„Schwarz-rote Rentenwohltaten…“,

Leserbrief zu der grafischen Darstellung Gewinner contra Verlierer:                      „Schwarz-rote Rentenwohltaten…“, Schwarzwälder Bote, 13. 12. 2013

Der nicht genannte Autor dieser Darstellung hat entweder schlecht recherchiert oder er hat einen persönlichen Widerwillen gegen die Rentenerhöhung für die älteren Mütter.

1. Missgönnt er der Verkäuferin (64) die „Besserstellung (56 €) bis ans Lebensende“, für die sie „maximal noch für ein Beitragsjahr zur Kasse gebeten“ wird?

2. Den Facharbeiter (60) kostet der Verzicht auf die Absenkung des Rentenbeitrags monatlich 12 €. „Das ist sein Beitrag zur Mütterrente.“ Widerspruch!! Die Mütterrente wird aus den Steuermitteln bezahlt, die seit vielen Jahren vom Bund an die Rentenkasse überwiesen werden – in doppelter Höhe wie für die Berentung der Erziehungsleistung benötigt!

3. „Die Fachverkäuferin (31) hat von der verbesserten Mütterrente nichts, denn begünstigt sind nur ältere Frauen…“ Durch die Nicht-Absenkung des Rentenbeitrags verzichtet sie auf etwa 7.50 € monatlich, weil „Union und SPD die Mehreinnahmen für die Mütterrrente brauchen“. Warum diese hämische Ausdrucksweise, wenn doch diese jüngeren Mütter ohnehin drei Rentenpunkte pro Kind bekommen und nicht nur einen zweiten wie jetzt die „älteren Frauen“?

4. Der Student (21) muss „über den Rentenbeitrag die Mütterrente bezahlen“. Wie schon gesagt: das stimmt nicht! Und vielleicht hat der junge Mann ja noch eine alte Mutter, die jetzt phantastisch „profitiert“!

5. Der Facharbeiter (40) „ist bei der verbesserten Mütterrente als Beitragszahler mit monatlich 12 € auch dabei“. Hier gilt bezüglich der Mütterrente dasselbe wie bei dem Facharbeiter, der Fachverkäuferin und dem Studenten.

Der Grund, warum die fällige Rentenabsenkung nicht durchgeführt wird, liegt in der absehbar dramatisch sinkenden Anzahl der Beitragszahler. Sprich: wir haben zu wenig Nachwuchs = Kinder, mit einem in jeder Folgegeneration fehlenden Drittel an gebärfähigen Frauen. Die restlichen zwei Drittel haben inzwischen gemerkt, dass Kinderhaben in die Altersarmut führt und verhalten sich danach!

 

Gertrud Martin, Seb.-Kneipp-Str. 110, 78048 VS-Villingen, Tel. 07721 56124

 

„Mütter für Rentengerechtigkeit“ kritisieren den Koalitionsvertrag

Die Aktionsgruppe „Mütter für Rentengerechtigkeit“ unter Ulrike Adler nimmt Stellung zu der Ungleichbehandlung von Müttern gegenüber kinderlosen Frauen im ausgehandelten Koalitionsvertrag und macht Vorschläge zur Korrektur bei der Staatsfinanzierung:

http://www.muetter-fuer-rentengerechtigkeit.de/sites/muetter-fuer-rentengerechtigkeit.de/files/StellungnahmeUA%20zu%20KoalVertrag.pdf

Auch wenn die Frage der Alterssicherung von Müttern eine zentrale Bedeutung hat bei der Entscheidung eines Paares für oder gegen Nachwuchs, so darf darüber nicht vergessen werden, dass die „Kinderrente“ ( also die Umverteilung  zum Unterhalt von Kindern ) gegen alle Ermahnungen vonseiten des Bundesverfassungsgerichts noch immer auf sich warten lässt. Bis heute tragen die Eltern, neben ihren Beiträgen zur Rente für die vorangegangene Generation, die finanziellen Lasten für ihre Kinder so gut wie allein.

Auch diese Gerechtigkeitslücke schien, obwohl längst bekannt, den künftigen Koalitionären keine Silbe wert zu sein.

Kinderschwund toppen statt stoppen!

Vorsicht: Satire!

Deutschland ist in vielerlei Hinsicht Spitze. So auch im Geburtenschwund, wie die Zahlen des Statistischen Bundesamtes erneut verraten. Europarekord, bravo! Doch auch dieser lässt sich auf Vorstoß von BW und NRW im Bundesrat mit Sicherheit noch toppen, indem die „Pille danach“ künftig rezeptfrei zu haben sein soll, griffbereit sozusagen. (Was sagt dazu der grüne Christ Winfried Kretschmann?) Aber es gibt noch genügend andere Vorschläge, den Kinderschwund zu unterbieten, als da wären die ideologie-triefenden Rezepte der linksorientierten Parteien, die in der gängigen Familie ihr Feindbild Nr. 1 ausmachen.

  • Zunächst gehören demnach Kindergeld und Freibetrag eingefroren,
  • das Ehegattensplitting,
  • die beitragslose (?) Mitversicherung von Kindern
  • und das Betreuungsgeld abgeschafft und
  • eine höhere Mütterrente als unbezahlbar verteufelt.

Denn wer als junge Frau schon weiß, dass sich Kindererziehung in jungen Jahren mit extrem knapper Kasse, und im Alter überdies mit bitterer Armut rächt, der hat kaum noch eine Wahl. Kluge Akademikerinnen kapieren das am schnellsten.

Außerdem könnte man die immateriellen Schwundschrauben durchaus noch weiter anziehen. Hier sind besonders Medien und Wirtschaftsinstitute gefragt:

  • Familien permanent als die Schmarotzer der Nation zu verunglimpfen, dürfte weder Journalisten noch Ökonomen schwerfallen, auch wenn die Fakten genau das Gegenteil beweisen.
  • Praktikabel ist auch, „wissenschaftliche“ Gutachten über die „Rentabilität“ familienpolitischer Leistungen durch Wirtschaftsinstitute erstellen zu lassen. Auch wenn die Ergebnisse wissenschaftlich unhaltbar sind und den Steuerzahler zweistellige Millionenbeträge kosten, mit ihnen lässt sich –  unter Vermeidung professioneller Methoden – fabelhaft nachweisen, dass Familiengerechtigkeit  blanker Unsinn ist.
  • Als sehr effektiv hat sich auch das mediale Totschweigen der „Rendite“ erwiesen, die jedes einzelne geborene und ausgebildete Kind in seiner Erwerbskarriere für die Gesellschaft erwirtschaftet. Sie macht nämlich den fünffachen Betrag dessen aus, was der Staat in den jungen Menschen einst  investiert hat. Dass Eltern den Löwenanteil der ihnen gewährten “Leistungen” paradoxerweise aus eigener Tasche bezahlen ( Steuern, Abgaben, Verbrauchssteuern ), darf natürlich weder evaluiert werden, noch in die Öffentlichkeit dringen.
  • Aus dem Rechtsanspruch auf elternferne Ganztagsbetreuung von 1-14-jährigen Kindern muss dringend eine Pflicht werden, damit Eltern so ungestört erwerbstätig sein können, als hätten sie keine Kinder.
  • Und natürlich gehört  Artikel 6 ( Schutz von Ehe und Familie ) schnellst möglich aus dem Grundgesetz zugunsten alternativer Lebensmodelle gestrichen.
  • Am allerwichtigsten aber wird sein, dass alle künftigen Regierungen, egal welcher Couleur, sich weiterhin weigern, die familienbezogenen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes seit 1992 umzusetzen. Denn sonst würde der finanzielle Aufwand von Eltern für ihre Kinder auch auf diejenigen umgelegt, die keinen Nachwuchs groß ziehen – anstatt umgekehrt!

Hat es Deutschland geschafft, die Geburtenzahl seit 1965 von 1,3 Millionen auf 650 000 zu halbieren, so könnten die oben genannten Maßnahmen durchaus geeignet sein, diese auf ein Drittel oder besser auf ein Viertel zu senken. Denn schließlich befinden wir uns bereits auf der Zielgeraden zur Weltmeisterschaft in der Disziplin NO KIDS.

Bärbel Fischer

für die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

info@familiengerechtigkeit-rv.de

Ist die fast sträfliche Mütterrente wirklich zu teuer?

Leserbrief an die Schwäbische Zeitung zum Beitrag vom 30. 10. 2013: „Mütterrente könnte Sozialkasse teuer zu stehen kommen“
Schon allein der Untertitel verrät die Irreführung. Als ob die Leistung unserer Mütter lediglich ein teurer Kostenfaktor  für die Rentenkasse wäre! Was sich nämlich Arbeitnehmer durch Erwerbsarbeit an Ansprüchen auf Versorgung im Alter erwerben, kann nur durch real geborenen und erzogenen Nachwuchs eingelöst werden. Ohne ausreichenden Nachwuchs bleiben Ansprüche  eben nur Ansprüche ohne Garantie auf Einlösung. Im Klartext: Wer glaubt, sich mit seinen Einzahlungen in eine gesetzliche oder private Rentenkasse ein sorgloses Alter absichern zu können, vergisst, dass Geldscheine nicht füttern und nicht trösten können. Denn hinter den Ansprüchen müssen von Müttern geborene, mitfühlende, liebevolle, gut  ausgebildete Menschen stehen. Wo diese nicht gezeugt, geboren und von Müttern mitmenschlich erzogen wurden, laufen die Ansprüche alter Menschen unweigerlich ins Leere. Betreuung, Empathie, Zeit für gebrechliche Menschen –  Fehlanzeige!
Ich frage: Ist die fast sträflich minimale Mütterrente wirklich zu teuer?
Annedore Schmid, Friedrichshafen

Die Gesamtevaluation – wissenschaftlich inkompetent und teuer

Pressemitteilung zum Beitrag von Familienexperten Jürgen Borchert bei  der Fachtagung zur Einschätzung der „Familienförderungs“leistungen des paritätischen Gesamtverbands, 23.10.2013 in Berlin:

 
Familienexperte übt vernichtende Kritik an wissenschaftlicher Inkompetenz bei Erstellung der Gesamtevaluation ehe- und familienbezogener Leistungen durch Wirtschaftsinstitute

Auf einer Fachveranstaltung des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands am 23. Oktober 2013 in Berlin übte Familienexperte und Vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht Jürgen Borchert mit deutlichen Worten Kritik an der 13 Millionen Euro schweren “Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen” durch mehrere Wirtschaftsinstitute. Diese hätten “156 Leistungen mit einem Volumen von insgesamt 200,3 Milliarden Euro” ausgemacht, was schon deswegen absurd sei, weil Familien den Löwenanteil der ihnen gewährten “Leistungen” aus eigener Tasche bezahlten. Im Folgenden nahm er die Gesamtevaluation auseinander: Staatliche Eingriffe wie direkte Steuern, Verbrauchssteuern und Sozialabgaben (“Revenuen”) seien überhaupt nicht in Rechnung gestellt worden. Zu fast 70 Prozent handele es sich dabei um Revenuen mit familienfeindlicher Wirkung, welche sich unschwer an Kinderarmut und Demografiedaten ablesen lasse.

Mit Einfrieren des Kindergelds, Abschaffen des Ehegattensplittings und der beitragsfreien Mitversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie Ausbau von Kindertagesbetreuung als Fazit ihrer Gesamtevaluation fordern die Wirtschaftinstitute Maßnahmen, welche Eltern zunehmend finanziell strangulieren, gemeinsame Familienzeit verknappen, Eltern und Kinder unter gesundheitsgefährdenden Stress setzen und Mütter und Väter weiterhin um den finanziellen Ertrag innerfamiliärer Arbeitsleistungen bringen. Borchert erinnerte an die Urteile des Bundesverfassungsgerichts, welches bereits vor weit mehr als 10 Jahren die verfassungswidrige Überlastung der Familien im Steuer- und Sozialsystem beanstandet habe. Statt dass die Politik hier endlich nachbessere, würden die Urteile bis heute ignoriert – ein Verfassungsbruch, den die Wirtschaftsinstitute mit ihrem Fazit auf die Spitze zu treiben gedächten.

Der Familienexperte und Politikberater resümierte, die Ergebnisse der Gesamtevaluation seien wissenschaftlich unhaltbar und familienpolitisch schädlich. Der in den Abschlussberichten des Bundesfamilienministeriums (BMSFSJ) und der beteiligten Wirtschaftsinstitute zutage getretene Dissens offenbare die sehr späte Einsicht der Politik, dass sowohl Grundannahmen als auch Ziele der Gesamtevaluation fundamental falsch gewesen seien. Abschließend wies Jürgen Borchert darauf hin, dass den Familien am meisten gedient sei, wenn die verfassungswidrige Behandlung der Familien im Steuer- und Sozialsystem beendet und die unerledigten Reformaufträge des Bundesverfassungsgerichts endlich umgesetzt würden.

4. November 2013

(Nachtrag: Hinsichtlich der Kosten von 13 Millionen Euro für die Gesamtevaluation hat der Familienbund Bayern Beschwerde beim Bundesrechnungshof eingelegt).

Das Familiennetzwerk ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Vereinen, Institutionen, Familien und Wissenschaftlern. Es setzt sich u.a. dafür ein, dass die Bedürfnisse der Kinder in der Vereinbarkeitsdebatte berücksichtigt werden und finanzielle Gerechtigkeit für Familien hergestellt wird.

Eltern und Großeltern als Schmarotzer?

Ein Umdenken in der Politik ist der Wunsch vieler, vieler Bürger in Deutschland. Daher haben besonnene Menschen gut gemeint das GENERATIONEN-MANIFEST auf den Weg gebracht. Mehr als 75 000 Unterzeichner hat es bisher gefunden. Aber von realen Fakten unbeleckt wird in These 10 behauptet, Eltern und Großeltern lebten „auf Kosten“ der künftigen Generation! Eine Frechheit! 

http://www.generationenmanifest.de/manifest/

Sehr geehrte Urheber des Generationenmanifests,

ich könnte Hunderte von Eltern zu einer Unterschriften-Schneeballaktion animieren, wäre nicht die These 10, die einfach ein Schlag ins Gesicht derer ist, die die Generationen überhaupt erst generieren, nämlich Eltern und Großeltern! Denn Eltern und Großeltern leben  n i c h t  auf Kosten ihrer Kinder, sondern sie wenden außer Fürsorge, Zeit und Zuwendung pro Kind mindestens 100 000 Euro aus eigener Tasche ( also über staatliche Transfers hinaus) auf. Dafür legen sich 80% aller Eltern krumm!  Außerdem wird jedes geborene Kind im Laufe seines Lebens 70 000 Euro an den Staat zurück geben (ifo) 

Dagegen können sich Bürger, die sich gegen Kinder entscheiden, pro nicht geborenem Nachkommen diese Summe auf die hohe Kante legen. Ihre, von Kindern  a n d e r e r  Leute erarbeitete Rente fällt  wesentlich höher aus als die Rente von Eltern. Auch fehlen den künftigen Generationen die  70 000 Euro pro ungeborenem Kind, und es fehlen die künftigen Mütter und Väter, die für ausreichenden Nachwuchs zum Erhalt unserer Gesellschaft  gebraucht würden. Solches Verhalten ist  n i c h t  generationengerecht!

Tatsächlich aber darf in einer Demokratie jeder selbst bestimmen, ob er Kinder erziehen will. Aber er sollte dann konsequenterweise g e n e r a t i o n e n g e r e c h t  auch entsprechend Verantwortung übernehmen!

Ihre These 10 ist also grundfalsch! 

Sie müsste lauten:                                                                                                               Der Beitrag, den Eltern zum Erhalt der Generationen durch die Erziehung ihrer Kinder leisten, wird privatisiert. Der E r t r a g  aus Kindererziehung kommt aber besonders den kinderlosen Bürgern zugute. Daher wird Elternschaft mehr und mehr zum Armutsrisiko, was am schwindenden Nachwuchs sichtbar wird.

Lesen Sie doch einmal das kürzlich erschienene Buch von Dr. Jürgen Borchert, Sozialrichter in Darmstadt: „Sozialstaatsdämmerung“ ( Riemann-Verlag 2013 ). Das wird Ihnen die Augen öffnen! Hier wird aufgeräumt mit falschen Zahlen, Fehlinformationen und Elternbashing!

Solange Sie These 10 nicht korrigieren, werde ich keine potentiellen Unterzeichner anschreiben, auch wenn ich die anderen Thesen unterschreibe. Bei These 8 hätte ich allerdings gerne gewusst, was Sie sich unter einer „radikalen Veränderung der Bildung“ vorstellen.

Mit freundlichem Gruß

Bärbel Fischer

www.rettet-die-familie.de

Staatliche Bevormundung statt Gleichbehandlung

Eine Mutter wurde zu einer Geldstrafe von 500 € verurteilt, weil sie ihre Berufung gegen die Berechnung des Elterngeldes nicht zurückzog, berichtet der Verband für Familienarbeit in einer Pressemitteilung. Sie hatte nur den Mindestbetrag an Elterngeld erhalten, weil sie im Jahr vor der Geburt ihr älteres, zweijähriges Kind selbst betreute, statt es in eine Krippe zu geben, und deshalb nicht erwerbstätig gewesen war.

http://www.freiewelt.net/nachricht-12293/staatliche-bevormundung-statt-gleichbehandlung.html

 

 

Verheerender Maßstab!

Der Verband kinderreicher Familien  wehrt sich dagegen, familienpolitische Leistungen allein an kurzfristiger wirtschaftlicher Rentabilität zu bewerten:

„Verheerende Noten für die deutsche Familienpolitik“ titelte kürzlich der SPIEGEL und informierte über das Resümee einer Studie, die die Wirkungen der familienpolitischen Leistungen evaluieren sollte. Als verheerend sollte allerdings der Maßstab bezeichnet werden, an dem die Studie offensichtlich die Effektivität der Leistungen für die Familie bemisst: an deren finanziellen Rücklauf in die Steuerkasse. Erneut lässt sich also feststellen: Was sich nicht in Summen ausdrücken lässt, das existiert nicht. Schon bei den Beitragsjahren für die Rentenkasse wird es ja so gehandhabt: Was sich nicht in Beitragsjahren und entsprechende Einzahlungen ausdrücken lässt, das existiert als Lebensleistung nicht.

Es ist gut, dass Familienministerin Dr. Kristina Schröder sich vehement dagegen gewehrt hat, familienpolitische Leistungen allein nach kurzfristiger wirtschaftlicher Rentabilität zu bewerten. Die simple Kostenkalkulation hat der Familie noch nie gut getan, denn sie ist für die Leistungen und auch das Glück des Familienlebens blind. Wenn wir uns die demographische Entwicklung anschauen, dann muss man sagen: mit massiven Folgen und langfristig hohen Kosten!

Schon jetzt ist absehbar, dass Familienpolitik eines der Wahlkampfthemen sein wird. Das ist richtig, zeigt aber auch, wie wenig selbstverständlich Familie in unserer Gesellschaft geworden ist. Bereits seit mehreren Wochen, jedoch besonders intensiv seit der SPIEGEL- Berichterstattung, fragen uns Medien an und wollen über Familien berichten: über den Alltag mit vielen Kindern, über „zu klein“ geratene Familienkarten, über finanzielle Engpässe oder über die Ungerechtigkeiten im Sozialsystem. Als Verband sind wir zur richtigen Zeit am richtigen Ort. Wenn wir alle unsere Möglichkeiten nutzen, Familie ins Gespräch zu bringen, dann werden wir wieder dorthin kommen, wo wir eigentlich hingehören: in die Mitte der Gesellschaft.

Dr. Elisabeth Müller, Verband Kinderreicher Familien Deutschland, KRFD e.V.

KRFD – Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. <krfd@kinderreiche-familien.de>

 

Familienpolitischer Klartext gefordert

Offener Brief an Bundestagsabgeordnete

Vier Unterschriften bekräftigen die Wichtigkeit des dreiseitigen Briefs, der am 08. Februar an alle unterfränkischen Bundestagsabgeordneten verschickt wurde. Unterschrieben haben ihn der Würzburger Weihbischof, Ulrich Boom, der 1. Vorsitzende des Diözesancaritasverbands, Domkapitular Clemens Bieber, die stellvertretende Diözesanvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB), Theresia Erdmann und der Diözesanvorsitzende des Familienbund der Katholiken (FDK), Michael Kroschewski. Der Inhalt des Briefs ist eindeutig:

Was die vier Unterzeichner in ihrem Brief an die Politiker kritisieren, ist vor allem die Tatsache, dass aus keinem dieser Berichte klar wird, was die Definition einer „zielführenden Familienpolitik“ sei. Besonders im aktuellen Bundestagswahljahr sei es wichtig, dass jeder einzelne Abgeordnete zu diesem Thema Farbe bekenne.

Die Abgeordneten werden im Brief um eine klare Antwort auf die Frage gebeten, welche Ziele sie persönlich in der Familienpolitik verfolgten. Das gebe den Familien bei der Bundestagswahl die Wahlfreiheit, die sie schon so lange vermissten.

Die in vielen kritischen Artikeln geforderte Transparenz in der Familienpolitik wird in dem offenen Brief begrüßt. Allerdings setze das voraus, dass man zunächst einmal Begriffe, Ziele und Zwecke definieren müsste, bevor man darüber urteile, was familienpolitisch zielgerichtet sei und was nicht. Gehe es allein darum, dass Krippen und Kindergärten finanziell möglichst effektiv arbeiteten, oder spielten noch andere Dinge – wie eine zielgerichtete Förderung der Kinder – eine Rolle, die sich nur schwer in Bilanzen und andere Zahlenspiele einpassen ließen?

Vor allem aber äußern die vier Unterzeichner laut Bistumspressedienst ihre Sorge, dass Familienpolitik immer stärker den Regeln und Gesetzen der Wirtschaft unterworfen werde. Sie fragen, welchen Stellenwert Zuwendung und Fürsorge im menschlichen Miteinander haben und äußern ihre Befürchtung, dass diese Entwicklung den im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie weiter aushöhlen werde.

http://www.familienbund-wuerzburg.de/medien/dd83c0d6-03ef-4058-b164-44f1d38beeb8/offener-briefprognossb130208.pdf

 

Offener Brief an den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB)

Sehr geehrter Herr Dr. Landsberg,

in einer Pressemeldung Ihres Verbandes vom 04. 02. 2013 wird behauptet, Deutschland zahle „eines der höchsten Kindergelder in Europa.“ Es wird dafür plädiert, diese Gelder in Ganztagsschulen und Kita-Plätze zu investieren, um die Kommunalhaushalte zu entlasten. Diese Behauptungen lassen ein schockierendes Maß an Unkenntnis der wirklichen sozialen Verhältnisse in Deutschland erkennen.

Der Existenzminimumbericht der Bundesregierung vom 07. Nov. 2012 (Übersicht 6 auf S. 9) beziffert das jährliche Existenzminimum eines Kindes auf 7008 €. Das jährliche Kindergeld für das erste und zweite Kind beträgt 2208 €. Das sind 31,5 % des Existenzminimums und damit etwa der Betrag, den Eltern mit Durchschnittsverdienst an Einkommens- oder Lohnsteuern auf das Existenzminimum ihrer Kinder bezahlen. So ist das Kindergeld die Rückzahlung von Steuern, weil das Existenzminimum von Kindern wie bei Erwachsenen auch schon vom Grundgesetz her steuerfrei bleiben muss.

Aber selbst bei den weniger verdienenden Eltern ist der restliche Anteil des Kindergeldes (das „echte Kindergeld“) meist geringer als die Verbrauchssteuern (Mehrwertsteuer, Stromsteuer), die auch auf die Kinderkosten erhoben werden. So ist bei fast allen Familien das Kindergeld geringer als die gesamten Steuern, die Eltern wegen ihrer Kinder zusätzlich bezahlen müssen.

Im Übrigen bleibt völlig unbeachtet, dass alle tatsächlichen und vermeintlichen Leistungen des Staates für die Familien zusammengenommen nur einen Bruchteil dessen darstellen, was die Eltern für den Bestand und die soziale Sicherheit der Gesellschaft leisten. Dieses Missverhältnis ist Ursache der zunehmenden Verarmung der Familien und damit auch Ursache ihrer abnehmenden Erziehungsfähigkeit.

Die Presseerklärung Ihres Verbandes erstaunt durch die Erkenntnis, dass sich sogar hohe Funktionsträger der Kommunen durch eine irreführende Begrifflichkeit (Kindergeld statt Steuerrückerstattung) täuschen lassen und eine staatliche Familienförderung unterstellen, obwohl Eltern wegen ihrer Kinder tatsächlich zusätzlich besteuert werden.

Würde der in der Pressemeldung des DStGB gemachte Vorschlag verwirklicht, hieße das, dass sogar das Existenzminimum der Kinder versteuert werden müsste, also nur noch das Existenzminimum der Erwachsenen aufgrund des Grundfreibetrages steuerfrei bliebe. Damit würde die Lebensfähigkeit der Familien grundsätzlich einer Sanierung der Kommunalhaushalte untergeordnet.

Wir haben durchaus Verständnis für die prekäre Finanzsituation vieler Städte und Gemeinden. Es kann aber in keinem Fall gerechtfertigt sein, eine Sanierung der Kommunalhaushalte auf Kosten der Existenzfähigkeit von Familien anzustreben. Schließlich sind funktionierende Familien auch die Grundlage funktionierender Kommunen.

Zudem fordern wir den Deutschen Städte- und Gemeindebund auf, nicht nur die Geldströme zu betrachten, die vorgeblich oder auch tatsächlich den Familien zufließen, sondern im Gegenzug auch die Geldströme in Rechnung zu stellen, die infolge der elterlichen Erziehungsleistung zur staatlichen Gemeinschaft zurückfließen. In dieser Bilanz, gibt es gar keine Förderung der Familien durch den Staat, sondern der Staat lebt von der Unterstützung durch die Familien. Das gilt nicht nur für die Gesamtheit der Gesellschaft, sondern auch für jede Stadt und jede Gemeinde.

Die deutschen Kommunen sollten daher der Versuchung widerstehen, ihre Haushalte auf Kosten der Familien sanieren zu wollen. Jede weitere wirtschaftliche Schwächung der Familien geht zu Lasten ihrer Erziehungsfähigkeit. Zu glauben, dies sei durch kommunale Betreuungseinrichtungen zu kompensieren, ist entweder blauäugig oder zynisch. Jede Einsparung auf Kosten der Familien wird in Form zusätzlicher sozialer Lasten auf die Kommunen zurückfallen.

Kommunen und Familien sollten zusammen dafür eintreten, dass die Lebensgrundlagen der Familien nicht immer weiter zugunsten einer auf kurzfristigen Profit ausgerichteten wirtschaftsorientierten Politik zur Disposition gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gertrud Martin
Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V.