Leserbrief an die Schwäbische Zeitung zum Beitrag vom 30. 10. 2013: „Mütterrente könnte Sozialkasse teuer zu stehen kommen“
Bereits 1992 forderte das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich „eine familienorientierte Gestaltung der Sozialpolitik im Hinblick auf die leistungsbegründende und angemessene Berücksichtigung der Kindererziehung“ in der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn es sei eine Benachteiligung der Familien, „wenn die Kindererziehung (…) mit Einbußen bei der späteren Rente bezahlt wird , obwohl Kinder die Voraussetzung dafür sind, dass die Rentenversicherung überlebt. 21 Jahre ist dieses Urteil alt. Umgesetzt? Keineswegs! Bis heute haben unsere Regierungen sich dieser Maßgabe verweigert und noch nicht einmal erreicht, dass Frauen, die vor 1992 Kinder bekommen haben, gleich viel Rente erhalten wie Frauen, die später entbunden haben. Eine Schande! Eltern fragen zu Recht: Soll unser Rentensystem kollabieren? Das wäre eine Katastrophe besonders für diejenigen, die sich auf den Nachwuchs derer verlassen, die heute überhaupt noch bereit sind, Kinder aufzuziehen.
Joachim Heumos, Wangen