Geht doch!

CDU-Beschluss zu Beitragsentlastung – DFV-Präsident: Großer Schritt in Richtung Familiengerechtigkeit

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Gladskih(Berlin). Als zukunftsweisend begrüßt der Präsident des Deutschen Familienverbandes Dr. Klaus Zeh den Beschluss des CDU-Bundesparteitags, Familien bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten.„Eltern erbringen durch die Kindererziehung die entscheidende Leistung für die Zukunft der Sozialversicherung, denn die Kinder von heute sorgen morgen als zukünftige Beitragszahler für ein funktionierendes Sozialversicherungssystem. Aber weil der generative Beitrag Kindererziehung nicht beachtet wird, zahlen 14 Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern verfassungswidrig doppelt in die Sozialversicherung ein. Das Bekenntnis der CDU zur Beitragsgerechtigkeit für Familien ist ein großer Schritt in die richtige Richtung und zeigt, dass die Politik endlich wach geworden ist“, so Zeh.

Der CDU-Bundesparteitag hat sich dafür ausgesprochen, den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend den generativen Beitrag von Familien in den Sozialversicherungssystemen zu berücksichtigen und Eltern insbesondere in der Renten- und Pflegeversicherung auf der Beitragsseite zu entlasten – mit Wirkung zu einem Zeitpunkt, wenn sie auf finanzielle Spielräume am meisten angewiesen sind.

Mit der Beitragsentlastung greift die CDU eine zentrale Forderung des Deutschen Familienverbandes auf, der gemeinsam mit dem Familienbund der Katholiken unter den Motto „Wir jammern nicht, wir klagen!“ derzeit Tausende Familien auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht begleitet.

Die klagenden Eltern wehren sich gegen die Beitragsgestaltung in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und fordern die konsequente Umsetzung des Pflegeversicherungsurteils, mit dem das Bundesverfassungsgericht 2001 entschieden hat, dass Eltern bei den Sozialbeiträgen verfassungswidrig belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige generative Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Zur Entlastung von Familien fordern die beiden größten deutschen Familienverbände einen Kinderfreibetrag für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

„Wegen der familienblinden Sozialversicherungsbeiträge kann sich heute schon ein Facharbeiter keine zwei Kinder mehr leisten, ohne unter die Armutsgrenze zu rutschen. Der Beschluss zur Beitragsgerechtigkeit gehört sobald wie möglich an den Kabinettstisch – und zwar auch bezogen auf die Krankenversicherung. Denn Rente, Pflege und Krankenversicherung sind Generationenverträge und leben von der Erziehungsleistung der Eltern“, so Verbandspräsident Klaus Zeh.

Weitere Informationen zur Kampagne „Wir jammern nicht, wir klagen!“ finden Sie unter www.elternklagen.de.

 

 

Bluff!

In Gönnerpose verkündet das zuständige Ministerium die Erhöhung des Kindergelds um sagenhafte zwei Euro ab 2016. Dabei wird den Empfängern verschwiegen, dass sie sich das vermeintliche Geschenk namens „Kindergeld“ zur guten Hälfte bereits selbst bezahlt haben. 

Denn das Bundesverfassungsgericht hat am 25. Mai 1990 entschieden, dass das Existenzminimum  a l l e r  Bürger steuerfrei zu bleiben hat, also auch das von Kindern. Dieses darf  laut Urteil nur besteuert werden, wenn dieser Zugriff durch ein ausreichend hohes Kindergeld kompensiert wird. Von den 38, 8 Mrd. des staatlichen Kindergelds sind 19,5 Mrd. reine Rückerstattung jener Steuern, die der Fiskus den Eltern vorab durch die unrechtmäßige Besteuerung des Existenzminimums ihrer Kinder bereits entwendet hat. Experten bewerten das so genannte „Kindergeld“ daher als Rückgabe von Diebesgut. Bei Licht besehen entpuppt sich das großzügige Präsent weitgehend als Bluff.

http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2015/03/10/artikel/kindergeld-kein-geschenk-sondern-rueckgabe-von-diebesgut.html

 

„gleich gültig“ bedeutet gleichgültig

Am kommenden Sonntag, 11. Oktober, werden Bürger in Stuttgart erneut unter dem Banner EHE bleibt EHE demonstrieren. Es gibt diverse Motivationen, um dafür auf die Straße zu gehen. Das gemeinsame Anliegen ist, die Institution EHE  als generative Lebensform zu erhalten. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Verantwortung des Gesetzgebers für die Selbsterhaltung des Gemeinwesens.

Der Gesetzgeber würdigt mit dem Art. 6 GG einmal, dass Eheleute lebenslange Verantwortung füreinander übernehmen wollen durch steuerrechtliche Maßnahmen. Zum Anderen verspricht er Eheleuten seinen Schutz, wenn sie durch die Erziehung ihrer Kinder zum Fortbestand der Gesellschaft beitragen. Für eine Ehe gelten also beide Faktoren, die gegenseitige Fürsorge und die Fürsorge für die nächste Generation. Fehlt eine der beiden Faktoren, z.B. die Generativität, so kann nicht von Gleichwertigkeit gesprochen werden.

Ohne gleichgeschlechtliche Verbindungen in irgendeiner Form zu bewerten, wird zumindest eine ökonomische Gleichwertigkeit erst dann erreicht, wenn der Gesetzgeber einen Ausgleich vorsieht in Form eines adäquaten Beitrags nachwuchsloser Bürger zugunsten der Jugend, oder durch eine deutliche Entlastung von Eltern. Solange dies nicht geschieht, handelt der Gesetzgeber verantwortungslos im Hinblick auf die Pflicht zur gesellschaftlichen  Selbsterhaltung, wenn er fertile und infertile Verbindungen unter dem Begriff EHE gleichstellt.

„Wer alles für gleichermaßen gültig erklärt, macht  sich der der Gleichgültigkeit schuldig“, frei nach Prof. Johann Braun in:. http://www.freiewelt.net/interview/das-bundesverfassungsgericht-und-die-homo-ehe-10000750/

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

Bund der Steuerzahler: Eltern dürfen nicht länger benachteiligt werden!

Kinder sind dem Fiskus im vergangenen Jahr 72 Euro zu wenig wert gewesen. Statt 4.440 Euro gewährte der Gesetzgeber Eltern nur einen Kinderfreibetrag in Höhe von 4.368 Euro. Das macht sich bei den Steuerbescheiden, die viele Eltern jetzt erhalten, bemerkbar. Denn diese Eltern zahlen wegen des zu niedrigen Kinderfreibetrags mehr Steuern als sie müssten. Je nach Steuersatz können über 30 Euro je Kind zusammenkommen, die den Familien nicht zur Verfügung stehen, obwohl das Existenzminimum von Kindern steuerlich freigestellt werden muss. Der Bund der Steuerzahler hält dies für verfassungswidrig und wird deshalb ein Klageverfahren unterstützen.

http://www.steuerzahler.de/Eltern-duerfen-nicht-laenger-benachteiligt-werden/66246c76941i1p1520/index.html

Zur Ihrer Info die Staatsschuldenuhr – nichts für schwache Nerven! Frage: Wie können hoch verschuldete Staaten anderen hoch verschuldeten Staaten Sicherheiten geben?

http://www.staatsschuldenuhr.de

 

Finden 110 000 Familien in BW Gehör?

Der Pforzheimer Verein HILFE  ZUM  LEBEN e. V. wendet sich an dem Ministerpräsidenten von BW und alle Landtagsabgeordneten mit der Bitte, das gekippte Betreuungsgeld durch ein Landesbetreuungsgeld für den betroffenen Personenkreis zu ersetzen.

 

Herrn Ministerpräsident                                                                                               Winfried Kretschmann                                                                                         Staatsministerium                                                                                                           Richard-Wagner-Straße

70184 Stuttgart

 

17.08.2015

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,

das Bundesverfassungsgericht hat die Zahlung des Betreuungsgeldes durch den Bund für verfassungswidrig erklärt. Dabei hätte es aus unserer Sicht auch eine andere Entscheidung geben können. Das höchste Gericht hatte noch 1998 eine eindeutige familienfreundlichere Entscheidung getroffen, in dem es sich zum Betreuungsbedarf äußerte. Dort hieß es u.a.: „.. ergibt sich aus der Schutzpflicht des Art.6 Abs. 1 GG auch die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern… Der Staat hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise oder zeitweise auf eine Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden.“ Die Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 1998 machte deutlich, dass eine die Wahlfreiheit respektierende Politik darauf ausgerichtet sein muss, die institutionellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen den Bedürfnissen der Familien anzupassen, nicht umgekehrt, wie dies heute der Fall ist.

Gerade deshalb muss die Wahl der angemessenen Betreuung den Eltern überlassen bleiben und ist die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form vom Staat zu unterstützen. Und genau dies leistete das Betreuungsgeld – wenn auch nur ansatzweise im Blick auf die Höhe. Jedes Kind hat Anspruch auf die individuelle zu ihm passende Betreuung, über die nur die Eltern entscheiden können. Die tatsächlichen Gegebenheiten machen aber aus der verfassungsrechtlich den Familien zugesicherten Wahlfreiheit die Vorgabe, sich so frühzeitig wie möglich, am besten bereits während des Elterngeldjahres, den Zwängen des Arbeitsmarktes anzupassen und sich sofort dort wieder einzugliedern.

Das Betreuungsgeld sollte eine Kompensation für die Mütter/Familien sein, die keine Kinderkrippen in Anspruch nehmen, sondern ihre Kinder in den ersten zwei bis drei Jahren selbst versorgen, erziehen und betreuen wollen und dafür sogar auf eine Erwerbstätigkeit verzichten. Für die berufstätigen Mütter, die ihr Kind in eine Krippe geben wollen, soll der Staat Plätze zur Verfügung stellen.

Ein Krippenplatz kostet den Staat je nach personeller Ausstattung zwischen 15 und 20.000 Euro im Jahr. Damit wird Müttern ermöglicht, ihre noch sehr kleinen Kinder in die Betreuung/Erziehung fremder Personen zu geben, um einer Berufstätigkeit nachzugehen. Diejenigen Mütter, die aber ganz für ihre Kinder da sind und sich für sie einsetzen, sind jetzt nun wieder bewusst von einer Unterstützung ausgeschlossen.

Desweiteren fällt uns auf, dass in der öffentlichen Diskussion in Stellungnahmen Politiker die Frauen als Mütter zweiter Klasse degradieren, die vorübergehend zu Gunsten ihrer Kinder auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, weil ihnen das Wohl ihrer Kinder wichtiger ist. Eine solche Ungleichbehandlung ist unsozial, ungerecht und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, sie ist diskriminierend und gegen Familien gerichtet. Das hat nichts mit Familienförderung zu tun. Mütter, die die ersten drei Lebensjahre ihren Kindern widmen, erbringen einen ganz wesentlichen Beitrag für die Gesellschaft und die Erziehungsleistung müsste honoriert werden. Das Gegenteil ist aber der Fall.

Mit Erschrecken müssen wir die ideologischen Aussagen von Personen z.B. wie Katrin Göring-Eckardt (..unsinnigen und teuren Maßnahme, die am Familienbild des letzten Jahrhunderts festhält.“) zur Kenntnis nehmen. Wer hat das Recht, Menschen vorzuschreiben, wie sie leben sollen? Welche Verachtung gegenüber Andersdenkenden spricht aus solchen Worten. Wenn Frauen nun einmal nicht wie Frau Göring-Eckardt und andere Grüne leben wollen, ist das ihre persönliche Entscheidung. Aber die Grünen wollen unbedingt über Jahrhunderte in der Regel positive Erfahrungen zerstören, weil es nicht in ihr Weltbild passt. Von Ihrer Parteikollegin, der grünen Familienministerin in Nordrhein-Westfalen, Frau Sylvia Löhrmann, ist zu lesen: „Die Anti-Bildungs-Prämie ist vom Tisch.“ Das zeugt von einer menschenverachtenden Einstellung, denn damit diffamiert sie alle Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen, sie würden ihren Kindern keine Bildung vermitteln können.

Zu diesen genannten Politikern zählen u.a. neben der Sozialministerin Altpeter leider auch Sie. Sie selbst werden in diesem Zusammenhang zitiert, dass die Leistung eher Mitnahmeeffekte ausgelöst habe, die den Zielen guter Bildung und Betreuung nicht dienten. So etwas aus Ihrem Munde zu hören ist enttäuschend und schmerzt. Eine solche Argumentation zeigt, wie weit Sie von der Realität entfernt sind. Dabei ist die Anzahl der Bezieher des Betreuungsgeldes in BW recht hoch und spricht für sich. Wir kennen sehr viele Frauen und Familien, die auf den Betrag – wenn er auch viel zu niedrig ist – angewiesen sind. Darüber, dass sehr gut Verdienende über den Steuerfreibetrag bei der Einkommenssteuer wesentlich höhere Beträge zur Verfügung haben wie ein Normalverdienender an Kindergeld erhält, gibt es keine Aufregung. Das gleiche gilt für das Elterngeld, von dem vorwiegend die Personen mit sehr hohem Einkommen profitieren. Außerdem werden hier die Mütter diskriminiert, die wegen der Kinderbetreuung nicht berufstätig sind. Sie werden mit einem lächerlichen Betrag von 300 Euro abgespeist. Vielleicht können Sie mir einmal erklären, wie Säuglingen und Kleinstkindern Bildung vermittelt werden kann. Kinder in diesem Alter brauchen noch keine Bildung, sondern zuallererst Bindung, nämlich an ihre Eltern, damit sie einmal gesunde Beziehungen aufbauen können. Wer eine gute Bindung aufbauen kann, wird auch eine gute Bildung erfahren.

Deshalb sind auch die ständig wiederholten Aussagen, wie die von der Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD), aus Baden-Württemberg, völlig fehl am Platz: „Das Betreuungsgeld setzt falsche Anreize, weil es Eltern ermuntert, ihre Kinder von den vorschulischen Bildungseinrichtungen fernzuhalten.“ Sie lassen sich nicht nachweisen. Es gibt dazu keine Erfahrungswerte. Sie sind lediglich ideologische Schutzbehauptungen, um das Betreuungsgeld schlecht zu reden. Eine Kinderkrippe, in der Säuglinge untergebracht sind, als vorschulische Bildungseinrichtung zu bezeichnen, klingt schon mehr als abenteuerlich und deutet auf fachliche Inkompetenz hin.

Wir erleben in unserer Arbeit immer wieder, wie wichtig es bei vielen Familien war, dass für sie eine ausreichende, stabile finanzielle Unterstützung zur Verfügung stand. Das Betreuungsgeld war eine äußerst sinnvolle Hilfe und sie sollte in ähnlicher Form weitergeführt werden.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie geben sich jetzt gerade wieder bei Ihrer Tour durchs Ländle sehr bürgernah. In Ihrem Koalitionsvertrag heißt es: „Für uns ist die Einmischung der Bürgerinnen und Bürger eine Bereicherung. Wir wollen mit ihnen im Dialog regieren und eine neue Politik des Gehörtwerdens praktizieren.“ Auf Ihrer Homepage habe ich gelesen: „Der Ministerpräsident auf Sommertour sucht den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Auf seinen Wanderungen durch unser schönes Baden-Württemberg möchte er mit den Menschen ins Gespräch kommen und erfahren, was sie bewegt.“ Da wir uns nicht treffen werden, möchte ich auf diesem Wege das Gespräch mit Ihnen suchen. Gern nehme ich Sie beim Wort und lade ich Sie nach Pforzheim ein, um uns Gehör zu schenken. Bitte überdenken Sie Ihre ablehnende Haltung gegenüber einem Landesbetreuungs- bzw. Landeserziehungsgeldes und öffnen Sie sich dieser Forderung. Sie sind Ministerpräsident für alle Baden-Württemberger und nicht nur für einen bestimmten Personenkreis. Rund 110.000 Familien in BW haben von dem Anspruch auf Betreuungsgeld Gebrauch gemacht. Wie viel  sind Ihnen diese ca. 300.000 Personen wert?

Wir fordern die Landesregierung auf, für den genannten Personenkreis eine Ersatzlösung in Form eines Landesbetreuungs- bzw. Landeserziehungsgeldes zu schaffen und sich mit uns dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung die eingesparte fast eine Milliarde Euro den Ländern nur für diesen gleichen Zweck zur Verfügung stellt. Ich bin gespannt, ob Sie mit uns in einen offenen Dialog, den Sie propagieren, treten werden.

Diesen Brief erhalten auch alle Landtagsabgeordneten.

Viele Grüße aus Pforzheim                                                                                         Reinhard Klein                                                                                                       Vorsitzender

 

Vom Zorn eines weisen Mannes

In der Sendung LEUTE HEUTE ( SWR Mediathek ) erklärt der Rechtsexperte und Streiter für Familiengerechtigkeit Dr. Jürgen Borchert, was ihn an der deutschen Sozialpolitik so zornig macht:

http://swrmediathek.de/player.htm?show=2192a3e0-df7a-11e4-915d-0026b975f2e6

Jetzt erst recht!

Die SPD jubelt. Das Bundesverfassungsgericht hat ihrer Klage Recht gegeben. Das Betreuungsgeld sei nicht Sache des Bundes, sondern die Entscheidung der Länder.

Dazu die verlinkte Kolumne von Birgit Kelle, vierfache Mutter, Journalistin und Kämpferin für die Gleichbehandlung von weiblichen Lebensentwürfen.

http://www.theeuropean.de/birgit-kelle/10433-bundesverfassungsgericht-kippt-betreuungsgeld

Birgit Kelle im Interview

Hier äußert sich eine vierfache Mutter, die sich nicht als Opfer, sondern glücklich in ihrer Rolle als Frau fühlt, weil sie weit  mehr als kinderlose Erwerbsfrauen dem Gemeinwesen Zukunft erwirtschaftet. Sehen Sie sich das erfreuliche VIDEO an!

https://www.youtube.com/watch?v=jnhHyd5-BGw

„Ehe für Alle“ kippt die Gesellschaft aus den Angeln

Die „Frankfurter Schule“ hat den Weg bereitet und uns kollektiv den Verstand vernebelt“, schreibt  Peter Helmes von CONSERVO. „Wir scheinen nicht zu merken, was da vor sich geht: Auf mehr oder weniger leisen Sohlen wird unsere Gesellschaft aus den Angeln gekippt und durch eine neue Gesellschaft mit „neuen Menschen“ ersetzt. Bei diesem Umbruch stören tradierte Werte und Überzeugungen. Da geht es zuvörderst den „Säulen der Gesellschaft“ an den Kragen: der Familie sowie dem Staat als Autorität. „Freibier für alle“ heißt jetzt „Freisex für alle(s)“. Da stört die alte Ehe nur und damit auch die Familie. Ein neues Bewußtsein muß her!“

https://conservo.wordpress.com/2015/06/04/ehe-fur-alle-eine-unauffallige-radikale-systemveranderung/

In „bewundernswerter“ Eile…

„Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, sollten in allen gesellschaftlichen Bereichen beseitigt werden“, verlangt  der Koalitionsvertrag. Blitzschnell werden nach dem Referendum der Iren bereits heute  23 Rechtsgüter, welche die Ehe von Mann und Frau betreffen, postwendend auch gleichgeschlechtlichen  Partnerschaften zugestanden.

In bewundernswerter Eile folgt der Gesetzgeber den Forderungen jener Lobby, die den „gesellschaftlichen Wandel“ selbst inszeniert.

Bei der Gleichberechtigung von Familien gegenüber Nichtfamilien beeilt sich unsere Regierung dagegen ganz und gar nicht. Sie verharrt vielmehr in Leichenstarre. Bereits 1992, 1998 und 2001 forderte das Bundesverfassungsgericht, dass Familien mit Kindern nicht schlechter gestellt werden dürfen als Bürger ohne Nachwuchs. Trotzdem müssen sich Eltern mit durchschnittlichem Einkommen noch immer gefallen lassen,

  • wegen ihrer Kinder weit unter das wirtschaftliche Existenzminimum zu geraten.
  • Noch immer zahlen Familien den Löwenanteil an Verbrauchssteuern.
  • Noch immer werden Mütter bei der Rückkehr aus der Familienzeit in ihren Beruf extrem benachteiligt.
  • Noch immer wird die Leistung der Eltern für ihre Kinder in der Altersversorgung nur minimal berücksichtigt.                                                                                             Was tut der Gesetzgeber?  N i c h t s !                                                                         Im Gegenteil: die am meisten steuerlich belastete Kohorte in unserer Gesellschaft war und ist bis heute die Familie mit mehr als einem Kind.

Die gegenwärtige Betriebsamkeit zugunsten der Homoehe entlarvt glasklar, welch geringen Stellenwert Gesellschaft, Medien, Parlament und Regierung dem generativen Beitrag heterosexueller Paare in Deutschland beimisst.

Bärbel Fischer