Karlsruhe spricht, doch niemand kümmert sich darum!

Zu : „Die Schande des Parlaments“, Süddeutsche Zeitung, Heribert Prantl, 17. Juni 2011

Herr Prantl beklagt zu Recht das Versagen des Bundestags bei der rechtzeitigen Umsetzung eines neuen, demokratischeren Wahlgesetzes. Ich darf aber daran erinnern, dass das Wahlrechtsurteil nicht das einzige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist, das liegenblieb. Denn  seit das oberste Gericht 2001 beim sog. Pflegeurteil verfügt hat, dass Eltern mit Kindern gegenüber kinderlosen Zeitgenossen nicht benachteiligt werden dürfen, ist der Beitrag zur Pflegeversicherung für Erwerbstätige ohne Nachwuchs lediglich um 0,25 %  angehoben worden. Das war´s! Dagegen führen Eltern noch immer dreifache Beiträge ab: 1. den Geldbetrag zu den Sozialversicherungen ohne Berücksichtigung der Kinderzahl, 2. den generativen Beitrag durch die Kosten der Kindererziehung und 3. pro Kind ca. 120 Euro mtl. an Verbrauchssteuern. Damit ist die Benachteiligung von Familien entgegen der ausdrücklichen Forderung der Karlsruher Richter seit 10 Jahren besiegelt und wird es auch bleiben, wenn das Parlament nicht endlich Recht schafft. Das Gesetz, das spätesten am 31. 12. 2004 hätte in Kraft treten sollen,  wartet bis heute auf seine Umsetzung.

Es darf gefragt werden: Weshalb verlangt das Wahlrechtsurteil unverzügliche Umsetzung, das Gleichstellungsurteil aber wartet auf den Sankt-Nimmerleins-Tag? Gibt es Urteile erster und zweiter Klasse? Wie kann es sein, dass das BVFG spricht, aber niemand kümmert sich darum? Ist wachsende Kinderlosigkeit nicht die logische Antwort auf solches Aussitzen?

Bärbel Fischer

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