Hat sich die SPD ein Eigentor geschossen?

Mit dem Urteil über das Betreuungsgeld muss auch die Krippenbetreuung auf den Prüfstand. Denn für die so hochgelobte „frühkindliche Bildung“ (?)  ist nicht der Bund zuständig, sondern die Länder.

Der Verband Familienarbeit schreibt dazu:

Pressemeldung

23. 07. 2015

Bundesverfassungsgericht: Bund für U3-Betreuung nicht zuständig

Mit dem aktuellen Urteil des BVerfG ist das Betreuungsgeld schlagartig in der verfassungsbedingten Illegalität gelandet: Ab sofort können Eltern keine Anträge mehr stellen.

Dazu bemerkt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V.:

„Das BVerfG hat das Betreuungsgeld lediglich aus formalen Gründen als verfassungswidrig bezeichnet, weil die Bundesebene dafür nicht zuständig sei. So weit, so gut.

Allerdings hätte das Gericht allen Anlass gehabt, sich mit dem Betreuungsgeldgesetz auch inhaltlich zu befassen, zum Beispiel auf der Grundlage des vom eigenen Hause 1998 gefällten Betreuungsurteils, das bestimmte, dass `dieKinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern` sei.

Angesichts der Entwicklung, die die Familienpolitik seither genommen hat, bleibt nur festzustellen: Folgt man dem Urteil des BVerfG, bewegt sich die Bundesregierung mit ihrer Krippenpolitik auf breiter Front in der Illegalität, denn die von ihr ausgesprochene Garantie für einen Krippenplatz und sogar das Elterngeldgesetz fallen ebenfalls nicht in ihre Kompetenz, sind folglich ebenso verfassungswidrig wie das Betreuungsgeldgesetz.

Familienminsterin Schwesig hat diesen Zusammenhang offenbar nicht verstanden, wenn sie frohlockt, dass das eingesparte Geld jetzt in die Betreuungseinrichtungen gesteckt werde. Dafür ist sie jetzt nicht mehr zuständig.

Zwar rechtfertigt das BVerfG die Bundesgarantie für einen Krippenplatz mit dem Argument, diese liege auch im Interesse des Arbeitsmarkts und der Wirtschaft, was beim Betreuungsgeld nicht der Fall sei. – Allerdings muss für das Betreuungsgeld das Kindeswohl ins Feld geführt werden, für das laut Grungesetz in erster Linie die Eltern zuständig sind. Das bedeutet, das sie frei zu entscheiden haben, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden. Dieses Recht hat Verfassungsrang und damit Vorrang gegenüber vordergründigen Profitinteressen der Wirtschaft. Die Entscheidung, die eigenen Kinder um des Kindeswohls willen selbst zu betreuen und zu erziehen, wurde durch das Betreuungsgeld in der Tendenz gefördert. – Jetzt ist es eine Herausforderung für die Bundesländer, das gescheiterte U3-Konzept der Bundesregierung durch stimmige Lösungen zu ersetzen, die selbst betreuende Eltern nicht mehr benachteiligen und die auch Ungerechtigkeiten des Elterngeldgesetzes gegenüber Mehr-Kind-Eltern und jungen noch in Ausbildung befindlichen Eltern beseitigen.

Im Übrigen ist zu hoffen, dass sich eine Landesregierung zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens findet, das bei der U3-Betreuung die Bedeutung des Kindeswohls zum Thema macht, das im jetzigen Urteil des BVerfG gar keine Erwähnung findet.“

 

Jetzt erst recht!

Die SPD jubelt. Das Bundesverfassungsgericht hat ihrer Klage Recht gegeben. Das Betreuungsgeld sei nicht Sache des Bundes, sondern die Entscheidung der Länder.

Dazu die verlinkte Kolumne von Birgit Kelle, vierfache Mutter, Journalistin und Kämpferin für die Gleichbehandlung von weiblichen Lebensentwürfen.

http://www.theeuropean.de/birgit-kelle/10433-bundesverfassungsgericht-kippt-betreuungsgeld

Wie wird Karlsruhe urteilen?

Am Dienstag, 21. Juli wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil im Normenkontrollantrag der Hansestadt Hamburg zum  Betreuungsgeld und Betreuungsbudget sprechen.

Dazu hat der Deutsche Familienverband, die größte deutsche Vereinigung zur Wahrung von Interessen der Familien, eine Pressemitteilung verfasst, die den gegnerischen Standpunkt vertritt und das Betreuungsgeld als überaus wichtige Maßnahme im Sinne echter Wahlfreiheit für Eltern befürwortet.

http://deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/481-betreuungsgeld-der-ausbau-zum-betreuungsbudget-ist-verfassungsvorgabe

Selbst bei der skandalös minimalen Höhe des Betreuungsgeldes zeigt die Statistik, dass die Leistung bereits 455 000-fach in Anspruch genommen wird, eine Steigerung von 212 % innerhalb eines Jahres. Ein Erfolgsmodell!

http://deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/476-wahlfreiheit-betreuungsgeld-auf-erfolgskurs

Dr. Stefan Sell deckte auf, dass Frau Schwesig eine „Studie“ aus der Mottenkiste nutzte, um Stimmung gegen das Betreuungsgeld zu machen.

http://deutscher-familienverband.de/component/content/article/11-aktuelles/335-hat-das-bundesfamilienministerium-eine-studie-gegen-das-betreuungsgeld-lanciert

 

 

 

Schutzversprechen ( Art. 6 GG ) für Ehe und Familie endlich einlösen!

In einem Interview von „Freie Welt “ mit dem Journalisten Konrad Adam, AfD, über bundesdeutsche Familienpolitik fordert dieser vehement die Priorität des Kindeswohls:

http://www.freiewelt.net/interview/das-kindeswohl-muss-prioritaet-haben-10061047/

 

SWR – linientreu!

An den SWR                                                                                                                      Betr. Kommentar Ihrer Mitarbeiterin Christine B. zur Karlsruher Anhörung                           in Sachen  BETREUUNGSGELD                                                                                        ARD – Tagesthemen, 14. 04. 2015 um 22.15 Uhr

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Kommentar Ihrer o.g. Mitarbeiterin hinterlässt in mir noch heute einen eisigen Schauder. So uninformiert, kaltherzig und ideologisch kam selten ein Kommentar auf meinen Bildschirm. Ich hätte mir gewünscht, dass diese Dame auf Plattitüden verzichten würde, die längst widerlegt sind, selbst von ernsthaften Journalisten elitärer Medien.

Nirgendwo ist erhoben worden, dass Eltern in prekären Verhältnissen ihre Kinder weniger lieben, oder sie von Bildung fern halten. Vielmehr verzichten die meisten armen Eltern auf jeden Komfort, nur um ihren Kindern bessere Chancen zu ermöglichen. Das o.g. überhebliche Argument ist eine bloße, aber völlig unbewiesene  Annahme. Frau C.B. aber stützte ihren gestrigen Kommentar aber genau auf diese Hypothese. Außerdem verschwieg sie die Tatsache, dass Eltern aus gehobenen Bildungsschichten von einer staatlichen Kita-Betreuung gar nichts halten, und deswegen ihre 2,3,4 oder mehr Kinder nach eigener Wertvorstellung erziehen und bilden wollen, koste es, was es wolle.  Dies ist aber den fanatischen Gleichstellern ein schmerzhafter Dorn im Auge. Was nicht dem sozialistischen Gleichmacherprinzip entspricht, muss bestraft werden – basta!

Autonome Familien, die sich nicht drangsalieren lassen, wird es auch weiterhin geben, auch wenn das Betreuungsgeld gestrichen wird. Eltern in prekären Verhältnissen oder Familien, in denen die heimatliche Muttersprache gepflegt wird ( übrigens ein Menschenrecht !) werden auch ohne Betreuungsgeld überleben, nur eben noch schlechter.

Doppelzüngig  werden Migranten in Deutschland einerseits wegen ihres Beitrags zur Prosperität unseres Arbeitsmarktes geschätzt, andererseits aber für ihr humanes Familienverständnis  angeprangert. Hat sich Ihre flotte Kommentatorin schon einmal darüber Gedanken gemacht?

Wir TV-Nutzer fragen uns ernsthaft, wie Sie als SWR-Redaktion der ARD-Tagesthemen einen solchen kaltschnäuzigen Kommentar überhaupt durchgehen ließen. Warum gaben Sie das Wort nicht Herrn Dr. Klaus Zeh vom Deutschen Familienverband ( http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/460-dfv-betreuungsgeld-dient-der-wahlfreiheit-und-muss-weiterentwickelt-werden )?

Überhaupt schien die Besetzung in Karlsruhe äußerst unausgewogen, denn gegenüber dem Deutschen Familienverband allein durfte ein halbes Dutzend Verbandsvertreter/innen ihre gegenteiligen Positionen darlegen. Das nennen wir übelste Parteilichkeit.

Um es kurz auf einen Nenner zu bringen: Der SWR hat gestern nicht zur demokratischen Ausgewogenheit beigetragen, sondern (wieder einmal) politisch korrekt und linientreu anstatt kritisch, die sozialistische Position der Großen Koalition gestärkt. Das zahlt sich für den SWR offenbar bestens aus! Diese  Ausrichtung veranlasst mich als Demokratin, den SWR künftig als Mitläufersender zu meiden. „Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom“.

Mit freundlichem Gruß in der Hoffnung auf gründliche Reflexion Ihrer Sender-Philosophie

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT                                                       P.S. Dieser Brief wird auf unserem Blog veröffentlicht.

 

Betreuungsgeld heute vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh, mahnt in der heutigen Pressemitteilung, das Betreuungsgeld als Instrument der verfassungsrechtlichen Freiheit für Eltern bei der Wahl ihres Betreuungsmodells zu würdigen. 

Anlass für die Anhörung ist der Normenkontrollantrag der Hansestadt Hamburg, mit dem das Betreuungsgeldgesetz auf Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft und für nichtig erklärt werden soll.

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/460-dfv-betreuungsgeld-dient-der-wahlfreiheit-und-muss-weiterentwickelt-werden

Bundesverfassungsgericht verweigert Stellungnahme zum Elterngeldgesetz

Verband Familienarbeit e.V.

Pressemeldung

09.12.2014

Bundesverfassungsgericht verweigert Stellungnahme zum Elterngeldgesetz

Der Vorstand unseres Verbandes kritisiert einstimmig, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einer von der Sachlage her zwingend erforderlichen Klärung zu elterlichen Grundrechten ausweicht. Wir halten es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen für nicht vereinbar, wenn auf in einer Verfassungsbeschwerde vorgebrachte neue Argumente nicht einmal eingegangen wird. Das gilt um so mehr, als deren Berechtigung heute viel deutlicher ist als zum Zeitpunkt einer früheren ablehnenden Begründung vor drei Jahren.

Hintergrund ist, dass eine Reihe von Verfassungsbeschwerden von Eltern mehrerer Kinder, die sich durch die Berechnung des Elterngeldes benachteiligt sehen, von einer Kammer des BVerfG zurückgewiesen wurden. Begründung: Die Benachteiligung dieser Eltern beruhe auf „Sachgründen, die hinreichend gewichtig sind, um die Ungleichbehandlung grundrechtlich zu rechtfertigen“ (1 BvR 1853/11, Randnummern 9,14,15).1

In einer weiteren auch von unserem Verband unterstützten Verfassungsbeschwerde  wurde im Einzelnen dargelegt, dass die zur Begründung des Gesetzes von der Bundesregierung angeführten „Sachgründe“ zumindest heute, nach 7-jährigen Erfahrungen mit dem Gesetz, schon bei einfachen, auch für Nicht-Juristen zugänglichen Überlegungen nicht überzeugen können (S. 16, 17 der Beschwerdeschrift). Die Kammer des BVerfG wies diese Beschwerde wiederum am 21. Nov. 2014 zurück, ohne überhaupt auf die neuen, bisher nicht vorgebrachten Argumente einzugehen.

Um der Öffentlichkeit eine eigenständige Meinungsbildung zu ermöglichen, veröffentlichen wir neben der Beschwerde auch die ohne Begründung ergangene Zurückweisung durch eine Kammer des BVerfG.3 Wir hoffen auf eine möglichst breite öffentliche Diskussion.

1. http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr185311.html

2. http://familienarbeit-heute.de/wp-content/uploads/VF_Verf-Beschwerde_Elterngeld_Mehrkindfamilie_2014-09-15.pdf

3. http://familienarbeit-heute.de/wp-content/uploads/Beschluss_Verfassungsbeschwerde%20nicht%20zur%20Entscheidung%20angenommen_2014-11-25.pdf

Eine Schande für die Sozialpolitik

Leserbrief an die Schwäbische Zeitung zum Beitrag vom 30. 10. 2013: „Mütterrente könnte Sozialkasse teuer zu stehen kommen“

Bereits 1992 forderte das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich „eine familienorientierte Gestaltung der  Sozialpolitik im Hinblick auf die leistungsbegründende und angemessene Berücksichtigung der Kindererziehung“ in der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn es sei eine Benachteiligung der Familien, „wenn die Kindererziehung (…)  mit Einbußen bei der späteren Rente bezahlt wird , obwohl  Kinder die Voraussetzung dafür sind, dass die Rentenversicherung überlebt. 21 Jahre ist dieses Urteil alt. Umgesetzt? Keineswegs! Bis heute haben unsere Regierungen sich dieser Maßgabe verweigert und noch nicht einmal erreicht, dass Frauen, die vor 1992 Kinder bekommen haben, gleich viel Rente erhalten wie Frauen, die später entbunden haben. Eine Schande! Eltern fragen zu Recht: Soll unser Rentensystem kollabieren? Das wäre eine Katastrophe besonders für diejenigen, die sich auf den Nachwuchs derer verlassen, die heute überhaupt noch bereit sind, Kinder aufzuziehen.

Joachim Heumos, Wangen

Deutscher Familienverband fordert: Klarheit in der Familienförderung

Teure Wahlgeschenke, wie sie die CDU für den Fall ihres Wahlsieges vorsieht, seien völlig unnötig, wenn das Steuer- und Sozialsystem leistungsgrechet ausgestaltet würde. „Schon durch die Ausdehnung des steuerlichen Kinderfreibetrags auf die Sozialversicherungen, so wie es eine konsequente Umsetzung des „Beitrags-Kinderurteils“ (Bundesverfassungsgericht 2001 zur Pflegeversicherung) nahelegt, hätten Familien pro Kind und Jahr 2.100 EUR mehr in der Tasche, ohne einen einzigen Cent Förderung“, wie der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Siegfried Stresing, unlängst vorrechnete: 

PM Deutscher Familienverband 14.06.13

Zur Information: Kurzfassung der vier großen Familienurteile des Bundesverfassungsgerichts:

http://deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/Familienurteile_DFV.pdf

 

 

„Karlsruhe – wie lange sollen Familien noch warten?“

Wie immer pfiffig kommentiert Frau Birgit Kelle die Eile, mit der das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden soll. Auch eine Entschädigung für entgangenes Steuersplitting soll an die gleichgeschlechtlichen Paare nachgezahlt werden. Und was ist mit der Entschädigung für noch immer nicht umgesetzte Urteile, welche Familien die unrechtmäßig auferlegten Lasten, abnehmen sollten?

http://www.theeuropean.de/birgit-kelle/7023-familienfoerderung-und-das-bundesverfassungsgericht