Mitmenschen die verfassungswidrigen Gemeinheiten unseres Sozialgesetzes erklären zu wollen, ist selten von Erfolg gekrönt. Einerseits steigt der Normalbürger nicht durch die Winkelzüge und die Komplexität der Verordnungen, andererseits erntet man Kopfschütteln, weil der Zuhörer derlei Schauergeschichten gar nicht hören mag und erst recht nicht glaubt. Denn wir leben doch in einem „Rechtsstaat“! Da kann es Ungerechtigkeit gar nicht geben!
Daher wollen wir zurückgreifen auf den Einspruch von Kapazitäten – hier den Professor für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Augsburg, Gregor Kirchhof.
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