„Mehr Geld für die Bildung: Drei Vorschläge, die nichts kosten“.

Angesichts des sinkenden deutschen Bildungsniveaus und des Schreis nach mehr Geld für Bildung erinnert der Oberstudiendirektor Dr. Gerd Brosowski i. R. an die Strukturen an Schulen, die man in den letzten Jahrzehnten leichtfertig zugunsten des Spaßfaktors aufgegeben hat. Er ruft auf zu einer Strukturreform  für eine kostenneutrale, aber erwiesen effektivere Bildung:  

Hier ein paar Vorschläge, wie man den Erfolg der Bildung an weiterführenden Schulen sehr erhöhen könnte, ohne einen einzigen Euro mehr auszugeben. Ich muss mich auf weiterführende Schulen beschränken, da ich nur diese wirklich gut aus eigenem Erleben kenne.

1) Abschaffung des Kurssystems in der Oberstufe des Gymnasiums und Wiedereinführung der Altersklassen bis zum Abitur. Würde Unmengen an Nerven, Zeit, Geld sparen und zugleich den Unterrichtserfolg erhöhen.

2) Wiedereinführung des Unterrichts am Samstag. Würde den zeitlichen Druck von Schülern, Eltern und Lehrern nehmen. Die Schüler hätten im Schnitt pro Tag weniger als sechs Unterrichtsstunden. Sie kämen erstens weniger müde und zweitens etwa eine Stunde früher zu Hause an; sie hätten drittens zum nächsten Tag weniger Fächer vorzubereiten- drei Schritte in die richtige Richtung, um ihren Tag zu entzerren.
Der Skandal, dass an weniger als 180 Tagen im Jahr überhaupt Unterricht stattfindet, dass also an der Mehrzahl der Jahrestage die Schulen leer stehen und der normale Unterrichtstag zum seltenen Ereignis wird, wäre beseitigt.

Die Lehrer müssten keine Minute länger unterrichten; ihr Unterricht wäre auf mehr Tage verteilt. Sie kämen weniger erschöpft und früher zu Hause am Schreibtisch an und müssten sich auf eine Stunde weniger am nächsten Tag vorbereiten. Im übrigen nehme ich keinem Menschen ab, dass er mehr als fünf Stunden am Tag seriös unterrichten kann. Und ich nehme keinem Schüler ab, dass er mehr als sechs Schulstunden am Tag verkraftet.

Die Vereine würden aufatmen, da die Schüler mehr freie Zeit die Woche über hätten, die Schüler würden Selbständigkeit lernen, da sie ihren Tag wenigstens zur Hälfte selbst organisieren könnten (und müssten); der ganze staatlich angezettelte und organisierte Nachmittagszirkus könnte erheblich zurückgefahren werden und die Freiräume und der Verantwortungsbereich der jungen Leute könnten im gleichem Umfang erweitert werden.

3) Zusammenstreichen der unterrichtsfremden Aktivitäten, welche Unterrichtszeiten fressen. Berufspraktika gehören in die Ferien verlegt – wenn man sie denn überhaupt braucht. Kinobesuche während der Unterrichtszeit, Berufsberatung statt des Unterrichts, Politikerbesuche am Vormittag in den Schulen, Sportwettbewerbe statt des Unterrichts, sog. Pädagogische Tage an Unterrichtstagen,  und so endlos weiter: Alles auf den Müll oder in die unterrichtsfreie Zeit zu verlegen. Dann würde sich übrigens auch zeigen, wie wertvoll und wichtig für den Schüler diese Veranstaltungen tatsächlich sind.

Ganztagsschule – Tribut an den kapitalistischen Zeitgeist

Dr. Albert Wunsch, Erziehungswissenschaftler, Psychologe, Hochschullehrer und Konflikt-Coach, Paar-, Lebens- und Erziehungs-Berater stellt fest:
„Kinder stören mit ihren jeweiligen und kaum zeitlich einplanbaren Bedürfnissen – wenigstens unter dem Gesichtpunkt betrieblicher Gewinnmaximierung – die Produktivität und Karriereplanung ihrer Eltern erheblich. Damit Väter und Mütter bei soviel Fremdbetreuung kein schlechtes Gewissen bekommen, werden Krippen und vergleichbare Angebote als besonders förderliche Bildungsmaßnahmen zu verkaufen gesucht.“

 

Inklusion: Wahlfreiheit für alle!

Auf die Berichte der Schwäbischen Zeitung zu der Forderung seiner Mutter, Henri  trotz seiner Trisomie ins Gymnasium aufzunehmen, antwortet eine Mutter mit folgendem Leserbrief. Dabei beklagt sie auch das leichtfertige Aufgeben der Errungenschaft Sonderschule zum Schaden behinderter Kinder.

Wahlfreiheit für alle

Als Mutter von Kindern ohne bisher festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf fühle ich mich in der aktuellen Inklusionsdebatte durch das politische Einbahnstraßendenken diskriminiert.

Wir können uns in Deutschland glücklich schätzen, ein hochqualifiziertes und spezialisiertes Schulsystem etabliert zu haben, das den Talenten und Möglichkeiten der Heranwachsenden passgenau entgegenzukommen versucht, Bildung für alle ermöglicht und die meisten Kinder zu einem ihrem Potential entsprechenden Schulabschluss führt mit dem Ziel sozialer Teilhabe und Unabhängigkeit von subsidiären Leistungen.

Sollte aber in Zukunft alles an allen Bildungsstandorten dank Inklusion eingefordert werden, der Wille der Eltern darüber entscheiden, wo ihr Kind zu welchen Konditionen beschult wird, so darf das nicht nur in eine Richtung gedacht werden. Warum sollte nur Eltern behinderter Kinder Wahlfreiheit zugestanden werden?

Vielmehr fordere ich das Recht, selbst auch den Schulort meiner Kinder frei wählen zu können. Ich würde dann z.B. eine Förderschule wählen mit kleinen Klassen von 5 Schülern, individualisiertem Lehren und Lernen, sonderpädagogischer Begleitung, einem organisierten Fahrdienst zur Schule und zurück, der helfenden Unterstützung von Sozialpädagogen und Psychologen… verbunden selbstverständlich mit der Forderung, dass Fachlehrer des Gymnasiums die Vorbereitung auf das Abitur sicherstellen, so wie umgekehrt Sonderpädagogen alle Henris am Gymnasium unterrichten.

Lioba Konrad, Friesenhofen

Offener Brief an den Deutschen Frauenrat

Sehr geehrte Damen im Vorstand des Deutschen Frauenrats,                                wir nehmen Bezug auf eine Stellungnahme, die Ihre Vorstandskollegin, Frau Mechthild v. Luxburg, im Zusammenhang mit der Prognosstudie „Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen“! abgegeben hat. Dabei ging es vorrangig um eine Wiederholung der Forderungen des Deutschen Frauenrats (DF), das Ehegattensplitting („ohne Umwege über ein sog. Familiensplitting“) und die „beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung“ abzuschaffen.“

Nachdem sich der DF vehement und immer wieder neu in diesem Sinne äußert, bitten wir um die Klärung zweier Fragen:

1.   Wie kann es sein, dass ein Verband, der laut Satzung anstrebt,

  • den Belangen der Frauen in der Bundesrepublik Deutschland Gewicht zu geben und sie durchzusetzen (Satzung § 2,1. (I)),
  • die Stellung der Frauen in Familie, Berufs- und Arbeitswelt, Politik und Gesellschaft zu   verbessern (Satzung § 2, 1. (2)),
  • die in Art. 3 des GG verankerten Gleichheits- und Gleichberechtigungsgebote zu verwirklichen (Satzung § 2,2.),                                                                                diese Ziele zwar angeblich im Namen aller Frauen in Deutschland vertritt, dabei aber in Wirklichkeit die große Gruppe der Frauen (und weniger Männer), die in Vollzeit häusliche Erziehungs- und Pflegearbeit leisten, diskriminierend ausschließt?

2.   Wie kann es sein, dass eine Frauenorganisation die Definitionvon Gleichheit und Gleichberechtigung nicht in der gleichen Werthaltung verschiedener Lebensentwürfe von Frauen, sondern lediglich in der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Erwerbsarbeitswelt sieht?

Zu beiden Aspekten, die ja ineinandergreifen, stellen sich mehrere ergänzende Fragen:

Ist denn die patriarchale Sichtweise richtig und haltbar, dass allein der traditionell männlich gewesene Arbeitsplatz in der Produktion, dem volkswirtschaftliche Relevanz zugeschrieben wird, Anerkennung und Lohn verdient, und dass Frauen folglich nur durch die gleiche Beteiligung an dieser Arbeitswelt Gleichberechtigung erfahren könnten? Warum soll der traditionell von Frauen besetzte, reproduktive Arbeitsplatz in der Familie, der den Fortbestand und die soziale Sicherheit der Gesellschaft gewährleistet, nicht die entsprechende Anerkennung und finanzielle Absicherung erfahren?

Anerkennt der DF nicht das im GG Art.6 festgeschriebene Recht der Eltern, dass zuvörderst sie frei zu bestimmen haben, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden sollen? Durch die ausschließlich positive Werthaltung gegenüber der Erwerbsarbeit bei gleichzeitiger diffamierender Geringbewertung der elterlichen Erziehungsleistung wird diese Freiheit empfindlich beschnitten, ja in vielen Fällen sogar verweigert. Dem ist nicht mit der Forderung zu begegnen, die Väter sollten sich an den häuslichen Pflichten in gleicher Weise beteiligen, denn auch den Vätern ist nicht zuzumuten, die Benachteiligungen die sich daraus ergeben, widerstandslos hinzunehmen.

Wäre es nicht eine dringende Aufgabe des DF, neben der Forderung, die Führungspositionen in Politik und Wirtschaft zu 50% mit Frauen zu besetzen, auch die finanzielle Sicherung der Frauen, die Kinder gebären und erziehen und alte Eltern pflegen, voranzubringen? Die Klage und der Rat – auch des DF -, Frauen sollten sich durch derlei Lebensentwürfe doch bitte nicht in die Armut und Altersarmut treiben lassen, ist an kurzschlüssigem Zynismus kaum zu überbieten.

Man geniert sich fast, es immer wieder zu zitieren: Kinder sind unsere Zukunft. Um nachhaltig zu agieren, muss nicht nur die Wirtschaft mit Arbeitskräften versorgt, sondern es muss den Menschen, die Elternpfiichten übernehmen, ein hinreichender Entscheidungs- und Gestaltungsfreiraum geboten werden. Eine „Vereinbarkeit von Familie und Beruf‘, die immer offensichtlicher auf die Vollzeit-Erwerbstätigkeit beider Elternteile bei gleichzeitiger Verdrängung der Familie in die Freizeitnischen hinausläuft, erfüllt diesen Anspruch nicht. Alleinerziehende, die auch den zweiten Elternteil ersetzen müssen, gegen ihre Überzeugung aus der verantwortungsbewussten Wahrnehmung ihrer Elternpflichten herauszudrängen, hat mit Menschenwürde nichts zu tun. Modelle für Teilzeitarbeit sind so lange nicht familienfreundlich, als der Lohnausfall wie selbstverständlich von der Familie aufgefangen werden soll.

Abschließend möchten wir die Frage nach dem Ehegattensplitting und der „beitragsfreien“ Mitversicherung in der Krankenversicherung wieder aufgreifen: Warum stellt sich der DF in der Sache gegen die wiederholte Rechtsprechung des BVerfG, wonach die Familie als Erwerbsgemeinschaft zu betrachten ist, in der – wie z. B. auch in einer GmbH – den Einzelmitgliedern das erzielte Einkommen zu gleichen Teilen zugeordnet und dementsprechend mit Abgaben belastet wird? Sollte es sich der DF nicht doch noch einmal überlegen, ob er nur dem Idol der emanzipatorischen Einzelkämpferin dienen möchte und das Wohl all der Frauen, die in der Familie kooperieren wollen, hintanstellt, ja sogar dagegen Stellung bezieht?

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen                                                                                               Gertrud Martin                                                                                                        Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V.

Quellen:

1.    Politischer Bericht zur Gesamtevaluation der ehe- und Familie~bezogenen Leistungen. Berlin, Juni 2013. Herausgegeben vom Bundesministerium für  Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Referat Öffentlichkeitsarbeit. Im Internet zu beziehen unter http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/                                                         Pdf-Anlagenlfamilienbezogene-leistungen.pdf

2.   Presserneldung des DF vom 23.01.2014: .Ebegattensplitting. Alte Zöpfe endlich abschneiden“. ImIntemetveröffentlichtunterhttp://WW\v.frauenrat.de/deuts ch/pressel pressemeldungenlpressemeldunglarticlelalte-zoepfe-endlich-abschneiden.html

 

Das Antwortschreiben des Deutschen Frauenrates

Sehr geehrte Frau Martin,

Ihr o. g. Schreiben an den Vorstand des Deutschen Frauenrats ist bei uns eingegangen; ohne dass dies in diesem Schreiben kenntlich gemacht wurde, wurde das Schreiben bereits am 01.03.2014 als Offener Brief auf Ihrer Website veröffentlicht. Dies und der mehr als befremdliche Ton Ihres Schreibens veranlasst uns, auf Ihre Fragen nicht weiter einzugehen. Unser Vorstandsmitglied Mechthild von Luxburg hat sich zu der Prognosstudie auf der Grundlage der Beschlüsse des Deutschen Frauenrates geäußert, die Ihnen, wie wir vermuten, seit langem bekannt sind.

Richtigstellen möchten wir allerdings, dass wir unsere Ziele keineswegs – wie Sie unter den Ausführungen unter 1. behaupten – angeblich im Namen aller Frauen in Deutschland vertreten, sondern im Namen der Mitglieder der im Deutschen Frauenrat zusammengeschlossenen Frauenverbände und -gruppen.

Mit freundlichen Grüßen                                                                                           Hannelore Buls, Vorsitzende                                                                                     Mechthild von Luxburg, Mitglied des Vorstandes

 

Antwortschreiben an den Deutschen Frauenrat

Ihr Schreiben vom 21. März 2014 – Unsere Antwort als OFFENER BRIEF

Sehr geehrte Damen im Vorstand des Deutschen Frauenrats,                                          sehr geehrte Frau Buls,                                                                                                      sehr geehrte Frau von Luxburg,

mit Dank bestätigen wir den Erhalt Ihres Schreibens vom 21. März 2014. Und mit einigem Befremden nehmen wir zur Kenntnis, dass Sie sich einer inhaltlichen Beantwortung unseres Offenen Briefes vom 1. März 2014 entziehen.

Ihre Behauptung, unser Offener Brief sei nicht als solcher kenntlich gemacht gewesen, trifft nicht zu. Diese Kennzeichnung finden Sie in Dickdruck direkt über der Anrede. Einräumen möchten wir, dass der Brief versehentlich auf unserer Website eingestellt wurde, bevor er bei Ihnen eingegangen sein konnte.

Den von uns angeschlagenen, von Ihnen als „befremdlich“ bezeichneten Ton dürfen Sie dem Umstand zurechnen, dass wir unsererseits seit Jahren mit wachsendem Befremden registrieren, wie ein Deutscher Frauenrat (DF) die Interessen einer Mehrheit von Frauen, nämlich der Mütter, nicht nur missachtet, sondern gegen sie arbeitet. Folgerichtig wurden die von unserer Organisation, damals unter dem Namen Deutsche Hausfrauengewerkschaft –dhg – mehrmals beim DF gestellten Aufnahmeanträge ohne Begründung abgelehnt. Allerdings zeigte sich inzwischen klar, dass unser Anliegen, Gleichberechtigung für Familienarbeit zu erstreiten, bei Ihnen nicht gut aufgehoben gewesen wäre. Insofern ist auch Ihre Feststellung, der DF vertrete nur die Ziele der darin zusammengeschlossenen Frauenverbände, logisch. Danke für diese Klärung!

Wir würden es für korrekt ansehen, wenn Sie – der Wahrheit entsprechend – die Satzung des DF in den Passagen richtigstellen würden, wo gesagt wird, der DF setze sich dafür ein, die Stellung der Frauen in der Familie zu verbessern bzw. die in Art. 3 des GG verankerten Gleichberechtigungsgebote zu verwirklichen. Gleichberechtigung ist nicht teilbar, wie Sie es in Ihrer Gruppierung offenbar für möglich halten. Gleichberechtigung mit entsprechender Anerkennung und Honorierung kann sich nicht auf Erwerbstätige beschränken, sondern muss in gleicher Weise für die in der Familie Arbeitenden (Mütter wie Väter) gelten.

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                     gez. Gertrud Martin                                                                                    Bundesvorsitzende Verband Familienarbeit e. V.

Villingen, 14. Mai 2014

 

8 Grundsätze für Familien und Kinder in EUROPA

Die Initiative Familienschutz hat deutsche Kandidaten aller Parteien für das Europaparlament anhand von 8 Grundsätzen zu ihrer Haltung befragt:

http://www.familien-schutz.de/kandidatenbefragung-zur-europawahl-europaische-grundsatze-fur-familie-und-kinder/

Hier finden Sie die Auflistung der EU-Kandidaten, die die acht Grundsätze unterzeichnet  haben:

 http://www.familien-schutz.de/diese-kandidaten-haben-die-grundsatze-fur-familie-und-kinder-unterzeichnet/

 

 

AfD: CDU bricht Wahlversprechen gegenüber Familien

Berlin, 12. März 2014
“Auch im Wahljahr 2014 sollen Familien von der Bundesregierung wieder hinter das Licht geführt werden. Die versprochene Kindergelderhöhung aus dem Bundestagswahlkampf soll nun bis 2016 verschoben werden. Das ist nicht nur dreist, sondern betrügt Familien um ihre verfassungsgemäßen Ansprüche”, erklärt Dr. Frauke Petry, Bundessprecherin der Alternative für Deutschland.

“Die eklatante Benachteiligung von Familien gegenüber Kinderlosen bei der Finanzierung der Sozialsysteme in Deutschland ist durch diverse wissenschaftliche Studien bewiesen und durch mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts festgestellt. Wie viele Bundesregierungen zuvor, scheut auch die aktuelle große Koalition aus rein wahltaktischen Gründen eine umfassende Reform des Sozialstaats, die mit dieser demografisch katastrophalen Ungleichbehandlung aufräumt, die seit 1965 zu einer Halbierung der jährlichen Geburtenrate auf nur noch 673.500 Geburten pro Jahr geführt hat. Wir brauchen in Deutschland keine weiteren Reförmchen mit Kindergelderhöhungen von 2 Euro pro Monat. Wir brauchen eine umfassende Beitragsfreistellung von Kindern in den Sozialversicherungssystemen und ein gemeinschaftliches Finanzierungssystem für Kinder und Alte. Es ist übrigens auch eine völlige Fehleinschätzung, dass die jahrzehntelangen Defizite der Familienpolitik mittels kurzfristiger Einwanderung kaschiert werden können”, so Frau Dr. Petry weiter.

Nach einer neuen Umfrage des INSA-Instituts im Auftrag der AfD ist die Unzufriedenheit mit der Familienpolitik riesig: 46 Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass die im Bundestag vertretenden Parteien ihre Politik nicht an den Bedürfnissen von Kindern ausrichten. Der Anteil Kinderloser beträgt in Deutschland bereits 26 Prozent, darüber hinaus sind 25 Prozent der Deutschen Rentner. Die Umfrage offenbart eine weitere massive Schieflage: Dreiviertel der Deutschen glauben, dass Familienarbeit in Deutschland zu wenig Wertschätzung widerfährt.

EU-Wahl bedeutsam für Familien

Oft wird behauptet, die EU-Wahl habe keine familienpolitische Bedeutung, da Familienpolitik noch nicht in den Kompetenzbereich der EU falle.

Aber das ist nur vordergründig so.

Im Amsterdamer Vertrag (1997) wurde die Politik des „Gender Mainstreaming“ für die ganze EU und damit auch für Deutschland als verbindlich erklärt. Wesentlicher Bestandteil ist dabei die „Gleichstellungspolitik“, nach der eine Frau (oder ein Mann) nur als gleichberechtigt gelten kann, wenn sie/er eine gleiche Teilhabe am Erwerbsleben hat. Folge dieses Denkens ist, dass die Erziehung der Kinder so weit als möglich aus der Familie auszulagern ist (Kinderkrippen, Ganztagskindergärten, Ganztagsschulen), so dass beide Eltern möglichst ganztags erwerbstätig sein können und sollen.

Ein Mittel, diese Verhaltensweise der Eltern durchzusetzen, ist eine großzügige Förderung von Krippen und anderen Ganztags-Betreuungseinrichtungen bei gleichzeitiger Missachtung der elterlichen Erziehungsleistung. Nach den Wünschen der Eltern oder dem Wohl der Kinder wird gar nicht mehr gefragt. So ist Familienpolitik per Gender Mainstreaming doch eine Angelegenheit auf EU-Ebene.

Auf diesem Hintergrund hat der „Verband Familienarbeit“ zusammen mit anderen Verbänden im Rahmen eines Bündnisses „Rettet die Familie“ einen Wahlprüfstein an die Parteien verschickt. Prüfstein und Antworten sind in der letzten Ausgabe unserer Mitgliederzeitung (1/2014) abgedruckt. Sie sind auch unter folgendem Link einsehbar, so dass Sie diesen Link auch an

Freunde, Bekannte, Verwandte usw. weiterleiten können:

http://familienarbeit-heute.de/?p=3782

Im Rahmen dieser EU-Politik sind in der Bundesrepublik schon eine große Anzahl von Instituten an Hochschulen eingerichtet worden, deren Aufgabe es ist, der Politik des „Gender-Mainstreaming“ einen wissenschaftlichen Anstrich zu geben. Leitinstitut dafür ist in Deutschland das „Gender-Kompetenz-Zentrum“ an der Humboldt-Universität Berlin. Für diese familien- und elternfeindliche Propaganda werden bereits heute viele Millionen € ausgegeben, die bei jungen Familien sicher besser angelegt wären.
Im Internet gibt es eine Petition, die sich gegen die Finanzierung solcher Gender-Institute durch Steuergelder wendet, die unter folgendem  Link erreichbar ist:

https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-bundesregierung-keine-%C3%B6ffentliche-finanzierung-von-genderismus-an-hochschulen-und-schulen

Eine praktische Konsequenz der Gender-Mainstreaming-Politik in Deutschland sind beispielsweise Regelungen im Elterngeldgesetz. So erhält z. B. eine Lehrerin, die ihr Kind länger als ein Jahr selbst betreut, bei einem Folgekind ein Elterngeld von 300 €.
Bringt sie dagegen das erste Kind nach 12 Monaten in eine Krippe, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhält sie beim Folgekind 1800 € Elterngeld. Wer sich also nicht im Sinne des „Gender-Mainstreaming“ verhält, wird rücksichtslos benachteiligt. Elternliebe wird regelrecht bestraft. Damit findet auch eine gezielte Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder statt, die gegen Art. 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 6 GG (Schutz der Familie) verstößt. In der dem „Gender-Mainstreaming“ zugrunde liegenden Literatur wird die gezielte Benachteiligung von Müttern mehrerer Kinder tatsächlich mit der „Gleichberechtigung der Frau“ begründet. Diese abwegige Ideologie wird inzwischen sogar von einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts vertreten.

Eine besondere Form der Diskriminierung kinderreicher Familien hat sich die Österreichische Bundesbahn ausgedacht. Bis Ende 2013 war die Mitfahrt  aller Kinder einer Familie kostenlos. Ab Jan. 2014 ist das auf 2 Kinder begrenzt, ohne dass es dafür einen logischen Grund gibt. Auch dagegen gibt es eine Petition, die wir auch aus Deutschland unterstützen sollten:

http://www.citizengo.org/de/1588-nein-zur-benachteiligung-von-mehrkindfamilien-durch-die-oebb

Freundliche Grüße

Gertrud Martin                                                                                                        Vorsitzende Verband Familienarbeit e.V.                                                  www.familienarbeit-heute.de

 

 

Großangriff auf Europas Familien stoppen!

Klaus Kelle  warnt im FOCUS vor den Folgen  der Brüsseler Einmischung in familiäre Lebensbereiche zum Zweck der Zerstörung:

http://www.focus.de/politik/experten/kelle/focus-online-experten-serie-zur-europawahl-wir-muessen-den-grossangriff-auf-europas-familien-stoppen_id_3854430.html