berlin.de/presse/informationen/fup/2012/fup_12_015/index.html

Kommentar

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Riedmüller,

sehr geehrte Frau Schmalreck!

Die Pressemitteilung zu Ihrer Studie vom 24. 01. 2012  haben wir aufmerksam gelesen. Nicht dass Sie uns Neues vorgestellt hätten. Studien zu diesem Thema werden alle paar Monate erstellt und haben stets eines gemeinsam:

  • Sie werden von wirtschaftsnahen Verbänden in Auftrag gegeben und bezahlt. Somit wird vom Auftraggeber ein entsprechendes Resultat erwartet.
  • Sie zeichnen stets das Menetekel Altersarmut von Frauen an die Wand
  • Sie sind nicht ergebnisoffen, sondern zielgerichtet auf Vollerwerbstätigkeit
  • Sie missachten den Familienwunsch der Eltern und der Kinder
  • Sie bemängeln diverse  „Fehlanreize“, Familienarbeit der Erwerbsarbeit vorzuziehen
  • Sie basieren auf der Grundlage unseres bestehenden, aber ungerechten Sozial-und Arbeitsrechts 
Richtig ist natürlich, dass Müttern Altersarmut droht, wenn sie eine „unterbrochene Erwerbsbiografie“ haben. Während dieser Unterbrechung haben sie aber Kinder geboren, genährt, gepflegt, umsorgt, erzogen, gelehrt. Dieses Phänomen wird in keiner der Studien erwähnt. Vielleicht ist Ihnen noch nie der Gedanke gekommen, dass die jungen Mütter nicht aus Faulheit ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, sondern weil sie spüren, dass ihre Kinder sie brauchen. Sie wollen voll und ganz Eltern sein, nicht nur, weil  die Kinder einen biologischen Anspruch auf die Präsenz ihrer Mütter haben, sondern aus purer Freude an der Familie. Sie bewerten die ersten Kinderjahre als kostbares Geschenk. Verpasste Familienzeit lässt sich nie wieder einholen. Sie sind auch davon überzeugt, dass ihre Kinder in der Obhut ihrer eigenen Eltern gesünder aufwachsen als unter familienferner Betreuung. Wer vollerwerbstätig bleiben will, der verzichtet sowieso auf Kinder. 

Für Nachwuchs zu sorgen ist, anders als in Frankreich,  in Deutschland jedoch ein Nullfaktor. Dass  Frauen in Deutschland durch Mutterschaft an Rente einbüßen, das ist ein, von der „Wissenschaft“ bisher ignorierter, unglaublicher Skandal! Dass Wissenschaftler überhaupt auf dieser Basis argumentieren, lässt an jeder Logik zweifeln. Kaum zu fassen ist außerdem, dass „die „Wissenschaft“ niemals die familienfeindliche Struktur unserer Versorgungsgesetze unter die Lupe nimmt, statt dessen aber deren Folgen, also z. B. die Altersarmut von Frauen, als gottgegeben akzeptiert. Diese gäbe es gar nicht, wenn man die gesellschaftliche Leistung der Frauen würdigte. Blind für kreative Modelle zur besseren Absicherung von Müttern werden stumpfsinnig die antiquierten und abgegriffenen DDR-Rezepte empfohlen, wie Vollerwerbstätigkeit, Abschaffung von Transferleistungen und  sog. Fehlanreize wie  Ehegattensplitting, Mitversicherung* etc., und im Gegenzug Ganztagsbetreuung für Kinder ab 12 Monaten. Mit Verlaub – das ist nun wirklich keine wissenschaftliche Glanzleistung, wie man nach dem Zusammenbruch der DDR weiß. So wird eine unabhängige und freie Wissenschaft verzweckt und dadurch schändlich missbraucht.

Unsere Vermutung ist aber, dass kreative Ideen, wie eine kluge Reform unserer Sozialgesetze, von Ihren Auftraggebern gar nicht gefragt sind, weil es der  Wirtschaft nur darum geht, Arbeitsplätze zu besetzen. Es geht ihr auch nicht darum, die beklagenswerte Altersarmut zu verhindern, denn sonst würde sie schon heute Löhne zahlen, von denen eine Familie leben kann. Nein, das Gespenst Altersarmut dient allein dem Zweck, die sog. „stille Reserve“ von Müttern zu mobilisieren. Dazu wird von „Vereinbarkeit“ gefaselt. Als ob eine Mutter mit Kindern nicht vollbeschäftigt wäre! Auch wenn sie ihre Kinder betreuen lässt, die Lasten addieren sich und die Geldnot wird durch Zeitnot ersetzt. Abgehetzte Frauen hecheln, nahe am Burnout  ihren tausend Aufgaben hinterher. Wenn das keine Sklaverei ist!
*Lassen Sie sich bitte noch auf einen Rechenfehler hinweisen. Sie empfehlen, die „Mitversicherung“ einer erwerbslosen Mutter  in der Krankenversicherung abzuschaffen. Dabei verkennen Sie völlig, dass Mutter und Kinder Ansprüche auf das Einkommen des Familienvaters haben. Beispiel: Ein verheirateter Arbeitnehmer mit 3 Kindern und einem Jahresbruttoverdienst von 30 000 € zahlt 2460 € KV-Beitrag. Da er seinen  Lohn aber mit vier weiteren Familienangehörigen teilen muss, stehen jedem einzelnen nur 6000 € zu. Damit zahlt jedes Mitglied von den 6000 € seine 492 € KV-Beitrag, in der Summe also 2460 €. Weder die Mutter noch die Kinder sind also „mitversichert“, sondern sie haben sich selbst versichert. Tatsächlich kostenfrei mitversichert wären die Familienangehörigen erst dann, wenn der Vater für seine 6000.-  € Jahreseinkommen den KV-Beitrag von 492.- allein abführte. Dies nur der Korrektheit wegen.
Wir sehen das Problem so: Erst reitet man die Mütter in den Schlamassel und betrügt sie um ihre Rentenansprüche, weil man ihren Einsatz für die künftige Generation missachtet. Dann sollen sie sich sozusagen am eigenen Schopf aus der Misere ziehen und durch doppelten Einsatz sich das zurückholen, was man ihnen zuvor gegenüber kinderlosen Zeitgenossen verweigert hat. In der Umgangsssprache heißt so etwas salopp „Verarschung“.

In der Anlage senden wir Ihnen den horizontalen Vergleich 2012, aus dem Sie ersehen, wie das frei verfügbare Einkommen einer Familie mit jedem Kind weiter schrumpft und wie es sich im Vergleich mit dem Einkommen eines Singles verhält. Quelle: Deutscher Familienverband e.V. Berlin. Außerdem empfehlen wir Ihnen unsere Website: www.familiengerechtigkeit-rv.de

Sehr geehrte Damen, vielleicht sehen Sie das Problem Altersarmut einmal aus dem Blickwinkel einer Familie. Nicht am Arbeitsmarkt entsteht sie, sondern in der verweigerten Wertschätzung von Familienarbeit. Sollte Ihnen an der Beseitigung der tatsächlichen Ursachen von Frauenaltersarmut gelegen sein, so verweisen wir Sie auf folgende Arbeiten unter : https://www.familiengerechtigkeit-rv.de/studien/studien.html

Im Auftrag unserer Elterninitiative grüße ich Sie freundlich

Bärbel Fischer

 

 

 

 

 

 




 

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Verband der Familienfrauen und -männer e.V. (vffm)
Verband zur Förderung der eigenständigen
finanziellen und sozialen Sicherung bei Familienarbeit
                                                                                                                                                             Datum: 30.01.2012  
Der Vorstand des vffm sieht sich zu folgender Pressemeldung veranlasst:  

Bestellte Studie: Deutsche Rentenversicherung verschleiert Ursachen der Altersarmut von Eltern 

                                                                                                                                                                                                                                                                     
Eine von der Deutschen Rentenversicherung bezahlte Studie kommt zum Schluss, dass Eltern und besonders Mütter nur über ungenügende Rentenanwartschaften verfügen. Das ist nicht neu. Aber die seit Jahrzehnten bekannten Ursachen dafür werden ignoriert. Dementsprechend sind auch die Korrekturvorschläge kontraproduktiv.
Die von Interessengruppen unabhängige Fachliteratur weist schon seit Jahrzehnten darauf hin, dass besonders die Rentenreform 1957 nicht nur die Familienarmut, sondern auch die Altersarmut von Eltern massiv fördert. Der zuvor geltende Generationenvertrag in der Familie (Eltern sorgen für ihre Kinder und werden dafür im Alter wieder von ihnen versorgt) wurde zerstört und durch ein Umverteilungssystem zu Lasten der Eltern ersetzt. Eltern tragen zwar weiter die Kinderkosten. Die von den erwachsen gewordenen Kinder zu zahlenden Renten werden jedoch an Erwerbsarbeit gebunden. Da Erwerbsarbeit mit steigender Kinderzahl immer schwieriger wird, ist heute die Alterssicherung der Eltern schlechter, je mehr Kinder sie hatten. 
So wurde ein extrem elternfeindliches Sozialsystem installiert, das den Generationenvertrag auf den Kopf stellte und trotzdem schönfärberisch bis heute als Generationenvertrag bezeichnet wird. Die so verursachte Ausbeutung der Eltern mehrerer Kinder wird von den Organisationen der Wirtschaft und auch von den Gewerkschaften konsequent ignoriert, ja sogar bestritten. Die Deutsche Rentenversicherung hat als „Partner“ der Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei immer Hilfestellung geleistet.
Die Empfehlungen aus der Studie zeigen, dass sich die Wissenschaftlerinnen nicht sachlich mit den Hintergründen der besonders Mütter treffenden Altersarmut beschäftigt haben. Vielmehr lautet ihr unsinniger Vorschlag, weitere „Anreize“ für eine durchgängige volle Erwerbstätigkeit beider Eltern zu schaffen. So sollen alle Eltern in das Hamsterrad der Doppelbelastung gedrängt werden, das als  „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ beschönigt wird, aber immer häufiger zum „Burn-out“ bei Eltern und der Vernachlässigung von Kindern führt.
Die „Studie“ ist ein alarmierendes Beispiel, wie sich sogar Wissenschaftlerinnen der seriösen Humboldt-Universität kaufen lassen, um zu einem gewünschten Ergebnis zu kommen. 

Getrickst – verschleiert – verschwiegen

 

Laut Bundesagentur für Arbeit BfA sei die Kinderarmut in Deutschland seit 2006 deutlich gesunken, die Zahl der jungen Hartz-IV- Empfänger sogar um 13,5%. Auch konnte die Bundesfamilienministerin im Januar 2012 in ihrem Familienreport den Rekordstand von jährlich 195 Mrd. an familienpolitischen Leistungen verkünden. Bravo!
Bravo??? Skepsis ist mehr als berechtigt. Diese Traumzahlen sind wie immer für die Medien lanciert worden. Die sollen die „erfolgreiche“ Familienpolitik der Bundesregierung transportieren. Bei genauem Hinsehen erweist sich der Jubel nämlich als Fassade für die weniger schöne Realität.
  • In den 195 Mrd. sind 37%  rein ehebezogene Maßnahmen enthalten.
  • Von den restlichen 122,7 Mrd. familienbezogener Leistungen können 52,3 Mrd. als verfassungsrechtlichen Anspruch auf Familienlastenausgleich gewertet werden. 
  • Verbleiben also  53,7 Mrd. als tatsächliche Familienförderung ( Quelle: Familienreport 2011).
Mit ähnlicher Verschleierung agiert die BfA, denn sie hätte den Vergleichszeitraum korrekterweise auf den Start der Hartz-Gesetze 2005 ausweiten müssen. Denn seither haben wir nur 7% weniger an armen Kindern und nicht 13,5%. Auch gut. Trotzdem leben immer noch 1,6 Millionen Kinder bei arbeitslosen Eltern von Hartz-IV.  Viel zu viele, meint Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und relativiert damit die offiziellen Zahlen der Arbeitsagentur ( Deutschlandfunk Interview, 26. 01. 2012)
Hätte Ursula von der Leyen sich 2010 nicht geweigert, den erhöhten Mindestbedarf von Kindern realitätsgerecht anzuerkennen, wozu sie vom BverfG aufgefordert worden war, dann wäre mit der Anhebung der Armutsschwelle auch die tatsächliche Zahl der Bedürftigen in unserem Land evident geworden.
Von dem Rückgang der Kinderzahlen hört man in den regierungsamtlichen „Erfolgsmeldungen“ nichts. Denn in Deutschland leben heute 850 000 weniger Kinder unter 15 Jahren als 2005. Dies bedeutet eine Reduzierung um 8%.
Diese „Erfolge“, betrachtet im Vergleich zum Wirtschaftswachstum seit 2005 um insgesamt 10,4%, müssen doch sehr, sehr nachdenklich stimmen. 


Das Zahlenmaterial zu diesem Bericht verdanken wir dem Heidelberger Familienbüro: 
http://www.heidelberger-familienbuero.de/

Erfreulicherweise hat der Leiter des Heidelberger Familienbüros, Kostas Petropulos, seinen Vortrag zum Thema Familienförderung: „Familien in Deutschland: Beschenkt oder ausgebeutet?“ zur Veröffentlichung frei gegeben. Beschenkt der Staat die Familien oder wird er nicht in weitaus größerem Umfang gerade von den Familien beschenkt? Eine deutliche Bestandsaufnahme, die möglichst weite Verbreitung verdient. Das Manuskript samt Tabellen kann als pdf-Datei heruntergeladen werden: