Neues aus Stuttgart – und Prof. Dr. Ulrich Kutschera zur „Gender-Sekte“

Das gestrige Symposium in Stuttgart zu „Gender und Sexualpädagogik auf dem Prüfstand der Wissenschaften“ begann unter lautem Gegröle der Christopher-Street-Day-Szene vor der Liederhalle und dem  Engagement des Bündnisses „Vielfalt für Alle“, das sich darauf beschränkte, ihre Materialien zu verteilen. Neben Flyern verschiedener Initiativen wie AK quer!, Uni Stuttgart, die LINKE. LAG queer BaWü, Stadtjugendring Stuttgart e. V., um nur wenige der 17 Unterzeichner zu nennen, wurde auch ein kleines Heft der Landesregierung zum Thema „Sexuelle Vielfalt“ verteilt. Allerdings war dieses nicht als solches zu erkennen, weil die Macher es mit einem Mantel umkleidet hatten, der sowohl das Foto als auch das Logo der „Demo für Alle“ für ihren Zweck missbrauchte. Die Besucher sollten also getäuscht werden. Wer mit solchen Tricks arbeitet, disqualifiziert sich und seine Anhänger als Betrüger.

Die Tatsache, dass weder der Kieler Professor Uwe Sielert ( Gesellschaft für Sexualpädagogik gsp, Berater, Ausbilder oder wissenschaftlicher Beirat in nahezu allen sexualpädagogischen Institutionen, Herausgeber von LISA und JAN, eines Aufklärungsbuchs für Kinder und ihre Eltern mit Anleitungen zu sexueller Betätigung zwecks Lustgewinn für Vorschulkinder ), noch Frau Prof. Elisabeth Tuider                            (  Sexualpädagogik der Vielfalt: Praxismethoden zu Identitäten, Beziehungen, Körper und Prävention für Schule und Jugendarbeit ), als auch die bw. Sozialministerin Frau Katrin Altpeter SPD (verantwortlich für den AKTIONSPLAN  FÜR  GLEICHE  RECHTE ) und Brigitte Lösch MdlL Grüne ) sich  für das Podium zur Verfügung stellten, zeigte, auf welch brüchigem Eis sich die Genderideologen bewegen. In weniger als drei Minuten wäre nämlich das ganze Gender-Kartenhaus in sich zusammengefallen, und deren Vertreter unsterblich blamiert gewesen. Das galt es natürlich zu vermeiden.

Unter folgenden Links können Sie die wissenschaftliche Einschätzung des Evolutionsbiologen Dr. Ulrich Kutschera zur Gender-Theorie auf YOU TUBE hören:

https://www.youtube.com/watch?v=rbWhlsb_Tzs

oder

https://www.youtube.com/watch?v=A2fJ4Xoxcyc

Zum Internationalen Tag gegen Homophobie: Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, sehr geehrte Frau Ministerin Altpeter!

OFFENER  BRIEF Mit Anerkennung für Ihren Ideenreichtum, Ihr Engagement und den Aufwand an Steuermitteln, den Sie aufbringen für das Ziel, die Diskriminierung von Menschen abzubauen und die Akzeptanz  von LSBTTIQ zu fördern, las ich Ihre Pressemitteilung zum Internationalen Tag gegen Homophobie am 17. Mai ( Nr. 168 / 2014 ): Aktionstage, Workshops gleich in vier großen Städten und aufwendige  Onlinebefragungen zu „ Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ http://www.statistik-bw.de/Pressemitt/2014168.asp Selten hat die Landesregierung für ein Vorhaben so viel Zeit, Sorgfalt und Mühe aufgewendet, allein, um eine Bevölkerungsgruppe zu protegieren, die sich im Promilleverhältnis zur Gesamtbevölkerung des Landes bewegt. Chapeau!

Gleiche Rechte? 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz  AGG schützt Menschen vor Verfolgung und Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, Behinderung, des Alters  oder der sexuellen Identität. Jeder Mitbürger, der aus o.g. Gründen Nachteile oder Schmähungen erleidet, kann erfolgreich vor Gericht klagen. „Vergessen“ hat der Gesetzgeber allerdings die Menschen, die wegen ihrer Kinder diskriminiert werden, nämlich die Eltern. Benachteiligungen, die Eltern in Deutschland tagtäglich widerfahren, werden von keinem deutschen Gericht geahndet, weil die Gesetzesgrundlage fehlt. Bei der Elternschaft handelt es sich jedoch um eine vieltausendfach größere Gruppe als bei LSBTTIQ.

Lassen Sie mich einige wenige Beispiele nennen:

  • Wohnungssuche

Eltern mit  Kindern finden nur noch selten eine bezahlbare Mietwohnung. Für Wohneigentum müssen sie sich hoch verschulden. Gleiche Rechte? Junge Paare müssen den Vermietern versprechen zu „verhüten“ – ein diskriminierender Angriff auf ihre Persönlichkeitsrechte!

  • Verbrauchssteuern

Je mehr Kinder eine Familie aufzieht umso mehr Verbrauchssteuern ( Mehrwert-, Energie-, Mobilitätssteuern ) führt sie an den Staat ab. Steuern, die sich kinderlose Mitbürger sparen. Eine eklatante Ungleichbehandlung! Gleiche Rechte?

  • Kindergeld

Das so genannte Kindergeld ist keine Förderung des Staates, wie dieser gönnerhaft vorzugeben pflegt, sondern zu 2/3 die Rückerstattung der Steuer, die einem Elternpaar auf das Existenzminimum ihrer Kinder einbehalten wurde. Jeder erwachsene Arbeitnehmer bekommt sein Existenzminimum von Steuern freigestellt. Kinder nicht! Eine offensichtliche Benachteiligung von Bürgern mit Unterhaltspflichten für Kinder. Gleiche Rechte?

  • Elterngeld

Beim Elterngeld werden jene Mütter um monatlich 1000.- Euro im Durchschnitt betrogen, weil sie wegen eines zweiten oder weiteren Kindes kein Einkommen hatten. Dies entspricht diskriminierend einem Verlust von 12 000.- EURO in einem Jahr. Gleiche Rechte?

  • Krippensubventionierung

Während Eltern mit zweifachem Einkommen auch noch den Aufenthalt ihrer Kinder in Krippen mit mindestens 1000.- EURO Steuergeld monatlich versüßt bekommen, gehen 60% aller Eltern leer aus, weil sie ihren verfassungsgemäßen Erziehungsauftrag ( Art. 6 GG) selbst wahrnehmen. Gleiche Rechte?

  • Sozialabgaben

Egal, ob Beschäftigte keines oder sieben Kinder aufziehen, die Sozialabgaben sind gleich hoch (abgesehen von 0,25 % plus für Kinderlose bei der Pflegeversicherung ) Eltern werden diskriminierend zur Kasse gebeten, so, als hätten sie keine Kinder!  Dabei leisten sie den doppelten Beitrag – generativ und finanziell. Gleiche Rechte?

Sehr geehrte Frau Altpeter, sehr geehrter Herr Kretschmann,

einmal ganz abgesehen von der bekannten Diskriminierung von Vollzeitmüttern durch Ihre Mandatsträger ( Betreuungsgeld = Fernhalteprämie, Gymnasiumsfernhalteprämie, Gluckenprämie, Herdprämie etc. ) und von diesen als bloße Leistungsempfänger verunglimpft, allein die oben erwähnte kleine Aufzählung von Diskriminierung wegen engagierter Elternschaft müsste genügen, um den verfassungsgemäßen Schutz der Familie (Art. 6 GG ) mit Zähnen und Klauen zu verteidigen. Hauptanliegen der Regierung müsste die Schaffung  GLEICHER  RECHTE auch für Eltern sein.  Bisher ist unserer Initiative jedoch nicht bekannt geworden, dass sich die Landesregierung Baden-Württemberg jemals gegen Elterndiskriminierung stark gemacht hätte, weder mit Aktionstagen noch mit Workshops oder Onlinebefragungen. Nein, das HERZ unserer Landesregierung schlägt offensichtlich für LSBTTIQ, und nicht für traditionelle Familien von Vater-Mutter-Kindern, die allein unser Gemeinwesen stützen. Ein Blick ins europäische Ausland würde genügen, um beschämt zu erkennen, dass in Deutschland etwas gewaltig schief läuft.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Frau Ministerin,

die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT  bittet Sie nun, mit mindestens dem gleichen Engagement die Diskriminierung von ELTERN zu bekämpfen und gleiche Rechte für ELTERN einzufordern. Solange Eltern in unserem Land nicht den gleichen Schutz und die gleichen Rechte genießen wie alle durch AGG-geschützte Personen, solange werten wir Ihre landespolitischen Bemühungen um Gleichberechtigung als reine parteipolitische Farce.

Am internationalen Tag der Familie, dem 15. Mai,  grüßt Sie mit der freundlichen Bitte um Antwort

im Auftrag  Bärbel Fischer

Kinderrechte sollen in die Landesverfassung BW

Schwäbische Zeitung, Wir im Süden, 7. Februar 2014

Kinderrechte sollen in die Landesverfassung  BW

Sehr geehrte Frau Sozialministerin Katrin Altpeter!

Kinderrechte in die Landesverfassung! Das klingt wunderbar, gerade wo es Kinder in unserem Land besonders schwer haben. Denn sie geraten wegen der hohen Sozialabgaben, die ihre Eltern leisten müssen, zunehmend in Armut. Zudem müssen sie viele Stunden am Tag außerhalb des Elternhauses zubringen, weil ihre Eltern sich tagsüber nicht mehr um sie kümmern können, sondern ausschließlich um ihren Erwerb. Was liegt da näher, als „vorrangige Bedeutung für die Interessen der Kinder“ und die „Unterstützung durch den Staat“ zu fordern?

Leider haben diese, durch den Kinderschutzbund erhobenen Forderungen einen fundamentalen Fehler, denn sie übertragen elterliche Verantwortung auf den Staat, obwohl das Grundgesetz aus bitteren historischen Erfahrungen den Erziehungsauftrag unmissverständlich und eindeutig den Eltern zuweist ( Art. 6 GG ). Dieser Artikel schließt ein, dass Eltern ihre Kinder vor ungewollten Einflüssen schützen müssen.

  • „Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.“ Ich frage: Wer bestimmt, wie die “bestmögliche Entfaltung” aussieht, die Eltern oder die jeweilige Landesregierung?
  • „Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.“ Ich frage: Wer entscheidet über die „angemessene Weise“, die Eltern oder die jeweilige Landesregierung?
  • „Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.“ Ich frage: Was versteht die jeweilige Landesregierung unter “Unterstützung”? Die meisten  Eltern wollen gar nicht unterstützt werden!
  • „Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.“ Ich frage: Wer definiert das “Kindeswohl”? Ist das Sache der Eltern, oder bestimmt die jeweilige Landesregierung, was allen Kindern zum Wohl zu gereichen hat?

Sehr geehrte Frau Altpeter, alle diese Forderungen sind bereits mit Artikel 6 GG abgedeckt und daher überflüssig.  Einmal in der Landesverfassung festgeschrieben, öffnen solchermaßen  dehnbare Forderungen parteipolitischer Beeinflussung der Kinder, durch Regierungen jedweder Couleur, ganz legal Tür und Tor. Diese Festschreibung würde bedeuten, dass jede Regierung die Macht bekäme, ihre schwarz-rot-grün-gelb-braunen Zugriffe auf Schulen, Kindergärten und Tagesstätten zu legalisieren. Böse Zungen behaupten sogar, dass die geplante Verfassungserweiterung genau diesem Zweck dienen soll!  Frau Honecker lässt grüßen!

Anstatt manipulierbare „Kinderrechte“ in die Landesverfassung aufzunehmen, bittet die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT Sie als Sozialministerin, dafür zu sorgen, dass die sozialpolitischen Ursachen von Kinder-und Familienarmut beseitigt werden. Der Zwang zur Erwerbsarbeit beider Eltern ist die unerträgliche Ursache von Verlassenheitsängsten bei Kindern. Wenn schon „Unterstützung“, dann bitte durch eine Politik, die Eltern nicht mehr schröpft als Nichteltern. Um Kindern zu helfen, muss man die Eltern stärken, ihnen die nötige Zeit und die nötigen Mittel belassen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. 

Im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT, die  Hunderte von Kindern und ihre Eltern vertritt, fordere ich Sie auf, von Ihrem oben erwähnten Plan abzulassen, damit sich die schrecklichen Fehler vergangener Epochen nicht wiederholen.

Mit der Bitte um eine Antwort grüße ich Sie in diesem Anliegen stellvertretend

Bärbel Fischer

P.S. Dieses Schreiben wird im Internet verbreitet, um zu dokumentieren, dass die Bevölkerung durchaus wachsam die Pläne der Landesregierung verfolgt und nicht einfach „mitläuft“.