Das BVerfG widersprach sich selbst

Am 6. Juni 2011 lehnte das oberste Karlsruher Gericht die Annahme der Klage einer vierfachen Mutter gegen die Ungleichbehandlung von Müttern beim Elterngeld ab. „Die Begründung dafür ist verfassungswidrig“, macht Dr. Johannes Resch klar. Das Bundesverfassungsgericht widerspreche sich hier selbst.

http://www.freiewelt.net/blog-3394/h%E4lt-sich-das-bundesverfassungsgericht-noch-ans-grundgesetz%3F.html

Familien werden zu Almosenempfängern degradiert

„Bevor neue Leistungen zur Familienförderung diskutiert werden, sollten erst die Benachteiligungen von Familien im Steuer- und Sozialversicherungssystem beseitigt werden. Familien müssen und können in den Stand versetzt werden, ihre Kinder aus dem selbst erwirtschafteten Einkommen zu unterhalten, statt durch zu hohe Abgaben in die Rolle von Almosenempfängern gedrängt zu werden….“ Zwar stammt Dr. Clemens Christmann´s Essay zur Armut von ganz normalen Familien von 2003, hat aber bisher von seiner Aktualität nichts eingebüßt.

http://www.alfa-ev.de/fileadmin/user_upload/Lebensforum/2003/lf_0203-8-familien-lastesel.pdf

http://www.gerechtigkeit-fuer-familien.de/quellen_pdf/christmann_teil2_lug_und_trug_in_der_familienpolitik.pdf

Ungenügend!

Aus Anlass der BT-Anhörung zum Betreuungsgeld am 4. Juli in Berlin fertigte der Leiter des Heidelberger Familienbüros, Kostas Petropulos, für das Familiennetzwerk e. V. eine Expertise. Dabei befasst er sich mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben, den Einwänden gegen das Betreuungsgeld und dessen ungenügender Reichweite.

http://www.familie-ist-zukunft.de/seite/wp-content/uploads/2011/07/Betreuungsgeld_als_verfassungsrechtliches_Minimum-HBF-Expertise2.pdf

Was nun, Herr Lammert?

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert,

die Süddeutsche Zeitung berichtete am 16. Juni 2011 von Ihrer Kritik an den Regierungsparteien CDU und FDP, weil sie dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes, innerhalb von drei Jahren ein demokratisches Wahlrecht zu formulieren, bis zum heutigen Tag nicht nachgekommen sind. Zu Recht warnen Sie, dass dem Ansehen des Bundestages Schaden entstehe, wenn der Eindruck erweckt werde, das Parlament halte sich nicht an die Vorgaben des Verfassungsgerichts.

Nun muss ich Sie aber daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht bereits vor zehn Jahren ein Urteil gefällt hat, dem alle seitherigen Regierungen ausgewichen sind, und das seit zehn Jahren darauf wartet, umgesetzt zu werden. Es handelt sich um das Pflegeurteil von 2001 das fordert, Eltern von Kindern dürfen nicht gegenüber Kinderlosen benachteiligt werden. Längstens bis 31. 12. 2004 sollte die Regierung ein neues Gesetz auf den Weg bringen.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20010403_1bvr162994.html
Diese Umsetzung würde Eltern von Kindern spürbar entlasten, weil ihre Erziehungsleistung endlich als geldwerter Beitrag zu den Sozialversicherungen gewertet würde.

Ich frage Sie, mit welchen Argumenten die Umsetzung dieses Urteils auf die lange Bank geschoben werden darf, das Wahlrechtsurteil dagegen fristgerechte Umsetzung verlangt? Verliert unser Parlament nicht auch an Glaubwürdigkeit, wenn es das Urteil von 2001 einfach ignoriert? Warum kümmert sich keine Partei um Gerechtigkeit gegenüber Familien mit Kindern? Wie lange noch sollen Eltern von Kindern die Alterslast derer tragen, die sich Nachwuchs erspart haben?

Sehr geehrter Herr Lammert, Sie verdienen meine absolute Hochachtung unter allen Parlamentariern, weil Sie als Wächter der Demokratie das Versagen unseres Parlaments erkennen und benennen. Darum setze ich meine Hoffnung auf Sie mit der Bitte, sich um das Anliegen von vielen tausend Familien zu kümmern. Denn schließlich leben die künftigen Generationen von den Kindern, die heute liebevoll von ihren Eltern umsorgt werden.

Damit grüße ich Sie für die ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT RAVENSBURG in der Hoffnung auf Ihre geschätzte Antwort

Bärbel Fischer

Entmutterung statt Bemutterung

Erfahrung und Statistik lehren: Wer in seiner Kindheit – aus welchen Gründen auch immer – zu wenig bemuttert wurde sucht ein Leben lang nach der Mutter, wird sich ein Leben lang als zu kurz gekommenes Kind fühlen. Als Erwachsener wird dieser Mensch an seinen Partner / seine Partnerin den Anspruch stellen, von ihm / ihr endlich umsorgt, verwöhnt und bemuttert zu werden. Der Partner / die Partnerin wird daher nicht um seiner / ihrer selbst willen geliebt, sondern in die Rolle der ersehnten Mutter gedrängt und ist damit restlos überfordert. Niemals können oder sollen Partner eine Mutter ersetzen. Ganz katastrophal wird es, wenn beide Partner bemuttert werden wollen. Dem Paar erwachsen daraus enorme Schwierigkeiten, die häufig einer Therapie bedürfen, um nicht in Trennung und Scheidung zu enden. Nicht selten trifft es wiederum die Kinder, die die Leidtragenden einer gescheiterten Ehe sind. Auch sie tragen später diese Last tragischerweise wieder in ihre eigenen Beziehungen.

Was kann also vonseiten der Gesellschaft getan werden, um Trennungselend von vornherein zu verringern oder zu vermeiden? Die Antwort ist einfach: Lasst den Kindern ihre Mütter! Gebt den Müttern genug Zeit für ihre Kinder, gebt ihnen Gelegenheit zu Nähe, Zärtlichkeit, Zuwendung und Begleitung! Mütter sollen ohne Angst um ihre eigene Zukunft ihre Kinder satt „abfüllen“ können mit zuverlässiger Präsenz und hautnaher Liebe. Bemutterung ist also nicht nur die notwendige Voraussetzung dafür, dass „Hänschen klein“ nach und nach lustvoll und mutig selber die Welt erkunden kann, sondern sie ist auch der beste Schutz vor Mangelerscheinungen im Erwachsenenalter. Eine gelungene Bemutterung ihrer Kinder muss also das Hauptanliegen der Gesellschaft sein. Nichts anderes sieht Artikel 6 unseres Grundgesetzes vor, wenn es Ehe und Familie unter seinen besonderen Schutz stellt.

Was aber tut unsere Politik heute? Sie agiert genau kontraproduktiv! Sie trennt Mütter wenige Monate nach der Geburt von ihren Kindern und will sie möglichst in Vollzeit im Erwerb sehen. Sie entfernt Kinder von ihren Müttern und schafft dazu, mit Steuergeldern, massenhaft Krippenplätze. Sie mutet Kindern eine 1: 8-Betreuung durch Fremdpersonal zu, das niemals Mama oder Papa ersetzen kann. Sie mutet Kleinkindern stundenlange Abwesenheit von den geliebten Eltern zu, was im Herzen des Kindes häufig als Ablehnung verbucht wird. Entmutterung!

Und wozu das alles? Um den Mangel an Arbeitskräften zu beheben, um unsere Wirtschaft brummen zu lassen, um Gewinne zu maximieren, die allerdings überall, nur nicht bei den Familien selbst ankommen.

So sägen nun Wirtschaft und Politik, vereint in blinder Gier, munter den Ast ab, auf dem ihre Zukunft sitzt. Blind und taub sind sie gegenüber allen Mahnungen und Warnungen seitens der Familienverbände, der Ärzte und Psychotherapeuten, Hirn- und Bindungsforscher, der Sozialexperten und Elterninitiativen. Die Rechnung werden wir in wenigen Jahren präsentiert bekommen!

Bärbel Fischer

Erziehen bei einem Stundenlohn von 52 Cent!

Anlässlich der Geburt ihres vierten Kindes hat eine Mutter lernen
müssen, dass sie zu Recht weniger Elterngeld bekommt als eine Mutter,
die gerade ihr erstes Kind erzieht und davor erwerbstätig war.

Die betreffende Mutter hatte in den Jahren 1999, 2002 und 2004 Kinder
geboren und sich wegen deren Erziehung aus der Erwerbstätigkeit
zurückgezogen. Als sie im Jahr 2007 ihr viertes Kind gebar, wünschte sie
ein Elterngeld in der Höhe, das ihrem Einkommen vor der Geburt des
ersten Kindes entsprach. Gewährt wurde ihr tatsächlich aber nur der
Mindestsatz (300 € + mind. 75€ Zuschlag, wenn die berechtigte Person mit
zwei Kindern unter drei Jahren im Haushalt lebt). Grund ist der Umstand,
dass die Mutter wegen der Erziehung ihrer drei bereits geborenen Kinder
kein Erwerbseinkommen erzielte. Wer aber kein Erwerbseinkommen hat,
bekommt nach geltendem Recht nur den Mindestsatz des Elterngeldes.

Eine Klage gegen das entsprechende Gesetz hat das
Bundesverfassungsgericht soeben abgewiesen. Das Elterngeld ist kein Lohn
der Erziehungsarbeit, sondern ein Ersatz für entgangenes
Erwerbseinkommen. Indem sie wegen der Erziehung der damals 8, 5 und 3
Jahre alten Kinder kein Erwerbseinkommen erzielte, hatte sie aus der
Perspektive des Gesetzes auch keinen Einkommensverlust bei der Geburt
des vierten Kindes. Also hat sie sich mit dem Mindestsatz an Elterngeld
zu bescheiden.

Quasi vorsorglich hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen,
dass man selbst darin den besonderen Schutz von Ehe und Familie erkennen
könne: „Mit der Einrichtung von Elterngeld und Elternzeit wird die
Möglichkeit der Eigenbetreuung von Kindern jedoch bereits in
beachtlichem Umfang gefördert.“
375 € monatlich für die „Eigenbetreuung“ von vier Kindern im Alter von
0, 3, 5 und 8 Jahren – das macht 0,52 € pro Stunde in den 720 Stunden
des Monats. „In beachtlichem Umfang gefördert“, sagt das
Bundesverfassungsgericht.

Maria Steuer

Elterngeldgesetz verfassungswidrig

Der Arzt und ÖDP-Familienpolitiker Dr. Johannes Resch macht deutlich, inwiefern das Elterngeldgesetz vom 01. 01. 2007 gegen die Artikel 3 und 6 unseres Grundgesetzes verstößt. Er zeigt auch den ungemein schwierigen Klageweg durch die Instanzen auf. Gestützt auf ein Gutachten des Sozialrechtlers Prof. Kingreen begleitet die ÖDP sechs KlägerInnen auf ihrem Rechtsweg.

http://www.freiewelt.net/blog-3346/%D6dp%3A-das-elterngeldgesetz-ist-verfassungswidrig-%28teil-ii%29.html

Teil 1 der Abhandlung finden Sie unter
http://www.freiewelt.net/blog-3286/%D6dp%3A-das-elterngeldgesetz-ist-verfassungswidrig-%28i%29.html

Erfolglos!

Erfolglos klagte eine erwerbslose Mutter von vier Kindern vor dem neu besetzten Bundesverfassungsgericht ( Gaier, Paulus, Britz ) gegen den ihr zugedachten Mindestsatz des Elterngeldes. Die Begründung der Richter: 1. Elterngeld sei eine Lohnersatzleistung. Ohne Lohn kein Lohnersatz. 2. Außerdem werde mit der Einrichtung von Elterngeld und Elternzeit die Möglichkeit der Eigenbetreuung von Kindern bereits in beachtlichem Umfang gefördert. 3. Der Anreiz für das langfristige Ausscheiden eines Elternteils aus dem Berufsleben soll verhindert werden.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-041.html

Betreuungsgeld mit Signalwirkung

Am Montag, den 4. Juli 2011 findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Thema Betreuungsgeld statt. Eine der Sachverständigen, die dazu gehört werden, ist Dr. Maria Steuer, Vorsitzende des Familiennetzwerks. Ihre schriftliche Stellungnahme vom 30. Juni 2011 finden Sie unter:

http://www.familie-ist-zukunft.de/seite/