„Familien, empört euch!“ Petition unterschreiben

“Familien haben heute das Recht, energisch ökonomische Gerechtigkeit zu verlangen.” (Prof. Paul Kirchhof)

DER FAMILIENBUND (FDK) KÄMPFT FÜR GERECHTIGKEIT FÜR FAMILIEN!

Insbesondere bei den Sozialversicherungen und den Verbrauchssteuern werden Familien nachweislich und gravierend ausgebeutet. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 1992 (!) und 2001 müssen endlich umgesetzt werden. Dadurch bliebe Familien jeden Monat bis zu 400 EUR mehr pro Kind im Geldbeutel, hat der Deutsche Familienverband in seinem Heft 04/2008 berechnet. Unter anderem Christine Haderthauer, bayerische Sozialministerin, und Bischof Hanke, Eichstätt, haben hier ihre Unterstützung zugesagt. 

Bitte, nehmen Sie an der Aktion teil und unterzeichnen Sie den Appell. Bitte auch weiter verbreiten! Herzlichen Dank!

http://openpetition.de/petition/online/familien-empoert-euch

Für eine Durchschnittsrente musst du 15 Kinder erziehen!

Verband Familienarbeit e. V. 

Pressemeldung

5. Juli 2012

20 Jahre „Trümmerfrauenurteil“ des Bundesverfassungsgerichts

Enteignung der Eltern hatte trotzdem Bestand

Am 7. Juli 1992 erfolgte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 87, 1), das sich mit den Rentenansprüchen für Kinder betreuende Elternteile, also vor allem von Müttern, beschäftigte. Insofern ist der von den Medien geschaffene Bezug auf „Trümmerfrauen“ eher irreführend.

Die politische Bedeutung des Urteils liegt darin, dass das Bundesverfassungsgericht erstmals in einer vorher nicht gekannten Deutlichkeit auf die Enteignung der Eltern hinwies, die durch unsere Sozialgesetzgebung erzwungen wurde (Rn 127 – 129):

Die bisherige Ausgestaltung der Rentenversicherung führt im Ergebnis zu einer Benachteiligung der Familie, namentlich der Familie mit mehreren Kindern. Die Familie, in der ein Elternteil zugunsten der Kindererziehung aus dem Erwerbsleben ausscheidet, nimmt im Vergleich zu Kinderlosen nicht nur Einkommenseinbußen hin, sie muss das gesunkene Einkommen vielmehr auf mehrere Köpfe verteilen. Wenn die Kinder in das Erwerbsleben eingetreten sind und durch ihre Beiträge die Alterssicherung der Elterngeneration mittragen, haben Eltern selbst eine geringere Rente zu erwarten.

Die Benachteiligung von Familien,…, wird weder durch staatliche Leistungen noch auf andere Weise ausgeglichen.“

Die Alterssicherung, die vor Einführung der Rentenversicherung von den eigenen Kindern gewährleistet wurde, ist gerade infolge des Zwangsversicherungssystems erheblich vermindert. Die Pflicht zur Zahlung von Versicherungsbeiträgen beeinträchtigt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kinder. Geldmittel, die sie ohne den Beitragszwang zum Unterhalt ihrer nicht mehr erwerbstätigen Eltern aufbringen könnten, werden ihnen entzogen und auf die Solidargemeinschaft übergeleitet, die sie zur Rentenzahlung an die Versicherten insgesamt verwendet.“

Im Gefolge des Urteils wurden zwar für ab 1992 geborene Kinder drei Erziehungsjahre (statt zuvor eines) bei der Rentenberechnung berücksichtigt.

Dazu der Stellv. Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit Dr. Johannes Resch:
„Damit müsste ein Elternteil immer noch 15 Kinder erziehen, um auf eine Durchschnittsrente zu kommen. Es bleibt auch unbeachtet, dass für die Erziehungsarbeit im Gegensatz zur Erwerbstätigkeit kein Lohn oder Gehalt gezahlt wird. Auch heute noch müssen die Kinder in der Regel an Nur-Erwerbstätige ohne Kinder höhere Renten zahlen als an ihre eigenen Eltern.

Trotz der Kritik des Bundesverfassungsgerichts blieb so die Enteignung der Eltern, die die Lebensfähigkeit der Familie immer weiter untergraben hat, bestehen.

Zwar hat das Gericht weitere Korrekturen angemahnt, hat es aber unterlassen, Fristen zu setzen. So ist eine verfassungsgerechte Behandlung der Familien bis heute unterblieben.

Ganz im Gegenteil: Durch das ab 2007 geltende Elterngeldgesetz wurde namentlich die 1992 besonders gerügte Benachteiligung der Mehr-Kind-Familie noch weiter ausgebaut, indem bei der Bemessung des Elterngeldes die Betreuung von älteren Kindern im Jahr vor einer Geburt als ´Nichtarbeit` gewertet wurde.“ Es bestehe eine Kontinuität zwischen der Enteignung der Eltern durch die Rentereform 1957 (siehe obiges Zitat aus dem Urteil) und der erneuten Abwertung der Erziehungsleistung durch das Elterngeldgesetz 2007.

Resch weiter: „Besonders zu kritisieren ist, dass das Elterngeldgesetz unterschiedliche Elterngruppen gegeneinander ausspielt. So werden gut verdienende Eltern mit erstem Kind gegenüber dem zuvor geltenden Erziehungsgeld massiv begünstigt. Die Ansprüche von Mehr-Kind-Eltern, der noch in Ausbildung befindlichen jungen Eltern und Hartz IV–Empfängern wurden dagegen überwiegend halbiert oder ganz gestrichen“.

Damit werde eine „Oberschicht“, die etwa 20 % der Elternschaft umfasse, regelrecht aus der Solidarität unter den Eltern „herausgekauft“, was von der Elternmehrheit finanziert werden müsse und das Bestreben um mehr Familiengerechtigkeit im Keim erstickt.

Resch weiter: „So ist auch zu erklären, dass unsere von einer gesellschaftlichen Führungsschicht und der Wirtschaft weitgehend gleichgeschalteten Medien das Elterngeldgesetz loben, obwohl es für die meisten Eltern gegenüber dem früheren Erziehungsgeld zusätzliche Nachteile gebracht hat. – Selbst kirchliche Einrichtungen wie Diakonie und Caritas stimmen in den Chor ein, der diese familienfeindliche Gesetzgebung für richtig hält (vergl. Pressemeldung des Verbands Familienarbeit vom 7. Mai 2012).

Pressestelle Verband Familienarbeit e. V.
5. Juli 2012

Hopplahopp und billig! Krippen in Deutschland

Das folgende Schreiben von Herrn Dennis Riehle je an Frau Ursula von der Leyen und an Frau Schröder deckt auf, welchen Wert unsere Regierung auf die so viel gepriesene „frühkindliche Bildung“ legt, nämlich gar keinen. Alles Schaumschlägerei. Es geht lediglich um Parkplätze für Babys!

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

bis zu 5000 „Hartz IV“-Empfänger wollen Sie ausbilden und in den Kindertagesstätten des Landes einsetzen lassen. Mit dieser Meldung wurden erste Forderungen der Kommunen unterstützt, die gefordert hatten, Ungelernte auf den unbesetzten Erzieher-Plätzen arbeiten zu lassen.

Abgesehen davon, dass eine Kurzzeitausbildung im Schnellverfahren für keinerlei auch nur im Ansatz nötige Fachkenntnis und den Erwerb von Qualifikation, Erfahrung und Sensibilität im Umgang mit Kindern in den ersten Lebensjahren taugt – Ihr Schritt dürfte auch verfassungsrechtlich bedenklich sein.

Der Zwang zur Umbildung dürfte bereits an mehreren Artikeln unseres Grundgesetzes scheitern. Statt willkürlich zu versuchen, Erwerbslose auf allen Wegen und mit allen Mitteln zurück in irgendeine Arbeit zu bringen, wäre es vonnöten, sich tatsächlich über Fähigkeiten von Arbeitslosen einerseits und den wirklichen Bedarf an Fachkräften in jeglichen Berufsbereichen andererseits zu informieren. Es nutzt niemandem, wenn verpflichtete „Hartz IV“-Empfänger mit Unmut und Resignation einem Job nachgehen, der nicht ihren Interessen und Fettigkeiten entspricht – und den sie lediglich durch eine nötigende Weiterschulung „aufs Auge“ gedrückt bekommen haben.

Erziehung ist ein Beruf, der Leidenschaft bedarf. Hier geht es nicht darum, quantitativ Lücken zu füllen, sondern qualitativ gesicherte Angebote für Eltern zu bieten, die ihre Kinder in einer fachlich einwandfreien Betreuung wissen möchten. Welch einen Eindruck wirft es auch auf die Politik, wenn aus Not heraus kaum vorbereitete Hilfskräfte letztlich eine verantwortungslose Kita-Arbeit bieten? All der Jubel, der auf den Rechtsanspruch an Betreuungsplätzen hernieder gegangen ist, wird umgehend zu Fassungslosigkeit – das Vertrauen, nicht nur in Ihr Ministerium, wäre dahin.

Und nicht nur das: Mit solchen Plänen wird die Entwicklung unserer Kinder fahrlässig aufs Spiel gesetzt. Ihre Verantwortung liegt darin, Eltern eine adäquate Alternative zur Betreuung zuhause anzubieten. Abgesehen davon, dass eine Kita nie das mütterliche und väterliche Umfeld ersetzen kann – würde die Kita-Betreuung von eilig Herangeschulten übernommen, zeigt dies deutlich auf, dass das Gesamtkonzept in sich gescheitert sein muss. Eine realistische Planung konnte unter dem Zeitdruck, den sich die Koalition gesetzt hat, nicht verwirklicht werden. Daher wäre es nun die Aufgabe der Regierung, ein „Ende mit Schrecken“ zu veranstalten – und den rechtlichen Anspruch von Eltern auf einen Platz für ihre Kinder in der Kita ab 2013 zurückzunehmen.

Beginnen Sie zunächst damit, fachkompetentes Erziehungspersonal zu gewinnen – sonst wird der Ausflug ins Kita-Zeitalter ein „Schrecken ohne Ende“!

Freundliche Grüße

Dennis Riehle, Martin-Schleyer-Str. 27, 78465 Konstanz

Besuchen Sie auch meine Homepage unter www.riehle-dennis.deMeine neuesten Artikel, Kommentare, Berichte sowie Privates unter www.dennis-riehle-blog.de.   

 

 

Bitte bedenken Sie, Herr Hilgers,

arme Kinder stammen aus armen Familien.

Wir von der Elterninitiative behaupten: In Deutschland werden Familien durch ein fehlerhaftes Sozialsystem arm gemacht.

Gerade in einer Phase weitreichender familialer Entscheidungen verfügen kinderlose Ehepaare über ein deutlich höheres monatliches Nettoeinkommen.

Die Einkommenslage von Familien kann generell nicht als schlecht bezeichnet werden, aber es bestehen strukturelle Ungleichgewichte zwischen Paaren mit und ohne Kinder(n). Diese strukturellen Nachteile konnten auch mit dem Ausbau familienpolitischer Leistungen in den letzten 20 Jahren nicht beseitigt werden. Es konnte nur ein weiteres Abrutschen verhindert werden.

Familien erreichen in allen Familienphasen ein niedrigeres Wohlstandsniveau als der Durchschnitt aller Haushalte. Der Anteil von Familien im Niedrigeinkommensbereich ist überdurchschnittlich hoch.

Wesentliche Ursache für das starke Einkommensgefälle ist der Verzicht oder die Reduzierung der Erwerbstätigkeit der Mutter zugunsten der nicht bezahlten, gleichwohl gesellschaftlich hoch bedeutsamen Erziehungsarbeit.

Sozialhilfebedürftig sind vor allem allein erziehende Mütter mit kleinen Kindern und mit mehreren Kindern. Dahingegen ist das Sozialhilferisiko von Ehepaaren mit Kindern vergleichsweise niedrig, allerdings gerade mit steigender Kinderzahl höher als bei kinderlosen Ehepaaren. Der Anteil der Kinder an den Sozialhilfeempfängern steigt. Das Sozialhilferisiko von Kindern liegt deutlich über dem Durchschnitt der Bevölkerung.

Das niedrige Geburtenniveau in Deutschland hängt mit dem wachsenden Wohlstand der Gesellschaft und dem strukturellen ökonomischen Ungleichgewicht zwischen Kinderlosen und Familien zusammen. Es gibt zunehmend mehr Anreize auf Kinder zu verzichten. Hier ist die Politik gefordert, Gegengewichte zu setzen.

Wir bitten Sie, Herr Hilgers, ihre Amt dafür zu nutzen, die Öffentlichkeit (Medien) und die Bundesregierung  über die wahren Ursachen von Kinderarmut zu informieren. Die Bevölkerung urteilt nämlich naiv:

arm = selbsverschuldet, sozial schwach, erziehungsunfähig, Sozialschmarotzer

Im Auftrag der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT grüße ich Sie freundlich

Bärbel Fischer


Jeder siebten Familie in BW droht Armut

Abgelehnter Leserbrief zum gleichnamigen Artikel                                                          in der Schwäbischen Zeitung vom 24. 04. 2012

Da fetzen sich die Parteien, deren „Frontfrauen“ und die Arbeitgeber in einem widerlichen Showkampf um ein bisschen Betreuungsgeld, um zu verschleiern, dass es ganz woanders brennt: Familien werden immer ärmer, auch wenn die Eltern voll berufstätig sind. Andererseits verbreiten die Medien astronomische Summen, mit denen offenbar Familien üppig versorgt werden. Ja, was stimmt denn nun? Bei der Alimentierung belegt Deutschland offenbar Platz eins, gemessen am Bruttosozialprodukt jedoch fast den letzten Rang in Europa. Die strukturelle Benachteiligung von Familien erschließt sich jedoch sofort durch einen Blick in die Steuertabelle. Man braucht nur das abgesteuert frei verfügbare Einkommen eines Singles mit dem einer fünfköpfigen Familie bei
30 000 Jahresbrutto zu vergleichen. Es differiert  um monatlich 1600 Euro zugunsten des Singles (Deutscher Familienverband). Kommentar überflüssig!
Dr. Klaus Häußermann

Angriff auf die Autonomie der Familie

Dr. Johannes Resch hält den NICHT-ANNAHME-BESCHLUSS des BVerfG zur Klage gegen das Elterngeldgesetz für einen direkten Angriff auf die eigentlich grundgesetzlich geschützte Autonomie der Familie, der damit nicht nur von einer Regierung, sondern erstmals von einem Teil des Bundesverfassungsgerichts selbst ausgeht, das ja eigentlich die Grundrechte auch der Eltern zu verteidigen hat.

http://www.freiewelt.net/blog-4238/kammer-des-bverfg-gegen-grundrechte-der-eltern.html

143 mal danke für Ihre Zustimmung !

zu unserem Vorschlag, Familien gemäß den Vorgaben unserer Verfassung zu behandeln. Unsere Forderungen decken sich mit jenen des Deutschen Familienverbandes ( Dr. Albin Nees ) Der von der Bundesregierung  angeregte „Dialog für Deutschland“, auch Zukunftsdialog genannt, ist seit heute beendet. Im Juni soll ein Buch dazu erscheinen, und im Herbst gibt es einen Abschlussbericht. Ob und wie die Vorschläge von uns Bürgern die Regierung beeinflussen werden, bleibt abzuwarten. Enttäuscht wären wir schon, sollte diese Aktion lediglich eine Alibiveranstaltung zu mehr Bürgernähe gewesen sein.

Bärbel Fischer

EILT! EILT! EILT!

Nur noch bis morgen, 15. 04. 2012 können beim DIALOG FÜR DEUTSCHLAND innerhalb von drei Themenbereichen Vorschläge eingebracht und/oder auch darüber abgestimmt werden. In der Sparte: Wie wollen wir zusammen leben? haben wir den Vorschlag gemacht, die vier familienbezogenen Urteile des BVerfGerichts endlich umzusetzen.

Uns liegt daran, möglichst viele Stimmen zu bekommen. Daher bitten wir Sie, sich über folgenden Link:

https://www.dialog-ueber-deutschland.de/ql?cms_idIdea=17992

an der Abstimmung zu beteiligen.

Besten Dank für Ihre Unterstützung!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein leiser Hoffnungsschimmer?

Das Landessozialgericht Darmstadt hat, wie jüngst veröffentlicht, die Verfassungsmäßigkeit des Elterngeldes stark angezweifelt. Begründung: die Leistung orientiere sich an einem politisch festgelegten Leitbild (vollerwerbstätige Eltern)  und beabsichtige eine Steuerung des Elternverhaltens (worauf unsere Regierung doch so stolz ist! ). Dies verletze das staatliche Neutralitätsgebot. Damit ist die Abweisung aufgehoben, und die klagenden Eltern können vor das BVerfG ziehen.  Ausgang ungewiss. 

Die hessischen Juristen unter ihrem Senatsvorsitzenden Jürgen Borchert hatten 2010 dem Bundesverfassungsgericht bereits die entscheidende Vorlage für das aufsehenerregende Hartz-IV-Urteil der Karlsruher Richter/innen geliefert.

Lesen Sie dazu den Beitrag von Dr. Johannes Resch: Generationenvertrag und Elterngeldgesetz: http://www.freiewelt.net/blog-3960/generationenvertrag-und-elterngeldgesetz.html

Außerdem hat  Herr Dr. Resch weitere einschlägige Beiträge veröffentlicht unter http://www.johannes-resch.de/Veroeffentlichungen-Auswahl-/1,000000540058,8,1