„Kinderrechte“ schmälern Elternrechte und damit das Kindeswohl

“Kinderrechte” ins Grundgesetz! So schön das klingt, sehen wir dabei aber auch 
die erhebliche Gefahr, dass der Staat sich dann veranlasst sieht, unter Verfechtung angeblicher Kinderrechte die Rechte der Eltern immer weiter einzuschränken, was den Kindern letztlich mehr schaden als nutzen würde.
 
Aufgrund unserer Bedenken haben wir ein Video gemacht, um die Problematik anschaulich zu schildern. Und zum Zweiten wollen wir als Verband selbst eine Formulierung der “Kinderrechte” für das Grundgesetz vorschlagen, die den Vorrang der Eltern bei der Vertretung der Rechte ihrer Kinder noch deutlicher zum Ausdruck bringt, als das bereits bisher im Grundgesetz festgelegt ist, um einer noch stärkeren Bevormundung der Eltern durch den Staat entgegenzuwirken. 
 
Hier das Video mit dem Link:
 
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Vorschlag des Verbandes Familienarbeit e.V. für eine gesonderte Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz (GG)

Es ist unbestritten, dass Kinder Grundrechte besitzen. Diese sind festgeschrieben in Art. 1 GG zum Schutz der Menschenrechte, der Kinder selbstverständlich einbezieht. Wesentlich ist aber die Frage, wer die Kinderrechte schützt.

Im bestehenden GG ist das in Art. 6, Abs. 2 klar geregelt: Die Vertretung der Kinderrechte ist vorrangig ein Recht und eine Pflicht der Eltern. Der Staat hat nur dann stellvertretend in Aktion zu treten, wenn Eltern dieser Aufgabe nicht nachkommen wollen oder nicht nachkommen können (Wächteramt des Staates).

In der gesellschaftlichen Diskussion wird zu Recht angeführt, dass die Kinderrechte bisher ungenügend geschützt seien, wobei als Folge die seit Jahrzehnten bestehende und sogar zunehmende Kinderarmut benannt wird. Zur Abhilfe wird eine direkte Erwähnung der Kinderrechte im GG gefordert.

Ein „Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz“ (UNICEF Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsche Liga für das Kind) hat dazu folgenden Text zur Aufnahme ins GG als neuen Art. 2a vorgeschlagen:

Quelle: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Dieser Vorschlag übersieht aber, dass die größte Gefährdung der Kinderrechte und des Kindeswohls heute von der staatlichen Gesetzgebung ausgeht, die auch die wichtigste Ursache für die zunehmende Kinderarmut ist.

Die Frage Kinderrechte und Grundgesetz ist aktuell, da im kürzlich abgeschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD deren besondere Erwähnung im Grundgesetz angestrebt wird.

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Unsere Kritik am Vorschlag des Aktionsbündnisses:

Der Text bringt inhaltlich gegenüber Art. 1 GG (Menschenwürde, Menschenrechte) nichts grundsätzlich Neues, da Kinder bei Art. 1 GG zweifellos mitgemeint sind.

Wir stellen uns die Frage, ob diese Formulierung geeignet ist, die derzeit unbefriedigende Verwirklichung der Kinderrechte in unserer Gesellschaft zu beheben. Es fällt auf, dass die aufgeführten Punkte den Vorrang der Eltern bei der Vertretung der Rechte ihrer Kinder nicht mehr erkennen lassen. Sie richten sich vielmehr an den Staat als gleichberechtigtem Akteur.

Eine Analyse der gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnisse zeigt aber, dass der Staat seit Jahrzehnten das Kindeswohl mittelbar gefährdet, indem er allein schon durch das Rentenrecht die  Eltern enteignet und weitgehend entrechtet hat. Hier liegt die wichtigste Ursache für die bestehende Kinder- und Elternarmut.

Auch das bestehende Elterngeldgesetz und die einseitige Krippenförderung bedeuten mittelbar eine Gefährdung des Kindeswohls, weil beides ausgerechnet die Eltern benachteiligt, die ihre Kinder sebstbetreuuen und für sie die größten Opfer bringen.

Vor diesem Hintergrund sind Zweifel angebracht, ob der Staat als Gefährder des Kindeswohls neben den Eltern als dessen gleichberechtigter Wahrer eingesetzt werden sollte. Er könnte dann z. B. die Krippenbetreuung zum „Kinderrecht“ erklären und die Eltern auch gegen ihren Willen zu zwingen, ihr Kind in eine Krippe zu geben.

Aufgrund bisheriger Erfahrungen besteht durchaus die Gefahr, dass ein gegenüber den Eltern gestärkter Gesetzgeber seine Macht dazu nutzen wird, die Rechte der Eltern noch weiter einzuschränken, so dass immer mehr Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht mehr genügen können und das dann wieder zum Anlass genommen wird, die staatliche Bevormundung der Eltern noch weiter auszubauen.

Unser Alternativvorschlag:

Wir stehen einer direkten Erwähnung der Kinderrechte im GG nicht ablehnend gegenüber, soweit sie der Förderung des Kindeswohls dient. Dazu ist aber eine Formulierung zu finden, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Als Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG schlagen wir als Verband Familienarbeit e.V. folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor (neuer Text fett hervorgehoben):

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(4) (5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) (6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Kurz gefasste Begründung:

Das Recht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern ist das wichtigste Kinderrecht und dient dem Kindeswohl in der Regel am besten. Erst wenn dieses Recht nicht verwirklicht werden kann oder mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist, hat der Staat für einen Ersatz zu sorgen, der diesem Recht in seinen Auswirkungen so weit wie möglich nahe kommt. Der Staat hat aber die Elternrechte zu achten und zu stärken, so dass der Fall des elterlichen Versagens so weit als möglich vermieden wird. Unser Formulierungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:

(Zitat aus einem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)

„Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“

 

Was bedeutet „christlich-sozial“ für die CDU und Angela Merkel?

Die Schwäbische Zeitung ( Kommentar von SL ) bescheinigt am 24. 02. 2018 der Kanzlerin, das „christlich-soziale und liberale Element ihrer Partei“ zu verkörpern. Doch für den Leser wirft diese Behauptung elementare Fragen auf:

EINWURF

Sehr geehrte Frau Redakteurin, Sie sind aber mutig!

In Ihrem Kommentar schreiben Sie, Angela Merkel habe „das christlich-soziale und liberale Element in der CDU verkörpert“. Liberal lasse ich gelten. Aber wo erkennen Sie christliche *) oder gar soziale Elemente? Warum laufen die Wähler der CDU denn scharenweise davon? Eine deutliche Sprache sprechen die völlig vernachlässigte Infrastruktur, unterbezahlte und zu Tausenden fehlende Pflegekräfte in Kliniken und Altenheimen, die steigende Altersarmut und Obdachlosigkeit, ein steigender Bedarf an Tafeln, wachsende Kinder-und Familienarmut, kaum bezahlbare Wohnungen, Personalnot im Handwerk wegen einer verfehlten Akademisierung, Lehrer am Rande ihrer Kräfte wegen Überfrachtung der Schulen mit Inklusion, Migration, Erziehungsaufgaben, anstatt sich der Bildung widmen zu können….

Sie geben zu, dass Frau Merkel die konservativen Wähler übergangen hat. Das stimmt! Doch alle die o.g. Versäumnisse haben nichts, aber auch gar nichts mit konservativ oder liberal zu tun, sondern mit einer groben Missachtung des einst geschworenen Eides, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen. Dabei müsste sie auch das Wohl künftiger Generationen im Auge haben. Denn die 0,6 bis 0, 9 Kinder pro Frau, die heute fehlen, werden künftig keine Beiträge bezahlen mit der Folge, dass die heute geborenen Kinder die Renten-und Migrationslast nicht mehr werden stemmen können. Was hat die christlich-soziale Kanzlerin unternommen, um Familien mehr als zwei Kinder zu ermöglichen, ohne ins Prekariat zu fallen? Nichts! Denn jedes dritte und weitere Kind wäre nötig, um die wachsende deutsche Kinderlosigkeit abzufedern. Dazu wäre allerdings eine Politik nötig, welche die jahrzehntelange Benachteiligung von Familien gemäß Art. 3 GG beendet. Die im vagen Koalitionsvertrag vorgesehene 10.- + 15.- Euro Kindergelderhöhung verringern nur für wenige Wochen den von unserer Regierung „legalisierten“ illegalen Abmangel im Familienbudget.

O ja, Frau Merkel hat sich verdient gemacht: für Europa, für eine rechtswidrige „Rettungspolitik“ auf Kosten deutscher Steuerzahler, für eine EZB-Enteignung deutscher Sparer, für illegale Rüstungsexporte in Krisenregionen, für die Nato und damit für rechtswidrige Bundeswehreinsätze in „rentablen“ Regionen der Welt und für den globalen Welthandel auf Kosten von Entwicklungsländern – nur nicht für das deutsche Volk, dem es heute zu 40% schlechter geht als vor Jahren.

Daher, Frau L., halte ich es für äußerst gewagt, Frau Merkel christlich-soziale Verdienste zu bescheinigen.

*) Eine sterile gleichgeschlechtliche Paarung juristisch gleichzustellen mit der Ehe von Mann und Frau mit der Option auf staatstragenden Nachwuchs, widerspricht deutlich nicht nur dem christlichen, sondern auch dem Anspruch der Staatsbürger. Denn sie alle haben das Recht auf einen auskömmlichen Ruhestand. Doch dieser Gesichtspunkt scheint für AM und die CDU unerheblich zu sein. Damit hat sich das C = christlich restlos erübrigt. Mit der von der  CDU-gebilligten  „Öffnung der Ehe“ werden inzwischen auch die Zweit-und Drittehen von Migranten und deren Kinder sozial, aber illegal vom deutschen Steuerzahler gestützt.

https://www.youtube.com/watch?v=FAwZu63ebg0

Fragen Sie noch nach den Gründen, warum die AfD wächst?

Mit besten Grüßen                                                                                                      Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

Was macht Familien arm?

Das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V. IDAF veröffentlicht in seinem Aufsatz des Monats 2/18 einen Beitrag der Juristin Anne Lenze zum Thema:  „Kinder und Armut – Was macht Familien arm?“

 

http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2018/01/22/artikel/kinder-und-armut-was-macht-familien-arm.html

 

Zitat:

Die Kinderarmut ist seit den 1960er-Jahren stark gestiegen, obwohl Eltern und Gesellschaft immer weniger Kinder zu versorgen haben.

Die Kinderarmut ist gestiegen, obwohl immer mehr Mütter erwerbstätig sind.

Die Kinderarmut ist gestiegen, obwohl die Zahl der Arbeitslosen in den vergangenen Jahren erheblich gesunken ist.

Die Kinderarmut steigt selbst in Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg mit einer besonders guten Beschäftigungslage

 

 

 

Dr. Albert Wunsch: Vielfalt der Verwirrung – Was bedeutet FAMILIE?

Eigentlich ist es die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen und zu fördern. Aber dafür braucht es zunächst einmal konsensfähige Definitionen von Familie, Leistungsgerechtigkeit und Kindeswohl.

“ … Die angemessene Form einer Banane wird durch die EU ebenso genormt wie die Tischhöhe zwischen Mittelmeer und Nordsee. Auch die bundesdeutsche Regelungswut treibt häufig genug absonderliche Blüten. Aber beim Thema Qualitätsanforderungen zur Erziehung in der Familie wird eher „das Schweigen der Lämmer“ in Szene gesetzt.“ …

Die Wochenzeitung TAGESPOST veröffentlicht  einen Beitrag von Dr. Albert Wunsch, Psychologe, Diplom Sozialpädagoge und Erziehungswissenschaftler. Er arbeitet in eigener Praxis als Paar-, Erziehungs-, Lebens- und Konflikt-Berater sowie als Supervisor und Konflikt-Coach (DGSv). Einige seiner Bücher sind Bestseller, zum Beispiel „Die Verwöhnungsfalle“ und „Abschied von der Spaßpädagogik“. Weitere Infos: www.albert-wunsch.de

http://www.die-tagespost.de/feuilleton/Vielfalt-der-Verwirrung;art310,184937

60 Jahre Rentenreform – auf Kosten der FAMILIE!

Der zweite Vorsitzende des Bündnisses RETTET DIE FAMILIE (www.rettet-die-familie.de) Dr. Johannes Resch hielt am 25.  November 2017 anlässlich des 2. Stiftungstags der Hans-Joachim -Maaz-Stiftung  einen Vortrag zur Gefährdung der Familien heute – 60 Jahre nach der für Familien ruinösen  Adenauer´schon Rentenreform.

Zitat:

„….  Aus heutiger Sicht ist deutlich zu machen: Die Familie wird ihre natürliche Vitalität nicht wieder zurückgewinnen können, solange die falsche Weichenstellung von 1957 nicht korrigiert wird. Damit meinen wir nicht, dass wir die Abschaffung unserer Rentenversicherung verlangen. Aber so lange die Alterssicherung, die eigentlich der Lohn der Erziehungsarbeit ist, vergesellschaftet bleibt, ist eine Vergesellschaftung der Kinderkosten zu fordern. Das gilt sowohl für die Sachkosten wie für die Erziehungskosten der Kinder. Die bloße Übernahme der Kindererziehung durch den Staat ist weder menschen- noch verfassungsgerecht.“ …

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/11/60-J.-Rentenreform-Adenauer.pdf

Bildmaterial zum Vortrag

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/12/PPP-Rettet.pdf

 

 

 

 

Grüne Schizophrenie!

Im Brustton der Überzeugung fordern die Grünen ( Sprachrohr Claudia Roth ) bei den Sondierungsgesprächen  das „Menschenrecht auf Familie“ für Flüchtlinge ein. Hört, hört! Flüchtlingsfamilien soll gegönnt sein, was die Grünen den einheimischen  Familien aus feministischer Ideologie seit Jahren verwehren, nämlich, dass Vater, Mutter und Kinder das Recht haben auf Gemeinsamkeit statt täglicher Trennung aus ökonomischen Gründen.

Gibt es einen Unterschied zwischen geographischer und materialistisch-kapitalistischer Familientrennung?

Was passiert, wenn der syrisch-afghanisch-irakische Familiennachzug in Deutschland angekommen ist?  Müssen dann deren Kinder wenige Wochen nach der Geburt ebenso wie deutsche Babys von den Eltern getrennt,  in die staatliche Krippe befördert werden, damit deren Mütter das Wirtschaftswachstum maximieren, oder gönnt man den Migrantenmüttern, anders als den deutschen, mindestens drei wertvolle Jahre biologischer Bindungszeit zur psychischen Stabilisierung ihrer Kinder?  Möglich wäre es.

„Famiiennachzug“ – das klingt christlich-human. Alle sind uns willkommen! Entweder wird hinter dieser menschenfreundlichen Maske der Plan versteckt, auch Migrantenkinder zugunsten des ökonomischen Wachstums von den Eltern zu trennen. Oder sollten ausgerechnet den Migranten grundgesetzliche Rechte eingeräumt werden, die Eltern hierzulande verfassungswidrig verwehrt bleiben?

Irgendwann werden auch die Migranten merken, woher der neoliberale Wind in Deutschland weht. Irgendwann werden sie erkennen, dass Biologie und Humanität den Kürzeren ziehen im Rennen um ökonomische Gewinnmaximierung. Irgendwann werden sie schmerzhaft den Verlust an Freiheit und Selbstbestimmung erkennen, wenn sie sich dem kapitalistischen System ergeben. Irgendwann  werden sie merken, ideologisch bevormundet zu werden,  irgendwann werden sie es bereuen, ihre humanen Werte dem westlichen Mammon widerstandslos geopfert zu haben.

 

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

 

 

 

Mütterrente erweitern! – SOLI in die Beitragskasse überführen!

Im Interview mit Tobias Schmidt spricht sich die FDP Generalsekretärin Nicola Beer gegen die Mütterrente aus mit der Begründung, gegen Altersarmut sei diese keine Hilfe, weil sie auf die Grundsicherung angerechnet würde. Doch dieser Skandal ließe sich ruckzuck beseitigen, indem man die Mütterrente eben zur Grundsicherung hinzufügt. Mütterrenten müssen nicht nur Altersarmut beseitigen, sondern die Leistung der Mütter vor 1992 honorieren. Aber auch dafür gibt es bei der FDP kein Verständnis. Sie plädiert lieber für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ( SOLI ) – ein Vorschlag, der Familien total aus dem Auge verliert.

OFFENER  BRIEF

Schwäbische Zeitung – Nachrichten & Hintergrund 11. 11. 2017, Nachgefragt

 

Bei dem „zentralen Versprechen aller Parteien, den SOLI auf null zu führen“ soll die „Glaubwürdigkeit der Politik insgesamt “ demonstriert werden ( Zitat ). Dabei demonstriert die Politik genau hier ihre Un-glaubwürdigkeit.

Denn ab dem 2. Kind zahlt ein gesetzlich Versicherter bei einem mittleren Jahreseinkommen von 50 000 Euro gar keinen Soli. Da Familien durch Kindererziehung  Solidaritätsarbeit per se leisten, war die Verschonung vom Soli mehr als gerechtfertigt. Will man diesen abschaffen, so werden zwar Gutverdiener ohne Kinder üppig, Familien jedoch um keinen einzigen Cent entlastet, obwohl diese weiterhin solidarisch die Nachwuchsarbeit leisten.

Ein „Schritt in die richtige Richtung“ wäre, den Soli umzulenken in die Beitragskassen, um endlich  den unerträglichen Zustand zu beenden, dass Eltern mehrerer Kinder gleich hohe Beiträge zahlen müssen wie Arbeitnehmer, die keine oder geringe Unterhaltskosten aufzubringen haben. So zahlt das Ehepaar mit sechs Kindern genau wie das Ehepaar ohne Kinder ( Jahresbrutto 50 000.-)  10 263 Euro an jährlichen Sozialabgaben. Seit fast 20 Jahren ignorieren unsere Regierungen die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, dass  Eltern je nach Kinderzahl bei den Beiträgen entlastet werden müssen. Doch dafür scheint auch bei den „Jamaikanern“ der politische Wille zu fehlen.

Hier wäre ein Hebel, um Kinderarmut (=Familienarmut ) zu vermeiden, denn am Ende des Jahres fehlen der Familie mit sechs Kindern bis heute von ihrem gesetzlichen Existenzminimum volle 12 361 Euro, also jeden Monat mehr als tausend Euro.

( Quelle: Horizontaler Vergleich – Familienbund Freiburg )

Bärbel Fischer                                                                                                          FORUM  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Einwände gegen die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen

Prof. Dr. Gregor Kirchhof, LL. M. verdeutlicht für den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Risiken, Kinderrechte gesondert in die Verfassung aufzunehmen (Anhörung am 26. Juni 2013) und betont die besondere Verantwortung der ELTERN  VOR  DEM  STAAT.

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/11/8-PM-Kinderrechte-Prof.-Dr.-Gregor-Kirchhof.pdf

 

Kinderarmut ist Familienarmut

Betr.: Zum Leitartikel Chancengleichheit bringt Gewinn

Schwäbische Zeitung, 24. Oktober 2017

 

Sehr geehrter Herr Redakteur Wolfgang Mulke,

für Ihren heutigen Leitartikel zur steigenden Kinderarmut in Deutschland bin ich Ihnen sehr dankbar. Auch wenn alle paar Monate auf dieses skandalöse Problem seitens der Familien-und Wohlfahrtsverbände hingewiesen wird – tut sich etwas? Nein!

 

Dabei ist es bereits ein Skandal für sich, dass Familien als die Quelle künftiger Prosperität  in unserem Land wie Weihnachtsgänse ausgenommen, und anschließend wieder „gefördert“ werden müssen, um nicht total in Armut zu fallen. Sie werden zu Almosenempfängern degradiert, obwohl sie Wurzelarbeit von höchster Qualität leisten, die der Politik allerdings nur ein Nasenwasser wert ist, und die ökonomisch einfach unter den Tisch fällt.

Wollen Sie wissen, wie sich Kinderarmut verhindern lässt?

Politik und Medien müssten sich nur bei den Familienverbänden schlau machen. Die Antworten liegen auf dem Tisch.

Sie schreiben von dreistelligen familienfördernden Milliardenbeträgen, die falsch verteilt werden. Dass von 200 Mrd. behaupteter Familienförderung nur 55 Mrd. echte Förderung sind, darüber informiert Sie der Deutsche Familienverband und der Familienbund Freiburg:

 

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/781-kinderarmut-laesst-sich-verhindern-mit-der-umsetzung-von-urteilen-des-bundesverfassungsgerichts 

 

http://www.familienbund-freiburg.de/html/content/das_200_milliarden_euro_maerchen.html?stichwortsuche=200-Milliarden-Euro-Märchen%2C200%2CMilliarden%2CMärchen.pdf%2CMilliarde

 

Der Horizontale Vergleich zum frei verfügbaren Einkommen                                                                                                                                                       http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/211-horizontaler-vergleich-2017

zeigt auf, dass familienblinde Sozialabgaben eine Familie mit jedem weiteren Kind weiter in die Armut treiben, weil anders,  als bei der Steuer die Kinderzahl keine Rolle spielt. Eltern mit fünf Kindern zahlen den gleichen Betrag in Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wie ein Single. Damit geraten sie bei einem Jahreseinkommen von 30 000.- bereits beim 2. Kind mit 5 006.- unter ihr Existenzminimum. Bei fünf Kindern ist der Verlust bereits 19 346.-

 

Die Stellschrauben liegen beim Gesetzgeber. Wenn er Familien-und Kinderarmut wirklich verhindern wollte, müsste er unser Sozialgesetz familiengerecht reformieren. Denn ein Sozialgesetz, das Armut bewirkt anstatt sie zu verhindern, gehört in die Tonne! Statt dessen wirft der Gesetzgeber lieber mit Alibi-Almosen um sich. Wäre ihm wirklich daran gelegen, Kinder aus der Armut zu holen, würde er endlich umsetzen was das Bundesverfassungsgericht bereits 2001 der Regierung aufgetragen hat, nämlich Beitragsgerechtigkeit zu gewähren, damit Familien nicht zum Ackergaul derjenigen werden, die sich Unterhaltskosten ersparen.

 

Sehr geehrter Herr Mulke, leider beschränkt sich Ihr Leitartikel auf Fördermaßnahmen für arme Kinder. Die Ursachen von wachsender Familienarmut bleiben aber im Dunkeln. Sollten Sie sich ernsthaft mit dem grandiosen Versagen der deutschen Familien-und Generationenpolitik befassen wollen, so empfehle ich Ihnen das Büchlein  SOZIALSTAATSDÄMMERUNG von dem Sozialrichter i.R. Jürgen Borchert (Riemann-Verlag München) www.elternklagen.de

 

Im Auftrag unserer ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT  grüße ich Sie freundlich

Bärbel Fischer

info@familiengerechtigkeit-rv.de

http://forum-familiengerechtigkeit.de

www.rettet-die-familie.de

 

Kinder sind auch Menschen !!!

Wie uns unser Mitglied Christiane Lambrecht aus Bayern informiert, steht das Thema: „Kinderrechte in die Verfassung“ in zwei Wochen auf der Agenda der CSU. Aus diesem Anlass wollen wir Sie, liebe Nutzer, auf einen Artikel der vierfachen Mutter und Journalistin BIRGIT  KELLE zu diesem Thema aufmerksam machen mit der Bitte, ebenfalls aktiv zu werden und eine Botschaft an die CSU zu senden: https://www.csu-landtag.de/1_kontakt_Nehmen-Sie-Kontakt-auf.html 

Oder: csu@csu-landtag.de

Wir müssen einfach viele sein!

 

Lesen Sie den interessanten Artikel von Birgit Kelle: „Kinder sind auch Menschen“

Kinder sind auch Menschen 0157_03_00_05042017_2_0.PDF

Suchen Sie bitte selbst in der WELT vom Mittwoch, 5. April 2017 nach dem Artikel. Trotz mehrerer vergeblicher Versuche will es mir nicht gelingen, diesen Artikel über einen Link zu übertragen. Sorry!

Bärbel Fischer