Zehn Jahre AGG ohne Wirkung auf Familien

In Berlin wird gefeiert. Zehn Jahre „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ AGG. Die Schwäbische Zeitung berichtet und kommentiert. Dass im Auftrag der Regierung gröbste Verstöße gegen die geforderte Gleichbehandlung an der Tagesordnung sind, scheint Frau Christine Lüders, Chefin der Antidiskriminierungsstelle, noch nicht bemerkt zu haben.

Leserbrief

Ganz abgesehen von den täglichen Diffamierungen, denen Eltern wegen ihrer Kinder ausgesetzt sind, wäre es für die Chefin der Antidiskriminierungsstelle eine lohnende Aufgabe, derjenigen Diskriminierung nachzugehen, welche der Staat selbst, und deutlich an der Verfassung vorbei Eltern und ihren Kindern antut. Denn was hierzulande geschieht ist alles andere als Gleichbehandlung.

 

Obwohl das Grundgesetz den Eltern die Organisation ihrer Familie völlig freistellt ( Art. 6 GG ), schüttet der Staat seit U.v.d. Leyen in lenkender Absicht Milliarden für die Betreuung von Kindern erwerbstätiger Mütter aus, ohne dass Vollzeitmüttern für die Betreuung eigener Kinder auch nur ein einziger Euro zugestanden wird. Ebenso erhalten Mütter, die wegen bereits vorhandener Kinder vor der nächsten Entbindung nicht erwerbstätig waren, den geringsten Satz an Elterngeld, während Mütter, die bis zur Entbindung gut verdienten, den Höchstsatz bekommen. Auch diese Regelung soll Mütter aus dem Haus in die Betriebe zwingen. Die finanzielle Diskrepanz kann sich in einem Jahr bis auf 18 000 Euro belaufen – eine eindeutige verfassungswidrige Ungleichbehandlung! Dass ein Arbeitnehmer ohne Familie im Jahr 15 000 Euro mehr zur freien Verfügung hat als ein Vater von 2 Kindern bei gleichem Jahresgehalt von 35 000 Euro, müsste ebenfalls ein unübersehbarer Stolperstein für Frau Lüders sein.

http://www.deutscherfamilienverband.de/jdownloads/Publikationen/Horizontaler_Vergleich_2016_web.pdf

Wenn der Staat vorgibt, „Intoleranz zu missbilligen“ (Brigitte Zypras), dann soll er endlich bei sich selbst damit anfangen.

 

Bärbel Fischer

 

Für 2,50 € die Stunde kauft Frau Schwesig den Neugeborenen ihre Mütter ab

Die Schwäbische Zeitung informiert mittels Bericht und Kommentar ( Birgit Letsche ) über die“ Großtat“ der Familienministerin Manuela Schwesig, ein Drittel der unter Dreijährigen in der Bundesrepublik  in ganztägiger Fremdbetreuung untergebracht zu haben.

Die Grünen ( jedem Tier seine Mutter! ) kritisieren, dass der Betreuungsausbau nicht schnell genug voran schreitet. 

Leserbrief zu: Mehr Kleinkinder kommen in Kitas 

Frau Schwesig erfüllt es mit Stolz, dass inzwischen ein Drittel aller Unterdreijährigen ihre früheste Kindheit im Kita-Kollektiv verbringen, während deren Mütter ihrem Chef zu Diensten sind. Für die Schwäbische Zeitung Grund genug, die Familienministerin überschwänglich zu loben. Die Ministerin kauft sozusagen den Allerkleinsten ihre Mütter ab, sei es mit üppigen Kita-Subventionen, mit dem einkommensabhängigen Elterngeld oder mit dem geplanten Familiengeld von 300.-, das bezahlt werden soll, wenn beide Eltern 28 -36 Wochenstunden ihrem Kind fernbleiben ( 300: ( 4×30 )= 2,50 )

 

Nur – können sich die Winzlinge dafür kaufen, was sie am allermeisten entbehren? Den schützenden Arm, die vertraute Stimme, den Duft, die nährende Brust, die kosende Haut ihrer Mama? Nein, nach dem Willen unser „Familienministerin“ sollen Babys  auf all das verzichten. Schließlich muss die Steuerkasse von Herrn Schäuble überquellen. Woher sollen sonst die Kosten bezahlt werden, die das Land neuerdings zu stemmen hat?

 

Trotzdem sei die Frage erlaubt, wie es den anderen zwei Dritteln der U 3-Eltern ergeht. Außer dass sie die Genugtuung genießen, ihrem Wunschkind zu geben, wonach es zu seiner gesunden Entwicklung verlangt, finanziell schauen sie in die Röhre, was nach Grundgesetz und Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2001) gegen das Gebot elterlicher Wahlfreiheit verstößt ( Art. 6 GG ).

Bärbel Fischer

Leutkirch -Stadt

………………………………………………

Dazu auch folgender Leserbrief, von der Schwäbischen Zeitung leider nicht veröffentlicht!

 

Sehr geehrte Frau Letsche,
Sehr geehrte Redaktion der SZ,
Zu obigem Kommentar mein Leserbrief:
Mir ist keine gesellschaftliche Maßnahme bekannt, in der kapitalistischer Ökonomismus und sozialistische Bevormundungslust in solcher Eintracht (in solcher Einfalt?) daherkommen wie in der Schwesig / van der Leyeschen Familienpolitik.

Zum einen: kapitalistischer Ökonomismus: weil sich hierin der Wert von Lebenssinn und Erfolg primär über die finanzielle Einkommensskala und eine möglichst hohe Stellung in einer Firmen-, Verwaltungs- oder Parteienhierarchie definiert. So werden demzufolge bereits unsere Kleinsten dem technologisch-ökonomischen Maximierungsprinzip angepasst, wenn sie noch in den Windeln liegen. Nicht selten sogar mit mehr oder weniger sanfter Gewalt. Zumal selbst besten pädagogischen Fachkräfte nicht an die emotionale Betreuungskompetenz der eigenen Mutter herankommen können.

Zum anderen kommt die sozialistische Bevormundungslust durch Erlangen der Oberhoheit über die Kinderbetten (Scholz) zum Tragen. Und außerdem gehen die enormen Kosten zu Lasten der Gesellschaft. Noch nie habe ich Arbeitgeber und insbesondere Politiker von Grün bis Links zu einem der wichtigsten gesellschaftlichen Themen in solcher Einigkeit bis in die Wortwahl erlebt: „Total veraltetes Familienmodell (Hund)“.

Ich verstehe und akzeptiere, dass Eltern von dieser wirklich kräftigen finanziellen und erzieherischen Entlastung Gebrauch machen. Aber es wundert, dass dies nur ein Drittel der adressierten Eltern tut.

Wäre es jetzt nicht an der Zeit zu fragen, warum zwei Drittel der entsprechenden Kinder in der Familie und nicht in Kitas betreut werden? Und das, obwohl die Politik sie mit Absicht längst finanziell im Stich lässt. So haben Kretschmann und Strobl die Hoffnung auf ein bescheidenes Betreuungsgeld (wie in Bayern) bei den Koalitionsverhandlungen (!) mit einem gutbürgerlichen Begräbnis erster Klasse enttäuscht.

Warum entscheiden sich Eltern nicht für eine Kita, zumal gerade auch medial auf den Müttern ein massiver Rechtfertigungsdruck lastet (Gluckhennenmutter)? Zwar ist damit zu rechnen, dass manche Eltern auch auf eine fehlende gute Kita hinweisen. Aber es gäbe auch reichlich andere Gründe, das Kind nicht derart früh in die Kita zu geben: z.B. soll es Eltern geben, die noch Lust auf eine Mehrkindfamilie verspüren und deshalb früher oder später einen Ehepartner voll an die Kinder binden.

Auch gibt es in unserem Bekanntenkreis selbstbewusste Frauen – u.a. Kita-Leiterinnen und Grundschullehrerinnen, die nach dem Motto „Mein Kind gehört mir“ diese wichtige Zeit im Leben exklusiv für ihr Kind und ihre Familie einsetzen wollen.

FAZIT: Nicht nur „jeder Kita-Platz tut gut“, auch „jeder Familienplatz“ tut gut! Und es sollten durch eine finanzielle Förderung, die jenen der Kitas entspricht, noch mehr werden. Geht nicht? Die Norweger haben es mit ihrem Elterngeldmodell bereits vorgemacht.

Bei der Gelegenheit sei noch angemerkt: Es stimmt traurig und zornig zugleich, dass zur nahenden demographischen Katastrophe bis heute die etablierten Parteien den Mut zur Wahrheit verdrängen und das entsprechende politische Feld bisher allein der AfD überlassen. Wie sagt doch Seehofer: „wir machen die AfD durch gute Politik überflüssig und nicht durch überhebliche, selbstgefällige Polemik und Erpressung von Gaststättenpächtern.“

Eduard Grabherr
Ziegelstrasse 47
88456 Ingoldingen
Tel. 07355-1531

 

 

Eltern klagen! Infovideo ganz aktuell

Nach der Abweisung durch das Bundessozialgericht liegt die Klage tausender Eltern gegen die doppelte Belastung von Familien beim Bundesverfassungsgericht. Daher wurde der  Erklärfilm auf den aktuellen Stand gebracht. Für unsere Nutzer eine gute Möglichkeit, diese anschauliche Darlegung weiter zu verbreiten. Denn viel zu wenige Bürger sind über den skandalösen Sachverhalt informiert.

http://elternklagen.de/verfassungswidrige-sozialversicherung-erklaerfilm-zur-kampagne-elternklagen-de-gestartet/

TROTZ ALLEM!

Familiengerechte Sozialversicherung – Klagen gehen in die nächste Runde

Trotz aller Abzocke des  Staates von jungen Familien entscheiden sich noch immer Paare für Kinder, allerdings in der Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht endlich diesen hanebüchenen Zustand beendet und die generativen Leistungen von Familien als solche auf der Beitragsseite bei den Sozialversicherungen anerkennt.                                                                                 Die doppelte Belastung von Familien muss ein Ende haben!

http://www.familienbund-freiburg.de/html/aktuell/aktuell_aktuell_u.html?t=f82d7d83a83e1747d7e69a92ae053f2d&tto=01fe39ee&&&&m=    17908&cataktuell=&m=17908&artikel=59095&stichwort_aktuell=&default=true

 

Beitragsgerechtigkeit? Statement aus SPD-Perspektive

In unermüdlichem Einsatz wendet sich ein Familienvater an Politiker aller Couleur mit dem Anliegen, Eltern von den familienblinden Abgaben in die Sozialversicherungen zu entlasten, die ihm per Gesetz zusätzlich zum Kindesunterhalt abgefordert werden. Für einen Familienvater würde dies eine Entlastung von 238.- pro Kind und Monat bedeuten. Das heißt, dass jeder Familienvater in Deutschland um stattliche Beträge Monat für Monat wegen seiner Kinder ins Hintertreffen gerät ( bei vier Kindern mtl. um 952.-) . Diese Diskriminierung  ( gem. Art. 3 GG )  gegenüber Arbeitnehmern ohne Unterhaltspflichten ist schließlich auch der Anlass für die Klage des Bündnisses ELTERNKLAGEN, die inzwischen beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Leider ahndet das AGG ( Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, 2006 ) lediglich Diskriminierungen wegen „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, nicht aber wegen der Diskriminierung wegen eigener Kinder. Daher verwundert es nicht, dass die Parteien die Diskriminierung von Eltern außer Acht lassen.

Auf sein Schreiben an den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, bekam Herr N. folgende Antwort von Frau Dr. Reimann:

Sehr geehrte Familie N.,

vielen Dank für Ihre E-Mail an den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann. Er bat mich, als die für die Bereiche Arbeit, Soziales, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Ihnen zu antworten.

Auch wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Entlastung von Familien mit Kindern weiter voran zu bringen. In dieser Legislaturperiode ist es uns gelungen ein Entlastungspaket zu schnüren, von dem vor allem die Familien profitieren.

Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags werden der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 angehoben. Damit die Förderung bei den Familien ankommt, die nicht vom steuerlichen Kinderfreibetrag profitieren, hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass das Kindergeld in gleichem Verhältnis angehoben wird. Es wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 4 Euro pro Monat und ab dem 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro pro Monat steigen. Der Kinderzuschlag, der Eltern mit niedrigen Einkommen hilft, wird ab dem 1. Juli 2016 auf 160 Euro angehoben. Nach intensiven Verhandlungen mit dem Koalitionspartner haben wir zudem erreicht, dass der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits ab dem Jahr 2015 um 600 Euro auf 1.908 Euro/Jahr erhöht wird. Für jedes weitere Kind steigt der Entlastungsbetrag um 240 Euro.

Das Entlastungspaket für Familien ist Ergebnis harter Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner. Auch wenn wir uns durchaus weitergehende Unterstützung für Familien gewünscht hätten, so kann man doch festhalten, dass dieses Paket eine spürbare Entlastung für Familien bedeutet.

Es ergänzt die bereits in dieser Legislaturperiode beschlossenen weiteren familienpolitischen Maßnahmen. Hierzu gehören die Förderung von Kitas, das ElterngeldPlus und das Familienpflegezeitgesetz.

Auch künftig wollen wir Familien wirksam unterstützen. Gerade Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen wollen wir erreichen. Dabei nehmen wir alle Familienformen in den Blick – die vielen Paare mit Kindern, ob mit oder ohne Trauschein, die Alleinerziehenden, Regenbogen- und Patchworkfamilien und auch die Frauen und Männer, die sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. Alle Familien brauchen Zeit, Geld und Infrastruktur – gute Bildungs- und Betreuungsangebote für ihre Kinder und Unterstützung für ihre pflegebedürftigen Angehörigen.

Natürlich verfolgen wir auch die Debatte über eine Umgestaltung der Systematik der Sozialversicherung unter Betonung der Beitragsentlastung und der Berücksichtigung von Kinderkomponenten sehr aufmerksam. Allerdings sind die Folgen einer solchen Umstellung aus meiner Sicht bisher nicht ausreichend beleuchtet worden. Das gilt insbesondere für die Auswirkungen auf die finanzielle Basis unserer sozialen Sicherungssysteme. Zugleich darf man bei dieser Debatte nicht vergessen: Schon heute werden Kinder in den Sozialversicherungssystemen sowohl auf der Leistungsseite (Erziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, erhöhte Ersatzrate beim Arbeitslosengeld I) als auch auf der Beitragsseite berücksichtigt (beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und den nicht selbst versicherungspflichtigen Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung- und Pflegeversicherung, sowie geringerer Beitragssatz für Eltern in der gesetzlichen Pflegeversicherung).

Aus meiner Sicht besteht bei der Frage der Sozialbeiträge für Familien also noch weiterer Klärungsbedarf – auch vor dem Hintergrund der laufenden Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht. Selbstverständlich werde ich die Debatte weiter aufmerksam verfolgen.

Unabhängig davon werde ich mich auch künftig dafür einsetzen, dass Familien wirksam unterstützt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB

………………………………………………………………………………………………………………………..

In Abstimmung mit der Familie N. nimmt die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT dazu Stellung:

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

in Abstimmung mit Herrn N. lege ich Ihnen die Einschätzung der  ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT zu Ihrem Schreiben vom 7. April 2016 an Herrn N. vor. Es geht uns hier nur um den letzten Abschnitt Ihres Schreibens.

  • Eine „Umstellung der Systematik der Sozialversicherung“ mit dem Ziel der Beitragsentlastung für Eltern hätte ohne WENN und ABER logischerweise zur Folge, dass Mitbürger ohne Unterhaltspflichten künftig um mtl. ca. 200.- höher belastet würden.  Und das wäre nur eine äußerst  bescheidene Korrektur des Skandals, dass ausgerechnet Eltern von Kindern seit Jahrzehnten zu Unrecht abgezockt werden. Selbst diese zusätzliche monatliche Belastung kommt bei Weitem nicht heran an den Betrag von 600.-, den Eltern monatlich über staatliche Transferleistungen hinaus für jedes  ihrer Kinder aufwenden müssen. Dazu braucht es, Frau Dr. Reimann, keinen Klärungsbedarf.
http://cdn-storage.br.de/iLCpbHJGNL9zu6i6NL97bmWH_-bP/_AES/5yNc_-4G/150930_1200_Tagesgespraech_Sozialabgaben.mp3

  • Zur so genannten „Beitragsfreien Mitversicherung von Familienangehörigen“ muss ich Sie daran erinnern, dass unterhaltspflichtige Eltern ihr Einkommen sofort durch die Anzahl der Familienmitglieder zu teilen haben. Verdienen Eltern von drei Kindern zusammen monatlich 3500 €, so stehen jedem Familienmitglied nur 700.- zu. Für diese 700.- zahlt jedes Mitglied anteilig seinen 20 %-igen Beitrag zur den Sozialversicherungen, in der Summe also 5x 20% = 100%. Somit bestreitet jedes Familienmitglied seinen eigenen Beitrag selbst und ist  mitnichten beitragsfrei mitversichert. Wäre dem so, so müsste lediglich der Vater für seine 700.- Sozialversicherungsbeiträge abführen, nicht jedoch seine Familie. Es ist also ein gerne  transportiertes Märchen, dass Kinder und Ehegatten beitragsfrei mitversichert wären, denn jedem Mitglied der Familie steht nur 1/5 des Familieneinkommens zur Verfügung, während der Single über volle 5/5 verfügen kann.
  • Zuletzt, Frau Dr. Reimann, eine Bemerkung zu der 0,25% igen Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung für kinderlose Arbeitnehmer – eine einzige Farce!  Das macht bei einem Jahresdurchschnittsverdienst von 35 000.- ( 2016 ) monatlich 7,33 € aus. Glaubt die SPD wirklich, mit diesem Aufschlag von 1/400  für lebenslang Kinderlose*) einen gerechten Beitrag zur Rentengerechtigkeit zu leisten? Haben  nicht die Hauptlast der Pflegeversicherung wiederum die Kinder von nachwuchswilligen Eltern zu stemmen?

*)   Dabei spielt es keine Rolle, ob Kinderlosigkeit schicksalhaft oder beabsichtigt ist. Entscheidend ist die Benachteiligung von Eltern.

Leider vermeiden die Parteien von schwarz über grün bis rotrot  diesen unpopulären aber notwendigen Schritt, der Eltern die nötige Gestaltungsfreiheit brächte, aus Sorge um Stimmenverlust bei Wahlen. Aus demographischer Perspektive ist diese Korrektur für unser Sozialwesen aber überlebens-notwendig. Denn je mehr Lasten Eltern aufgebürdet werden, umso weniger sind sie für weitere Kinder bereit. 2/3 der abgetriebenen Embryonen in Deutschland sind Geschwister von bereits lebenden Kindern, ein Skandal in Anbetracht der deutschen demographischen Katastrophe! Hat nicht jeder Staat die Pflicht zur demographischen Bestandswahrung im Interesse des Wohlstands nachfolgender Generationen?

 
Findet es die SPD  in Ordnung, dass ein Arbeitnehmer mit fünf Kindern den gleichen Beitrag zur Kranken-Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlt wie ein Single? Früher sah sich die SPD noch der horizontalen Gerechtigkeit verpflichtet.  Aber heute? Wie Ihr Schreiben an Herrn N. zeigt, rühmt sich die SPD winziger familienpolitischer Pflästerchen. Wundern Sie sich noch, dass SPD-Wähler zur AfD abwandern? Ich behaupte, Frau Dr. Reimann, durch die Missachtung der Ansprüche von Familien sägt die SPD munter an dem Ast, auf dem sie gemütlich ( wie lange noch? ) sitzt.
Mit der Bitte, dieses Schreiben auch an Herrn Oppermann weiter zu leiten, grüßen wir Sie freundlich als ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT
i. A. Bärbel Fischer

Verfassungsbeschwerde eingereicht

Der Deutsche Familienverband hat am 29. 03 2016 zusammen mit dem Familienbund, vertreten durch Universitätsprofessor Dr. Kingreen, eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Diese richtet sich gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. September 2015 bzgl. bestimmter Vorschriften des Sozialgesetzbuches, die Familien bei den Abgaben zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung massiv benachteiligen. Die Kampagne ELTERKLAGEN richtet sich gegen die doppelten Beiträge, die Eltern abverlangt werden, indem sie zusätzlich zum Unterhalt für die Kinder (künftige Beitragszahler) auch monetäre Beiträge zu entrichten haben. Pro Kind und Monat geht es um 238 Euro.

http://elternklagen.de

Der Staat hat die Pflicht, sich zu regenerieren!

Die gesetzlichen Renten steigen ab Juli so stark wie seit 23 Jahren nicht mehr. Der Leitartikel zur Rentenerhöhung in der heutigen Schwäbischen Zeitung  warnt vor Euphorie und sieht die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform und Stabilisierung, damit Altersarmut künftig nicht zur Normalität wird. Oberstes Prinzip wird Familiengerechtigkeit sein müssen.

Sehr geehrter Herr Redakteur,

Ihr  heutiger Leitartikel in der Schwäbischen Zeitung zeigt wieder einmal realistisch auf, dass unser Sozialsystem dabei ist zu kollabieren. Wie unter dem Damoklesschwert droht in den kommenden Jahren einem Großteil der gesetzlich Versicherten bittere Altersarmut. Ohne Einzahler keine Auszahlung – logisch!

Die Hauptursache für den Crash ist das demographische Defizit. Unsere Regierungen haben trotz mehrfacher Aufforderung durch das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten versäumt, für eine stabil nachwachsende Generation zu sorgen, d. h. Familien von ungerechten Abgaben zu entlasten, die es Eltern schwer machen, sich für weitere Kinder zu entscheiden. http://deutscherfamilienverband.de/jdownloads/Publikationen    /Horizontaler_Vergleich_2015_PDF_fr_Website0.pdf

„Die umlagefinanzierte Gesetzliche Renten- Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland prämiert Kinderlosigkeit, bestraft, wie Sie sehen, Familien mit Kindern und sorgt auf diese Weise dafür, dass das Niveau der Geburtenrate auf Dauer zu niedrig bleibt. Durch die Privilegierung des kinderlosen Teils der Gesellschaft wird das oberste Verfassungsprinzip jeder Demokratie, die Gleichheit aller vor dem Gesetz, verletzt. Dies gefährdet den sozialen Frieden und diskreditiert die Demokratie als Gesellschaftsform.“     ( Herwig Birg )

Ich verfolge seit vielen Jahren die Berichterstattungen  zu diesem Thema. So gut wie nie folgt der medialen Klage die einzig logische Forderung, Eltern von verfassungswidrigen Abgaben zu befreien, damit sie nachwuchsbereit sind. Denn mit Kindererziehung und Kindesunterhalt leisten Eltern einen Beitrag in die nächste Generation, der die monetären Abgaben lediger Arbeitnehmer weit übersteigt. Trotzdem müssen die Eltern, egal wie viele Kinder sie groß ziehen, zusätzlich die monetären Beträge in die Sozialversicherungen abführen, so als hätten sie keine Kinder. Hinzu kommt, dass Unterhaltspflichtige den Löwenanteil an Verbrauchssteuern in die Staatskasse spülen. Will sagen: Der Staat bereichert sich an Familien, indem er sie systematisch knebelt.

Wundern wir uns noch über unser weltweit beschämendstes demographisches Defizit?

„Immer noch gibt es Wirtschaftsfunktionäre und Politiker ( z.B. Ex-Bundespräsident Köhler , Angela Merkel u.v.a.), die glauben, mit der Zuwanderung könne man die demographischen Probleme Deutschlands lösen, insbesondere die rapide steigende Alterung (Rentenproblematik) und den Fachkräftemangel. Das ist eine Illusion“, wie der Demograph und Volkswirt, Professor Herwig Birg darlegt. http://idaf.org/fileadmin/Newsletter-Druckversionen/2016/Aufsatz_des_Monats/iDAF_Aufsatz_03_III_2016.pdf                   Hinzu kommt: Die Zuwanderung verursacht neue, gravierende Probleme in den Herkunftsländern.

Hätte man bereits in den Neunzigerjahren, als sich die Misere bereits abzeichnete, im Sinne des BverfGs  g e h a n d e l t , so müssten sich die heute Fünfzigjährigen und Jüngere keine Angst um ihre Zukunft machen, denn dann gäbe es einen stabilen Nachwuchs, weil sich auch jene Paare Kinder leisten könnten, die aus Abstiegsängsten heute auf Kinder verzichten. Und das sind inzwischen fast 25% aller jungen Erwachsenen. Ein Staat hat die Pflicht, sich zu regenerieren, damit das Wohlergehen seiner Bürger gesichert ist. Das müsste doch  eigentlich Konsens sein!

Wir Leser, Herr Redakteur, haben den Anspruch, zur Rentenproblematik nicht nur die längst bekannte Analyse vorgesetzt zu bekommen.  Die Medien machen einen großen Bogen um  den Ausweg aus dem Dilemma, so als hätten sie einen Maulkorb bekommen. Ich hoffe indes, dass die Schwäbische Zeitung als unabhängiges Blatt sich ihrer Leserschaft verpflichtet weiß.

Damit grüße ich Sie zuversichtlich als langjährige Leserin

Bärbel Fischer

 

14 Millionen Eltern wollen Beitragsgerechtigkeit

Die deutsche Sozialversicherung muss dringend reformiert werden. Denn Familien werden in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung systematisch benachteiligt, indem sie trotz der hohen Kosten der Kindererziehung mit gleich hohen Beiträgen belastet werden wie Kinderlose. Das ist nicht nur ein Gerechtigkeits-, sondern auch ein verfassungsrechtliches Problem.

http://elternklagen.de/gerechtigkeit-fuer-familien/

Ein Beitrag von Matthias Dantlgraber, Bundesgeschäftsführer des Familienbundes der Katholiken (FDK)

Gleichheit statt Familienförderung!

Prof. Dr. jur. Anne Lenze, Professorin für Familien-, Jugend- und Sozialrecht an der Hochschule Darmstadt, will Familien nicht „gefördert“, sondern  „gleichwertig“ behandelt wissen. Familien dürfen nicht wegen ihrer Kinder benachteiligt werden, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Im Gegenteil: sie selbst sind die „Förderer“ unseres Sozialwesens. Ohne Familien keine Renten!

Frau Lenzes Forschungsfeld umfasst die Reform des Sozialstaates, Generationengerechtigkeit, die Sozialversicherung sowie das Steuerrecht.

http://elternklagen.de/gleichheitssatz-statt-familienfoerderung/

 

 

Bluff!

In Gönnerpose verkündet das zuständige Ministerium die Erhöhung des Kindergelds um sagenhafte zwei Euro ab 2016. Dabei wird den Empfängern verschwiegen, dass sie sich das vermeintliche Geschenk namens „Kindergeld“ zur guten Hälfte bereits selbst bezahlt haben. 

Denn das Bundesverfassungsgericht hat am 25. Mai 1990 entschieden, dass das Existenzminimum  a l l e r  Bürger steuerfrei zu bleiben hat, also auch das von Kindern. Dieses darf  laut Urteil nur besteuert werden, wenn dieser Zugriff durch ein ausreichend hohes Kindergeld kompensiert wird. Von den 38, 8 Mrd. des staatlichen Kindergelds sind 19,5 Mrd. reine Rückerstattung jener Steuern, die der Fiskus den Eltern vorab durch die unrechtmäßige Besteuerung des Existenzminimums ihrer Kinder bereits entwendet hat. Experten bewerten das so genannte „Kindergeld“ daher als Rückgabe von Diebesgut. Bei Licht besehen entpuppt sich das großzügige Präsent weitgehend als Bluff.

http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2015/03/10/artikel/kindergeld-kein-geschenk-sondern-rueckgabe-von-diebesgut.html