Ein leiser Hoffnungsschimmer?

Das Landessozialgericht Darmstadt hat, wie jüngst veröffentlicht, die Verfassungsmäßigkeit des Elterngeldes stark angezweifelt. Begründung: die Leistung orientiere sich an einem politisch festgelegten Leitbild (vollerwerbstätige Eltern)  und beabsichtige eine Steuerung des Elternverhaltens (worauf unsere Regierung doch so stolz ist! ). Dies verletze das staatliche Neutralitätsgebot. Damit ist die Abweisung aufgehoben, und die klagenden Eltern können vor das BVerfG ziehen.  Ausgang ungewiss. 

Die hessischen Juristen unter ihrem Senatsvorsitzenden Jürgen Borchert hatten 2010 dem Bundesverfassungsgericht bereits die entscheidende Vorlage für das aufsehenerregende Hartz-IV-Urteil der Karlsruher Richter/innen geliefert.

Lesen Sie dazu den Beitrag von Dr. Johannes Resch: Generationenvertrag und Elterngeldgesetz: http://www.freiewelt.net/blog-3960/generationenvertrag-und-elterngeldgesetz.html

Außerdem hat  Herr Dr. Resch weitere einschlägige Beiträge veröffentlicht unter http://www.johannes-resch.de/Veroeffentlichungen-Auswahl-/1,000000540058,8,1 

 

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