Wer jetzt noch rot-grün wählt, muss von Sinnen sein!

OFFENER  BRIEF – zur Verbreitung empfohlen! 

Sehr geehrte Frau Sozialministerin Altpeter,

über das Internet erfuhr ich durch Zufall von den Plänen der Landesregierung, einen  „Aktionsplan für Akzeptanz und gleiche Rechte in BW“ durchzusetzen. Sie wollen also Baden-Württemberg allen Ernstes, und ohne Auftrag der Bürger zum „Vorreiter für Offenheit und Vielfalt“ machen? Als Ländle-Bürgerin habe ich Ihren Plan sehr genau gelesen. Und ich bin als Mutter und Großmutter entsetzt und als Demokratin tief verletzt. Wohin sind wir geraten? In ein rotgrünes Gruselkabinett? Ich wiegte mich bisher in der Gewissheit, dass wir durch unser demokratisches Grundgesetz vor Anmaßungen dieser Art geschützt sind. Jetzt stelle ich fest, dass wir Bürger heutzutage sogar schon wieder darum kämpfen müssen, dass unsere Rechte als Bürger, als Eltern, als Lehrer, als Schüler von unserer Regierung überhaupt noch wahrgenommen werden.

Sie definieren ohne irgendeine demokratische Legitimation, welches Rollenbild „veraltet“ und deshalb aufzubrechen sei. Sie implementieren ohne  die Zustimmung der Bürger die Forderungen einer queeren Minderheit in unser Gemeinwesen. Das wirkt sich auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens aus bis hin zur Überarbeitung von Schulbüchern, zu Kontroll-und Bestrafungsmechanismen. Sind wir auf dem Weg in ein neues Stasi-Zeitalter? Sie verlangen ohne irgendeine demokratische Legitimation, dass ein Menschenbild im LSTBTTIQ-Regenbogen künftig von allen Bürgern, einschließlich ihrer Kinder zu akzeptieren sei. Damit überschreiten Sie Ihre Kompetenz auf unerträgliche Weise.

Auch wenn Sie sich auf die Vorgaben der WHO berufen – auch sie ist nicht legitimiert, den Menschen ihre Werteskala vorzuschreiben, genauso wenig wie die EU.

Ehrlich, ich fühle mich versetzt in die Zeit des Nationalsozialismus, wo den Menschen vorgeschrieben wurde, was als akzeptabel oder inakzeptabel zu gelten hatte. Genau diese ideologischen Verirrungen wollten die Schöpfer unseres Grundgesetzes für alle Zeiten verhindern. Deshalb übertrugen sie den Elternhäusern und der Schule die hoheitliche Aufgabe, ihre Kinder zu kreativen, für das Gemeinwohl verantwortlichen Staatsbürgern zu erziehen. Von einer LSBTTIQ-Gesellschaft kann sich der Staat keinen Nachwuchs erhoffen. Vielmehr werden diese Zeitgenossen ganz und gar auf die von Eltern gezeugten Kinder angewiesen sein. Deshalb verstehe ich auch nicht, warum Sie nicht vielmehr Ihr Augenmerk auf die Diskriminierungen werfen, unter denen Familien in unserem Land seit Jahrzehnten leiden. Diese scheinen Sie nicht im Mindesten zu interessieren.

So grenzt es an Schwachsinn, was die Landesregierung mit ihren Umerziehungsmaßnahmen bewerkstelligen will. Wir können nicht von LSBTTIQ-Akzeptanz leben, wir brauchen Kinder aus intakten, wertorientierten Elternhäusern, die sich in der Schule auf ihre künftige Rolle als staatstragende Bürger vorbereiten.

Als Bürgerin dieses Bundeslandes und als deutsche Staatsbürgerin fordere ich Sie auf, von Ihren staatsschädigenden Plänen Abstand zu nehmen, um unser Land nicht in den gesellschaftlichen, demografischen und wirtschaftlichen Ruin zu treiben. Am Ende  sorgt eine winzige Minderheit für eine maximale Katastrophe.

Ich frage mich, wer wirklich rechtsaußen agiert, die Menschen, die ihre verbrieften demokratischen Rechte einfordern oder eine Regierung, die sich erdreistet, ihre krude, undemokratische Gesinnung per Gesetz durchzusetzen.

Wer jetzt noch rot-grün wählt, muss wirklich von Sinnen sein!

In der Hoffnung, dass diese Zeilen Sie zum Nachdenken bewegen, grüße ich Sie freundlich

Bärbel Fischer

Hier die Links zum Aktionsplan für Akzeptanz und  gleiche Rechte  aus dem Sozialministerium Stuttgart:

http://frau2000plus.net/wp-content/uploads/2015/03/Übersicht_Maßnahmen+Bewertungen_nach-Beiratssitzung_grün.pdf

Klicke, um auf Übersicht_Maßnahmen+Bewertungen_nach-Beiratssitzung_gelb.pdf zuzugreifen

Klicke, um auf Übersicht_Maßnahmen+Bewertungen_nach-Beiratssitzung_rot.pdf zuzugreifen

 

Tacheles mit Dr. Jürgen Borchert

„Familien werden systematisch benachteiligt“ – so das Resümee des pensionierten, aber weiterhin aktiven hessischen Sozialrichters Dr. Jürgen Borchert im gestrigen Interview des Deutschlandradios. Sie können dieses nachhören und nachlesen unter:

http://www.deutschlandradiokultur.de/sozialexperte-juergen-borchert-familien-werden-systematisch.990.de.html?dram:article_id=310781

DFV fordert ( zum x-ten Mal ) Familiengerechtigkeit in Steuerrecht UND Sozialversicherungen,

ohne dass vonseiten unserer Regierungen auch nur das Geringste geschah!

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/aeltere-pressemitteilungen/165-pressemitteilungen-2015/431-dfv-fordert-      familiengerechtigkeit-in-steuerrecht-und-sozialversicherungen

Zitat:

„…. Dass der Gesetzgeber eine verfassungsgemäße Neuregelung ( in den Sozialversicherungen ) ignoriert, bzw. verweigert, hat für Familien gravierende Folgen. Der seit vielen Jahren vom DFV veröffentlichte Horizontale Vergleich macht auch für 2015 deutlich, dass eine Familie mit zwei Kindern nicht einmal von einem Facharbeiterlohn das abdecken kann, was nach amtlichen Berechnungen zur Teilhabe an dieser Gesellschaft notwendig ist. Ein Minus von mehr als 3700 Euro im Jahr belastet das Familienportemonnaie. Während Alleinlebende nach Deckung ihres Existenzminimums jedes Jahr mehr als 11.000 Euro zur freien Verfügung haben, wächst der Negativbetrag bei Familien mit jedem Kind. „Mit der angekündigten Steuerentlastung allein ist es deshalb nicht getan“, kritisiert Zeh. „Familien müssen auch in den Beiträgen zur Sozialversicherung endlich deutlich entlastet werden!“

Müsste der DFV nicht viel mehr Druck auf die Regierung machen? Sonst sind wir am St. Nimmerleinstag genauso weit wie heute, nur dass dann niemand mehr in die Sozialversicherungen einzahlt. Denn der künftige Facharbeiter wird sich die zwei Kinder auch noch verkneifen.

Bärbel Fischer

 

Mit dem Elterngeld kommt die Ein-Kind-Familie

Mütter kehren dank des Elterngeldes schneller in ihren Beruf zurück als früher. Die Arbeitgeber freut das. Doch es gibt einen Preis dafür: Den Frauen vergeht die Lust auf ein zweites Kind“, schreibt die WELT- Journalistin Dorothea Siems und bezieht sich auf eine Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen (RWI).:

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article129509748/Mit-dem-Elterngeld-kommt-die-Ein-Kind-Familie.html

Dazu äußert sich die ELTERNINITIATIVE FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT:

Wenn die Einkindfamilie zur Norm wird und die Zahl der lebenslang kinderlosen Frauen konstant bleibt, werden wir in wenigen Jahren eine absolut verheerende Geburtenrate von 0,8 Kind pro Frau haben, also die weltweit geringste Nachwuchsneigung. Schuld daran ist die politisch forcierte, rücksichtslose Vernachlässigung und Diskriminierung gebärwilliger Mütter in Deutschland. Die  siebenfache Mutter Ursula v.d. Leyen hat uns dies, süß lächelnd, mit ihrem ELTERNGELDGESETZ eingebrockt. Von rot bis grün und sogar von der schwarzen Frauenunion wie vom Deutschen Frauenrat  wird uns die „marktkonforme“, vollerwerbstätige Mutter als  Luxus-Leitbild präsentiert. Das wäre ja noch zu verkraften, wenn nicht im Zuge eines von oben verordneten so genannten „Paradigmenwechsels zur modernen Frau“ *) die Familienmütter nicht auch noch finanziell abnorm ins Hintertreffen geraten wären. Denn die Differenz allein über das „Elterngeld“ zwischen einer erwerbslosen Mutter von drei Kindern und einer Vollerwerbs-Mutter, die ihre Kinder in die üppig subventionierte Krippe gibt, beläuft sich in nur einem Jahr auf 18 000 € pro Kind. Rechnet man noch 12 000 € ungenutzte staatliche Krippenförderung für ein Jahr dazu, so beläuft sich der Verlust, den die Familienmutter pro Kind erleidet, auf 30 000 €. Damit kommt jungen, familienwilligen Paaren, die noch rechnen können, ihr Kinderwunsch ganz schnell abhanden. Der Staat macht sich schuldig. Denn das immer noch gültige Grundgesetz erlaubt keine staatliche Lenkung mit gewährten, bzw. verweigerten Subventionen zur Organisation von Familien ( Art. 6,2 GG ). Die kennen wir nur zu gut aus DDR-Zeiten! 

Das „Elterngeld“ entpuppt sich also, obwohl bereits häufig angeprangert, als verfassungswidrige Schrumpfungsprämie. Anstatt zum Wohl des Gemeinwesens zu agieren, schadet die staatliche Gesetzgebung dem Gemeinwohl über viele Generationen hinaus. Denn die heute nicht mehr geborenen Kinder werden künftig logischerweise selbst keine Kinder und Enkel generieren.

http://www.johannes-resch.de/Elterngeld-und-Krippen

Ach ja, ich vergaß zu erwähnen, dass die Merkelregierung auf Zuzug von kinderliebenden Migranten setzt. Alles kein Problem! Sie nennt das die „demographische Chance“! Alles Geld, das man deutschen Eltern und ihren Kindern zu Unrecht verweigerte, fließt nun in Zuzug. So willkommen uns Migranten als Nachbarn sind, so heftig regt sich der Zorn der Mitbürger gegen eine ignorante, generationen-vergessene und überaus aggressive Schrumpfungspolitik. 

Fragt noch jemand, warum Menschen auf die Straße gehen?                                                       Bärbel Fischer      

*) womit einzelne Sozialgerichte in Deutschland die Klagen von benachteiligten Müttern gegen die Ungleichbehandlung durch das Elterngeldgesetz in letzter Zeit  kaltschnäuzig abwiesen!

   

 

Mogelpackung Elterngeld PLUS

Unter TOP 19 wurde heute der von der Bundesregierung ( Manuela Schwesig SPD ) eingebrachte Entwurf eines Gesetzes  zur Einführung des Elterngeld-PLUS mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz im Parlament beraten.

Aus diesem Grund erinnern wir an unseren Beitrag vom 13. Juni 2014, das dieses Vorhaben als billige Mogelpackung entlarvt. Denn Eltern bekommen nicht mehr Zeit für ihre Familie, sondern weniger.

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Ganz ohne Frage ist das von Ursula v.d. Leyen 2007 eingeführte Elterngeld verfassungswidrig,

  1. weil es erwerbstätige Mütter begünstigt, Vollzeitmütter aber benachteiligt,
  2. weil es nicht die Erziehungsleistung der Eltern honoriert, sondern deren  vorangegangene Erwerbsarbeit,
  3. weil es gegen das Menschenrecht des Kindes auf Betreuung durch seine Eltern verstößt ( Art. 6,2 GG und Art. 9 UN-Kinderrechtskonvention ).

Das BEEG  http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/beeg/gesamt.pdf              sieht vor, dass die Mutter 12 Monate, der Vater 2 Monate lang zugunsten ihres Babys ihre Erwerbstätigkeit (40 Stunden) ruhen lassen und dafür ein einkommenabhängiges  Elterngeld beziehen. Im zweiten Jahr soll das Baby dann in  einer Krippe untergebracht werden, damit beide Eltern wieder  in Voll- oder Teilzeit  ihrem Betrieb zur Verfügung stehen.

Die geplante Elterngeld-PLUS-Reform dieses Gesetzes durch Manuela Schwesig verspricht „mehr Zeit für Familie und Beruf“, indem sie beide Eltern im ersten wie im zweiten Jahr je 32 Stunden beschäftigt wissen will. Dabei soll der Erhalt des EG auf zwei Jahre, aber in halber Höhe erweitert werden. Die das reguläre Elterngeld ergänzende Regelung soll ab Juli 2015 gelten und etwa 100 Millionen Euro zusätzlich kosten.

http://www.sueddeutsche.de/politik/elterngeld-plus-mama-kann-bald-frueher-arbeiten-1.1985624

Das Bundeskabinett hat im Juni 2014 diese Reform gebilligt.                                 Hat denn kein Minister widersprochen?                                                                      Hat denn kein Minister nachgerechnet?

Wer nämlich nachrechnet, merkt schnell: Es handelt sich hier um eine klassische Mogelpackung! Denn nun arbeiten auf zwei Jahre gerechnet die Eltern wöchentlich 8 Stunden mehr für den Betrieb. Das macht bei 2×45 Arbeitswochen eine Mehrleistung von 720 Stunden, also 90 volle Achtstundentage oder 18 Wochen PLUS für den Betrieb, aber 90 volle Achtstundentage MINUS an Präsenz für ihr „Wunschkind“.

Frau Schwesigs Maxime lautete bereits im Wahlkampf 2013, die Elternzeit zu verkürzen und die Eltern „vollzeitnah“ zu beschäftigen. Oder hätte sie jemals  eine Reform in Angriff genommen, um Eltern ein ebenso kräftiges PLUS an Zeit für ihr Kind zu verschaffen? Niemals!  Kinder in Deutschland stören einfach die Karriere. Weg mit ihnen!

Die oben erwähnten Zahlen belegen jedenfalls, wie sehr die Regierung bemüht ist zu verbergen, was sie wirklich vorhat, nämlich unseren Kindern künftig noch weniger Anspruch auf elterliche  Umsorgung zuzugestehen ( jedes Affenkind im Zoo findet bessere Bedingungen vor). Tatsächlich „fördert“ dieses Programm den frühest möglichen Wiedereinstig der Mütter in ihren Beruf. Die Große Koalition hat uns also gleich zwei „tüchtige“ Arbeitsministerinnen aus der SPD beschert, doch eine politische Fürsprecherin für Kinder und ihre rechtmäßigen biologischen Bedürfnisse – Fehlanzeige!

Der Schwesig´sche Slogan „Mehr Zeit für  Familie und Beruf“ – ist ein einziges, aber bewusstes  Täuschungsmanöver. Möglicherweise wird dieser Schuss nach hinten losgehen, wenn sich nämlich die Zahl der Geburten noch weiter verringert.

Wozu denn Kinder haben als hätte man keine?

Bärbel Fischer

Dazu auch:

http://www.publik-forum.de/Politik-Gesellschaft/das-falsche-versprechen?idw=20149908

Quo vadis, Deutscher Familienverband BW?

In seiner neuesten Ausgabe fragt der DFV Baden-Württemberg seine Mitglieder, wohin es in der nächsten Zukunft mit dem DFV-Baden-Württemberg gehen soll.

Sehr geehrter Herr Bonde,

leider kann ich noch nicht auf Ihre online-Umfrage zugreifen, möchte mich aber dennoch dazu äußern:
  • Was mir/uns am meisten am Herzen liegt, wäre ein deutlich massiverer politischer Einsatz des DFV-BW, um die Ungleichbehandlung von Familien beim Elterngeld und bei den Sozialabgaben öffentlich zu monieren, und endlich eine grundgesetzliche Gleichstellung zu bewirken. Dazu gehören nicht nur Appelle, sondern ganz massive AKTIONEN. Die Öffentlichkeit muss erfahren, weshalb  Deutschland auf Nachwuchs verzichtet.
  • Außerdem wäre uns wichtig, dass Familienverbände und – initiativen nicht getrennt marschieren, sondern sich verbünden. Alle bestehenden Organisationen sind sich doch einig in der Forderung, die familienbezogenen Urteile des BverfGs und die Artikel 3 GG und 6 GG durchzusetzen. Damit fordern wir lediglich, was uns zusteht, nämlich die Entlastung von Leistungen, die Familien zu Unrecht aufgebürdet werden(Jürgen Borchert ). Familien sollen nicht als Bittsteller unterstützt werden müssen, sondern sie sollen autark aus eigener Kraft leben können. Trotzdem kann und soll jede Initiative ihr eigenes Profil bewahren. Aber o.g. Schnittmenge einigt uns.
  • Zum Anderen halten wir die Forderung: „Bildung für alle“ solange für  äußerst schwammig, als nicht definiert wird, WAS  WER unter Bildung versteht. Da gibt es ja fundamentale Unterschiede. Wir z. B. halten die so genannte „frühkindliche Bildung“ für 1 – 3-jährige Wickelkinder für ein semantisches Alibi zur Verschleierung der arbeitsmarktpolitischen Forderung, dass Mütter möglichst  auf dreijährige Elternzeit  verzichten.

 

  • Zusätzlich steht momentan auf der bw. Regierungsagenda der Plan, Kinderrechte in die bw. Verfassung aufzunehmen. Dagegen sträubt sich unsere Elterninitiative vehement. Erstens sind Kinder und Eltern laut Verfassung bereits mit gleichen Rechten wie alle Bürger ausgestattet. Zweitens wird jede Regierungspartei Kindeswohl nach je eigener Ideologie auslegen. Das bedeutet, dass das Kindeswohl zum Spielball politischer Richtungen wird. Das Grundgesetz weist allein den Eltern die Erziehungsverantwortung zu, nicht dem Staat. Auch wenn manche Eltern versagen, staatlicher Zugriff auf Elternrechte bedeutet Entmündigung von  a l l e n  Vätern und Müttern.  Auch in diesem Punkt wünschen wir uns deutliche Worte vom DFV.
  • Zuletzt halten wir es für unerträglich, dass  das  Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Menschen ausschließlich aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität vor Diskriminierung geschützt sind, nicht aber wegen ihrer Kinder. So kann einem Vater wegen seiner vier Kinder ohne rechtliche Konsequenzen eine Wohnung verweigert werden, nicht aber einem muslimischen, einem dunkelhäutigen oder einem homosexuellen Paar. Auch hier besteht dringender Ergänzungsbedarf, um den sich der DFV kümmern sollte.

 

Werter Herr Bonde, das war unser Wunschzettel für die Zukunft des DFV-BW.             Und damit grüßen wir Sie freundlich

 

Bärbel Fischer

info@familiengerechtigkeit-rv.de
http://forum-familiengerechtigkeit.de
www.rettet-die-familie.de

 

Koalition stockt Mittel für Elterngeld auf

30 Millionen Euro kann Frau Schwesig  2015 mehr für das bundesdeutsche Elterngeld einplanen. Das hat die Koalition beschlossen, berichtet die Schwäbische Zeitung heute unter „Nachrichten und Hintergrund“, da „zunehmend mehr Väter die Auszeit im Job in Anspruch nähmen. Der Haushaltsansatz im Einzelplan betrage für 2015 also 5,4 Milliarden Euro.“
Leserbrief
Sowohl die Einkommensbezogenheit des Elterngeldes als auch die einseitige Förderung der Krippenerziehung sind   u n v e r e i n b a r  mit dem Gebot der Gleichheit vor dem Gesetz nach Art. 3 Grundgesetz. Dadurch werden Eltern 1. und 2. Klasse geschaffen, weil nicht die Erziehungsleistung selbst honoriert wird, sondern das zuvor erreichte Einkommen. So kann eine voll erwerbstätige, bislang kinderlose Frau den Höchstsatz bekommen, also das Sechsfache dessen, was eine Mutter von mehreren Kindern wegen Erwerbslosigkeit oder Teilzeiterwerb mit dem Mindestsatz von 300 Euro erhält. Weil Väter meist die höheren Einkommen beziehen, werden sie beim Elterngeld zusätzlich noch den Müttern vorgezogen. Diese staatliche Manipulierung von Eltern ist zwar politisch exakt so gewollt ( Ursula v.d. Leyen CDU, Manuela Schwesig SPD ), verstößt jedoch massiv gegen Art. 6, Abs. 1 GG und gegen das Elternrecht nach Art. 6, Abs. 2 GG.
Bärbel Fischer

 

Studie mit Passauer Beteiligung zeigt: Mehr Krippen führen zu mehr Geburten

Mehr Krippenplätze führen zu mehr Geburten. Das ist das Resultat einer neuen Studie des ifo Instituts, an der auch die Universität Passau beteiligt war. Die Studie hat erstmalig den Ausbau der Krippenplätze in Westdeutschland auf den Zusammenhang mit der Geburtenrate untersucht. Die Forscher fanden heraus, dass ein Anstieg der Betreuungsquote für unter dreijährige Kinder um zehn Prozentpunkte zu einem durchschnittlichen Anstieg der Geburtenrate um 2,8 Prozent führt. „Krippenplätze verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, erläutert Prof. Stefan Bauernschuster von der Universität Passau.

Sehr geehrter Herr Professor Bauernschuster!

Aus Ihrer Pressemitteilung vom 27. Mai 2014  geht hervor, dass Ihre STUDIE auf wunderbare Weise genau das Ergebnis lieferte, das sich die Bundesregierung so sehr gewünscht hat, nämlich dass ein vermehrtes Angebot an Kinderbetreuung auch eine vermehrte Geburtenrate bewirkt. Wie praktisch für unsere smarte Frau Familienministerin Schwesig, denn die Bundesregierung sichert sich vorsichtshalber „wissenschaftlich“ ab, wenn sie – ohne demokratische Legitimation – weitere Milliarden in den Ausbau der Kinderbetreuung investiert. Dass dadurch jene Eltern noch mehr ins Hintertreffen geraten, die sich selbstverantwortlich der Erziehung ihrer Kleinkinder widmen ( durch Art. 6 GG verpflichtet ), steht außer Frage.

Wir fragen: Ist je eine Studie erstellt worden, die nachweist, wie sich mütterliche WAHLFREIHEIT auf die Geburtenrate auswirkt? Dazu müssten, wegen der Vergleichbarkeit, jene Summen, die der Staat für die außerfamiliäre Kinderbetreuung investiert ( ca. 1000.- € monatlich), auch jenen Eltern zu personaler 1:1-Betreuung verfügbar gemacht werden, die auf eine Erwerbsarbeit zugunsten ihrer Wunschkinder verzichten. Wegen der fehlenden Vergleichbarkeit halten wir Ihre Studie daher kaum für aussagekräftig. Wir behaupten nämlich, dass wir Eltern uns leichter für ein 2., 3., 4., Kind entscheiden würden, müssten wir nicht extrem, bis hin zur Armut,  Monat für Monat teuer dafür bezahlen *). Unseres Wissens ist der Versuch, Eltern ihr persönliches Familienmodell wählen zu lassen, noch NIE gemacht worden, denn diese Option ist von der Bundesregierung überhaupt nicht mehr vorgesehen, und sie gibt auch keinen Cent für eine VERGLEICHENDE  STUDIE aus. Der demografische Schwund ist aufgrund seit Jahrzehnten sträflich vernachlässigter Familienpolitik inzwischen so dramatisch, dass die BR glaubt, auf Kosten der emotionalen Sicherheit ihrer Kinder möglichst viele  junge Mütter für die Wirtschaft rekrutieren zu müssen. Man tut so, als käme es lediglich auf die ZAHL der Kinder als künftige Beitragszahler an, nicht aber auf deren vitale Stabilität. Denn als Wissenschaftler ist Ihnen das psycho-emotionale RISIKO sehr wohl bekannt, dem wir unseren Nachwuchs durch jahrelange Ghettoisierung aussetzen. Dass Ihre Studie diesen Aspekt völlig außer Acht lässt, zeugt nicht eben von Professionalität!
Daher wenden wir uns als ELTERNINITIATIVE an Sie, Herr Professor Bauernschuster, mit der Bitte, darüber ernsthaft nachzudenken, was unserem Nachwuchs mehr nützt: emotionale Bindungssicherheit über die Eltern und  stressfreies Aufwachsen in der Familie oder eine  1: 8- Betreuung für täglich 5 bis 10 Stunden ohne personalen Liebesbezug. Was wir Tierkindern im Zoo für viel Geld fraglos zugestehen, verweigern wir unserem eigenen Nachwuchs aus rein wirtschaftlichen Erwägungen.
Diesen Brief, sehr geehrter Herr Prof. Bauernschuster, veröffentlichen wir auf
http://forum-familiengerechtigkeit.de.
Mit den besten Grüßen in der Hoffnung darauf, dass Sie hiermit eine neue, vielleicht ungewohnte  Perspektive auf Familien und deren Missachtung durch die Bundesregierung*)  gewinnen, verbleibe ich in der Hoffnung auf Ihre Antwort
im Auftrag
Bärbel Fischer
*) lesen Sie dazu das Buch: SOZIALSTAATSDÄMMERUNG von Dr. Jürgen Borchert, leitender Richter am Landessozialgericht Darmstadt, Riemannn-Verlag München 2013
ANTWORT
Sehr geehrte Frau Fischer,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an meiner Arbeit.
Die Gesamtevaluation ehe- und familienbezogener Leistungen in
Deutschland, aus der die von Ihnen angesprochene Studie entstanden ist,
war ein riesiges Projekt, das von 2010 bis 2014 lief. Daran beteiligt
waren neben mir und meinen Kollegen am ifo Institut unter anderem
Forscher von TNS Infratest, des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung (DIW), des Zentrum für europäische
Wirtschaftsforschung (ZEW), des Hamburger Weltwirtschaftsinstituts
(HWWI), der Universität Köln, der Universtiät Duisburg-Essen, der
Universität Bochum, des Institut für Demoskopie Allensbach (IfD) oder
des Forschungszentrums Familienbewusste Personalpolitik (FFP).
Untersucht wurden eine Vielzahl ehe- und familienpolitischer Leistungen,
neben der öffentlichen Förderung der Kinderbetreuung zum Beispiel das
Kindergeld, das Ehegattensplitting, das Elterngeld oder auch das
Betreuungsgeld. Als Zielgrößen haben wir neben der Erfüllung von
Kinderwünschen unter anderem auch die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf, die wirtschaftliche Stabilität von Familien, die soziale Teilhabe
von Familien und nicht zuletzt auch das Wohlergehen von Kindern
untersucht.
Die einzelnen Module basieren auf einzigartigen Datensätzen; die
jeweiligen Fragestellungen wurden mit den modernsten wissenschaftlichen
Methoden analysiert. Die daraus entstandenen Forschungsarbeiten wurden
und werden auf diversen referierten Fachkonferenzen in Europa und den
USA präsentiert und haben weltweit große wissenschaftliche Anerkennung
erfahren. Dieser Prozess stellt sicher, dass sich unter die Arbeiten
keine „Gefälligkeitsgutachten“ einschleichen, sondern die Arbeiten
wissenschaftlich absolut objektiv, die Fragestellungen mit geeigneten
Methoden analysiert und die Ergebnisse replizierbar sind.
Damit wollen wir erreichen, dass Familienpolitik nicht auf ideologischen
Glaubenssätzen oder politischen bzw. wirtschaftlichen Interessen beruht,
sondern auf objektiven wissenschaftlichen Erkenntnissen. Jede der
Studien der Gesamtevaluation, so auch unsere Studie zu Kinderbetreuung
und Fertilität, liefert dafür ein winziges Mosaikstückchen, nicht mehr
und nicht weniger. Ich geben Ihnen natürlich völlig Recht, dass man aus
dieser einen Studie allein nicht sagen kann, was die beste
Familienpolitik ist. Wie gesagt: Nur in der Gesamtschau, in der
einerseits neben Fertilität weitere Ergebnisgrößen wie beispielsweise
das Wohlergehen der Kinder berücksichtig werden und andererseits auch
weitere familienpolitische Maßnahmen (wie beispielsweise das
Betreuungsgeld) angeschaut werden, können vorsichtige Rückschlüsse für
die Familienpolitik gezogen werden. Ich sage „vorsichtige“ Rückschlüsse,
weil wir natürlich nicht alles messen können, was unter Umständen
wichtig wäre. Aber wir können doch so einiges objektiv messen – und das
ist unserer Ansicht nach allemal besser als unüberprüften ideologischen
Glaubenssätzen blind hinterherzulaufen.
Was Ihre konkrete Frage betrifft, so sind für Sie wahrscheinlich
insbesondere die wissenschaftlichen Studien zu den Effekten von
Kinderbetreuung auf Fertilität und dem Wohlergehen von Kindern, aber
auch zum Betreuungsgeld interessant. Was die Effekte von Kinderbetreuung
auf das Wohlergehen von Kindern betrifft, verweise ich Sie auf diverse
Arbeiten des Nobelpreisträgers James Heckman, von W. Steven Barnett, des
Direktors des National Institute for Early Education Research, oder auch
auf die neuesten Arbeiten von Tarjei Havnes oder Janet Currie. Was die
Effekte des Betreuungsgelds auf das Wohlergehen von Kindern betrifft, so
finden Sie eine kurze, verständliche Zusammenfassung einer aktuellen
Studie von meiner Kollegin Christina Gathmann (Universität Heidelberg)
hier: http://www.uniheidelberg.de/md/awi/professuren/amnpoe/studiebetreuungsgeld_deutschekurzfassung.pdf.
Ich hoffe, Ihnen damit einen kleinen Einblick in den Hintergrund unserer
wissenschaftlichen Arbeit gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Bauernschuster————————————–
Prof. Dr. Stefan Bauernschuster
Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Wirtschaftspolitik
Universität Passau
Innstraße 27, 94032 Passau (Germany)
Tel.: +49 (0)851-509-2540
http://www.wiwi.uni-passau.de/bauernschuster.htmlifo Forschungsprofessor
CESifo Research Affiliate
ANTWORT  der  ELTERNINITIATIVE

Herzlichen Dank, Herr Professor Bauernschuster für Ihre rasche Antwort zu meinem Schreiben vom 6. September 2014. Trotzdem bleiben für uns Eltern einige Fragen offen:

  • Wurde von den beauftragten Instituten je einmal eine Ertragsaufstellung aufgestellt, die Aufschluss darüber gibt, welcher NUTZEN von jedem geborenen Kind zu erwarten ist? Das ifo-Institut errechnete 2005 einen Gewinn für die Sozialversicherungen pro Kind von 77 000 € über die staatlichen Transferleistungen hinaus. Das bedeutet, dass jedes nicht mehr geborene Kind dem Staat einen vergleichbaren Schaden verursacht. Wenn man aber Müttern mit Altersarmut droht ( Manuela Schwesig), falls sie keiner Erwerbsarbeit nachgehen, so verhindert man die 2., 3., und 4. oder 5. Kinder, die als Ausgleich für die vielen verhinderten Kinder dringend gebraucht würden.
  • Mit keinem Wort bestätigen Sie, dass alternative Familienmodelle, z. B. SELBSTERZIEHER bei gleichwertiger finanzieller Förderung von 1000.-€ pro Kind untersucht wurden. Das war sicherlich auch nicht Ihr regierungsamtlicher Auftrag. Trotzdem ist Ihre Evaluation keineswegs aussagekräftig, solange dieser Aspekt fehlt!
  • Solange man staatliche oder institutionelle Kinderbetreuung ( Kommunale, Diakonie, Caritas, Kinderhilfswerk … ) für  Kindererziehung bezahlt, Eltern selbst  aber  leer ausgehen lässt, investiert man zwar in Arbeitsplätze, aber nicht in Familien. Insofern bleibt der Slogan FAMILIENFÖRDERUNG reines Geschwafel. Man muss nur polit-medial elterliche Kompetenz schlecht reden, schon profitieren familienferne Institutionen. Was läge näher, als Eltern für ihre Erziehungsarbeit selbst zu steuerzahlenden und sozialversicherten Arbeitnehmern zu machen?
  • Warum wurden für eine Evaluation familienfördernder Maßnahmen keine Eltern selbst oder sachkundige Verbände, z. B. der Deutsche Familienverband oder andere, gehört?
  • Inwieweit schätzt unsere Regierung überhaupt noch elterliche Erziehung?
  • Inwieweit will sie diese radikal aushungern?
  • Inwieweit verfolgt unsere Regierung eine staatliche Ghettoisierung des deutschen Nachwuchses über die gesamte Kindheit und Jugend und entfremdet ihn den Elternhäusern, was jegliche Pluralität verhindert?

Auch wenn Sie keinen familienpolitischen Empfehlungen aussprechen, so müssten Sie doch die Konsequenzen Ihrer Evaluation abwägen.

Dazu wünschen wir uns von Ihnen eine klare Auskunft, Herr Professor Bauernschuster!

Mit den besten Grüßen                                                                                                     Bärbel Fischer                                                                                             ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

 

„Gleichstellungspolitik“ – Kennzeichen zunehmender Parentophobie

Unser Verband kämpft seit 35 Jahren für die wirtschaftliche Wieder-Anerkennung der elterlichen Erziehungsleistung, nicht zuletzt, um der fortschreitenden ideellen Abwertung entgegenzuwirken. Die „Gleichstellungspolitik“ der Bundesregierung versucht dagegen die wirtschaftliche Anerkennung der Eltern-Leistung durch ideelle Diffamierung zu verhindern. – Selbst führende Politiker verwenden dazu parentophobe (elternfeindliche) Begriffe wie „Herdprämie“.

Grundlage für diese Entwicklung ist die jahrzehntelange wirtschaftliche Abwertung der elterlichen Kindererziehung durch unser Sozialrecht (Stichwort Rentenreform 1957). Der Jahrtausende alte Generationenvertrag zwischen Eltern und Kindern wurde auf den Kopf gestellt, indem Eltern in der Regel gegenüber den Kindern geringere Rentenansprüche erwerben als Erwerbstätige ohne Kinder. – Nach dieser wirtschaftlichen Abwertung der Erziehungsarbeit wurde der Weg frei für die ideelle Abwertung, was jetzt in der Gender-Mainstreaming-Ideologie gipfelt.

Es ist daher nur konsequent, wenn wir uns mit dieser Ideologie auseinandersetzen.

Hier ein Link zu einem Beitrag des Kriminologen Prof. Michael Bock.
Er verdeutlicht, dass es sich bei „Gender-Mainstreaming“ nicht um eine Bewegung der Basis, also „von unten“, handelt, sondern um etwas, was den Menschen „von oben“ aufgedrängt werden soll, wobei ein totalitärer Anspruch gestellt wird, der andere Meinungen nicht mehr gelten lässt, sondern diffamiert:

http://www.kellmann-stiftung.de/index.html?/beitrag/Bock_Gender.htm

Prof. Christof Rädel stellt die „kaum verschleierte wirtschaftliche Zielsetzung“ von Gender Mainstreaming heraus, wobei das Wohl der Kinder unter die Räder kommt.

http://www.zukunft-ch.ch/de/themen/ehe_und_familie/?newsid=1745

„Gender Mainstreaming“ ist nach dem Amsterdamer Vertrag offizielle Politik der EU (seit 1999) und wird von der Bundesregierung unter der Bezeichnung „Gleichstellungspolitik“ propagiert. Das soll Gleichberechtigung vortäuschen. Gemeint ist aber etwas ganz anderes.

Gemeint ist vor allem eine gleiche Beteiligung am Erwerbsleben ohne Rücksicht auf den Willen der Betroffenen und ohne Achtung der elterlichen Erziehungsleistung. Das vermittelt den Eindruck, Gleichberechtigung sei nur durch Erwerbsarbeit möglich. So wird die gesetzlich fixierte wirtschaftliche Minderbewertung der Elternleistung auch ideologisch festgezurrt, statt sie zu beheben. Mütter und Väter, die sich um ihre Kinder kümmern, können so nie „gleichberechtigt“ sein.

Diese „Gleichstellungspolitik“ bedeutet im Klartext: Staatlich verordnete Bevormundung.

Die Abwertung der Erziehungsleistung wird sogar beim Elterngeld deutlich:
Mütter oder Väter, die vor einer Geburt bereits kleine Kinder betreut haben, werden deshalb aufgrund der Einkommensbezogenheit des Elterngeldes mit dem Minimalbetrag abgespeist. Das ist eine gezielte Diskriminierung von Eltern mit zweitem oder weiterem Kind. Elternliebe wird regelrecht bestraft. Leidtragende sind vor allem die Kinder.

Da vom Bundesverfassungsgericht Beschwerden gegen diese Diskriminierung von Eltern „nicht zur Entscheidung angenommen“ werden, unterstützt unser Verband eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, weil das Elterngeldgesetz nach unserer Meinung auch gegen die Europäische Menschenrechts-Konvention (Art. 8 und 14) verstößt. Da die Kosten unseren Verband überfordern, erbitten wir zu diesem Zweck weiter Spenden auf das Konto

Verband Familienarbeit e.V., Volksbank Schwarzwald Baar Hegau                               IBAN DE47 6949 0000 0025 4109 04  BIC: GENODE61VS1 (Stichwort: Elterngeld)

Johannes Resch
Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.
Tel: 063469890628
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Grandios gescheitert !

Brillant wie gewohnt schildert die Journalistin und Mutter von vier Kindern, Birgit Kelle, das Scheitern des völlig ineffektiven Elterngelds ( EG ), das 2007 von Ursula v. d. Leyen mit eiserner Hand als Wunderwaffe gegen den Geburtenschwund per Gesetz durchgedrückt wurde. Es verhindert nicht nur zweite und weitere Kinder, sondern es bevorzugt ausgesprochen patriarchal Väter gegenüber Müttern. Wo bleibt der Protest der Frauenlobby aller Couleur? Schweigen im Walde! Bravo!

Außerdem war das EG nie gedacht als Honorierung von Erziehungsleistung, sondern in erster Linie als Instrument zur Erzeugung einer künftigen Akademikerelite! Wozu brauchen wir denn noch Handwerker, Facharbeiter und Mütter? Nein, Akademiker sind  gefragt, auch wenn sie auf der Straße stehen werden!  So realitätsfern kann nur in in ministerialen Amtsstuben geplant werden! 

Bedauerlich nur, dass eine ganze Nation unter solchen irrational-weltfremden Hirngespinsten zu leiden hat.

http://www.theeuropean.de/birgit-kelle/8751-das-elterngeld-in-der-gender-pay-gap-falle