Generationenbetrug

Mag politisch und medial auch noch so viel geschwafelt werden über Generationenvertrag und Rentengerechtigkeit, der Arzt und Familienexperte Dr. Johannes Resch kommt bei seiner Arbeit zu dem Schluss: Unser Sozialsystem betrügt sowohl die Generation der Eltern als auch die der Jugend in verbrecherischem Ausmaß, so dass ein Kollaps in allernächster Zukunft vorprogrammiert ist.

http://www.johannes-resch.de/Generationenbetrug

 

Elterngeld PLUS beschlossen – totaler Bluff!

Abgesehen von der Tatsache, dass das 2007 beschlossene Elterngeld wegen seiner Ungleichbehandlung von Müttern als verfassungswidrig gem. Art 3 GG gelten muss, stößt das von Manuela Schwesig geplante EG+ auf erhebliche Skepsis. Denn nicht mehr, sondern weniger Zeit fällt künftig für Familie ab! Für wie blöd hält uns eigentlich unsere Regierung?

http://www.tagesschau.de/multimedia/politikimradio/audio122848.html

Hier ein Leserbrief an die Schwäbische Zeitung zu ihrem Interview mit  der derzeitigen Familienministerin vom 4. Juni 2014:                                                       Zu: „Mehr Zeit für Familie und Beruf“                                                        Schwäbische Zeitung MEINUNG & DIALOG, 4. Juni 2014

Schon die Parole über dem Interview mit der süß lächelnden SPD-Familienministerin: „Mehr Zeit für Familie und Beruf“ ist (bewusst) irreführend gewählt. Sie soll vorgaukeln, dass sich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen lassen. Die Betriebe buhlen ebenso um die Präsenz/ Arbeitskraft der jungen Leute, wie deren Kinder sich die liebevolle Nähe ihrer Eltern ersehnen. Zeit lässt sich aber leider nur einmal nutzen: mehr Zeit für Familie bedeutet weniger Zeit für den Betrieb und umgekehrt. Wenn neuerdings nach dem Willen der deutschen Familienministerin Vater und Mutter eines Neugeborenen je 32 Std. ihrem Betrieb zur Verfügung stehen sollen, so genießt ihr Säugling wöchentlich nur noch 8 Stunden mütterliche, und 8 Stunden väterliche Zuwendung,  also im Endeffekt 24 Stunden weniger Zeit mit den Eltern als bisher.  In zwei Jahren bedeutet dies, ausgehend von jährlich 42 Arbeitswochen, für das ersehnte  Wunschkind einen Verlust von 84 mal 24 Stunden, also 2016 Stunden zärtlicher Innigkeit. Und diesen Verlust verkraftet nicht jedes Kind. Im Übrigen ist auch Vätern ein Einkommensverlust wegen Familienarbeit ebenso wenig zuzumuten wie Müttern!

Frage: Wie ist das mit Müttern ohne Einkommen wegen bereits vorhandener zwei, drei oder weiterer Kinder? Werden die 300 Euro Elterngeld  auch halbiert, falls die Mutter aus purer Not eine Putzstelle annimmt?

Weil sich nur in den wenigsten Fällen das beschlossene Schwesig-Modell mit den Vorgaben der Betriebe verwirklichen lässt, werden die meisten Paare sich resigniert  für Vollzeitjob  und Vollzeit-Krippe entscheiden, was ja wohl auch der politisch erwünschte Effekt des Elterngeld-PLUS-Modells ist – zum Schaden der Kinder.

Wie hieß das Versprechen doch gleich? Mehr Zeit für Familie?  Kann es sein, dass unsere Kabinettsmitglieder allesamt nicht rechnen können? Oder will man uns mit einem Taschenspielertrick den Zeitverlust als Gewinn verkaufen?  Für wie dämlich hält uns eigentlich unsere Regierung?

 Bärbel Fischer, Leutkirch

8 Grundsätze für Familien und Kinder in EUROPA

Die Initiative Familienschutz hat deutsche Kandidaten aller Parteien für das Europaparlament anhand von 8 Grundsätzen zu ihrer Haltung befragt:

http://www.familien-schutz.de/kandidatenbefragung-zur-europawahl-europaische-grundsatze-fur-familie-und-kinder/

Hier finden Sie die Auflistung der EU-Kandidaten, die die acht Grundsätze unterzeichnet  haben:

 http://www.familien-schutz.de/diese-kandidaten-haben-die-grundsatze-fur-familie-und-kinder-unterzeichnet/

 

 

Zum Internationalen Tag gegen Homophobie: Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, sehr geehrte Frau Ministerin Altpeter!

OFFENER  BRIEF Mit Anerkennung für Ihren Ideenreichtum, Ihr Engagement und den Aufwand an Steuermitteln, den Sie aufbringen für das Ziel, die Diskriminierung von Menschen abzubauen und die Akzeptanz  von LSBTTIQ zu fördern, las ich Ihre Pressemitteilung zum Internationalen Tag gegen Homophobie am 17. Mai ( Nr. 168 / 2014 ): Aktionstage, Workshops gleich in vier großen Städten und aufwendige  Onlinebefragungen zu „ Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ http://www.statistik-bw.de/Pressemitt/2014168.asp Selten hat die Landesregierung für ein Vorhaben so viel Zeit, Sorgfalt und Mühe aufgewendet, allein, um eine Bevölkerungsgruppe zu protegieren, die sich im Promilleverhältnis zur Gesamtbevölkerung des Landes bewegt. Chapeau!

Gleiche Rechte? 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz  AGG schützt Menschen vor Verfolgung und Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, Behinderung, des Alters  oder der sexuellen Identität. Jeder Mitbürger, der aus o.g. Gründen Nachteile oder Schmähungen erleidet, kann erfolgreich vor Gericht klagen. „Vergessen“ hat der Gesetzgeber allerdings die Menschen, die wegen ihrer Kinder diskriminiert werden, nämlich die Eltern. Benachteiligungen, die Eltern in Deutschland tagtäglich widerfahren, werden von keinem deutschen Gericht geahndet, weil die Gesetzesgrundlage fehlt. Bei der Elternschaft handelt es sich jedoch um eine vieltausendfach größere Gruppe als bei LSBTTIQ.

Lassen Sie mich einige wenige Beispiele nennen:

  • Wohnungssuche

Eltern mit  Kindern finden nur noch selten eine bezahlbare Mietwohnung. Für Wohneigentum müssen sie sich hoch verschulden. Gleiche Rechte? Junge Paare müssen den Vermietern versprechen zu „verhüten“ – ein diskriminierender Angriff auf ihre Persönlichkeitsrechte!

  • Verbrauchssteuern

Je mehr Kinder eine Familie aufzieht umso mehr Verbrauchssteuern ( Mehrwert-, Energie-, Mobilitätssteuern ) führt sie an den Staat ab. Steuern, die sich kinderlose Mitbürger sparen. Eine eklatante Ungleichbehandlung! Gleiche Rechte?

  • Kindergeld

Das so genannte Kindergeld ist keine Förderung des Staates, wie dieser gönnerhaft vorzugeben pflegt, sondern zu 2/3 die Rückerstattung der Steuer, die einem Elternpaar auf das Existenzminimum ihrer Kinder einbehalten wurde. Jeder erwachsene Arbeitnehmer bekommt sein Existenzminimum von Steuern freigestellt. Kinder nicht! Eine offensichtliche Benachteiligung von Bürgern mit Unterhaltspflichten für Kinder. Gleiche Rechte?

  • Elterngeld

Beim Elterngeld werden jene Mütter um monatlich 1000.- Euro im Durchschnitt betrogen, weil sie wegen eines zweiten oder weiteren Kindes kein Einkommen hatten. Dies entspricht diskriminierend einem Verlust von 12 000.- EURO in einem Jahr. Gleiche Rechte?

  • Krippensubventionierung

Während Eltern mit zweifachem Einkommen auch noch den Aufenthalt ihrer Kinder in Krippen mit mindestens 1000.- EURO Steuergeld monatlich versüßt bekommen, gehen 60% aller Eltern leer aus, weil sie ihren verfassungsgemäßen Erziehungsauftrag ( Art. 6 GG) selbst wahrnehmen. Gleiche Rechte?

  • Sozialabgaben

Egal, ob Beschäftigte keines oder sieben Kinder aufziehen, die Sozialabgaben sind gleich hoch (abgesehen von 0,25 % plus für Kinderlose bei der Pflegeversicherung ) Eltern werden diskriminierend zur Kasse gebeten, so, als hätten sie keine Kinder!  Dabei leisten sie den doppelten Beitrag – generativ und finanziell. Gleiche Rechte?

Sehr geehrte Frau Altpeter, sehr geehrter Herr Kretschmann,

einmal ganz abgesehen von der bekannten Diskriminierung von Vollzeitmüttern durch Ihre Mandatsträger ( Betreuungsgeld = Fernhalteprämie, Gymnasiumsfernhalteprämie, Gluckenprämie, Herdprämie etc. ) und von diesen als bloße Leistungsempfänger verunglimpft, allein die oben erwähnte kleine Aufzählung von Diskriminierung wegen engagierter Elternschaft müsste genügen, um den verfassungsgemäßen Schutz der Familie (Art. 6 GG ) mit Zähnen und Klauen zu verteidigen. Hauptanliegen der Regierung müsste die Schaffung  GLEICHER  RECHTE auch für Eltern sein.  Bisher ist unserer Initiative jedoch nicht bekannt geworden, dass sich die Landesregierung Baden-Württemberg jemals gegen Elterndiskriminierung stark gemacht hätte, weder mit Aktionstagen noch mit Workshops oder Onlinebefragungen. Nein, das HERZ unserer Landesregierung schlägt offensichtlich für LSBTTIQ, und nicht für traditionelle Familien von Vater-Mutter-Kindern, die allein unser Gemeinwesen stützen. Ein Blick ins europäische Ausland würde genügen, um beschämt zu erkennen, dass in Deutschland etwas gewaltig schief läuft.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Frau Ministerin,

die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT  bittet Sie nun, mit mindestens dem gleichen Engagement die Diskriminierung von ELTERN zu bekämpfen und gleiche Rechte für ELTERN einzufordern. Solange Eltern in unserem Land nicht den gleichen Schutz und die gleichen Rechte genießen wie alle durch AGG-geschützte Personen, solange werten wir Ihre landespolitischen Bemühungen um Gleichberechtigung als reine parteipolitische Farce.

Am internationalen Tag der Familie, dem 15. Mai,  grüßt Sie mit der freundlichen Bitte um Antwort

im Auftrag  Bärbel Fischer

Toleranz oder Akzeptanz – eine juristische Frage

Der Unterschied zwischen Toleranz und Akzeptanz mag im alltäglichen Sprachgebrauch winzig sein – rein rechtlich fällt er ziemlich groß aus. Das zumindest meint Ulrich Palm, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Hohenheim. Und damit wird aus einer juristischen vielleicht eine landespolitische Frage: denn im Bildungsplan 2015 für die Schulen in Baden-Württemberg ist eine Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt“ vorgesehen.

http://www.schwaebische.de/region/baden-wuerttemberg_artikel,-Zweifel-am-Bildungsplan-_arid,10008256.html

 

Wahlprüfstein „Gleichstellungspolitik“

Presseinformation
Bündnis „Rettet die Familie“ 

Wahlprüfstein zur „Gleichstellungspolitik“

Im Amsterdamer Vertrag (1997) verpflichteten sich die Mitglieder der Europäischen Union zur „Gleichstellungspolitik“, die den Eindruck erwecken soll, es gehe um die Gleichberechtigung der Geschlechter. Wird beispielsweise die Umsetzung in Deutschland betrachtet, geht es aber um etwas ganz anderes. „Gleichstellungspolitik“ heißt hier, dass Frauen und Männer in ein möglichst gleiches Erwerbsschema gepresst werden sollen, wobei die Erziehung der Kinder zumindest ab dem zweiten Lebensjahr aus der Familie ausgelagert werden soll.

Deutlich wird diese Politik in der Begrenzung des Elterngeldes auf ein Jahr nach einer Geburt und in der fast ausschließlichen Honorierung der Krippenbetreuung, während Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, fast leer ausgehen. Das zwingt immer mehr Eltern aus wirtschaftlichen Gründen, die Erziehung ihrer Kinder an öffentliche Einrichtungen zu delegieren. Nach den wirklichen Wünschen der Eltern oder gar dem Wohl der Kinder wird nicht ernsthaft gefragt.

Eltern, die sich trotz aller gesetzlich geschaffenen Nachteile dazu entschließen, im Interesse ihrer Kinder länger als ein Jahr auf Erwerbsarbeit zu verzichten oder diese einzuschränken, werden bei einem weiteren Kind per Gesetz meist mit einem Bruchteil des Elterngeldes abgespeist im Vergleich zu Eltern mit erstem Kind, die zuvor voll erwerbstätig sein konnten. Diese gezielte Diskriminierung von Eltern mit mehreren Kindern ist das krasse Gegenteil von Gleichberechtigung und auch mit dem Schutzgebot des Grundgesetzes gegenüber der Familie nicht vereinbar.

Auf diesem Hintergrund hat das Bündnis „Rettet die Familie“ 13 Parteien, die an der Europawahl am 25.Mai 2014 teilnehmen, einen Wahlprüfstein übersandt mit der Bitte um Stellungnahme, wie sie die im Amsterdamer Vertrag vereinbarte „Gleichstellungspolitik“ verstehen. Die Tierschutzpartei und die PBC haben bisher nicht geantwortet. Von der SPD und AfD liegen vorläufige Antworten vor.

Das Anschreiben an die Parteien und die jeweiligen Stellungnahmen sind auf der WEB-Seite des Bündnisses (www.rettet-die-familie.de ) einzusehen. Folgender Link führt direkt dahin:

http://www.rettet-die-familie.de/wahlpruefsteine-europawahl-2014

Wir überlassen es den Lesern, sich ihr Urteil zu bilden.

Elterngeld auf dem Prüfstand

Gestern hatte ich Gelegenheit, dem Klagetermin einer Familie G. beim Landessozialgericht Stuttgart gegen die unterschiedliche Behandlung von Eltern beim Elterngeld beizuwohnen.

Die Mutter erhielt für ihr drittes Kind den Mindestbetrag von 300.-, obwohl sie zugunsten dreier Nachkommen auf ihr vorausgegangenes, akademisches Gehalt verzichtet hatte. Hätte sie ihre 2 älteren Kinder in Krippenverwahrung gegeben und ihren Beruf weiterhin ausgeübt, so würde sie sich um weit mehr als 1000.- besser stellen. Genau darin sehen sich die Eltern betrogen, denn laut Art. 6 GG steht es ihnen frei, ob sie ihre Kinder selbst betreuen, oder ob sie sie in öffentlichen Einrichtungen durch Dritte betreuen lassen wollen. Die Eltern G. klagten also gegen die massive Ungleichbehandlung von Müttern, welche die Konstruktion des Elterngeldgesetzes bewirkt.

Nur 25 Minuten brauchten der Richter, die Beisitzer und die beiden Schöffen, um das Anliegen abschlägig zu bescheiden. Sie könnten keine Verfassungswidrigkeit feststellen, das Elterngeld sei in seiner einkommensabhängigen Struktur verfassungskonform. Schließlich sei in den letzten Jahren ein politisch beabsichtigter Paradigmenwechsel vollzogen worden, nach dem Frauen sich aus ihrem Muster als Familienmutter  zugunsten einer Erwerbskarriere ( zur Alterssicherung, da der generative Beitrag durch Kinder keine Rentenzahlung rechtfertige! ) verabschieden sollen. Ob dieser Paradigmenwechsel mit Art 3 und 6 GG vereinbar sind, stand überhaupt nicht zur Debatte, ebensowenig wie die Rechte der Kinder auf elterliche Pflege und Erziehung.  Umsonst auch die Bitte des Familienvaters, Gleichstellung und Gleichberechtigung nicht zu verwechseln. Familienarbeit müsse gleichberechtigt mit Erwerbstätigkeit gewertet werden ( wie es auch Urteile des BverfGs in den letzten Jahrzehnten vorsahen ), während Gleichstellung  bedeute, Frauenarbeit ausschließlich  als Erwerbsarbeit zu definieren. Kurzum – in nullkommanix war die Klage abgehakt ohne Revisionsmöglichkeit.

Es bleibt die Frage nach dem Recht des Bürgers, Gesetze anzufechten, wenn sie allem Anschein nach gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen. Wie steht es mit der demokratischen Gewaltenteilung , wenn sich die Rechtsprechung mit dem Gesetzgeber gemein macht?

Ausführlich legt Herr Dr. Johannes Resch dar, warum das Elterngeldgesetz von 2007 gegen unsere Verfassung verstößt.

Bärbel Fischer

Lesen Sie: http://familienarbeit-heute.de/?p=3378

Offener Brief des Verbandes Familienarbeit e.V. an den Deutschen Frauenrat DF

 Pressemeldung 

Sehr geehrte Damen im Vorstand des Deutschen Frauenrats,

wir nehmen Bezug auf eine Stellungnahme, die Ihre Vorstandskollegin, Frau Mechthild v. Luxburg, im Zusammenhang mit der Prognosstudie „Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen“ abgegeben hat. Dabei ging es vorrangig um eine Wiederholung der Forderungen des Deutschen Frauenrats (DF), das Ehegattensplitting („ohne Umwege über ein sog. Familiensplitting“) und die „beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung“ abzuschaffen.

Nachdem sich der DF vehement und immer wieder neu in diesem Sinne äußert, bitten wir um die Klärung zweier Fragen:

1 ) Wie kann es sein, dass ein Verband, der lt. Satzung anstrebt,

  • den Belangen der Frauen in der Bundesrepublik Deutschland Gewicht zu geben und sie durchzusetzen Satzg 1.1)
  • die Stellung der Frauen in Familie, Berufs- und Arbeitswelt, Politik und Gesellschaft zu verbessern (Satzg.1.2)
  • die in Art. 3 des GG verankerten Gleichheits- und Gleichberechtigungsgebote zu verwirklichen (Satzg. 2),

diese Ziele zwar angeblich im Namen aller Frauen in Deutschland vertritt, dabei aber in Wirklichkeit die große Gruppe der Frauen (und weniger Männer), die in Vollzeit häusliche Erziehungs- und Pflegearbeit leisten, diskriminierend ausschließt?

2 ) Wie kann es sein, dass eine Frauenorganisation die Definition von Gleichheit und Gleichberechtigung nicht in der gleichen Werthaltung verschiedener Lebensentwürfe von Frauen, sondern lediglich in der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Erwerbsarbeitswelt sieht?

Zu beiden Aspekten, die ja ineinandergreifen, stellen sich mehrere ergänzende Fragen:

Ist denn die patriarchale Sichtweise richtig und haltbar, dass allein der traditionell männlich gewesene Arbeitsplatz in der Produktion, dem volkswirtschaftliche Relevanz zugeschrieben wird, Anerkennung und Lohn verdient, und dass Frauen folglich nur durch die gleiche Beteiligung an dieser Arbeitswelt Gleichberechtigung erfahren könnten? Warum soll der traditionell von Frauen besetzte, reproduktive Arbeitsplatz in der Familie, der den Fortbestand und die soziale Sicherheit der Gesellschaft gewährleistet , nicht die entsprechende Anerkennung und finanzielle Absicherung erfahren?

Anerkennt der DF nicht das im GG Art.6 festgeschriebene Recht der Eltern, dass zuvörderst sie frei zu bestimmen haben, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden sollen? Durch die ausschließlich positive Werthaltung gegenüber der Erwerbsarbeit bei gleichzeitiger diffamierender Geringbewertung der elterlichen Erziehungsleistung wird diese Freiheit empfindlich beschnitten, ja in vielen Fällen sogar verweigert. Dem ist nicht mit der Forderung zu begegnen, die Väter sollten sich an den häuslichen Pflichten in gleicher Weise beteiligen, denn auch den Vätern ist nicht zuzumuten, die Benachteiligungen, die sich daraus ergeben, widerstandslos hinzunehmen.

Wäre es nicht eine dringende Aufgabe des DF, neben der Forderung, die Führungspositionen in Politik und Wirtschaft zu 50% mit Frauen zu besetzen, auch die finanzielle Sicherung der Frauen, die Kinder gebären und erziehen und alte Eltern pflegen, voranzubringen? Die Klage und der Rat – auch des DF – , Frauen sollten sich durch derlei Lebensentwürfe doch bitte nicht in die Armut und Altersarmut treiben lassen, ist an kurzschlüssigem Zynismus kaum zu überbieten.

Man geniert sich fast, es immer wieder zu zitieren: Kinder sind unsere Zukunft. Um nachhaltig zu agieren, muss nicht nur die Wirtschaft mit Arbeitskräften versorgt, sondern es muss den Menschen, die Elternpflichten übernehmen, ein hinreichender Entscheidungs- und Gestaltungsfreiraum geboten werden. Eine „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, die immer offensichtlicher auf die Vollzeit-Erwerbstätigkeit beider Elternteile bei gleichzeitiger Verdrängung der Familie in die Freizeitnischen hinausläuft, erfüllt diesen Anspruch nicht.

Alleinerziehende, die auch den zweiten Elternteil ersetzen müssen, gegen ihre Überzeugung aus der verantwortungsbewussten Wahrnehmung ihrer Elternpflichten herauszudrängen, hat mit Menschenwürde nichts zu tun. Modelle für Teilzeitarbeit sind solange nicht familienfreundlich, als der Lohnausfall wie selbstverständlich von der Familie aufgefangen werden soll.

Abschließend möchten wir die Frage nach dem Ehegattensplitting und der „beitragsfreien“ Mitversicherung in der Krankenversicherung wieder aufgreifen: Warum stellt sich der DF in der Sache gegen die wiederholte Rechtsprechung des BVerfG, wonach die Familie als Erwerbsgemeinschaft zu betrachten ist, in der – wie z. B. auch in einer GmbH – den Einzelmitgliedern das erzielte Einkommen zu gleichen Teilen zugeordnet und dementsprechend mit Abgaben belastet wird? Sollte es sich der DF nicht doch noch einmal überlegen, ob er nur dem Idol der emanzipatorischen Einzelkämpferin dienen möchte und das Wohl all der Frauen, die in der Familie
kooperieren wollen, hintan stellt, ja sogar dagegen Stellung bezieht.?

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit e. V.

LSBTTI oder H=GLSBTTI ?

„Streit um Protest gegen Bildungsplan“
Schwäbische Zeitung, 10. Januar 2014
Leserbriefe
Wenn es doch der grün-roten Regierung  so ein Herzensanliegen ist, dass Schulmädchen und Schulbuben über die sexuelle Vielfalt in der Gesellschaft aufgeklärt werden müssen, um deren Akzeptanz zu fördern, so darf gefragt werden, ob denn die heterosexuelle, also die generative Orientierung nicht auch, und vor allem,  zur sexuellen Vielfalt gehört. Über diese wird aber kein Wort verloren, obwohl es unserer Jugend gut täte, über die Zusammenhänge von Nachwuchsschwund und Altersarmut Bescheid zu wissen. Nicht Akzeptanz für  LSBTTI, sondern Akzeptanz für nachwuchsbereite Sexualität  ist vonnöten.
Dass zigtausend Bürger sich stemmen gegen eine solche Bildungsplanreform, dann weil sie wittern, dass es hier nicht um Toleranz, sondern um Ideologisierung der Jugend geht und um einen unstatthaften Eingriff des Staates in Persönlichkeits-und Elternrecht. Da gibt es nur eines: In die Tonne damit!
E. B.

Ganz abgesehen von der fragwürdigen Lehrplanreform mit dem Focus auf die „Akzeptanz vielfältiger sexueller Orientierung“  durch Schulkinder (!!!) –  habe ich ein echtes demokratisches Problem mit dem Umgang kritischer Bürgermeinungen durch Landesregierung und Kirchen. Hier wird eine bürgerliche Petition zur Ablehnung dieser „Reform“ überaus scharf kritisiert, als ob sie rechtswidrig wäre.  Die Bürger ihrerseits wollen aber weder durch die Landesregierung noch durch die Kirchen ihrer Elternrechte beraubt werden. Eltern wollen nichts anderes, als dass ihre Kinder in der Schule Kulturtechniken üben, in kritischem Denken geschult werden und über die Regeln eines funktionierenden Gemeinwesens informiert werden. Dazu gehört die schillernde Sexualität mit Sicherheit nicht, wiewohl Toleranz für alle Mitmenschen zur normalen  humanen Grundausstattung gehört.
 
Meinungsäußerungen via Petition ist heute ganz selbstverständlich ein demokratisches Instrument, das schon viel Unheil von der Bevölkerung abwenden half. Die Politiker sind also gut beraten, Petitionen als bürgerliches Meinungsbild ernst zu nehmen und nicht über deren Köpfe hinweg zu agieren.

 J. H. 

Hier geht´s lang, Frau Ministerin!

Die Initiative Familienschutz will der neuen Ministerin gleich zu Beginn ihrer Amtszeit aufzeigen, welchen familienpolitischen Weg wir Familien wünschen. Bitte unterzeichnen Sie dafür unseren Forderungskatalog für die Familienpolitik (hier herunterladen) und senden Sie diesen per Brief, Fax oder Mail an uns zurück:

Initiative Familienschutz, Zionskirchstr. 3, 10119 Berlin
kontakt@familien-schutz.de
Fax: 030-3470 6264

Wenn Sie das o.g. Schreiben vervielfältigen und in Ihren Kreisen um Unterstützung bitten, dann haben wir eine größere Chance, wahrgenommen zu werden.