Verfassungsbeschwerde eingereicht

Der Deutsche Familienverband hat am 29. 03 2016 zusammen mit dem Familienbund, vertreten durch Universitätsprofessor Dr. Kingreen, eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Diese richtet sich gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. September 2015 bzgl. bestimmter Vorschriften des Sozialgesetzbuches, die Familien bei den Abgaben zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung massiv benachteiligen. Die Kampagne ELTERKLAGEN richtet sich gegen die doppelten Beiträge, die Eltern abverlangt werden, indem sie zusätzlich zum Unterhalt für die Kinder (künftige Beitragszahler) auch monetäre Beiträge zu entrichten haben. Pro Kind und Monat geht es um 238 Euro.

http://elternklagen.de

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