„Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, sollten in allen gesellschaftlichen Bereichen beseitigt werden“, verlangt der Koalitionsvertrag. Blitzschnell werden nach dem Referendum der Iren bereits heute 23 Rechtsgüter, welche die Ehe von Mann und Frau betreffen, postwendend auch gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zugestanden.
In bewundernswerter Eile folgt der Gesetzgeber den Forderungen jener Lobby, die den „gesellschaftlichen Wandel“ selbst inszeniert.
Bei der Gleichberechtigung von Familien gegenüber Nichtfamilien beeilt sich unsere Regierung dagegen ganz und gar nicht. Sie verharrt vielmehr in Leichenstarre. Bereits 1992, 1998 und 2001 forderte das Bundesverfassungsgericht, dass Familien mit Kindern nicht schlechter gestellt werden dürfen als Bürger ohne Nachwuchs. Trotzdem müssen sich Eltern mit durchschnittlichem Einkommen noch immer gefallen lassen,
- wegen ihrer Kinder weit unter das wirtschaftliche Existenzminimum zu geraten.
- Noch immer zahlen Familien den Löwenanteil an Verbrauchssteuern.
- Noch immer werden Mütter bei der Rückkehr aus der Familienzeit in ihren Beruf extrem benachteiligt.
- Noch immer wird die Leistung der Eltern für ihre Kinder in der Altersversorgung nur minimal berücksichtigt. Was tut der Gesetzgeber? N i c h t s ! Im Gegenteil: die am meisten steuerlich belastete Kohorte in unserer Gesellschaft war und ist bis heute die Familie mit mehr als einem Kind.
Die gegenwärtige Betriebsamkeit zugunsten der Homoehe entlarvt glasklar, welch geringen Stellenwert Gesellschaft, Medien, Parlament und Regierung dem generativen Beitrag heterosexueller Paare in Deutschland beimisst.
Bärbel Fischer