Koalition aus Ignoranz und Egoismus

Deutschland braucht mehr Kinder, ansonsten werden unsere sozialen Sicherungssysteme kollabieren. Doch eine Große Koalition aus Ignoranz und Egoismus ignoriert die Fakten – dabei ist klar: Wer keine Kinder hat, muss auf andere Weise seinen Beitrag leisten, meint der Erziehungswissenschaftler Dr. Albert Wunsch.

http://www.theeuropean.de/albert-wunsch/10045-belastung-kinderlosigkeit

SPD stellt Grundrechte von Familien in Frage

Was sich wie eine Heilsbotschaft unter dem Titel: „Familienland Deutschland“ liest, entpuppt sich als einziges Familien-Zerstörungsprogramm:

Damit Frauen und Männer Familienarbeit und Berufstätigkeit vereinbaren können, brauchen sie bessere Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft. Auch die finanzielle Förderung von Familien soll gerechter werden. Eltern, die weniger als 3.000 Euro brutto monatlich verdienen, sollen beim Kindergeld stärker unterstützt werden als Eltern mit hohen Einkommen. Die SPD will die bisherigen Kinderfreibeträge in den oberen Einkommensgruppen begrenzen und strebt stattdessen ein nach Einkommen gestaffeltes Kindergeld an. Anstelle des Ehegattensplittings wird eine Individualbesteuerung von Ehegatten eingeführt, die für künftige Ehen ab einem Stichtag gilt.


Die SPD will die Arbeitswelt familienfreundlicher gestalten und Eltern, die wegen ihrer Kinder Teilzeit arbeiten, besser fördern. Väter und Mütter sollen nicht nur sieben, sondern in Zukunft 14 Monate gleichzeitig Teilzeit arbeiten und Elterngeld beziehen können. Und auch nach dem ersten Lebensjahr eines Kindes sollen Eltern sich Beruf und Erziehung ohne große finanzielle Einbußen teilen können, indem eine „große Familienteilzeit“ mit einem Lohnzuschuss über die Bundesagentur für Arbeit eingeführt wird.


Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege soll verbessert werden, indem die zehntägige Auszeit vom Beruf für die Pflege von Angehörigen mit einer Lohnersatzleistung analog dem Kinderkrankengeld gekoppelt wird. Der Anspruch auf sechs Monate Freistellung von der Arbeit soll zu einem flexiblen 1000-Stunden-Budget mit Lohnersatzleistung weiter entwickelt werden, das in verschiedene Zeitabschnitte einteilbar ist und auch über mehrere Jahre zeitlich gestreckt werden kann. „

Die geplante, eingeschränkte Wirkung der Kinderfreibeträge würde in unserem progressiven Steuersystem faktisch zur Besteuerung des existentiellen Mindestbedarfs von Kindern führen. Gleichzeitig würde dies eine Schlechterstellung von Ehepaaren mit Kindern gegenüber Paaren ohne Kinder bedeuten. Beide Effekte wären klar verfassungswidrig. Dessen ist sich die SPD bewusst, jedoch hofft sie auf eine geänderte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, dessen personelle Zusammensetzung sich in  letzter Zeit entscheidend verändert hat.


http://www.freiewelt.net/nachricht-8731/spd%3A-ende-des-ehegattensplittings-und-begrenzung-der-kinderfreibetr%E4ge.html

 

Unterschiedliche Höhe des Elterngeldes verfassungswidrig!

Mehrere Mütter, die in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt eines Kindes wegen der Betreuung eines oder mehrerer bereits vorhandener Kleinkinder nicht erwerbstätig waren, und deshalb nur ein Mindestelterngeld von 300 Euro erhielten, klagten mit Unterstützung der ÖDP gegen die gesetzliche Regelung zur Höhe des Elterngelds.
http://www.ödp.de/aktuelles/aktionen/gerechtes-elterngeld/

Das BVerfG widersprach sich selbst

Am 6. Juni 2011 lehnte das oberste Karlsruher Gericht die Annahme der Klage einer vierfachen Mutter gegen die Ungleichbehandlung von Müttern beim Elterngeld ab. „Die Begründung dafür ist verfassungswidrig“, macht Dr. Johannes Resch klar. Das Bundesverfassungsgericht widerspreche sich hier selbst.

http://www.freiewelt.net/blog-3394/h%E4lt-sich-das-bundesverfassungsgericht-noch-ans-grundgesetz%3F.html

Ungenügend!

Aus Anlass der BT-Anhörung zum Betreuungsgeld am 4. Juli in Berlin fertigte der Leiter des Heidelberger Familienbüros, Kostas Petropulos, für das Familiennetzwerk e. V. eine Expertise. Dabei befasst er sich mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben, den Einwänden gegen das Betreuungsgeld und dessen ungenügender Reichweite.

http://www.familie-ist-zukunft.de/seite/wp-content/uploads/2011/07/Betreuungsgeld_als_verfassungsrechtliches_Minimum-HBF-Expertise2.pdf

Was nun, Herr Lammert?

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert,

die Süddeutsche Zeitung berichtete am 16. Juni 2011 von Ihrer Kritik an den Regierungsparteien CDU und FDP, weil sie dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes, innerhalb von drei Jahren ein demokratisches Wahlrecht zu formulieren, bis zum heutigen Tag nicht nachgekommen sind. Zu Recht warnen Sie, dass dem Ansehen des Bundestages Schaden entstehe, wenn der Eindruck erweckt werde, das Parlament halte sich nicht an die Vorgaben des Verfassungsgerichts.

Nun muss ich Sie aber daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht bereits vor zehn Jahren ein Urteil gefällt hat, dem alle seitherigen Regierungen ausgewichen sind, und das seit zehn Jahren darauf wartet, umgesetzt zu werden. Es handelt sich um das Pflegeurteil von 2001 das fordert, Eltern von Kindern dürfen nicht gegenüber Kinderlosen benachteiligt werden. Längstens bis 31. 12. 2004 sollte die Regierung ein neues Gesetz auf den Weg bringen.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20010403_1bvr162994.html
Diese Umsetzung würde Eltern von Kindern spürbar entlasten, weil ihre Erziehungsleistung endlich als geldwerter Beitrag zu den Sozialversicherungen gewertet würde.

Ich frage Sie, mit welchen Argumenten die Umsetzung dieses Urteils auf die lange Bank geschoben werden darf, das Wahlrechtsurteil dagegen fristgerechte Umsetzung verlangt? Verliert unser Parlament nicht auch an Glaubwürdigkeit, wenn es das Urteil von 2001 einfach ignoriert? Warum kümmert sich keine Partei um Gerechtigkeit gegenüber Familien mit Kindern? Wie lange noch sollen Eltern von Kindern die Alterslast derer tragen, die sich Nachwuchs erspart haben?

Sehr geehrter Herr Lammert, Sie verdienen meine absolute Hochachtung unter allen Parlamentariern, weil Sie als Wächter der Demokratie das Versagen unseres Parlaments erkennen und benennen. Darum setze ich meine Hoffnung auf Sie mit der Bitte, sich um das Anliegen von vielen tausend Familien zu kümmern. Denn schließlich leben die künftigen Generationen von den Kindern, die heute liebevoll von ihren Eltern umsorgt werden.

Damit grüße ich Sie für die ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT RAVENSBURG in der Hoffnung auf Ihre geschätzte Antwort

Bärbel Fischer

Elterngeldgesetz verfassungswidrig

Der Arzt und ÖDP-Familienpolitiker Dr. Johannes Resch macht deutlich, inwiefern das Elterngeldgesetz vom 01. 01. 2007 gegen die Artikel 3 und 6 unseres Grundgesetzes verstößt. Er zeigt auch den ungemein schwierigen Klageweg durch die Instanzen auf. Gestützt auf ein Gutachten des Sozialrechtlers Prof. Kingreen begleitet die ÖDP sechs KlägerInnen auf ihrem Rechtsweg.

http://www.freiewelt.net/blog-3346/%D6dp%3A-das-elterngeldgesetz-ist-verfassungswidrig-%28teil-ii%29.html

Teil 1 der Abhandlung finden Sie unter
http://www.freiewelt.net/blog-3286/%D6dp%3A-das-elterngeldgesetz-ist-verfassungswidrig-%28i%29.html

Erfolglos!

Erfolglos klagte eine erwerbslose Mutter von vier Kindern vor dem neu besetzten Bundesverfassungsgericht ( Gaier, Paulus, Britz ) gegen den ihr zugedachten Mindestsatz des Elterngeldes. Die Begründung der Richter: 1. Elterngeld sei eine Lohnersatzleistung. Ohne Lohn kein Lohnersatz. 2. Außerdem werde mit der Einrichtung von Elterngeld und Elternzeit die Möglichkeit der Eigenbetreuung von Kindern bereits in beachtlichem Umfang gefördert. 3. Der Anreiz für das langfristige Ausscheiden eines Elternteils aus dem Berufsleben soll verhindert werden.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-041.html

Karlsruhe spricht, doch niemand kümmert sich darum!

Zu : „Die Schande des Parlaments“, Süddeutsche Zeitung, Heribert Prantl, 17. Juni 2011

Herr Prantl beklagt zu Recht das Versagen des Bundestags bei der rechtzeitigen Umsetzung eines neuen, demokratischeren Wahlgesetzes. Ich darf aber daran erinnern, dass das Wahlrechtsurteil nicht das einzige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist, das liegenblieb. Denn  seit das oberste Gericht 2001 beim sog. Pflegeurteil verfügt hat, dass Eltern mit Kindern gegenüber kinderlosen Zeitgenossen nicht benachteiligt werden dürfen, ist der Beitrag zur Pflegeversicherung für Erwerbstätige ohne Nachwuchs lediglich um 0,25 %  angehoben worden. Das war´s! Dagegen führen Eltern noch immer dreifache Beiträge ab: 1. den Geldbetrag zu den Sozialversicherungen ohne Berücksichtigung der Kinderzahl, 2. den generativen Beitrag durch die Kosten der Kindererziehung und 3. pro Kind ca. 120 Euro mtl. an Verbrauchssteuern. Damit ist die Benachteiligung von Familien entgegen der ausdrücklichen Forderung der Karlsruher Richter seit 10 Jahren besiegelt und wird es auch bleiben, wenn das Parlament nicht endlich Recht schafft. Das Gesetz, das spätesten am 31. 12. 2004 hätte in Kraft treten sollen,  wartet bis heute auf seine Umsetzung.

Es darf gefragt werden: Weshalb verlangt das Wahlrechtsurteil unverzügliche Umsetzung, das Gleichstellungsurteil aber wartet auf den Sankt-Nimmerleins-Tag? Gibt es Urteile erster und zweiter Klasse? Wie kann es sein, dass das BVFG spricht, aber niemand kümmert sich darum? Ist wachsende Kinderlosigkeit nicht die logische Antwort auf solches Aussitzen?

Bärbel Fischer