Aktion: Abgeordnete anschreiben!

 

Berlin, den 6.11.2015
www.familien-schutz.de

Zehn Abgeordnete jetzt anschreiben

noch erhalten fast 450 000 Familien 150 Euro Betreuungsgeld pro Monat, statt einen mit etwa 1.200 Euro staatlich finanzierten Krippenplatz für ihre ein- bis zweijährigen Kinder in Anspruch zu nehmen. Das soll nun ein Ende haben. Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2015 das Betreuungsgeld gekippt.

Wenn wir jetzt nichts unternehmen, werden die für das Betreuungsgeld im Haushalt ja vorgesehenen Mittel auf Länderebene dem Krippenausbau oder sogar dem allgemeinen Haushalt zugeschlagen. Denn wenn der Bund das Geld an die Länder transferiert, wird er ihnen die Verwendung freistellen. Anders gesagt: Das Betreuungsgeld ist noch nicht verloren, aber akut in Gefahr. 

Wenden wir uns also fortan an die einzelnen Bundesländer. Bayern geht mit gutem Beispiel voran und verwendet die Mittel des Bundes wie vorgesehen: Bayern zahlt das Betreuungsgeld weiter aus.

Damit die häusliche Betreuung nicht wieder vollständig diskriminiert wird, darf das – ohnehin geringe! – Betreuungsgeld nicht gestrichen werden. Sorgen Sie zusammen mit uns dafür, daß andere Länder wie Baden-Württemberg folgen. Teilen Sie zehn familienpolitischen Sprechern der Regierungsfraktionen indem Sie hier die Petition zeichnen mit, daß das Betreuungsgeld auch in Zukunft gebraucht wird. Das Betreuungsgeld muß eine Landesleistung werden.

 

 

 

Fragwürdiges Urteil

Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Betreuungsgeld

Keine Gleichberechtigungfür selbst betreuende Eltern 

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärtund dies damit begründet, dass der Bund dafür nicht zuständig sei. Eine inhaltliche Stellungnahme wurde vermieden. Die Begründung wirkt jedoch konstruiert und ist teilweise widersprüchlich. Möglicherweise wurde die Zuständigkeitsfrage nur vorgeschoben.

Dr. Johannes Resch ( www.johannes-resch.de ), der Vorsitzende des Bundesarbeitskreises Familie, Soziales und Gesundheit der ÖDP zeigt auf, mit welchen zweifelhaften Tricks das o.g. Urteil zustande kam.

https://www.oedp.de/fileadmin/user_upload/bundesverband/    aktuelles/oekologiepolitik/OekologiePolitik-168.pdf

 Seiten 38 bis 41 ÖP

Zitate:

„Es wird argumentiert, das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung stehe allen Eltern offen, sodass ein Betreuungsgeld nicht erforderlich sei. Ebenso könnte gesagt werden, das Betreuungsgeld stehe allen Eltern offen, sodass eine Krippenförderung nicht erforderlich sei.“

„Das sich aus Art. 6 GG ergebende Grundrecht auf Wahlfreiheit wird einfach übergangen“. 

„Das Urteil zeigt, dass beim BVerfG eine grundlegende Wandlung im Sinne einer Angleichung an die Bundespolitik erfolgt ist.“

Sehr geehrter Herr Vizekanzler Sigmar Gabriel!

Den 15. 10. 2015

Sehr geehrter Herr Vizekanzler Sigmar Gabriel!

Ich muss zugeben, Herr Gabriel, dass mich in den Tagen des massiven Flüchtlingszustroms Ihr gestriges Plädoyer für die Milliardenförderung der Migrantenkinder gleichermaßen gefreut und geschockt hat. Als Elterninitiative für Familiengerechtigkeit schlägt unser Herz natürlich für die Kinder der Flüchtlinge, die so große Entbehrungen und Traumata hinter sich haben. Ihnen muss sofort und effektiv geholfen werden. Wie Sie sagten, Herr Gabriel, wird das sehr viel Geld kosten. Aber dieses Geld ist gut angelegt, denn Sie sehen in den Migrantenkindern den willkommenen Ersatz für die abertausend Kinder, die seit Jahren in Deutschland nicht mehr erwünscht sind. Sie fehlen nicht nur als künftige Beitragszahler. Ohne Kinder sehen wir Deutschen ziemlich alt aus!

Dass aber Kinder in Deutschland nicht mehr erwünscht sind, das hat politische Gründe. Warum wurden deutschen Eltern die jetzt erforderlichen Milliarden bis heute vorenthalten, die sie in die Lage versetzt hätten, potentielle eigene Kinder zu ernähren? Wie viele dritte und vierte Kinder wurden abgetrieben, weil das familiäre Budget nicht ausreichte? Genau diese Kinder fehlen auch als potentielle Eltern, Großeltern und Urgroßeltern.
In nicht weniger als vier Urteilen hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung in den vergangenen Jahren aufgefordert, Familien mit Kindern gegenüber Singles und Ehepaaren ohne Kinder gleichzustellen. In unerträglicher Ignoranz geschah jahrzehntelang – NICHTS. Mithin bluteten vorrangig Familien mit ihren enormen Verbrauchssteuern und ihren familienblinden Abgaben an die Sozialkassen mit Milliarden dafür, dass sich kinderlose Rentner in unserm Land ein angenehmes Leben leisten konnten, während die Eltern von mehreren Kindern sich mit Minimalrenten abfinden mussten. Kein Thema für die SPD?

Sehr geehrter Herr Gabriel, sagen Sie jetzt bloß nicht, Sie hätten von dieser schamlosen Abzocke nichts gewusst. In unzähligen Briefen haben wir Sie auf diesen Skandal hingewiesen, ohne Erfolg. Die SPD beschäftigt sich seit Langem nicht mehr mit den Problemen der Bevölkerung, sondern mit abgehoben ideologischen Themen wie gleichgeschlechtliche Sexualität, Homoehe, queere Bildungs- und Aktionspläne etc. Damit geraten Fragen nach Familiengerechtigkeit völlig aus dem Blickwinkel. Andererseits fragt sich die Koalition fassungslos, warum sich Menschen auf der Straße zusammenrotten, um gegen die Regierung zu demonstrieren. Gleichzeitig wundert sich die SPD, warum sie in Umfragen immer weniger Zustimmung erfährt. Die Antwort ist simpel: Wer sich von den Tagesproblemen der Bevölkerung verabschiedet und lediglich Gender – und Wirtschaftsinteressen auf der Agenda hat, der vernachlässigt die Sorgen der Basis und fördert rechtspopulistische Tendenzen.

Das Allheilmittel für Familien sieht Frau Schwesig in der massenhaften Bereitstellung von Kindertagesstätten, damit Eltern möglichst vollzeitig erwerbstätig sein können. Sie ignoriert dabei aber die Traumatisierung der Kinder durch die täglich stundenlange Abwesenheit der Eltern. Außerdem ignoriert sie, dass es durchaus Mittel und Wege gäbe, Müttern zu einem Einkommen oder/und einer Rentenanwartschaft durch Familienarbeit zu verhelfen. Aber dazu fehlt dem Familienministerium der politische Wille. Geld spielt, wie man sieht, überhaupt keine Rolle! Ob die Migrantenmütter ihre Kinder allerdings so mir nichts dir nichts in Kitas abgeben werden wie sich die deutsche Wirtschaft und Frau Schwesig das wünschen, das wagen wir zu bezweifeln.

Herr Gabriel, diesen Einwurf als bloße Neiddebatte abzutun, wird das Wahlergebnis der SPD entscheidend schwächen. Wir Eltern sind nicht so einfältig, als dass wir das grandiose familienpolitische Versagen der Regierungspolitik vergäßen. Nein!

Wir fragen: Wollen Sie weiterhin Familien mit Kindern Wasser in die Suppe schütten, oder wollen Sie endlich dafür sorgen, dass Familien bekommen, was ihnen rechtmäßig zusteht?

Sehr geehrter Gabriel, dieses Schreiben werden wir samt Ihrer geschätzten Antwort auf unserer HP verbreiten.

In diesem Sinne grüßt Sie in Vertretung für die ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

Gleichstellung durch Diskriminierung

Die Schwäbische Zeitung berichtet heute von der Forderung des baden-württembergischen SPD-Landesvorsitzenden Nils Schmid nach einer „Ehe für alle“ als Reaktion auf die Meldung des Statistischen Landesamtes, dass in BW 813 eingetragene Lebenspartnerschaften im Jahr 2014 standesamtlich vollzogen wurden.

Leserbrief

Gegenüber der 62-fachen Anzahl von Heiraten 2014 ( real 50 752 ) bleiben die 813 eingetragenen Lebenspartnerschaften in BW im Minimalbereich. Trotzdem sieht sich der SPD-Landesvorsitzende Nils Schmid angesichts dieser Statistik genötigt, erneut für die gesetzliche „Ehe für alle“ zu werben.

Da aber gleichgeschlechtliche Ehen in der Regel ohne Nachwuchs bleiben, würden sie zwar alle ehelichen Rechte genießen können, bei den Pflichten für eine neue Generation    (Erziehung, Unterhalt, Pflege ) aber naturgemäß passen. Durch eine Aufwertung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft schafft, bzw. festigt der Gesetzgeber mithin erneut eine wirtschaftliche  U n g l e i c h h e i t  zwischen nachwuchsbereiten und nachwuchslosen Ehepaaren, was eine nicht hinnehmbare Diskriminierung von Eltern bedeutet: Die Gleichstellung bei der „Ehe für alle“  wird durch die Diskriminierung derer erkauft, die für den Fortbestand des Sozialstaats buckeln.

Läge dem Gesetzgeber die Gleichstellung aller Paare wirklich am Herzen, wie sie das Bundesverfassungsgericht seit vielen Jahren fordert, so müsste er  z u e r s t  die wirtschaftliche und rentenwirksame Gleichstellung von Eltern mit nachwuchslosen Paaren schaffen,   b e v o r  er die „Ehe für alle“ öffnet.

Bärbel Fischer

 

……………………………………………

 

Schreiben an Herrn Nils Schmid, Landesvorsitzender der SPD Baden-Württemberg:

 

Sehr geehrter Herr Schmid!

Als sozialdemokratischem Landesvorsitzenden müsste es Ihnen, Herr Schmid,  doch ein hochrangiges Anliegen sein, Familien gegenüber Nichtfamilien gleichzustellen. Insofern bemängelt unsere INITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT die Tatenlosigkeit der Landes-SPD, was die Gleichstellung von Familien betrifft. Wir hören nur von der Gleichstellung von homo-erotischen Paaren, nicht aber von der überfälligen Gleichstellung von Eltern gegenüber nachwuchslosen Paaren. Irgendwas läuft hier schief und den Grundsätzen der SPD entgegen, die sich doch Gerechtigkeit gegenüber allen Bürgern auf ihre Fahnen geschrieben hat. Es wäre längst an der Zeit, dass sich die Landes-SPD mit den übermäßigen Lasten befasst, die Familien mit mehreren Kindern für unser Gemeinwesen zu stemmen haben. Eine Gleichstellung von homo-erotischen Paaren mit Eltern wird so lange Unrecht bleiben, als die Leistungen von Eltern nicht in voller Höhe und auch rentenwirksam anerkannt werden.

Daher, Herr Schmid, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn Familien mit Kindern  gegenüber Ihrer Partei auf deutliche Distanz gehen. Ihre Äußerung zugunsten homo-erotischer Paare wird den Wählern solange ein Dorn im Auge bleiben, wie Sie Ihr Engagement den Familien mit Kindern verweigern. Sollten Sie auf Wählerstimmen von Eltern mit Kindern für die kommende Landtagswahl hoffen, so müssten Sie Ihr Eintreten zu deren Gunsten deutlich optimieren. Leider ist bisher dazu kein Anzeichen zu erkennen.

Auch Ihnen als zweifachem Familienvater ist bewusst, dass hierzulande Kinder eher als eine Karrierebremse, denn als Stütze gesellschaftlicher Zukunft wahrgenommen werden. Dies aber ist in unseren Augen eine Diskriminierung ersten Ranges, vergleichbar mit Rassismus. Wie können Bundes-und Landesregierungen den empathischen und finanziellen Einsatz von Eltern derart missachten, dass die Gleichstellung nachwuchsloser Paare wichtiger erscheint als Gerechtigkeit für Familien?

Sehr geehrter Herr Schmid, ich weiß nicht, ob dieses Schreiben tatsächlich auf Ihrem Schreibtisch landet. Falls ja, so möchte ich Sie um eine Antwort bitten, die wir, wie dieses Schreiben, auf unserer HP veröffentlichen werden. Im anderen Fall wissen baden-württembergische Eltern, was sie künftig von einer GRÜN-ROTEN Regierung zu halten haben, nämlich NICHTS.

In diesem Sinne grüße ich Sie im Namen sehr vieler Eltern in BW

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

Verheerende Botschaft!

Verband Familienarbeit e.V. 

Pressemeldung

07.09.2015

Nach dem Urteil des BVerfG: Die für das Betreuungsgeld vorgesehenenBundesmittel müssen den Ländern überlassen werden

Das vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gekippte Betreuungsgeld war sicher keine familienpolitische Glanzleistung, da es die vom Grundgesetz geforderte Gleichberechtigung aller Eltern für die von ihnen gewählte Art der Betreuung ihrer Kinder nur ansatzweise verwirklichte. 150 € Betreuungsgeld gegenüber dem etwa 10-fachen Betrag für einen Krippenplatz schaffen keine Gleichstellung.

Es ist aber eine verheerende Botschaft an die Familien, wenn selbst diese beschämend geringe Anerkennung der Erziehungsarbeit aufgrund des Urteils des BVerfG auch noch ersatzlos gestrichen wird. Das hat das BVerfG auch nicht verlangt, sondern lediglich die Zuständigkeit des Bundes für das Betreuungsgeld verneint und den Ländern zugewiesen.

Die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Frau Gertrud Martin, meint dazu: 

„Wenn nun das im Koalitionsvertrag vorgesehene bundeseinheitliche Betreuungsgeld wegen fehlender Zuständigkeit des Bundes nicht erhalten werden kann, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, das dafür vorgesehene Geld den Ländern zur Verfügung zu stellen, um landesbezogene Regelungen zu ermöglichen, die der Absicht des Koalitionsvertrages entsprechen.“

Der Verband Familienarbeit e.V. fordert daher: 

Die gemäß dem Koalitionsvertrag zur Finanzierung des bundeseinheitlichen Betreuungsgeldes eingeplanten Bundesmittel sind den Ländern zur Verfügung zu stellen, damit sie dem Urteil des BVerfG gemäß geeignete landesbezogene Regelungen treffen können. Das Urteil des BVerfG, das nur die Zuständigkeitsfrage betrifft, darf nicht politisch dazu missbraucht werden, den Eltern die ohnehin geringe Anerkennung ihrer Leistung zu entziehen.

Pressesprecher:
Dr. Johannes Resch
Johannes.Resch@t-online.de
www.johannes-resch.de

 

Finden 110 000 Familien in BW Gehör?

Der Pforzheimer Verein HILFE  ZUM  LEBEN e. V. wendet sich an dem Ministerpräsidenten von BW und alle Landtagsabgeordneten mit der Bitte, das gekippte Betreuungsgeld durch ein Landesbetreuungsgeld für den betroffenen Personenkreis zu ersetzen.

 

Herrn Ministerpräsident                                                                                               Winfried Kretschmann                                                                                         Staatsministerium                                                                                                           Richard-Wagner-Straße

70184 Stuttgart

 

17.08.2015

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,

das Bundesverfassungsgericht hat die Zahlung des Betreuungsgeldes durch den Bund für verfassungswidrig erklärt. Dabei hätte es aus unserer Sicht auch eine andere Entscheidung geben können. Das höchste Gericht hatte noch 1998 eine eindeutige familienfreundlichere Entscheidung getroffen, in dem es sich zum Betreuungsbedarf äußerte. Dort hieß es u.a.: „.. ergibt sich aus der Schutzpflicht des Art.6 Abs. 1 GG auch die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern… Der Staat hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise oder zeitweise auf eine Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden.“ Die Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 1998 machte deutlich, dass eine die Wahlfreiheit respektierende Politik darauf ausgerichtet sein muss, die institutionellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen den Bedürfnissen der Familien anzupassen, nicht umgekehrt, wie dies heute der Fall ist.

Gerade deshalb muss die Wahl der angemessenen Betreuung den Eltern überlassen bleiben und ist die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form vom Staat zu unterstützen. Und genau dies leistete das Betreuungsgeld – wenn auch nur ansatzweise im Blick auf die Höhe. Jedes Kind hat Anspruch auf die individuelle zu ihm passende Betreuung, über die nur die Eltern entscheiden können. Die tatsächlichen Gegebenheiten machen aber aus der verfassungsrechtlich den Familien zugesicherten Wahlfreiheit die Vorgabe, sich so frühzeitig wie möglich, am besten bereits während des Elterngeldjahres, den Zwängen des Arbeitsmarktes anzupassen und sich sofort dort wieder einzugliedern.

Das Betreuungsgeld sollte eine Kompensation für die Mütter/Familien sein, die keine Kinderkrippen in Anspruch nehmen, sondern ihre Kinder in den ersten zwei bis drei Jahren selbst versorgen, erziehen und betreuen wollen und dafür sogar auf eine Erwerbstätigkeit verzichten. Für die berufstätigen Mütter, die ihr Kind in eine Krippe geben wollen, soll der Staat Plätze zur Verfügung stellen.

Ein Krippenplatz kostet den Staat je nach personeller Ausstattung zwischen 15 und 20.000 Euro im Jahr. Damit wird Müttern ermöglicht, ihre noch sehr kleinen Kinder in die Betreuung/Erziehung fremder Personen zu geben, um einer Berufstätigkeit nachzugehen. Diejenigen Mütter, die aber ganz für ihre Kinder da sind und sich für sie einsetzen, sind jetzt nun wieder bewusst von einer Unterstützung ausgeschlossen.

Desweiteren fällt uns auf, dass in der öffentlichen Diskussion in Stellungnahmen Politiker die Frauen als Mütter zweiter Klasse degradieren, die vorübergehend zu Gunsten ihrer Kinder auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, weil ihnen das Wohl ihrer Kinder wichtiger ist. Eine solche Ungleichbehandlung ist unsozial, ungerecht und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, sie ist diskriminierend und gegen Familien gerichtet. Das hat nichts mit Familienförderung zu tun. Mütter, die die ersten drei Lebensjahre ihren Kindern widmen, erbringen einen ganz wesentlichen Beitrag für die Gesellschaft und die Erziehungsleistung müsste honoriert werden. Das Gegenteil ist aber der Fall.

Mit Erschrecken müssen wir die ideologischen Aussagen von Personen z.B. wie Katrin Göring-Eckardt (..unsinnigen und teuren Maßnahme, die am Familienbild des letzten Jahrhunderts festhält.“) zur Kenntnis nehmen. Wer hat das Recht, Menschen vorzuschreiben, wie sie leben sollen? Welche Verachtung gegenüber Andersdenkenden spricht aus solchen Worten. Wenn Frauen nun einmal nicht wie Frau Göring-Eckardt und andere Grüne leben wollen, ist das ihre persönliche Entscheidung. Aber die Grünen wollen unbedingt über Jahrhunderte in der Regel positive Erfahrungen zerstören, weil es nicht in ihr Weltbild passt. Von Ihrer Parteikollegin, der grünen Familienministerin in Nordrhein-Westfalen, Frau Sylvia Löhrmann, ist zu lesen: „Die Anti-Bildungs-Prämie ist vom Tisch.“ Das zeugt von einer menschenverachtenden Einstellung, denn damit diffamiert sie alle Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen, sie würden ihren Kindern keine Bildung vermitteln können.

Zu diesen genannten Politikern zählen u.a. neben der Sozialministerin Altpeter leider auch Sie. Sie selbst werden in diesem Zusammenhang zitiert, dass die Leistung eher Mitnahmeeffekte ausgelöst habe, die den Zielen guter Bildung und Betreuung nicht dienten. So etwas aus Ihrem Munde zu hören ist enttäuschend und schmerzt. Eine solche Argumentation zeigt, wie weit Sie von der Realität entfernt sind. Dabei ist die Anzahl der Bezieher des Betreuungsgeldes in BW recht hoch und spricht für sich. Wir kennen sehr viele Frauen und Familien, die auf den Betrag – wenn er auch viel zu niedrig ist – angewiesen sind. Darüber, dass sehr gut Verdienende über den Steuerfreibetrag bei der Einkommenssteuer wesentlich höhere Beträge zur Verfügung haben wie ein Normalverdienender an Kindergeld erhält, gibt es keine Aufregung. Das gleiche gilt für das Elterngeld, von dem vorwiegend die Personen mit sehr hohem Einkommen profitieren. Außerdem werden hier die Mütter diskriminiert, die wegen der Kinderbetreuung nicht berufstätig sind. Sie werden mit einem lächerlichen Betrag von 300 Euro abgespeist. Vielleicht können Sie mir einmal erklären, wie Säuglingen und Kleinstkindern Bildung vermittelt werden kann. Kinder in diesem Alter brauchen noch keine Bildung, sondern zuallererst Bindung, nämlich an ihre Eltern, damit sie einmal gesunde Beziehungen aufbauen können. Wer eine gute Bindung aufbauen kann, wird auch eine gute Bildung erfahren.

Deshalb sind auch die ständig wiederholten Aussagen, wie die von der Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD), aus Baden-Württemberg, völlig fehl am Platz: „Das Betreuungsgeld setzt falsche Anreize, weil es Eltern ermuntert, ihre Kinder von den vorschulischen Bildungseinrichtungen fernzuhalten.“ Sie lassen sich nicht nachweisen. Es gibt dazu keine Erfahrungswerte. Sie sind lediglich ideologische Schutzbehauptungen, um das Betreuungsgeld schlecht zu reden. Eine Kinderkrippe, in der Säuglinge untergebracht sind, als vorschulische Bildungseinrichtung zu bezeichnen, klingt schon mehr als abenteuerlich und deutet auf fachliche Inkompetenz hin.

Wir erleben in unserer Arbeit immer wieder, wie wichtig es bei vielen Familien war, dass für sie eine ausreichende, stabile finanzielle Unterstützung zur Verfügung stand. Das Betreuungsgeld war eine äußerst sinnvolle Hilfe und sie sollte in ähnlicher Form weitergeführt werden.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie geben sich jetzt gerade wieder bei Ihrer Tour durchs Ländle sehr bürgernah. In Ihrem Koalitionsvertrag heißt es: „Für uns ist die Einmischung der Bürgerinnen und Bürger eine Bereicherung. Wir wollen mit ihnen im Dialog regieren und eine neue Politik des Gehörtwerdens praktizieren.“ Auf Ihrer Homepage habe ich gelesen: „Der Ministerpräsident auf Sommertour sucht den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Auf seinen Wanderungen durch unser schönes Baden-Württemberg möchte er mit den Menschen ins Gespräch kommen und erfahren, was sie bewegt.“ Da wir uns nicht treffen werden, möchte ich auf diesem Wege das Gespräch mit Ihnen suchen. Gern nehme ich Sie beim Wort und lade ich Sie nach Pforzheim ein, um uns Gehör zu schenken. Bitte überdenken Sie Ihre ablehnende Haltung gegenüber einem Landesbetreuungs- bzw. Landeserziehungsgeldes und öffnen Sie sich dieser Forderung. Sie sind Ministerpräsident für alle Baden-Württemberger und nicht nur für einen bestimmten Personenkreis. Rund 110.000 Familien in BW haben von dem Anspruch auf Betreuungsgeld Gebrauch gemacht. Wie viel  sind Ihnen diese ca. 300.000 Personen wert?

Wir fordern die Landesregierung auf, für den genannten Personenkreis eine Ersatzlösung in Form eines Landesbetreuungs- bzw. Landeserziehungsgeldes zu schaffen und sich mit uns dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung die eingesparte fast eine Milliarde Euro den Ländern nur für diesen gleichen Zweck zur Verfügung stellt. Ich bin gespannt, ob Sie mit uns in einen offenen Dialog, den Sie propagieren, treten werden.

Diesen Brief erhalten auch alle Landtagsabgeordneten.

Viele Grüße aus Pforzheim                                                                                         Reinhard Klein                                                                                                       Vorsitzender

 

Vom Zorn eines weisen Mannes

In der Sendung LEUTE HEUTE ( SWR Mediathek ) erklärt der Rechtsexperte und Streiter für Familiengerechtigkeit Dr. Jürgen Borchert, was ihn an der deutschen Sozialpolitik so zornig macht:

http://swrmediathek.de/player.htm?show=2192a3e0-df7a-11e4-915d-0026b975f2e6

Fehlen Ihnen monatlich 238 € pro Kind? Dann klagen Sie!

Unter dem u. a. Link erklärt Ihnen ein gut verständliches Video, wie Sie die Aktion ELTERN KLAGEN unterstützen können – kostenlos! Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil von 2001 bestätigen müssen, dass Eltern wegen ihrer Kinder nicht benachteiligt werden dürfen. Es geht darum, Kindererziehung als geldwerten Beitrag in die Sozialversicherungen anzuerkennen, also um eine Beitragsreduzierung je nach Kinderzahl.

https://www.youtube.com/watch?v=kAOWLH76_Hk

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2001, dass der gesellschaftliche Beitrag, den Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder erbringen, genauso viel Wert ist, wie das Geld, das in die Sozialversicherung eingezahlt wird. Die Richter wiesen den Gesetzgeber darauf hin, die doppelte Belastung von Eltern in der Sozialversicherung zu prüfen. Passiert ist kaum etwas.

„Seit 14 Jahren ignoriert der Gesetzgeber die Forderung unseres höchsten Gerichts und seit 14 Jahren zahlen Eltern verfassungswidrig in die Sozialversicherung ein. Das nehmen Familien nicht mehr hin. Deshalb klagen wir für 14 Millionen Familien Beitragsgerechtigkeit ein“, sagt Georg Zimmermann, Kampagnenleiter des Familienbundes.

„Ein Kind groß zu ziehen, gehört zu den schwierigsten und wichtigsten Aufgaben in unserer Gesellschaft. Es wird Zeit, dass diese Leistungen anerkannt werden“, ergänzt Stresing. „Nur Eltern und ihre Kinder sind Garanten für eine zukunftsfähige Gesellschaft.“

 

 

Familienpolitischer Scherbenhaufen

Der Geschäftsführer des Familienbundes der Katholiken in Bayern, Bernhard Huber, hält dem Bundesverfassungsgericht  in der TAGESPOST vor Augen: Die Entscheidung zum Betreuungsgeld  darf nicht das letzte Wort sein!

Nicht das letzte Wort

Das Bundesverfassungsgericht hat einmal mehr das gestörte Verhältnis zwischen Politik und Familien deutlich gemacht. Nur dass es dieses Mal schon das bloße Zustandekommen eines familienpolitisch relevanten Gesetzes für grundgesetzwidrig erklärt hat.

Damit ist vorerst Schluss mit der „Herd-“, der „Verdummungs-“ oder der „Kitafernhalteprämie“. Derlei Elternbashing war umsonst, nur weil dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für ein Betreuungsgeld fehlt – und nicht, weil die Gegenargumente stichhaltig wären.

Dass inhaltliche Fragen bei dieser Entscheidung keine Rolle spielen, ist ungewöhnlich. In der Vergangenheit hat das Verfassungsgericht durchaus familienpolitischen Handlungsbedarf aufgezeigt – und nebenbei die Wirtschaft als mächtige Gegenspielerin auf den Plan gerufen. Mit Engelsgeduld hat es dem Gesetzgeber wiederholt deutlich gemacht, dass das Grundgesetz auch in Sachen Ehe und Familie nicht nur Papier, sondern ernst zu nehmen ist. Nun, nach der Betreuungsgeld-Entscheidung, besteht nicht einmal mehr Grund zur Hoffnung, dass bereits ergangene, aber weithin ignorierte familienpolitische Urteile aus Karlsruhe irgendwann umgesetzt werden. Welchen Politiker kann man jetzt noch an das familienpolitische Subsidiaritätsprinzip erinnern, das Karlsruhe 1998 formulierte? Wonach die Eltern „höchstpersönlich“ über das erzieherische Leitbild entscheiden? Wonach sie der Staat in Erziehungsfragen nicht bedrängen darf? Wonach es dessen Aufgabe ist, „die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern“? Gewiss: Das Betreuungsgeld wäre nur ein kleiner Meilenstein auf dem Weg in diese Richtung gewesen, aber eben doch ein Meilenstein.

Nun stehen viele Eltern, die mit der Erziehung nicht nur einer in ihrem Herzen, sondern auch im Grundgesetz verankerten Pflicht nachkommen, vor der paradoxen Situation, dass ihnen weiterhin sehr viel Geld in Form von Krippen vor die Nase gesetzt wird, sie aber zugleich Ebbe in der Familienkasse haben. Und die Politik steht vor einem familienpolitischen Scherbenhaufen. Bei allem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht: Diese Entscheidung darf nicht das letzte Wort sein. Wenn der Bund Krippenplätze ohne „Kapazitätsvorbehalt“ subventionieren darf, dann darf er erst recht die natürlichen Betreuungsplätze in den Familien subventionieren. Es wäre doch gelacht, wenn sich dafür kein grundgesetzkonformes Verfahren finden ließe.

 

Dipl.-Theol. Bernhard Huber ist Geschäftsführer des Familienbundes der Katholiken in Bayern.

www.familienbund-bayern.de

„The Betreuungsgeld“

Murat Altuglu ( Achse des Guten ) kann´s nicht fassen! Die deutsche Intelligenz im moralischen Kollaps! Das Betreuungsgeld abzuschaffen – wie  rücksichtslos muss man sein, einen solchen  “ moral breakdown“  zu bewerkstelligen!

Wir fügen hinzu: Nur „vaterlandslosen Gesellen“ gelingt eine solche „Großtat“, und sie sind auch noch stolz darauf!

http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/the_betreuungsgeld