Zum Internationalen Tag gegen Homophobie: Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, sehr geehrte Frau Ministerin Altpeter!

OFFENER  BRIEF Mit Anerkennung für Ihren Ideenreichtum, Ihr Engagement und den Aufwand an Steuermitteln, den Sie aufbringen für das Ziel, die Diskriminierung von Menschen abzubauen und die Akzeptanz  von LSBTTIQ zu fördern, las ich Ihre Pressemitteilung zum Internationalen Tag gegen Homophobie am 17. Mai ( Nr. 168 / 2014 ): Aktionstage, Workshops gleich in vier großen Städten und aufwendige  Onlinebefragungen zu „ Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ http://www.statistik-bw.de/Pressemitt/2014168.asp Selten hat die Landesregierung für ein Vorhaben so viel Zeit, Sorgfalt und Mühe aufgewendet, allein, um eine Bevölkerungsgruppe zu protegieren, die sich im Promilleverhältnis zur Gesamtbevölkerung des Landes bewegt. Chapeau!

Gleiche Rechte? 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz  AGG schützt Menschen vor Verfolgung und Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, Behinderung, des Alters  oder der sexuellen Identität. Jeder Mitbürger, der aus o.g. Gründen Nachteile oder Schmähungen erleidet, kann erfolgreich vor Gericht klagen. „Vergessen“ hat der Gesetzgeber allerdings die Menschen, die wegen ihrer Kinder diskriminiert werden, nämlich die Eltern. Benachteiligungen, die Eltern in Deutschland tagtäglich widerfahren, werden von keinem deutschen Gericht geahndet, weil die Gesetzesgrundlage fehlt. Bei der Elternschaft handelt es sich jedoch um eine vieltausendfach größere Gruppe als bei LSBTTIQ.

Lassen Sie mich einige wenige Beispiele nennen:

  • Wohnungssuche

Eltern mit  Kindern finden nur noch selten eine bezahlbare Mietwohnung. Für Wohneigentum müssen sie sich hoch verschulden. Gleiche Rechte? Junge Paare müssen den Vermietern versprechen zu „verhüten“ – ein diskriminierender Angriff auf ihre Persönlichkeitsrechte!

  • Verbrauchssteuern

Je mehr Kinder eine Familie aufzieht umso mehr Verbrauchssteuern ( Mehrwert-, Energie-, Mobilitätssteuern ) führt sie an den Staat ab. Steuern, die sich kinderlose Mitbürger sparen. Eine eklatante Ungleichbehandlung! Gleiche Rechte?

  • Kindergeld

Das so genannte Kindergeld ist keine Förderung des Staates, wie dieser gönnerhaft vorzugeben pflegt, sondern zu 2/3 die Rückerstattung der Steuer, die einem Elternpaar auf das Existenzminimum ihrer Kinder einbehalten wurde. Jeder erwachsene Arbeitnehmer bekommt sein Existenzminimum von Steuern freigestellt. Kinder nicht! Eine offensichtliche Benachteiligung von Bürgern mit Unterhaltspflichten für Kinder. Gleiche Rechte?

  • Elterngeld

Beim Elterngeld werden jene Mütter um monatlich 1000.- Euro im Durchschnitt betrogen, weil sie wegen eines zweiten oder weiteren Kindes kein Einkommen hatten. Dies entspricht diskriminierend einem Verlust von 12 000.- EURO in einem Jahr. Gleiche Rechte?

  • Krippensubventionierung

Während Eltern mit zweifachem Einkommen auch noch den Aufenthalt ihrer Kinder in Krippen mit mindestens 1000.- EURO Steuergeld monatlich versüßt bekommen, gehen 60% aller Eltern leer aus, weil sie ihren verfassungsgemäßen Erziehungsauftrag ( Art. 6 GG) selbst wahrnehmen. Gleiche Rechte?

  • Sozialabgaben

Egal, ob Beschäftigte keines oder sieben Kinder aufziehen, die Sozialabgaben sind gleich hoch (abgesehen von 0,25 % plus für Kinderlose bei der Pflegeversicherung ) Eltern werden diskriminierend zur Kasse gebeten, so, als hätten sie keine Kinder!  Dabei leisten sie den doppelten Beitrag – generativ und finanziell. Gleiche Rechte?

Sehr geehrte Frau Altpeter, sehr geehrter Herr Kretschmann,

einmal ganz abgesehen von der bekannten Diskriminierung von Vollzeitmüttern durch Ihre Mandatsträger ( Betreuungsgeld = Fernhalteprämie, Gymnasiumsfernhalteprämie, Gluckenprämie, Herdprämie etc. ) und von diesen als bloße Leistungsempfänger verunglimpft, allein die oben erwähnte kleine Aufzählung von Diskriminierung wegen engagierter Elternschaft müsste genügen, um den verfassungsgemäßen Schutz der Familie (Art. 6 GG ) mit Zähnen und Klauen zu verteidigen. Hauptanliegen der Regierung müsste die Schaffung  GLEICHER  RECHTE auch für Eltern sein.  Bisher ist unserer Initiative jedoch nicht bekannt geworden, dass sich die Landesregierung Baden-Württemberg jemals gegen Elterndiskriminierung stark gemacht hätte, weder mit Aktionstagen noch mit Workshops oder Onlinebefragungen. Nein, das HERZ unserer Landesregierung schlägt offensichtlich für LSBTTIQ, und nicht für traditionelle Familien von Vater-Mutter-Kindern, die allein unser Gemeinwesen stützen. Ein Blick ins europäische Ausland würde genügen, um beschämt zu erkennen, dass in Deutschland etwas gewaltig schief läuft.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Frau Ministerin,

die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT  bittet Sie nun, mit mindestens dem gleichen Engagement die Diskriminierung von ELTERN zu bekämpfen und gleiche Rechte für ELTERN einzufordern. Solange Eltern in unserem Land nicht den gleichen Schutz und die gleichen Rechte genießen wie alle durch AGG-geschützte Personen, solange werten wir Ihre landespolitischen Bemühungen um Gleichberechtigung als reine parteipolitische Farce.

Am internationalen Tag der Familie, dem 15. Mai,  grüßt Sie mit der freundlichen Bitte um Antwort

im Auftrag  Bärbel Fischer

Zum Internationalen Tag gegen Homophobie am 17. Mai

Aktionsplan »Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg«

aus: Aktionstag: Akzeptanz & gleiche Rechte für Lesben und Schwule in Baden-Württemberg am 17. Mai 2014

http://www.statistik-bw.de/Pressemitt/2014168.asp

Um Diskriminierungen gegenüber lesbischen und schwulen aber auch bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren (LSBTTIQ) Menschen abzubauen, erstellt das Ministerium für Arbeit und Sozialordung, Familie, Frauen und Senioren derzeit den Aktionsplan »Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg«. Aus diesem Grund fanden von November 2013 bis Februar 2014 vier Beteiligungsworkshops in Stuttgart, Ulm, Freiburg und Mannheim statt. Über 600 Personen nahmen daran teil. Neben lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen beteiligten sich zahlreiche Teilnehmende aus Landesministerien, Kommunen, Kirchen, Unternehmen, sozialen und kulturellen Einrichtungen, Vereinen sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Die Veranstaltung fand in Zusammenarbeit mit der FamilienForschung im Statistischen Landesamt den Städten Stuttgart, Ulm, Freiburg und Mannheim sowie der Universität Mannheim statt.

Zudem fand in diesem Zeitraum eine anonyme Onlinebefragung statt, bei der LSBTTIQ-Menschen aus Baden-Württemberg nach ihrer Lebenssituation gefragt wurden. Rund 2 300 Personen nahmen an der Befragung teil. Die FamilienForschung im Statistischen Landesamt übernimmt nun im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren Baden-Württemberg die Auswertung der Daten. Erste Ergebnisse werden im Sommer 2014 veröffentlicht.

Die Ergebnisse der Beteiligungsworkshops sowie der Onlinebefragung fließen in die Erarbeitung des Aktionsplan »Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg« ein, der im Frühjahr 2015 im Kabinett verabschiedet werden soll.

 

 

Familie – gefördert oder gefährdet?

Zum internationalen Tag der Familie
Der Erziehungswissenschaftler Dr. Albert Wunsch macht sich Gedanken zu der Aufgabe des Staates, die traditionelle Vater-Mutter-Kind-Familie zu fördern, weil in ihr gemäß eindeutiger Studien, Kinder am besten gedeihen.

 

Wen wählen?

Das Bündnis „Rettet die Familie“ bietet auf seiner Seite                  http://www.rettet-die-familie.de/wahlpruefsteine-europawahl-2014                 einen Wahlprüfstein zur Wahl des Europäischen Parlaments 2014 

Wie lauten die Antworten der einzelnen Parteien auf die Frage: „Wie wird Ihre Partei im Europäischen Parlament den Auftrag zur „Gleichstellungspolitik“ verstehen? Als  „Gleichberechtigungspolitik“ oder als „Angleichungspolitik“? 

 

Toleranz oder Akzeptanz – eine juristische Frage

Der Unterschied zwischen Toleranz und Akzeptanz mag im alltäglichen Sprachgebrauch winzig sein – rein rechtlich fällt er ziemlich groß aus. Das zumindest meint Ulrich Palm, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Hohenheim. Und damit wird aus einer juristischen vielleicht eine landespolitische Frage: denn im Bildungsplan 2015 für die Schulen in Baden-Württemberg ist eine Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt“ vorgesehen.

http://www.schwaebische.de/region/baden-wuerttemberg_artikel,-Zweifel-am-Bildungsplan-_arid,10008256.html

 

Schluss mit der Mamiphobie!

Täglich lassen wir sie spüren, dass sie stören, diese Mütter. Denn die kluge Frau entscheidet sich für die Karriere und gegen das Kind. Wir sind ein Land der Kinder- und Mütterhasser geworden. Von Milosz Matuschek

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article127851480/Schluss-mit-der-Mamiphobie.html

 

Vorsicht Falle!

Anlässlich  einer kürzlichen PANORAMA-Sendung zur möglichen Diskriminierung Homosexueller („Die Schwulenheiler“) drängt sich die Frage auf, welchen Zweck dieser Hype um sexuelle Spielarten verfolgt und wem er nützt.

Dazu Dr. Johannes Resch:

„In diesem Zusammenhang warne ich davor, Fragen der Elternrechte mit Fragen der Homosexualität zu vermischen. Im Rahmen der Gender-Mainstreaming-Ideologie wird genau das getan, indem durch die Thematisierung einer vorgeblichen oder echten Diskriminierung von Homosexualität von der tatsächlichen Diskriminierung von Elternschaft abgelenkt wird.

So wird das Nebenthema Homosexualität bewusst zum Hauptthema gemacht und das viel wichtigere Thema Elternrechte an den Rand gedrängt bzw. gezielt ignoriert. Wir haben es hier nicht mit Dilettanten zu tun. Das Gender-Mainstreaming ist eine wohl durchdachte Ideologie mit dem Ziel, die familiäre Bindung zwischen Eltern und Kindern zu schwächen und letztlich aufzulösen. Die Verlagerung des Gewichts auf die Rechte der Homosexuellen ist ein geeignetes und auch erfolgreiches Mittel, von den Elternrechten abzulenken.

Auf diesen bewussten Trick sollten wir nicht hereinfallen. Die Initiative geht dabei nicht in erster Linie von den Homosexuellen aus. Das sind viel zu wenige, um aus eigener Kraft einen entsprechenden Einfluss ausüben zu können. Die Gruppe der Homosexuellen wird vielmehr von anderen Kräften instrumentalisiert, zu dem Zweck, familiäre Bindungen zu zerstören. Familiäre Bindungen sind der Feind aller Ideologien, weil sie Meinungsbeeinflussung durch interessengruppengeleitete Indoktrination erschweren. Deshalb werden sie auch von allen Ideologien  von rechts bis links einschließlich der aktuellen Profit-Ideologie der Finanzwirtschaft bekämpft.

Ich plädiere dafür, Homosexuelle nicht als „Gegner“ von Eltern zu betrachten. Das ist eine überflüssige Front, die das Eintreten für die Rechte der Eltern nur schwächt. Im Übrigen gibt es auch homosexuelle Eltern (z.B. mit Kindern aus früheren Ehen), deren Rechte wir genauso verteidigen sollten wie die Rechte der Mehrheit der Eltern.

Die Frühsexualisierung von Kindern (z. B. im Kindergarten) ist sicher auch ein Thema, das die Elternrechte betrifft. Hier muss auf den Vorrang des Erziehungsrechts der Eltern bestanden werden. Allerdings wird das in dem Maße schwieriger werden, indem Eltern aus wirtschaftlichen Gründen zunehmend auf Fremdbetreuung angewiesen sind. Nur wenn es gelingt Kinderkosten und Kindernutzen für Eltern wieder ins Gleichgewicht zu bringen, und damit ihnen  ihre natürlichen wirtschaftlichen Rechte wieder zurückzugeben, die ihnen durch unsere Gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung entzogen wurden,  werden sie künftig in der Lage sein, sich gegen staatliche, in der Regel ideologisch begründete Bevormundungsbestrebungen, wehren zu können.“

Johannes Resch                                                                                                              Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.                                      www.familienarbeit-heute.de                                                                           www.johannes-resch.de

 

Zum Muttertag

Pressemeldung 08.05.2014

„Gleichstellungspolitik“ verhindert Gleichberechtigung

Rechtshilfefonds soll Elternrechte schützen

Die 1997 im Amsterdamer Vertrag auf EU-Ebene vereinbarte „Gleichstellungspolitik“ soll den Eindruck erwecken, es gehe um Gleichberechtigung der Geschlechter. Die aktuelle Politik hat aber ganz andere Absichten, nämlich die „Gleichstellung“ von Mann und Frau im Erwerbsleben. Dieser Anzug passt kinderlosen Paaren, wird aber für Eltern mehrerer Kinder schnell zur Zwangsjacke.

Deutlich wird diese Politik am seit 2007 geltenden Elterngeldgesetz. So erhält z. B. eine Lehrerin, die sich der „Gleichstellung“ verweigert und ein eigenes Kind länger als ein Jahr selbst betreut, bei einem folgenden Kind nur den Mindestbetrag an Elterngeld von 300 €/ Monat. Hätte sie das ältere Kind nach einem Jahr in eine Krippe gegeben, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhielte sie  1800 €, also den 6-fachen Betrag. So wird Elternliebe regelrecht bestraft.

Die Folgen: Immer mehr Eltern werden im Hamsterrad, das sich „Vereinbarkeit“ nennt, krank. Frühberentungen und Krankschreibungen wegen psychischer Erkrankungen stiegen in den letzten 10 Jahren fast auf das Doppelte, besonders deutlich bei Frauen.* Erwerbsstress der Eltern und Krippenstress der Kinder belasten das Familienklima. Schon viele Kleinkinder verlieren wegen Mangel an Geborgenheit ihren Lebensmut und haben im Schulalter „keinen Bock“ mehr auf Bildung.

Das Elterngeldgesetz diskriminiert ganz offensichtlich die Eltern mehrerer Kinder. Das ist mit Art. 3 des Grundgesetzes (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 6 (Schutz der Familie) nicht vereinbar. Aber mehrere Verfassungsbeschwerden wurden von einer dem Senat vorgeschalteten Kammer des Bundesverfassungsgerichts (drei Richter/innen) „nicht zur Entscheidung angenommen“. Begründung: Das Elterngeldgesetz sei zur Durchsetzung der „Gleichberechtigung der Geschlechter“ erforderlich.** Das ist blanker Zynismus gegenüber Millionen von Müttern, die ihr nach Art. 6, 2 GG verbrieftes Elternrecht wahrnehmen und die Erwerbstätigkeit zugunsten ihrer Kinder einschränken.

Wenn das Bundesverfassungsgericht den Eltern und Kindern ihre Grundrechte verweigert, bleibt nur noch eine Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Um das finanzieren zu können, hat der Verband Familienarbeit einen Rechtshilfefonds gegründet. Dieser soll zeigen, dass Eltern auch selbst bereit sind, ihre Grundrechte zu verteidigen, wenn das Bundesverfassungsgericht versagt. Spenden werden erbeten auf das Verbandskonto IBAN: DE47 6949 0000 0025 4109 04, Stichwort: Elterngeld (Volksbank Schwarzwald Baar Hegau).

* Studie der Psychotherapeuten-Kammer zur Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit 2013

** Kammerbeschluss 1 BvR 1853/11 vom 9. Nov. 2011 (Randnummer 18)

Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.
Dr. Johannes Resch
Für Rückfragen: Johannes.Resch@t-online.de

 

 

Sonst noch was?

Tobias Haberl schreibt im Magazin der Süddeutschen Zeitung darüber, dass unsere Gesellschaft von sich und der Regierung Unmögliches verlangt, nämlich die Vereinbarkeit von Karriere und Familie, und standhaft ignoriert, dass das eine nur auf Kosten des anderen zu haben ist. Lesenswert!

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/41844/1/1

 

Petition gegen den Gender-Wahnsinn an Schulen und Hochschulen

Satire-Gipfel in der ARD? April-Scherz? –

Nein: Es ist wieder mal Berlin, die Hauptstadt der Unisex-Toiletten, die uns in der Gender-Debatte erheitert und man müsste sich schütteln vor Lachen, wenn es nicht so todernst wäre: Die „AG Feministisch Sprachhandeln“ an der ehrwürdigen Humboldt Universität hat sich mit unseren Steuergelder nun auch damit beschäftigt, wie man Sprache gewaltfrei und antidiskriminierend gestalten kann. Ganze Listen mit neuen Sprachschöpfungen sind entstanden frei nach dem babylonischen Prinzip: Wenn man die Sprache lang genug ruiniert, versteht keiner mehr was gesagt wird. Der Leitfaden ist ein Traum für Feministinnen und Legastheniker. Grund genug für Birgit Kelle, eine Kolumne beim FOCUS zu schreiben unter dem Titel:

„Computa“, „Studierx“, „m@n“: Ein Traum für Analphabeten und Feministinnen

Ein Ausschnitt: „Aber wohin mit dem transsexuellen Bäcker im Sprachgebrauch, wie wird er sichtbar gemacht? Dafür haben wir jetzt Tabellen mit Anweisungen. Denn, so sagt die Broschüre, wir sollen kreativ sein. Wahllos verteilte Unterstriche, Sternchen, @-Zeichen oder Xe und As. „Irritieren“ sollen wir. Alles kann, nichts muss, jetzt auch in der Sprache. Also Bäcka, Bäcker_Innen, Bäcker*Innen, Bä_ckerin, Bäckx. Wenn Sie sich nun fragen, wer damit gemeint ist, wäre das richtige Fragewort nicht mehr „Wer?“ sondern „Wex?“. Das Aussprechen der Sätze in der X-Reihe wird allerdings nur auf eigene Gefahr hin empfohlen“

Hier gehts zur Petitionsunterzeichnung gegen den Genderwahn