Kindergeld abschaffen!

Pressemeldung                                                              21.02.2013

Städte- und Gemeindebund empfiehlt Abschaffung des Kindergeldes

In einer Pressemeldung vom 04.02.2013* empfiehlt der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) die Abschaffung des Kindergeldes und damit gleichzeitig sogar eine Besteuerung des Existenzminimums der Kinder, um kommunale Einrichtungen zu finanzieren und die Haushalte der Kommunen zu entlasten.

In einer scharfen Entgegnung in Form eines offenen Briefes beklagt die Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit, Gertrud Martin, das „schockierende Maß an Unkenntnis der wirklichen sozialen Verhältnisse in Deutschland“ und weist darauf hin, dass das Kindergeld bei Durchschnittsverdienern eine Rückerstattung von Lohn- bzw. Einkommenssteuern ist, die sich aus der vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebenen Steuerfreistellung des Existenzminimums ergibt. Damit entspreche das Kindergeld dem Steuerfreibetrag der Erwachsenen und sei keine Sozialleistung des Staates, deren Streichung möglich wäre.

Selbst bei Geringverdienern sei der Restbetrag des Kindergeldes (das „echte Kindergeld“) meist geringer als die Verbrauchssteuern, die auch auf die Kinderkosten zu entrichten sind (Mehrwertsteuer, Stromsteuer u. a.). Damit sei für fast alle Familien das Kindergeld sogar geringer als die Steuern, die Eltern wegen ihrer Kinder zusätzlich entrichten müssen.

Martin weist darauf hin, dass die Vorschläge des DStGB die Existenzgrundlage der Familien weiter untergraben und ihre Erziehungsfähigkeit weiter schwächen müssten. Die Folgen fielen dann als soziale Belastungen auch auf die Kommunen zurück. – Es sei „blauäugig oder zynisch“, wenn behauptet werde, die nachlassende Erziehungsfähigkeit von Eltern könne durch kommunale Betreuungseinrichtungen kompensiert werden.

Mit einem nachdrücklichen Appell wendet sich Martin an die Kommunen, zusammen mit den Familien einer lediglich auf kurzfristigen volkswirtschaftlichen Profit ausgerichteten Familienpolitik entgegenzutreten, wie sie etwa im kürzlich bekannt gewordenen Bericht der Prognos-AG befürwortet wurde. Stattdessen solle auf eine Stärkung der Familien und ihrer Erziehungsfähigkeit hingewirkt werden. Ohne stabile Familien sei mittel- und langfristig auch die Grundlage unseres Staates einschließlich der Kommunen in Frage gestellt.

http://www.presseportal.de/pm/53970/2409320/dstgb-reform-familienpolitischer-leistungen-unverzichtbar-buerokratie-abbauen-leistungen-auf

Pressestelle Verband Familienarbeit e. V.

 

Nicht 187 Mrd für Familien, sondern nur 55 Mrd!

Seit Jahren bemühen sich Familienverbände darum, dass die medial verbreiteten Zahlen zur sog. Familienförderung auf ihre Realität hin überprüft und korrigiert werden. Nun kommt höchst überraschend  aus dem Familienministerium selbst  die Korrektur: 55 Mrd statt 187 Mrd! Allerdings zahlen Familien davon 54 % über ihre Steuern wieder zurück, so dass am Ende nur 25 Mrd übrig bleiben. Damit steht Deutschland am Ende der Skala in Europa. Wen wundert´s, dass hierzulande die wenigsten Kinder geboren werden? Bleiben Kinder also weiterhin das Hobby von Spinnern? Oder ringt sich die Politik doch noch zu der Erkenntnis durch, dass Eltern durch ihren Nachwuchs keine Nachteile erleiden dürfen gegenüber denen, die keine Unterhaltskosten für Kinder leisten wollen?

http://www.freiewelt.net/blog-4944/neue-t%F6ne-im-familienreport%3A-die-familienf%F6rderung-betr%E4gt-55-milliarden-euro.html

Eltern werden bevormundet

In der Mittelbayrischen Zeitung (Regensburg) erschien am 28. 12. 2012 ein Gastkommentar von Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit e. V.

In einer Studie „(Keine) Lust auf Kinder“ fragt das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB): „Warum werden in Deutschland immer weniger Kinder geboren?“ Schon im Vorwort werden wirtschaftliche Ursachen ausgeschlossen. In Frage kämen nur „soziale und kulturelle Faktoren“.Aber Studien, die eine Schlüsselfrage gar nicht stellen, sind Verschwendung von Steuergeld. Als Ergebnis wird dann behauptet: ein „überzogenes Mutterbild“ beeinträchtige die gesellschaftliche Anerkennung berufstätiger Mütter. Deshalb würden viele Frauen sich gegen Kinder entscheiden. Aha! Aber warum sollten Mütter durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eine Anerkennung erfahren, die ihnen als „Nur“- Mutter versagt wird?

Diese Offenbarung markiert einen neuen Höhepunkt im üblich gewordenen Mütter-Mobbing nach dem Tenor: „Heimchen am Herd“ oder „Frauenbild aus dem Maggi-Kochstudio der 50er-Jahre“ (Kanzlerkandidat Steinbrück).

Mütter „arbeiten nicht“, wenn sie „nur“ ihre Kinder erziehen. Lohnwürdig ist allein die Betreuung fremder Kinder. Sogar bei den CDU-Frauen lösen lächerliche 150 € Betreuungsgeld Hasstiraden  aus.

Ideologische Grundlage dafür ist ein Feminismus, der nur Frauen als emanzipiert und gleich-zu- berechtigen gelten lässt, die Geld verdienen, also erwerbstätig sind.  Frauen, die durch Erziehung eigener Kinder „nur“ die Zukunft unseres Staates einschließlich der umlagefinanzierten Sozialsysteme sichern, werden diskriminiert.

Seit der Adenauer’schen Rentenreform 1957 versorgen die Kinder nicht mehr bevorzugt ihre alten Eltern. Vielmehr müssen sie später vorrangig die Renten derer bezahlen, die gar keine Kinder hatten. Mütter werden mit Minirenten abgespeist. Sie wurden kaltblütig enteignet, gemäß Adenauers  Annahme:“Kinder kriegen de Leute immer“.

Statt nun ihre alten Fehler zu korrigieren, versucht die CDU die Opposition links zu überholen. Aber trotz der allein seligmachenden „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, Teillohn aus Teilzeit, bleiben Mütter das fünfte Rad am Wagen unserer Wohlstandsgesellschaft..

Eine Subvention von monatlich 1000 € pro Krippenplatz soll den Eltern ihr im Grundgesetz verbrieftes Erstrecht auf Erziehung ihrer Kinder abkaufen. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. 11. 1998  hat aber der Staat „die Aufgabe, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern.“ Demnach wäre das verfügbare Geld allen Eltern zu geben, damit sie frei wählen können  zwischen Entgelt für Eigenbetreuung und dem „Einkauf“ von Fremdbetreuung. Doch das erzieherische Versagen Weniger, wird zum Vorwand genommen, allen Eltern zu unterstellen, sie gäben Geld lieber für Schnaps und Flachbildschirme aus als für ihre Kinder.

Die Enteignung der Eltern durch unser Sozialsystem hat die Voraussetzung dafür geschaffen, dass wir dem marxistischen Ziel einer Vergesellschaftung der Kindererziehung („Erziehung und Fabrikation zusammen“) immer näher kommen. Das ist in der DDR gescheitert.. Stattdessen entsteht bei uns ein Bevormundungsstaat, der die Grundrechte der Eltern missachtet, diesmal nicht nach dem „Kapital“ von Marx, sondern im Dienste des echten Kapitals zu seiner Profitmaximierung.

Recht statt Gnadenbrot

Frau Susanne Berger beklagt in ihrem Leserbrief an die Schwäbische Zeitung, dass die Gelder, mit denen man die höheren Renten von Müttern bezahlen könnte, griechischen Spekulanten zugute kommen. D´accord! Die Redaktion titelt: Lieber Mütter fördern als Spekulanten.

Dazu folgender abgelehnte Kommentar

Recht statt Gnadenbrot

„Lieber Mütter  f ö r d e r n   als Spekulanten“ überschreibt die Schwäbische Zeitung den Leserbrief von Frau Berger (17. 12. 12), wenn sie zu Recht fragt: „Warum soll die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, weniger wert sein als die der später geborenen?“ Aber bereits die Überschrift verrät die fatale Denkweise, dass Mütter „gefördert“ werden müssten, so als ob sie um Almosen bettelten und nach dem Gnadenbrot des Herrn Schäuble lechzten.

Nein, was Frauen  f o r d e r n , ist die selbstverständliche und verfassungsrechtlich abgesicherte (BVerfG 87,1, 7. 7. 92) Anerkennung ihrer unbezahlten, generativen Familienarbeit als gleichwertigen Beitrag zu den Sozialsystemen, sprich Rentenanwartschaften. Dass Frauen seit Jahrzehnten nicht gewährt wird, was ihnen rechtmäßig zusteht, ist ein speziell deutscher Skandal. In anderen europäischen Ländern, wie z. B. Frankreich,  wird die Kindererziehung als Investition in die Zukunft betrachtet, während hierzulande Mütter verhöhnt werden.

Bärbel Fischer

 

Krawall ist angesagt!

In ihrem gestrigen Tagesgespräch thematisierte Christine Krueger auf BR 2 die Ablehnung Schäubles, Müttern für ihre vor 1992 geborenen Kinder 3 Jahre Rentenanwartschaft zu gewähren, wie die Frauen – UNION fordert. 

Als Studiogast entlarvt der Richter Jürgen Borchert  die ganze groteske Unrechtssituation unserer Sozialgesetze, die vor allem Mütter in großem Stil ausbeutet. Er fordert Verteilungsgerechtigkeit zwischen denen, die die Leistung über den Nachwuchs erbringen und jenen, die vom Nachwuchs anderer Leute profitieren. Völlig unverständlich ist Borchert die Tatsache, dass unsere Feministinnen bei diesem Skandal „so tief schnarchen“. ( Oder sind Mütter etwa keine Frauen? )

Warum lassen sich Mütter das seit Jahrzehnten gefallen?                                   Warum machen sie keinen Aufstand?                                                                           Mütter, Krawall ist angesagt, und zwar fortissimo!

Bitte an Interessierte weiterleiten!

http://cdn-storage.br.de/mir-live/MUJIuUOVBwQIb71S/iw11MXTPbXPS/_2rc_71S/_AJS/_Aby_yrP/121213_1200_Tagesgespraech_Muetterrente.mp3

Papa, Papa, Kind -Homo-Ehe ohne Grenzen?

Die kommende Hart-aber-fair-Sendung am Montag, 3. 12. um 21 Uhr ARD  befasst sich mit der geforderten Gleichberechtigung von homosexuellen Paaren und Ehepaaren. Herr Lohmann und Frau Kelle sprechen sich zugunsten von Ehe und Familie aus. Über den Link:  http://www.wdr.de/tv/hartaberfair/index.php5  können Sie sich vorab in die Diskussion einbringen. 

… und die Wirtschaft lacht sich ins Fäustchen!

Die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT wendet sich an die Unterzeichner des Bannschreibens von Wirtschaftswissenschaftlern gegen das von der Bundesregierung beschlossene Betreuungsgeld.

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2012-09/24569729-zeitung-wissenschaftler-kritisieren-betreuungsgeld-scharf-003.htm

Nachdem die Unterzeichner des Pamphlets gegen das Betreuungsgeld fast ausschließlich aus der Wirtschaft kommen, wundert ihr Aufschrei nicht. Es geht ihnen weder um Einsparungen noch um das Kindeswohl, sondern ausschließlich um die Besetzung von betrieblichen Arbeitsplätzen. Die größte Sorge dieser Damen und Herren ist, Mütter könnten auf ihrem, vom GG Art. 6 verbrieften Recht bestehen und ihre Säuglinge selber betreuen, also volle drei Jahre dem Arbeitsplatz fernbleiben. Als Totschlagargument wiederholen sie bis zum Erbrechen, dass man gerade Kindern aus „sozial schwachen“ Familien die Segnungen einer kollektiven Krippenbetreuung nicht vorenthalten dürfe.

Wenn dem so ist, warum übernimmt dann nicht die Wirtschaft die Kosten der Krippenbetreuung? Schließlich profitiert doch gerade sie von den Arbeitsplätzen! In den Niederlanden werden diese Kosten zu je einem Drittel den Eltern, der Wirtschaft und dem Steuerzahler abverlangt. Hierzulande aber soll der Steuerzahler den Hauptanteil berappen, die Wirtschaft ihrerseits lacht sich ins Fäustchen.

Überdies wird die Krippenbetreuung noch scheinheilig als „Infrastruktur“ verkauft, obwohl sie diesem Anspruch bei weitem nicht genügt. Denn erstens muss Infrastruktur von a l l e n   Bürgern genutzt werden können und nicht von lediglich 35% aller U3-Kleinkinder, und zweitens ist die Krippenbetreuung nur eine von mehreren Alternativen zur Kinderbetreuung. Der Unterschied besteht nur darin, dass die Krippenbetreuung einseitig und verfassungswidrig subventioniert wird, während alle anderen Alternativen völlig ausgespart bleiben. Die Frage heißt nicht: Betreuung ja oder nein?, sondern Betreuung individuell oder kollektiv? Beide Alternativen müssen, wenn schon, nach dem grundgesetzlichen Gleichheitsprinzip in gleicher Höhe ausgestattet werden. Das Almosen Betreuungsgeld ist dazu jedenfalls zu schäbig und zu schamlos. Wären die Damen und Herren nicht mit Haut und Haar der Wirtschaft verpflichtet, müssten sie sich demokratisch für Gleichwertigkeit einsetzen.

Nicht dass den Damen und Herren Wirtschaftswissenschaftlern diese Umstände nicht bekannt wären – jeder Hauptschüler entlarvt heute mühelos deren gewinnorientiertes Trachten! Vielleicht denkt auch der eine oder andere Schüler darüber nach, wie viele Euros ein solches Papier jedem der Unterzeichner einbrachte?! Es entzieht sich jedoch unserer Kenntnis, ob dem einen oder der anderen bei seiner / ihrer Unterschrift nicht doch die Schamesröte ins Gesicht schoss.

Bärbel Fischer

Gleichberechtigung aller Eltern

Familienbund der Katholiken im Bistum Augsburg
Pressemitteilung
03.09.2012 Nr.: 14
Familienbund fordert Gleichberechtigung aller Eltern
„Nur eine Gleichberechtigung aller Eltern schafft echte Wahlfreiheit“, sagt Ulrich Hoffmann, der Vorsitzende des Familienbundes im Bistum Augsburg. Er bezieht sich mit seinen Äußerungen auf ein aktuelles, von der von der SPD-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenes Gutachten zum geplanten Betreuungsgeld.
Der SPD-Gutachter kommt zum Schluss, das Betreuungsgeld, das Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, bekommen sollen, sei verfassungswidrig. Als Begründung wird angeführt, das Betreuungsgeld bedeute einen „Anreiz“, ein Kind nicht in die Krippe zu geben und greife dadurch in die „Entscheidungsfreiheit“ der Eltern ein, über die Betreuungsform für ihre Kinder selbst frei zu entscheiden. Das Betreuungsgeld verstoße auch gegen den Gleichheitsgrundsatz, da es nur einem Teil der Eltern zugute komme. „Diese Logik lässt sich punktgenau ebenso auf die öffentliche Finanzierung der Kinderkrippen anwenden, die wie das Betreuungsgeld durch Steuermittel erfolgt“, stellt Hoffmann fest. Zweifellos stelle auch die staatliche Krippen-Finanzierung einen erheblichen „Anreiz“ dar, ein Kind in die Krippe zu geben. Der geldwerte Vorteil und damit die Anreizwirkung sei sogar beträchtlich größer als beim Betreuungsgeld. Damit verstoße auch die staatliche Krippen-Finanzierung gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn der Logik des Gutachters gefolgt werde, weil sie ebenfalls nur einem Teil der Eltern zugute komme, nämlich denen, die ihr Kind in eine Krippe geben. „Eine ‚Anreizwirkung’ besteht sowohl bei der staatlichen Krippen-Finanzierung als auch beim Betreuungsgeld“, so Hoffmann. Wenn darin eine verfassungswidrige Einflussnahme des Staates auf das Erziehungs-Verhalten der Eltern gesehen werde, bleibt aus Sicht des Augsburger Familienbundes nur ein Weg: Das Geld für die Kinderbetreuung ist den Eltern auszuhändigen. Erst dann können sie völlig frei entscheiden, ob sie es als Entlohnung für die eigene Betreuungsleistung behalten oder damit eine Fremdbetreuung ihrer Wahl finanzieren wollen.

Gutachten für die SPD: Betreuungsgeld verfassungswidrig!

Die SPD-Bundestagsfraktion ließ in ihrem hartnäckigen Widerstand gegen das geplante Betreuungsgeld BG ein Gutachten erstellen, mit dem heute veröffentlichten Ergebnis, wonach das BG „gegen die Verfassung verstoße.“

Der Verwaltungsrechtler Joachim Wieland aus Speyer „sieht in dem auch koalitionsintern umstrittenen Vorhaben unter anderem einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Zugleich greife es mit seinen finanziellen Anreizen in das Recht der Eltern ein, über die Betreuungsform ihrer Kinder selbst zu entscheiden – indem es für eine Gruppe finanzielle Anreize setze.“ (dpa)

Dem demokratischen Bürger verschlägt es die Sprache! Hier werden die Tatsachen genau auf den Kopf gestellt! Mit den gleichen Worten argumentieren nämlich seit Jahren die Verfechter des Betreuungsgelds für jene Eltern, die ihre Kleinkinder nicht in eine Krippe geben wollen, sondern ihr verbrieftes Recht ( Art. 6 GG ) auf persönliche Betreuung wahrnehmen wollen. Es handelt sich übrigens um ca.65 % aller Eltern. Denn die staatliche Subventionierung von 1200 € mtl. pro Krippenplatz ist nur für 35% aller Unter-Dreijährigen vorgesehen. Ist nicht eher dieser  Anreiz verfassungswidrig, weil er die Gruppe erwerbstätiger Eltern um das Achtfache bevorzugt ? ( s.o.)

Vergleicht man zwei Familien, deren Jahreseinkommen mindestens  34 000 Euro beträgt, deren drei Kinder jeweils im Abstand von 2 Jahren geboren wurden, so erhält die Familie, die ihre Kleinkinder selbst betreut,  im Laufe der ersten 7 Jahre  110 500 Euro  w e n i g e r  als die Familie, die volles Elterngeld + drei subventionierte Krippenplätze beansprucht. Bei einem gesetzlichen Betreuungsgeld von mtl. 150 Euro beläuft sich die Differenz immer noch auf 99 720 Euro. Man braucht kein Rechenkünstler zu sein; jedem Grundschüler wird klar, welches Spiel hier gespielt wird. Man braucht auch kein Freund des  überaus dürftigen Betreuungsgeldes zu sein, um zu begreifen, wie sehr unsere linken Volksvertreter die mühevolle und aufwändige Familienarbeit liebevoller Eltern  missachten.

Es ist also genau umgekehrt: Die Krippenmilliarden für Erwerbseltern bieten einen achtfachen Anreiz, Kinder außer Haus betreuen zu lassen – eine verfassungswidrige Einmischung in elterliches Recht und eine ebenso verfassungswidrige achtfache Ungleichbehandlung von Bürgern.

Bärbel Fischer

Differenz 100 000 Euro!

Der Mediziner und Sozialexperte Dr. Johannes Resch hat sich die Mühe gemacht, die staatliche Bezuschussung von zwei Familien mit je drei Kindern und einem Jahreseinkommen des elterngeldberechtigten Elternteils vor der ersten Geburt von 34 000 Euro zu vergleichen. Dabei gibt Familie B ihre Kinder ab dem 13. Monat in die Krippe, Familie A betreut ihre Kinder in den ersten drei Jahren selbst. Bei einem Vorteil / Nachteil von 100 000 Euro nach 7 Jahren ist für Dr. Resch der Beweis erbracht, dass der Staat verfassungswidrig die Erziehungsform zugunsten staatlicher Krippenerziehung beeinflusst.

 

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