Bundestag beschließt ELTERNGELD PLUS

Gestern beschloss der Bundestag das „Elterngeld PLUS“ ab 1. Juli 2015. Damit ist Frau Schwesig ihrem Ziel, Eltern vollzeitnah erwerbstätig zu wissen, ein ganzes Stück näher gekommen.

http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2014-11/bundestag-elterngeld-plus

Macht man eine Zeitrechnung für das erste Jahr nach der Geburt auf, dann stellt sich diese so dar:

Elterngeld bisher: Die Mutter verzichtet auf 40 Wochenarbeitsstunden zugunsten ihres Babys, der Vater arbeitet weiter 40 Wochenstunden. Im ersten Jahr ergibt das bei 46 Arbeitswochen eine Abwesenheit von 46 x 40 Stunden = 1840 Stunden.

Elterngeld PLUS: Beide Eltern arbeiten für den Betrieb je 30 Stunden pro Woche ab der Geburt. Das macht in 46 Wochen: 46 x 60 Stunden = 2 760 Stunden Abwesenheit.

Der Betrieb gewinnt gegenüber dem bisherigen Elterngeld demnach im ersten Jahr 920 Stunden, also 115 Arbeitstage. Wenn beide Eltern gleichzeitig bei der Arbeit sind, bedeutet das für das Neugeborene

  • 920 Stunden Fremdbetreuung in einer 1: 8-Kinderkrippe,
  • 920 Stunden Sehnsucht nach Mama und Papa,
  • 920 Stunden Trennungsschmerz,
  • 920 Stunden Stress bei erhöhtem Cortisolwert,
  • 920 Stunden Entfremdung von den Eltern
  • 920 Stunden Entbehrung der Familie und der häuslichen Umgebung, aber auch
  • 920 Stunden Sehnsucht der Eltern nach ihrem Kind

Hinzu kommt noch die Abwesenheit der Eltern aufgrund der Wege und der vorgeschriebenen Pausen.

Für Frau Schwesig und unsere gewählten Abgeordneten KEIN PROBLEM! Auf die Bedürfnisse der kleinen Lieblinge kommt´s ja auch gar nicht an. Hauptsache, die Arbeitsplätze bleiben besetzt, die Wirtschaft macht Gewinne und die Krippen werden voll!  Verkauft wird uns dieses Modell, das sich rühmt, die Arbeitnehmer von lästigen familiären Pflichten zu befreien, damit sie länger und mehr arbeiten, unter dem Begriff  FAMILIEN-FREUNDLICHKEIT!

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

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Antwort aus dem Familienministerium

Sehr geehrte Frau Fischer,

 
vielen Dank für Ihre Mail. Im Zuge der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes soll das bekannte Elterngeld um die Variante Elterngeld Plus ergänzt werden. Das bedeutet: Zukünftig stehen den Eltern mit dem bereits bekannten Basis-Elterngeld sowie dem neuen Elterngeld Plus zwei Varianten des Elterngeldes zur Verfügung. Das bisherige Elterngeld wird es auch weiterhin geben und den Eltern ermöglichen, in der ersten Zeit ab der Geburt des Kindes ohne großen Einkommensverlust ganz zu Hause zu bleiben.

Mit dem Elterngeld Plus sollen insbesondere Väter und Mütter unterstützt werden, die schon während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten wollen. Bislang können Eltern zwar Teilzeitarbeit und Elterngeld kombinieren, allerdings verlieren sie nach der bisherigen Regelung einen Teil ihres Elterngeldanspruches: ihr Lohn mindert die ausgezahlten Beträge, ohne dass es bisher dafür zum Ausgleich einen längeren Bezug des Elterngeldes gibt. Mit den Elterngeld Plus-Monaten können sie zukünftig während der Teilzeittätigkeit doppelt so lange die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate.

Eltern, die nach der Geburt Ihres Kindes frühzeitig wieder in Teilzeit arbeiten und Familie und Beruf partnerschaftlich vereinbaren wollen, profitieren von der Neuregelung.

Eine Teilzeittätigkeit ist jedoch keine Voraussetzung für den Bezug des Elterngeld Plus. Beide Bezugsvarianten des Elterngeldes können mit und ohne eine Teilzeitbeschäftigung genutzt werden; auch die Kombination beider Varianten ist möglich.

Zusammen mit dem Elterngeld Plus wird zum 1. Juli 2015 auch ein Partnerschaftsbonus eingeführt. Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Elterngeld Plus. Auch Alleinerziehende, die genauso vom Partnerschaftsbonus profitieren sollen, bekommen vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben. Die Mehrheit der jungen Männer und Frauen mit kleinen Kindern wünschen sich eine solche Aufgabenteilung. Der Partnerschaftsbonus unterstützt sie dabei.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.                     Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Gabriele Schmidt
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Service-Team
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Erwiderung

Sehr geehrte Frau Schwesig,

über Frau Schmidt ließen Sie mir Ihre Antwort auf mein Schreiben zukommen, wofür ich mich bedanke.

Leider gingen Sie nicht auf den Kern meiner Kritik ein, nämlich, wie die Säuglinge es wohl empfinden, wenn die Eltern immer noch weniger Zeit für ihr Kind aufbringen können/wollen ( 920 Stunden zusätzliche Abwesenheit ). Die Neugeborenen müssen sich vorkommen wie ein Betriebsunfall, wie ein Fremdkörper im Getriebe, den man möglichst schnell entfernt, damit die Maschine wieder reibungslos läuft.

Das Elterngeld PLUS kann noch so variabel sein, Fakt ist, es dient dazu, Eltern möglichst frühzeitig von ihrem Säugling zu trennen. Damit dies besser gelingt, wird den jungen Eltern ein zusätzlicher BONUS gewährt. Aus Steuergeldern natürlich! Sie nennen diese Belohnung wohlklingend PARTNERSCHAFTSBONUS. Damit soll verschleiert werden, dass der Staat schon wieder tut, wozu er nicht berechtigt ist: Er greift mit Subventionen in die Autonomie der Eltern ein, die per Grundgesetz das alleinige Recht haben, ihre Familie zu organisieren. 

Das Elterngeld wie die Krippenfinanzierung sind an sich schon Konstrukte, die verfassungswidrig Elternschaft unterschiedlich bewerten und somit gegen Art. 3 GG verstoßen. Im Extremfall kann sich die Differenz beim Elterngeld zwischen Müttern mit Einkommen und Müttern ohne Einkommen  ( z.B. wegen der Erziehung vorhandener Kinder ) auf 18 000 € zugunsten der Mütter  m i t  Einkommen belaufen. Dies kommt einer Bestrafung der Mütter ohne Einkommen gleich. Eine soziale Glanzleistung!

Offenbar können unsere Volksvertreter mit dieser schreienden Ungerechtigkeit leben. 

WIR  NICHT!

Mit freundlichem Gruß                                                                                                    Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

Elterngeld PLUS beschlossen – totaler Bluff!

Abgesehen von der Tatsache, dass das 2007 beschlossene Elterngeld wegen seiner Ungleichbehandlung von Müttern als verfassungswidrig gem. Art 3 GG gelten muss, stößt das von Manuela Schwesig geplante EG+ auf erhebliche Skepsis. Denn nicht mehr, sondern weniger Zeit fällt künftig für Familie ab! Für wie blöd hält uns eigentlich unsere Regierung?

http://www.tagesschau.de/multimedia/politikimradio/audio122848.html

Hier ein Leserbrief an die Schwäbische Zeitung zu ihrem Interview mit  der derzeitigen Familienministerin vom 4. Juni 2014:                                                       Zu: „Mehr Zeit für Familie und Beruf“                                                        Schwäbische Zeitung MEINUNG & DIALOG, 4. Juni 2014

Schon die Parole über dem Interview mit der süß lächelnden SPD-Familienministerin: „Mehr Zeit für Familie und Beruf“ ist (bewusst) irreführend gewählt. Sie soll vorgaukeln, dass sich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen lassen. Die Betriebe buhlen ebenso um die Präsenz/ Arbeitskraft der jungen Leute, wie deren Kinder sich die liebevolle Nähe ihrer Eltern ersehnen. Zeit lässt sich aber leider nur einmal nutzen: mehr Zeit für Familie bedeutet weniger Zeit für den Betrieb und umgekehrt. Wenn neuerdings nach dem Willen der deutschen Familienministerin Vater und Mutter eines Neugeborenen je 32 Std. ihrem Betrieb zur Verfügung stehen sollen, so genießt ihr Säugling wöchentlich nur noch 8 Stunden mütterliche, und 8 Stunden väterliche Zuwendung,  also im Endeffekt 24 Stunden weniger Zeit mit den Eltern als bisher.  In zwei Jahren bedeutet dies, ausgehend von jährlich 42 Arbeitswochen, für das ersehnte  Wunschkind einen Verlust von 84 mal 24 Stunden, also 2016 Stunden zärtlicher Innigkeit. Und diesen Verlust verkraftet nicht jedes Kind. Im Übrigen ist auch Vätern ein Einkommensverlust wegen Familienarbeit ebenso wenig zuzumuten wie Müttern!

Frage: Wie ist das mit Müttern ohne Einkommen wegen bereits vorhandener zwei, drei oder weiterer Kinder? Werden die 300 Euro Elterngeld  auch halbiert, falls die Mutter aus purer Not eine Putzstelle annimmt?

Weil sich nur in den wenigsten Fällen das beschlossene Schwesig-Modell mit den Vorgaben der Betriebe verwirklichen lässt, werden die meisten Paare sich resigniert  für Vollzeitjob  und Vollzeit-Krippe entscheiden, was ja wohl auch der politisch erwünschte Effekt des Elterngeld-PLUS-Modells ist – zum Schaden der Kinder.

Wie hieß das Versprechen doch gleich? Mehr Zeit für Familie?  Kann es sein, dass unsere Kabinettsmitglieder allesamt nicht rechnen können? Oder will man uns mit einem Taschenspielertrick den Zeitverlust als Gewinn verkaufen?  Für wie dämlich hält uns eigentlich unsere Regierung?

 Bärbel Fischer, Leutkirch