Bildungsgutscheine – ein Flop?

FRONTAL 21 nimmt die Tatsache, dass 70 % der bedürftigen Eltern den von der Leyenschen Bildungsgutschein noch nicht angefordert haben, kritisch in den Blick und lässt Experten zu Wort kommen.

http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/9/0,1872,8248233,00.html

und

http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?id=3635

Grünzeug

Der Redakteur Christoph Slangen interviewte für die Schwäbische Zeitung ( 27. 06. 11 ) Herrn Ministerpräsident Kretschmann. Befragt nach dem Vorhaben der FDP, Steuern zu senken, sieht Kretschmann eher die Notwendigkeit, Steuern zu erhöhen, um z. B. eine „bessere frühkindliche Bildung“ bezahlen zu können….. sonst untergraben wir die Quellen unseres Wohlstandes“.

Richtig! Wir brauchen eine bessere frühkindliche Bildung, denn mit zu wenig und zu schlecht qualifiziertem Personal ausgestatteten Krippen grenzt deutsche Betreuung im europäischen Vergleich bereits an Kindesmisshandlung. Die andere Frage lautet: Lernen Kleinkinder besser in Gruppen von acht Kindern und einer Erzieherin in der Krippe oder besser in der 1:1- Mutter-Kind-Relation, die dem kindlichen Interesse und nicht irgendeinem Lehrplan folgt? Daran schließt sich die Frage: Ist es besser, Krippen für lediglich ein Drittel aller Kinder mit Steuergeldern (!) massiv zu subventionieren, oder wäre es besser, alle Familien gleichermaßen so zu unterstützen, dass Mütter frei wählen könnten ob sie Fremdbetreuung einkaufen oder ihre Kinder in eigener Verantwortung erziehen wollen ( z. B. mit einem Erziehungsgehalt nach ÖDP-Konzept )?

Die Grünen mögen ja viel von erneuerbaren Energien verstehen, von Bildung und vor allem von Bindung verstehen sie null und nichts! Sie schützen Pflanzen und Käfer, aber mit den Ergebnissen der Hirnforschung dürfen sie sich – aus ideologischen Gründen – nicht befassen. Wenn die Hirnforschung heute eindeutig beweist, dass alles Lernen zuvor eine mehrjährige, sichere Bindung an die Eltern erfordert, aus welcher erst Selbstsicherheit, Kreativität und Interesse an der Umwelt erwachsen, so müssen heute die Grünen noch immer einer altfeministischen Alice- Schwarzer-Diktatur folgen: missverstandene Selbstverwirklichung, Geschlechterneutralität und Rollenverweigerung.

Wollen wir die „Quellen unseres Wohlstandes“, also unsere Kinder, fördern, dann doch bitte so, dass sie davon auch wirklich profitieren!
Bärbel Fischer

Karlsruhe spricht, doch niemand kümmert sich darum!

Zu : „Die Schande des Parlaments“, Süddeutsche Zeitung, Heribert Prantl, 17. Juni 2011

Herr Prantl beklagt zu Recht das Versagen des Bundestags bei der rechtzeitigen Umsetzung eines neuen, demokratischeren Wahlgesetzes. Ich darf aber daran erinnern, dass das Wahlrechtsurteil nicht das einzige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist, das liegenblieb. Denn  seit das oberste Gericht 2001 beim sog. Pflegeurteil verfügt hat, dass Eltern mit Kindern gegenüber kinderlosen Zeitgenossen nicht benachteiligt werden dürfen, ist der Beitrag zur Pflegeversicherung für Erwerbstätige ohne Nachwuchs lediglich um 0,25 %  angehoben worden. Das war´s! Dagegen führen Eltern noch immer dreifache Beiträge ab: 1. den Geldbetrag zu den Sozialversicherungen ohne Berücksichtigung der Kinderzahl, 2. den generativen Beitrag durch die Kosten der Kindererziehung und 3. pro Kind ca. 120 Euro mtl. an Verbrauchssteuern. Damit ist die Benachteiligung von Familien entgegen der ausdrücklichen Forderung der Karlsruher Richter seit 10 Jahren besiegelt und wird es auch bleiben, wenn das Parlament nicht endlich Recht schafft. Das Gesetz, das spätesten am 31. 12. 2004 hätte in Kraft treten sollen,  wartet bis heute auf seine Umsetzung.

Es darf gefragt werden: Weshalb verlangt das Wahlrechtsurteil unverzügliche Umsetzung, das Gleichstellungsurteil aber wartet auf den Sankt-Nimmerleins-Tag? Gibt es Urteile erster und zweiter Klasse? Wie kann es sein, dass das BVFG spricht, aber niemand kümmert sich darum? Ist wachsende Kinderlosigkeit nicht die logische Antwort auf solches Aussitzen?

Bärbel Fischer

Stellschraube Sozialabgaben

Die Schwäbische Zeitung berichtet am 25. Juni 2011 von Volker Kauders Vorschlag, statt Steuern zu senken (FDP) die Sozialabgaben zu reduzieren.

Dass Volker Kauder (CDU) statt Steuererleichterungen (FDP) Entlastungen bei den Sozialabgaben vorsieht, geht zwar in die richtige Richtung, muss aber trotzdem hinterfragt werden. Will man nun generell und linear die Empfänger niedriger Löhne entlasten, oder wird bei einer geplanten Entlastung endlich einmal danach gefragt, wie viele Mäuler vom Elternlohn gestopft werden müssen? Unser Sozialgesetz verlangt ja von allen Arbeitnehmern Abgaben in nahezu gleicher Höhe, ob sie drei Kinder zu versorgen haben oder keines. Das ist im höchsten Maße unsozial, denn jedes Kind kostet seine Eltern bis zu dessen Selbständigkeit mindestens 150 000 Euro. Bei einem Jahresgehalt von 30 000 Euro bleiben dem Single über 11 000 Euro zur freien Verfügung übrig, während der dreifache Familienvater mit einem Minus von mehr als 8 000 Euro bereits unterhalb des Existenzminimums angekommen ist. Die Differenz beläuft sich auf 19 000 Euro jährlich ( Quelle: Deutscher Familienverband 2011 ). Wenn überhaupt, so konnte die Mutter der drei Kinder über Jahre nur in Teilzeit erwerbstätig sein, wird daher am Ende nur eine Minirente zu erwarten haben, während Beschäftigte ohne Unterhaltsverpflichtung in den vollen Genuss ihrer Rente kommen. De facto werden in Deutschland Eltern durch Kindererziehung bestraft. Fazit: Es wäre allerhöchste Zeit, die Sozialabgaben nicht einfach nur zu kürzen, sondern endlich fair, d. h. familiengerecht zu gestalten.
Bärbel Fischer

Zeit ist Geld

Der Deutsche Familienverband stellte seine Jahrestagung im brandenburgischen Blossin unter das Leitwort ZEIT FÜR FAMILIE. In ihrem Vortrag forderte die Sprecherin des Aktionsbündnisses Familie, Christiane Lambrecht, einen fairen Generationenvertrag, also ein EQUAL P(L)AY zwischen Gesellschaft und Familie.

http://www.deutscher-familienverband.de/fileadmin/DFV/Bund/Bilder/BVT/BVT_2011/Vortrag_Zeit_ist_Geld.pdf

Herr Prof. Dr. Norbert Lammert, was nun?

Bundestagspräsident Prof. Dr. Lammert rügt die Bundesregierung, dass sie dem Auftrag des Bundesverfassungsgericht, ein demokratisches Wahlrecht zu formulieren, bisher nicht nachgekommen ist. Was ist mit dem Bvfg-Urteil von 2001, welches fordert, dass Eltern von Kindern nicht gegenüber kinderlosen Zeitgenossen benachteiligt werden dürfen? Die Umsetzung steht bis heute aus.

https://www.familiengerechtigkeit-rv.de/meinungen/meinungen.php

Strickfehler

Das Aktionsbündnis Familie stellt mit seiner Kampagne eine Forderung, die genau jenen Familien wenig nützt, die am meisten Hilfe brauchen, meint der Autor dieser Zuschrift.

Eine Entlastung für Familien (unterhaltspflichtige Eltern einschl. Alleinerziehende) bei den Sozialabgaben wäre eine konsequente Umsetzung des Pflegeurteils 2001 und zum Teil auch des vorangegangenen „Trümmerfrauenurteils“ des BGH.

Nur wäre in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die konkrete Umsetzung entscheidungserheblich ist: würde der Gesetzgeber z.B. dieses Urteil damit umsetzen, dass er einfach das Existenzminimum von Kindern von der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialabgaben (Renten-Krankenkassen-und Pflegeversicherung) von der Beitragsbemessungsgrenze des Brutto-Gehalts der unterhaltspflichtigen erwerbstätigen Eltern abziehen würde, dann hätte dies für viele Familien keine Verbesserung zur Folge, weil gerade Mehrkindfamilien mit niedrigen oder mittleren Einkommen diese potentiell gewährten Freibeträge gar nicht von ihrem monatlichen Bruttogehalt ausschöpfen könnten. Dieser Aspekt wird leider auch von Herrn Dr. Borchert übersehen.

Darum macht eine familiengerechte Reform der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme nur dann Sinn, wenn alle unterhaltspflichtigen Eltern unabhängig von ihrem Einkommen gleichermaßen von einer solchen Reform profitieren würden. Denn jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein.

Daher hielte ich es für viel sinnvoller, wenn man sich politisch für ein sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt für unterhaltspflichtige Eltern einsetzen würde. Von einem Erziehungsgehalt würden alle Familien gleichermaßen profitieren. Darüber hinaus wäre eine konsequente Umsetzung des Pflege-und Trümmerfrauenurteils des Bundesverfassungsgerichts erreicht. Dass ausgerechnet Borchert so ein Erziehungsgehalt ablehnt aufgrund der angeblich dadurch steigenden Gefahr von Teenager-Schwangerschaften halte ich für populistisch und überhaupt nicht nachvollziehbar. Da erscheint mir die Forderung der ÖDP ( Ökologisch Demokratische Partei ) nach einem Erziehungsgehalt als die beste Umsetzung einer familiengerechten Entlastung, weil mit dieser Umsetzung nicht nur die einkommensstarken sondern in gleichem Maße die einkommensschwachen Familien profitieren würden.

In diesem Sinne rate ich dazu, die Forderung nach einer familiengerechten Entlastung bei den Sozialabgaben in die Forderung eines sozialversicherungspflichtigen Erziehungsgehaltes abzuändern oder beides zu kombinieren.
David Svoboda

Bi-inter-trans-sexuelle Toleranz im Musterländle

Hier ein Ausschnitt aus dem Artikel: „Bekanntlich will die stärkste Stuttgarter Regierungspartei das Ländle zum Musterland der Toleranz für „Bisexuelle, Intersexuelle, Transsexuelle und Transgender“ machen. Zu diesem Zweck soll an den badisch-schwäbischen Staatsschulen „in allen Unterrichtsfächern“ die Lebensweise auch besagter sexueller Randgruppen abgebildet werden. Der Staat soll über die Weltanschauung schon der Kleinsten wachen und ihnen eine Sexualerziehung der denkbar umfassenden Art angedeihen lassen. So maßt sich der Staat die Rolle eines „pansexuellen Wächterrates“ an.

Den kompletten Text finden Sie hier:

http://www.theeuropean.de/alexander-kissler/6423-die-guten-und-die-gruenen

Leistung muss sich wieder lohnen!

Und was ist mit der Erziehungsleistung von Eltern? Nullsumme! Um eine familien-faire Sozialreform voranzubringen, setzt das Aktionsbündnis Familie auf eine Unterschriftenkampagne. Machen Sie mit!

http://www.aktionsbuendnis-familie.de/
und
https://www.familiengerechtigkeit-rv.de/meinungen/meinungen.php