Erfolglos!

Erfolglos klagte eine erwerbslose Mutter von vier Kindern vor dem neu besetzten Bundesverfassungsgericht ( Gaier, Paulus, Britz ) gegen den ihr zugedachten Mindestsatz des Elterngeldes. Die Begründung der Richter: 1. Elterngeld sei eine Lohnersatzleistung. Ohne Lohn kein Lohnersatz. 2. Außerdem werde mit der Einrichtung von Elterngeld und Elternzeit die Möglichkeit der Eigenbetreuung von Kindern bereits in beachtlichem Umfang gefördert. 3. Der Anreiz für das langfristige Ausscheiden eines Elternteils aus dem Berufsleben soll verhindert werden.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-041.html

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