Kinderrechte sollen in die Landesverfassung BW

Schwäbische Zeitung, Wir im Süden, 7. Februar 2014

Kinderrechte sollen in die Landesverfassung  BW

Sehr geehrte Frau Sozialministerin Katrin Altpeter!

Kinderrechte in die Landesverfassung! Das klingt wunderbar, gerade wo es Kinder in unserem Land besonders schwer haben. Denn sie geraten wegen der hohen Sozialabgaben, die ihre Eltern leisten müssen, zunehmend in Armut. Zudem müssen sie viele Stunden am Tag außerhalb des Elternhauses zubringen, weil ihre Eltern sich tagsüber nicht mehr um sie kümmern können, sondern ausschließlich um ihren Erwerb. Was liegt da näher, als „vorrangige Bedeutung für die Interessen der Kinder“ und die „Unterstützung durch den Staat“ zu fordern?

Leider haben diese, durch den Kinderschutzbund erhobenen Forderungen einen fundamentalen Fehler, denn sie übertragen elterliche Verantwortung auf den Staat, obwohl das Grundgesetz aus bitteren historischen Erfahrungen den Erziehungsauftrag unmissverständlich und eindeutig den Eltern zuweist ( Art. 6 GG ). Dieser Artikel schließt ein, dass Eltern ihre Kinder vor ungewollten Einflüssen schützen müssen.

  • „Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.“ Ich frage: Wer bestimmt, wie die “bestmögliche Entfaltung” aussieht, die Eltern oder die jeweilige Landesregierung?
  • „Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.“ Ich frage: Wer entscheidet über die „angemessene Weise“, die Eltern oder die jeweilige Landesregierung?
  • „Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.“ Ich frage: Was versteht die jeweilige Landesregierung unter “Unterstützung”? Die meisten  Eltern wollen gar nicht unterstützt werden!
  • „Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.“ Ich frage: Wer definiert das “Kindeswohl”? Ist das Sache der Eltern, oder bestimmt die jeweilige Landesregierung, was allen Kindern zum Wohl zu gereichen hat?

Sehr geehrte Frau Altpeter, alle diese Forderungen sind bereits mit Artikel 6 GG abgedeckt und daher überflüssig.  Einmal in der Landesverfassung festgeschrieben, öffnen solchermaßen  dehnbare Forderungen parteipolitischer Beeinflussung der Kinder, durch Regierungen jedweder Couleur, ganz legal Tür und Tor. Diese Festschreibung würde bedeuten, dass jede Regierung die Macht bekäme, ihre schwarz-rot-grün-gelb-braunen Zugriffe auf Schulen, Kindergärten und Tagesstätten zu legalisieren. Böse Zungen behaupten sogar, dass die geplante Verfassungserweiterung genau diesem Zweck dienen soll!  Frau Honecker lässt grüßen!

Anstatt manipulierbare „Kinderrechte“ in die Landesverfassung aufzunehmen, bittet die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT Sie als Sozialministerin, dafür zu sorgen, dass die sozialpolitischen Ursachen von Kinder-und Familienarmut beseitigt werden. Der Zwang zur Erwerbsarbeit beider Eltern ist die unerträgliche Ursache von Verlassenheitsängsten bei Kindern. Wenn schon „Unterstützung“, dann bitte durch eine Politik, die Eltern nicht mehr schröpft als Nichteltern. Um Kindern zu helfen, muss man die Eltern stärken, ihnen die nötige Zeit und die nötigen Mittel belassen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. 

Im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT, die  Hunderte von Kindern und ihre Eltern vertritt, fordere ich Sie auf, von Ihrem oben erwähnten Plan abzulassen, damit sich die schrecklichen Fehler vergangener Epochen nicht wiederholen.

Mit der Bitte um eine Antwort grüße ich Sie in diesem Anliegen stellvertretend

Bärbel Fischer

P.S. Dieses Schreiben wird im Internet verbreitet, um zu dokumentieren, dass die Bevölkerung durchaus wachsam die Pläne der Landesregierung verfolgt und nicht einfach „mitläuft“.