SPD stellt Grundrechte von Familien in Frage

Was sich wie eine Heilsbotschaft unter dem Titel: „Familienland Deutschland“ liest, entpuppt sich als einziges Familien-Zerstörungsprogramm:

Damit Frauen und Männer Familienarbeit und Berufstätigkeit vereinbaren können, brauchen sie bessere Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft. Auch die finanzielle Förderung von Familien soll gerechter werden. Eltern, die weniger als 3.000 Euro brutto monatlich verdienen, sollen beim Kindergeld stärker unterstützt werden als Eltern mit hohen Einkommen. Die SPD will die bisherigen Kinderfreibeträge in den oberen Einkommensgruppen begrenzen und strebt stattdessen ein nach Einkommen gestaffeltes Kindergeld an. Anstelle des Ehegattensplittings wird eine Individualbesteuerung von Ehegatten eingeführt, die für künftige Ehen ab einem Stichtag gilt.


Die SPD will die Arbeitswelt familienfreundlicher gestalten und Eltern, die wegen ihrer Kinder Teilzeit arbeiten, besser fördern. Väter und Mütter sollen nicht nur sieben, sondern in Zukunft 14 Monate gleichzeitig Teilzeit arbeiten und Elterngeld beziehen können. Und auch nach dem ersten Lebensjahr eines Kindes sollen Eltern sich Beruf und Erziehung ohne große finanzielle Einbußen teilen können, indem eine „große Familienteilzeit“ mit einem Lohnzuschuss über die Bundesagentur für Arbeit eingeführt wird.


Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege soll verbessert werden, indem die zehntägige Auszeit vom Beruf für die Pflege von Angehörigen mit einer Lohnersatzleistung analog dem Kinderkrankengeld gekoppelt wird. Der Anspruch auf sechs Monate Freistellung von der Arbeit soll zu einem flexiblen 1000-Stunden-Budget mit Lohnersatzleistung weiter entwickelt werden, das in verschiedene Zeitabschnitte einteilbar ist und auch über mehrere Jahre zeitlich gestreckt werden kann. „

Die geplante, eingeschränkte Wirkung der Kinderfreibeträge würde in unserem progressiven Steuersystem faktisch zur Besteuerung des existentiellen Mindestbedarfs von Kindern führen. Gleichzeitig würde dies eine Schlechterstellung von Ehepaaren mit Kindern gegenüber Paaren ohne Kinder bedeuten. Beide Effekte wären klar verfassungswidrig. Dessen ist sich die SPD bewusst, jedoch hofft sie auf eine geänderte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, dessen personelle Zusammensetzung sich in  letzter Zeit entscheidend verändert hat.


http://www.freiewelt.net/nachricht-8731/spd%3A-ende-des-ehegattensplittings-und-begrenzung-der-kinderfreibetr%E4ge.html

 

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