Unterschiedliche Höhe des Elterngeldes verfassungswidrig!

Mehrere Mütter, die in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt eines Kindes wegen der Betreuung eines oder mehrerer bereits vorhandener Kleinkinder nicht erwerbstätig waren, und deshalb nur ein Mindestelterngeld von 300 Euro erhielten, klagten mit Unterstützung der ÖDP gegen die gesetzliche Regelung zur Höhe des Elterngelds.
http://www.ödp.de/aktuelles/aktionen/gerechtes-elterngeld/

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