Gleichstellungspolitik – Lug und Trug!

In unermüdlichem Fleiß demaskiert Dr. Johannes Resch die staatlich verordnete GLEICHSTELLUNG als Ideologie, die genau das Gegenteil dessen bewirkt, wofür sie sich ausgibt, nämlich Bevormundung und Ungleichbehandlung statt Chancengleichheit und Gleichberechtigung. Sie ignoriert stur, dass die Lebensentwürfe von Frauen und Männern eben vielfältig sind und die „Teilhabe am Erwerb“ keineswegs das CREDO von allen Eltern ist. Sie sehen  ihre Arbeitsleistung für die künftige Generation missachtet und unterbewertet, obwohl sie durch ihre Kindererziehung garantieren, dass unser Sozialsystem per Umlage bis heute noch einigermaßen ( aber wie lange noch ?) funktioniert. 

Außerdem sieht der Autor in der Abwertung der Erziehungsarbeit eine Neuauflage patriarchalischen Denkens, das nur Erwerbsarbeit als ARBEIT anerkennt.

Solange eine so genannte Gleichstellungspolitik die skandalös unentgeltlich erbrachte Erziehungsarbeit von Eltern nicht berücksichtigt, ist und bleibt sie nichts anderes als Lug und Trug!

Zuerst erschienen auf der Seite des Deutschen Arbeitgeberverbands:

http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_02_15 _dav_aktuelles_gleichstellung.html

Gleichstellungspolitik  v e r h i n d e r t  Gleichberechtigung                                                         von Johannes Resch

Seit dem Vertrag von Amsterdam (1997) gilt das „Gender Mainstreaming (GM)“ als Querschnittsaufgabe für die Politik in der Europäischen Union. In Deutschland wird das GM in der Regel übersetzt als „Gleichstellung der Geschlechter“. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) definiert die „Gleichstellungspolitik“ so: „Dafür müssen Frauen und Männern über ihren gesamten Lebensweg hinweg die gleichen Chancen eröffnet werden – sei es persönlich, im Beruf oder in der Familie.“ (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/politik-fuer-frauen-und-maenner.html)

Mit dieser Umschreibung wird unmissverständlich der Anspruch erhoben, die „Gleichstellungspolitik“ diene der Gleichberechtigung der Geschlechter. Dieser Eindruck lässt sich dem unbefangenen Leser auch leicht vermitteln, da beide Begriffe das Wörtchen „gleich“ enthalten. Aber kann „Gleichstellung“ wirklich so einfach mit Gleichberechtigung gleichgesetzt werden? Bei näherer Betrachtung sagen die beiden Begriffe etwas völlig Verschiedenes aus. „Gleichberechtigung“ ist ein Grundrecht der einzelnen Frauen und Männer gegenüber dem Staat.  „Gleichstellung“ ist dagegen ein (vermeintliches) Recht des Staates gegenüber seinen Bürgern. Rechte der Bürger und Rechte des Staates sind aber grundverschiedene Dinge. Eine „Gleichstellungspolitik“ des Staates kann überhaupt nur dann der Gleichberechtigung dienen, wenn dabei die Wünsche seiner Bürger/innen berücksichtigt werden. Eine „Gleichstellung“ gegen die  jeweiligen persönlichen Vorstellungen ist Bevormundung, also das genaue Gegenteil von Gleichberechtigung.

Nun sind die Wünsche bezüglich Beruf und Lebensentwurf überhaupt bereits innerhalb der Gruppe der Frauen und innerhalb der Gruppe der Männer unterschiedlich. Wenn es aber speziell um die Gleichberechtigung der Geschlechter geht, ist zu berücksichtigen, dass sich die durchschnittlichen Lebensvorstellungen und Denkweisen bei Frauen und Männern erheblich unterscheiden. Wer auch nur über Grundkenntnisse in der Biologie, der Medizin oder der Psychologie verfügt, kann das nicht bestreiten. Auch die allgemeine Erfahrung, etwa bei der Berufswahl, zeigt das. So sind z. B. 63% der Kinder- und Jugendpsychiater Frauen, aber nur 6% der Orthopäden (Ärzteblatt Rheinland-Pfalz, 3/2015, S.12). Aber nicht nur bei der Berufswahl verhalten sich Frauen und Männer verschieden, sondern in allen Lebensbereichen. Von gleichen oder annähernd gleichen Vorstellungen von Männern und Frauen kann keine Rede sein.

Wenn „Gleichstellung“ tatsächlich „gleiche Chancen“ bedeuten soll, wie in der Definition des BMFSFJ oben behauptet, dann sind die unterschiedlichen Absichten der Geschlechter tatsächlich als gleichberechtigt anzuerkennen und zu behandeln. Das geschieht aber nicht. So wird etwa die „Gleichstellung im Erwerbsleben“ gefordert, wobei vor allem die „gleiche Teilhabe“ gemeint ist (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt.html). Dabei wird zwar von „Arbeitsmarkt“ gesprochen, aber nur der Erwerbsarbeitsmarkt gemeint. Nur durch eine Teilhabe am Erwerbsleben könne für Lebensunterhalt und soziale Absicherung gesorgt werden.  Das entspricht zwar der heutigen Rechtslage. Aber es wird übersehen, dass diese Verhältnisse auf einer Minderbewertung der elterlichen Erziehungsarbeit beruhen. Schließlich werden nach dem heute geltenden Umlageverfahren die Renten einer Generation allein durch die Kinder dieser Generation bezahlt und damit auch allein durch Kindererziehung erarbeitet. Der ganze Bereich der elterlichen Erziehungsarbeit wird aber einfach unterschlagen, obwohl er Grundlage für unsere soziale Sicherheit ist. Mütter oder Väter, die ihre Hauptaufgabe darin sehen, ihre Kinder zu erziehen und damit eine vergleichbar wertvolle Arbeit leisten wie Erwerbstätige, werden damit von vornherein von der Gleichberechtigung ausgeschlossen. Damit bricht der Anspruch, die „Gleichstellungspolitik“ fördere die Gleichberechtigung, in sich zusammen.

Die im Hintergrund stehende Vorstellung, dass Gleichberechtigung ohne „gleiche Teilhabe am Erwerbsleben“ nicht möglich sei, beruht auf der Überbewertung der Erwerbsarbeit zu Lasten der Erziehungsarbeit, die im Rentenrecht überdeutlich zum Ausdruck kommt. Schließlich führt diese Fehlbewertung beider Arbeitsbereich zu der absurden Folge, dass Eltern gegenüber ihren eigenen Kindern in der Regel weniger Rentenansprüche haben als ihre kinderlosen Nachbarn, weil die Renten von den im Rahmen des Erwerbslebens geleisteten Beiträgen abgeleitet werden, die aber ausschließlich die Renten der vorangegangenen Generation finanziert haben.

Die Gleichsetzung von „gleicher Teilhabe am Erwerbsleben“ und „Gleichberechtigung“ lässt sich also nur nachvollziehen, wenn die in unserem Sozialsystem fíxierte Fehlbewertung von Arbeit als gegeben hingenommen wird. Die Abwertung der Erziehungsarbeit zugunsten der Erwerbsarbeit beruht aber eindeutig auf dem im Patriarchat wurzelnden überheblichen Denken der Männer. Die als „typisch weiblich“ geltenden Arbeiten wie die Kindererziehung wurden als minderwertiger empfunden als die überwiegend von den Männern ausgeübte Erwerbsarbeit. So ist auch unser im Wesentlichen 1957 geschaffenes Rentenrecht ein Ergebnis männlichen Denkens. Frauen spielten damals in der Politik noch kaum eine Rolle. Vor diesem Hintergrund ist die „Gleichstellungspolitik“  eher als Neuauflage patriarchalen Denkens anzusehen. Die frühere Rolle der Männer wird allerdings heute von Männern und Frauen eingenommen, die vorwiegend kein oder vielleicht ein Kind haben und daher eher dazu neigen, den Umfang und Wert der Erziehungsarbeit zu unterschätzen. Gleichzeitig wird die frühere Rolle der Frauen marginalisiert und schlechtgeredet. Das ist nichts anderes als eine Wiederauflage alten Denkens. Objektiv besteht jedoch kein Anlass, die Erziehungsarbeit der Eltern geringer zu schätzen als Erwerbsarbeit, denn es gibt keinen sachlichen Grund für die oben beschriebene Fehlbewertung von Erziehungs- und Erwerbsarbeit.  Deren Langzeitfolgen für unsere Gesellschaft zeigen sich nicht nur in einer verringerten Kinderzahl, sondern auch darin, dass der Erziehung der verbleibenden Kinder immer weniger Bedeutung beigemessen wird mit allen Sekundärfolgen, die sich daraus ergeben.

Diese Überlegungen sollten ausreichen, um zu zeigen, dass Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern niemals durch eine „Gleichstellung im Erwerbsleben“ erreicht werden kann. Vielmehr ist dazu eine Gleichstellung von Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit erforderlich. Gleichstellung ist also nicht generell falsch. Es kommt aber darauf an, was gleichgestellt werden soll. „Gleichstellung“ ist nur dann ein Recht, ja sogar eine Pflicht des Gesetzgebers, wenn sie der Gleichberechtigung dient.

Aber zurück zur „Gleichstellungspolitik“ von heute: Ginge es wirklich um gleiche Chancen für alle, wie die Definition des BMFSFJ behauptet, wäre dagegen nichts zu sagen. Aber durch die regierungsamtliche Vorgabe einer „gleichen Teilhabe am Erwerbsleben“ werden die Weichen ganz anders gestellt. Wer nicht bereit ist, sich an diese Vorgabe zu halten, sieht seine Chancen rigoros eingeschränkt. Von Gleichberechtigung ist da keine Spur. Das soll nur an zwei Beispielen verdeutlicht werden.

Zum Ersten das Elterngeldgesetz: Eine Lehrerin, die ihr erstes Kind zwei Jahre lang selbst betreut und deshalb auf Erwerbsarbeit verzichtet, erhält bei einem weiteren Kind mit zwei Jahren Abstand ein Elterngeld vom 375 €/Monat. Ihre Kollegin, die in vergleichbarer Situation ihr Kind ab dem 2. Lebensjahr in eine Krippe gibt, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhält dagegen bei einem Folgekind ein Elterngeld von 1800 €. Bei einem Unterschied des Elterngeldes von etwa 1 : 5 kann sicher von „gleichen Chancen“ keine Rede sein. Eine Nichtbefolgung der staatlichen Vorgaben wird mit einer Minderleistung von 17 100 € (12 x 1425 €) bestraft.

Zum Zweiten die einseitige Krippenförderung: Eltern, die ihr Kind ab dem 2. Lebensjahr in eine Krippe geben, werden auch unter Berücksichtigung ihres Eigenbeitrags über die öffentliche Krippenfinanzierung mit ca 1000 €/Monat subventioniert. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, wird nicht einmal 150 € Betreuungsgeld gegönnt. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre eine Weitergewährung des ohnehin geringen Betrages auf Länderebene möglich gewesen. Das erfolgt aber, außer in Bayern, in keinem anderen Bundesland. Auch hier kann von „gleichen Chancen“ keine Rede sein. – Diese Beispiele könnten durch viele weitere ergänzt werden.

Bei sachlicher Beurteilung ist die Behauptung, diese Art von „Gleichstellungspolitik“ fördere die Gleichberechtigung, abwegig. Diese Politik ist überhaupt nur unter der Annahme nachzuvollziehen, alle Menschen und insbesondere Frauen und Männer hätten die gleichen Vorstellungen von ihrem Lebensentwurf. Das widerspricht jedoch allen wissenschaftlichen Erkenntnissen und auch der Lebenserfahrung. Eine Politik, die wesentliche Aspekte der Wirklichkeit ausblendet, kann nur als ideologisch begründet betrachtet werden. Die gegenwärtige „Gleichstellungspolitik“ beruht auf einer Ideologie, der mittels der „Gender-Forschung“ ein pseudowissenschaftliches Mäntelchen umgehängt wird.

Nun wäre das alles nicht so beachtenswert, wenn diese Ideologie nur von einer Partei getragen würde. Aber nein: Sie wird von allen heute im deutschen Bundestag vertretenen Parteien bedient, sei es nun von Koalition oder Opposition. Als ehemaliger DDR-Bürger kann ich mich gar nicht dagegen wehren, an das Blockparteien-System in der Volkskammer erinnert zu werden. Auch dort beruhte eine ganz ähnliche Familien-Politik auf einer pseudowissenschaftlichen Ideologie. Auch dort wurden alle Bürger/innen, die dieser Ideologie nicht folgen wollten, als „extremistisch“ oder gar „faschistisch“ diffamiert oder  im harmloseren Fall als „altmodisch“ oder „unbelehrbar“ bezeichnet. Auch dort wurde die Ideologie den Menschen von außen übergestülpt, ohne dass es eine innerstaatliche Diskussion darüber gegeben hätte. – Aber einen Unterschied gibt es eben doch: Bei uns braucht (noch) niemand zu befürchten, wegen einer anderen Meinung hinter Gittern zu landen. Deshalb sollten wir auch den Mut haben, diese verbliebene Freiheit zu nutzen. Wir sollten nicht aufhören, auch eine Gleichberechtigung der Eltern, also von Müttern und Vätern zu fordern, die heute durch „Gleichstellungspolitik“, Rentenrecht und anderes massiv und zunehmend diskriminiert werden.

Zuerst erschienen auf den Internetseiten des Deutschen Arbeitgeberverbandes am        15. Feb. 2016

Literaturtipp: Qualifikation statt Quote, Beiträge zur Gleichstellungspolitik                   Verlag: Books on Demand, Norderstedt 2012                                                                  ISBN 978-3-8448-1743-0 

 

 

 

 

Unserem Rentensystem fehlt das generative Standbein

Nicht nur die Schwäbische Zeitung nimmt sich derzeit der Frage an: Wie kann unser Rentensystem stabilisiert werden?  Zur Debatte stehen die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf 70 Jahre oder die Absenkung des Rentenniveaus auf 43% des Endgehalts, eine Abwägung zwischen Elend und Not. Dass unserem Rentensystem aber das wesentliche Standbein fehlt, nämlich die Regeneration, scheint die Politik nicht zu stören.

Leserbrief

Unser Rentensystem stütze sich auf drei Säulen, heißt es: die gesetzliche, die betriebliche und die privat angesparte Rente. Dass dieses dreibeinige Modell angesichts mangelnden Nachwuchses aber bedrohlich wankt, wird immer offenkundiger. Denn es fehlt die stabilisierende vierte, nämlich die generative Säule. Eine Politik, die seit Jahrzehnten zulässt, dass Paare sich höchstens ein oder zwei Kinder leisten können oder sich in großer Zahl vom Kinderwunsch total verabschieden, fördert Altersarmut in großem Stil. Mit jedem verhinderten Kind fehlt den Folgegenerationen eine ganze Nachkommenschaft und damit die Beitragszahler. Weder die verlängerte Lebensarbeitszeit noch die Absenkung des Rentenniveaus werden auf Dauer die Überlastung der Erwerbsgeneration oder als Folge die Altersarmut verhindern können, solange unsere Politik auf das generative Standbein im System pfeift.

Bärbel Fischer

Lesen Sie dazu auch den deutlichen Beitrag: „Renten-Schwindel“ von Konrad Adam.

https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2016/der-renten-schwindel/

 

 

Bayern-SPD will Landesbetreuungsgeld torpedieren

BITTE  UNTERSCHREIBEN  SIE  DIESE  PETITION!

Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht im Juli letzten Jahres das ohnehin im Vergleich zu den Krippenkosten viel zu geringe Betreuungsgeld für selbst betreuende Eltern von ein- und zweijährigen Kindern auf Bundesebene gekippt mit der Begründung, ein Betreuungsgeld sei Landessache. Daraufhin werden die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel vom Bund an die Länder überwiesen, die dann darüber verfügen können.

Bis auf Bayern haben sich bisher alle Bundesländer dafür ausgesprochen, das Betreuungsgeld auch auf Landesebene  n i c h t  weiterzuführen, sondern die Mittel zum weiteren Ausbau von Kinderkrippen zu verwenden. Damit wird die Diskriminierung selbst betreuender Eltern noch weiter verstärkt als das ohnehin schon bisher der Fall war.

Wenn auch das Betreuungsgeld wegen des geringen Betrages von Anfang an ein Ärgernis war, ist es dem Land Bayern doch hoch anzurechnen, dass es trotz des Widerstands der anderen Ländern zumindest diese geringe Leistung auf Landesebene weiterführen will. Die Beschlussfassung im Landtag steht aber noch aus. Mit verschiedenen Tricks versucht die Opposition den Beschluss zu verhindern.

Nun gibt es eine von der kleinen C-Partei veranlasste Petition, die die Landesregierung darin bestärken soll, bei ihrem Vorhaben zu bleiben und sich nicht etwa noch durch die Diffamierung des Betreuungsgeldes als “Herdprämie” davon abhalten zu lassen.

Wir bitten unsere Nutzer nun herzlich, diese Petition nach Kräften zu unterstützen und über Ihre Verteiler weiter zu leiten. Das gilt ausdrücklich auch für Mitglieder außerhalb Bayerns. Ein Betreuungsgeld in Bayern übt auch einen moralischen Druck auf andere Landesregierungen aus und wird dann auch in künftigen Landtagswahlkämpfen eine größere Rolle spielen können.

http://www.citizengo.org/de/33354-bayern-landesbetreuungsgeld-soll-gestoppt-werden-wir-sagen-nein?tc=ty&tcid=20435764

Dazu noch ein Link zu einem Beitrag im Bayernkurier, der über das Thema berichtet:

https://www.bayernkurier.de/inland/11777-auf-dem-ruecken-der-familien

Rentenmisere hausgemacht!

War die bevorstehende Rentenmisere nicht schon längst absehbar? Wer eine Politik betreibt, die es Eltern erschwert mehrere Kinder großzuziehen, braucht sich nicht zu wundern, wenn künftige Beitragszahler ausbleiben. Der Präsident des Deutschen Familienverbands, Dr. Klaus Zeh, präsentiert ein Rezept mit dauerhafter Erfolgsgarantie.

http://www.deutscher-familienverband.de/component/content/article/19-familie/familienpolitik/566-dfv-zehn-punkte-fuer-eine-gute-finanzielle-mehr-kind-politik?highlight=WzU2Nl0=

 

 

Mehr Anerkennung und finanzielle Sicherheit für große Familien!

(Berlin). Wer sich für ein Leben mit Kindern entscheidet, braucht Anerkennung und finanzielle Sicherheit. „Besonders für Familien mit vielen Kindern muss eine zukunftsweisende Familienpolitik Anreize und Spielräume schaffen, damit sich wieder mehr Menschen ihren Wunsch nach einer großen Familie erfüllen“, mahnt der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh. Die größte parteiunabhängige und mitgliedergetragene Interessenvertretung von Familien in Deutschland stellt zehn Punkte in den Fokus einer guten finanziellen Mehr-Kind-Politik. 

Der Spagat zwischen Familienleben und Beruf, geforderter Flexibilität und Verlässlichkeit oder Wohnraumbedarf und Mietpreis stellt derzeit fast alle Familien vor große Herausforderungen. Was finanziell und organisatorisch für Eltern mit einem Kind noch zu schaffen ist, können viele Familien mit drei, vier oder mehr Kindern nicht mehr stemmen. „Eltern dürfen deshalb nicht länger verfassungswidrig erhobene Strafsteuern und -abgaben zahlen“, kritisiert Zeh. „Der steuerliche Kinderfreibetrag muss auf Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene angehoben werden und in den Sozialversicherungen muss es endlich Kinderfreibeträge geben!“ Der DFV verlangt außerdem die Rückerstattung von Verbrauchssteuern, die auf den Kindesunterhalt entfallen. Als ersten Schritt fordert der Verband eine ermäßigte Mehrwertsteuer von sieben Prozent für Kinderprodukte.

Auch in der dreijährigen Elternzeit sind große Familien meist auf sich allein gestellt. Viel zu kleine Sockelbeträge beim Elterngeld bringen sie schnell an ihre finanziellen Grenzen. Das vom Deutschen Familienverband geforderte Betreuungsbudget dagegen schafft echte Wahlfreiheit. Es fördert jedes Kind direkt und erlaubt jeder Familie, die passende Betreuungsform zu finden – sei es ein guter Krippenplatz, eine Tagesmutter, die häusliche Betreuung oder ein Mix aus allem. Zu den wesentlichen Themen einer zukunftsweisenden Mehr-Kind-Politik gehören außerdem bezahlbarer Wohnraum, neue Optionen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine gerechte Elternrente für Erziehungsleistung. „Jedes Gesetz und jede Verordnung gehört auf den Familien-TÜV, damit Fehlentscheidungen von vornherein ausgeschlossen werden“, fordert DFV Präsident Zeh.

„Unsere Gesellschaft baut auf nachwachsende Generationen und Menschen, die füreinander lebenslang Verantwortung übernehmen. Gleichzeitig herrscht eine absurde, ablehnende Stimmung im Land, wenn es um Großfamilien geht“, so Zeh. „Anders als in Nachbarländern, wo man sich zu vielen Kindern beglückwünscht, gelten vielfache Eltern hierzulande als asozial und fragwürdig. Diese fehlende Anerkennung schmerzt Eltern und Kinder und sie erschwert den Alltag der Familien unnötig! Hier ein Umdenken zu schaffen, geht uns alle an: Denn eine Gesellschaft ohne Kinder hat keine Zukunft!“

18.04..2016

Gräßle: CDU soll jedes zweite Ministerium an eine FRAU geben

Inge Gräßle, CDU-Landeschefin aus Heidenheim, BW, fordert den Landesvorsitzenden der CDU-Baden-Württemberg, Thomas Strobl auf, im Verlauf der Koalitionsverhandlungen  jedes zweite Ministerium in Baden-Württemberg  künftig an eine FRAU zu vergeben. Damit erhofft sie sich gender-kompatibel GLEICHSTELLUNG,  ohne zu bemerken, dass dieses Ansinnen gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz verstößt, das Diskriminierung wegen des Geschlechts ahndet.

Leserbrief an die Schwäbische Zeitung:

Die CDU-Landeschefin Inge Gräßle fordert im Auftrag der Frauenunion und unter der Knute von Gender-Mainstream, dass in der neuen grün-schwarzen Landesregierung BW jeder zweite Ministerposten mit einer Frau besetzt wird. Sie sieht dies als Nagelprobe für den Reformer Thomas Strobl.

Ein solches Ansinnen verstößt m. E. gegen das Verbot der Diskriminierung des männlichen Geschlechts ( AGG §1). Sollten nicht eher Erfahrung, Leistung und  Qualifikation das Kriterium für die Benennung ins Ministeramt sein?  Ich halte es für extrem dümmlich und diskriminierend, sich auf ein Fifty-fifty-Modell zu versteifen, weil es dem Geschlecht Vorrang gegenüber der Professionalität einräumt. Wir brauchen Profis und keine Quotenfrauen. Ein Verhältnis 2: 3 oder 3:4 von Frauen zu Männern und umgekehrt ist o.k., solange Sach-und Fachverstand noch Kriterien sind. Hier schießt die Frauenunion genderkompatibel weit über das Ziel hinaus. Bedächtige Bürger können nur hoffen, dass Thomas Strobl sich solchen Gender-Forderungen nicht beugt und  seine Minister beruft, unabhängig von ihrem Geschlecht, sondern allein aufgrund ihrer Eignung.

Bärbel Fischer

Beitragsgerechtigkeit? Statement aus SPD-Perspektive

In unermüdlichem Einsatz wendet sich ein Familienvater an Politiker aller Couleur mit dem Anliegen, Eltern von den familienblinden Abgaben in die Sozialversicherungen zu entlasten, die ihm per Gesetz zusätzlich zum Kindesunterhalt abgefordert werden. Für einen Familienvater würde dies eine Entlastung von 238.- pro Kind und Monat bedeuten. Das heißt, dass jeder Familienvater in Deutschland um stattliche Beträge Monat für Monat wegen seiner Kinder ins Hintertreffen gerät ( bei vier Kindern mtl. um 952.-) . Diese Diskriminierung  ( gem. Art. 3 GG )  gegenüber Arbeitnehmern ohne Unterhaltspflichten ist schließlich auch der Anlass für die Klage des Bündnisses ELTERNKLAGEN, die inzwischen beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Leider ahndet das AGG ( Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, 2006 ) lediglich Diskriminierungen wegen „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, nicht aber wegen der Diskriminierung wegen eigener Kinder. Daher verwundert es nicht, dass die Parteien die Diskriminierung von Eltern außer Acht lassen.

Auf sein Schreiben an den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, bekam Herr N. folgende Antwort von Frau Dr. Reimann:

Sehr geehrte Familie N.,

vielen Dank für Ihre E-Mail an den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann. Er bat mich, als die für die Bereiche Arbeit, Soziales, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Ihnen zu antworten.

Auch wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Entlastung von Familien mit Kindern weiter voran zu bringen. In dieser Legislaturperiode ist es uns gelungen ein Entlastungspaket zu schnüren, von dem vor allem die Familien profitieren.

Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags werden der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 angehoben. Damit die Förderung bei den Familien ankommt, die nicht vom steuerlichen Kinderfreibetrag profitieren, hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass das Kindergeld in gleichem Verhältnis angehoben wird. Es wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 4 Euro pro Monat und ab dem 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro pro Monat steigen. Der Kinderzuschlag, der Eltern mit niedrigen Einkommen hilft, wird ab dem 1. Juli 2016 auf 160 Euro angehoben. Nach intensiven Verhandlungen mit dem Koalitionspartner haben wir zudem erreicht, dass der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits ab dem Jahr 2015 um 600 Euro auf 1.908 Euro/Jahr erhöht wird. Für jedes weitere Kind steigt der Entlastungsbetrag um 240 Euro.

Das Entlastungspaket für Familien ist Ergebnis harter Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner. Auch wenn wir uns durchaus weitergehende Unterstützung für Familien gewünscht hätten, so kann man doch festhalten, dass dieses Paket eine spürbare Entlastung für Familien bedeutet.

Es ergänzt die bereits in dieser Legislaturperiode beschlossenen weiteren familienpolitischen Maßnahmen. Hierzu gehören die Förderung von Kitas, das ElterngeldPlus und das Familienpflegezeitgesetz.

Auch künftig wollen wir Familien wirksam unterstützen. Gerade Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen wollen wir erreichen. Dabei nehmen wir alle Familienformen in den Blick – die vielen Paare mit Kindern, ob mit oder ohne Trauschein, die Alleinerziehenden, Regenbogen- und Patchworkfamilien und auch die Frauen und Männer, die sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. Alle Familien brauchen Zeit, Geld und Infrastruktur – gute Bildungs- und Betreuungsangebote für ihre Kinder und Unterstützung für ihre pflegebedürftigen Angehörigen.

Natürlich verfolgen wir auch die Debatte über eine Umgestaltung der Systematik der Sozialversicherung unter Betonung der Beitragsentlastung und der Berücksichtigung von Kinderkomponenten sehr aufmerksam. Allerdings sind die Folgen einer solchen Umstellung aus meiner Sicht bisher nicht ausreichend beleuchtet worden. Das gilt insbesondere für die Auswirkungen auf die finanzielle Basis unserer sozialen Sicherungssysteme. Zugleich darf man bei dieser Debatte nicht vergessen: Schon heute werden Kinder in den Sozialversicherungssystemen sowohl auf der Leistungsseite (Erziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, erhöhte Ersatzrate beim Arbeitslosengeld I) als auch auf der Beitragsseite berücksichtigt (beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und den nicht selbst versicherungspflichtigen Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung- und Pflegeversicherung, sowie geringerer Beitragssatz für Eltern in der gesetzlichen Pflegeversicherung).

Aus meiner Sicht besteht bei der Frage der Sozialbeiträge für Familien also noch weiterer Klärungsbedarf – auch vor dem Hintergrund der laufenden Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht. Selbstverständlich werde ich die Debatte weiter aufmerksam verfolgen.

Unabhängig davon werde ich mich auch künftig dafür einsetzen, dass Familien wirksam unterstützt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB

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In Abstimmung mit der Familie N. nimmt die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT dazu Stellung:

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

in Abstimmung mit Herrn N. lege ich Ihnen die Einschätzung der  ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT zu Ihrem Schreiben vom 7. April 2016 an Herrn N. vor. Es geht uns hier nur um den letzten Abschnitt Ihres Schreibens.

  • Eine „Umstellung der Systematik der Sozialversicherung“ mit dem Ziel der Beitragsentlastung für Eltern hätte ohne WENN und ABER logischerweise zur Folge, dass Mitbürger ohne Unterhaltspflichten künftig um mtl. ca. 200.- höher belastet würden.  Und das wäre nur eine äußerst  bescheidene Korrektur des Skandals, dass ausgerechnet Eltern von Kindern seit Jahrzehnten zu Unrecht abgezockt werden. Selbst diese zusätzliche monatliche Belastung kommt bei Weitem nicht heran an den Betrag von 600.-, den Eltern monatlich über staatliche Transferleistungen hinaus für jedes  ihrer Kinder aufwenden müssen. Dazu braucht es, Frau Dr. Reimann, keinen Klärungsbedarf.
http://cdn-storage.br.de/iLCpbHJGNL9zu6i6NL97bmWH_-bP/_AES/5yNc_-4G/150930_1200_Tagesgespraech_Sozialabgaben.mp3

  • Zur so genannten „Beitragsfreien Mitversicherung von Familienangehörigen“ muss ich Sie daran erinnern, dass unterhaltspflichtige Eltern ihr Einkommen sofort durch die Anzahl der Familienmitglieder zu teilen haben. Verdienen Eltern von drei Kindern zusammen monatlich 3500 €, so stehen jedem Familienmitglied nur 700.- zu. Für diese 700.- zahlt jedes Mitglied anteilig seinen 20 %-igen Beitrag zur den Sozialversicherungen, in der Summe also 5x 20% = 100%. Somit bestreitet jedes Familienmitglied seinen eigenen Beitrag selbst und ist  mitnichten beitragsfrei mitversichert. Wäre dem so, so müsste lediglich der Vater für seine 700.- Sozialversicherungsbeiträge abführen, nicht jedoch seine Familie. Es ist also ein gerne  transportiertes Märchen, dass Kinder und Ehegatten beitragsfrei mitversichert wären, denn jedem Mitglied der Familie steht nur 1/5 des Familieneinkommens zur Verfügung, während der Single über volle 5/5 verfügen kann.
  • Zuletzt, Frau Dr. Reimann, eine Bemerkung zu der 0,25% igen Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung für kinderlose Arbeitnehmer – eine einzige Farce!  Das macht bei einem Jahresdurchschnittsverdienst von 35 000.- ( 2016 ) monatlich 7,33 € aus. Glaubt die SPD wirklich, mit diesem Aufschlag von 1/400  für lebenslang Kinderlose*) einen gerechten Beitrag zur Rentengerechtigkeit zu leisten? Haben  nicht die Hauptlast der Pflegeversicherung wiederum die Kinder von nachwuchswilligen Eltern zu stemmen?

*)   Dabei spielt es keine Rolle, ob Kinderlosigkeit schicksalhaft oder beabsichtigt ist. Entscheidend ist die Benachteiligung von Eltern.

Leider vermeiden die Parteien von schwarz über grün bis rotrot  diesen unpopulären aber notwendigen Schritt, der Eltern die nötige Gestaltungsfreiheit brächte, aus Sorge um Stimmenverlust bei Wahlen. Aus demographischer Perspektive ist diese Korrektur für unser Sozialwesen aber überlebens-notwendig. Denn je mehr Lasten Eltern aufgebürdet werden, umso weniger sind sie für weitere Kinder bereit. 2/3 der abgetriebenen Embryonen in Deutschland sind Geschwister von bereits lebenden Kindern, ein Skandal in Anbetracht der deutschen demographischen Katastrophe! Hat nicht jeder Staat die Pflicht zur demographischen Bestandswahrung im Interesse des Wohlstands nachfolgender Generationen?

 
Findet es die SPD  in Ordnung, dass ein Arbeitnehmer mit fünf Kindern den gleichen Beitrag zur Kranken-Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlt wie ein Single? Früher sah sich die SPD noch der horizontalen Gerechtigkeit verpflichtet.  Aber heute? Wie Ihr Schreiben an Herrn N. zeigt, rühmt sich die SPD winziger familienpolitischer Pflästerchen. Wundern Sie sich noch, dass SPD-Wähler zur AfD abwandern? Ich behaupte, Frau Dr. Reimann, durch die Missachtung der Ansprüche von Familien sägt die SPD munter an dem Ast, auf dem sie gemütlich ( wie lange noch? ) sitzt.
Mit der Bitte, dieses Schreiben auch an Herrn Oppermann weiter zu leiten, grüßen wir Sie freundlich als ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT
i. A. Bärbel Fischer

Etikettenschwindel

In einem ZDF – Interview blickt die vierfache Mutter  Alina Bronsky als „schreibende Hausfrau“ und  Bestseller-Autorin zurück in die beiden letzten Jahrzehnte und beklagt: Mütter werden über die Erwerbspflicht zunehmend in ein „Freiheitsmodell“ gepresst, das häufig  ihren Bedürfnissen widerspricht und ihnen eine neue Unfreiheit beschert. Frau Bronsky nennt das Etikettenschwindel.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2690962/Muttersein-ohne-Hingabe-nicht-moeglich#/beitrag/video/2690962/Muttersein-ohne-Hingabe-nicht-moeglich

 

Alina Bronskys neuestes Buch:

“Die Abschaffung der Mutter: kontrolliert, manipuliert und abkassiert !”

JU: Verlängerung der Lebensarbeitszeit gegen Altersarmut

Herrn Paul Ziemiak,  Vorsitzender der JUNGEN UNION 1. April 2016

Sehr geehrter Herr Ziemiak,

die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT interessiert sich logischerweise für alle Vorschläge, welche die drohende Altersarmut verhindern könnten. Daher möchte ich Ihnen auf Ihren Vorstoß zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit antworten.

Was uns ältere Mitbürger extrem wundert ist, dass in keiner Rentendebatte die Ursache des Übels, nämlich das deutsche demographische Defizit thematisiert wird. Irgendwie scheint dieses Thema tabu zu sein. Dabei muss man in der Rentenfrage mindestens eine, besser zwei oder drei Generationen voraus planen! Denn mit jedem heute verhinderten Kind fehlt der Gesellschaft künftig eine ganze Nachkommenschaft.

Die Frage ist: Wie kommt es, dass 20% bis 25% junger Erwachsener ein Leben mit Kindern ablehnen?  Offenbar hat es sich herum gesprochen, dass Eltern in unserem Sozialsystem überproportional durch familienblinde Abgaben belastet werden, wozu auch die Verbrauchssteuern zählen. Wer also Kinder aufzieht gilt als Trottel, der nicht rechnen kann. Dabei sind es die hier ( noch ) geborenen Kinder, die in 20 bis 30 Jahren die heutigen Arbeitnehmer, und zwar paradoxerweise auch die kinderlosen alimentieren müssen.

Angela Merkel scheint immer noch zu glauben, mit jungen Flüchtlingen ließen sich die familienpolitischen Sünden der verg. Jahrzehnte korrigieren. Pustekuchen! Prof. Herwig Birg ( Bevölkerungsforscher ) weist nach, dass dies nicht gelingen kann. Siehe:

http://i-daf.org/fileadmin/Newsletter-Druckversionen/2016/Aufsatz_des_Monats/iDAF_Aufsatz_03_III_2016.pdf

Hat man jahrzehntelang den Familien mit Kindern das Geld aus der Tasche gezogen, so braucht man sich doch nicht zu wundern, wenn uns der Nachwuchs ausgeht.

Sehr geehrter Herr Ziemiak, solange unser Sozialgesetz Arbeitnehmer ohne Unterhaltspflichten verschont, Eltern aber für jedes Kind Monat für Monat 238 Euro zuviel abknöpft, solange wird die Kinderarmut und die Armut an Kindern zunehmen. Daher werden die Menschen in unserem Land immer länger arbeiten müssen. Die Crux daran ist allerdings, dass dies eben auch Väter und Mütter trifft, die durch den Unterhalt ihrer Kinder und die Erziehungsarbeit ihren üppigen Obolus an die Gesellschaft bereits abgeliefert haben, und zwar nachhaltig! Sie werden also zusätzlich noch einmal zur Kasse gebeten.

Daher, Herr Ziemiak, wäre es an der Zeit, dass sich die Parteien und die Bundesregierung beeilen, Familien mit Kindern mit Kinderlosen gleichzustellen. Ist nicht Gleichstellung das Zauberwort heutiger Politik? Familien merken davon null und nichts. Erst wenn sich an der Abgabenfront etwas ändert, werden Paare zu mehreren Kindern bereit sein.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Bärbel Fischer

 

NACHTRAG

 

Sehr geehrter Herr Ziemiak,
 
zu Ihrem Vorstoß, die Lebensarbeitszeit der gesetzlich Versicherten zu verlängern, habe ich Ihnen vor wenigen Tagen unsere Einschätzung zukommen lassen. Mit der heutigen Mail wollen wir Ihnen Vorschläge unterbreiten, welche Arbeitnehmer, die ihr Einkommen mit ihrer Familie teilten, g e r e c h t   behandeln.
 
Was uns ärgert, ja wütend macht, ist die Generationenblindheit selbst bei der JU. Unsere Politiker denken, wenn überhaupt, nur bis morgen. Ein Indianerhäuptling dagegen muss seine  Entscheidungen  bis in die 7. Folgegeneration verantworten.
 
Hat sich mal jemand gefragt, weshalb das Thema Nachwuchs in der öffentlichen Debatte  total ausgeblendet wird? Niemand wird junge Leute zu Nachwuchs zwingen, aber eine solche Lebensplanung hat eben nach dem Prinzip Ursache und Wirkung für die Gesellschaft fatale Folgen (Altersarmut, Verlust einer Sippe etc. ) Offensichtlich haben Zeitgenossen, die sich einst Kinder ersparten, heute kein Problem damit, im Alter Kostgänger jener Kinder zu sein, die ihre heute verarmten Nachbarn einst unter großem finanziellen Aufwand großzogen.
 
Egal, ob das Rentenniveau gesenkt oder die Lebensarbeitszeit verlängert wird, beide Vorschläge verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG. Denn:
verlängert man die Lebensarbeitszeit, so trifft es Eltern wie Kinderlose gleichermaßen, obwohl Väter und Mütter über den Unterhalt ihrer Kinder bereits kräftig abkassiert worden waren,
senkt man das Rentenniveau, so trifft es ebenfalls auch diejenigen, die über rund 20 Jahre hohe Kosten pro Kind zu stemmen hatten.
 
Daher sehen wir als ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMIIENGERECHTIGKEIT drei familiengerechte Lösungen:
 
a) lebenslang Kinderlose versichern ihr Altersrisiko privat selbst, und nicht über die Solidargemeinschaft.
b) lebenslang Kinderlose zahlen während ihrer Erwerbsarbeit so viel in die Rentenkasse ein, wie Eltern in 20 Jahren in 2,1 Kinder investieren mussten.
c) die Beiträge in die Sozialversicherungen werden für Eltern je nach Kinderzahl reduziert mit der logischen Folge, dass Kinderlose entsprechend höher belastet werden.
 
Sehr geehrter Herr Ziemiak, zugegeben, keiner dieser Vorschläge ist wirklich prickelnd – sondern erfordert die Einsicht, dass man nicht von Familien fordern darf, was Nichtfamilien zu geben nicht bereit sind. Es wäre tatsächlich eine Solidaritätskundgebung, wenn z. B. die Junge Union FAMILIENGERECHTIGKEIT  auf ihr Panier schriebe. Vielleicht würde dies auch viele Bürger beflügeln, künftig wieder CDU und nicht AfD zu wählen. Leider haben sich unzählige Bürger enttäuscht von der CDU abgewandt, weil man von ihr seit Jahren nur Schulterzucken erntete, wenn es um Familiengerechtigkeit ging. Zugegeben, bereits heute sind Eltern mit Kindern in der Minderheit. Daher lohnt es sich parteipolitisch eher, Rentner auf Linie zu bringen als nachwuchsbereite Paare. Doch das Ende wird  Heulen und Wehklagen sein!
 
Damit grüße ich Sie in der Hoffnung, dass die Junge Union künftig klüger agiert als die etablierte CDU / CSU
i.A. Bärbel Fischer

Verlorene Wahl – verlorene Hoffnung?

Ein Beitrag von Christoph Scharnweber zum schlechten Abschneiden der CDU bei den Landtagswahlen am 13. 03. 2016 in Baden – Württemberg und gegen Passivität und Resignation.

http://www.wertepolitik.de/?p=2693#comment-64031