Hier liegt der Hund begraben

Kauder verspricht Entlastung – Unionsfraktion kündigt Steuersenkungen an, Schwäbische Zeitung 29. 08. 2016

 

Leserbrief

 

Nahezu gleichlautend plädieren Herr Kauder CDU und Herr Gabriel SPD dafür, die überschüssigen Steuereinnahmen von 18,5 Milliarden fast ausschließlich zur „Steuererleichterung“  für Alleinerziehende, Familien und Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen zu verwenden. Gut gemeint, aber nicht durchdacht! Denn je niedriger die Einkommen, umso niedriger fällt auch die Steuerentlastung aus mit dem Erfolg, dass die Ärmsten kaum einen Nutzen davon haben. Dabei müsste dem Staat jedes Kind gleich viel wert sein!

Viel effektiver und längst überfällig wäre eine Entlastung bei den Beiträgen zu den Sozialversicherungen.  Hier liegt der Hund begraben. Bis heute zahlen über 11 Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern doppelt in die Sozialversicherungen ein. 2001 hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden ( laut Deutschem Familienverband pro Kind und Monat 238.- ), weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige generative Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet auch die Kranken- und Rentenversicherung auf die Frage der Familiengerechtigkeit hin zu prüfen. Doch eine Prüfung fand nie statt.

Die Herren Kauder und Gabriel sollten dafür sorgen, dass die doppelte Beitragsbelastung  der Familien umgehend beendet wird!

Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT
Siehe dazu auch die Pressemitteilung des Deutschen Familienverbands e. V.

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/622-freibetraege-in-sozialversicherung-spd-plaene-gut-aber-ausbaubar

Zehn Jahre AGG ohne Wirkung auf Familien

In Berlin wird gefeiert. Zehn Jahre „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ AGG. Die Schwäbische Zeitung berichtet und kommentiert. Dass im Auftrag der Regierung gröbste Verstöße gegen die geforderte Gleichbehandlung an der Tagesordnung sind, scheint Frau Christine Lüders, Chefin der Antidiskriminierungsstelle, noch nicht bemerkt zu haben.

Leserbrief

Ganz abgesehen von den täglichen Diffamierungen, denen Eltern wegen ihrer Kinder ausgesetzt sind, wäre es für die Chefin der Antidiskriminierungsstelle eine lohnende Aufgabe, derjenigen Diskriminierung nachzugehen, welche der Staat selbst, und deutlich an der Verfassung vorbei Eltern und ihren Kindern antut. Denn was hierzulande geschieht ist alles andere als Gleichbehandlung.

 

Obwohl das Grundgesetz den Eltern die Organisation ihrer Familie völlig freistellt ( Art. 6 GG ), schüttet der Staat seit U.v.d. Leyen in lenkender Absicht Milliarden für die Betreuung von Kindern erwerbstätiger Mütter aus, ohne dass Vollzeitmüttern für die Betreuung eigener Kinder auch nur ein einziger Euro zugestanden wird. Ebenso erhalten Mütter, die wegen bereits vorhandener Kinder vor der nächsten Entbindung nicht erwerbstätig waren, den geringsten Satz an Elterngeld, während Mütter, die bis zur Entbindung gut verdienten, den Höchstsatz bekommen. Auch diese Regelung soll Mütter aus dem Haus in die Betriebe zwingen. Die finanzielle Diskrepanz kann sich in einem Jahr bis auf 18 000 Euro belaufen – eine eindeutige verfassungswidrige Ungleichbehandlung! Dass ein Arbeitnehmer ohne Familie im Jahr 15 000 Euro mehr zur freien Verfügung hat als ein Vater von 2 Kindern bei gleichem Jahresgehalt von 35 000 Euro, müsste ebenfalls ein unübersehbarer Stolperstein für Frau Lüders sein.

http://www.deutscherfamilienverband.de/jdownloads/Publikationen/Horizontaler_Vergleich_2016_web.pdf

Wenn der Staat vorgibt, „Intoleranz zu missbilligen“ (Brigitte Zypras), dann soll er endlich bei sich selbst damit anfangen.

 

Bärbel Fischer

 

Familien fördern???

„Ich möchte die Mütter ermutigen, trotz der Zeit für die Kinder weiter berufstätig zu bleiben,  so dass sie ihre eigene Existenz sichern können“, meint Frau Schwesig (SPD) und erfindet das „Familiengeld“ für Eltern, die 28 bis 36 Wochenstunden außer Haus arbeiten. Kann man noch klarer, bzw. schamloser bezeugen, welch geringen Wert man heute Müttern noch beimisst, dass sie zusätzlich zu ihrer generativen Leistung auch noch ihre „eigene Existenz“ sichern müssen, wo doch gerade sie die Existenz der nächsten Generation sichern! Zu früheren Zeiten wäre eine solche Aussage Grund genug für eine Amtsenthebung gewesen. Das geplante „Familiengeld“  sieht die Ministerin als zusätzliche „Familienförderung“, die allerdings wieder einmal nur erwerbstätigen Eltern zukommen soll – verfassungswidrige Lenkung / Bevormundung durch den Staat!

 

An dieser Stelle muss auch einmal gefragt werden, weshalb in Deutschland Familien überhaupt „gefördert“ werden müssen. Fördern muss man doch nur, wenn Defizite dies erfordern. Damit gibt das Familienministerium offen zu, dass in Deutschland die Ausstattung für den Nachwuchs skandalös defizitär ist, und zwar strukturell bedingt. Nicht ohne Grund lachen unsere europäischen Nachbarn über die deutsche Nachwuchs -verhinderungspolitik. Auch die wachsende Kinderarmut hierzulande stört Frau Schwesig wenig. Blind und taub für Korrekturen an unserem Sozialgesetz geht es ihr ausschließlich darum, dass sich Mütter von Babys ihre „eigene Existenz“ außer Haus erarbeiten!

 

Familien brauchen keine „Förderung“.                                                                        Sie  s i n d   s e l b s t  die Förderer unseres Gemeinwesens.                                Man muss ihnen nur belassen, was ihnen verfassungsgemäß zusteht!

 

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Deutsche Rentenpolitik – nicht nur kurzsichtig, sondern blind!

Folgender Leserbrief zu den Fehlentwicklungen in den deutschen Sozialsystemen erreichte uns. Er zeigt auf, wer die Zukunft unseres Sozialsystems tatsächlich sichert, Familien oder kinderlose Beitragszahler.

Ein Rentensystem, das die Altersbezüge einseitig über Beiträge von Löhnen abhängig macht, ist höchst ungerecht und nicht zukunftsfähig. Auch wenn seit Jahren die Diskrepanz zwischen alt und jung zunimmt, bleibt unsere derzeit zuständige Arbeits- und Rentenministerin Nahles in diesem alten Denken verhaftet. Um eine Renteneinheit zwischen alten und neuen Bundesländern zu erreichen, will sie den Rentenwert Ost für Arbeitsbezüge künstlich heben, da  die Löhne im Osten in der Regel niedriger sind. Dass aber die durchsschnittlichen Rentenzahlungen immer noch im Osten um etwa 150 Euro höher liegen als im Westen, scheint für sie in Ordnung zu sein, da Frauen in der Regel lückenlosere Erwerbsbiografien vorweisen können, weil sie nach dem DDR System Kinder möglichst früh in staatliche Krippen abgeben sollten. Nicht wenige Mütter und Väter und vorallem Alleinerziehende bleiben in diesem Denken bei den Kosten ihrer Erziehungsleistungen, die erheblich über lohnbezogene Arbeit hinausgehen, weitgehend allein und sind die Verlierer bei ihren Renten, auch wenn sie die Grundlagen für künftige  Beitragszahler sorgen. Auch solche Aspekte hatte Frau Nahles offensichtlich gar nicht im Blick als sie sich für Rentenwohltaten ab 63 stark gemacht hat, wenn jemand 40 Jahre eine Erwerbsbiografie vorweisen kann. Damit hat sie eindeutlig ein Männerbegünstigungsgesetz geschaffen. Mütter oder Alleinerziehende werden nie zu solchen Wohltaten kommen, obwohl sie für echtes Wachstum sorgenund letzlich doch mehr für unser Rentensystem leisten als ein kinderloser Erwerbstätiger mit 40 Beitragsjahren.

Auch für unsere SPD Familienministerin Schwesig ist offensichtlich außerhäusliche Erwerbsarbeit höherwertiger als häusliche Erziehungs- und Familienarbeit, wenn sie jetzt dazu beitragen will, dass Beruf und Kinder besser vereinbar sind und so auch Eltern über außerhäusliche Erwerbsarbeit im Alter mit einer höheren Rente rechnen können. Schwesig möchte,so wörtlich „Mütter ermutigen, trotz Zeit für Kinder berufstätig zu bleiben, so dass sie ihre eigene Existenz sichern können“.

Wer sichert eigentlich unsere Zukunft mehr als Väter und Mütter, wenn sie für Kinder neben erheblicher Kosten viel Zeit und Arbeit für den Fortbestand unserer Gesellschaft sorgen? Unser Rentensystem wird  nicht von kinderlosen Beitragszahlern am Leben erhalten auch wenn sie in unserem System bis jetzt noch immer die höchsten Renten einstreichen könnnen, obwohl sie mit ihren Beiträgen nur jetzige Rentenbezieher/innen bedienen. Für ihre Rente zahlen die Kinder von  Eltern, die um ihre Leistungen im derzeitigen Rentensystem erheblich  betrogen werden. Kein Wunder, wenn wir als materiell reiches Deutschland inzwischen ganz schön alt und kinderarm daherkommen.

Eine familien- und kinderfeindliche Politik, die im groben Widerspruch zu unserem Grundgesetz nach Art. 6 steht, hat auch dazu beigetragen, dass inzwischen überproportional zur Bevölkerung kinderlose Lebensformen in der Politik wie in Medien den Ton angeben.

So kommen  grobe Fehlentwicklungen in den Sozialsystemen erst gar nicht so recht ans Tageslicht und bei den etablierten Parteien bleibt man meist vor den Wahlen bei oberflächlichen Reformansätzen. Anderenfalls müßte manlangjährige Schieflagen in der Bevölkerungsentwicklung entdecken, die durch eine grundrechtswidrige und kurzsichtige Sozialpolitik weitgehend selbst verursacht sind.

Simon Kirschner, Römerstr. 42, 85080 Gaimersheim (0170/4417680)

 

 

Rabeneltern?

In der aktuellen Ausgabe von Publik Forum ( kritisch – christlich – unabhängig ) bezeichnet die Redakteurin L. ihre Familie als „Rabenfamilie“, weil sie wie Hunderttausende deutscher Familien ein Modell lebt, das unter gegebenen sozialpolitischen Gegebenheiten „normal“ ist. Der Begriff Rabeneltern trifft vielmehr auf jene Familien zu, die sich Vollzeit um ihre „Brut“ kümmern. Denn Rabeneltern verlassen das Nest nicht, bevor die Jungen flügge sind.

 

Sehr geehrte Frau L.,

bei jeder Neuerscheinung von PF lese ich zuerst die politischen Beiträge von Wolfgang Kessler, und zur Erholung Ihre Kolumne. Diesmal bezeichnen Sie sich
und Ihre Familie als Rabenfamilie mit Rabenvater, Rabenmutter und Rabenkindern. Warum eigentlich? Sie organisieren ihre Familie doch wie die meisten deutschen Familien auch. Niemand verachtet Sie dafür. Es ist doch heute üblich, und wegen unserer elternfeindlichen Sozialgesetze sogar höchst notwendig, dass beide Eltern erwerbstätig sind. Demzufolge müssen die Kinder doch außerhalb des Elternhauses betreut werden. Wo ist das Problem?

 

Ich selbst, Frau L., war vor 50 Jahren eine echte Rabenmutter. Meine vier Kinder, geboren zwischen 1966 und 1972, wurden während meiner Unterrichtstätigkeit von einem Kindermädchen im Elternhaus selbst betreut. Kitas gab es damals noch nicht. Nur dass mich damals Vollzeitmütter auf der Straße geschnitten haben, meine ledigen Kolleginnen die Nase rümpften, die männlichen Kollegen ihre Witze machten – kurz ich bekam das Missfallen der „anständigen“ Gesellschaft deutlich zu spüren.

 

In den Achtzigern wendete sich das Blatt. Man sprach immer weniger von Schlüsselkindern und Rabenmüttern, denn Müttererwerbstätigkeit wurde mehr und mehr hoffähig. Ja man bekam sogar öffentliche Anerkennung für Organisationstalent und berufliches Engagement – heute heißt das „Vereinbarkeit“.

 

Daher stößt mir schmerzlich auf, dass Frauen noch heute mit dem Begriff „Rabenmutter“ kokettieren, obwohl heute umgekehrt jene Mütter die Angeschmierten sind, die sich entschließen, zugunsten ihrer Babys auf Erwerbstätigkeit zu verzichten. „Und, was tust du so den ganzen Tag?“ Ja, sie müssen sich sogar dafür rechtfertigen, dass sie für einige Jahre dem „heiligen Arbeitsmarkt „den Rücken kehren. Dafür werden sie mitleidig belächelt und für ziemlich einfältig gehalten. Sie profitieren weder von den staatlichen Krippenmilliarden, noch vom staatlichen Elterngeld ( Differenz zu erwerbstätigen Müttern bis zu 18 000 €/Jahr ). Sogar die läppischen 150 Euro Betreuungsgeld wurden ihnen gestrichen. Sprich: Wer sein Wunschkind in den eigenen Armen wiegen will bekommt die harte Faust staatlicher Benachteiligung / Bestrafung zu spüren.

 

Aus leidvoller Erfahrung, Frau L., wehre ich mich vehement gegen den Missbrauch des Begriffs RABENMUTTER. Heute werden Vollzeitmütter als „Glucken“, als „Heimchen am Herd“, als Schnaps trinkende Looserinnen degradiert.

 

Meine zehn Enkelkinder konnten in den ersten Kinderjahren die 24 -Stunden-Präsenz ihrer Mütter / Väter genießen. Aber der staatliche Subventionssegen ging den jungen Familien verloren. Nein, sie sind nicht verhungert. Schließlich gibt´s ja auch noch Großeltern, die ihnen unter die Arme greifen, wenn es klemmt. Die Elternschaft ist heute gespalten in Arbeitsmarkt kompatible und Arbeitsmarkt resistente  Eltern. Die einen werden mit Subventionen belohnt, die anderen mit deren Entzug bestraft.

 

Fazit: Nur noch begüterte Eltern können sich heute den Luxus erlauben, ihre Kinder zuhause in eigener Regie zu betreuen und zu bilden. Allen anderen sind die Hände gebunden. Mütter müssen sich seit der Adenauer´schen Rentenreform von 1957  ihre Altersversorgung ausschließlich über den Erwerb selbst erwirtschaften. Kindererziehung, früher hoch geschätzt und von der Nachkommenschaft honoriert,  bringt heute nur minimale Punkte. Am besten kommen nach unserem Sozialgesetz jene Mitbürger davon, die sich Kinderkosten überhaupt ersparten. Sie können über unser Umlagesystem im Alter darauf setzen, nach einer lückenlosen beruflichen Karriere von Kindern fremder Eltern üppig alimentiert zu werden. Für Eltern mehrerer Kinder eine schallende Ohrfeige!

 

Sehr geehrte Frau L., vielleicht gehen Sie künftig nachdenklicher mit dem Begriff Rabenmutter um. Vielmehr wünschte ich mir, dass die PF-Redaktion sich des Themas VERTEILUNGSGERECHTIGKEIT annähme. Es kann nicht sein, dass Familien mit geringem Einkommen mehr belastet werden als besser gestellte Familien, bzw. als kinderlose Paare. Die Umverteilung von unten nach oben läuft dem verfassungsmäßigen Gleichbehandlungsgebot  ( § 6 GG ) extrem zuwider.

 

Damit grüße ich Sie von Großmutter zu Mutter herzlich                                                 Bärbel Fischer, seit Jahrzehnten mit PF verbunden, für die

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

Schulsozialarbeiter, wo seid ihr?

Der Schrei nach Hilfe bei einer zunehmenden Zahl von auffälligen Schülern hallt durch das ganze Land. Wie kommt es, dass kaum eine Schule die sozialen Probleme noch allein bewältigt, welche die Wissensvermittlung als ureigenste Aufgabe von Schulen mehr und mehr blockieren? Hat diese Situation vielleicht doch mit der familiären Abwesenheit von Eltern zu tun?

 

Finanzielle Nachteile und gesellschaftlichen Ansehensverlust  erleiden alle Familien, die sich nicht der staatlichen Doktrin unterwerfen, indem sie z.B. länger als ein Jahr beruflich pausieren, damit ihre jüngst geborenen Kinder nicht in Ghettos vorzeitig die Bindung an ihre Eltern und damit das Vertrauen in eine stabile Familie verlieren. Doch dafür haben weder Frau Nahles noch Frau Schwesig Verständnis, weil erwerbslose Mütter in ihren Augen unbrauchbare Mütter sind. Die Folgen für die fremdbetreuten Kinder sind Unsicherheit, mangelndes Selbstvertrauen, Suchtverhalten, Zukunfts-und Bindungsangst bis hin zur Depression. In summa nicht die besten Voraussetzungen für eine steile Karriere. Ich kenne solche Tragödien aus meiner langjährigen Tätigkeit an einer Schule für Erziehungshilfe nur zu gut. Die Folge ist, dass heute fast jede Schule hektisch nach einem Schulsozialarbeiter schreit, weil der Spagat „Unterricht + Konfliktlösung“ für die Lehrerschaft kaum, und nur unter Verlust an Wissensvermittlung zu bewältigen ist. Engagierte Lehrer ( heute sollen sie sich nur noch „Lernbegleiter“ nennen, sich also nicht als  Wissensvermittler verstehen) sind größtenteils am Ende ihrer Kräfte.

 

Hat man sich seitens der Landesregierungen schon einmal gefragt, woher der immense Bedarf an erzieherischen Reparaturmaßnahmen kommt? Die jahrelange Abwesenheit von Eltern in entscheidenden Entwicklungsphasen und das Aufbegehren, bzw. die Leistungsverweigerung ihrer Kinder sehe ich in einem unmittelbaren Zusammenhang. Müssen nun Therapeuten für viel Geld ersetzen, was Eltern in eigener Regie hätten zu gegebener Zeit  1:1 leisten können, hätte man ihnen dafür Zeit, Gelegenheit und Auskommen gesichert? Wann endlich begreift die Politik, dass es auf stabil gebundene junge Menschen ankommt, soll der „Standort Deutschland“ erhalten bleiben.

Die Natur verlangt ihr Recht. Jungtiere, die man von ihrer Mutter trennt, reagieren genauso gekränkt wie die menschliche Spezies. Lernt unsere Politik daraus? Mitnichten! Der Tanz um das Goldene Kalb, der die Kräfte von Vätern und Müttern zum Schaden ihrer Kinder völlig absorbiert, fordert seinen zerstörerischen Preis.

 

Aller Widerstand seitens der Familienverbände verhallt im neoliberalen Dogma der wirtschaftlichen Prosperität. Immerhin dokumentiert das Internet unseren Widerstand. Die betroffenen Familien können sich davon allerdings nichts kaufen.

 

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Frühkindliche Sexualisierung im Interesse der AWO

Herr Dennis Riehle, Sprecher der Humanistischen Alternative Bodensee, HAWO, kritisiert als bekennender Homosexueller die naive Befürwortung frühkindlicher Sexualisierung in Kindergarten und Schule durch die ArbeiterWohlfahrt AWO. Schwer wiegende Risiken für die kindliche Persönlichkeitsentwicklung wurden auf dem Symposium ganz im Sinne des Gender-Mainstream komplett ignoriert. 

Die Frage unserer Elterninitiative konzentriert sich auf die verfassungswidrige Ausschaltung des Elternwillens und der elterlichen Verantwortung für ihre Kinder, nach denen sie ihre Kinder vor körperlichem und psychischem Schaden zu bewahren haben.

Weiterhin stellt sich uns als Elterninitiative die Frage: Mit welch radikalen Mitteln werden Hilfsorganisationen heute getrieben, den staatlichen Auftrag zur Genderisierung mit Zugriff auf nicht volljährige Menschen durchzusetzen? Fließen etwa Gelder? Verlieren sie möglicherweise bei Weigerung ihren Titel als Wohlfahrtseinrichtung? Inwiefern unterscheidet sich dieses Vorgehen noch von totalitären Systemen? Die Antworten werden dürftig ausfallen.

Lesen Sie:

 

„Alle, die sich Perlenarmbänder machen möchten…“

 

Sexuelle Vielfalt soll heute möglichst früh ansetzen. Das zeigte nicht zuletzt der Bildungsplan des Landes Baden-Württemberg, der in der Schule bereits die Bandbreite aller nur denkbaren Konstellationen des geschlechtlichen Zusammenlebens als gleichwertig vermitteln will. Kinder sollen am besten bereits im Kindergarten die ersten Erfahrungen sammeln, um sich in der Welt des alles Machbaren zu orientieren. Sie dürfen sich ausprobieren, um die verschiedensten sexuellen Orientierungen und Neigungen kennenzulernen. Was noch vor einiger Zeit in der Pubertät stattfand, soll heute offenbar schon im Vorschulalter abgeschlossen sein. Der Eindruck trügt nicht, wenn man vermutet, dass es dabei gewünscht ist, nicht mehr „normal“ zu sein – eben gerade nicht die natürliche Form des Miteinander aus männlichem und weiblichem Geschlecht zu entdecken, sondern viel eher durch das „Spielen“ mit allen Ausdrucksformen dorthin gedrängt zu werden, wo der Gender Mainstream die Erwachsenen der Zukunft haben möchte – unter „queeren“ Menschen.

 

Ein interessantes Symposium zu diesem Thema veranstaltete der Bundesverband der „Arbeiterwohlfahrt“ (AWO). Unter dem Titel „Vielfalt statt Einfalt – Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Themen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ diskutierten Fachleute über die Fragestellung, wie die Pädagogik der Moderne auf die unterschiedlichen Interessen der Kleinsten eingehen kann. Bezeichnend in der Dokumentation über die Veranstaltung: Offenbar gehen die Experten wie selbstverständlich davon aus, dass Kinder heute bereits wissen, ob sie homo-, bi-, transsexuell sind – oder, was in der gesamten Niederschrift allerdings nur bescheiden dargestellt wird, möglicherweise sich doch erlauben, den traditionell heterosexuellen Weg einzuschlagen. Erzieher und Lehrer sollen Rücksicht auf die Gefühle und die Befindlichkeiten von Jugendlichen mit ihren verschiedenen sexuellen Orientierungen und Neigungen, mit ihrem Geschlecht und ihrer Identität nehmen. Dass sie erst einmal bei dieser sensiblen Suche nach der eigenen sexuellen Persönlichkeit unterstützt werden müssten, darauf kommt niemand. Scheinbar mit dem Tag der Geburt ist für die AWO festgelegt, ob ein Kind schwul sein wird oder sich möglicherweise als Transvestit outen möchte.

 

Wichtiger als die Hilfe bei der Selbstfindung ist die Stärkung gegen die Anfeindungen der Umwelt, glaubt das Symposium. Denn immerhin seien „queere“ Jugendliche deutlich häufiger von Gewalt, Ausgrenzung und seelischen Problemen bedroht. Über die Ursache schweigt man sich dabei aus – Schuld ist immer die Außenwelt. Dass gerade der Zwang zur frühzeitigen Sexualisierung den größten Schaden anrichtet, verschweigen die Fachpersonen. Wer „alles“ sein kann, verirrt sich. Nicht das Mobbing wegen des Andersseins, sondern das beklemmende Gefühl, mit sich und der Unklarheit über das eigene „Ich“ überfordert zu sein, ist Ausschlag gebendes Kriterium für psychische Krisen. Und daran trägt vor allem der Drang zur „Geschlechtervielfalt“ seine Verantwortung. Denn er ist eben keine Freiheit, sondern schränkt die Rechte der Kinder auf eine unabhängige Entwicklung massiv ein. Ja, Jugendliche sollen selbst entscheiden können, wen sie lieben. Aber dann lassen wir sie bitte auch frei darüber befinden und beeinflussen sie nicht durch genderisierte Vorlieben nach Offenheit und Grenzenlosigkeit in alle Richtungen. Kinder haben ein gutes Gespür dafür, wann sie sich versuchen möchten. Auch bisher funktionierte das problemlos – ohne Sexualkunde im Kindergarten und geschlechterneutrale Lehrmaterialien. Niemand wurde durch Mann und Frau in der Textaufgabe verstört. Und es war kein Weltuntergang, wenn ein Kind auch mit 10 Jahren noch nicht wusste, wen es liebt. Wer meint, Vorgaben über den Weg machen zu müssen, den Jugendliche vollkommen selbstständig einschlagen, nimmt den Heranwachsenden ihre wohlverdiente Kindheit. Und dass sich heute ganze Symposien darum bemühen, „sexuelle Vielfalt“ unter Jugendlichen zu lenken, ist abstoßend.

 

Besonders amüsant, aber gleichsam erschreckend sind in diesem Zusammenhang auch die Handlungsempfehlungen der AWO an die Lehrkräfte: Nicht nur, dass sie ihr gesamtes Tun auf eine sexualisierte Pädagogik ausrichten sollen und damit nur noch wenig Spielraum für die eigentlichen Inhalte bleibt, die Kindergarten und Schule vermitteln sollten. Erzieher dürften bei der Vielzahl an Anweisungen aus dem Nachdenken gar nicht mehr herauskommen, um nicht in ein „Fettnäpfchen“ zu treten. Denn auch die Sprache muss stimmen. Wer zu einer Gruppenarbeit aufruft, solle nicht mehr nach Mädchen und Jungen einteilen, sondern viel eher sagen: „Alle, die Perlenarmbänder machen wollen, kommen bitte zu mir!“. Und nach den Unisex-Toiletten dürfte es bald auch Umkleidekabinen für alle geben. Denn es wird empfohlen, nicht mehr nach Jungs und Mädchen zu unterscheiden, sondern: „Alle, die die Jungsumkleide nutzen wollen, gehen bitte dort nach rechts!“. Doch was sagen eigentlich die Jungs, die vielleicht ungestört unter sich sein möchten? Selbstbestimmungsrechte kollidieren dort, wo sie jene des Anderen einschränken. Daran denkt bei der AWO wohl keiner. Und überhaupt: Was wäre, würde man hier andersherum formulieren? Darf dann künftig jeder in die Mädchenumkleide, der sie nutzen will? Dass daraufhin unter manchen Eltern berechtigterweise der Teufel los wäre, scheint egal. Hauptsache, die Geschlechtervielfalt wurde eingehalten. Der Ratschlag der Experten heißt: „Nutzen Sie inklusive Formulierungen“.

 

Die Abschaffung des „Normalen“ mögen Viele als Errungenschaft ansehen. Wir reißen damit aber den Leuchtturm ein, der in einer ohnehin komplexen Welt eine Richtschnur dessen war, was gerade für diejenigen auf der Suche überlebenswichtig ist: Orientierung. Wer eine Reise plant, beginnt auch selten Jahre zuvor mit dem Kofferpacken. Welch Bevormundung und Überbehütung ist es, wenn wir den Jüngsten schon „Angebote“ zur sexuellen Identitätsfindung machen, aus denen sie wählen können! Wie wenig Vertrauen haben wir in sie, wenn wir nicht einmal darauf warten können, welche Erfahrungen und Entdeckungen, welche Erlebnisse und Eindrücke sie in der Pubertät sammeln und gewinnen! Es ist allein unsere Ungeduld, die uns antreibt, unsere Selbstsucht nach Verwirklichung, die wir nun durch das Bedrängen unserer Kinder zu kompensieren versuchen. Wüssten die Kleinsten, welch Gedanken wir uns um sie, ihre sexuelle Identität, Neigung und Vorlieben machen würden, hielten uns sicher einige von ihnen für völlig verqueert…

Dennis Riehle, Martin-Schleyer-Str. 27, 78465 Konstanz

Webpräsenz:                                                                                                   www.Dennis-Riehle.de

 

 

 

Verfassungstreu?

Auch wer kein Freund der AfD ist bemerkt dieser Tage, dass gerade diejenigen Parteien die Verfassungstreue der AfD bezweifeln, die selbst seit Jahrzehnten die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts standhaft ignorieren. Mit der Verfassungstreue der Altparteien ist es also auch nicht weit her! Verlangten die Richter, dass Eltern wegen ihrer Kinder gegenüber kinderlosen Bürgern finanziell nicht benachteiligt werden dürfen, so schlugen CDU / CSU, SPD, GRÜNE und LINKE diese juristische Aufforderung bedenkenlos in den Wind.

Jetzt aber, wo drei Landtagswahlen bevorstehen und die Wähler aus lauter Frust über die vielen Versäumnisse der letzten 20 Jahre mit der AfD sympathisieren, steht den Regierungs-, wie den Oppositionsparteien das Wasser bis zum Hals. Die AfD packt exakt diejenigen Themen in ihr Wahlprogramm, die die CDU durch ihren Linksschwenk  in den letzten Jahren „aussortiert“, bzw. linksgrün ersetzt hat.  Und weil es mit ihren dürftigen Argumenten nicht mehr klappt, soll nach dem Willen der SPD-Spitze nun der Verfassungsschutz her. Ein durchsichtiges Manöver!

Wir fragen Sie, Herr Gabriel:

  • Wie lange war Ihnen egal, was mit Familien passiert, wenn sie vom Wirtschaftswachstum keinen Cent abbekommen?
  • Wie lange wollen Sie noch zusehen, dass Kinder- und Familienarmut rasant zunimmt? Ist das im Sinne unserer Verfassung?
  • Wie lange tolerieren Sie noch die ungerechtfertigten Verbrauchssteuern für Familien?
  • Wie lange noch sollen Eltern mit familienblinden Abgaben zu den Sozialversicherungen stranguliert werden?
  • Schämt sich unsere Regierung nicht, das Kindergeld um 2 Euro zu erhöhen, die eigenen Diäten aber um rund 400.-?
  • Wie lange strafen Sie mit dem Entzug des Betreuungsgelds noch Eltern ab, weil sie ihre Babys verfassungsgemäß nach Art. 6 GG selbst betreuen wollen?
  • Wie lange wollen Sie noch einer Umverteilung von unten nach oben zuschauen?
  • Wie lange wollen Sie Familien noch unter das Diktat der Wirtschaft stellen?

Die im 5. Familienbericht beklagte „strukturelle Rücksichtslosigkeit“  unseres Sozialgesetzes gegenüber Familien scheint der Politik völlig gleichgültig zu sein. Die Bevölkerung ist abgrundtief enttäuscht von einer SPD, die sich einst als Patronin der Schwachen verstand. Bei solch miesen Umfragewerten  wäre es doch klug, der AfD den Wind aus den Segeln zu nehmen indem man die Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit korrigiert! Freilich ist es leichter, mit Mediengetöse auf die AfD zu hauen. Aber auch das wird den Altparteien nicht aufhelfen.

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Kinderschrei – Anschreiben an alle kandidierenden Parteien für den neuen Stuttgarts Landtag

Die jüngst gegründete Bürgerinitiative „Kinderschrei“ ersucht die Bürger aus Baden-Württemberg, sich über Anschreiben an Abgeordnete aller Parteien im Landtag gegen die Frühsexualisierung unserer Klein-und Schulkinder zur Wehr zu setzen und den „Aktionsplan für gleiche Rechte“ abzulehnen.

www.kinderschrei.com

Im Folgenden lesen Sie das  postalische Anschreiben der Elterninitiative an Abgeordnete der CDU, SPD, Grüne, Linke, FDP, ÖDP, AfD:

Den 2. Januar 2016

Sehr geehrter Herr N.N., sehr geehrte Frau N. N.!

Die Landtagswahl 2016 in BW steht bevor. Damit wir von der o.g. Elterninitiative wählen können, bitten wir die Abgeordneten aller Parteien, einschließlich der ÖDP und AfD um eine Erklärung, wie sie zum beabsichtigten „Aktionsplan für gleiche Rechte“ stehen. Soweit wir informiert sind, soll sich die ganze Gesellschaft vom Kleinkind bis zum Greis nach Maßgaben der Gender-Ideologie umstellen, um gleiche Rechte für so genannte „LSBTTIQ – Diskriminierte“ zu schaffen. Unseres Wissens sind Menschen mit alternativer sexueller Ausrichtung jedoch seit 2006 durch § 1 AGG geschützt im Gegensatz allerdings zu Eltern, die wegen ihrer Kinder noch immer rücksichtslos benachteiligt werden.

Den Aktionsplan halten wir solange für eine Farce, wie von der Landespolitik gleiche Rechte für Eltern mit Kindern gegenüber Mitbürgern ohne Kinder ostentativ ignoriert werden. Mit großem Aufwand und viel Geld fördert unsere Landesregierung LSBTTIQ-Gleichstellung, keinen Cent aber hat sie übrig, die Diskriminierung  von Familien zu beenden. Nicht nur, wenn überhaupt, werden sexuell Alternative, sondern nicht minder Eltern mit mehr als zwei Kindern täglich diskriminiert wegen ihrer „Familien-Identität“ und müssen sich Tag für Tag anhören, sie seien Sozialschmarotzer, Karnickel, asozial und Schlimmeres. Sie bekommen so gut wie keine bezahlbare Wohnung, werden überall abgewiesen, von der finanziellen Ausbeutung der Familien über familienblinde Verbrauchssteuern und ungerechtfertigte Abgaben zu den Sozialversicherungen einmal ganz zu schweigen. Hat sich Herr Kretschmann oder die Frau Sozialministerin je einmal stark gemacht gegen die tägliche Diskriminierung von Eltern? Haben sie sich etwa bemüht, den Schutz des AGG     ( Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ) auch auf Eltern mit mehreren Kindern als bedrohter Minderheit ( Deutschland ist Weltmeister im Kinderschwund! ) zu erweitern? Nein! Die Diskriminierung von Eltern ist in Stuttgart offenbar Nebensache, keiner Rede und keines Aktionsplans wert. Wo bleibt denn die Solidarität ( z. B. 1 Million € ) als Investition in den Nachwuchs der Gesellschaft anstatt in nachwuchslose Minderheiten ( Stichwort Rentensicherheit )?

Wie steht es um das verfassungsgemäße Elternrecht? Hier sind wir bei der Frage nach dem rot-grünen Bildungsplan, der unter Aufgabe eines begrenzten Zeitfensters die Sexualerziehung in den Lehrplänen fächerübergreifend über alle Schuljahre hinweg permanent durchsetzen will. ( So, als ob alle Lehrer sich erdreisten dürften, fachfremd Physik, Mathematik, Sprachen oder Religion zu unterrichten! ) Diese Absicht entzieht den Eltern bewusst die Kontrolle darüber, ob die Intimsphäre ihrer Kinder gewahrt bleibt. Hier handelt es sich u. E. um einen groben Missbrauch des staatlichen Bildungsauftrags.

Zum anderen steht zu befürchten, dass auch andere Minderheiten oder Interessenlobbys einen Zugriff auf Bildungspläne bekommen, weil mit LSBTTIQ bereits ein Präzedenzfall geschaffen wurde. Mit gleichem Recht könnten z. B. muslimische Gruppen einfordern, Sexualerziehung ganz aus den Lehrplänen zu streichen.

Sehr geehrter Herr N. N.!

  • Wie steht Ihre Partei zum bestehenden Aktionsplan „Für Akzeptanz und gleiche Rechte“? Soll dieser zurückgenommen, weitergeführt oder weiter ausgebaut werden?
  • Wie steht Ihre Partei dazu, die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ in den Sexualkundeunterricht der Schulen aufzunehmen?
  • Wie steht Ihre Partei zum Zugang von schulfremden Referenten zum Schulunterricht (Verbraucherschutz, Wirtschaft, Gewerkschaften, LSBTTIQ u.a.)?
  • Wie steht Ihre Partei zum verfassungsmäßigen Recht der Eltern auf Information und Mitsprache bei der Sexualerziehung?
  • Wie steht ihre Partei zur Beibehaltung eines begrenzten Zeitfensters für den Sexualkundeunterricht innerhalb der Jahrespläne?

Gerne sind wir bereit, Ihre Partei zu wählen, wenn wir eine entsprechende Auskunft von Ihnen bekommen. Ich selbst als Sprecherin der Initiative war fast 45 Jahre als Lehrerin im Dienst des Landes Baden-Württemberg tätig. Aus pädagogischer Sicht halte ich die Vorhaben der Landesregierung für überaus problematisch und schädlich für unsere Schulkinder, deren Eltern und die gesamte Gesellschaft.

Daher bitten wir Sie, uns den Standpunkt Ihrer Partei zu erläutern, damit wir einschätzen können, welchen Wert Ihre Partei  dem Schutz von Kindern, Schülern, Eltern und Familien vor staatlichen Übergriffen beimisst.

Mit freundlichem Gruß im Auftrag der Elterninitiative

Bärbel Fischer

 

Antwort von Dr. Hans-Ulrich Rücke, FDP

 

  • Wie steht Ihre Partei zum bestehenden Aktionsplan „Für Akzeptanz und gleiche Rechte“? Soll dieser zurückgenommen, weitergeführt oder weiter ausgebaut werden?Zunächst sollte zu Beginn der Hinweis stehen, dass der Aktionsplan zwar in Sitzungen mit dem LSBTTIQ-Netzwerk und allen Fraktionen erarbeitet, bei der Verabschiedung aber das Parlament nicht einbezogen wurde. Dies ist sehr bedauerlich, denn damit wurde die Chance vergeben, den Aktionsplan auf eine breite demokratische Grundlage zu stellen und alle Seiten einzube-ziehen. Wir werden die weitere Ausführung des Aktionsplans inhaltlich begleiten. Unsere Grundsätze sind dabei der Einsatz für eine offene und tolerante Gesellschaft mit der Würde des Menschen als Mittelpunkt.

 

  • Wie steht Ihre Partei dazu, die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ in den Sexualkundeunterricht der Schulen aufzunehmen?

 

  • Wie steht Ihre Partei zum Zugang von schulfremden Referenten zum Schulunterricht (Verbraucherschutz, Wirtschaft, Gewerkschaften, LSBTTIQ u.a.)?

 

  • Wie steht Ihre Partei zum verfassungsmäßigen Recht der Eltern auf Information und Mitsprache bei der Sexualerziehung?

 

  • Wie steht ihre Partei zur Beibehaltung eines begrenzten Zeitfensters für den Sexualkundeunterricht innerhalb eines Jahresplans?Wir Freien Demokraten sind von jeher dafür eingetreten, dass niemand aufgrund von Religion, Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht oder sexueller Orientierung diskriminiert wird. Es ist nach unserer Auffassung elementare Aufgabe unseres liberalen Rechtsstaats, gegen jede Form der Diskriminierung vorzugehen. Entsprechend ist es auch Auftrag von Schule, junge Menschen zu einer toleranten und respektvollen Haltung gegenüber Unterschiedlichkeit bei Menschen in einer offenen und vielfältigen Bürgergesellschaft zu befähigen. Damit dies gelingt, ist ein grundlegender gesellschaftlicher Konsens über die Werte Toleranz und Respekt und die in ihrem Zusammenhang zu vermittelnden Unterrichtsinhalte entscheidende Voraussetzung. Dies gilt in besonderer Weise für den Themenkomplex „Sexualität, Beziehung, Familie bzw. Lebensgemeinschaft“, denn dieser Themenkomplex betrifft nicht nur wie kein zweiter die Privatsphäre, sondern die ebenfalls grundgesetzlich geschützten Bereich der Familie. Aus diesem Grund haben wir es für einen schweren Fehler gehalten, dass die grün-rote Landesre-gierung durch ihre unsensible Behandlung des Themenkomplexes im Rahmen der Erarbeitung der zukünftigen Bildungspläne der Toleranz einen Bärendienst erwiesen hat. Mehr noch, indem sie die Debatte für ihre Zwecke zu instrumentalisieren versuchte und durch Schwarzweiß-malerei weiter Öl ins Feuer goss, hat sie sich Grün-Rot das traurige historische Verdienst erworben, dass ein Bildungsplan in seiner Entstehungsphase zu zwei unversöhnlichen Lagern in der Bevölkerung und schließlich sogar zu eskalierenden Auseinandersetzungen führte. Viel zu spät erklärten Ministerpräsident und Kultusminister, wie von uns gefordert zum Toleranzbegriff des Grundgesetzes zurückkehren und die Verhinderung jeder Art von Diskriminierung, ob wegen Religion, Geschlecht, Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung oder aus anderen Gründen, wieder zum selbstverständlichen Ziel von Schule und Unterricht machen zu wollen.
    Seitens der FDP halten wir die primäre Verortung des Themenkomplexes „Sexualität“ im Fach Biologie der Klassenstufe 7/8, wie es in den aktuell gültigen Bildungsplänen ebenso wie in den Entwürfen für die zukünftigen Bildungspläne vorgesehen ist, für angemessen; der für die Unterrichtseinheit bisher angesetzte zeitliche Rahmen wurde nach unserer Kenntnis von den zuständigen Fachvertretern nicht in Frage gestellt, so dass wir für seine Beibehaltung plädieren. Ein Bildungsplan sollte den Anspruch erheben, jeden jungen Menschen zu Mündigkeit, kritischem Denken und eigenverantwortlichem Handeln zu befähigen. Dies ist nach unserer Auffassung die unabdingbare Voraussetzung für gelebte Toleranz. Damit die Schülerinnen und Schüler Sexualität und sexuelle Orientierung in ihrer persönlichen wie sozialen Dimension erfassen und eine tolerante Haltung ausprägen können, bedarf es einer gewissen Reife der Schülerinnen und Schüler einerseits und fundierter Kenntnisse und Kompetenzen seitens der für den betreffenden Unterricht verantwortlichen Fachlehrkräfte sowie eines grundlegenden Verständnisses für die Sensibilität der Thematik bei allen übrigen Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern andererseits.
    Da das Grundgesetz die Aufgabe der Erziehung an erster Stelle den Eltern zuweist, besitzen sie ein Informations- und Mitspracherecht hinsichtlich der Geschlechtserziehung ihrer Kinder imUnterricht – eine Regelung, die aus unserer Sicht vor allem zwecks Abstimmung zwischen Elternhaus und Schule unbedingt beizubehalten ist. Die entsprechende Informationspflicht der Schule ist gemäß den geltenden Richtlinien des Kultusministeriums zur Familien- und Geschlechtererziehung in der Schule „rechtzeitig und umfassend“ zu erfüllen und schließt somit nach unserem Verständnis auch die Ankündigung der geplanten externen Sachverständigen ein. Grundsätzlich wollen wir den Lehrkräften keine Vorschriften hinsichtlich des Einsatzes von externen Sachverständigen im Unterricht machen, sondern vertrauen darauf, dass diese ihre Entscheidungen auf fachlicher Grundlage sorgfältig abwägen. Eine konsequente Anwendung des „Beutelsbacher Konsens“ für den Gemeinschaftskundeunterricht mit einem „Überwältigungsverbot“, wonach die Lehrkraft die Schüler nicht mit seiner Meinung überwältigen darf, und einem „Kontroversitätsgebot“, wonach die Lehrkraft in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierte Themen auch im Unterricht kontrovers darstellen muss, halten wir für das wirksamste Mittel gegen Indoktrination.
    Damit die zukünftigen Bildungspläne wieder zweifelsfrei vom Toleranzbegriff des Grundgesetzes und somit von einem gesellschaftlichen Konsens getragen werden können, wollen wir die von der grün-roten Landesregierung neu eingeführten Leitperspektiven streichen. Ihre Auswahl erscheint mehr oder weniger willkürlich, sie machen den Bildungsplan unnötig kompliziert und haben erheblichen Anteil daran, dass der Bildungsplan wie oben beschrieben in den Verdacht der einseitigen ideologischen Vereinnahmung geriet. Stattdessen wollen wir die konkreten Inhalte der Leitperspektiven bei den jeweiligen Kapiteln im Bildungsplan verankern.

 

Das vollständige Wahlprogramm finden Sie unter folgendem Link: https://www.fdp-bw.de/docs/FDPBW_LW_Programm_2016_druckversion.pdf

 

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                       Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL

 

 

„Herr Doktor, helfen Sie mir zu sterben!“

Gegenwärtig diskutiert man, ob und welchen Lebenswert ein todkranker Mensch noch besitzt.  Ein Großteil unserer Gesellschaft sympathisiert bereits mit dem Gedanken an ein vorzeitiges Lebensende, falls die körperlichen und geistigen Kräfte schwinden. Ist es nicht vernünftiger, seinem Leben ein vorzeitiges Ende zu setzen, als unter Schmerzen noch wochenlang der Familie und der Krankenkasse auf der Tasche zu liegen? Wir wollen doch unserer Familie und der Gesellschaft nicht zur Last fallen!

Was ist geschehen, dass wir etwa seit der Jahrtausendwende die persönliche Selbstbestimmung zum einzigen Kriterium über Leben und Tod erheben? Was ist geschehen, dass wir persönliche Souveränität im Vollbesitz unserer Vernunft mit WÜRDE verwechseln?

  • Wo beginnt und wo endet persönliche Autonomie?
  • Gibt es die absolute, von Mitmenschen völlig unabhängige Souveränität überhaupt, oder ist diese Vorstellung reine Illusion?
  • Waren wir nicht bereits ein Leben lang auf die Begleitung und Unterstützung unserer Mitmenschen angewiesen? Warum sollte das auf der letzten Wegstrecke nicht mehr gelten?
  • Besitzt ein Baby, das vollkommen auf Hilfe und Versorgung seiner Eltern angewiesen ist, keine Würde, keinen Wert?
  • Welche Würde besitzt ein behinderter Mensch, der total auf die Hilfe seiner Mitmenschen angewiesen ist?
  • Verliert ein alter Mensch nach seiner Lebensleistung Würde und Wert, wenn seine körperlichen und geistigen Kräfte nachlassen?

Wie kommt es, dass Euthanasie plötzlich diskutabel geworden ist, dass wir neuerdings wieder zwischen „wertem und unwertem Leben“ unterscheiden? Hat etwa die demographische Entwicklung damit zu tun, weil wir fürchten, auf der letzten Wegstrecke allein gelassen zu werden? Oder geht es eher darum, Kosten zu vermeiden, wenn demnächst die Pflegebedürftigkeit der alten Menschen massiv ansteigt und nicht mehr zu leisten ist? Sorgen wir mit dieser Diskussion  nicht klammheimlich dafür, dass sich die „Ineffektiven“ allmählich selbst aus dem Weg räumen?

Diese Diskussion wird unsere Gesellschaft verändern. 

Im Rückblick: Die Aufweichung des Abtreibungsverbots hatte zur Folge, dass in Deutschland jährlich etwa 100 000 Nachkommen und deren künftige Sippen verschwanden. Heute beklagen wir den „demographischen Wandel“, der in Wahrheit eine demographische Katastrophe ist, und der uns den Titel WELTMEISTER  DES KINDERSCHWUNDS verleiht. Der Wert eines gezeugten Menschen scheint hierzulande gegen Null zu tendieren. Mehrere Eingaben von Parlamentariern im Europaparlament fordern sogar, „Abtreibung als Menschenrecht“ zu deklarieren. Die freiverkäufliche „Pille danach“ tut das Übrige. 

So wenig, wie wir seit Jahren die menschlichen Föten vor Gewalt schützen, so willig werden wir die Gewalt von Greisen gegen sich selbst tolerieren, wenn wir die mediale Diskussion nur lange genug und beharrlich  fortsetzen. Am Ende wird der Tötungsparagraph ebenso aufgeweicht sein wie der Abtreibungsparagraph.

Damit aber hat sich Artikel 1 GG  erledigt. Denn wenn wir nicht mehr willens sind, die Schwächsten in unserer Gesellschaft, ob am Anfang oder am Ende des Lebens, zu schützen und zu stützen, dann haben wir den Anspruch verspielt, ein Rechtsstaat zu sein.

Wir verabscheuen nationalistisches Gedankengut wenn es um Flüchtlinge geht. Erznationalistische Euthanasie aber halten wir paradoxerweise  für akzeptabel.

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT