Nach der Abweisung durch das Bundessozialgericht liegt die Klage tausender Eltern gegen die doppelte Belastung von Familien beim Bundesverfassungsgericht. Daher wurde der Erklärfilm auf den aktuellen Stand gebracht. Für unsere Nutzer eine gute Möglichkeit, diese anschauliche Darlegung weiter zu verbreiten. Denn viel zu wenige Bürger sind über den skandalösen Sachverhalt informiert.
Archiv des Autors: Bärbel Fischer
TROTZ ALLEM!
Familiengerechte Sozialversicherung – Klagen gehen in die nächste Runde
Trotz aller Abzocke des Staates von jungen Familien entscheiden sich noch immer Paare für Kinder, allerdings in der Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht endlich diesen hanebüchenen Zustand beendet und die generativen Leistungen von Familien als solche auf der Beitragsseite bei den Sozialversicherungen anerkennt. Die doppelte Belastung von Familien muss ein Ende haben!
Mutterschutz – zum Abschuss frei gegeben!
Am 4. Mai 2016 „entrümpelte“ Ministerin Schwesig mit Zustimmung des CDU/SPD- Bundeskabinetts das scheinbar „überholte, unbrauchbare Mutterschutzgesetz“ zugunsten eines „flexibleren, modernen, an die Arbeitswelt 2016 angepassten“ Entwurfs. Damit ist es nun den Schwangeren selbst überlassen, wie lange und wie viele Stunden sie täglich dem Betrieb zur Verfügung stehen wollen. Nicht berücksichtigt werden – wieder einmal – die Rechte des ungeborenen Kindes auf Unversehrtheit einerseits und andererseits die Rechte der Mütter auf grundgesetzlichen Schutz der Mutterschaft.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=3264.html
Für die SPD mit Manuela Schwesig ist Mutterschutz lediglich ein Unfall, der die berufliche Karriere stört. Wie sie ohne Bedenken ihr Neugeborenes im Stich lässt, so sollen es auch alle anderen Mütter tun. Dass ein ungeborenes wie ein geborenes Kind Respekt, Achtsamkeit, Zweisamkeit und Ruhe beansprucht, für Schwesig ein zu vernachlässigender Faktor, Hauptsache die Betriebe prosperieren! Der Tagesspiegel zeigt auf, unter welchen Druck Schwangere durch ihre Arbeitgeber geraten, wenn sie ihr Recht auf Schonung einfordern.
Dazu der Tagesspiegel:
„Das G’schwätz von gestern“ der baden-württembergischen CDU
zum Ergebnis der grün-schwarzen Koalitionsverhandlungen in Baden-Württemberg
Gertrud Martin: „Das G’schwätz von gestern der baden-württembergischen CDU“
Thomas Strobl, der Chefunterhändler der CDU bei den grün-schwarzen Koalitionsverhandlungen lobt deren Ergebnisse dröhnend: Es sei der CDU zu verdanken, dass künftig mehr für die Familien getan werde, und er belegt dies mit den 75 €, die Eltern als monatlichen Zuschuss zu den Kindergartengebühren im letzten Jahr vor der Einschulung bekommen sollen. Kein Wort davon, dass im Wahlkampf den Eltern der Zwei- und Dreijährigen, die keinen öffentlichen Betreuungsplatz beanspruchen, der Erhalt des Betreuungsgeldes als so gut wie sicher in Aussicht gestellt worden ist!
Dazu nimmt Gertrud Martin, Bundesvorsitzende im Verband Familienarbeit e.V., Stellung: „Mit dem Zuschuss zu den Kita-Gebühren wurde von Grün-Schwarz ein zugleich fauler und raffinierter Kompromiss geschlossen. Als Ersatzlösung für ein Landesbetreuungsgeld erlaubt er der CDU, ihr angeblich familienfreundliches Gesicht zu wahren, ohne dass die grüne Betreuungsideologie dadurch beschädigt wird. Es wird Familienfreundlichkeit vorgetäuscht, aber an der Bevormundung der Eltern festgehalten. Die Wahlfreiheit für Eltern, die durch das Betreuungsgeld gestärkt werden sollte, spielt keine Rolle. Die außerfamiliäre Betreuung, das heißt die öffentlich organisierte und massiv subventionierte Trennung der Kinder von ihren Eltern ist die Fahne, hinter der – zusammen mit allen anderen etablierten Parteien – stramm marschiert wird. Auch die CDU hat nichts mehr am Hut mit einer am Grundgesetz orientierten Vorstellung von Familie, nach der nicht der Staat, sondern vorrangig die Eltern bestimmen, wie ihre Kinder erzogen werden.“
Verband Familienarbeit e. V. – Verband zur Förderung der eigenständigen finanziellen und sozialen Sicherung bei Familienarbeit
Gertrud Martin, Tel.: 07721/56124, E-Post: bundesvorstand@familienarbeit.org
http://familienarbeit-heute.de
Handlungsbedarf? Nööö!
Als pfiffen es nicht längst die Spatzen von den Dächern – nun hat die Ruhr-Universität Bochum im Auftrag der Bertelsmannstiftung eine Studie erarbeitet, die bestätigt, dass unser Rentensystem seit Adenauers Zeiten Familien massiv ausbeutet. Auch Lösungsmodelle im Sinne von Familiengerechtigkeit werden vorgestellt. Wer aber glaubt, die Bundesregierung sähe endlich Handlungsbedarf, der täuscht sich. Ein Generationenvertrag jedoch, der weder demografiefest noch familiengerecht ist, ist das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben steht.
http://www.n-tv.de/politik/So-beutet-das-Rentensystem-Familien-aus-article12100616.html
Auch Birgit Kelle schreibt über einen Generationenvertrag, der gar keiner ist:
http://denken-erwuenscht.com/gastspiel-birgit-kelle-ueber/
Ähnlich äußert sich im FOCUS – Magazin 12 /2016 Andreas Rödder, der ein Family-Mainstreaming fordert:
Proporz statt Qualifikation im Ministerium
Weil sich die CDU ein „modernes“ Image geben und ihren Erneuerungswillen demonstrieren will, hat offenbar der Spitzenkandidat Thomas Strobl dem Drängen der baden-württembergischen FrauenUnion nachgegeben und Zusagen hinsichtlich der Verteilung von Ministerposten in der neuen Landesregierung gemacht ( Schwäbische Zeitung: Grün-schwarze Zuversicht in der Region, 3. Mai 2016 ).
Leserbrief
Habe ich richtig gelesen? Herr Strobl hat der FrauenUnion bereits vorab versprochen, im Falle einer Regierungsbeteiligung die Ministerien zur Hälfte mit Frauen zu besetzen? Solche Versprechen scheinen mir demokratisch höchst fragwürdig, wenn nicht sogar illegal. Der Wähler votierte im März für eine funktionierende Regierung und nicht für Proporz! Aber eine Quote ist weder „modern“ noch demokratisch, sondern dumm, bleiben doch fähige Männer/Frauen nur wegen ihres Geschlechts auf der Strecke. Nicht das Geschlecht, sondern, Qualifikation, Fachwissen und Werte wie Engagement, Zuverlässigkeit, Ausdauer, Führungsgeschick etc. sind die Garanten für Kompetenz. Feministische Forderungen nach weiblicher Quote schaden der Demokratie und sind ein massiver Verstoß gegen das Gleichheitsgebot nach Art. 3 GG.
Bärbel Fischer
Mütter können mehr
Kinderkriegen setzt ungeahnte Kräfte im Gehirn frei, das hat die Verhaltensforschung eindrucksvoll belegt. In der Debatte um die bereuenden Mütter braucht es weder Trost noch die fatale Selbstentwertung der Frauen. Martina Lenzen-Schulte sichtet für einen Beitrag in der FAZ Studien, die zeigen, dass Mutterschaft nicht ein „Verdummungsfaktor“ für Frauen ist sondern im Gegenteil neue Potentiale freisetzt.
Zur Autorin:
Dr. med. Martina Lenzen-Schulte, geboren 1961, studierte zunächst Jura, dann Medizin und Philosophie in Freiburg, Jerusalem und München. Seit ihrer Approbation als Ärztin im Jahr 1992 ist sie freie Journalistin und Buchautorin. Sie arbeitet in der Medizin-Redaktion der Online-Plattform Medscape Deutschland, schreibt regelmäßig Beiträge für die Frankfurter Allgemeine Zeitung und für medizinische Fachzeitschriften, sie moderiert Diskussionsrunden zu Gesundheitsthemen und ist Gutachterin beim Mediendoktor der Universität Dortmund. Martina Lenzen-Schulte ist verheiratet und hat drei Kinder. (amazon)
Rentenpolitik aus dem Tollhaus
Rentenpolitik aus dem Tollhaus
Die aufgrund des 2004 eingeführten „Nachhaltigkeitsfaktors“ künftig sinkenden Renten sind wieder aktuelles Thema. Es wird die drohende Altersarmut, die vor allem weiblich sei, beklagt.
Der stellvertretende Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Dr. Johannes Resch, dazu: “Von allen Bundestagsparteien sind heute Konzepte zu hören, die eigentlich nach Schilda gehören. So sollen Eltern, besonders Mütter, noch mehr voll erwerbstätig werden. Aber je mehr Eltern zu voller Erwerbstätigkeit gedrängt werden, desto weniger Kinder werden sie bekommen und desto brüchiger wird dann unser Rentensystem. Ebenso könnte auch den Bauern empfohlen werden, sie sollten ihre Saatkartoffeln essen, um satt zu werden. Nachhaltigkeit sieht anders aus.“
Resch weiter:“ Die Minderbewertung der elterlichen Erziehungsarbeit bei Überbewertung der Erwerbsarbeit ist eine Erfindung des Marxismus*, wurde aber durch die Rentenreform 1957 von der konservativen Adenauer-Regierung in Gesetzesform gegossen. Heute wird diese Erwerbsideologie vor allem von der neoliberalen Profitgier weniger Kapitalbesitzer gespeist. So besteht zur Zeit eine unheilige Allianz von marxistischem, konservativem und neoliberalem Denken zum Nachteil von Eltern und Kindern. Alle drei Denktraditionen wurzeln im überheblichen Denken von Männern, die die überwiegend von Frauen geleistete Erziehungsarbeit gering schätzen. Ein Gleichberechtigung von Eltern und besonders von Müttern wird erst möglich werden, wenn die elterliche Erziehungsarbeit der herkömmlichen Erwerbsarbeit gleichgestellt wird. Auch unser Rentensystem kann nur so wieder stabilisiert werden. Schließlich ist die Erziehungsarbeit der Eltern von heute der einzige echte Beitrag für die gesetzlichen Renten ihrer Generation. Denn: Die von den heute Erwerbstätigen eingezahlten Gelder werden im Umlageverfahren direkt an die heutigen Rentner ausbezahlt. Angespart wird nichts. Auch Alterssicherung durch Steuern muss von der nachwachsenden Generation bezahlt werden“.
Fazit: Eine „große Rentenreform“ kann nur bedeuten: Gleichstellung von elterlicher Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit bei Lohn und Rentenanspruch. Auch Erwerbstätige ohne Kinder sollten sich an der Finanzierung ihrer eigenen Rente beteiligen. Beim heutigen Recht müsste ein Elternteil 9 Kinder erziehen, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu „erwerben“, wobei aber im Gegensatz zur Erwerbsarbeit nicht einmal ein Lohn gezahlt wird.
* Marx, Engels, Werke (MEW), Band 4, S. 373, Nr. 8: „Erziehung sämtlicher Kinder, von dem Augenblicke an, wo sie der ersten mütterlichen Pflege entbehren können, in Nationalanstalten und auf Nationalkosten. Erziehung und Fabrikation zusammen.“
Link zur Pressemeldung: http://familienarbeit-heute.de/?p=4485
SPUK
Aus gegebenem Anlass informierte uns Herr Prof. Dr. Günter Buchholz über die FRANKFURTER ERKLÄRUNG ZUR GLEICHSTELLUNGSPOLITIK. Wie Schuppen müsste allen Genderisten von den Augen fallen, dass Gleichstellungspolitik nur Lobby-und Klientelpolitik zur Erreichung von Führungspositionen für wenige Frauen ist, die übergroße Mehrheit aber gar keinen Vorteil hat. Die Frage ist, warum politischerseits dieser SPUK nicht endlich beendet wird, vielmehr dem Steuerzahler Kosten über Kosten aufbürdet.
Die Frankfurter Erklärung kann gezeichnet werden.
http://frankfurter-erklaerung.de/
Literaturtipp: Qualifikation statt Quote, Beiträge zur Gleichstellungspolitik Verlag: Books on Demand, Norderstedt 2012 ISBN 978-3-8448-1743-0
Gleichstellungspolitik – Lug und Trug!
In unermüdlichem Fleiß demaskiert Dr. Johannes Resch die staatlich verordnete GLEICHSTELLUNG als Ideologie, die genau das Gegenteil dessen bewirkt, wofür sie sich ausgibt, nämlich Bevormundung und Ungleichbehandlung statt Chancengleichheit und Gleichberechtigung. Sie ignoriert stur, dass die Lebensentwürfe von Frauen und Männern eben vielfältig sind und die „Teilhabe am Erwerb“ keineswegs das CREDO von allen Eltern ist. Sie sehen ihre Arbeitsleistung für die künftige Generation missachtet und unterbewertet, obwohl sie durch ihre Kindererziehung garantieren, dass unser Sozialsystem per Umlage bis heute noch einigermaßen ( aber wie lange noch ?) funktioniert.
Außerdem sieht der Autor in der Abwertung der Erziehungsarbeit eine Neuauflage patriarchalischen Denkens, das nur Erwerbsarbeit als ARBEIT anerkennt.
Solange eine so genannte Gleichstellungspolitik die skandalös unentgeltlich erbrachte Erziehungsarbeit von Eltern nicht berücksichtigt, ist und bleibt sie nichts anderes als Lug und Trug!
Zuerst erschienen auf der Seite des Deutschen Arbeitgeberverbands:
Gleichstellungspolitik v e r h i n d e r t Gleichberechtigung von Johannes Resch
Seit dem Vertrag von Amsterdam (1997) gilt das „Gender Mainstreaming (GM)“ als Querschnittsaufgabe für die Politik in der Europäischen Union. In Deutschland wird das GM in der Regel übersetzt als „Gleichstellung der Geschlechter“. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) definiert die „Gleichstellungspolitik“ so: „Dafür müssen Frauen und Männern über ihren gesamten Lebensweg hinweg die gleichen Chancen eröffnet werden – sei es persönlich, im Beruf oder in der Familie.“ (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/politik-fuer-frauen-und-maenner.html)
Mit dieser Umschreibung wird unmissverständlich der Anspruch erhoben, die „Gleichstellungspolitik“ diene der Gleichberechtigung der Geschlechter. Dieser Eindruck lässt sich dem unbefangenen Leser auch leicht vermitteln, da beide Begriffe das Wörtchen „gleich“ enthalten. Aber kann „Gleichstellung“ wirklich so einfach mit Gleichberechtigung gleichgesetzt werden? Bei näherer Betrachtung sagen die beiden Begriffe etwas völlig Verschiedenes aus. „Gleichberechtigung“ ist ein Grundrecht der einzelnen Frauen und Männer gegenüber dem Staat. „Gleichstellung“ ist dagegen ein (vermeintliches) Recht des Staates gegenüber seinen Bürgern. Rechte der Bürger und Rechte des Staates sind aber grundverschiedene Dinge. Eine „Gleichstellungspolitik“ des Staates kann überhaupt nur dann der Gleichberechtigung dienen, wenn dabei die Wünsche seiner Bürger/innen berücksichtigt werden. Eine „Gleichstellung“ gegen die jeweiligen persönlichen Vorstellungen ist Bevormundung, also das genaue Gegenteil von Gleichberechtigung.
Nun sind die Wünsche bezüglich Beruf und Lebensentwurf überhaupt bereits innerhalb der Gruppe der Frauen und innerhalb der Gruppe der Männer unterschiedlich. Wenn es aber speziell um die Gleichberechtigung der Geschlechter geht, ist zu berücksichtigen, dass sich die durchschnittlichen Lebensvorstellungen und Denkweisen bei Frauen und Männern erheblich unterscheiden. Wer auch nur über Grundkenntnisse in der Biologie, der Medizin oder der Psychologie verfügt, kann das nicht bestreiten. Auch die allgemeine Erfahrung, etwa bei der Berufswahl, zeigt das. So sind z. B. 63% der Kinder- und Jugendpsychiater Frauen, aber nur 6% der Orthopäden (Ärzteblatt Rheinland-Pfalz, 3/2015, S.12). Aber nicht nur bei der Berufswahl verhalten sich Frauen und Männer verschieden, sondern in allen Lebensbereichen. Von gleichen oder annähernd gleichen Vorstellungen von Männern und Frauen kann keine Rede sein.
Wenn „Gleichstellung“ tatsächlich „gleiche Chancen“ bedeuten soll, wie in der Definition des BMFSFJ oben behauptet, dann sind die unterschiedlichen Absichten der Geschlechter tatsächlich als gleichberechtigt anzuerkennen und zu behandeln. Das geschieht aber nicht. So wird etwa die „Gleichstellung im Erwerbsleben“ gefordert, wobei vor allem die „gleiche Teilhabe“ gemeint ist (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt.html). Dabei wird zwar von „Arbeitsmarkt“ gesprochen, aber nur der Erwerbsarbeitsmarkt gemeint. Nur durch eine Teilhabe am Erwerbsleben könne für Lebensunterhalt und soziale Absicherung gesorgt werden. Das entspricht zwar der heutigen Rechtslage. Aber es wird übersehen, dass diese Verhältnisse auf einer Minderbewertung der elterlichen Erziehungsarbeit beruhen. Schließlich werden nach dem heute geltenden Umlageverfahren die Renten einer Generation allein durch die Kinder dieser Generation bezahlt und damit auch allein durch Kindererziehung erarbeitet. Der ganze Bereich der elterlichen Erziehungsarbeit wird aber einfach unterschlagen, obwohl er Grundlage für unsere soziale Sicherheit ist. Mütter oder Väter, die ihre Hauptaufgabe darin sehen, ihre Kinder zu erziehen und damit eine vergleichbar wertvolle Arbeit leisten wie Erwerbstätige, werden damit von vornherein von der Gleichberechtigung ausgeschlossen. Damit bricht der Anspruch, die „Gleichstellungspolitik“ fördere die Gleichberechtigung, in sich zusammen.
Die im Hintergrund stehende Vorstellung, dass Gleichberechtigung ohne „gleiche Teilhabe am Erwerbsleben“ nicht möglich sei, beruht auf der Überbewertung der Erwerbsarbeit zu Lasten der Erziehungsarbeit, die im Rentenrecht überdeutlich zum Ausdruck kommt. Schließlich führt diese Fehlbewertung beider Arbeitsbereich zu der absurden Folge, dass Eltern gegenüber ihren eigenen Kindern in der Regel weniger Rentenansprüche haben als ihre kinderlosen Nachbarn, weil die Renten von den im Rahmen des Erwerbslebens geleisteten Beiträgen abgeleitet werden, die aber ausschließlich die Renten der vorangegangenen Generation finanziert haben.
Die Gleichsetzung von „gleicher Teilhabe am Erwerbsleben“ und „Gleichberechtigung“ lässt sich also nur nachvollziehen, wenn die in unserem Sozialsystem fíxierte Fehlbewertung von Arbeit als gegeben hingenommen wird. Die Abwertung der Erziehungsarbeit zugunsten der Erwerbsarbeit beruht aber eindeutig auf dem im Patriarchat wurzelnden überheblichen Denken der Männer. Die als „typisch weiblich“ geltenden Arbeiten wie die Kindererziehung wurden als minderwertiger empfunden als die überwiegend von den Männern ausgeübte Erwerbsarbeit. So ist auch unser im Wesentlichen 1957 geschaffenes Rentenrecht ein Ergebnis männlichen Denkens. Frauen spielten damals in der Politik noch kaum eine Rolle. Vor diesem Hintergrund ist die „Gleichstellungspolitik“ eher als Neuauflage patriarchalen Denkens anzusehen. Die frühere Rolle der Männer wird allerdings heute von Männern und Frauen eingenommen, die vorwiegend kein oder vielleicht ein Kind haben und daher eher dazu neigen, den Umfang und Wert der Erziehungsarbeit zu unterschätzen. Gleichzeitig wird die frühere Rolle der Frauen marginalisiert und schlechtgeredet. Das ist nichts anderes als eine Wiederauflage alten Denkens. Objektiv besteht jedoch kein Anlass, die Erziehungsarbeit der Eltern geringer zu schätzen als Erwerbsarbeit, denn es gibt keinen sachlichen Grund für die oben beschriebene Fehlbewertung von Erziehungs- und Erwerbsarbeit. Deren Langzeitfolgen für unsere Gesellschaft zeigen sich nicht nur in einer verringerten Kinderzahl, sondern auch darin, dass der Erziehung der verbleibenden Kinder immer weniger Bedeutung beigemessen wird mit allen Sekundärfolgen, die sich daraus ergeben.
Diese Überlegungen sollten ausreichen, um zu zeigen, dass Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern niemals durch eine „Gleichstellung im Erwerbsleben“ erreicht werden kann. Vielmehr ist dazu eine Gleichstellung von Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit erforderlich. Gleichstellung ist also nicht generell falsch. Es kommt aber darauf an, was gleichgestellt werden soll. „Gleichstellung“ ist nur dann ein Recht, ja sogar eine Pflicht des Gesetzgebers, wenn sie der Gleichberechtigung dient.
Aber zurück zur „Gleichstellungspolitik“ von heute: Ginge es wirklich um gleiche Chancen für alle, wie die Definition des BMFSFJ behauptet, wäre dagegen nichts zu sagen. Aber durch die regierungsamtliche Vorgabe einer „gleichen Teilhabe am Erwerbsleben“ werden die Weichen ganz anders gestellt. Wer nicht bereit ist, sich an diese Vorgabe zu halten, sieht seine Chancen rigoros eingeschränkt. Von Gleichberechtigung ist da keine Spur. Das soll nur an zwei Beispielen verdeutlicht werden.
Zum Ersten das Elterngeldgesetz: Eine Lehrerin, die ihr erstes Kind zwei Jahre lang selbst betreut und deshalb auf Erwerbsarbeit verzichtet, erhält bei einem weiteren Kind mit zwei Jahren Abstand ein Elterngeld vom 375 €/Monat. Ihre Kollegin, die in vergleichbarer Situation ihr Kind ab dem 2. Lebensjahr in eine Krippe gibt, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhält dagegen bei einem Folgekind ein Elterngeld von 1800 €. Bei einem Unterschied des Elterngeldes von etwa 1 : 5 kann sicher von „gleichen Chancen“ keine Rede sein. Eine Nichtbefolgung der staatlichen Vorgaben wird mit einer Minderleistung von 17 100 € (12 x 1425 €) bestraft.
Zum Zweiten die einseitige Krippenförderung: Eltern, die ihr Kind ab dem 2. Lebensjahr in eine Krippe geben, werden auch unter Berücksichtigung ihres Eigenbeitrags über die öffentliche Krippenfinanzierung mit ca 1000 €/Monat subventioniert. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, wird nicht einmal 150 € Betreuungsgeld gegönnt. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre eine Weitergewährung des ohnehin geringen Betrages auf Länderebene möglich gewesen. Das erfolgt aber, außer in Bayern, in keinem anderen Bundesland. Auch hier kann von „gleichen Chancen“ keine Rede sein. – Diese Beispiele könnten durch viele weitere ergänzt werden.
Bei sachlicher Beurteilung ist die Behauptung, diese Art von „Gleichstellungspolitik“ fördere die Gleichberechtigung, abwegig. Diese Politik ist überhaupt nur unter der Annahme nachzuvollziehen, alle Menschen und insbesondere Frauen und Männer hätten die gleichen Vorstellungen von ihrem Lebensentwurf. Das widerspricht jedoch allen wissenschaftlichen Erkenntnissen und auch der Lebenserfahrung. Eine Politik, die wesentliche Aspekte der Wirklichkeit ausblendet, kann nur als ideologisch begründet betrachtet werden. Die gegenwärtige „Gleichstellungspolitik“ beruht auf einer Ideologie, der mittels der „Gender-Forschung“ ein pseudowissenschaftliches Mäntelchen umgehängt wird.
Nun wäre das alles nicht so beachtenswert, wenn diese Ideologie nur von einer Partei getragen würde. Aber nein: Sie wird von allen heute im deutschen Bundestag vertretenen Parteien bedient, sei es nun von Koalition oder Opposition. Als ehemaliger DDR-Bürger kann ich mich gar nicht dagegen wehren, an das Blockparteien-System in der Volkskammer erinnert zu werden. Auch dort beruhte eine ganz ähnliche Familien-Politik auf einer pseudowissenschaftlichen Ideologie. Auch dort wurden alle Bürger/innen, die dieser Ideologie nicht folgen wollten, als „extremistisch“ oder gar „faschistisch“ diffamiert oder im harmloseren Fall als „altmodisch“ oder „unbelehrbar“ bezeichnet. Auch dort wurde die Ideologie den Menschen von außen übergestülpt, ohne dass es eine innerstaatliche Diskussion darüber gegeben hätte. – Aber einen Unterschied gibt es eben doch: Bei uns braucht (noch) niemand zu befürchten, wegen einer anderen Meinung hinter Gittern zu landen. Deshalb sollten wir auch den Mut haben, diese verbliebene Freiheit zu nutzen. Wir sollten nicht aufhören, auch eine Gleichberechtigung der Eltern, also von Müttern und Vätern zu fordern, die heute durch „Gleichstellungspolitik“, Rentenrecht und anderes massiv und zunehmend diskriminiert werden.
Zuerst erschienen auf den Internetseiten des Deutschen Arbeitgeberverbandes am 15. Feb. 2016